Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Februar 2025: Cum-Ex und der Pro­fessor / Mig­ra­tions-Gesetz abge­lehnt / VG Berlin zu rus­si­schen Wehrpf­lich­tigen / Rich­tig­stel­lung

03.02.2025

Die StA Köln ermittelt wegen Cum-Ex-Beihilfe jetzt auch gegen einen Rechtsprofessor. Der Bundestag lehnte das Zustrombegrenzungsgesetz ab. Das VG Berlin gewährte subsidiären Schutz für russische Wehrpflichtige.

Wegen eines technischen Fehler wurde diese Presseschau am Montagmorgen nicht vollständig verschickt, hier ist sie wie gewohnt in voller Länge:

Thema des Tages

StA Köln – Cum-Ex/Rechtsprofessor: Erstmals ist jetzt ein Wissenschaftler in den Fokus der Cum-Ex-Ermittler der Staatsanwaltschaft Köln geraten. Wie die Mo-SZ (Nils Heck) und tagesschau.de (Massimo Bognanni /Benedikt Strunz) berichten, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Rechtsprofessor unter dem Verdacht, dass er vorsätzlich Gefälligkeitsgutachten für Cum-Ex-Geschäfte angefertigt und damit "Beihilfe zur Steuerhinterziehung" geleistet haben könnte. Vor dem Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags hatte der Professor 2016 ausgesagt, seine Arbeit sei wissenschaftlich fundiert gewesen. Mit den jetzt eingeleiteten Ermittlungen hängt auch eine Frage zusammen, die weit über den Fall hinaus geht: Bis wann gilt für unabhängige Gutachter:innen die wissenschaftliche Freiheit und ab wann machen sich Professor:innen und Gutachter:innen strafbar?

Rechtspolitik

Migration und Asyl: Am Freitag lehnte der Bundestag mit 349 zu 338 Stimmen den CDU/CSU-Entwurf eines Zustrombegrenzungsgesetzes ab. Unter anderem sollte mit dem Entwurf wieder das Ziel einer Begrenzung von Migration in das Aufenthaltsgesetz eingeführt werden. Außerdem war vorgesehen, das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige abzuschaffen und der Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen an deutschen Bahnhöfen zu verleihen. Die Mehrheit kam nicht zustande, weil auch kleine Teile der CDU/CSU-Fraktion und rund ein Viertel der FDP-Fraktion nicht für den Gesetzentwurf stimmten. Am Mittwoch hatte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und AfD den Fünf-Punkte-Plan der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verschärfung der Migrationspolitik (inklusive Zurückweisungen an den Grenzen) als unverbindliche Resolution beschlossen. beck-aktuell und LTO fassen die Diskussionen zusammen. 

Der Spiegel (Jörg Diehl/Katrin Elger u.a.) schaut sich noch einmal den Fünf-Punkte-Plan von CDU/CSU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz an und fragt nach dessen Umsetzbarkeit. So werde die Möglichkeit der Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen von Jurist:innen unterschiedlich bewertet, viele werteten dies als Bruch von Europarecht.

Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) stellt die Merz-Initiative in einen internationalen Zusammenhang, in dem es als tatkräftig gilt, sich über das Recht hinwegzusetzen. Der Autor freut sich am Ende über Merz' Abstimmungsniederlage, denn: "Als autoritärer Bully darf man auf keinen Fall verlieren." Christian Rath (Mo-taz) prognostiziert, dass Friedrich Merz nicht Kanzler wird. Weil er kompromisslos nur mit jenen koalieren will, die bereit sind, seine migrationspolitischen Forderungen zu erfüllen, SPD und Grüne sich aber nicht gegen EU-Recht und die Justiz stellen werden. Die CDU/CSU müsse daher, wenn sie die Regierung Scholz ablösen will, im April oder im Mai einen neuen potenziellen Kanzler präsentieren, der bereit ist, auf illegale Manöver zu verzichten und sich mit SPD oder Grünen auf Kompromisse zu einigen.

Schwangerschaftsabbruch: Die allermeisten Schwangerschaftsabbrüche, die heute durchgeführt werden, seien legal, meint Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) zur Debatte um eine Entkriminalisierung. Paragraf 218a StGB markiere die "Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs", wenn er innerhalb der ersten drei Monate und nach einer Beratung erfolgt. Dann sei der Tatbestand von § 218 "nicht verwirklicht", das Handeln also rechtmäßig. Neuhof fragt, ob den Frauen wirklich geholfen werde, wenn beständig davon die Rede sei, sie stünden mit einem Bein im Gefängnis und ihre Ärzte machten sich zu Komplizen. 

AfD-Verbot: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF will in einem Gutachten "ergebnisoffen umfassend und tiefgehend" prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Dazu will sie ein interdisziplinäres Team aus Jurist:innen und Expert:innen für Rechtsextremismus aufbauen. Das Ergebnis des Gutachtens soll von unabhängigen Expert:innen überprüft und öffentlich zugänglich gemacht werden. beck-aktuell berichtet.

Zivilprozess: Auch beck-aktuell berichtet jetzt über den Abschlussbericht der Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft", an der neben Vertreter:innen von Bund und Ländern auch Mitglieder aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft beteiligt waren. Vorgeschlagen wird u.a. ein bundesweites Justizportal als zentrale Anlaufstelle für alle justizbezogenen Informationen und Dienstleistungen. Neben Informationen und Auskünften soll das Portal den Rechtsuchenden ermöglichen, digital Justizdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Anträge einzureichen und über dieses Klagen zu erheben. Außerdem soll das Kammerprinzip gestärkt und die Spezialisierung einzelner Kammern ausgebaut werden.

VGT – Gefährdung des Straßenverkehrs: Der diesjährige Verkehrsgerichtstag hat sich dafür ausgesprochen, die Nutzung eines Handys am Steuer in den Katalog der sogenannten Todsünden des Verkehrs aufzunehmen, die in Paragraf 315c des Strafgesetzbuchs geregelt sind. Im Höchstfall könnte das Vergehen dann mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden, wie spiegel.de berichtet.

Die weitere Debatte zur Liste der "Todsünden" fasst der Spiegel (Lukas Kissel) zusammen. So spielten einige der dort aufgeführten Delikte in der Praxis keine Rolle, andere noch nicht enthaltene Verhaltensweisen führten dagegen zu mehr Unfällen.

Ergebnisse des VGT: Außerdem wurde laut beck-aktuell beim Verkehrsgerichtstag darüber diskutiert, mit Geschwindigkeitsbegrenzungen die Sicherheit im Straßenverkehr in den Innenstädten zu erhöhen. Auch zu anderen Themen, wie dem Cannabis-Grenzwert, gaben die Expert:innen Empfehlungen ab.

Künstliche Intelligenz: EU-weit ist am Sonntag der AI-Act in Kraft getreten, der künstliche Intelligenz reguliert. Ab sofort sind KI-Systeme verboten, die "unannehmbare Risiken" für die Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte darstellen, außer wenn es um die "nationale Sicherheit" geht, schreibt zeit.de

Staatsangehörigkeit: Die EU-Kommission rügt in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta dessen Praxis zur Erlangung der maltesischen Staatsangehörigkeit. Das Verfahren gegen Malta könnte dazu führen, dass die EU erstmals aktiv Einfluss auf die Auswahl mitgliedstaatlicher Staatsbürger nimmt und den Staaten Vorgaben für die Kriterien zur Erlangung der Staatsbürgerschaft auferlegt, schreibt Rechtsanwalt Niklas Schmidt im FAZ-Einspruch. Es berge ein erhebliches Konfliktpotenzial, da ein solcher Eingriff in einem hochsensiblen Kernbereich staatlicher Souveränität erfolgen und zu einer von den Mitgliedstaaten nicht gewollten einseitigen Kompetenzanmaßung der EU führen würde.

Richtigstellung

In der LTO-Presseschau vom 28.01.2025 hatten wir einen FAZ-Bericht über ein Urteil des OLG Köln zur Reichenliste des Manager Magazins falsch zusammengefasst, so dass unrichtig über RA Prof. Dr. Christian Schertz berichtet wurde.

Entgegen unserer Darstellung versteht Herr Prof. Dr. Schertz die Entscheidung nicht so, dass das Gericht dem Magazin die Nennung des Namens verboten hat, weil es in der Namensnennung ein Zwangsouting mit Prangerwirkung sieht. Vielmehr hatte Herr Prof. Dr. Schertz gegenüber dem Chefredakteur von Legal Tribune Online deutlich gemacht, dass das OLG Köln die Aufnahme des konkreten Unternehmers schon deswegen untersagen konnte, weil dieser nicht mehr deutscher Staatsangehöriger ist.

