Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. November 2024: Auf­takt im Wire­card-Anle­gerpro­zess / Vor­stoß zum leich­teren Ver­wanzen von Autos / CSU will Kinder-Straf­ver­fahren

25.11.2024

Der Wirecard-Prozess am BayObLG begann mit einem Verweisungsantrag. Baden-Württemberg will Autohersteller verpflichten, das Abhören im PKW zu erleichtern. CSU-Juristen schlagen für kindliche Straftäter ein "Verantwortungsverfahren" vor. 

Thema des Tages

BayObLG – Wirecard-Anleger:innen: Am Freitag hat der Wirecard-KapMuG-Musterprozess vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht begonnen, in dem es um Schadenersatzforderungen von rund 27.500 Anleger:innen gegen Wirecard-Verantwortliche und die Wirtschaftsprüfung EY geht. Gleich zu Beginn beantragten Anwälte der Klägerseite, das Bayerische Oberste Landesgericht als nicht zuständig für das Musterverfahren zu erklären. Sie wollen, dass das Verfahren zurück an das Landgericht München I oder gleich an das Oberlandesgericht München verwiesen wird. Das hat das BayObLG jedoch abgelehnt. Das BayObLG kritisierte zugleich die Vorlage des LG München I zu den Feststellungszielen des Musterverfahrens. "Die juristische Qualität des Vorlagebeschlusses ist, sehr vorsichtig formuliert, äußerst dürftig", so die Vorsitzende Richterin und BayObLG-Präsidentin Andrea Schmidt. Sie empfahl den Beteiligten eine gütliche Einigung. Es berichten Sa-FAZ (Mark Fehr), Sa-SZ (Stephan Radomsky/Laura Städtler), Hbl (Rene Bender), beck-aktuell und LTO (Stefan Schmidbauer).

Rechtspolitik

Jumiko - Abhören im Auto: Weil es durch immer ausgeklügeltere Diebstahlssicherungen für Ermittler schwieriger wird, in KfZ von Verdächtigen Wanzen einzubauen, will Baden-Württemberg auf der bevorstehenden Justizministerkonferenz eine Änderung der Strafprozessordnung initiieren. netzpolitk.org (Markus Reuter) und LTO (Hasso Suliak) berichten über einen Beschlussvorschlag der Landesjustizministerin Marion Gentges  (CDU), wonach Autohersteller künftig verpflichtet werden sollen, auf Anforderung der Ermittler Schlüsselcodes bzw. Zweitschlüssel herauszugeben. Bisher werde eine Herausgabe häufig verweigert. 

Strafmündigkeit: Rechtspolitiker:innen der CSU haben sich dafür ausgesprochen, dass sich auch Kinder unter 14 Jahren für schwere Straftaten vor Gericht verantworten müssen. Gefordert wird dabei ein sogenanntes Verantwortungsverfahren. In diesem sollen Jugendgericht und Staatsanwaltschaft in Anwesenheit des Kindes und seiner Eltern das begangene Unrecht aufarbeiten. Das Gericht soll anschließend Erziehungsmaßnahmen verhängen und die Kinder zeitweise aus den Familien nehmen können. Nach den Vorstellungen des CSU-internen Arbeitskreises Juristen soll der Vorstoß in das Programm der CDU/CSU für die Bundestagswahl 2025 aufgenommen werden. Der Spiegel berichtet.

Schwangerschaftsabbruch: Der Gruppenantrag für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches, den Abgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei unterschrieben haben – unter ihnen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) - soll schon am 5. Dezember in erster Lesung im Bundestag diskutiert werden, abgestimmt werden könnte dann im Januar.  Die Mo-Welt (Sabine Menkens) berichtet. 

Beleidigung im Internet: Im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) spricht sich der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun dafür aus, Beleidigungen im Internet künftig nicht mehr als Straftaten, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. So könne man schneller eine angemessene Sanktionierung erreichen, ohne die Hürden und zusätzlichen Belastungen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wenn das Delikt wie bei einer KfZ-Halterhaftung funktioniere, würden Durchsuchungen überflüssig, weil nicht mehr bewiesen werden müsste, dass der Account-Inhaber selbst der Täter war. 

