Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2025: Anti-Mig­ra­ti­ons-Reso­lu­tion besch­lossen / Voll­st­re­ckung­s­an­trag gegen Bun­des­re­pu­blik / Ermitt­lungen gegen Meloni-Regie­rung

30.01.2025

CDU/CSU, FDP und AfD haben gemeinsam einen Fünf-Punkte-Plan zur Migration beschlossen. Die DUH hat einen Vollstreckungsantrag gegen Deutschland gestellt. Wegen der Freilassung eines vom IStGH gesuchten Libyers wird gegen Meloni ermittelt. 

Thema des Tages

Migration und Asyl: Der Bundestag hat mit 348 zu 344 Stimmen den von der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Verschärfung des Migrationsrechts beschlossen. Der Bundestag fordert in diesem Fünf-Punkte-Plan u.a. eine generelle Zurückweisung von asylsuchenden Flüchtlingen an der Grenze, dauerhafte Grenzkontrollen und generelle Abschiebehaft für Ausreisepflichtige. Der Beschluss hat Appellcharakter, also keine bindende Wirkung. Dem Antrag stimmten CDU/CSU, FDP und AfD zu. BSW enthielt sich, SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Ein zweiter Antrag der CDU/CSU mit 27 Punkten zur Migrationspolitik und zur Inneren Sicherheit wurde mit 508 zu 190 Stimmen abgelehnt. Am Freitag wird der Bundestag über den CDU/CSU-Entwurf eines "Zustrombegrenzungsgesetzes" abstimmen. CDU/CSU, FDP, AFD und BSW wollen zustimmen. LTO und beck-aktuell berichten. 

Die Verabschiedung des ersten Antrags mit den Stimmen der AfD hatte im Vorfeld im Bundestag für viel Diskussionen gesorgt und im Nachhinein viel Kritik am Vorgehen von Friedrich Merz und der CDU/CSU hervorgerufen, so auch vom Deutschen Anwaltverein, wie beck-aktuell berichtet.

Asyl/EU-Staaten: Vor dem Hintergrund der teilweise europarechtswidrigen Anti-Migrationspläne der CDU/CSU wirft spiegel.de (Katrin Elger) einen Blick auf andere EU-Mitgliedstaaten, die sich im Umgang mit Asylsuchenden bereits jetzt nicht mehr an EU-Recht halten, darunter Frankreich, Italien, Ungarn, aber auch Griechenland, Kroatien, Polen, Finnland, Litauen und Lettland. Insbesondere durch Zurückweisungen an den Grenzen und sog. Pushbacks an den EU-Außengrenzen verstoßen sie regelmäßig gegen EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention.

Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hat EU-Staaten, die die Dublin-Regeln nicht einhalten, mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Die taz (Christian Rath) berichtet.

Rechtspolitik

AfD-Verbot: Am heutigen Donnerstag wird der Bundestag den Antrag von 124 Abgeordneten um Marco Wanderwitz (CDU) auf Beschluss eines AfD-Verbotsverfahrens beraten und vermutlich in die Ausschüsse überweisen. Der Republikanische Anwälteverein hat einen Offenen Brief von 609 Jurist:innen veröffentlicht, die ein AfD-Verbot fordern. Die taz (Gareth Joswig) berichtet. 

Christian Rath (taz) spricht sich gegen ein AfD-Verbot aus, weil es für die Akzeptanz der Demokratie kontraproduktiv wäre. Die aktuelle Lage zeige auch, dass die "Gefahr für Rechtsstaat und Humanität" nicht nur von der AfD ausgehe, vielmehr komme sie auch "aus der Mitte der Politik, angeführt von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz." Dieser mache das völkische und nationalistische Denken der AfD "erst richtig hoffähig", indem er das Narrativ der AfD übernehme, wonach auf Verbrechen von Einzelpersonen mit der Begrenzung von Migration reagiert werden müsse. 

Mutterschutz: Künftig sollen auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz haben. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, über den am heutigen Donnerstag entschieden werden soll. Grüne, SPD und CDU/CSU hatten sich auf den Gesetzentwurf von CDU/CSU geeinigt, um die Reform noch in dieser Legislaturperiode durchzubringen. Es berichten spiegel.de und LTO.

