Das BVerfG verhandelt am Dienstag über eine Klage gegen die US-Drohnensteuerung via Ramstein. VG Frankfurt muss über Eilantrag gegen Rüstungsexporte nach Israel entscheiden. In Kroatien gibt es einen Konflikt um die EU-Staatsanwaltschaft.
Thema des Tages
BVerfG – US-Drohnen und Ramstein: Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über bewaffnete Drohneneinsätze der USA in der Republik Jemen unter Nutzung technischer Einrichtungen auf der US-Airbase Ramstein (RhPf) verhandeln. Zwei jemenitische Beschwerdeführer werfen der Bundesrepublik vor, sie sei ihren Schutzpflichten für das Leben jemenitischer Bürger nicht gerecht geworden. Angehörige der beiden Kläger waren bei US-Drohneneinsätzen gestorben; sie sehen sich selbst auch gefährdet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2020 entschieden, dass die Bundesrepublik die Nutzung von Ramstein für tödliche Drohneneinsätze nicht unterbinden musste. Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) erläutert die Hintergründe des Verfahrens.
LTO (Max Kolter) sprach mit Andreas Schüller vom ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights), das die Verfassungsbeschwerden unterstützt. Das Drohnenprogramm verstoße gegen das völkerrechtliche Unterscheidungsgebot zwischen Kombattanten und Zivilisten, es werte Zivilisten zu schnell als Kombattanten und gefährde damit noch viele andere Menschen. Dass deutsche Grundrechte auch im Ausland gelten, sei bereits entschieden, offen sei noch, unter welchen Voraussetzungen Deutschland dabei eine Schutzpflicht treffe. Man erhoffe sich nun grundsätzliche Aussagen darüber, was die Bundesregierung tun müsse, um das Recht auf Leben von Zivilisten zu schützen. Dass das BVerfG eine mündliche Verhandlung anberaumt hat, sei positiv.
Rechtspolitik
Bundestagspolizei: Die Sa-taz (Kersten Augustin) stellt in Frage, dass man die Polizei des Bundestags - wie von SPD und Grünen vorgeschlagen - durch ein eigenes Gesetz stärken sollte. Bei der Bundestagspolizei soll es erneut mehrere rechte und rechtsextreme Vorfälle gegeben haben.
Digitalzwang: Dass es ein Recht auf eine analoge Alternative zu digitalen Angeboten gibt, behauptet ein juristisches Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise, das netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) vorstellt. Begründet wird das Recht auf ein analoges Angebot unter anderem im Recht auf Datenschutz, im Diskriminierungsverbot, in der staatlichen Schutzpflicht gegenüber Menschen mit Behinderungen, Senioren oder sozial Benachteiligten, im Anspruch auf Daseinsvorsorge, im Recht auf Informationsfreiheit und Meinungsäußerung sowie im Rechtsstaatsprinzip. Datenschützer Thilo Weichert fordert, ein Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
AfD-Verbot: Mit dem vom Bundesverfassungsgericht seit 2017 für ein Parteiverbot geforderten Erfordernis des "planmäßigen Vorgehens" befasst sich Endstation Rechts (Thomas Witzgall). Dieses neue Element stelle, auch wenn es erfüllt sei, "momentan die vielleicht größte Unsicherheit auf dem Weg zu einem möglichen AfD-Verbot" dar, meint der Autor, und versucht, der AfD ein planmäßiges Vorgehen nachzuweisen.
EU-einheitliche Gesellschaftsform: Der neue EU-Justizkommissar Michael McGrath will nach einer entsprechenden Aufforderung durch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Idee einer Paneuropäischen Gesellschaftsform vorantreiben. Sie soll es Unternehmen ermöglichen, ihre Aktivitäten im gesamten europäischen Binnenmarkt über ein und dieselbe Gesellschaftsform auszuüben, anstatt im jeweiligen Mitgliedstaat (Tochter-)Gesellschaften nach jeweiligem Landesrecht zu gründen und zu führen. Davon profitieren sollen vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), also gerade jene, die sich noch in der Startphase befinden und denen der rechtliche Flickenteppich in der EU häufig bürokratische und finanzielle Fesseln anlegt, erläutert Rechtsanwalt Bastian Held im FAZ-Einspruch.
