Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2025: BSW nicht in der "Wahla­rena" / Künast vor dem BGH / BVerwG zu rechts­ex­t­remem Rechts­re­fe­rendar

18.02.2025

Das BVerfG lehnte eine Verfassungsbeschwerde des BSW ab. Der BGH verhandelt heute über den Umfang der Löschungspflichten von Social-Media-Plattformen. Das BVerwG legte die Begründung seines Referendar-Urteils vor.

Thema des Tages

BVerfG zu TV-Wahldiskussion: Der WDR musste die Spitzenkandidatin des BSW, Sahra Wagenknecht, nicht zur Sendung "ARD-Wahlarena" am Montagabend einladen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des BSW nicht zur Entscheidung angenommen. Die Partei habe nicht schlüssig dargelegt, dass sie durch vorgehende negative Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in ihrer Chancengleichheit verletzt wurde. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte zuvor im Eilverfahren entschieden, der Sender habe bei der Auswahl der Teilnehmenden nicht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen, da er nur die seiner Auffassung nach aussichtsreichsten Spitzenkandidat:innen der Parteien eingeladen hat, das BSW aber lediglich um den Einzug in den Bundestag kämpfe. Es berichten LTO und beck-aktuell.

Auf dem Verfassungsblog befasst sich Madeline Trappmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin, näher mit der Pflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur breiten und ausgewogenen Vorwahlberichterstattung gem. § 26 Abs. 2 S. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) und den scheinbar divergierenden Beschlüssen des OVG NRW und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Beteiligung des BSW am Sendungsformat "Wahlarena". Der VGH BaWü hatte das BSW zu einer anderen Wahlarena zugelassen, weil dort auch die FDP eingeladen war, die in den Umfragen auf ähnliche Werte kam wie das BSW. Die Autorin zweifelt, dass es genüge, auf ein schlüssiges Konzept der jeweiligen Sendung zu achten. Eher müsse auf die Chancengleichheit der Parteien im Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Sender abgestellt werden, das die Wahlchancen einer Partei nicht verschlechtern dürfe. 

Rechtspolitik

Vermögensabschöpfung: Auf LTO erläutert Frank Saliger, Strafrechtsprofessor, ausgehend von der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung von 2017 und der im April 2024 beschlossenen EU-Richtlinie die Vorhaben der CDU/CSU in diesem Bereich. Deren Forderungen nach Schaffung von Vermögensermittlungs- und Einziehungsmaßnahmen im Verwaltungsrecht mit Beweislastumkehr hält Saliger für folgerichtig, weil so eine Beweislastumkehr im Strafrecht vermieden werde. Der Vorschlag sei zugleich aber wenig zielführend, weil "kaum jemand mehr Kompetenz und Ermittlungsmöglichkeiten im Aufspüren, Beziffern und Einfrieren von Taterträgen aus allen Straftaten besitzt wie Staatsanwaltschaft und Strafgerichte".

Bundestags-Wahlrecht: LTO gibt einen Überblick über die Auswirkungen des von der Ampel-Koalition novellierten Bundeswahlgesetzes bei der Wahl am kommenden Sonntag, den 23. Februar.

Justiz

BGH – Künast vs. Facebook: An diesem Dienstag wird vor dem Bundesgerichtshof der Rechtsstreit der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen Facebook bzw. die Konzernmutter Meta verhandelt. Dabei geht es um die Frage, ob Soziale Medien wie Facebook oder X inhaltsgleiche Fake-News-Posts nach deren einmaliger Meldung proaktiv löschen und auch jeden neuen Upload löschen müssen. Früher galt der Grundsatz, dass Plattformbetreibende nicht selbst nach rechtswidrigen Inhalten suchen müssen, sondern nur auf Hinweis zur Löschung verpflichtet sind. Im Falle von Politiker:innen wie Künast, die von einer großen Menge gleichartiger rechtswidriger Inhalte betroffen sind, wird jedoch geltend gemacht, dass diese Regelung nicht praktikabel sei. In den Vorinstanzen hatte Künasts Klage weitgehend Erfolg, dagegen ging Meta in Revision. Der BGH hat bereits vorab darauf hingewiesen, dass er statt eines klassischen Beseitigungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 S. 2 iVm § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht einen Anspruch aus Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung (Recht auf Vergessenwerden) in Betracht ziehe. Hier könnte sich jedoch ein Wertungswiderspruch zum Digital Services Act (DSA) ergeben und der BGH die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Vorab berichten beck-aktuell (Maximilian Amos) und spiegel.de (Dietmar Hipp). 

EuGH zu Geschlechtsangaben beim Fahrkartenkauf: Im Expertenforum Arbeitsrecht erläutern Daniel Schlemann und Anna Berry, Rechtsanwalt und Doktorandin, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar. Danach ist eine zwingende Angabe des Geschlechts für den Erwerb einer Bahn-Fahrkarte nicht erforderlich, eine entsprechende Erfassung verstoße deshalb gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Für Arbeitgeber:innen bedeutet das Urteil, dass sie hinterfragen sollten, welche Daten ihrer Arbeitnehmer:innen sie tatsächlich verarbeiten müssen und welche Rechtsgrundlage hierfür besteht. 