Gewalt gegen Frauen: Am Freitag soll das Gewalthilfegesetz den Bundestag passieren. Es sieht vor, dass von häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt betroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz bekommen und sich der Bund an der Finanzierung von Frauenhäusern beteiligt. Dagegen ist eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes gescheitert. Dabei sollte der Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Durchsetzung von Annäherungsverboten und die Anordnung verpflichtender Antigewalttrainings ermöglicht werden. Es berichten unter anderem die taz (Frederik Eikmanns) und beck-aktuell

Zum Gewalthilfegesetz merkt Luisa Faust (taz) an, dass bei aller Erleichterung auch einige Rückschläge bei den Verhandlungen mit der CDU/CSU hingenommen werden mussten. So gilt der Schutzanspruch anders als ursprünglich vorgesehen nicht für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt. Gewaltbetroffene trans, inter und non-binäre Personen werden auf Druck der CDU/CSU von dem Gesetz nicht geschützt.

Rechtsanwaltsgebühren: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wird nun doch noch angepasst. SPD, Grüne und FDP haben sich auf die Verabschiedung des Kostenänderungsgesetzes 2025 geeinigt. Neben einer Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwält:innen werden damit unter anderem auch die Vergütungssätze für gerichtlich herangezogene Sachverständige und Dolmetscher:innen sowie für Verfahrensbeistände in Familiengerichtsverfahren angehoben. Wie LTO und beck-aktuell (Joachim Jahn) schreiben, sollen die anwaltlichen Festgebühren um neun Prozent und die Wertgebühren um sechs Prozent steigen. Das Gesetz soll am Freitag verabschiedet werden.

Sexueller Missbrauch: Auch der Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt soll am Freitag doch noch verabschiedet werden. Das Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage für die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Außerdem sollen Betroffene ein Recht auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern erhalten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Angebote und Materialien zur Prävention entwickeln, meldet die SZ.

Schwangerschaftsabbruch: Obwohl eine große Mehrheit der Deutschen und eine knappe Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag eine Regelung zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch Änderung des § 218 Strafgesetzbuch begrüßen würden, wird es wohl keine Reform geben. Ein Beitrag der Zeit (Anna Mayr) geht dieser Frage nach und hofft noch auf ein kleines Wunder. Wenn einzelne Abgeordnete der FDP oder der CDU/CSU im Rechtsausschuss fehlen, könnte der entsprechende Gesetzentwurf ins Plenum überwiesen und dort angenommen werden.

Justiz

OVG Berlin-Brandenburg – Klimaschutz/Vollstreckungsantrag: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesrepublik Deutschland als Vollstreckungsschuldnerin gestellt. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, droht dem Staat ein Zwangsgeld von 10.000 Euro, sollte er ein Urteil des OVGs zum Klimaschutz nicht binnen eines Jahres umsetzen. Das Gericht hatte im Mai 2024 geurteilt, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung in Bezug auf die Land- und Forstnutzung nicht den gesetzlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes entspricht. Die SZ (Michael Bauchmüller/Wolfgang Janisch) berichtet.

EuGH zu DSGVO/Betriebsvereinbarung: Betriebsvereinbarungen können eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten durch den Arbeitgeber sein. Dies entschied der Europäische Gerichtshof im Dezember auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts. In den Betriebsvereinbarungen dürfen allerdings die Standards der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht unterlaufen werden. Die Anwältinnen Antje Münch und Carina Bart stellen das Urteil im Expertenforum Arbeitsrecht vor. 

BVerfG zu Restschuldversicherungen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von 22 Unternehmen der Versicherungswirtschaft nicht zur Entscheidung angenommen und die Versicherer auf den ordentlichen Klageweg verwiesen. Die Unternehmen hatten Beschwerde gegen ein am 1. Januar 2025 in Kraft getretenes Gesetz eingelegt, wonach Restschuldenversicherungen nicht mehr zeitgleich mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden dürfen, sondern erst nach der sog. Abkühlphase eine Woche später. Wie beck-aktuell berichtet, waren 32 % aller Konsum- und Kfz-Kredite mit einer solchen Versicherung zur Absicherung des Risikos einer Zahlungsunfähigkeit vor Abzahlung des Kredits versehen, was auf eine verbraucherunfreundliche Vergabepraxis hindeutete. 

BGH – Europäische Insolvenzverfahren: Der Bundesgerichtshof hat Mitte Januar dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die gegenseitige Anerkennung von Insolvenzverfahren in der EU einen konkludenten Verzicht der Mitgliedstaaten auf Staatenimmunität enthält. Im konkreten Fall fordert der Insolvenzverwalter einer deutschen GmbH vom polnischen Staat die Rückzahlung von Umsatzsteuerzahlungen in Höhe von 5,7 Millionen Zloty (umgerechnet etwa 1,36 Millionen Euro). beck-aktuell berichtet.