Justiz
VG Frankfurt/M. – Rüstungsexporte nach Israel: Am Verwaltungsgericht Frankfurt/M. wollen zwei Männer aus dem Gazastreifen mit einem Eilantrag den Export deutscher Getriebe für israelische Panzer stoppen. Die Getriebe gelten nicht als "Kriegswaffen", sondern als "sonstige Rüstungsgüter". Deshalb entschied nicht der Bundessicherheitsrat, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Außergewöhnlich ist, dass gegen eine konkrete Genehmigung geklagt werden kann, in der Regel ist nicht bekannt, welche Genehmigungen erteilt wurden. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten zwei bis drei Wochen zu rechnen. Die Mo-SZ (Ronen Steinke) berichtet.
BVerfG – Kommunalfinanzen: Die beiden sachsen-anhaltinischen Landkreise Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis haben Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie ihre Ansprüche auf ausreichende finanzielle Ausstattung weder gegen das klamme Land Sachsen-Anhalt noch gegen ihre ebenfalls überlasteten Kommunen durchsetzen können. Die Landkreise drohten "am Ende der finanziellen Nahrungskette zu verhungern", heißt es in der Sa-FAZ (Manfred Schäfers). Schon länger liegt eine Beschwerde des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens beim Bundesverfassungsgericht.
BVerfG – Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF wollen ihre im November erhobene Verfassungsbeschwerde in Sachen Rundfunkbeitrag trotz eines entsprechenden Appells mehrere Bundesländer nicht zurückziehen. Die Ministerpräsident:innen hatten sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, den Beitrag nicht zu erhöhen. Allerdings haben sie ein Modell für künftigen Erhöhungen beschlossen. Wenn die alle vier Jahre berechnete Empfehlung der KEF-Kommission den Beitrag um weniger als fünf Prozent steigern will, dann müssen die Länder einer Erhöhung aktiv widersprechen, bisher müssen alle Landesregierungen und Landtage zustimmen. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen die Neuregelung jedoch nur unterzeichnen, wenn ARD und ZDF auf ihre Klagen verzichten. LTO berichtet.
BVerfG zu Sorgerecht trotz Schütteltrauma: Obwohl ein Baby ein wohl von den Eltern verursachtes Schütteltrauma erlitten hatte, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt die Rückübertragung des Sorgerechts an Vater und Mutter nicht beanstandet. Das Familiengericht hatte den Eltern vorläufig weite Teile des Sorgerechts, vor allem das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entzogen. Dagegen hatte das OLG – gestützt auf Gutachten - den Eltern das Sorgerecht mit Auflagen zurückgegeben. Dagegen hatte ein Verfahrensbeistand des Kindes Verfassungsbeschwerde erhoben. Der angegriffene OLG-Beschluss halte jedoch, so jetzt das BVerfG, verfassungsrechtlicher Prüfung "noch" stand. Die Prognose des OLG, einer zukünftig drohenden Kindeswohlgefährdung mit den von ihm erteilten Auflagen ausreichend sicher entgegenwirken zu können, sei gemessen an dem Anspruch des Kindes auf staatlichen Schutz verfassungsrechtlich hinzunehmen. LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell berichten.
BFH zu Ausschluss der Öffentlichkeit bei Videoverhandlung: Dass bei einer Videoverhandlung nicht effektiv kontrolliert werden kann, ob die Öffentlichkeit tatsächlich wirksam ausgeschlossen wurde, ist kein Revisionsgrund, so der Bundesfinanzhof. Der Gesetzgeber habe das vielmehr in Kauf genommen. Es genüge, wenn eine zugeschaltete Partei versichert, dass sich keine weiteren Personen im Raum befinden und es hieran keine begründeten Zweifel gebe. beck-aktuell berichtet.
OLG München zu DAZN-Preiserhöhungen: Das OLG München hat mehrere von dem Streaminganbieter DAZN in seinen AGB 2022 verwendete Klauseln als unwirksam bestätigt, so beck-aktuell. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, der unter anderem sehr weite Preisanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln moniert hatte. In der Preisanpassungsklausel hatte sich DAZN beispielsweise das Recht vorbehalten, die Abo-Preise unter anderem an "sich verändernde Marktbedingungen" oder bei "erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten" anzupassen. Das aber ist nach Ansicht des Gerichtes zu unbestimmt.
LG München I – Cum-Ex: Im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat das Gericht die beiden Angeklagten Goetz K. und Thomas U. zu Haftstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, berichten Hbl (Volker Votsmeier), Sa-FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de. Das Gericht hatte den beiden Männern neben Geständnis und Kooperationsbereitschaft u.a. zugutegehalten, dass sie noch keinerlei Erfahrungen mit dem Strafvollzug haben und daher besonders haftempfindlich seien.
LG Dortmund zu tödlichem Polizeieinsatz gegen Mouhamed Dramé: Das Beispiel der tödlichen Schüsse auf den jugendlichen Senegalesen Mouhamed Dramé habe gezeigt, dass hier die Polizei fehl am Platz gewesen sei und eigentlich nur gerufen wurde, weil es in Deutschland keine der 110 vergleichbare Nummer für psychologische Nothelfer gibt, kommentiert Ronen Steinke (Sa-SZ). Viele Krisen könnten durch einen mobilen psychiatrischen oder sozialen Dienst besser entschärft und teils auch gelöst werden.
LG Düsseldorf zu Krah vs. Böhmermann: Im Streit um eine angebliche Champagner-Bestellung auf dem Münchner Oktoberfest hat, wie LTO berichtet, der AfD-Politiker Maximilian Krah vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies seine Unterlassungsklage gegen TV-Moderator Jan Böhmermann zurück. Der hatte in seinem Podcast erwähnt, dass Krah 200 Flaschen für das gesamte Festzelt geordert habe. Das Gericht entschied nun, dass Krah keinen Anspruch auf Unterlassung habe. Es stellte fest, dass Böhmermann lediglich die Zuschrift eines Zuhörers zitierte und dies auch entsprechend gekennzeichnet habe. Das Gericht berücksichtigte auch, dass Böhmermann auf seiner Webseite inzwischen die Zahl der Flaschen mit 50 angibt.
LG Berlin II zu vorgetäuschtem Eigenbedarf: Nun berichtet auch LTO (Entela Hoti) über die Entscheidung des Landgerichtes Berlin II, mit der der Mieter einer wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf gekündigten Wohnung Recht erhielt. Das Gericht sprach ihm nicht nur den Ersatz der Umzugskosten zu, vielmehr muss ihm der Vermieter auch die Differenz zwischen der bisherigen und der nun höheren eingenommenen Miete als Surrogat überweisen.
ArbG Suhl zur Wartezeit nach KSchG: Für die Berechnung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ist allein die Dauer des Arbeitsverhältnisses nach dem Kalender und nicht die Anzahl geleisteter Arbeitsstunden maßgeblich. Das hat das Arbeitsgericht Suhl im August entschieden. Rechtsanwältin Janine Gebhart analysiert im Expertenforum Arbeitsrecht das Urteil.
StA Berlin – sexuelle Belästigung durch SAP-Manager: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin läuft seit Oktober ein Verfahren gegen den früheren Chief Technology Officer von SAP Jürgen Müller. Er soll, wie ihm Mitarbeiter des Unternehmens vorwarfen, eine Mitarbeiterin während einer Büroparty am Gesäß berührt haben. Müller selbst hat ein "unangemessenes Verhalten" eingeräumt und das Unternehmen Ende September verlassen. Bloomberg (Christina Kyriasoglou/Karin Matussek) berichtet. SAP stand in der Vergangenheit in der Kritik, weil Mobbing und
Belästigungen dazu geführt haben sollen, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind.