BGH – Birkenstock-Sandalen: Am Donnerstag verkündet der Bundesgerichtshof das Urteil in der Sache Kunstobjekt Birkenstock-Sandale, wie die SZ (Tanja Rest) im Feuilleton ausführlich, aber wenig juristisch ankündigt. Dabei gilt es zu entscheiden, ob die klassische Sandale der Marke Birkenstock als Werk angewandter Kunst einzustufen und damit urheberrechtlich geschützt ist.

LAG Niedersachsen zu Kündigung von vermeintlichem Whistleblower: Wer sich gegen seine Kündigung mit dem Argument wehrt, dass ihm nur gekündigt worden sei, weil er Hinweise auf Rechtsverstöße bei seinem Arbeitgeber gegeben habe, muss dies auch beweisen können. Das entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen und wies die Berufung des gekündigten Arbeitnehmers zurück. Es berichtet beck-aktuell.

LG Berlin I zu tödlichem Parklücken-Streit: Das Landgericht Berlin hat einen 30-Jährigen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Dieser hatte während eines Streits um eine Parklücke einen 37-jährigen Kameruner mit einem Messer erstochen. Mordmerkmale oder rassistische Motive für die Tat habe es nicht gegeben. beck-aktuell und spiegel.de berichten.

LG Hanau zu städtischer Verkehrssicherungspflicht: Die Stadt Hanau haftet nicht für die Schäden an einem privaten Pkw, die durch das Überfahren des Betonfußes eines mobilen Halteverbotsschildes entstanden sind. Damit wies das Landgericht Hanau die Berufung des klagenden Pkw-Eigentümers ab. Die Stadt hafte nur, wenn sie selbst beim Aufstellen der Halteverbotsschilder eine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Hier hatten aber Dritte den Betonblock von den ordnungsgemäß am Straßenrand aufgestellten Schildern demontiert und auf die Straße gelegt. Es berichten LTO und beck-aktuell.

AG Wuppertal zu Schumacher-Erpressung: Die Familie Schumacher hat Berufung gegen das Strafurteil des Amtsgerichts Wuppertal eingelegt und strebt eine härtere Bestrafung wegen Erpressung an. LTO berichtet.

EGMR: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erhielt den Dresdner Friedenspreis. Gerichtspräsident Marko Bošnjak aus Slowenien nahm den mit 10.000 Euro dotierten Preis entgegen. Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hielt die Laudatio. beck-aktuell berichtet.

Recht in der Welt

USA – Kündigung von Hampton Dellinger: An diesem Dienstag entscheidet der US-Supreme Court über die Kündigung von Hampton Dellinger, Leiter der US-Bundesbehörde zum Schutz von Whistleblower:innen. Wie die taz (Bernd Pickert) berichtet, wird die Entscheidung des aus sechs konservativen und drei liberalen Richter:innen zusammengesetzten Supreme Court wegweisend dafür sein, ob US-Präsident Donald Trump seinen politischen Umbau der Verwaltungsstrukturen ungehindert umsetzen kann. Dellinger war Anfang Februar ohne Angaben von Gründen per E-Mail gekündigt worden, obwohl für die nach dem Watergate-Skandal 1979 gegründete Behörde besondere Kündigungsregelungen gelten, gerade um die Einflussnahme von Seiten der Politik auszuschließen.

Türkei – Erdoğans Rachejustiz: In der FAZ-Rubrik Brief aus Istanbul berichtet Bülent Mumay erneut über die Willkür der türkischen Justiz und wie der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan diese für seine Zwecke gebraucht. Nun kann es den Journalisten auch selbst treffen.  

Juristische Ausbildung

BVerwG zu rechtsextremem Referendariatsbewerber: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Begründung seines Urteils vom Oktober 2024 vorgelegt, wonach die Ablehnung eines Bewerbers zum Rechtsreferendariat in Bayern aufgrund seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen Partei III. Weg rechtmäßig war. Anders als der Sächsische Verfassungsgerichtshof, der eine Zulassung des Bewerbers in Sachsen mit dem Argument durchsetzte, dass dieser die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht mit strafbaren Mitteln bekämpfte, stellte das BVerwG auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den 1970er-Jahren ab, wonach auch für Rechtsreferendar:innen die allgemeine Pflicht zur Verfassungstreue gelte. Der Habilitand und wissenschaftliche Mitarbeiter Felix Thrun begrüßt auf LTO das BVerwG-Urteil und weist darauf hin, dass das BVerfG inzwischen eine Verfassungsbeschwerde des Rechtsextremisten abgelehnt habe. Dennoch sei wünschenswert, wenn das BVerfG seine Rechtsprechung zu dieser Frage aktualisiere. Außerdem schlägt der Autor vor, die Zugangsvoraussetzungen für das Referendariat bundeseinheitlich im Deutschen Richtergesetz zu regeln. 

Sonstiges

Meinungsfreiheit in der EU: Nach der Rede des US-Vizepräsidenten J.D. Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz untersuchen sowohl die FAZ (Hendrik Kafsack) als auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) dessen Aussagen über die Meinungsfreiheit in Europa und Deutschland. Dabei geht die FAZ eher auf die EU-Rechtslage und den Digital Services Act ein. Die EU gehe bisher nicht gegen Falschinformationen vor. Die Annulierung von Wahlen, wie in Rumänien, sei nicht Sache der EU. Der Tsp stellt dagegen das deutsche Recht in den Mittelpunkt und stellt fest, dass die Meinungsfreiheit in den USA weitergehend vor staatlichen Eingriffen geschützt ist als in Deutschland.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/ali/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56615 (abgerufen am: 13.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen