Die CDU/CSU fordert u.a. eine Zurückweisung aller Asylsuchenden an den deutschen Grenzen. Die Mutter eines französischen Suizidopfers hat TikTok verklagt. Das Landesgericht Wien bestätigte die Untersuchungshaft für Signa-Gründer René Benko.
Thema des Tages
Migration und Asyl: Am Wochenende hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag die von Kanzlerkandidat Friedrich Merz in der vergangenen Woche angekündigten Anträge zur Migration versandt, die bereits in dieser Woche im Bundestag beraten werden sollen. Im Zentrum stehen dabei die fünf Punkte, die Merz bereits skizziert hatte: Dauerhafte Grenzkontrollen und direkte Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze, Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige sowie für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder, die Bundespolizei soll Haftbefehle beantragen können. Im zweiten Antrag zur inneren Sicherheit mit 27 Punkten geht es teilweise um die gleichen Themen, aber auch z.B. um die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. SPD und Grüne lehnten die Vorschläge als teilweise rechtswidrig ab. Es berichten u.a. Mo-SZ (Markus Balser u.a.), Mo-FAZ (Matthias Wyssuwa) und Mo-taz (Sabine am Orde).
zdf.de (Daniel Heymann) ordnet den 5-Punkte-Plan von Friedrich Merz rechtlich ein. Grenzkontrollen seien maximal drei Jahre möglich. Zurückweisungen von Schutzsuchenden an der Grenze seien rechtswidrig. Unbefristeter Ausreisearrest verstoße gegen EU-Recht.
Skeptisch sieht Heike Anger (Hbl) den Vorstoß angesichts der Komplexität des Migrationsrechts-Regimes. Merz erwecke den Anschein, er habe alle rechtlichen Fragen geklärt und könne forsch vorgehen. Tatsächlich liefere er aber nur Scheinlösungen, eine weitere Enttäuschung der Bürger sei absehbar. Christian Rath (Mo-taz) kritisiert Merz' Begründung, das EU-Recht sei "dysfunktional" und es gebe ein "Recht auf Vorrang des nationalen Rechts". Der Autor fragt: "Welche Vision hat Friedrich Merz von Europa, wenn er einfach mal so den Vorrang des EU-Rechts beiseiteschiebt?" Außerdem will er wissen, was Merz mache, wenn Gerichte feststellen, dass seine Maßnahmen rechtswidrig sind. "Will er die Gerichtsurteile ignorieren, weil sie ‘dysfunktional’ sind?"
Messerangriff in Aschaffenburg: LTO (Max Kolter) untersucht, warum die Tat von Aschaffenburg geschehen konnte. Die Dublin-Überstellung nach Bulgarien war nicht möglich, weil das BAMF und die bayerische Ausländerbehörde die 6-Monats-Frist verpassten. Eine freiwillige Ausreise nach Afghanistan scheiterte an fehlenden afghanischen Papieren. Abschiebehaft war nicht möglich, da der Afghane freiwillig ausreisen wollte. Unterbindungsgewahrsam kam bei einer bloß latenten Gefährlichkeit nicht in Betracht. Möglicherweise seien aber die Möglichkeiten des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz nicht ausreichend genutzt worden. Auch beck-aktuell befasst sich mit dem Thema.
In einem Gastbeitrag für die Berliner Zeitung kritisiert Jan-Denis Wulff, Kriminalkommissar beim BKA, die derzeitige Fokussierung auf das Migrationsrecht. Sicherheit sei weitaus mehr als Grenzkontrollen und Abschiebungen, schreibt er. Die Taten in Magdeburg und in Aschaffenburg hätten verhindert werden können, wenn die Kommunikation der Behörden flächendeckend funktionieren würde. "Nur wenn wir ein Sicherheitskonzept einführen, bei dem wir unsere Sicherheitsbehörden endlich auf die Herausforderungen unserer Zeit einstellen, – also digitalisieren, mit Personal und Ausrüstung ausstatten – und gleichzeitig präventiv agieren; also Motive für Kriminalität analysieren, können wir nachhaltige Sicherheit schaffen."
Christina Berndt (Sa-SZ) hält es für falsch, psychische kranke Menschen in einem Zentralregister zu erfassen, wie es bereits nach Magdeburg vorgeschlagen wurde. Wichtiger sei genaues Hinsehen. Dort, wo die Bereitschaft zur Gewalt erkennbar vor sich hin schwelt, müssten Ärzte und Gerichte beherzter eingreifen. Ähnlich sieht es Anna Biselli (netzpolitik.org). Bereits jetzt werden Daten zur psychischen Verfassung bei der Polizei erfasst. "Doch statt Sicherheit bringt das Stigmatisierung".
Rechtspolitik
Schutz von Rettungskräften: Das geplante Gesetz zum Schutz von Polizist:innen, Rettungskräften und Ehrenamtlichen wird doch nicht mehr kommen – entsprechende Beratungen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU sind gescheitert, schreibt spiegel.de. Vorgesehen waren in dem Gesetzentwurf Strafverschärfungen für Fälle, in denen Polizist:innen oder Rettungskräfte in einen Hinterhalt gelockt werden, um sie zu attackieren. Auch die Nötigung von politisch Engagierten wie Mitgliedern eines Gemeinderats oder des Europäischen Parlaments sollte unter Strafe gestellt werden.
Hochschulsicherheit NRW: Im FAZ-Einspruch befassen sich Rechtsprofessor Markus Ogorek und Referent Luca Manns mit den geplanten Änderungen des Hochschulgesetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW) und den damit verbundenen Kontroversen. Die vom Wissenschaftsministerium initiierten Änderungen zielen darauf ab, das Disziplinarverfahren für Dozent:innen und Forscher:innen zu verbessern und ein spezifisches Sicherungsverfahren für den akademischen Betrieb einzuführen. Kritiker:innen befürchten jedoch eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit und sprechen von einer möglichen "Paralleljustiz". Der Artikel erläutert die Hintergründe dieser Kritik und die Notwendigkeit der Reformen, um Missbrauch und Machtgefälle an Hochschulen besser zu adressieren.
Globale Unternehmenssteuern: Die möglichen Auswirkungen des von US-Präsident Donald Trump angekündigten Rückzugs aus dem OECD-Projekt zur Reform der globalen Unternehmensbesteuerung erläutert der wissenschaftliche Mitarbeiter Aurelio Corneo im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Der Schritt sei zwar zu erwarten gewesen, stelle aber einen schweren Rückschlag für den einzigen globalen Plan zur Steigerung der wirtschaftlichen Gerechtigkeit dar, der eine echte Chance auf Erfolg hat, schreibt der Autor.
Rechtspolitiker Dirk Wiese: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most wanted" den Anwalt und SPD-Rechtspolitiker Dirk Wiese vor. Seit 2013 gehört er dem Deutschen Bundestag an, seit mehreren Jahren ist er stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD. In seine Zuständigkeit fallen (unter anderem) Themen der Innen- und Rechtspolitik.
Justiz
BVerfG zu Auslieferungshaft: Das Bundesverfassungsgericht hat die Anordnung einer Auslieferungshaft gegen einen italienischen Staatsbürger, dem die "logistische Unterstützung für einen geplanten Sprengstoffanschlag" vorgeworfen wird, aufgehoben. Das BVerfG bemängelte, dass das OLG Stuttgart bei der Feststellung der Fluchtgefahr vor allem auf die hohe Straferwartung und die angeblich mangelnden sozialen Bindungen des Italieners abgestellt hatte. Eine solche pauschale Argumentation reiche jedoch nicht aus, um eine Freiheitsentziehung zu rechtfertigen. Das OLG Stuttgart muss nun erneut über den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft entscheiden. spiegel.de und LTO berichten.
BVerfG zu Polizeikosten bei Fußballspielen: Rechtsprofessor Thorsten Koch widmet sich im Verfassungsblog noch einmal der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Mehrkosten von Hochrisikospielen und beleuchtet kritisch die Heranziehung des Veranlasserprinzips durch das Karlsruher Gericht.
BGH – Cum-Ex/Gabay: Der Londoner Finanzmanager Henry Gabay, der vom Landgericht Bonn im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilt worden war, hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Er wirft den Strafverfolgern und insbesondere der früheren Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker vor, Beschuldigtenrechte und Verschwiegenheitspflichten verletzt zu haben. Gabay ist auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls 2020 während eines Familienurlaubs in Frankreich vor den Augen seiner Familie verhaftet worden, obwohl den Ermittler seine Londoner Anschrift bekannt gewesen sei. Die Staatsanwälte hätten die Richter belogen und so getan, als hätten sie Adresse und Aufenthaltsort nicht gekannt, beklagt Gabay laut Sa-FAZ (Marcus Jung).
LAG Berlin-BB – Ex-RBB-Intendanz: Im Verfahren um die Kündigung der früheren Leiterin der Intendanz des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Verena Formen-Mohr, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am vergangenen Freitag verhandelt, aber noch nicht entschieden. Stattdessen sollen, wie es in der Sa-FAZ (Louis Pienkowski) heißt, beide Parteien in den kommenden vier Wochen außergerichtliche Verhandlungen aufnehmen. Formen-Mohr hatte gegen ihre fristlose Kündigung durch den Sender geklagt, weil sie – so ihr Anwalt – "nur ein Bauernopfer", ein kleines Glied in der Kette des "chaotischen" RBB-Systems, gewesen sei.