Recht in der Welt
EuStA/Kroatien: Über den "bislang beispielloser Konflikt" zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft und der kroatischen Staatsanwaltschaft schreiben die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Doktoranden Sinan Kurt und Tim Huyeng im Verfassungsblog. Auslöser waren Ermittlungen wegen des Verdachts von Korruption im Gesundheitswesen, in deren Zug Gesundheitsminister Vili Beroš und sieben weitere Personen festgenommen wurden. Die kroatische Staatsanwaltschaft kam mit einem Zugriff unabgesprochen der EuStA zuvor, die weitergehende Vorwürfe erhebt. Der kroatische Generalstaatsanwalt erklärte die kroatische Staatsanwaltschaft für zuständig. Die Autoren kritisieren, dass derartige Kompetenzkonflikte von einer nationalen Stelle entschieden werden und dass hier kein Rechtsmittel gegeben ist. In der Bevölkerung gewinne jedoch die EU an Ansehen.
Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Demnächst sollen im Prozess wegen der Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot die Urteile gesprochen werden. Haben aus dem Prozess in Avignon alle etwas gelernt, fragt Eva Schläfer (Sa-FAZ). In ihrem persönlichen Umfeld seien ausschließlich Frauen von diesem unfassbaren Verbrechen aufgewühlt, das jede Vorstellungskraft sprenge, so die Autorin. Es sei an der Zeit, dass Männer diese Gewaltdimension anerkennen und sich ihr stellten, schreibt sie. Es könne nicht den Frauen überlassen bleiben, sich für ihre durch Männer bedrohte Sicherheit einzusetzen. Auch im Spiegel (Britta Sandberg) werden persönliche Eindrücke vom Prozess zusammengefasst. Die Sa-taz (Lea Fauth) beleuchtet den gesellschaftlichen Rahmen des Prozesses und wundert sich u.a. über die Argumentation der Männer, sie seien von einer "Erlaubnis" des Ehemannes ausgegangen. Dem zugrunde liege die Annahme: Was mit einer Frau und ihrem Körper passiere, sei die Entscheidung ihres Ehemanns.
Er erwarte eine starke, klare Entscheidung, sagt Stéphane Babonneau, einer der Anwälte von Gisèle Pelicot, im separaten Interview mit dem Spiegel (Britta Sandberg). "Sie sollte Grundsatzerwägungen zu bestimmten Themen enthalten, zur notwendigen Zustimmung der Frau zu sexuellen Handlungen, zum Tatbestand der vorsätzlichen Vergewaltigung. Es wäre ein Sieg für die Familie Pelicot, wenn es zu einer Pelicot-Rechtsprechung kommen würde, wenn ein Präzedenzfall geschaffen wird, an dem sich Richter in zukünftigen Vergewaltigungsprozessen orientieren."
Dänemark – Cum-Ex/Sanjay Shah: Ein dänisches Gericht hat den britischen Hedgefonds-Manager Sanjay Shah wegen Steuerbetrugs zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Es sei die längste Haftstrafe, die jemals gegen einen Angeklagten im europäischen Cum-Ex-Skandal verhängt wurde, schreibt die Sa-FAZ (Marcus Jung). Shah soll eine zentrale Rolle bei dem Betrug gespielt haben, durch den der dänische Fiskus um Milliarden dänischer Kronen gebracht wurde.
