Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Februar 2025: Anhörung zu § 218-Reform / Klage gegen DAZN-Preis­er­höhung / Reak­tionen auf US-Sank­tionen gegen IStGH

10.02.2025

An diesem Montag werden im Rechtsausschuss Experten zur Entkriminalisierung von Abtreibungen angehört. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt beim OLG Hamm gegen DAZN-Preiserhöhungen. US-Sanktionen gegen den IStGH werden kritisiert.

Thema des Tages

Schwangerschaftsabbruch: Am Montag will sich der Rechtsausschuss des Bundestags mit dem Abtreibungsrecht befassen. In einer dreistündigen Anhörung sollen Sachverständige ihre Einschätzung zu einem überfraktionellen Gesetzentwurf abgeben, nach dem Schwangerschaftsabbrüche bis zum Ende der 12. Woche nicht länger rechtswidrig wären und auch die dreitägige Frist zwischen einer weiterhin verpflichtenden Beratung und der Abtreibung entfallen soll. Laut ihren schriftlichen Stellungnahmen werden die von der CDU/CSU-Fraktion benannten Experten wohl "kein gutes Haar" an dem Entwurf lassen, schreibt die Mo-FAZ (Daniel Deckers), die auch auf die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinweist. Der Gesetzentwurf könnte nur dann im Plenum noch abgestimmt werden, wenn sich für die Überweisung eine Mehrheit im Rechtsausschuss findet. Neben den Stimmen von SPD, Grünen und Linken wäre hierfür noch mindestens eine Stimme von CDU/CSU, FDP oder AfD erforderlich. Außerdem müsste eine Sondersitzung des Bundestags angesetzt werden. Den Antrag müsste ein Drittel der Abgeordneten unterstützen. Auch die Mo-taz (Amelie Sittenauer) berichtet über die, angesichts der bisherigen Umfrageergebnisse für die Bundestagswahl, "letzte Chance" für ein liberaleres Abtreibungsrecht.

Gegen eine überhastete Abstimmung wendet sich Daniel Deckers (Mo-FAZ). Wieder würde ein Gesetz durch den Bundestag gepeitscht, bei dem es um Güter mit Verfassungsrang gehe, befürchtet er. Sich über die einschlägigen prozeduralen und inhaltlichen Bedenken hinwegzusetzen, stehe keinem Parlament an – es sei denn, man wollte dem Verdruss über die Demokratie neue Nahrung geben.

Rechtspolitik

Bundeshaushalt/Ukrainehilfe: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Lukas Märtin erläutert im Verfassungsblog den finanzverfassungsrechtlichen Rahmen für die Umsetzung der in den letzten Wochen debattierten Ukrainehilfe von weiteren drei Milliarden Euro. Verteidigungs- und Außenministerium sind für eine Finanzierung als überplanmäßige Ausgabe gemäß Art. 112 GG. Finanzministerium und Kanzler Olaf Scholz (SPD) halten einen Notlagenbeschluss zur Überschreitung der Schuldenbremse für erforderlich. Im Ergebnis mahnt der Autor eine kritische Reflexion über Funktion und Ausgestaltung des Staatsschuldenrechts an. Der Haushaltsgesetzgeber benötige Rechtsnormen, die – auch nach ihrem Sinn und Zweck und nicht nur durch kreative Auslegung – Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Bewegung geben.

Strafmündigkeit: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kritisiert den Vorstoß der CDU/CSU für die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. Der Anlass der Debatte, eine tödliche Rangelei unter Kindern an einer Stuttgarter Straßenbahnhaltestelle, sei wohl eher ein Unglücksfall gewesen. Auch jetzt schon erfolge bei Tötungen durch Kinder eine staatliche Reaktion. Ansonsten spreche vieles gegen und im Prinzip nichts für den Vorstoß, findet Müller-Neuhof.

Bundestagswahl: Dass die Barrierefreiheit von Wahlunterlagen und Wahllokalen insbesondere in ländlichen Gebieten immer noch nicht flächendeckend sichergestellt sei, kritisiert Doktorand Philipp Schöbel im Verfassungsblog. So würden Menschen mit Behinderungen an demokratischer Teilhabe gehindert.

Asyl: Der renommierte Historiker Heinrich August Winkler hat sich in die aktuelle Migrationsdebatte mit einem Gastbeitrag im Spiegel eingeschaltet. Der Parlamentarische Rat habe bei der Schaffung von Art. 16 GG nie ein individuelles Grundrecht auf Asyl vor Augen gehabt, sondern eine institutionelle Garantie. Die "Legende vom subjektiven individuellen Recht auf Asyl" habe sich nur wegen des Wortlauts der Norm und wegen der Bestätigung durch die Rechtsprechung durchgesetzt. Winkler sieht die Vorschläge von Kanzlerkandidat Friedrich Merz zu Zurückweisungen an der Grenze als "Schritte in die richtige Richtung". Es spreche einiges dafür, dass eine derartige Asylpolitik der AfD Wind aus den Segeln nehmen würde, so der Historiker. Die SZ (Georg Ismar) berichtet über den Vorschlag und weist darauf hin, dass Winkler nicht auf das vorrangige EU-Recht eingehe.

Justiz

OLG Hamm – DAZN-Preiserhöhung: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht mit einer Verbandsklage vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen den Sport-Streamingdienst DAZN und dessen Preiserhöhungsklauseln vor, die der Verband als intransparent und damit unwirksam ansieht. So sei der monatliche Preis für Bestandskunden ab August 2021 von 11,99 Euro auf 14,99 Euro gestiegen, bevor er dann im Sommer 2022 auf 29,99 Euro angehoben wurde. Die Verbraucherzentrale stützt sich auf das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, das seit 2023 in Kraft ist. LTO berichtet.

BVerfG zu U-Haft-Dauer: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verlängerung einer bereits seit 2023 dauernden Untersuchungshaft gestoppt und zwei entsprechenden Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Eine bloß vage Begründung könne die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht rechtfertigen, so das Karlsruher Gericht laut LTO. Würden keine tragfähigen Gründe vorgetragen, die die Verzögerung des Strafverfahrens erklärten, verletze das die betroffenen Angeklagten in ihren Grundrechten.

BVerfG zu Beleidigung eines Anwalts: Das Bundesverfassungsgericht hat eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgehoben, weil die Vorinstanzen das Recht der angeklagten Frau auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt hatten. Die Frau hatte ihrem Anwalt Inkompetenz und Betrug vorgeworfen. Einen "praktisch vollständigen Abwägungsausfall" konstatierte das Karlsruher Gericht, laut beck-aktuell.

OLG Schleswig zu manipulierter Email-Rechnung: beck-aktuell berichtet über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, wonach ein Kunde nicht erneut zahlen muss, wenn eine unverschlüsselte Email-Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde. Im konkreten Fall wurde eine per Email übersandte Rechnung gehackt und die angegebenen Kontodaten verändert. Die Kundin, die den Rechnungsbetrag daraufhin auf das angegebene falsche Konto überwies, könne der Zahlungsforderung des Unternehmens einen Schadensersatzausspruch nach der DSGVO entgegenhalten, so das Gericht. Der Installationsbetrieb habe mit der Rechnungsstellung personenbezogene Daten der Auftraggeberin computertechnisch verarbeitet und deswegen die in Art. 5, 24 und 32 DS-GVO enthaltenen Vorgaben beachten müssen. Das habe er mit Versand der Rechnung als Email-Anhang nicht getan.

OLG Nürnberg zu Kopierkosten: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, dass ein Rechtsanwalt nicht die Kosten für das Ausdrucken einer 7.000 Seiten dicken Digitalakte ersetzt bekommt. Dabei ließ das Gericht auch nicht das Argument des Pflichtverteidigers gelten, dass er keinen Laptop besitze und bislang in Strafsachen die elektronische Akte noch nicht eingeführt worden sei. 

OLG Frankfurt/M zu Persönlichkeitsschutz/Selbstöffnung: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. entschied laut beck-aktuell und LTO im Falle eines prominenten Fußballers, dass das Recht auf Privatsphäre nicht durch jede eigene öffentliche Äußerung über seine Beziehungen automatisch aufgeweicht wird. Im Zentrum des Urteils stand der Begriff der sogenannten Selbstöffnung, der umfasst, welche Informationen eine Person freiwillig und bewusst öffentlich zugänglich macht. Das Posten von Fotos mit seiner Tochter in sozialen Netzwerken wurde dabei nicht als Selbstöffnung seiner Beziehung zur Kindesmutter gewertet. Das verklagte Blatt, in dem intime Details über die Trennung des Fußballers von der Mutter seiner Tochter und ihre private Lebenssituation verbreitet wurden, habe daher seine Rechte verletzt.

LG Bonn – Cum-Ex/Kai-Uwe Steck: Der wichtigste Cum-Ex-Kronzeuge, der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck, soll sein Geständnis widerrufen haben, berichtet das Hbl (S. Iversen/Volker Votsmeier). Er habe niemals vorsätzlich gehandelt, habe Steck in der Verhandlung in der vergangenen Woche erklärt. Allerdings teilte ein Sprecher von Steck später mit, dass die Darstellung falsch sei und von einem Widerruf des Geständnisses keine Rede sein könne, so Sa-SZ (Nils Heck).

LG Oldenburg zu Tötung des behinderten Sohns: Das Landgericht Oldenburg hat eine 57-jährige Frau zu drei Jahren Haft wegen Mordes verurteilt, weil sie ihren schwerstbehinderten 23-jährigen Sohn getötet hatte. Die Frau, die sich auch selbst töten wollte, hatte keine Perspektive mehr für ihren stark hilfsbedürftigen und teils sehr aggressiven Sohn – weder im Heim noch in der Psychiatrie – gesehen. Laut einem Gutachten litt die Frau zur Tatzeit unter einer Anpassungsstörung und wurde vom Gericht daher als vermindert schuldfähig eingestuft. In dieser Konstellation liegt der Strafrahmen für Mord bei drei bis 15 Jahren. Sa-SZ (Benedikt Warmbrunn), spiegel.de und beck-aktuell berichten.

LG Berlin zu "From the river……": Rechtsanwalt Robert Brockhaus befasst sich im Verfassungsblog mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 8. November 2024, in der die Angeklagte in zwei Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen (§ 86a StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Brockhaus kritisiert, dass die Entscheidung nicht nur auf eine pauschale Kriminalisierung der Wortfolge hinauslaufe, sondern auch, dass "From the river....."nicht die Voraussetzungen des Merkmals "Kennzeichen" in § 86a StGB erfülle. 

LG Berlin zu X/Daten für die Forschung: Das Berliner Landgericht hat auf einen Eilantrag hin die Plattform "X" verpflichtet, der Wahlbeobachtungsstelle Democracy Reporting International (DRI) bis kurz nach der Bundestagswahl einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X zu gewähren. Es geht um die Reichweite von Postings und die Anzahl von Likes und Shares. Gesetzliche Grundlage für die Entscheidung ist Art. 40 des Digital Services Act, heißt es bei netzpolitik.org (Markus Reuter). Dieser verpflichte große Online-Plattformen dazu, Forschenden unverzüglich Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten ihrer Plattform zu gewähren, um systemische Risiken untersuchen zu können.

LG Frankfurt/M zu Misgendern/Julian Reichelt: Erneut hat das Landgericht Frankfurt/M. dem NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt untersagt, eine Transfrau als Mann zu bezeichnen (d.h. sie zu misgendern). Reichelt hatte über eine Transfrau geschrieben: "Wir dürfen [...] den Mann, der in die Damen-Umkleide wollte, wieder und weiter als das bezeichnen, was er ist: als Mann! Die Einstweilige Verfügung ist AUFGEHOBEN!". Er bezog sich damit auf eine andere Entscheidung des LG Frankfurt/M., die aber nur auf einem Anwaltsfehler bei der Zustellung beruhte. Das Gericht beanstandete in seinem aktuellen Eilbeschluss, neben dem Misgendern die Angabe des Vor- und Nachnamens der Betroffenen sowie das Posten eines unverpixelten Fotos. LTO (Max Kolter) beschreibt, dass das LG Frankfurt/M. eine konsequente Linie verfolge.