BGH zu Deals im Strafverfahren: Ein Verzicht auf die Herausgabe von sichergestelltem Geld darf nicht Teil einer Verständigung im Strafverfahren sein. Das entschied der Bundesgerichtshof und hob ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dresden mitsamt den Feststellungen auf. Der BGH verwies die Sache zurück, weil er davon ausging, dass das Urteil auf dem Fehler bei der Verständigung beruhte. Nach dem Wortlaut des § 257c Abs. 2 S. 1 Strafgesetzbuch dürften sich Beteiligte nur hinsichtlich der Rechtsfolgen eines Urteils verständigen. Es berichtet beck-aktuell.

OLG Düsseldorf – Islamistische Terrorgruppe: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem seit Juli 2024 laufenden Prozess um die Bildung einer inländischen Terrororganisation zur Unterstützung des "Islamischen Staates" (IS) die Haftbefehle gegen fünf der sieben Angeklagten aufgehoben. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Tatvorwürfe gegen die Männer aus Tadschikistan, Kirgistan und Turkmenistan weitgehend unzutreffend sind.  Es seien weder übereinstimmende Terrorabsichten noch eine terroristische Organisationsstruktur festgestellt worden. Lediglich zwei der Angeklagten bleiben in Untersuchungshaft, weil eine Verurteilung wegen Unterstützung und Mitgliedschaft beim IS in Betracht kommt. Die übrigen fünf Männer sind ausreisepflichtig und befinden sich jetzt in Abschiebehaft. Es berichtet die FAZ (Reiner Burger).

LG Potsdam zu illegalem Handel mit Medikamenten: Das Landgericht Potsdam hat die Geschäftsführerin des Brandenburger Pharma-Großhändlers Lunapharm zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, sowie die Einziehung von rund 370.000 Euro aus dem Privatvermögen und 1,16 Millionen Euro des Unternehmens angeordnet. Mit Hilfe eines Geschäftspartners hatte die Frau zwischen 2015 und 2018 illegal Krebsmedikamente gehandelt. Wie LTO schreibt, hatte der Gesetzgeber wegen des Falls 2019 das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" verabschiedet, um die Zusammenarbeit der Bundes- und Landesbehörden und die Kontrolle der Apotheken und Arzneimittelhersteller zu verbessern.

LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen"/Theo Zwanziger: Der Deutsche Fußball-Bund hat gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger Klage beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Der DFB verlangt vom 79-jährigen Zwanziger Schadensersatz in Höhe von 24 Millionen Euro wegen der im Kontext der "Sommermärchen"-Affäre entstandenen finanziellen Schäden. In dieser Sache läuft auch noch ein Steuerstrafverfahren gegen Zwanziger, das durch die Klage nun beeinflusst werden dürfte, wie die SZ (Johannes Aumüller/Thomas Kistner) weiter erörtert.  

StA Berlin – Rechtsextremer Oberstaatsanwalt: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen einen Brandenburger Oberstaatsanwalt wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der Mitgliedschaft und Unterstützung des verbotenen rechtsextremen Vereins "Heimattreue Deutsche Jugend". Der Verein hatte bis zum Verbot 2009 – ähnlich wie einst die Hitlerjugend – Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisiert, um diese in rechtsextremer Ideologie zu schulen und eine "neonazistische Elite" heranzubilden. Es berichtet LTO.

Recht in der Welt

Italien – Osama Najeem/Giogia Meloni: Die Staatsanwaltschaft Rom ermittelt gegen die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, den Justizminister und den Innenminister wegen der Freilassung des vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gesuchten Libyers Osama Almasri Najeem. Gegen den Chef der libyschen Kriminalpolizei und Kommandant des berüchtigten Gefangenenlagers Mitiga in der libyschen Hauptstadt Tripolis liegt wegen des Vorwurfs von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein internationaler Haftbefehl des IStGH vor. Najeem war deshalb zunächst in Italien festgenommen worden, jedoch kurze Zeit später – ohne das Wissen des IStGH und angeblich wegen eines "juristischen Formfehlers" – vom Geheimdienst wieder freigelassen und mit einem italienischen Staatsflugzeug nach Tripolis geflogen worden. Es berichten FAZ (Matthias Rüb) und LTO.

