Mehrere Bundesländer plädieren für eine Zustimmungspflicht des Bundesrates bei BVerfGG-Änderungen. Die BRAK hat für eine Abschaffung der Singularzulassung am BGH gestimmt. Erschwert der Bürokratieabbau die Verfolgung von Cum-Ex-Straftaten?
Thema des Tages
Resilienz des BVerfG: Sieben Bundesländer haben sich für einen weitergehenden Schutz des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen, als es die Pläne von Ampel und Union derzeit vorsehen. Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) sollen künftig nur noch mit Zustimmung des Bundesrats möglich sein. Dies soll im Grundgesetz vorgeschrieben werden. Einen entsprechenden Antrag haben die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am Freitag in den Bundesrat eingebracht. Am kommenden Freitag soll über ihn beschlossen werden. Die CDU-Rechtspolitiker Ansgar Heveling und Günther Krings äußerten sich skeptisch zu dem neuen Vorstoß. Krings meinte, man solle den jetzt gefundenen Kompromiss "nicht wieder aufmachen". Anders sieht das der Grünenpolitiker Till Steffen. Falls der Entschließungsantrag im Bundesrat eine Mehrheit bekomme, halte er ihn schon deshalb für "erwägenswert", da für die geplante Grundgesetzänderung ein großer Konsens erforderlich sei. Die Mo-FAZ (Marlene Grunert) berichtet.
Rechtspolitik
Singularzulassung: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf ihrer Herbst-Hauptversammlung mit einer knappen Mehrheit für eine Abschaffung der sogenannten Singularzulassung für BGH-Anwält:innen gestimmt. Zukünftig sollen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor dem BGH in Zivilsachen auftreten dürfen, wenn sie eine Fortbildung im Revisionsrecht im Umfang von 60 Zeitstunden besucht sowie drei Klausuren bestanden haben und anschließend eine jährliche Fortbildung nachweisen. Die Rechtsanwaltskammern folgten damit einem Antrag der RAK Berlin. Derzeit sind 36 Rechtsanwält:innen beim BGH zugelassen. 2019 war ein Reformvorstoß der Rechtsanwaltskammer Berlin noch gescheitert. Das Präsidium der BRAK wird den Vorschlag jetzt an das Bundesjustizministerium übermitteln. beck-aktuell berichtet.
Bürokratieabbau: Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), das in dieser Woche im Bundestag auf der Tagesordnung steht, werde die Verfolgung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Straftaten erschwert, befürchtet Anne Brorhilker, frühere Staatsanwältin und jetzige Geschäftsführerin der NGO Finanzwende. Insbesondere kritisiert sie die vorgesehene Verkürzung von Aufbewahrungsfristen. Es sei dann damit zu rechnen, dass "die Täter die Schredder anschmeißen", so Brorhilker. Es berichten Sa-FAZ (Marcus Jung), Hbl (Volker Votsmeier), Mo-taz (Hannes Koch) und beck-aktuell.
Waffen: Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung, mit dem das sog. Sicherheitspaket umgesetzt werden soll, beinhaltet auch eine Ermächtigungsnorm für die Bundespolizei, zur Durchsetzung von Waffenverbotszonen Personen kurzzeitig anzuhalten, zu befragen sowie zu verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden. Auch mitgeführte Sachen können dann in Augenschein genommen und durchsucht werden. Forschungsassistent Johannes Siegel analysiert im Verfassungsblog die geplante Neuregelung kritisch und betont dabei insbesondere das Potential rassistischer Diskriminierungen.
Corona-Bußgelder: Zwar bedeute die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angekündigte Einstellung noch offener Bußgeldverfahren zunächst erst einmal Willkür, weil der Stichtag für die einen eben günstig ist und für die anderen eben nicht, kommentiert Ronen Steinke (Sa-SZ). Allerdings kämen all jene, die jetzt von der Söder’schen Einstellungsverfügung profitieren, auch nicht völlig ungeschoren davon. Jahrelang hätten sie Behörden im Nacken gehabt, seien zu Gerichtsterminen geladen worden und hätten Anwälte bezahlen müssen. Deshalb, so Steinke, könnte man jetzt die Größe haben zu sagen: Nun ist auch mal gut.
Migration: Rechtsprofessorin Katrin Höffler vergleicht im Verfassungsblog den rechtsextremen Brandanschlag 1993 und den mutmaßlich islamistischen Messerangriff 2024, beide in Solingen, miteinander und hebt hervor, dass beide Taten zu einer Verschärfung des Asylrechts geführt haben. Sie kritisiert, dass in solchen Fällen die Migrationsdebatte in den Vordergrund gestellt werde, statt die Ursachen von Extremismus und Radikalisierung zu diskutieren. Eine rechtssoziologische und kriminologische Perspektive zeige, wie gefährlich Diskursverschiebung und Gesetzesverschärfungen als alleiniges "Allheilmittel" in Reaktion auf das Attentat seien. Diese Spirale erhöhe die Gefahr, dass sich weitere "Solingen" ereigneten.
Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Über die Zulässigkeit von Zurückweisungen von asylsuchenden Flüchtlingen an der Grenze besteht innerhalb der FDP keine einheitliche Meinung. Während Bundesjustizminister Marco Buschmann, die von der Union geforderten Zurückweisungen für rechtlich nicht umsetzbar hält, hält der Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki an der Forderung nach Zurückweisungen fest. Die Mo-Welt (Thorsten Jungholt) berichtet.
Schwangerschaftsabbruch: Im Interview mit der Mo-FAZ (Daniel Deckers) erläutert die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger (FDP), warum sie nicht damit rechnet, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zum Abtreibungsrecht ändern würde. Sie teile die Annahme nicht, wonach sich in der Gesellschaft so viel verändert haben solle, dass das Bundesverfassungsgericht nicht bei seiner bisherigen Rechtsprechung bleiben könne. Sie halte die 1995 durch den Gesetzgeber gefundene Lösung einer Fristenregelung mit Beratungspflicht auch heute noch für ausgewogen, meint die frühere Rechtspolitikerin.
Prostitution: Im Familienrechtsausschuss des Bundestages diskutieren am heutigen Montag Sachverständige über einen Antrag der CDU/CSU für die Einführung eines sogenannten "Sexkaufverbotes". Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Freierstrafbarkeit als Vergehen vorzulegen. Die Unionsfraktion versuche damit, bereits die Weichen zu stellen für die nächste Wahlperiode, in der die Debatte um das Prostituiertenschutzgesetz wohl hochkochen werde, weil im Juli 2025 ein Evaluationsbericht vorliegen wird, schreibt die Mo-taz (Patricia Hecht).
Justiz
EuGH zu Fusionskontrolle: Trotz der Niederlage der EU-Kommission im Verfahren um den Zusammenschluss der Unternehmen Illumina und Grail werde die designierte neue Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera wohl an der bisherigen Strategie eines kreativen Vorgehens bei der Fusionskontrolle festhalten, vermutet Rechtsanwalt Christian Horstkotte auf LTO. Die scheidende Kommissarin Margrethe Vestager hatte 2021 eine neue – viel kritisierte und Anfang September vom EuGH für unzulässig erklärte – Verwaltungspraxis eingeführt. Sie schuf die Möglichkeit, Unternehmenszusammenschlüsse auch dann zu prüfen, wenn sie weder in Brüssel noch in einem EU-Mitgliedstaat der Fusionskontrolle unterlagen.
BVerfG zu Wahlergebnissen im TV: Das Bundesverfassungsgericht hat am Samstag einem Eilantrag des rbb stattgegeben und damit die Auseinandersetzung um die Nennung kleiner Parteien bei der Nachwahlberichterstattung im Zuge einer Folgenabwägung vorerst zugunsten des rbb entschieden. Der Sender musste die Tierschutzpartei nicht, wie von dieser verlangt, einzeln aufführen, wenn diese bei der Landtagswahl ein Ergebnis von über zwei Prozent erreicht hat. Das BVerfG betonte, wie faz.net (Jochen Zenthöfer) berichtet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden könne, wie er eine publizistische Aufgabe erfüllt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg laut LTO noch der Tierschutzpartei recht gegeben.
BVerfG zu AfD-Ausschussvorsitzen: Die beiden Doktoranden Benedict Ertelt und Lorenz Müller analysieren im Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von voriger Woche, wonach die Nichtwahl von AfD-Abgeordneten als Ausschussvorsitzende bzw. die Abwahl von Stephan Brandner (AfD) nicht gegen verfassungsmäßige Fraktionsrechte verstößt. Positiv hervorzuheben sei insbesondere, dass das BVerfG klargestellt habe, dass es dem Bundestag grundsätzlich freistehe, seine Praxis hinsichtlich der Besetzung der Vorsitze auch zu ändern, so die Autoren. Dem in Teilen der Literatur und in der mündlichen Verhandlung behaupteten "Gewohnheitsrecht" hinsichtlich der Besetzungspraxis habe das Gericht damit eine Absage erteilt.
BSG zu Versicherungspflicht von Syndikusanwält:innen: Das Bundessozialgericht hat in der vergangenen Woche in zwei Verfahren über die Befreiung von der Versicherungspflicht für Syndikusanwält:innen entschieden. Einmal ging es um die Frage, ob ein Altbescheid auch beim Arbeitgeberwechsel fortbesteht, was das BSG jetzt verneinte. Zum anderen hat das Gericht sich mit der Auslegung der Vorschriften zur rückwirkenden Befreiung befasst. Rechtsanwalt Martin W. Huff erläutert auf beck-aktuell die beiden Entscheidungen.
OLG München zu Fristverlängerung im Eilverfahren: Weil es den Antrag auf Fristverlängerung in einem UWG-Eilverfahren als dringlichkeitsschädlich ansah, hat das Oberlandesgericht München Ende Juli eine zuvor vom LG erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben. Für das OLG spielte es keine Rolle, dass es nur um eine Verlängerung der Frist um einen Tag ging und dass ein Termin zur Verhandlung erst für drei Wochen später angekündigt war, berichtet beck-aktuell. Denn Fristverlängerungsanträge seien im Regelfall dringlichkeitsschädlich, weil der Antragsteller damit zeige, dass ihm die Sache doch nicht so dringlich sei.
LG München I zu Nokia-Patent: Das Landgericht München I hat in einem Patentstreit zwischen Nokia und Amazon dem finnischen Unternehmen Recht gegeben. In dem Rechtsstreit geht es um technische Details in Kompressionsverfahren, die beim Videostreaming zum Einsatz kommen. Nokia hat sich diese schon vor Jahren durch Patente schützen lassen. Amazon soll von Nokia entwickelte Technologien in Streaming-Geräten genutzt, aber nicht für etwaige Lizenzen bezahlt haben. spiegel.de und LTO berichten.
LG Potsdam zu Mord an Ex-Partnerin: Im Mai vergangenen Jahres war eine 40 Jahre alte Lehrerin auf der A9 südwestlich von Potsdam in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen worden. Das Landgericht Potsdam hat jetzt zwei Männer – einer von ihnen der Ex-Partner der Frau – wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie sollen gemeinsam beschlossen haben, die Frau zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit mit dem Ex-Partner um das gemeinsame Kind gegeben hatte. Sa-FAZ (Julia Schaaf) und spiegel.de berichten.
LG Gera zu Rechtsbeugung zugunsten des Vaters: Das Landgericht Gera hatte im Juni die nun ehemalige Richterin Anna Kröber wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil sie in der Pandemie ihrem Vater – einem Pfarrer – per Eilbeschluss Zugang zu einem Pflegeheim verschafft hatte. In der FAS (Eva Schäfer) wird das Verfahren noch einmal von unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Unter anderem heißt es im Text, dass man mit gutem Grund argumentieren könne, Anna Kröber habe im Blick behalten, was uns als Menschen und auch als Gesellschaft stark mache: Zuwendung, Wärme, Nächstenliebe – Eigenschaften, die man einer Richterin wünsche.
FG Köln zu Grundsteuer: Das Finanzgericht Köln hat laut beck-aktuell eine Musterklage gegen das Bundesmodell zur Grundsteuer-Bewertung abgewiesen. Das von neun Bundesländern angewandte Modell sei nicht zu beanstanden, so das Gericht in der ersten Entscheidung zum Bundesmodell. Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Cum-Ex/Cum-Cum: Dass die juristische Aufarbeitung der Cum-Ex- und Cum-Cum-Manipulationen nur schleppend vorangeht, schreibt der Spiegel. Bis Ende vergangenen Jahres waren 380 Cum-Ex-Fälle in Arbeit und 174 Fälle rechtskräftig abgeschlossen – ein Zuwachs von lediglich 25 Fällen gegenüber dem Vorjahr. Bei Cum-Cum wurden danach bis Ende 2023 nur 76 Verfahren mit einem Volumen von 205 Millionen Euro abgeschlossen – im Vorjahr waren es noch 237 Millionen Euro und nur 54 Fälle.