EuGH/Estland – Wolfsschutz: LTO (Mathilde Harenberg) befasst sich mit einer anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Habitatrichtlinie. Konkret geht es um das in Estland geltende, gegenüber anderen Mitgliedstaaten niedrigere Schutzlevel für den Wolf. Generalanwältin Juliane Kokott argumentiert: Alle EU-Mitgliedstaaten müsse auf ihrem jeweiligen Gebiet einen günstigen Erhaltungszustand der Art gewährleisten. Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass es in einem EU-Nachbarstaat genug Wölfe gibt.
Syrien – Transformation und Aufarbeitung: Zu den anstehenden Aufgaben für eine erfolgreiche Transformation des syrischen Staates nach dem Sturz des Diktators Baschar al-Assad hat der Verfassungsblog (Maxim Bönnemann) den Juristen Michael Meyer-Resende von der NGO Democracy Reporting International (DRI) befragt. Er betont unter anderem, dass das Aushandeln von politischen Lösungen ein extrem sensibler Prozess sei, den man auf eine vorsichtige und respektvolle Art unterstützen sollte.
Sonstiges
Weltrechtsprinzip: Marlene Grunert (Mo-FAZ) betont die Bedeutung des so genannten Weltrechtssystems zur Aufarbeitung von Verbrechen des syrischen Assad-Regimes. Demnach kann die deutsche Justiz schwerste Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgen, wenn sie keinen Bezug zu Deutschland haben. Die bisherigen Urteile hätten gezeigt, dass das Völkerstrafrecht reale Folgen nach sich ziehe. Diese abschreckende Wirkung sollte nicht geringgeschätzt werden.
Haftung für Schiffsunglück: Auf der Mosel ist ein Frachtschiff mit einer Schleuse kollidiert und hat diese zerstört. Dadurch sind wohl 70 Schiffe auf Monate daran gehindert, die Mosel Richtung Rhein zu verlassen. Rechtsprofessor Roland Schimmel skizziert auf beck-aktuell examensrelevante Fragen der deliktischen Haftung und erinnert an das Fleet-Urteil des BGH von 1970.
Juristin und Reiterin Isabell Werth: FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert) hat sich mit der Reitsportlerin Isabell Werth u.a. darüber unterhalten, wie sie neben dem Jurastudium ihre ersten Goldmedaillen gewann. Es sei ihr einfach darum gegangen, neben der Reiterei ein sicheres berufliches Standbein zu haben, und es habe ihr auch einfach Spaß gemacht, sich zwischendurch mit anderen Themen als Pferden zu beschäftigen, erzählt die achtfache Olympiasiegerin.
Grüneberg mit KI: Auch Rechtsprofessor Michael Beurskens hat jetzt für LTO die KI zum BGB-Kommentar Grüneberg getestet. "Eine durchaus kompetente und umfassende Recherchefunktion", findet der Autor, die aber den Nutzer von der eigenen kritischen Würdigung nicht entbinde.
Rechtsanwältin Saskia Schlemmer: In der Reihe "Most wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) in einem Fragebogen die Familienrechtlerin Rechtsanwältin Saskia Schlemmer vor. Sie habe Jura studiert, weil sie davon geträumt habe, die Welt ein Stück gerechter zu machen und Recht durchzusetzen, sagt Schlemmer, und vielleicht auch ein bisschen, weil sie einfach gerne Recht habe.
Rammstein-Podcast: Dass der Podcast "Rammstein – Row Zero" einen renommierten Preis gewonnen hat, obwohl bei allen Folgen Aussagen gerichtlich verboten wurden, ärgert den Felix W. Zimmermann (LTO). Statt sich kritisch mit journalistischen Grenzen auseinanderzusetzen, ignoriere die Podcast-Jury nicht nur Gerichtsentscheidungen, Persönlichkeitsrechte und den Pressekodex, sondern feiere die Preisträger auch noch für vermeintliche juristische Standhaftigkeit – aller gerichtlichen Niederlagen zum Trotz.
Glühwein: Dass auch Glühwein "gerichtsbekannt" ist, hat Martin Rath für LTO recherchiert.
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LTO/pf/chr
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