Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Februar 2025: Ger­hart Baum ver­s­torben / GBA über­nahm Mün­chen-Ermitt­lungen / Neues Ver­fas­sungs­blog-Pro­jekt

17.02.2025

Ex-Innenminister Baum (FDP) starb im Alter von 92 Jahren. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen zum Attentat von München übernommen. Der Verfassungsblog untersucht jetzt mögliche Gefährdungen der Justiz durch populistische Akteure.

Thema des Tages

Gerhart Baum: Am Wochenende ist der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) verstorben. Als "Mann der Freiheit" bezeichnet Heribert Prantl (Mo-SZ) den Verstorbenen. Baum sei ein "Liberaler mit wachem Sinn für soziale Verantwortung gewesen, ein Sozialliberaler, ein Rechtsstaatsliberaler, ein Urliberaler, ein missionarischer Verteidiger der Grundrechte". Peter Carstens (Mo-FAZ) würdigt den Bürger- und Menschenrechtler Baum, der gemeinsam mit seinem Parteifreund Burkhard Hirsch häufiger in Karlsruhe geklagt habe als zumindest jeder andere Ex-Bundesminister – und das erfolgreich. "Polizeilichen Ausspähungen, die bis heute umstritten sind, setzte Baum damit ebenso Grenzen wie dem Luftsicherheitsgesetz und der Vorratsdatenspeicherung. Er verteidigte etwa Berufsgeheimnisträger, darunter Journalisten, gegen erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamtes". Edo Reents (Mo-FAZ) findet: Es möge sein, dass manche von Baums Auffassungen, etwa zur Vorratsdatenspeicherung oder allgemein zum Datenschutz, an denen er eisern festgehalten habe, mit der Zeit an Plausibilität eingebüßt hätten; aber er habe wenigstens noch felsenfeste Überzeugungen gehabt. Auf LTO schaut Volker Beck, Ex-MdB der Grünen, auf das politische Leben des "letzten großen Liberalen" zurück, den er als einen "Verteidiger der Bürgerrechte, der niemandem nach dem Mund redete", bezeichnet. Constanze Kurz (netzpolitik.org) schreibt, Gerhart Baum habe wie kaum ein anderer gegen Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung gekämpft. Er habe seit vielen Jahren vor den Gefahren digitaler Überwachung gewarnt. 

Rechtspolitik

Schwangerschaftsabbruch: Im Interview mit der Mo-taz (Dinah Riese/Amelie Sittenauer) bedauert die Rechtsprofessorin Liane Wörner, die Mitglied der Kommission für eine Reform des Abtreibungsrechtes war, das Scheitern des Projekts im Bundestag. Besonders schade sei, dass Union und FDP gar nicht wirklich bereit gewesen seien, zu diskutieren. Sie hätten sich auf die Argumente der Sachverständigen überhaupt nicht eingelassen, dabei habe der Gesetzentwurf wirklich auf einen Kompromiss abgezielt und die Rechte von Ungeborenen und Schwangeren sehr genau abgewogen. 

Gewalt gegen Frauen: Der Bundesrat hat am Freitag dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Ab 2032 sollen danach gewaltbedrohte Frauen einen Anspruch auf Beratung und einen Platz im Frauenhaus erhalten. Mit dem Gesetz werden die Länder künftig dazu verpflichtet, ausreichend Angebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. LTO berichtet.

Vermögenssteuer: Rechtsprofessor Dennis Klein behandelt auf beck-aktuell die Herausforderungen einer etwaigen Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Deutschland. Er weist darauf hin, dass die Vermögenssteuer nicht per se verfassungswidrig ist und das Bundesverfassungsgericht 1995 lediglich die Ausgestaltung ihrer Bemessungsgrundlage moniert hatte. Die Vermögenssteuer zu reaktivieren, wäre also durchaus möglich, aber nur in engen Grenzen und im Detail sehr umstritten, schreibt der Autor. 

Asyl/Grundrecht: Die These des Historikers Heinrich August Winkler von der "Asyllegende", dass der Parlamentarische Rat gar kein subjektives Recht auf Asyl intendiert habe, sei nicht nur rechtlich, sondern darüber hinaus sogar historisch falsch, schreibt der Rechtsprofessor Constantin Hruschka auf spiegel.de. Anders als von Winkler behauptet, habe im Parlamentarischen Rat Einigkeit darüber bestanden, dass der Satz "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ein subjektives Recht enthielt, dass sich also Menschen darauf sollten berufen können. Wer wie Winkler die Diskussion auf das grundgesetzliche Asylrecht beschränkt, ignoriere zudem die völker- und europarechtliche Dimension des Asylrechts.

Justiz

GBA – Anschlag auf Demo in München: Laut spiegel.de hat der Generalbundesanwalt wegen "der besonderen Bedeutung des Falles" die Ermittlungen zum Anschlag auf eine Verdi-Demo in München übernommen. Es sei davon auszugehen, dass die Tat "religiös motiviert" war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist. Der Anschlag sei zudem geeignet gewesen, "die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen", hieß es von der Karlsruher Behörde. tagesschau.de (Kolja Schwartz/Frank Bräutigam) erklärt den rechtlichen Rahmen.

Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) erläutert Hintergründe zum Täter und dessen ausländerrechtlichem Status und stellt fest, dass mit den Instrumenten des Ausländerrechts der Anschlag wohl kaum abzuwenden gewesen wäre.

Resilienz der Justiz: Das neue Projekt des Verfassungsblogs stellen dessen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen Anna-Mira Brandau und Emma Bruhn vor. In einer Erweiterung des "Thüringen-Projektes" soll die Verwundbarkeit der deutschen Justiz gegenüber autoritären populistischen Angriffen untersucht und dokumentiert werden. Durch die Entwicklung und Prüfung von Szenarien, basierend auf internationalen Erfahrungen, sollen Schwachstellen identifiziert und öffentlich gemacht werden. Das Projekt zielt darauf ab, Wissen zu generieren und Handlungsempfehlungen zu geben, um die Unabhängigkeit, Funktionsfähigkeit und Resilienz der Justiz in Deutschland zu schützen. 

BVerwG zum presserechtlichen Auskunftsanspruch/Spionagesoftware: Regierungsinspektor Sofiane Benamor analysiert im Verfassungsblog das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem November zum presserechtlichen Auskunftsanspruch über die Nutzung der Software "Pegasus". Das BVerwG hatte entschieden, dass die Geheimhaltung des Einsatzes der Pegasus-Software durch den Bundesnachrichtendienst (BND) notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Eine Offenlegung könnte die Effektivität der Überwachung gefährden und die Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten beeinträchtigen. Die Entscheidung betone die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen demokratischer Kontrolle und operativer Geheimhaltung. 

BVerwG zu Diensteignung eines Polizisten: Bei einem Bewerber, der gegenwärtig voll polizeidienstfähig ist, kann die gesundheitliche Eignung nur dann verneint werden, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Polizeidienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht laut LTO entschieden und damit einem Beamten recht gegeben, der während seiner Ausbildung zum Polizeikommissar im Beamtenverhältnis auf Widerruf einen Schlaganfall erlitten hatte. Im konkreten Fall hatte das Risiko eines erneuten Schlaganfalls bis zum Erreichen der Altersgrenze laut Sachverständigen lediglich rund 35 Prozent betragen.

BGH zu Kostenverteilung in WEG: Der Bundesgerichtshof BGH hat, wie LTO berichtet, in zwei Fällen entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft Kosten zulasten einzelner Eigentümer umverteilen darf, wenn sachliche Gründe vorliegen. In einem Fall wehrte sich eine Frau gegen die Beteiligung an Tiefgaragenkosten, obwohl sie keinen Stellplatz hatte – der Fall wurde zur weiteren Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen. In einem anderen Fall verloren Gewerbeeinheitenbesitzerinnen ihre Klage gegen die Umverteilung der Kosten anhand des Kriteriums der beheizbaren Wohnfläche. 

BVerwG zu Wahlberichterstattung: Auch LTO berichtet jetzt über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das auf die Klage der Brandenburger Tierschutzpartei entschieden hatte, dass in der Wahlberichtserstattung des Fernsehsenders rbb die Tierschutzpartei unter "Andere" miterfasst werden konnte und nicht separat aufgeführt werden musste. 

OVG NRW zu TV-Wahldiskussion: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren festgestellt, dass der WDR nicht verpflichtet war, Sahra Wagenknecht als Spitzenkandidatin der Partei BSW zu der Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einzuladen. Die Nichtberücksichtigung des BSW sei durch das redaktionelle Konzept gerechtfertigt, so das Gericht. Die eingeladenen Vertreter gehörten danach Parteien an, die – anders als das BSW – in den Umfragewerten konstant und deutlich oberhalb von zehn Prozent lägen. Dies stimme mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, meint das Gericht, denn Umfragewerte lieferten jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien. LTO berichtet. 

OVG NRW zu Fristfehler durch Kollegen: Ein Anwalt versäumte eine Berufungsfrist um zwei Tage, weil ein angestellter Kollege einen Fehler bei der Fristberechnung gemacht hatte. In seinem Wiedereinsetzungsantrag argumentierte der Anwalt, dass der Fehler des angestellten Anwalts ihm nicht zuzurechnen sei. Das OVG stimmte ihm zwar zu, dass sich der Mandant das Verschulden des angestellten Juristen nicht zurechnen lassen müsse. Gleichwohl verwarf es aber die Berufung als unzulässig, da der mandatierte Anwalt selbst einen Fehler gemacht habe. Hätte er jeweils eine eigene Prüfung vorgenommen, wäre die fehlerhafte Eintragung bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt von vorneherein vermieden worden oder nachträglich aufgefallen, so dass die Zulassungsbegründung rechtzeitig hätte erfolgen können. beck-aktuell berichtet.

