Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Januar 2025: Trump bleibt ver­ur­teilt / BVerfG vor Urteil zu Poli­zei­kosten / TikTok-Verbot in den USA?

13.01.2025

Der Schweigegeldprozess gegen Donald Trump endete ohne Strafe. Das BVerfG entscheidet am Dienstag, wer die Polizeikosten bei Bremer Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga trägt. Der US-Supreme Court verhandelte über das TikTok-Verbot.

Thema des Tages

USA – Trump/Stormy Daniels: Im Schweigegeldprozess gegen den künftigen US-Präsidenten Donald Trump hat der New Yorker Richter Juan Merchan die Verurteilung wegen 34-facher Fälschung von Geschäftsunterlagen bestätigt, allerdings keine Strafe ausgesprochen. Stattdessen verhängte Merchan – wie zuvor bereits angekündigt – eine so genannte "unconditional discharge" (bedingungslose Entlassung). Damit beginnt Trump seine neue Amtszeit am 20. Januar als der erste verurteilte Straftäter in diesem Amt. Donald Trump kann gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen und hat dies bereits angekündigt. Es berichten Sa-FAZ (Sofia Dreisbach), Sa-SZ (Boris Herrmann), Mo-SZ (Marie Pohl), WamS (Stefanie Bolzen), spiegel.de und LTO.

Die Justiz habe hier versagt, kommentiert Marc Pitzke (spiegel.de). Ist er erst im Amt werde der neue Präsident "ihr vollends den Garaus machen". Trump halte sich offensichtlich für jemanden, der über dem Gesetz stehe, so Boris Herrmann (Mo-SZ). Auf gewisse Weise sei das nun richterlich bestätigt worden und das sei schwer zu ertragen. Allerdings wäre es noch schwerer zu ertragen gewesen, meint Herrmann, wenn auch dieser Prozess dasselbe Ende gefunden hätte wie die anderen drei Strafprozesse gegen Trump: nämlich gar keines. Jens Münchrath (Hbl) sieht Auswirkungen auf die Stellung der Justiz. "Der künftige Präsident dürfte sich durch die Entscheidung gestärkt fühlen bei seinen rechtlich umstrittenen Plänen – sei es bei der Instrumentalisierung des Justiz- und Finanzministeriums im Zuge der geplanten Säuberung der Verwaltung, sei es bei seinen Plänen zur Deportation von Migranten. Die Wehrhaftigkeit der amerikanischen Demokratie entscheidet sich nicht nur, aber vor allem an der Resilienz der dritten Gewalt."

USA - Jack Smith: Wie die Mo-SZ (Boris Herrmann) berichtet, ist Sonderermittler Jack Smith zum 10. Januar aus dem US-Justizministerium ausgeschieden. Er war für die beiden großen Verfahren auf Bundesebene zuständig, zum einen den versuchten Wahlbetrug sowie den Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021, zum anderen die Mitnahme von Geheimakten aus Washington in sein Anwesen Mar-a-Lago in Florida. Smith scheiterte vor allem an der Verzögerungstaktik von Trumps Anwält:innen. In keinem der beiden Fälle wurde jemals ein Prozess eröffnet. 

Rechtspolitik

Ausbürgerung: Die MPI-Referentin Dana Schmalz beantwortet Fragen des Verfassungsblogs (Eva Maria Bredler) zu der vom CDU/CSU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz erhobenen Forderung, straffälligen Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Weil eine solche Ausbürgerung dann gewissermaßen als Sanktion wirken würde, wäre sie mit der Idee von Staatsangehörigkeit als verlässlicher Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit nicht vereinbar, meint Schmalz. 

Schwangerschaftsabbruch: Die Initiator:innen des interfraktionellen Gesetzentwurfs zur Entkriminalisierung von Abtreibungen befürchten ein Scheitern ihres Vorstoßes ohne Abstimmung, weil die Sachverständigen-Anhörung erst in der letzten Sitzungswoche, am 10. Februar, stattfinden soll. Sie appellieren deshalb an CDU/CSU und FDP, den Weg für eine Abstimmung im Bundestag freizumachen. Entweder solle die Anhörung früher stattfinden – etwa Ende Januar, oder es könnte ein weiterer Sitzungstag in der letzten Sitzungswoche anberaumt werden. beck-aktuell berichtet.

Lieferketten und Menschenrechte: Im Verfassungsblog analysieren Rechtsprofessor Klaas Hendrik Eller und der wissenschaftliche Mitarbeiter Antoine Duval wie die Gegner:innen der Lieferketten- und Nachhaltigkeitsregulierung die Rhetorik des Bürokratieabbaus als politisches Werkzeug nutzen, um Deregulierung zu fördern. Die Bürokratierhetorik "befördert populistische Allianzen, untergräbt anspruchsvolle Regulierungskonzepte gerade im Bereich der Green Transition und nimmt in Kauf, den Weg zur Nachhaltigkeit insgesamt zu diskreditieren".

Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Alexander Willemsen fasst auf LTO die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht zusammen, die neu seit Jahresbeginn gelten. So wird durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Personalarbeit weiter digitalisiert und Arbeitgeber durch vereinfachte Dokumentations- und Nachweispflichten entlastet. Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz (NachwG) kann beispielsweise ab sofort in Textform oder in elektronischer Form erfolgen, Arbeitnehmerüberlassungsverträge können in Zukunft auch per einfacher E-Mail oder Textnachricht geschlossen werden und die in § 16 Arbeitszeitgesetz vorgesehene Aushangpflicht für das Arbeitszeitgesetz kann seit Jahresbeginn digital durch die Nutzung der im Betrieb üblichen Informations- und Kommunikationstechnik erfüllt werden.

Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: In einem vom Legal-Tech-Verband in Auftrag gegebenen Gutachten kommt Rechtsprofessor Jörn Axel Kämmerer zu dem Ergebnis, dass das derzeitige deutsche Fremdkapitalverbot unionsrechtswidrig ist. Das Papier ist noch vor der im Ergebnis gegenteiligen Entscheidung des EuGH entstanden und wurde in der vergangenen Woche vorgestellt sowie in einer Veranstaltung debattiert. beck-aktuell (Denise Dahmen) berichtet. 

Rechtspolitik im Wahlkampf: beck-aktuell (Maximilian Amos u.a.) setzt seine Serie zu den Wahlprogrammen der Parteien fort und beleuchtet diesmal, in welche Grundgedanken der Parteien die rechtspolitischen Forderungen eingebunden sind. So dominiere bei der SPD das Thema soziale Gerechtigkeit, außerdem wolle sie vieles (national und EU-weit) vereinheitlichen. Die Basislinie des grünen Programms sei zwar weiterhin der Klima- und Umweltschutz, es gehe aber auch um eine starke Wirtschaft in einem funktionierenden Sozialstaat, das Programm liege knapp links der Mitte. Bei den Unionsparteien gehe es um Sicherheit und Migration und bei der FDP um die Beendigung des "Bürokratie-Burnouts". Die AfD wolle vor allem: "abschaffen. Beenden, stoppen, Schluss machen. Austreten, kündigen, zurücknehmen" und dabei kaum ein Gesetz der Ampelregierung unangetastet lassen.

Justiz

BVerfG – Polizeikosten bei Fußballspielen: Das Bundesverfassungsgericht wird am morgigen Dienstag entscheiden, ob sich die DFL als Veranstalter an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga beteiligen muss. Rechtsanwalt Gerrit Müller-Eiselt warnt auf LTO, dass eine bestätigende Entscheidung "Tür und Tor für die Kostenpflichtigkeit der polizeilichen Tätigkeit als solcher" öffnen könnte. "Werden weit vor oder nach dem Spiel etwa in den Innenstädten Ausschreitungen verhindert, hat dies mit der Gewährleistung der Sicherheit des Spiels selbst und seiner Zuschauer nichts mehr zu tun."

BAG zu beA bei Verbands-Anwält:innen: Das Bundesarbeitsgericht hat Ende Dezember entschieden, dass Syndikusrechtsanwält:innen, die für einen Verband Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, sowohl das eigene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) des Verbands als sicheren Übermittlungsweg nutzen können. Aus § 46c Abs. 4 ArbGG ergebe sich kein Rangverhältnis zwischen den unterschiedlichen sicheren Übermittlungswegen, so das BAG. Dem stehe nicht entgegen, dass es sich bei der Übersendung aus dem eBO um einen sog. nichtpersonenbezogenen sicheren Übermittlungsweg handelt. Die damit verbundene Unmöglichkeit der zweifelsfreien Zuordnung einer versandten Nachricht zu einer handelnden Person sei grundsätzlich hinzunehmen. beck-aktuell fasst die Entscheidung zusammen.

BAG zur Mitbestimmung bei der Nutzung von Headsets: Die Rechtsanwälte Thomas Lausenmeyer und Daniel Wasser erläutern im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Juli 2024, in der es um die Mitbestimmungspflicht bei der Einführung neuer Kommunikationstools – hier Headsets – ging. Die Erfurter Richter hatten die Rechtsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, weil zwar die Einführung und Anwendung des streitgegenständlichen Headset-Systems sehr wohl der betrieblichen Mitbestimmung unterliege, für deren Ausübung jedoch der Gesamtbetriebsrat und nicht der klagende örtliche Betriebsrats zuständig sei.

LG Berlin I zu Enchrochat-Daten: Das Landgericht Berlin I hat im Dezember einen Angeklagten freigesprochen, bei dem die Daten von Encrochat-Krypto-Handys, die von der französischen Polizei entschlüsselt worden waren, die Grundlage für die Anklage wegen Kokainhandels bildeten. Der Bundesgerichtshof und zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht hatten die Verwendung von Encrochat-Daten durch die Strafverfolgungsbehörden bislang gebilligt. Das Berliner Gericht hatte den Europäischen Gerichtshofes in dieser Sache angerufen und interpretierte nun dessen Vorabentscheidung. Danach müsse die Verwertbarkeit der Daten von den nationalen Gerichten geprüft werden. Im konkreten Fall sei sie unzulässig gewesen, so das LG. Strafverteidiger Johannes Eisenberg berichtet in einem Gastbeitrag für die Mo-taz über das Urteil.

LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Im Prozess gegen den nun angeklagten Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck sagte in der vergangenen Woche die frühere Staatsanwältin Anne Brorhilker aus. Sie schilderte die wichtige Rolle von Steck, dem Kanzlei-Partner von Hanno Berger, bei der Aufklärung der Cum-Ex-Manipulationen. Allerdings habe Steck seine Aussage ausgeschmückt und seine eigene Rolle heruntergespielt. Straffreiheit habe sie ihm nie zugesagt. Dies sei auch nicht möglich, da über die Strafe letztlich das Gericht entscheide. Die Mo-SZ (Nils Heck) berichtet.

LG Mannheim – Doppelmord an Ukrainerinnen: Die FAS (Rüdiger Soldt) berichtet jetzt auch in einer ausführlichen Reportage vom Prozessbeginn beim Landgericht Mannheim gegen ein deutsches Ehepaar, das eine ukrainische Frau und deren Mutter getötet haben soll, um deren neugeborenes Kind bzw. Enkelkind als sein eigenes ausgeben zu können. Die beiden Angeklagten, denen zweifacher, gemeinschaftlich begangener heimtückischer Mord sowie die Entziehung eines minderjährigen Kindes von der Mutter vorgeworfen wird, haben ihre Taten gestanden.

LG München I zu Sturz auf Golfplatz: Das Landgericht München I hat laut LTO die Schadensersatzklage einer Frau, die sich beim Ausrutschen auf einem Golfplatz verletzt hatte, abgewiesen. Dem Betreiber des Golfplatzes sei keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen, so das Gericht. Ein Golfplatz sei eine riesige Rasenfläche und mit feuchtem Gras müsse auf einer solchen Fläche gerechnet werden.

LG München I - Spezi-Etikett: Die Paulaner Brauerei, die das Paulaner Spezi herstellt, hat die Firma Berentzen verklagt, weil das Etikett von deren Orange-Cola-Mischgetränk dem des Paulaner Spezi zu sehr ähnele. Das beklagte Unternehmen behauptet, es habe sich an einem Tapeten-Design orientiert. Es berichten Mo-SZ (Ann-Marlen Holt) und LTO

LG Köln zu Dubai-Schokolade: Nun berichtete auch die Sa-FAZ (Reiner Burger) über zwei Entscheidungen des Landgerichts Köln, in denen zwei Unternehmen per einstweiliger Verfügung untersagt wurde, ihr Produkt, das weder in Dubai hergestellt wurde noch einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hatte, als "Dubai Schokolade" zu vermarkten. 

VG Berlin zu Briefwahl: Ein in Südafrika lebender Deutsche ist mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gescheitert, mit dem die Bundesrepublik und das Land Berlin verpflichtet werden sollten, "durch geeignete Maßnahmen" seine Teilnahme an der Bundestags-Wahl am 23. Februar 2025 sicherzustellen. Er befürchtet, dass seine Briefwahlunterlagen aufgrund der langen Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bei der zuständigen Stelle in Berlin eintreffen könnten. Nach Ansicht des VG war der Antrag jedoch unzulässig, weil die Überprüfung des Wahlverfahrens ausschließlich dem Bundestag im Rahmen des nachträglichen Wahlprüfungsverfahrens vorbehalten sei. beck-aktuell und LTO berichten. 

StA Flensburg – Bauernprotest gegen Habeck: Die Ermittlungen der Flensburger Staatsanwaltschaft wegen des Protestes gegen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor einem Jahr sind weitgehend eingestellt worden, meldet LTO. Habeck hatte sich auf der Rückreise von einer Privatreise befunden, als sich im vergangenen Jahr eine Menschenmenge am Fähranleger Schlüttsiel versammelte und für mehrere Stunden verhinderte, dass der Vizekanzler an Land gehen konnte. Es werde nur gegen einen Tatverdächtigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt, so die Staatsanwaltschaft. Hinsichtlich der Vorwürfe der Nötigung, Bedrohung und Beleidigung konnten keine Protestteilnehmer identifiziert werden.

BGH verlässt X: Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass er sich von der Plattform "X" zurückzieht und seinen dortigen Account schließt. Rund 2.000 – teilweise auch kritische – Kommentare und 2.200 Likes erntete die Abschiedsmeldung bis zum Freitagnachmittag, wie beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet. Gründe gab der BGH für seine Entscheidung nicht an.

Fernsehrichter Alexander Hold: FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert) hat sich mit Alexander Hold über Unterschiede zwischen Realität und TV-Realität vor Gericht unterhalten. Hold war neun Jahre als Staatsanwalt und später als Richter tätig und trat anschließend von 2001 bis 2013 als Fernsehrichter in seiner eigenen Sendung auf. Er erläutert u.a., warum in der Sendung der Alltag der Justiz nicht wirklichkeitsgetreu abgebildet worden sei: "Während man in der Justiz einen einfachen Ladendiebstahl nach 15 Minuten aburteilt, muss der Fall im Fernsehen eine ganze Stunde lang spannend bleiben. Andererseits darf der komplexe Betrugsfall im Fernsehen nicht mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen", so Hold. Dieses Kammerspiel erfordere eine gewisse Überzeichnung, um die Zuschauer bei Laune zu halten.

Recht in der Welt

USA – TikTok: Am Freitag hat vor dem US-Supreme Court die mündliche Verhandlung um die Zukunft der dem chinesischen Unternehmen ByteDance gehörenden App TikTok stattgefunden. Es geht um ein Gesetz, das eine Loslösung TikToks von ByteDance bis zum 19. Januar 2025 fordert und andernfalls die App in den USA verbietet. Eine Mehrheit der neun Richter hat in der Verhandlung erkennen lassen, dass sie die Pflicht zum Verkauf von TikTok befürworten könnte. Es berichten Mo-FAZ (Roland Lindner/Gustav Theile) und zeit.de. spiegel.de berichtete vorab.

USA – Trump-Präsidentschaft: Im Interview mit der Mo-SZ (Moritz Baumstieger) erläutert der US-amerikanische Rechtsprofessor Samuel Issacharoff, was er von der bevorstehenden Trump-Regierung erwartet. Er sieht dabei nicht die Gefahr, dass Trump seine Ankündigungen, sich am ersten Tag als Diktator zu gerieren, tatsächlich umsetzen könne. Trump kündige gerne viel an und provoziere, um seine Basis zu mobilisieren. Issacharoff bezweifelt auch, dass es Elon Musk gelingen werde, die Bürokratie radikal abzubauen. 

USA – Grönland:  Rechtsprofessor Matthias Goldmann erklärt im Interview mit LTO (Carlotta Postel), warum die USA nicht, wie vom kommenden Präsidenten Trump angedacht, Grönland von Dänemark kaufen kann. Berücksichtigt werden müsse hier, dass die Grönländer selbst ein Volk bildeten, das ein eigenes Selbstbestimmungsrecht habe, so Goldmann. Darüber hinaus hätten indigene Völker als Teil ihrer kollektiven Menschenrechte auch ein Selbstbestimmungsrecht. Die einzigen, die in dieser Frage über Grönland verfügen können, seien also die Grönländer. Auch der Rechtsprofessor Christian Marxsen meint im Interview mit tagespiegel.de (Charlotte Greipel), dass es unzulässig wäre, wenn die dänische Zentralregierung über die Köpfe der Grönländer hinweg entscheiden würde. Allerdings hat die dänische Regierung das Ansinnen ohnehin bereits nachdrücklich zurückgewiesen. 

Finnland/Polen - Pushbacks: Die Mo-FAZ (Thomas Gutschker) widmet sich den Zurückweisungen von Flüchtenden an der finnischen und polnischen EU-Außengrenze und die Vereinbarkeit mit Europarecht. Die EU-Kommission hat dazu im Dezember ihren Standpunkt veröffentlicht. Dabei übernimmt die Kommission die Sichtweise Finnlands, der sich Polen angeschlossen hatte, dass die staatlich gesteuerte Schleusung von Migranten in die EU einen "hybriden Angriff" darstelle, bei dem Russland und Belarus "Migration als Waffe einsetzten, um die Sicherheit der Union zu untergraben". Deshalb könnten auch solche Maßnahmen europarechtlich zulässig sein, die "schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte wie das Recht auf Asyl und damit zusammenhängende Garantien nach sich ziehen", heißt es in der Mitteilung der Kommission.

Sonstiges

BSW: taz.de (Christian Rath) stellte anlässlich des BSW-Bundesparitags ein aktuelles Papier der Rechtsprofessorin Sophie Schönberger vor, in der die Struktur des "Bündnis Sahra Wagenknecht" im Lichte des Parteiengesetzes analysiert wird. Zentraler Kritikpunkt ist dabei die zentralisierte Aufnahme neuer BSW-Mitglieder. Weil die BSW-Landesverbände somit keine "Personalhoheit" haben, stellt Schönberger in Frage, ob es sich dabei überhaupt um echte Gliederungen im Sinne des Parteiengesetzes handelt. Sie regt auch an, das Parteiengesetz "auf den kritischen Prüfstand" zu stellen.

Legal Tech Monitor: Nun stellt auch LTO den kürzlich veröffentlichten Legal Tech Monitor vor, der erstmals Zahlen und Fakten für den deutschen Legal-Tech-Markt liefert. So wird beispielsweise der regulatorische Rahmen als innovationshemmend wahrgenommen und dabei insbesondere die deutschen Vorgaben wie das Rechtsdienstleistungsgesetz und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, aber auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und der EU-AI Act kritisiert. Die Erhebung, die auf eine Initiative des Legal Tech Verbands Deutschland zurückgeht, soll künftig regelmäßig durchgeführt werden.

Legal Tech/Rightmart: Wie Legal Techs den Markt der Rechtsdienstleistungen verändert haben und sich juristische Probleme heute per Mausklick lösen lassen, beschreibt die Mo-FAZ (Marcus Jung) am Beispiel des Legal-Tech-Angebots Rightmart. Anbieter wie Rightmart, die zum Teil eigene Kanzleien angegliedert haben, hälfen mit niedrigschwelligen, digitalen Angeboten dabei, Hürden zu beseitigen und Zugang zum Rechtssystem zu verschaffen.

Parteifinanzierung/Musk-Weidel: Ob das in der vergangenen Woche stattgefundene auf der Plattform X geführte Gespräch zwischen der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und dem Inhaber von X, Elon Musk, eine illegale Parteispende gewesen sein könnte, untersucht jetzt auch spiegel.de (Arne Matzanke) und stellt fest, dass sich die Experten hier uneinig seien. Die Rechtsprofessorin Sophie Schönberger glaubt nicht, dass es sich um eine illegale Parteispende handelt, weil das Interview keine geldwerte Leistung sei. Rechtsanwalt Chan-jo Jun dagegen will Honorare von Influencer:innen zum Vergleich heranziehen. Diese berechneten bei bezahlten Posts Kosten zwischen 10 und 20 Euro je 1000 Personen, die einen bestimmten Inhalt stehen. Bei Elon Musk mit 211,6 Millionen Followern ergäbe sich ein Wert von 4,2 Millionen Euro, eine mögliche Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz läge danach bei 12,7 Millionen Euro.

Rechtliche Begriffe: Thomas Fischer schreibt in seiner spiegel.de-Kolumne gegen das Durcheinanderwerfen von Alltagssprache und juristischen beziehungsweise politischen Begriffen. Das führe zu Fehlvorstellungen und einer Vermischung von Haltung und Tatsachen, warnt er. Er benennt zahlreiche Beispiele, darunter das unterschiedliche Verständnis, was unter "Gewalt" zu verstehen sei. Er gibt den Rat, dass, wer sich wiederholt und anhaltend über den Verfall der Diskussionskultur echauffiere, unbedingt darauf achten sollte, sich daran nicht zu beteiligen, indem Begriffe, Bedeutungen und Wertungen zu einem Brei von 'Haltung' verrührt werden.

Rechtsgeschichte – Beamtenbeleidigung: Martin Rath beleuchtet auf LTO an einem 130 Jahre alten Fall die Frage, wann der Vorwurf eines "nicht anständigen" Verhaltens (hier: Trunkenheit eines Richters in der Öffentlichkeit) als Beleidigung gewertet wurde. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56312 (abgerufen am: 09.02.2025 )

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