Richterbesoldung: Richter verdienten viel zu wenig, beklagt die Strafrichterin Susanne Brückner in einem Text der Sa-FAZ (Marcus Jung/Anne Kokenbrink). Nicht nur im Vergleich zur freien Wirtschaft, sondern auch zum Gehalt der nächstniedrigeren Stufe im Besoldungssystem, also des gehobenen Dienstes, lohne es sich finanziell aus ihrer Sicht kaum, Richter:in zu werden. Für den Deutschen Richterbund sei der Staat mit seinen Einstiegsgehältern immer weniger konkurrenzfähig bei der Nachwuchsgewinnung, heißt es in einem weiteren Beitrag der Sa-FAZ (Marcus Jung)

Justizbelastung: Erneut schlägt der Richterbund Alarm und warnt vor einer Überlastung der Strafjustiz. Eine Umfrage des Richterbunds hatte ergeben, dass 61 dringend Tatverdächtige im vergangenen Jahr aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil ihre Strafverfahren zu lange dauerten, berichtet die BamS (Roman Eichinger). Der Strafjustiz fehlten etwa 2.000 Richter und Staatsanwälte, um mit ihren wachsenden Aufgaben und steigenden Fallzahlen Schritt halten zu können, wird der Hauptgeschäftsführer des Richterbundes Sven Rebehn zitiert.

Recht in der Welt

USA – Sanktionen gegen IStGH: Der Internationale Strafgerichtshof kritisiert die in der vergangenen Woche von Präsident Donald Trump verhängten Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof und seine Mitarbeiter:innen. Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Menschenrechtsgruppen kritisierten das Dekret des US-Präsidenten. Der ungarische Außenminister Péter Szijjártó zeigte hingegen Verständnis; der Internationale Strafgerichtshof sei ein "voreingenommenes politisches Werkzeug" geworden. Sa-FAZ (Alexander Haneke), Sa-SZ (Thomas Kirchner), spiegel.de, zeit.de und LTO (Franziska Kring) berichten.

"Der Strafgerichtshof, ein Fortschritt für die internationale Gerechtigkeit, ist nun in Gefahr", kommentiert Thomas Kirchner (Sa-SZ). Deutschland und andere müssten ihn verteidigen, sollten aber auch darauf hinwirken, dass "der Verdacht der Einäugigkeit, den manche Äußerung aus Den Haag zuletzt weckte, nicht mehr aufkommt". Ähnlich sieht es Reinhard Müller (Sa-FAZ): Alle müssten jetzt deutlich machen, dass sie Sanktionen gegen ein internationales Gericht nicht duldeten. Der Strafgerichtshof und seine Anhänger sollten aber das Rampenlicht auch zur Selbstkritik nutzen.

USA – Diversity-Equity-Inclusion: US-Präsident Donald Trump hat per Dekret alle DIE-Programme auf US-Bundesebene gestoppt. DIE steht für “Diversity, Equity and Inclusion”. Seitdem haben Unternehmen ihre Initiativen zurückgefahren und Informationen zur Förderung von Diversität von ihrer Webseite gelöscht, zuletzt etwa Aldi Süd. Doch schon vor der US-Wahl wurden DIE-Projekte politisch und juristisch angegriffen, etwa weil sie zu einer Diskriminierung von Weißen führen.  LTO (Carlotta Postel) berichtet. 

USA – USAID: Ein Bundesrichter in Washington hat jetzt die Beurlaubungen von 2100 Mitarbeiter:innen der US-Auslandshilfe gestoppt, wie die Mo-FAZ (Majid Sattar) und Mo-SZ (Peter Burghardt) berichten. Präsident Donald Trump hatte vor wenigen Tagen die faktische Auflösung der Behörde und den Stopp der Programme verfügt. Die vorläufige richterliche Entscheidung dagegen erfolgte auf eine Klage von Gewerkschaften.