LG Frankfurt/M zu Sperma von totem Ehemann: Wie LTO und spiegel.de berichten, muss nach einem Eilbeschluss des Landgerichts Frankfurt/M. eine Klinik einer Frau das eingefrorene Sperma ihres gestorbenen Mannes für eine künstliche Befruchtung herausgeben. Die Klinik hatte dies abgelehnt, weil ein Vertrag mit dem Ehemann eine Vernichtung des Spermas nach seinem Tod vorsah. Das Gericht vertraute aber auf eine eidesstattliche Versicherung der Frau, dass der Mann seine Meinung geändert habe. Zwar untersage das deutsche Embryonenschutzgesetz eine künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen, die Befruchtung sei jedoch in Spanien geplant, wo dies legal sei, so das VG.

LG Berlin I zu Überfall durch Polizisten: Das Landgericht Berlin I hat zwei Polizisten wegen gemeinschaftlicher Nötigung im besonders schweren Fall sowie wegen Freiheitsberaubung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Beamten vorgeworfen, außerhalb ihres Dienstes aber in Uniform einen Autofahrer auf der Berliner Stadtautobahn mit Blaulicht und Polizeikelle gestoppt zu haben und ihn in unverhältnismäßiger Weise mit Handschellen gefesselt, seinen Wagen durchsucht und einen Rucksack mit 55.000 bis 60.000 Euro erbeutet zu haben. Was genau sich tatsächlich abgespielt hat, konnte auch im Prozess nicht geklärt werden, es bleibe ein "riesiges Fragezeichen, warum das Fahrzeug angehalten wurde", so der Richter laut LTO.

LG Berlin – Mord an der Ex-Frau: In einer ausführlichen Reportage berichtet die Sa-SZ (Constanze von Bullion) über den Prozess gegen Yasser B., der seine Ex-Frau Norhan getötet hat. Im Text wird dabei die Perspektive der Schwester der Getöteten in den Mittelpunkt gerückt. Es sei bemerkenswert, dass Angehörige klar gegen den Täter Stellung nehmen und sich auch durch Drohungen nicht einschüchtern lassen.

LAG Rheinland-Pfalz zu Arbeitszeitkonto: Das LAG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass für Betriebsratstätigkeit im Urlaub kein Anspruch auf eine Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto besteht. Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder zwar zur Durchführung erforderlicher Betriebsratstätigkeit ohne Entgeltminderung von der Arbeitsleistung zu befreien. Darauf kann sich der Kläger aber nicht berufen, da er in seinem Erholungsurlaub ohnehin bereits nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet war. Rechtsanwältin Kim Kleinert erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung aus dem Juni 2024. 

VG Mainz zu Wahlwerbung/Partei: Das ZDF muss einen Werbespot der Satirepartei "Die Partei" senden, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Der konkrete Spot deutet eine fiktive Vergewaltigung von Friedrich Merz durch seine Ehefrau an. Der Spot könne zwar als "grenzwertig und geschmacklos" angesehen werden, sei aber eben noch gedeckt von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG und der Betätigungsfreiheit der Partei aus Art. 21 GG. Der Spot thematisiere, dass Friedrich Merz 1997 im Bundestag gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt hatte. LTO berichtet.

VG Wiesbaden zu Auskunft über Meldestellenverfahren: Auf einen Eilantrag des Tagesspiegel hin hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Bundeskriminalamt zur Auskunft über Strafverfahren verpflichtet, die aus Meldungen über die Zentrale BKA-Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (BKA ZMI) folgen. Wie tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) berichtet, darf das BKA nicht länger geheim halten, an welche Behörden es die von ihm als strafbar eingestuften Hinweise weitergibt. Das Gericht sah hier keine Gefahr, dass Ermittlungen gefährdet werden. 

VG Stuttgart - Stuttgart 21/Gäubahnkappung: Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Eisenbahnbundesamt ab. Dieses musste nicht dagegen vorgehen, dass die Bahn ab 2026 wegen der Bauarbeiten für den neuen Hauptbahnhof ("Stuttgart 21") Züge aus Zürich mindestens sechs Jahre lang im Vorort Stuttgart-Vaihingen enden lassen will. Der Planfeststellungsbeschluss mache keine zeitlichen Vorgaben, so das Gericht. spiegel.de berichtet.

