Die StA Bamberg ließ u.a. wegen der Bezeichnung von R. Habeck als "Schwachkopf" eine Wohnung durchsuchen. NRW-Justizminister Limbach startete das Besetzungsverfahren für den OVG-Präsidentenposten neu. Schaden in Autowaschanlage – wer zahlt?
Thema des Tages
AG Bamberg – Habeck-Beleidigung als "Schwachkopf": In der vergangenen Woche ließ die Staatsanwaltschaft Bamberg auf einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Bamberg hin eine Hausdurchsuchung bei einem 64-jährigen Rentner durchführen, die weithin als unverhältnismäßig wahrgenommen wurde. Zunächst war aber nur bekannt, dass der Mann auf der Plattform X ein Meme verbreitet hatte, das Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als "Schwachkopf" bezeichnete. Habeck hatte Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Später teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die Durchsuchung im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz stand. Der Rentner soll auch eine Volksverhetzung begangen haben, indem er Boykott-Aufrufe gegen den Unternehmer Theo Müller (Müller-Milch) wegen seiner Nähe zur AfD-Chefin Alice Weidel mit dem Juden-Boykott der Nazis gleichsetzte. Es berichten Sa-SZ (Ronen Steinke), Mo-taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO (Max Kolter).
Reinhard Müller (Sa-FAZ) kritisiert das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden. Politik und Justiz müssten sich fragen, ob "nationale Aktionstage" wirklich zu einem Rechtsstaat passen und nicht eher Erinnerungen an finstere Zeiten weckten. Die Justiz müsse tätig werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen – Strafverfolgung sei kein Halloween, so Müller.
Rechtspolitik
Bruch der Ampel/Weg zu Neuwahlen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tristan Wißgott erläutert im Verfassungsblog den rechtlichen Rahmen für die Bestimmung des Termins für die Neuwahlen zum Bundestag. Er spricht sich gegen die Verlängerung der Höchstfrist zwischen Parlamentsauflösung und Neuwahl aus, plädiert aber für eine Überarbeitung der Vorgaben für die Wahlvorbereitung. Bisher werde dem Bundesinnenministerium bei der Bestimmung der Fristen eine Gestaltungsfreiheit eingeräumt, die so nicht gewollt gewesen und verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen sei und obendrein erhebliches Missbrauchspotential biete.
Bruch der Ampel/Haushalt: LTO (Christian Rath) erklärt, dass auch ohne Nachtragshaushalt 2024 und ohne Bundeshaushalt 2025 in Deutschland kein Government -Shutdown drohe wie in der USA. Grund seien die stabilitätsorientierten Regeln der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 111 GG) und des Notbewilligungsrechts des Finanzministers (Art. 112 GG).
Cannabis: Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat der Bundestag am Freitag über die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums debattiert. Silke Launert (CSU) kritisierte, der Drogenmarkt sei groß wie nie. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) forderte, dem Gesetz eine "faire Chance" zu geben. beck-aktuell und LTO berichten.
Kindschaft / Abstammung / Unterhalt für Trennungskinder: Was die mit der Koalition nun auch geplatzte Familienrechtsreform bedeutet hätte, fasst die Mo-SZ (Constanze von Bullion/Sina-Maria Schweikle) zusammen. Lesbische Mütter, Trennungskindern und ihre Eltern seien genauso wie unterhaltspflichtige Väter, unverheiratete Mütter, Adoptiveltern in spe und von Gewalt bedrohte Kindern davon betroffen, dass die geplanten Änderungen im Unterhalts-, Kindschafts- und Abstammungsrecht nun doch nicht kommen. Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) beschuldigen sich gegenseitig, sie seien schuld, dass nicht zumindest der unstreitige Teil der Reformen verabschiedet wurde.
Nachhaltigkeit: Deutschland hat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) immer noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, erinnert die Sa-FAZ (Mark Fehr), was für Unternehmen eine erhebliche Rechtsunsicherheit bedeute. Nach der CSRD müssen Firmen jährlich darüber informieren, wie nachhaltig ihre Produktion für das Klima und die Umwelt ist, und einschätzen, welche Folgen der Klimawandel für ihr Geschäftsmodell haben wird.
Ausgerechnet Deutschland, das Land, das Klimavorbild sein will, lasse die Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie in den Instanzen stecken, kommentiert Mark Fehr (Sa-FAZ) in einem separaten Text. Das liege nicht allein am Bruch der Ampelkoalition. Allen Sonntagsreden zum Trotz habe sich die Bundesregierung auch schon zu ihren besseren Tagen quälend lang Zeit gelassen.
Grenzschutz: Die Juristin Petra Molnar, stellvertretende Direktorin des Refugee Law Lab an der York University, befürchtet im Interview mit der Sa-taz (Christian Jacob) eine exponentielle Steigerung der Nutzung und Entwicklung neuer Grenzschutz-Technologien. Auch die EU habe bereits Roboter, KI-Lügendetektoren und Software zur automatisierten Stimmerkennung getestet, sagt sie. "Wenn dieselbe Technologie dann Teil unseres öffentlichen Lebens wird, dann fangen die Leute vielleicht an, sich dafür zu interessieren", so Molnar, die auch beklagt, dass der KI-Act die Menschenrechte hier nicht stärker in den Blick genommen habe.
Justiz
Präsidentenposten am OVG NRW: Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat das Verfahren für die Besetzung des seit drei Jahren vakanten Präsidentenposten am Oberverwaltungsgericht Münster neu gestartet. Es müsse eine neue Auswahlentscheidung getroffen werden mit einer neuen dienstlichen Beurteilung aller Bewerber:innen, so der Minister in der vergangenen Woche. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Besetzung des Postens gestoppt, da eine Vorfestlegung des Ministers zugunsten seiner Favoritin nicht ausgeschlossen sei. Sa-FAZ (Reiner Burger), Sa-SZ (Christian Wernicke), Welt (Kristian Frigelj), wdr.de (Philip Raillon/Sabine Tenta), beck-aktuell und LTO berichten.
Damit werde jetzt die Aufklärung einer möglichen politischen Einflussnahme auf die Postenvergabe schwerer, kommentiert Philip Raillon (wdr.de). Es bleibe nur noch der Untersuchungsausschuss. Denn das OVG werde die entsprechenden Ermittlungen wohl bald einstellen.
EuG – EU-Pfizer-Deals: Am vergangenen Freitag hat das Gericht der Europäischen Union über eine Forderung der New York Times nach Offenlegung der Kommunikation zwischen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem Chef des US-Pharmaunternehmens Pfizer verhandelt. Konkret geht es um ein Geschäft über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer im Frühjahr 2021. Die Zeitung beantragte den Zugang zu sämtlichen diesbezogenen Textnachrichten. Die EU-Kommission hatte dies verweigert, weil sich diese Textnachrichten nicht in ihrem Besitz befänden. Das EuG soll jetzt auch klären, so LTO, welche Dokumente in Zukunft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen und was überhaupt als Dokument einzustufen ist. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.
BGH – Schaden in Waschstrasse: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über eine für Donnerstag beim Bundesgerichtshof anstehende Entscheidung, durch die ein Autofahrer sich den Ersatz für einen in einer Waschstrasse an seinem Wagen entstandenen Schaden erhofft. Nach der Verhandlung Ende Oktober sei allerdings keinesfalls eindeutig, dass er gewinnt, denn laut dem Gutachter sei weder der Anlagenbetreiber noch der Autoeigentümer schuld an dem Schaden.
BGH zu Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung: Der BGH hat im Rahmen eines Verfahrens gegen eine IS-Rückkehrerin seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen beim Tatbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung geändert, schreibt beck-aktuell. Die gesamten Betätigungen des Mitglieds in einer Terror- oder kriminellen Vereinigung bildeten nun grundsätzlich eine einzige Tat.
BGH zu Kündigung trotz Mietnachzahlung: Der Bundesgerichtshof hat inzwischen sein Urteil von Ende Oktober veröffentlicht, in dem er erneut eine Entscheidung der 66. Kammer des Landgerichts Berlin aufhob und dabei bekräftigte, dass die nachträgliche Bezahlung von Mietschulden innerhalb der Schonfrist nur die außerordentliche Kündigung verhindere, nicht aber die hilfsweise ordentliche Kündigung. Die beschränkte Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspreche dem "eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen dürfe, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar" gewesen sei, so der BGH laut beck-aktuell.
BVerwG zu LNG-Anlage: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigung einer schwimmenden LNG-Anlage in Lubmin auf Rügen bestätigt. Weil seinerzeit eine Gasmangellage herrschte, habe die Genehmigung auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden dürfen, ein Verstoß gegen Naturschutzrecht liege nicht vor, so das Gericht. beck-aktuell fasst die Entscheidung, die auf Klage der Deutschen Umwelthilfe hin erfolgte, zusammen.
BFH zu Sterbegeld: Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass Zahlungen aus einer Sterbeversicherung zum Erbe zählen und entsprechend zu versteuern sind. Dagegen seien die Beerdigungskosten nicht nur pauschal, sondern vollständig steuermindernd zu berücksichtigen. Da die Feststellungen des Finanzgerichts nicht ausreichten, um die Höhe der insgesamt zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten abschließend zu bestimmen, wurde das Verfahren zurückverwiesen. beck-aktuell berichtet.