LG Berlin I – Tötung eines Joggers durch psychisch Kranken: Der Spiegel (Julia Jüttner) beschreibt den Prozess um den Fall eines psychisch kranken Mannes, der in Berlin einen Jogger getötet hatte. Der Täter hatte bereits vorher Anzeichen von psychischen Problemen gezeigt und war mehrfach auffällig geworden. Im Juli vergangenen Jahres sprach ihn das Gericht frei, weil er die Tat im schuldunfähigen Zustand begangen hatte, ordnete aber eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Im Artikel werden die Herausforderungen im Umgang mit psychisch kranken Straftäter:innen beleuchtet.
LG Stuttgart zu Varta-Insolvenz: Das Landgericht Stuttgart hat den Restrukturierungsplan für den angeschlagenen Batteriehersteller Varta endgültig gebilligt. Der Plan sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals auf Null und einen anschließenden Schuldenschnitt vor, der dazu führen würde, dass Kleinaktionär:innen leer ausgehen. Zahlreiche Anteilseigner:innen hatten deshalb sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans eingelegt, die jetzt vom Landgericht Stuttgart verworfen wurde. LTO berichtet.
LG Hannover – Korrupter Staatsanwalt: Nun berichtet auch die Sa-taz (Nadine Conti) über die von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hannover erhobene Klage gegen den Staatsanwalt Yashar G. Der Staatsanwalt steht im Verdacht, in 14 Fällen Informationen an ein Drogenkartell verkauft und die Dealer vor Überwachungsmaßnahmen, Razzien und Haftbefehlen gewarnt zu haben. Ihm wird deshalb Bestechlichkeit im besonders schweren Fall, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen.
VG Leipzig zu Mietwagentarifen: Das Verwaltungsgericht Leipzig hat Mitte November entschieden, dass die von der Stadt Leipzig festgelegten Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagenunternehmen (inklusive Uber) rechtswidrig sind. Das Gericht hatte zwar gegen das Mindestbeförderungsentgelt als solches keine Einwände, beanstandete aber die konkrete Höhe, die 75 Prozent über dem Taxitarif liegen sollte. Rechtsanwalt Clemens Antweiler analysiert auf LTO das Urteil. Entgegen der Entscheidung des Gerichts hält der Autor derartige Mindestbeförderungsentgelte zum Schutz des Taxiverkehrs generell für unzulässig.
AG Berlin-Tiergarten zu schlagendem Lehrer: Ein Lehrer soll einen Schüler einer Berliner Schule nach einer eskalierenden Auseinandersetzung um eine Palästinenserflagge geschlagen haben. Das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde jetzt laut LTO gegen eine Geldauflage von 800 Euro eingestellt.
Geschlecht und Strafvollzug von Neonazi Liebich: Der Spiegel (Carlotta Böttcher/Gunther Latsch) fasst ausführlich den Fall Marla Svenja Liebich zusammen. Liebich hatte vor einer drohenden Haftstrafe die Möglichkeiten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes genutzt, um den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich zu ändern und einen neuen weiblichen Vornamen anzunehmen. Dies warf nicht nur die Frage auf, ob Liebich in ein Frauengefängnis statt in den Männervollzug eingewiesen werden soll, ausgelöst wurde auch eine Debatte um Missbrauchsmöglichkeiten des von der Ampelkoalition beschlossenen Gesetzes.
Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) meint, dass bei Liebich der begründete Verdacht bestehe, dass es nur um Provokation gehe. Bei einem solchen Rechtsmissbrauch müsse die Justiz nicht mitmachen und deshalb sei es gut möglich, dass Liebich in den Männervollzug komme und mit etwaigen Klagen durchfalle. Über die Tauglichkeit des SBGG sage dies allerdings wenig.
Recht in der Welt
Frankreich – Klage gegen TikTok: Nach dem Suizid ihrer Tochter verklagte eine Mutter – gemeinsam mit weiteren Familien – im letzten November die Plattform TikTok. Der Algorithmus von TikTok habe ihrer Tochter wiederholt Videos gezeigt, die für Suizidmethoden warben sowie Anleitungen und Kommentare, die die Nutzer:innen ermutigten, über "bloße Suizidversuche" hinauszugehen, so die Mutter laut Mo-taz.
Österreich – Benko-Insolvenz: Das Landgericht Wien hatte am Freitag die Untersuchungshaft für den österreichischen Immobilieninvestor René Benko bestätigt und als Grund "Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr" angegeben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verdächtigt den 47-Jährigen, im Rahmen seines persönlichen Insolvenzverfahrens Vermögenswerte gegenüber Gläubigern und Behörden verheimlicht zu haben. LTO berichtet.
USA – Citizen Birthright: Ein Bundesgericht in Washington hat das Dekret von Donald Trump vorläufig blockiert, das das Recht auf Staatsbürgerschaft durch Geburt auf US-Boden einschränken soll. Der Richter verbot das Inkrafttreten nun erst einmal für mindestens 15 Tage. Über die Substanz der Klagen wird im weiteren Verlauf des Prozesses noch verhandelt. Aber Richter John C. Coughenour ließ wenig Zweifel daran, dass er den entsprechenden Erlass des Präsidenten aufzuheben gedenkt, er sei "eklatant verfassungswidrig". Trump plant, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Sa-SZ (Fabian Fellmann), beck-aktuell und LTO berichten.
USA – Dekrete: beck-aktuell fasst weitere Anordnungen des US-Präsidenten Donald Trump zusammen, mit denen der Staatsapparat grundlegend umgestaltet und politisiert werden könnte, wie der amerikanische Rechtsprofessor Dave Rapallo befürchtet. So sollen beispielsweise Bundesbedienstete in großer Zahl künftig als "politische" Mitarbeiter eingestuft – und somit einfacher entlassen werden können.
Im Interview mit dem Verfassungsblog (Anja Bossow/Marie Müller-Elmau) erklärt Rechtsprofessorin Amanda Frost den rechtlichen Rahmen und die Grenzen für Dekrete des amerikanischen Präsidenten. Als eine "echte politische Zäsur" sieht Frost den Einsatz des Militärs im Land zur Eindämmung der Migration.
Frankreich – Anschlag vor Charlie-Hebdo-Gebäude: Ein französisches Gericht hat einen 29-jährigen Mann, der im September 2020 zwei Menschen vor dem ehemaligen Redaktionsgebäude der Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" in Paris mit einer Stichwaffe verletzt hatte, zu einer 30-jährigen Haftstrafe verurteilt. Der Täter hatte fälschlicherweise angenommen, es handele sich bei den Angegriffenen um Mitarbeiter von "Charlie Hebdo". LTO berichtet.
IStGH/Afghanistan – Taliban-Führer: Das afghanische Außenministerium kritisierte den Antrag des IStGH-Chefanklägers Karim Khan auf Haftbefehle gegen Staatsoberhaupt Haibatullah Achundsada und Justizminister Abdul Hakim Hakkani. Die Absicht, die Taliban-Spitzen aufgrund massiver Beschneidung von Frauenrechten zu verfolgen, entbehre einer fairen Rechtsgrundlage, hieß es laut Sa-SZ.
Sonstiges
Schutz von Anwält:innen: beck-aktuell (Denise Dahmen) gab anlässlich des "Tags des bedrohten Anwalts" einen Überblick, wie Anwält:innen in anderen EU-Staaten vor Bedrohungen und Gewalt geschützt werden. So gibt es beispielsweise in den Niederlanden eine Notfall-Hotline, psychologische Beratung und Resilienz-Trainings. Norwegen bietet Kurse zum Konfliktmanagement und zur Deeskalation an. In Deutschland gibt es bisher keine entsprechenden Angebote. Die BRAK habe sich dem Thema vor allem durch Öffentlichkeitsarbeit angenommen.
FDP-Wahllisten: Die Landeswahlausschüsse von NRW, Hamburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg-Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben die FDP zur Wahl zugelassen und Beschwerden zur Aufstellung der Wahllisten zurückgewiesen. Ein FDP-Mitglied hatte moniert, dass gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen worden sein soll. Die vorgebrachten Punkte berührten aber im Stadium der Kandidatenfindung nicht das Wahlgeheimnis, argumentierten jetzt die Wahlausschüsse. LTO berichtet.
Kein Referendariat für marxistische Klimaaktivistin: Die Mo-SZ (Ronen Steinke) berichtet über den ersten Fall, in dem einer Lehramtsanwärterin das Referendariat verweigert wurde, weil sie sich in der Klimabewegung engagiert. Das bayerische Kultusministerium begründet die Ablehnung von Lisa Pöttinger, die im Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München mitarbeitet, damit, dass ihr Aktivismus und ihre Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen nicht mit den Pflichten einer Beamtin vereinbar seien. Gegen die Bewerberin laufen mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Der Ausschluss vom Referendariat bedeutet für die 28-Jährige praktisch ein Berufsverbot, weil sie auch nicht an Privatschulen arbeiten kann.
Gefängniszeitungen: LTO (Jochen Zenthöfer) berichtet über ein Projekt zur Digitalisierung der in deutschen Strafvollzugsanstalten herausgegebenen Gefängniszeitungen. Die Aktivistin Lilit Wittmann hat ein Online-"Knastarchiv" aufgebaut, in dem bisher 500 Ausgaben der 19 verschiedenen Zeitungen (z.B. der "Lichtblick" aus der JVA Tegel in Berlin) enthalten sind.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56433 (abgerufen am: 09.12.2025 )
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