Die LTO-Redaktion hatte sich daher gegen einen eigenen Bericht zu dem Urteil entschieden. Das LTO-Presseschau-Team hat den FAZ-Bericht zu dem Urteil in die Presseschau aufgenommen. Bei der Zusammenfassung des FAZ-Berichts ist der oben genannte Fehler unterlaufen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen und haben auch auf der LTO-Website eine Richtigstellung veröffentlicht.

Justiz

VG Berlin zu russischen Wehrpflichtiger: Deutschland muss russische Männer, die befürchten, in Russland zum Grundwehrdienst eingezogen und anschließend im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt zu werden, als subsidiär schutzberechtigt anerkennen, hat das Verwaltungsgericht Berlin laut beck-aktuell und LTO entschieden. Bei einer Rückkehr nach Russland müssten sie damit rechnen, zwangsweise an völkerrechts- und/oder menschenrechtswidrigen Handlungen teilnehmen zu müssen oder gar selbst schwersten Schaden an Leib und Leben zu erleiden. Nach Überzeugung des Gerichts setzt der russische Staat weiterhin und vermehrt darauf, Grundwehrdienstleistende zum Vertragsabschluss mit den russischen Streitkräften zu nötigen, um sie sodann als Vertragssoldaten an die Front in der Ukraine entsenden zu können. Auch bei einer Stationierung als Grundwehrdienstleistende im russisch-ukrainischen Grenzgebiet (Region Kursk) drohe den Männern mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung. 

EuGH – EuG-Richterernennung: Die beiden Doktorandinnen Sophie-Charlotte Lemmer und Marleen Kappé analysieren im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die "Valančius"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, in der die Standards für die Ernennung von Richter:innen am EuG behandelt werden. Die Autorinnen warnen davor, dass das Urteil den Mitgliedstaaten de facto freie Hand bei der Gestaltung des nationalen Ernennungsverfahrens geben und damit die Unabhängigkeit der Richter;innen gefährden könnte.

BGH zu Encrochat-Daten: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die gerichtliche Verwertung von Encrochat-Daten für die Verurteilung wegen alter Cannabis-Delikte auch nach Einführung des Cannabis-Gesetzes möglich ist, denn für die Verwertbarkeit komme es auf die Rechtslage bei Datenanforderung an. Der BGH hob ein anderslautendes Urteil des LG Berlin auf. Damit ist die umstrittene Rechtslage nun höchstrichterlich geklärt, schreibt LTO

BGH zu freien Kanzleimitarbeiter:innen: beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet über eine Veranstaltung an der HU Berlin, die sich mit den Folgen eines Strafurteils des Bundesgerichtshof von 2023 befasste. Damals wurde die Verurteilung eines Kanzleiinhabers zu einer Geldstrafe bestätigt, weil seine zwölf Anwält:innen, die er als freie Mitarbeiter:innen beschäftigte, in Wirklichkeit Scheinselbstständige gewesen seien. Der BGH betonte, dass der Arbeitgeberbegriff sich nach dem Sozialversicherungsrecht richtet. Seitdem sei, so der Befund auf der Veranstaltung, die Zahl der Freelancer in Anwaltskanzleien stark zurückgegangen. Die Notwendigkeit einer so strengen Handhabung der Scheinselbständigkeit bei Anwält:innen wurde bei der Veranstaltung allerdings in Zweifel gezogen und die Möglichkeit von gesetzlichen Ausnahmeregelungen für Freiberufler:innen bei Kanzleien diskutiert.

OLG Bremen zu erzwungener Handyentsperrung: Das Oberlandesgericht Bremen hat bestätigt, dass unter die Erlaubnis des § 81b Abs. 1 StPO, wonach Lichtbilder und Fingerabdrücke auch gegen den Willen des Beschuldigten aufgenommen werden dürfen, um ein Strafverfahren durchzuführen, auch die Befugnis fällt, den Finger eines Beschuldigten zwanghaft auf dessen Handy-Fingersensor legen, um dieses zu entsperren. Das OLG war davon überzeugt, dass die Maßnahme mit Blick auf die Bedeutung der zu schützenden Rechtsgüter in Abwägung mit den Grundrechten des Mannes angemessen war. LTO (Entela Hoti) berichtet.