Jumiko - Politiker-Beleidigung: Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) beantragt auf der bevorstehenden Justizministerkonferenz, in § 188 StGB (Beleidigung von Personen des politischen Lebens) das Tatbestandsmerkmal zu streichen, dass die Tat geeignet sein muss,  das "öffentliche Wirken" des Politikers "erheblich zu erschweren". Rechtsreferendar Lukas de Koster kritisiert den Vorschlag auf LTO. Er schlägt dagegen vor, die 2021 erfolgte Erweiterung des § 188 StGB um Beleidigungen rückgängig zu machen. Ein Sonderschutz von Politikern bei Verleumdungen und übler Nachrede genüge. 

Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) fragt sich mit Bezug auf Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), wie sehr jemand in seiner Ehre verletzt sein könne, der erst algorithmisch nach Beleidigungen fahnden lasse, um anschließend strafbar beleidigt zu sein. 

beA und Finanzamt: Das Jahressteuergesetz, das u.a. für Anwälte ein Verbot vorsieht, künftig per beA mit dem Finanzamt zu kommunizieren, hat am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Die von Rechtspolitikern angekündigte Reparatur dieses "Redaktionsversehens" ist nicht mehr auf den gesetzgeberischen Weg gebracht worden. Es sei daher wohl nicht mehr mit einer kurzfristigen Änderung des nun verabschiedeten Gesetzes zu rechnen, schreibt beck-aktuell. Das würde schließlich ein völlig neues Gesetzgebungsverfahren erfordern und von denen habe die aktuelle Minderheitsregierung noch weit mehr auf dem Tisch, als sie bis zur Neuwahl verabschieden könne.

Gewalt gegen Frauen: Im Interview mit der Sa-taz (Anne Fromm und Carolina Schwarz) bedauert die Berliner Rechtsanwältin Christina Clemm, dass das Gewalthilfegesetz, das Kommunen verpflichten sollte, Geld in Frauenhäuser, Beratungsstellen und Täterarbeit zu stecken, noch nicht verabschiedet wurde. Wenn Landkreise bald rechtsextreme Mehrheiten haben, sei absehbar, dass sie in Zukunft keine Beratungsstellen mehr finanzieren oder nur noch Beratungsstellen für Familien, dafür aber keine mehr für queere Menschen, für Opfer von sexualisierter Gewalt oder für Frauen, die eine Abtreibung wollen. 

Bürokratieabbau: Der Bundesrat hat der Bürokratieentlastungsverordnung, die das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz flankieren soll, grundsätzlich zugestimmt, will aber noch einige Details ergänzen bzw. verändern. Die Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen und soll die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen entlasten, heißt es bei beck-aktuell. Die größte Entlastung soll durch eine erleichterte und vollständig digitalisierte Rechnungsstellung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erfolgen. Außerdem hebt die Verordnung die Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaft an. 

Schutz von Anwält:innen: beck-aktuell (Denise Dahmen) sprach mit dem BMJ-Referatsleiter Christoph Henrichs über den Entwurf einer Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs, an der er mitgearbeitet hat. Die Konvention soll ab Mai 2025 zur Ratifizierung aufliegen. Für Deutschland ergebe sich wegen dem hiesigen hohen Schutzniveau voraussichtlich kein Umsetzungsbedarf. 

Abstammung/Kindschaft/Kindesunterhalt: Von der nun ausbleibenden Reform des Familienrechtes sind insbesondere lesbische Mütter betroffen, weil die im Abstammungsrecht vorgesehen automatische Anerkennung der Mutterschaft für die Ehefrau einer leiblichen Mutter jetzt nicht kommt. Die Mo-FAZ (Leonie Feuerberg) stellt die Berliner Juristin Christina Klitsch-Eulenberg vor, die die Initiative Nodoption gegründet hat, in der sich lesbische Mütter zusammengetan haben um gegen das derzeitige Erfordernis einer Adoption vor Gericht, u.a. mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen. Auch die Planungen zum Kindschafts- und Kindesunterhaltsrecht werden nun vorerst nicht gesetzlich umgesetzt.