Recht in der Welt

USA – NYC-Bürgermeister Eric Adams: Das US-Justizministerium hat die New Yorker Staatsanwaltschaft aufgefordert, das Korruptions-Verfahren gegen den New Yorker Bürgermeister Eric Adams einzustellen. Drei hochrangige Justizbeamt:innen, darunter die für den New Yorker Bezirk Manhattan zuständige, amtierende oberste Staatsanwältin, Danielle Sassoon, sind darauf hin zurückgetreten, so Sa-FAZ (Sofia Dreisbach) und beck-aktuell. Adams wird unter anderem Bestechlichkeit, Betrug und die illegale Anwerbung und Annahme ausländischer Wahlkampfspenden in seiner Zeit als Stadtteilpräsident von Brooklyn vorgeworfen. Adams ist zwar Demokrat, unterstützte zuletzt aber US-Präsident Donald Trump.

Sonstiges

Scholz vs. Focus: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will rechtlich gegen das Magazin Focus vorgehen, nachdem dieses schrieb, er habe den Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) rassistisch beleidigt. Konkret kritisiert Scholz eine Formulierung in der folgenden Passage des Focus-Berichts: "Als CDU-Politiker Joe Chialo einwandte, ob er das wirklich so meine mit dem Rassismus der CDU, jener Partei also, in deren Bundesvorstand er sitzt, fuhr Scholz ihn an, er, der Schwarze, sei nicht mehr als ein Feigenblatt. 'Jede Partei hat ihren Hofnarren', sagt der Kanzler an Chialo gerichtet." Scholz habe Chialo aber nicht als "der Schwarze" bezeichnet, so seine Kritik, es handele sich um ein Falschzitat, durch das erst die Bezeichnung Hofnarr einen rassistischen Bezug erhalte. LTO (Max Kolter/Felix W. Zimmermann) berichtet und gibt weitere unterschiedliche Rechtsansichten wieder, woraus auf unsichere Erfolgsaussichten einer möglichen Klage geschlossen wird.

Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kommentiert: Der "trotz unscharfer Details offenkundige Affront von Kanzler Olaf Scholz gegenüber Berlins Kultursenator Joe Chialo" sei ein für Scholz "peinlicher Vorgang", deshalb sei unverständlich, warum er ihn vor Gericht verlängern möchte.

U-Haft: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer befasst sich auf spiegel.de mit der Untersuchungshaft und der Unschuldsvermutung im Strafprozess. Er erläutert, dass Untersuchungshaft nicht als vorweggenommene Strafe, sondern als Maßnahme zur Sicherung der Ermittlungen gegen einen Verdächtigen verstanden werden sollte. Fischer kritisiert, dass die öffentliche Wahrnehmung oft davon ausgeht, dass Untersuchungshaft eine Vorstrafe für Schuldige darstellt. Er betont die Bedeutung der Unschuldsvermutung und die Notwendigkeit, dass Justiz und Öffentlichkeit diese respektieren, um einen fairen Rechtsstaat zu gewährleisten. Der Artikel thematisiert auch die Herausforderungen und Belastungen, die die Untersuchungshaft für Beschuldigte mit sich bringt.

Strafverteidigerin Sabine Stetter: In der Reihe "Most wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) die Münchener Strafverteidigerin und Rechtsberaterin Sabine Stetter vor. Sie war und ist unter anderem am Wirecard-Verfahren vor dem Landgericht München I sowie an mehreren Verfahren zur Diesel-Abgasaffäre und zum Cum-Ex-Komplex beteiligt.

Rechtsberatungsthemen: beck-aktuell stellt den Global Disputes Forecast 2025 von Baker McKenzie vor, demzufolge in diesem Jahr Themen wie Cybersicherheit und künstliche Intelligenz die größten Streitfallrisiken für Unternehmen darstellen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten seien ein weiteres bedeutendes Risiko, wobei hauptsächlich wettbewerbsrechtliche Prüfungen sowie Auseinandersetzungen um Lohngleichheit und Untersuchungen am Arbeitsplatz, insbesondere im Zusammenhang mit Diskriminierung oder Belästigung, genannt wurden.

Staat: Die beiden Rechtsprofessor:innen Susanne Hähnchen und Joachim Lege plädieren auf LTO für ein neues Staatsverständnis. Die Autoren argumentieren, dass sich in der DDR und in der alten BRD unterschiedliche Formen von Solidarität und Identifikation mit dem Staat entwickelt haben und diese historische Entwicklung zur aktuellen Schwäche des Staates und zur Unzufriedenheit der Bürger beigetragen habe. Sie betonen, dass ein erneuertes Gemeinschaftsgefühl und eine stärkere Identifikation mit dem Staat notwendig sind, um die Demokratie zu stärken.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56609 (abgerufen am: 21.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen