StA Magdeburg ermittelt gegen Taleb Al-Abdulmohsen u.a. wegen Mordes. Unterstützer der Enthauptung des franz. Lehrers Paty wurden verurteilt. Matteo Salvini ist vom Vorwurf der Freiheitsberaubung von Flüchtlingen freigesprochen worden.
Thema des Tages
StA Magdeburg - Angriff auf den Weihnachtsmarkt: Taleb Al-Abdulmohsen, der mit einem Auto auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am Freitag mindestens fünf Menschen getötet und 200 (davon 41 schwer) verletzt hat, sitzt nun in Untersuchungshaft. Er wurde am Samstagabend vernommen. tagesschau.de (Frank Bräutigam) erläutert, wie es jetzt mit dem Verfahren weitergeht. Die Ermittlungen hat derzeit die Staatsanwaltschaft Magdeburg (nicht die Bundesanwaltschaft) übernommen. Ermittelt wird wegen fünf-fachen Mordes und 200-fachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Wann es zur Anklage und zu einem Gerichtsprozess kommen könnte, ist derzeit noch nicht absehbar. LTO fasst die bisherigen Erkenntnisse zusammen. tagesschau.de (Kolja Schwartz/Frank Bräutigam/Christoph Kehlbach) gibt ergänzend einen allgemeinen Überblick über die Zuständigkeiten von Landesbehörden, Generalbundesanwalt und Bundeskriminalamt bei den Ermittlungen.
Die Mo-SZ (Jan Bielicki) berichtet, dass bei Taleb Al-Abdulmohsen bereits vor zehn Jahren das Instrument der Gefährderansprache angewandt wurde und erläutert dessen Bedeutung. Ein solches Gespräch soll potenziellen Tätern klarmachen, dass die Behörden sie im Auge haben und sie so von einer Tat abhalten; und es soll Erkenntnisse darüber verschaffen, wie gefährlich ein Angesprochener sein könnte, heißt es im Text.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich nach dem Anschlag dafür ausgesprochen, ausstehende Gesetzentwürfe zur inneren Sicherheit dringend zu beschließen. Sie nennt etwa das neue Bundespolizeigesetz, das die Bundespolizei stärken solle, oder die Einführung der biometrischen Fahndung mit Hilfe von Internetbildern, die die Union im Bundesrat aufgehalten habe. Sobald die Ermittlungen ein klares Bild vom Täter und den Hintergründen der Tat ergeben hätten, werde man daraus die notwendigen Schlüsse ziehen, sagte sie gegenüber spiegel.de.
Rechtspolitik
Resilienz des BVerfG: Am Freitag stimmte auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts zu. Im Bundesrat stimmten alle Länder bis auf Brandenburg, das sich enthalten hat, für die Änderungen. Sa-FAZ (Marlene Grunert), beck-aktuell und LTO berichten
Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) blickt auf die Debatte um die Gesetzesänderung zurück, an der er und der Verfassungsblog maßgeblich beteiligt war. Das Bundesverfassungsgericht sei jetzt besser abgesichert als zuvor, aber sicher sei es nicht, schreibt er. Wer sich vornehme, das Bundesverfassungsgericht seiner Macht zu unterwerfen, werde immer Möglichkeiten finden. Wie viele und wie günstige sei rechtlich bis zu einem gewissen Grad gestalt- und begrenzbar. Aber über Erfolg oder Misserfolg des Vorhabens entscheide die Politik und nicht das Recht.
Gewalt gegen Frauen: Mit einer parteiübergreifenden Mehrheit hat der Bundesrat am Freitag einem hessischen Antrag zur Verankerung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz zugestimmt. Der Beschluss des Bundesrats ist eine Entschließung und versteht sich als Signal der Länder an Bundesregierung und Bundestag. Die Sa-FAZ (Ewald Hetrodt) erläutert den Vorstoß und die technischen Details dazu.
Familien: Rechtsanwalt Martin Haußleiter in beck-aktuell bedauert das Scheitern der von der Ampel-Koalition angekündigten Familienrechtsreform. Er fordert einen neuen Anlauf vom neuen Bundestag. “Moderne Gesetzgebung, orientiert an den Bedürfnissen der Kinder, Mütter und Väter, angepasst an die gesellschaftlichen Realitäten, sollte im Pflichtenheft stehen. Es kann nicht sein, dass die einzige verlässliche Modernisierung im Familienrecht die jährliche Anpassung der Düsseldorfer Tabelle bleibt.”
beA-Kommunikation mit Finanzämtern: Die versprochene Korrektur im Jahressteuergesetz, die die Kommunikation mit den Finanzämtern über das besondere elektronische Anwaltspostfach wieder ermöglichen würde, kommt vor der Bundestagswahl nicht mehr zustande. In einer Antwort des Bundesfinanzministeriums vom 18. Dezember an die FDP-Bundestagsfraktion heißt es laut LTO (Hasso Suliak): "Die Bundesregierung beabsichtigt, derzeit keine Änderung des § 87a Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) in der durch das Jahressteuergesetz 2024 geänderten Fassung noch vor dem Ende der Wahlperiode zu initiieren und dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen."
Neuwahl: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat laut LTO angekündigt, den Termin für die Neuwahl des Bundestages am 27. Dezember mitzuteilen. Vorgesehen ist von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP bislang der 23. Februar 2025.
Staat: Einer der Initiatoren der "Initiative für einen handlungsfähigen Staat", der frühere Bundesminister Thomas de Maizière (CDU), plädiert im Interview mit der Sa-SZ (Thomas Kirchner) für eine grundlegende Strukturreform des öffentlichen Sektors. Der deutsche Staat beziehungsweise das Zusammenwirken aller staatlichen Ebenen, sei nicht mehr handlungsfähig genug, so de Maizière. Unter anderem beklagt er, dass bei neuen Gesetzen zu wenig auf die Wirkung geschaut werde. Auch der Deutsche Bundestag kümmere sich kaum um die Wirkung seiner Beschlüsse. Thomas de Maizière schlägt deshalb vor, das Parlament könne mehrmals im Jahr "Wirksamkeitsdebatten" führen – nach dem Motto: Was ist eigentlich daraus geworden?
Justiz
EuGH zu Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) porträtiert Rechtsanwalt Daniel Halmer, der vor wenigen Tagen beim Europäischen Gerichtshof damit gescheitert war, das deutsche Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien zu kippen. Im Text werden ausführlich die Hintergründe des Verfahrens sowie die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, erläutert. Der EuGH hatte festgestellt, dass das Fremdkapitalverbot nicht gegen EU-Recht verstößt, es vielmehr Sache des nationalen Gesetzgebers sei, hier gegebenenfalls eine entsprechende Regelung zu schaffen. Weil dank Halmer die Debatte jetzt wieder an Fahrt aufnehme, könnte der Gründer und Inhaber der Plattform Conny (früher "wenigermiete.de") "ein Vorbild für andere Unternehmer sein und somit den Anstoß geben, dass das Fremdbesitzverbot unter einer neuen Bundesregierung auf den Prüfstand kommt".
BVerfG 2024 FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert) blickt auf drei Entscheidungen des vergangenen Jahres aus Karlsruhe zurück, die im kommenden Jahr eine besondere Rolle spielen könnten. So hatte im Juli das Bundesverfassungsgericht die Streichung der Grundmandatsklausel durch die Ampel-Koalition für verfassungswidrig erklärt und bereits zu Jahresbeginn entschieden, die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen "Die Heimat" nennt, von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Das Bundesverfassungsgericht entschied außerdem, dass der Gesetzgeber leiblichen Vätern die Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft eines anderen Mannes nicht deshalb verwehren darf, weil dieser mit der Mutter und dem Kind in einem Haushalt lebt. Weil Karlsruhe dem Gesetzgeber hier eine Frist bis Juni 2025 gesetzt hat, müssten die Regeln zur Vaterschaftsanfechtung bereits bald angepasst werden.
BVerfG/AG Stuttgart – Varta-Aktionär:innen: Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat jetzt angekündigt, gegen den Sanierungsplan für den Batteriehersteller Varta vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen zu wollen. Grund ist, laut Sa-FAZ und spiegel.de, die im Zuge der Restrukturierung vorgesehene Herabsetzung des Grundkapitals auf null, die für die freien Aktionär:innen den vollständigen Verlust ihres Geldes bedeuten würde. Neben der Verfassungsbeschwerde will die SdK auch beim Amtsgericht Stuttgart sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans einlegen.
BGH zu Berliner Mietpreisbremse: In einer Auseinandersetzung um eine vom Berliner Senat 2020 beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die zugrundeliegenden BGB-Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. LTO berichtet.
BGH zu unvollendetem Bau: Wenn ein Bauprojekt stecken bleibt, hat ein Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht errichtet wird. Das gelte aber nicht, wenn der Bau den übrigen Wohnungseigentümern nicht zumutbar ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie die Sa-FAZ und beck-aktuell berichten.
LG Erfurt zu Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen: Das Landgericht Erfurt hat am Freitag einen 34 Jahre alter Mann wegen der 16-fachen Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat er in den Jahren 2022 und 2023 mehreren Frauen ohne deren Wissen sogenannte K.-o.-Tropfen eingeflößt. Als die betäubende Wirkung der Substanz eintrat und die Frauen ihr Bewusstsein verloren, vergewaltigte R. sie. Die Vorsitzende Richterin Sabine Rathemacher sprach aufgrund der Vielzahl der Fälle von einem "monströsen Ausmaß", schreibt die Sa-SZ (Marcel Laskus). Michel R. sei es "um den bedingungslosen Besitz der Frauen" gegangen.
LG Würzburg zu Kindermord vor 31 Jahren: Das Landgericht Würzburg hat, wie der Spiegel berichtet, mehr als 31 Jahre nach der gewaltsamen Tötung einer 13-Jährigen in Unterfranken einen Mann wegen Mordes zu einer sechseinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt. Das Mädchen wurde nach Feststellung des Gerichts im Dezember 1993 auf einem Reiterhof von dem damals 17-Jährigen sexuell missbraucht und getötet. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, denn so viele Jahre nach der Tat sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt.
LG Berlin I zu Kindesmissbrauch: Das Landgericht Berlin I hat eine Mutter vom Vorwurf freigesprochen, sie habe ihre Tochter sexuell missbraucht. Es ging in der Verhandlung laut Spiegel (Wiebke Ramm) um "eine Stiefmutter, die früh einen Verdacht hegte. Um eine Therapeutin, die einem Mädchen womöglich zu sehr helfen wollte. Und um eine Polizistin, die aus Sorge um ein Kind nach Überzeugung des Gerichts fast alles falsch gemacht hat." Dass es sexuellen Missbrauch gegeben habe, sei absolut nicht feststellbar, und die Kammer gehe auch nicht davon aus, so der Vorsitzende Richter.
LG München I zu Schönbohm vs. Böhmermann: In der Sa-SZ (Selina Bettendorf/Jannis Brühl) kommt der frühere BSI-Präsident Arne Schönbohm zu dem von ihm gegen den ZDF-Entertainer Jan Böhmermann angestrengten Gerichtsverfahrens zu Wort. Das Landgericht München I hatte in der vergangenen Woche seiner Unterlassungsklage stattgegeben und dem ZDF die Wiederholung mehrere Äußerungen in einer Sendung Böhmermanns untersagt, eine Schadensersatzforderung aber abgewiesen. Er sei zufrieden mit dem Urteil, sagt Schönbohm, der in der Folge der Veröffentlichungen seinen Posten verloren hatte.
ArbG Braunschweig – VW-Whistleblower: Am letzten Donnerstag endete vor dem Arbeitsgericht Braunschweig die Güteverhandlung um die Schadensersatzforderungen zweier Volkswagen-Manager ergebnislos, die sich unter Druck gesetzt und benachteiligt fühlen, nachdem sie intern über vermeintliche Missstände berichtet hatten. Die gemeldeten Unregelmäßigkeiten bezogen sich auf gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Innenräumen von Volkswagen-Modellen und auf Lücken bei der Dokumentation der in den VW-Fahrzeugen eingesetzten Materialien. Im Bericht der Sa-FAZ heißt es, die beiden VW-Manager beriefen sich bei ihrer Forderung auf das Hinweisgeberschutzgesetz und auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das Arbeitsgericht strebt eine mündliche Verhandlung im Juni 2025 an.
VG Regensburg zu Einbürgerung/Existenzrecht Israels: Politiker haben auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg von voriger Woche unterschiedlich reagiert. Das VG lehnte die Einbürgerung eines staatenlosen Palästinensers ab, der in seiner Anhörung das Existenzrecht Israels ablehnte. Laut dem rechtspolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Helge Limburg, unterstreiche das Urteil, "dass das Recht ausreichend Möglichkeiten enthält, Menschen, die das Existenzrecht Israels nicht anerkennen, die Einbürgerung zu verweigern“. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU Günter Krings sieht dagegen ein "gesetzliches Klarstellungsinteresse". Die Fraktion hatte im vergangenen Jahr erfolglos versucht, das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels als Erfordernis für eine Einbürgerung in das Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen. Sa-FAZ (Stephan Klenner) berichtet.
Das Gericht wende sich mit Recht mit dieser Entscheidung gegen eine Haltung, die leider um sich greife, kommentiert Ronen Steinke (Sa-SZ). Zwar sei zweifelhaft, ob ein Abfragen von Bekenntnissen viel bringe, es signalisiere aber immerhin eine Erwartungshaltung des deutschen Staates.
Recht in der Welt
Frankreich – Mord an Lehrer: Im Pariser Prozess wegen des islamistischen Mordes an dem Lehrer Samuel Paty sind die acht Angeklagten schuldig gesprochen und zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der Pädagoge hatte sich im Unterricht mit den so genannten Mohamed-Karikaturen befasst und war 16 Tage später von einem Islamisten enthauptet worden. Der Attentäter selbst wurde von der Polizei erschossen. Zwei Angeklagten im jetzt zu Ende gegangenen Verfahren wurde u.a. vorgeworfen, im Internet mit Posts und Videos "eine Art digitale Fatwa" gegen den Lehrer ausgesprochen zu haben. Andere sollen den Mörder direkt logistisch unterstützt haben. Die Sa-SZ (Oliver Meiler) berichtet.
Die Härte der Urteile werfe Fragen nach dem Rechtsverständnis des Gerichts auf, meint Marc Zitzmann (Mo-FAZ) im Feuilleton. So kannten die "Couchkrieger" den künftigen Mörder nicht persönlich und wussten nichts von seinem blutigen Vorhaben, sie hatten lediglich – wenn man so sagen kann – in einer Snapchat-Gruppe mit ihm Worte der Verblendung und des Fanatismus ausgetauscht. Die Urteile beruhten auf "unterstellten Intentionen" und weiteten den Tatbestand der terroristischen Vereinigung ("association de malfaiteurs terroriste") "bis zu einem Punkt aus, an dem der schon seit seiner Etablierung 1996 als schwammig verschriene Strafbestand auf praktisch jeden Aktivisten angewandt werden könnte":
Italien – Matteo Salvini: Der stellvertretende italienische Ministerpräsident Matteo Salvini ist laut Sa-FAZ (Laura Gabler) vom Vorwurf der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Die Anklagebehörde hatte ihm vorgeworfen 2019 als Innenminister ein Rettungsschiff mit 163 Migranten wochenlang am Einlaufen im Hafen von Lampedusa gehindert haben und sechs Jahre Haft gefordert.
IGH/Israel - Hilfe für Palästinenser:innen: Die UN-Generalversammlung hat auf Initiative Norwegens den Internationalen Gerichtshof in Den Haag mit einem Rechtsgutachten beauftragt, das klären soll, inwiefern Israel Hilfen von den Vereinten Nationen und internationalen Gruppen für die Palästinenser:innen zulassen muss. Menschenrechtsorganisationen werfen Israel vor, Hilfslieferungen in den Gazastreifen zu blockieren. Kritisiert wird unter anderem die israelische Entscheidung, die Zusammenarbeit mit dem UN-Palästinenserhilfswerk einzustellen. spiegel.de berichtet.
Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Thomas Fischer erläutert auf spiegel.de die französische Rechtslage im Prozess wegen der Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot, die der deutschen Rechtslage ähnele. Zudem kritisiert er die deutsche Berichterstattung über das Verfahren. Das Gericht in Avignon habe keine “Nur Ja heißt Ja”-Regel angewandt, weil es sie im französischen Recht nicht gibt. Entscheidende Frage war vielmehr, ob der Einwand vieler Angeklagter, sie seien von einer Inszenierung mit vorheriger Zustimmung der betäubten Gisèle Pelicot ausgegangen, glaubhaft war. Das Gericht habe dies aus tatsächlichen Gründen verneint.
Sonstiges
AfD-Einstufung: Der Spiegel berichtet über offensichtliche Uneinigkeiten zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum Umgang mit dem Gutachten zur möglichen Hochstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch". Ursprünglich hatte der bisherige Präsident der Verfassungsschutzbehörde Thomas Haldenwang angekündigt, dass das Gutachten bis Ende des Jahres fertig sei, später dann aber angesichts des Koalitionsbruches geäußert, eine Verkündigung sei angesichts der anstehenden Neuwahl "obsolet geworden". Das Ministerium sieht dagegen keinen Zusammenhang und betont, dass die innerbehördliche Bewertung der vom BfV beobachteten Bestrebungen (Einstufung von Organisationen) "kontinuierlich, also grundsätzlich unabhängig von solchen äußeren Umständen" erfolgt.
TV-Kanzlerduell: Welcher rechtliche Rahmen für die Fernsehsender für die Ausrichtung etwaiger Diskussionen zwischen den Spitzenkandidaten gelten, erläutert nun auch Rechtsanwalt Sebastian Roßner im Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt). Die Sender, jedenfalls die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seien nicht nur durch die Rundfunkfreiheit in der Freiheit ihrer Sendungen geschützt, sondern auch an die Chancengleichheit der politischen Parteien gebunden, so Roßner, der auch daran erinnert, dass die FDP mit ihrem Kanzlerkandidaten Guido Westerwelle schon einmal vergeblich versucht hatte, sich vor dem Bundesverfassungsgericht in eine Sendung einzuklagen. Außerdem weist er darauf hin, dass in Bezug auf die AfD auch das Kriterium der tatsächlichen politischen Chance berücksichtigt werden müsse.
Syrische Flüchtlinge: Im Verfassungsblog befasst sich der Rechtsberater Nils-Hendrik Grohmann mit der Debatte zum Umgang mit syrischen Geflüchteten nach dem Sturz des syrischen Diktators Assad. In einer bereits stark emotionalisierten und aufgeheizten Debatte mit dem Dauerbrennerthema "Flucht und Migration" vermische der nunmehr gestartete Diskurs mehrere Ebenen und Stadien des gesamten Asyl- und Aufenthaltssystems und trage dazu bei, dass eine undurchsichtige Rechtsmaterie in der öffentlichen Wahrnehmung verzerrt und mitunter falsch wahrgenommen werde, beklagt der Autor. Er verweist auf die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung auch bei Widerrufsentscheidungen. Ein allgemeiner Stopp neuer Asylverfahren werde der Lage von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten nicht gerecht.
Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) warnt vor Reisen nach Syrien, um Möglichkeiten der Rückkehr zu sondieren. Nach einer Änderung des Asylgesetzes im Sicherheitspaket werde bei jeder (nicht sittlich gebotenen) Reise ins Herkunftsland der Verlust der Schutzbedürftigkeit vermutet.
Corporate Influencer:innen: Business Coach Anja Schäfer erläutert auf LTO-Karriere, wie Anwält:innen in den sozialen Medien, insbesondere auf LinkedIn, als Markenbotschafter für ihre Kanzleien wirken können. So gehörten personalisierte, über das LinkedIn-Profil Einzelner veröffentlichte Inhalte schon seit längerem zu den erfolgreichsten Content-Marketing-Trends.
Ex-Minister Marco Buschmann: In der Reihe "Most wanted" von LTO (Stefan Schmidbauer) kommt im Fragebogen der frühere FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann zu Wort. Er teilt u.a. mit, dass er sich in jungen Jahren "nicht immer ganz exakt ans Tempolimit gehalten" habe.
RA Stefan von Raumer: LTO-Karriere (Michelle Sieburg) stellt Stefan Raumer und seine Tätigkeit als Menschenrechtsanwalt vor und verbindet das mit einer Karriereempfehlung: "Der Bedarf an engagierten Menschenrechtler:innen wächst – und damit auch die Berufsperspektiven für Jurist:innen."
"Ruritanien": Martin Rath stellt auf LTO den fiktiven Staat Ruritanien vor, der nicht nur in Literatur und Filmwelt eine Rolle spielt, sondern auch in der Rechtswissenschaft immer wieder als fiktiver Ort rechtlicher Probleme benutzt wird.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56177 (abgerufen am: 15.03.2026 )
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