LG Neuruppin zu Stalking: Die Sa-SZ (Veronika Wulf) berichtet in einem ausführlichen Seite-Drei-Text über einen Stalkingfall, der vor einigen Tagen vor dem Landgericht Neuruppin mit einer Verurteilung zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe endete. Heiko M. hatte seine Ex-Partnerin und teilweise auch deren Bekannte verfolgt und belästigt. Vor Gericht war die Rede von Hunderten Briefen, E-Mails und SMS, von einem toten Vogel und Böllern, die in ihrem Garten landeten, und einem Huhn ohne Kopf in einer Plastiktüte am Zaun, außerdem von zerstochenen Reifen und maskierten Männern nachts auf ihrem Grundstück und von Verleumdungen bis hin zum Mordvorwurf.
LG Frankfurt/M. zu Missbrauch durch Mutter: Das Landgericht Frankfurt/M. hat eine Frau und ihren Ex-Partner wegen schweren sexuellen Missbrauchs der Tochter der Frau zu jeweils über sechsjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Taten sollten wohl in erster Linie der sexuellen Befriedigung des Mannes dienen, während die Mutter eher handelte, um das Interesse des Mannes an ihr und ihrer Beziehung aufrechtzuerhalten. Dennoch schreibt der Spiegel (Julia Jüttner) auch über das Tabuthema, dass Frauen sexuellen Missbrauch an Kindern aus eigenem sexuellen Interesse begehen. "Repräsentativen Studien zufolge werden zehn Prozent aller Missbrauchstaten von allein handelnden Frauen begangen", so die im Text zitierte Psychologin Jelena Gerke.
LG Stuttgart zu SWR-App Newszone: Die Presseverlage aus dem Südwesten sind mit ihrer Klage gegen die App "Newszone" des SWR abermals gescheitert, schreibt die Sa-FAZ (Michael Hanfeld). Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die seit Jahren umstrittene Nachrichtenapp des Südwestrundfunks nicht presseähnlich ist. Die Presseähnlichkeit müsse sich auf das gesamte Telemedienangebot beziehen, nicht nur auf einzelne Beiträge. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die 16 klagenden Presseverlage wollen in Berufung gehen.
LG Frankfurt/M zu Misgendern/Nius: Das Landgericht Frankfurt/M hat eine vorläufige Entscheidung gegen das Nachrichtenportal Nius wieder aufgehoben, in der dem Betreiber Julian Reichelt untersagt wurde, eine Transfrau in der Berichterstattung durchgehend als Mann zu bezeichnen, weil das absichtliche Misgendern das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person verletze. Der Grund für die Aufhebung der Unterlassungsverfügung war allein formaler Natur, teilt LTO (Max Kolter) mit, die Zustellvorschriften wurden nicht eingehalten.
LG Verden – Daniela Klette: Das Landgericht Verden will über die Zulassung der Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette frühestens 2025 entscheiden, hat zeit.de erfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte Klette vorige Woche angeklagt und ihr versuchten Mord im Zusammenhang mit 13 Überfällen, unerlaubtem Waffenbesitz und versuchtem sowie vollendetem schweren Raub vorgeworfen.
Rechtsprechung zur Tötung von Frauen: Die FAS (Julia Bellan/Franziska Pröll) hat festgestellt, dass Gerichte bei Tötungsdelikten an Frauen oft das dahinterstehende Besitzdenken des männlichen Täters nicht erkennen. Von den 62 Urteilen, die analysiert wurden, lauten 23 auf Totschlag. Als Motive erkannten die Richter in diesen Fällen überwiegend Wut, Ärger, Zorn oder Enttäuschung des Täters, heißt es im Text. Niedrige Beweggründe als alleiniges Mordmerkmal stellten die Richter in elf Fällen fest. Als Motiv wird hier überwiegend das Besitzdenken des Mannes beschrieben – oder dessen Absicht, die Frau zu bestrafen.
Recht in der Welt
Israel – Angriff der Hamas/Krieg in Gaza: Im Gespräch mit dem Spiegel (Julia Prosinger) erläutert der kanadische Völkerrechtler William Schabas die Schwierigkeiten bei der Definition des Begriffes des Völkermordes. Man könne aber überzeugend argumentieren, dass Israels Reaktion auf den 7. Oktober den Straftatbestand des Genozids erfüllt, meint Schabas. Anders sieht er es bei der Hamas. Es bestehe zwar kein Zweifel daran, dass am 7. Oktober 2023 Menschenrechtsverbrechen begangen wurden, das Ziel des Angriffs habe aber darin bestanden, möglichst viele Soldaten zu töten und Geiseln als Verhandlungsmasse zu nehmen. In Bezug auf die Verpflichtungen Deutschlands erinnert er daran, dass der IGH bereits festgestellt habe, dass diese weitreichender seien, wenn eine einflussreiche Beziehung zu dem Staat bestehe, der möglicherweise gegen die Konvention verstößt. "Da geht es nicht nur darum, keine Waffen zu liefern, die für einen Völkermord eingesetzt werden können. Sondern sein spezielles Verhältnis zu nutzen, um politisch Druck auszuüben".
Juristische Ausbildung
Reform des Jura-Studiums: Mit Blick auf den fehlenden Nachwuchs für die Justiz machen sich der Sozialunternehmer Quint Aly und die Rechtsprofessorin Susanne Hähnchen auf LTO-Karriere Gedanken über die Reform des Jura-Studiums. Dieses müsse insbesondere praxisorientierter werden.
Sonstiges
Einstufung der AfD: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) widerspricht der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), die mit Verweis auf das Mäßigungsgebot und ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts mahnte, dass Staatsorgane unmittelbar vor Wahlen alles unterlassen müssten, was geeignet sei, Einfluss auf die politische Wahlentscheidung zu nehmen. Müller-Neuhof meint, dass die jetzige im Raum stehende Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem nicht mit der seinerzeit vom BVerfG behandelten Konstellation, in der es um eine bezahlte Anzeige ging, vergleichbar sei. Das BfV sollte jetzt sagen, was es zu sagen gebe – der Staat könne hier nicht neutral sein, indem er nichts sage.
Altersvorsorge für Rechtsanwält:innen: Rechtsanwalt Martin W. Huff gibt auf LTO-Karriere Tipps für die Entscheidung zwischen anwaltlichem Versorgungswerk und gesetzlicher Rentenversicherung für angestellte Rechtsanwältinnen. Man solle die damit zusammenhängenden Fragen nicht auf die leichte Schulter nehmen, eine besondere Sorgfalt für die eigene Altersvorsorge sei wichtig.
Tätigkeit in Großkanzlei: Über 180.000 Euro Einstiegsgehalt können junge Anwält:innen bei Großkanzleien erwarten. Wie der Arbeitsalltag aussieht, erläutert die Sa-FAZ (Marcus Jung) im Beruf-und-Chance-Teil und hat sich dafür mit der Berufseinsteigerin Fabiola Haas unterhalten.
Vom Anwalt zum Coach: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) stellt Jan Sorge vor, der nach eigener Aussage als Coach für Stressmanagement heute glücklicher ist als früher als Anwalt in einer Großkanzlei. "Wenn jemand völlig verändert aus einer Sitzung herausgeht, bin ich vermutlich glücklicher, als ich jemals nach dem Gewinn eines großen Prozesses gewesen bin", sagt Sorge.
Geschworenengerichte: Der Politikwissenschaftler Martin Stellmacher bedauert im FAZ-Einspruch, dass es seit 100 Jahren in Deutschland keine Geschworenengerichte mehr gibt, bei denen allein die Bürger:innen entscheiden. Er beschreibt ihre Einführung im Zuge der liberalen Bewegung nach 1848, ihre Öffnung für immer breitere Bevölkerungskreise bis zu ihrer Abschaffung 1924 aus Angst vor einer Politisierung der Justiz. In Deutschland hatte das französische Modell gegolten, bei dem die Geschworenen mit Mehrheit entscheiden, während der Autor das englische Modell bevorzugt, bei dem Einstimmigkeit erforderlich sei. Nur hier werde ein echter Dialog zwischen den Geschworenen erzwungen.
Rechtsgeschichte - Mord an von Drenkmann: Der Spiegel (Rainer Lübbert) erinnert an die Ermordung des Berliner Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenkmann durch die linksterroristische "Bewegung 2. Juni" vor 50 Jahren. Es war eine Reaktion auf den Tod des inhaftierten RAF-Terroristen Holger Meins infolge eines Hungerstreiks.
Kafkas Nachlass: Nun stellt auch Sebastian Felz auf beck-aktuell ein Buch des Juristen Ulrich Fischer vor, der zum Schluss kommt, dass Max Brod nach damaligem Recht rechtmäßig handelte, als er den letzten Willen seines Freundes Franz Kafka ignorierte, den Nachlass "restlos und ungelesen zu verbrennen". Fischers Buch sei "eine große Huldigung von Max Brod, dessen Gesinnungstat der Werkrettung mit der juristischen Bewertung des Werkvernichtungsverbotes übereinstimmt."
Gesellschaftsrecht: Martin Rath empfiehlt auf LTO, sich stärker mit dem Gesellschaftsrecht zu befassen und gibt dafür zwei Buchhinweise, die die "Schönheit und Tiefe" des Rechtsgebiets ausleuchen.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55882 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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