Justiz

BVerfG – Varta-Aktionär:innen: Gegen ihre faktische Enteignung haben mehrere Varta-Aktionäre Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sind der Auffassung, dass der entschädigungslose Ausschluss des Bezugsrechts für Varta-Anteile im Zuge der Stabilisierung des Unternehmens gegen die in Artikel 14 des Grundgesetzes festgeschriebene Eigentumsgarantie verstößt. Die Varta-Aktionär:innen und die sie unterstützende Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger kritisieren laut Sa-FAZ (Benjamin Wagener), dass der bisherige Mehrheitseigner Michael Tojner als einziger Altaktionär an der folgenden Kapitalerhöhung teilnehmen darf und damit auch künftig Anteile an Varta hält.

BGH zu Schwere der Schuld: Ein Mann, der wegen Mordes verurteilt worden war, weil er seinen Freund aus Habgier getötet und anschließend zerstückelt hatte, hat sich vor dem Bundesgerichtshof erfolglos gegen die daneben festgestellte besondere Schwere der Schuld gewandt. Er war der Auffassung, das Landgericht hätte ihn vorab auf diese Möglichkeit hinweisen müssen. Der BGH entschied nun aber, dass sich § 265 StPO, nach dem es bei einer Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage eines entsprechenden Hinweises des Gerichtes bedarf, auf die Verwirklichung von Regelbeispielen oder von Qualifikationen beziehe. Mit der Feststellung der Schuldschwere werde aber lediglich die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über die spätere Aussetzung der Strafe vorbereitet. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Facebook-Datenleck: In der FAS (Diba Shokri) wurde das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Schadensersatz für den "Datenschutzvorfall" bei Facebook zusammengefasst. Außerdem werden in einem weiteren Text in der FAS (Anna Sophie Kühne) Tipps gegeben, wie Geschädigte jetzt an ihr Geld kommen – beim BGH war die Rede von 100 Euro als immateriellem Schadensersatz. Es gebe bereits zahlreiche große Kanzleien, die sich auf Klagen in Fällen größerer Datenlecks, etwa bei Facebook und Deezer, spezialisiert haben.

BVerwG zu Überstellung nach Italien: Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, wie LTO (Tanja Podolski) berichtet, dass erneute Asylanträge von bereits in Italien anerkannten Flüchtlingen in Deutschland als unzulässig abgelehnt werden können. Auch die Rücküberstellung nach Italien sei zulässig. In Italien drohten alleinstehenden, erwerbsfähigen und nicht vulnerablen Menschen keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, also keine Verletzung der entsprechenden Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta. 

BAG zu Anwaltskosten des Betriebsrats: Dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat eines Beschlusses des Gremiums bedarf und dies grundsätzlich auch dann gilt, wenn der Rechtsanwalt nur die Ansprüche eines einzelnen Mitglieds geltend macht, hat das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2023 entschieden. Fehle es an einem wirksamen Betriebsratsbeschluss, bestehe kein Anspruch des Betriebsrats(mitglieds) gegen den Arbeitgeber auf Kostentragung. Begleiche dieser die Anwaltsrechnung trotzdem, könne er die Kosten nicht vom Betriebsratsmitglied ersetzt verlangen. Die Rechtsanwält:innen Michael Riedel und Lisa Brix erläutern im Expertenforum Arbeitsrecht das Urteil.

OVG Sachsen-Anhalt zu Compact-Konto: Eine Sparkasse darf der GmbH, die das rechtsextremistische Compact-Magazin herausgibt, nicht die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Dies hat laut LTO das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden. Die Verweigerung seitens der Sparkasse sei eine Ungleichbehandlung, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei. Insoweit komme insbesondere eine verfassungsfeindliche Zielsetzung nicht als sachlicher Grund in Betracht, denn es fehle an einer entsprechenden förmlichen Feststellung. Das Magazin wurde im Sommer zunächst verboten, das BVerwG hat das Verbot allerdings einstweilen wieder aufgehoben. 

LG Rostock zu Fakeshop: Das Landgericht Rostock hat zwei Männer, die über dreißig Fakeshops betrieben hatten, wegen Betrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen Kunden um mehr als 4,3 Millionen Euro geprellt haben. Die Fakeshops existierten laut Gericht jeweils nur einige Tage oder Wochen, berichtet spiegel.de. So sei es den beiden Männern gelungen, ihre Identität über längere Zeit zu verschleiern. 

