Der Bundestag soll die Gesetze des Sicherheitspakets Ende dieser Woche verabschieden. Im Stasimord-Prozess soll heute das Urteil fallen. Polens Regierungsschef Donald Tusk will Plan zur Aussetzung des Asylrechts vorstellen.
Thema des Tages
Sicherheitspaket: Die Ampel-Fraktionen haben sich beim Sicherheitspaket auf Nachbesserungen und Klarstellungen geeinigt. Die biometrische Gesichtserkennung anhand von Fotos aus dem Internet soll bei der Polizei nur noch bei besonders schweren Straftaten zur Ermittlung von Tatverdächtigen eingesetzt werden dürfen. Die Befugnis soll auch erst nutzbar sein, wenn die Bundesregierung eine Verordnung erlassen hat, in der sie "das Nähere zu dem technischen Verfahren" regelt. Leistungsstreichungen für Dublin-Flüchtlinge sollen nur möglich sein, wenn die Ausreise in den zuständigen EU-Staat "rechtlich und tatsächlich" möglich ist. Im Waffenrecht wurden die Ausnahmen zu Messerverboten in Bussen, Bahnen und Messerverbotszonen deutlicher formuliert. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz kritisiert, es fehle die Möglichkeit, Asylantragsstellende an der Grenze zurückzuweisen. Die beiden Gesetze des Sicherheitspakets sollen Ende der Woche im Bundestag beschlossen werden. Mo-SZ (Henrike Roßbach), Mo-FAZ (Mona Jaeger), Mo-taz (Christian Rath) sowie netzpolitik.org (Markus Reuter) berichten.
Rechtspolitik
Asyl/GEAS-Anpassung: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat zwei Gesetzentwürfe zur Anpassung des deutschen Asylrechts an die elf EU-Verordnungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ("GEAS") vorgelegt. Dort sollen auch Randfragen geregelt werden, die die GEAS-Verordnungen offenlassen. So sollen Flughafen-Asylverfahren in Deutschland binnen acht Wochen abgeschlossen sein. Flüchtlinge, die im Rahmen des neuen Solidaritätsmechanismus von anderen EU-Staaten übernommen werden, sollen vorher mit "Sicherheits-Interviews" geprüft werden. spiegel.de (Rasmus Buchsteiner) berichtet.
Missbrauchsbeauftragte: Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beraten. Im Kern soll dabei das Amt der Anti-Missbrauchs-Beauftragten erstmals gesetzlich geregelt werden. taz.de (Christian Rath) und beck-aktuell berichten.
Resilienz des BVerfG: Die vorige Woche im Bundestag beratenen Gesetzentwürfe zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts seien überfällig, meint Hannah Bethke (WamS). Es gehe um nicht weniger als den Erhalt der Demokratie, dies sei allen in Erinnerung gebracht, die monierten, das BVerfG habe eine zu hohe Stellung in diesem Land
AfD-Parteiverbot: Wie die juristischen Chancen für ein AfD-Verbotsverfahren stehen, erläutert die Mo-SZ (Ronen Steinke). Es wird unter anderem darauf hingewiesen, dass es juristisch keine Rolle spiele, ob die Partei großen Zulauf hat. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Fall der SRP bereits 1952 festgestellt.
Gegen ein Parteiverbotsverfahren wendet sich der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Müller in seiner Kolumne in der Sa-SZ. Ein Höcke mache noch keine verfassungswidrige AfD, schreibt Müller. In einer offenen Gesellschaft könnten Rechtspopulisten letztlich nur im Wege der politischen Auseinandersetzung in die Schranken gewiesen werden. Voraussetzung dafür sei, in einem tabufreien Diskurs die Anliegen der Menschen aufzugreifen, bestehende Repräsentationslücken zu schließen und vorhandene Probleme mit konsequenter Politik zu lösen.
Tierschutz: Kritisch beleuchtet der Habilitand Felix Aiwanger im Verfassungsblog die Reform des Tierschutzgesetzes, die derzeit im Bundestag beraten wird. Ihm fehlt dabei eine Zukunftsvision des Mensch-Tier-Verhältnisses, die den Wirkungen der industriellen Tierhaltung auf Umwelt, Klima, menschliche Gesundheit und nicht zuletzt auf die Menschlichkeit einer Gesellschaft Rechnung trägt.
BGH-Leitentscheidungsverfahren: Am 18. Oktober wird der Bundesrat über das vom Bundestag im September beschlossene Gesetz zur Einführung von BGH-Leitentscheidungsverfahren beraten. Die Anwältin Johanna Weißbach stellt auf LTO das Verfahren vor. Nach dem neuen § 552b ZPO kann der BGH ein bei ihm anhängiges Revisionsverfahren per Beschluss zum Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Instanzgerichte können entsprechende Verfahren dann aussetzen. Die Aussetzung muss nur dann unterbleiben, wenn eine Partei widerspricht und hierfür gewichtige Gründe glaubhaft machen kann.
Straßenverkehr: Die jetzt in Kraft getretenen neuen Regeln der StVO fasst LTO (Max Kolter) zusammen. Um mehr Nachhaltigkeit in der Verkehrsplanung zu erreichen, komme es aber weiter auch auf die Risikofreude der Behörden an, so der Autor.
Cannabis: Im Interview mit der Sa-taz (Philipp Brandstädter) erläutert der Anwalt Thomas Steur, warum das Cannabisgesetz seiner Ansicht nach zwar gut sei, aber trotzdem seine Mängel habe. Die Sprache sei so kompliziert, dass selbst Juristen kaum verstünden, was nun erlaubt sei und was nicht. Außerdem müsse die Gründung von Anbauvereinigungen erleichtert werden, fordert Steuer. Für sie gebe es noch immense Hürden.
Justiz
LG Berlin I – Stasi-Mord am Tränenpalast: Am heutigen Montag will das Landgericht Berlin I sein Urteil im Mordprozess gegen den früheren Stasi-Mitarbeiter Manfred N. verkünden, der 1974 einen polnischen Staatsbürger an einem Berliner Grenzübergang erschossen haben soll. Julia Jüttner (Spiegel) fasst den bisherigen Prozessverlauf zusammen. Manfred N. soll dem Polen, als sich dieser auf den Weg in den Westen machte, heimtückisch, von hinten, versteckt hinter der Sichtblende des letzten Kontrollpunkts und aus zwei Meter Entfernung in den Rücken geschossen haben. Auf Antrag eines der Anwälte der Opferhinterbliebenen ist das historisch bedeutsame Verfahren aufgezeichnet werden. Mit Manfred N. muss sich erstmals ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter wegen eines Tötungsdelikts an der Berliner Mauer verantworten, das er auf Befehl begangen haben soll.
BGH zu Säureangriff auf Innogy-Manager: Im August hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden Verurteilten verworfen, die 2018 den Innogy-Manager Bernhard Günther mit Säure angegriffen und schwer verletzt hatten. Bloomberg (Karin Matussek) blickt in einer Reportage auf den Fall zurück und auf die persönlichen Folgen für das Opfer. Erst privates Engagement – es wurde für Hinweisgeber eine Belohnung von insgesamt 180.000 Euro ausgelobt – hatte dazu geführt, dass zumindest die beiden ausführenden Täter verhaftet und verurteilt werden konnten. Die Auftraggeber:innen sind noch immer nicht identifiziert.
BayObLG zu Volksverhetzung gegen Grüne: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung verworfen. Es ging um ein Posting auf Facebook, in dem die Grünen mit den Nazis gleichgesetzt wurden. Eine entsprechende Grafik wirke in einer aufgeheizten politischen Situation mit "verschiedenen aggressiven Aktionen" gegen Grünen-Vertreter als "geistige Brandbeschleunigung", so das Gericht laut WamS (Frederik Schindler). Auf der Grafik mit einem Reichsadler und einer Sonnenblume hieß es: "Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk".