LG Duisburg zu Mord an Friseur: Das Landgericht Duisburg verurteilte einen 64-jährigen Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, weil er aus Habgier vor 34 Jahren einen Friseur mit einem Kabel erdrosselt hatte. Erst eine Fingerabdruckspur führte die Ermittler im Jahr 2024 doch noch zum Angeklagten. Außerdem sollen am Tatort zahlreiche Faserspuren gesichert worden sein, die auf den Angeklagten hindeuten. Der Angeklagte hatte die Tat zwar eingeräumt, sich aber darauf berufen, er habe sich gegen einen homosexuellen Übergriff gewehrt. Das Gericht ging jedoch davon aus, dass der Angeklagte Wertgegenstände rauben wollte. spiegel.de berichtet. 

LG Chemnitz zu Mord an Tochter der Ex-Partnerin: Das Landgericht Chemnitz hat einen Moldawier wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Allein um seine Ex-Partnerin zu bestrafen, soll er deren neunjährige Tochter getötet haben. Das Gericht stellte Heimtücke und niedrige Beweggründe fest. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Im Spiegel (Uta Eisenhardt) werden die Hintergründe des Falles berichtet.

LG Düsseldorf zu Pizza mit Kokain: Das Landgericht Düsseldorf hat den Betreiber einer Pizzeria verurteilt, der neben Pizza auch Kokain ausgeliefert hatte. Die Richter verhängten gegen den 37-Jährigen eine Haftstrafe wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in besonders schweren Fall. Das Urteil ist laut LTO noch nicht rechtskräftig.

LG Stuttgart zu Schlecker-Forderungen: Das Landgericht Stuttgart hat Schadensersatzforderungen des Insolvenzverwalters der Drogeriekette Schlecker, Arnd Geiwitz, gegen das Kaffee-Unternehmen Melitta abgewiesen. Melitta habe von Schlecker jahrelang überhöhte Preise für Röstkaffee verlangt, argumentierte Geiwitz. Grundlage für die Klage waren kartellrechtswidrige Preisabsprachen, die Melitta mit den Wettbewerbern Mondelez, Dallmayr und Tchibo zwischen 1999 und 2008 getroffen hatte. Weil Schlecker aber selbst gegen kartellrechtliche Verbotstatbestände verstoßen habe, fehle es bereits an der Anspruchsberechtigung, so das LG. LTO berichtet.

Fluggastklagen: Die Zahl der Fluggastklagen hat 2024 einen Höchststand erreicht, vermeldet der Deutsche Richterbund laut LTO. Mit knapp 41.300 Verfahren gab es beim AG Köln mit Abstand das höchste Aufkommen, es folgen das Amtsgericht Frankfurt/Main mit rund 16.000 Fällen und das für den Hauptstadtflughafen BER zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen mit knapp 15.500. Einen wesentlichen Grund für die Entwicklung sieht der Richterbund in Portale, mit denen Fluggäste ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen. Als Reaktion werden inzwischen bei den größeren Amtsgerichten spezielle KI-Assistenzprogrammen getestet.

Justizvollzugsanstalten: LTO (Katharina Reisch) fragt, ob auch in deutschen Gefängnissen wie in den niederländischen und schwedischen Haftanstalten bald ein "Aufnahmestopp" droht. Eine Abfrage von LTO hat ergeben, dass es Kapazitätsprobleme vor allem bei der U-Haft gibt, die Situation in den Ländern aber sehr unterschiedlich angespannt ist. Während die JVA in Berlin-Moabit zu 99 Prozent ausgelastet ist, sind in Sachsen-Anhalt nur 56 Prozent der U-Haft-Plätze für männliche Erwachsene belegt. Bei Engpässen werden Gefangene in andere Haftanstalten verlegt oder Strafhaftplätze in U-Haftplätze umgewandelt. Manche Bundesländer wie Bayern bauen neue JVAs. In Hamburg ist bis Mai 2025 der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt. Die Entwicklung der Gefangenen-Zahlen sei schwer zu prognostizieren.

Recht in der Welt

Grönland: Rechtsanwalt Felix Werner erläutert auf LTO den völkerrechtlichen Status von Grönland und die Regelungen, die für die kommerzielle Nutzung der Arktis für den Abbau von Bodenschätzen und die Schifffahrt gelten.

Italien – Asylverfahren in Albanien: Ein Gericht in Rom hat entschieden, dass Italien mehr als 40 Mittelmeerflüchtlinge aus Ägypten und Bangladesch, die zuletzt in einem albanischen Auffanglager untergebracht waren, nach Italien bringen muss. Für Ministerpräsidentin Giogia Meloni war dies bereits die dritte juristische Niederlage in Folge in ähnlicher Sache, schreibt spiegel.de. Im Kern geht es um die Frage, ob Italien die Staaten Ägypten und Bangladesch als "sichere Herkunftsstaaten" einstufen durfte. Am 25. Februar will sich der EuGH mit dem Albanien-Modell beschäftigen.