Recht in der Welt

IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehle: Im FAZ-Einspruch erläutert Rechtsprofessor Kai Ambos detailliert, wie der Internationale Strafgerichtshof die Haftbefehle gegen den israelischen Premier Netanjahu begründet. Die Sa-FAZ (Alexander Haneke) stellt den Franzosen Nicolas Guillou vor, der Vorsitzender jener Kammer am Internationalen Strafgerichtshof ist, die den Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu erlassen hat.

Was der jetzt vom Internationalen Strafgerichtshof erlassene Haftbefehl für Deutschland bedeutet, will die Bundesregierung jetzt prüfen. Im Raum steht dabei insbesondere die Frage, ob Netanjahu bei einem Besuch in Deutschland tatsächlich verhaftet und nach Den Haag überstellt werden würde. Ungarn hat bereits angekündigt, den Haftbefehl ignorieren zu wollen. Sa-FAZ (Marlene Grunert), Sa-taz (Tobias Schulze/Christian Rath), spiegel.de (Severin Weiland), beck-aktuell und LTO berichten. 

Scharf kommentiert Alan Posener (WamS) die Haftbefehle. Sie seien "rechtlich unhaltbar und politisch dumm. Sie sollen die Legitimität des israelischen Verteidigungskriegs gegen die Agenten des Iran infrage stellen; tatsächlich stellen sie die Legitimität des Gerichts infrage." Die deutsche Antwort darauf könne nur die Nichtbeachtung dieses Haftbefehls sein, meine Posener. Anders sieht es Christian Rath (taz.de): Die Bundesrepublik müsse – wie alle 124 Vertragsstaaten, die den IStGH tragen – Netanjahu festnehmen, sobald er deutschen Boden betritt und könne sich dieser Pflicht auch nicht durch den Hinweis auf Netanjahus völkerrechtliche Immunität als Regierungschef entziehen. Es sei aber ohnehin eine eher theoretische Diskussion, denn Netanjahu werde nicht mehr nach Deutschland kommen, solange der Haftbefehl bestehe.

Russland – Hybride Kriegsführung: Wann bei einer hybriden Kriegsführung, wie sie von Russland angewandt wird, der Verteidigungsfall vorliegt, erläutert Rechtsanwalt Patrick Heinemann auf LTO. Aktuell zumindest werde man noch nicht davon ausgehen können, dass die hybride Kriegsführung Russlands gegen einzelne EU-Staaten völkerrechtlich die Schwelle einer Aggression erreiche, meint der Autor. Bislang habe Russland noch keinen EU-Staat mit Waffen im engeren Sinne angegriffen und ebenso wenig dürften die russischen Stör- und Sabotageaktionen in ihrer Intensität und Wirkung bislang eine Schwelle erreicht haben, die mit einem bewaffneten Angriff gleichzusetzen wäre. 

USA – neue Justizministerin Pam Bondi: Sa-SZ (Fabian Fellmann) und LTO porträtieren Pam Bondi, die von Donald Trump als neue Justizministerin nominiert wurde. Bondi arbeitete jahrelang als Strafverfolgerin und leitete acht Jahre als Generalstaatsanwältin das Justizministerium von Florida. Sie war auch lange als Anwältin für Trump tätig.

USA - Trump/Stormy Daniels: Wie spiegel.de und LTO berichten, wurde der eigentlich für den 26. November vorgesehene Termin zur Verkündung des Strafmaßes im Prozess um die Fälschung von Geschäftsunterlagen auf unbestimmte Zeit verschoben. 

USA – Justiz: Wie sich die Superreichen in den USA dem Recht und seinen Regeln entziehen, beschreibt die Sa-SZ (Jürgen Schmieder) in einem ausführlichen Essay. Als Beispiele werden Sportler wie O.J. Simpson und Tom Brady, aber auch Wirtschaftsvertreter, wie der Uber-Gründer Travis Kalanick und Elon Musk und nicht zuletzt der frühere und künftige US-Präsident Donald Trump genannt. 