OLG Bamberg zu negativer Anwaltsbewertung: Vergeblich hatte ein Anwalt versucht, eine negative Google-Bewertung eines früheren Mandanten aus der Welt zu schaffen. Nachdem er bereits beim Landgericht gescheitert war, teilte jetzt auch das Oberlandesgericht Bamberg in einem Hinweisbeschluss mit, dass es die Bewertung als zulässige Meinungsäußerung qualifiziert. beck-aktuell berichtet.
LG Braunschweig zu Christian B./Maddie: Nach dem Freispruch für Christian B. vorige Woche in anderer Sache will die Staatsanwaltschaft Braunschweig weiter Beweise für B.s Verantwortung für das Verschwinden des englischen Mädchens Maddie in Portugal sammeln. Spätestens bevor B. im Herbst 2025 aus dem Gefängnis entlassen wird und möglicherweise wieder im Ausland verschwindet, müsste die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Mordes beantragen, schreibt die Sa-SZ (Annette Ramelsberger).
LG Berlin II zu AGG-Entschädigung für Mieter mit Rollstuhl: Weil die Wohnungsbaugesellschaft die Installation einer Rampe, die ein im Rollstuhl sitzender Mieter im Alltag benötigte, zwei Jahre lang ablehnte, muss sie nun eine Entschädigung von 11.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zahlen. Das hat das Landgericht Berlin II laut LTO entschieden. Die Weigerung der Gesellschaft habe dazu geführt, dass der Mieter gezwungen war, sich ständig Hilfe Dritter zu suchen, um das Haus betreten oder verlassen zu können, so das Gericht. Damit habe das Unternehmen auch massiv die Lebensqualität des klagenden Mannes beeinträchtigt.
StA Gera - Beleidigung durch MdB Brandner: Der Bundestag hat beschlossen, die Immunität des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) aufzuheben. Anlass ist eine Strafanzeige der Spiegel-Redakteurin Ann-Kathrin Müller wegen Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft Gera kann nun ermitteln. Brandner hatte Müller mehrfach als "Faschistin" bezeichnet. Das LG Berlin II hatte ihn daraufhin verpflichtet, entsprechende Äußerungen zu unterlassen und auch Ordnungsgelder von insgesamt 50.000 Euro verhängt. Brandner hielt sich jedoch nicht an das Verbot. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat sich bei der Abstimmung über die Immunität Brandners enthalten. Sa-FAZ (Mona Jaeger), spiegel.de und LTO berichten.
Alte vor Gericht/Klassenjustiz: Dass manche Strafverfahren gegen ältere Beschuldigte platzen, müssten "wir aushalten", meint Rechtsprofessor Michael Kubiciel im FAZ-Einspruch. Er bezieht sich dabei insbesondere auf zwei wirtschaftsrechtliche Verfahren, die kürzlich wegen des Gesundheitszustandes der Angeklagten ausgesetzt bzw. eingestellt worden waren. Auf der anderen Seite berichteten Medien regelmäßig über Rentnerinnen, die sich wegen Ladendiebstählen oder anderer Bagatellen vor Gericht verantworten müssten und teils zu Bewährungs- oder gar Haftstrafen verurteilt würden. Es gehe hier aber nicht um "Klassenjustiz", betont Kubiciel, die Diskrepanz zeige lediglich, dass das Recht zwar für alle gleichermaßen gelte, aber nicht alle Menschen auf die gleiche Art altern oder sich der gleichen Gesundheit erfreuten.
In die gleiche Richtung geht Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf LTO, der dabei auch die Medienberichterstattung kritisiert. "Eine mediale Vermischung von Information und vorurteilsgeprägter Wertung imitiert Argumentationsfiguren des sogenannten Wutbürgertums, verfehlt journalistische Standards und ist anti-aufklärerisch", schreibt Fischer.
Drogenabhängige vor Gericht: Darüber, wie teilweise mit Drogen-, insbesondere Heroinabhängigkeiten in Strafprozessen umgegangen und die Krankheit selbst dabei ignoriert wird, wundert sich Ronen Steinke (Sa-SZ) in seiner Kolumne "Vor Gericht". Er zitiert einen Verteidiger, der ein gutes Wort für seinen Mandanten einlegen wollte, der eine geringe Menge Heroin zum Eigengebrauch erworben hatte, und der darauf hinwies, dass seinem Mandanten sein Rückfall "leid tue" und er sich "seiner Schuld" also vollständig bewusst sei.
Sozial- und Arbeitsgerichte SH: In der Auseinandersetzung um die in Schleswig-Holstein geplante Schließung von dezentralen Sozial- und Arbeitsgerichten wurde jetzt eine Petition gestartet, über die LTO und beck-aktuell berichten. Kritisiert werden die langen Anfahrtswege, die durch die Zentralisierung für alle Beteiligten entstünden. Dies stelle einen massiven Eingriff in den Arbeitsalltag dar.
Recht in der Welt
Polen – Asylrecht: Der polnische Premierminister Donald Tusk hat angekündigt, das Asylrecht temporär aussetzen zu wollen. Er will seinen Plan beim EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs vorstellen, der am Donnerstag beginnt. In Polen gab es 2024 bis Ende September 12.300 Asylanträge. Der autoritäre Nachbarstaat Belarus hat in den vergangenen Jahren tausende Flüchtlinge über die Grenze nach Polen geschleust. Mo-FAZ (Stefan Locke), Mo-SZ (Viktoria Großmann/Josef Kelnberger), Welt (Philipp Fritz) und spiegel.de berichten.
Wenn ein Politiker der bürgerlichen Mitte wie Tusk eine derart drastische Maßnahme in Betracht ziehe, dann stimme etwas grundsätzlich nicht mit dem Asylsystem in der EU, kommentiert Nikolas Busse (Mo-FAZ).
Italien - Asylverfahren in Albanien: Italien baut in Albanien zwei exterritoriale Lager, in denen bis zu 36.000 Migrant:innen untergebracht werden können. Dort sollen italienische Beamt:innen Asylverfahren durchführen und italienische Richter:innen in nachfolgenden Gerichtsverfahren entscheiden. Wer anerkannt wird, kann nach Italien einreisen. Die abgelehnten Antragssteller:innen sollen in die Herkunftsländer abgeschoben werden. Gelingt dies nicht binnen 18 Monaten, sollen auch diese Migrant:innen nach Italien einreisen können. Die Mo-SZ (Marc Beise) berichtet.
Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Die Sa-FAZ (Michaela Wiegel) porträtiert die Anwältin, Nadia El Bouroumi, die im Prozess um die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot als Verteidigerin tätig ist. Sie falle durch ihren aggressiven Ton auf, inszeniere sich exzessiv auf Instagram und mache Stimmung gegen "die Mediendiktatur", die Gisèle Pelicot "zur Ikone stilisiere" und die 51 Angeklagten "vorverurteile".
Schweiz – Suizidkapsel: Die Mo-FAZ (Sebastian Eder) beschreibt ausführlich die rechtliche und ethische Debatte in der Schweiz um die Sarco-Kapsel, in der sich vor kurzem erstmals eine Frau in der Schweiz suizidierte. In der Folge wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, da in der Schweiz eine Suizidhilfe "aus selbstsüchtigen Beweggründen" verboten ist.
Juristische Ausbildung
Juristenausbildung: FAZ-Einspruch (Reinhard Müller) hat den Schriftsteller und Juristen Bernhard Schlink interviewt. Zur Frage, was sich an der juristischen Ausbildung ändern soll, meint Schlink, dass die Verschulung des Studiums nicht mehr geboten, sondern verfehlt sei; sie nehme den Studenten und Studentinnen Freiheit, mache sie unselbständig und aus dem Studium einen Trott.