Schweiz – Korruptionsurteil gegen Rohstoffhändler: In der Schweiz ist erstmals ein ranghoher Rohstoffhändler wegen Bestechung verurteilt worden. Es geht um den Rohstoffkonzern Trafigura und dessen ehemaligen Spitzenmanager Mike Wainwright. Über einen Mittelsmann sei ein angolanischer Angestellter der dortigen staatlichen Erdölgesellschaft zwischen 2009 und 2011 mit rund fünf Millionen Euro geschmiert worden. Im Gegenzug habe Trafigura in Angola Geschäfte abschließen können, die dem Unternehmen ungerechtfertigte Gewinne von 143,7 Millionen Dollar eingebracht hätten. Die Verurteilung sei ein Warnsignal für die korruptionsanfällige Branche, schreibt die Mo-FAZ (Johannes Ritter).

Juristische Ausbildung

Zeugensimulator: In Rheinland-Pfalz können Referendare mittels Virtual Reality (VR)-Brillen Zeugen verhören. Dabei reagiert ein Avatar flexibel auf Fragen, ähnlich wie ein echter Zeuge. Die VR-Technologie bietet einen sicheren Raum zum Üben und reduziert Ängste. Der Simulator wird bereits in der Zivilstation eingesetzt und könnte auch in anderen Bereichen wie der Polizei oder Mediation verwendet werden, wie beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

Sonstiges

Geschlecht von Neonazi Liebich: Zur Debatte um die Änderung der Geschlechtseintragung nach dem Selbstbestimmungsgesetz von Marla Svenja Liebich und der Drohung, rechtlich gegen die Nennung des früheren Vornamens vorzugehen, hat jetzt auch die Bundesregierung ein Statement abgegeben. Das sogenannte Offenbarungsverbot greife nur, "wenn der frühere Name unbekannt war und durch bewusst falsche Anrede ein 'Zwangsouting' herbeigeführt wird", heißt es aus Kreisen des Familienministeriums, das das neue Selbstbestimmungsgesetz mit ausgearbeitet hat. Der Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmidt) berichtet.

Strafbarkeit von Wahlkampfspenden: Im Interview mit spiegel.de (Nicola Naber) erläutert Rechtsprofessor Mark Deiters den strafrechtlichen Rahmen für die Annahme von Wahlkampfspenden. Hintergrund sind Enthüllungen über Spenden, die der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) 2021 angenommen haben soll. Es geht um Parteispenden von zwölf Firmen und Privatpersonen, die früher oder später mit ihm in Kontakt getreten waren. Deiters weist unter anderem darauf hin, dass eine Spende, die nur der Unterstützung der allgemeinen politischen Richtung, für die der Amtsinhaber steht, noch keine strafbare Vorteilsannahme ist. Sollen hingegen dienstliche Entscheidungen im Sinne des Spenders beeinflusst werden, sei die Grenze des Zulässigen überschritten.

Vielfalt in Kanzleien: Mehr Chancengerechtigkeit für den juristischen Nachwuchs fordert Shana Vierheilig, Diversity-Beraterin bei Linklaters, auf LTO. Während Geschlechtergerechtigkeit sowie ethnische und kulturelle Vielfalt stark im Vordergrund stünden, rücke die soziale Herkunft erst allmählich ins Rampenlicht, so die Autorin. Dabei böte die Förderung der sozialen Mobilität innerhalb des juristischen Sektors große Chancen, dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Bedingungen für ein inklusives Arbeitsumfeld zu verbessern

Rechtsgeschichte – Gesinnungsstraftaten: Martin Rath hat sich für LTO angeschaut, wie sich der Umgang des Strafsystems mit Straftätern, die aus einer inneren Überzeugung Straftaten begehen, geändert hat.

Rechtsgeschichte – 50 Jahre Namensrechtsreform: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) erinnert an die Namensrechtsreform vor 50 Jahren. Seitdem können Ehepaare selbst entscheiden, ob sie wirklich den Namen des Mannes annehmen wollen – oder doch den der Frau. Zuvor heiratete die Frau mit der Trauung nicht nur den Mann, sondern auch seinen Nachnamen.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56494 (abgerufen am: 08.02.2025 )

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