Schweden – Waffen: Nach dem Massaker in Örebro plant die schwedische Regierung eine Verschärfung des Waffenrechts, berichten Mo-SZ (Alex Rühle) und Sa-FAZ. So soll der Zugang zu halbautomatischen Waffen, wie sie der mutmaßliche Täter verwendet hatte, beschränkt werden. Auch soll intensiver geprüft werden, ob Personen aus medizinischen Gründen der Waffenbesitz untersagt werden kann.

Juristische Ausbildung

BVerwG zu Täuschungsverdacht: Auch eine Verdoppelung der Punktezahl zwischen Erstem und Zweiten Staatsexamen begründet nicht den Anschein einer Täuschung, selbst dann nicht, wenn bereits Lösungsskizzen kursieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg bestätigt. Hintergrund des Rechtsstreites ist der Skandal um einen ehemaligen Richter, der laut einem Pressebericht sich mit bis zu 20.000 Euro oder mit Sex für Lösungsskizzen bezahlen ließ. Das OVG Lüneburg sah allerdings im Fall der jetzigen Klägerin nicht genug Anhaltspunkte dafür, dass sie die Lösungsskizze vorab gekannt und deshalb getäuscht habe. beck-aktuell berichtet. 

Sonstiges

Foris/Prozessfinanziererfonds: Nachdem sich die Prozessfinanzierung in den vergangenen Jahrzehnten zu einer lukrativen Branche entwickelt hat, legte Foris den ersten deutschen Prozessfinanzierungsfonds auf, berichtet nun auch das Hbl (Laura de la Motte). Foris finanziert aktuell mit zehn Millionen Euro etwa 100 Fälle mit einem Streitwert ab 100.000 Euro und will jetzt über den Fonds Geld für größere Fälle einsammeln.

KI in der Rechtsberatung: Mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Kanzleien befassen sich Rechtsanwalt Ingemar Kartheuser sowie Innovation Lead Lena Haffner und der freie Mitarbeiter Tarmio Frei auf LTO. Das Potential von KI für den Rechtsmarkt sei gigantisch, deren Verwendung setze Kanzleien jedoch auch Haftungsrisiken aus – zum Beispiel dann, wenn fehlerhafte Informationen in die Beratung einflößen, so die Autor:innen.

Welfenschatz: LTO (Mathilde Harenberg) berichtet über den aktuellen Stand in der Auseinandersetzung um den so genannten Welfenschatz. Die Sammlung kunsthandwerklicher Gegenstände wurde 1935 von einem Konsortium von jüdischen Kunsthändler:innen verkauft und befindet sich heute im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. 2008 wurden von Nachfahren der jüdischen Verkäufer:innen Ansprüche auf Restitution geltend gemacht. Die Beratende Kommission für NS-Raubkunst hatte 2014 jedoch festgestellt, dass der Verkauf nicht als verfolgungsbedingte Veräußerung eingestuft wird. Auf Grund neuer Dokumente soll nun die Beratende Kommission die Vorgänge erneut prüfen. Allerdings verschleppt die Stiftung die Anrufung der SPK schon seit rund einem Jahr mit dem Argument, sie müsse noch die Berechtigung der Anspruchssteller:innen prüfen.

Ermordung von Hatun Sürücü: beck-aktuell erinnert an die Ermordung der 23-jährigen Berlinerin Hatun Sürücü vor zwanzig Jahren. Ihr westlicher Lebensstil passte ihrer aus Ostanatolien stammenden Familie nicht. Am 7. Februar 2005 wurde sie von einem Bruder an einer Bushaltestelle im Stadtteil Tempelhof erschossen. Dieser wurde 2006 vom Landgericht Berlin zu einer Jugendstrafe in Höhe von 9 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der Beitrag gibt einen Überblick auch über ähnliche Fälle.

Tabus: Martin Rath untersucht auf LTO die sich verändernde Bedeutung von Tabus im Recht. Er beschreibt Beispiele für Tabus in verschiedenen Kontexten, darunter religiöse Praktiken, Strafrecht und Werbung. Der Begriff "Tabu" werde zunehmend als flexible Metapher verwendet, anstatt feste, unverrückbare Grenzen zu markieren. Der Autor argumentiert, dass Tabus im rechtlichen und politischen Diskurs an Bedeutung verlieren.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56551 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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