Andrea Bachstein (SZ) kommentiert: Auf der Regierung laste nun der schwerwiegende Verdacht, den mutmaßlichen Schwerverbrecher vor allem geschützt zu haben, damit dessen Küstenwache – gesponsert mit EU-Geldern – Menschen am Überqueren des Mittelmeeres hindert. Es sei bekannt und werde von Italien und den anderen EU-Ländern in Kauf genommen, dass Migrant:innen in Libyens Gefängnissen misshandelt, gefoltert, vergewaltigt und getötet werden. 

Schweiz – Überlastete Justiz: Staatsanwaltschaften und Gerichte sind in der Schweiz derart überlastet, dass es in vielen Verfahren inzwischen Jahre dauert, bis es zu einer Anklage oder gar einem Urteil kommt. Wie die SZ (Nicolas Freund) berichtet, führen jahrelang verschleppte Verfahren zum Beispiel bei schweren Verbrechen wie Vergewaltigung oder Körperverletzung oft zu einer Strafreduktion und können das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben. Ein Grund dafür liege auch im Schweizer System, wo die Staatsanwaltschaften alle Beweise schon im Vorverfahren erheben und dem Gericht ein spruchreifes Dossier präsentieren, wie es der Schweizer Anwalt Konrad Jeker erklärt.  

Türkei – Repressionen gegen Oppositionspolitiker:innen: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan geht immer härter und systematischer auch gegen hochrangige Oppositionspolitiker:innen vor, etwa gegen den Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoğlu von der CHP. Dabei bedient er sich des regimetreuen Oberstaatsanwaltes Akın Gürlek, der in der Türkei auch als die "mobile Guillotine" bezeichnet wird, wie Bülent Mumay in einer FAZ-Kolumne berichtet. Unter fadenscheinigen Vorwänden würden Oppositionelle verhaftet und mit Ermittlungsverfahren überzogen. Dabei verheimliche Erdoğan die politisch motivierte Instrumentalisierung der Justiz gar nicht. Sein Ziel sei dabei die Spaltung der Opposition, um die Verfassungsänderung hin zu einer unbegrenzten Amtszeit des Präsidenten durchzubekommen. 

Russland/Ukraine – Friedensvertrag: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) erklärt Rechtsprofessor Markus Kotzur, wie ein Friedensabkommen zwischen Russland und der Ukraine aussehen sollte, was in einem solchen Vertrag stehen müsste, wie der Prozess verlaufen würde und wie sich das Verhalten von US-Präsident Donald Trump auswirken könnte.

USA – Ausgabestopp für Bundesmittel: Ein Bundesgericht der USA hat den von Präsident Donald Trump verhängten Ausgabestopp für Bundesmittel in Höhe von Hunderten Milliarden Dollar vorübergehend gestoppt. Eine Interessengruppe hatte in ihrem Eilantrag argumentiert, dass der Ausgabenstopp tausende Bundesprogramme von der Gesundheitsfürsorge bis zum Straßenbau gefährden könnte. Am Montag befasst sich das Gericht erneut mit dem Fall, meldet die SZ.

Sonstiges

Messerangriff von Aschaffenburg: In einem Gastbeitrag auf LTO befasst sich Thomas Fischer, Bundesrichter a.D., mit den reißerischen Äußerungen der Bild-Zeitung ("Afghane saß nicht im Knast, weil er zu kriminell war") und von Friedrich Merz ("Das Maß ist endgültig voll"). In der Bild-Zeitung ging es um den alltäglichen Vorgang, dass mit der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe gegen den afghanischen Täter gewartet wurde, bis nach einem weiteren Urteil eine Gesamtstrafe hätte gebildet werden können. Dies sei kein Versagen der Justiz, so der Autor, weil niemand damit habe rechnen müssen, dass der Afghane zwischenzeitlich Morde begehen werde. Die Äußerung von Merz instrumentalisiere eine individuelle Tat für eine “Das Boot ist voll”-Rhetorik. 

Juristin in DGB-Gewerkschaft: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring/Hasso Suliak) erzählt Birgit Biermann, stellvertretende Vorsitzende und einzige Frau im Führungsteam der Industriegewerkschaft IGBCE, wie sie zu dem Job kam, was sie antreibt und für wen sich der Job eignet. Angesprochen auf den Rechtsruck in Deutschland sagt sie zur politischen Haltung der Gewerkschaft: Die AfD "beabsichtigt die Abschaffung des solidarischen Miteinanders und steht gegen alle unsere Werte."

 

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LTO/ali/chr

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56467 (abgerufen am: 07.02.2025 )

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