Frankreich - Gisèle Pelicot: Die Soziologin Nathalie Heinich kritisiert die Richtung, die die Debatte um den Fall Pelicot in Frankreich teilweise nimmt. So wird das Verfahren teilweise als "Prozess gegen die Männlichkeit" gesehen. Heinich dagegen betont im Interview mit dem Spiegel (Leo Klimm), den individuellen Charakter des Strafrechts. Rechtsstaatlichkeit in demokratischen Gesellschaften beruhe darauf, dass über einzelne Personen und ihre Taten geurteilt werde – nicht über Gruppen. 

EuGH/Ungarn – Darstellung von Homo- und Transsexualität: In der vergangenen Woche verhandelte der Europäische Gerichtshof über eine Klage der EU-Kommission (die von 16 Mitgliedsstaaten unterstützt wurde) gegen ein ungarisches Gesetz von 2021. Das Gesetz verbietet Darstellungen von Homosexualität und Geschlechtsangleichung in allen für Minderjährige zugänglichen Medien und setzt dabei Pädophilie und Homosexualität gleich. Angeblich sollen so Kinder geschützt werden. Im Verfassungsblog-Editorial (Jakob Gašperin Wischhoff) werden zwei Beobachter, der Postdoktorand Luke Dimitrios Spieker und Rechtsprofessor John Morijn, nach ihren Eindrücken befragt. Für Luke Dimitrios Spieker war es ein historischer Moment im europäischen Recht. Noch nie hätten sich 16 Mitgliedstaaten der Kommission angeschlossen. Dies sende ein starkes Zeichen, dass das Verhalten Ungarns einen direkten Angriff auf die europäische Gesellschaft darstelle.

Sonstiges

Privacy Reclaim gegen Google: Nun berichtet auch die Mo-SZ (Mirjam Hauck) über das Unternehmen Privacy Reclaim, das in großem Stil gegen Datenschutzverstöße von Google auf Android-Handys klagen will. Hierzu sollen Android-Nutzer:innen gegen eine Sofortentschädigung in Höhe von 40 Euro ihre Ansprüche abgekauft werden. 100.000 Ansprüche wolle man so zusammenkaufen, um eine entsprechende Verhandlungsmacht gegenüber Google aufzubauen.

Jurist und Schiedsrichter: Über Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem Beruf des Schiedsrichters und dem des Juristen spricht FIFA-Referee Tobias Stieler, der beide Perspektiven kennt, im Interview mit FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert). "Beide Tätigkeiten stehen sicherlich unter der gemeinsamen Überschrift "Gerechtigkeit", ein Unterschied besteht allerdings in der Geschwindigkeit, in der geurteilt wird", sagt er.

Anwältin Christiane Eymers: In der Reihe “Most Wanted” stellt "LTO (Stefan Schmidbauer) die Hamburger Anwältin, Mediatorin und Coachin Christiane Eymers vor. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht und unterstützt seit zehn Jahren Menschen aus unterschiedlichen Branchen in Sachen Kommunikation sowie persönlicher und beruflicher Weiterentwicklung.

Cybermobbing: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) stellt das Projekt der Anwältin Gesa Gräfin von Schwerin vor, die mit Webinaren und Streaming vor allem Schüler über den Rechtsrahmen von Cybermobbing und sonstige digitale Gewalt aufklärt. Außerdem versucht die Gründerin ein anwaltliches Netzwerk aus Juristen, Sozialpädagogen sowie Kinder- und Jugendtherapeuten aufzubauen. Im kommenden Jahr soll dann das Angebot Law4school Help starten, wo Betroffene sich kostenlos melden können, um eine erste Einschätzung ihrer Situation zu erhalten.

Rechtsgeschichte – Weimarer Republik: Der Soziologe Tilman Allert hat für die Mo-SZ die 1932 von Karl Loewenstein verfasste "Apologie des liberalen Staatsdenkens" gelesen. Seinerzeit wurde die Schrift vor der Veröffentlichung zurückgezogen, jetzt aber von dem Rechtshistoriker Michael Kubitscheck mit aktualisierenden Kontextuierung versehen herausgegeben. Das Buch lese sich wie ein beklemmend aktuelles Szenario, als habe man einen Debattenbeitrag zum gegenwärtigen politischen Alltag vor sich, meint der Rezensent.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55942 (abgerufen am: 04.12.2024 )

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