Sonstiges
Informationsfreiheit: Der emeritierte Rechtsprofessor Friedrich Schoch spricht im Interview mit LTO (Felix W. Zimmermann) über die Bedeutung von Transparenz für die Demokratie. Neben dem Bund haben inzwischen alle Länder außer Bayern und Niedersachsen Informationsfreiheitsgesetze. Ein Transparenzgesetz für proaktive Information komme auf Bundesebene nicht voran. Die Rechtsprechung des BVerwG sei restriktiver geworden. Schochs Kommentar zum IFG hat inzwischen rund 1.500 Seiten. Aus Prinzip nimmt er keine anwaltlichen Mandate an, sondern beschränkt sich auf seine Rolle als Wissenschaftler.
Sicherungsverwahrung: Die Mo-SZ (Sebastian Hartmann) sprach mit der forensischen Psychologin Gilda Giebel über ihr Buch "Triebhaft. Zwischen Narzissten, Sadisten und Psychopathen. Was ich als Psychologin in der Sicherungsverwahrung erlebt habe". Sie sagt: "Die Herausforderung liegt im richtigen Maß zwischen Nähe und Distanz. Zu viel Nähe birgt die Gefahr, sich täuschen zu lassen, während zu viel Distanz es schwer macht, überhaupt eine Beziehung aufzubauen."
Völkermord in Deutsch-Südwestafrika: Die FAS (Claudia Bröll) beschreibt, warum die Gemeinsame Erklärung von namibischer und deutscher Regierung zum deutschen Völkermord an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 noch immer nicht unterzeichnet ist. Deutschland erkennt darin den Völkermord offiziell an, bittet um Entschuldigung und verpflichtet sich zu Zahlungen von 1,1 Mrd. Euro, die über 30 Jahre hinweg in Entwicklungs- und Versöhnungsprojekte fließen sollen. Keine andere Ex-Kolonialmacht sei bisher zu so weitreichenden Schritten bereit. Es wird allerdings von verschiedenen Seiten kritisiert, dass die Bundesregierung nicht mit den Vertreter:innen der betroffenen Volksgruppen verhandelt hat. Seit drei Jahren verhandeln deutsche und namibische Regierung über ein "Addendum" zur gemeinsamen Erklärung.
Oldtimeranwalt: Über seine Arbeit als Anwalt für Oldtimerrecht spricht Michael Eckert im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos). Man müsse nicht nur juristisches, sondern auch technisches Verständnis haben und wissen, wie mit Sachverständigen umzugehen ist.
Justizliteratur: Martin Rath stellt auf LTO drei Bücher vor, die sich auf die Justiz beziehen. Der Gerichtsreporter Hermann Mostar publizierte in den 1950er- und 1960er-Jahren seine Reportagen auch in Buchform. Der Wissenschaftler Roland Dubischar veröffentlichte 1997 ein Buch über Zivilrechtsprozesse, die Geschichte machten. Der Essay-Band "Blumen vor Gericht" des Ex-BAG-Richters Christoph Schmitz-Scholemanns aus dem Jahr 2022 befasst sich vor allem mit Zensurfällen.
Das Letzte zu Schluss
"Schrödingers" Angeklagter: Über eine Verhandlung, in der der Angeklagte anwesend und auch nicht anwesend war, berichtet LTO (Xenia Piperidou/Marcel Schneider). Ein selbsternannter "Reichsbürger", der gegen einen Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung Einspruch eingelegt hatte, behauptete im Termin, er sei nicht der Angeklagte sei, er "überbringe" ihn lediglich. Das Gericht fand eine pragmatische Lösung: Es stellte nach einigem Hin und Her schließlich fest, dass diese Situation einem Nichterscheinen gleichzustellen sei, und verwarf den Einspruch.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Oktober 2024: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55616 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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