Nebenverdienste von Bundesrichter:innen: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) hat sich die Nebenverdienste von Bundesrichter:innen in den Jahren 2016 bis 2023 angesehen, die sich aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag ergeben. Ein Mitglied des BFH habe es in diesen sieben Jahren insgesamt auf fast eine Million Euro gebracht, ein Mitglied des BAG habe nebenher eine Dreiviertelmillion Euro verdient und bei BGH, Bundesverwaltungs- und Bundessozialgericht hätten die "Topscorer" bei über einer halben Million Euro gelegen. Der weitaus größte Teil der Nebenverdiener:innen liege allerdings unter 20 000 Euro jährlich und ein Viertel der BGH-Richter:innen habe voriges Jahr gar keinen Nebenverdienst gemeldet.
Henning Radtke im Interview: Mit dem Bundesverfassungsrichter Henning Radtke, der dem in dieser Woche in Stuttgart stattfindenden 74. Deutschen Juristentages vorsitzt, hat sich LTO (Max Kolter) u.a. über die Möglichkeiten und die Grenzen des Rechts, auf Krisen zu reagieren, unterhalten. Radtke verweist u.a. darauf, dass auch in der Krise alle Rechte gelten. Das sei der Markenkern des demokratischen Rechtsstaats. Weitere Themen des Interviews sind präventiver Hochwasserschutz, Klimaschutz am BVerfG, Klimaproteste, Völkerstrafrecht und der Gefangenenaustausch mit Russland.
Recht in der Welt
Libanon – Pager-Explosionen: Rechtsprofessor Daniel-Erasmus Khan hält die Fernzündung tausender Pager der Hisbollah-Miliz im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) für völkerrechtswidrig. Es seien nicht alle militärischen Mittel im Krieg erlaubt, so Khan. Das 2. Zusatzprotokoll zum UN-Waffenübereinkommen, das auch Israel ratifiziert habe, verbiete den Einsatz von Sprengfallen in Städten und Dörfern. Der Verstoß sei aber kein Kriegsverbrechen, das den Internationalen Strafgerichtshof beschäftigen könne.
Frankreich – Vergewaltigung als Angebot: Im Prozess gegen Dominique Pelicot, der mit Betäubungsmitteln seine Frau über Jahre regelmäßig in einen komatösen Zustand versetzte, bevor er sie anderen Männern zur Vergewaltigung auslieferte, wurden erstmals Videos der Taten gezeigt. Gisèle Pelicot hatte ausdrücklich darum gebeten, um die Taten zu verdeutlichen. Vor Gericht geht es zum einen darum, ob jeweils eine Penetration als Voraussetzung einer Vergewaltigung stattgefunden hat. Zum anderen behaupten viele Angeklagte, sie seien von einem grundsätzlichen Einverständnis der betäubten Frau ausgegangen - obwohl sie den Haupttäter Dominique Pericot auf einer Internetseite namens "Ohne ihr Wissen" kenngelernt hatten. Dieser widerlegt vor Gericht regelmäßig die Ausflüchte seiner Mittäter. Die Mo-SZ (Johanna Adorján) und spiegel.de (Leo Klimm/Britta Sandberg) berichten jeweils in ausführlichen Reportagen.
Juristische Ausbildung
AGH NRW zu Frist für Stationszeugnis: Weil sich eine Rechtsanwältin für ein Stationszeugnis gut vier Monate Zeit ließ, verhängte die Kammer ein Zwangsgeld, das, obwohl zwischenzeitlich aufgehoben, inhaltlich vom AGH NRW jetzt bestätigt wurde. Das Gericht betonte, dass die Anwältin das Zeugnis unmittelbar nach Ausbildungsende hätte erteilen müssen und legte ihr für das inzwischen erledigte Verfahren die Kosten auf. beck-aktuell berichtet.
Sonstiges
Mord/Femizid: Gegen den Begriff "Femizid" argumentiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne. Der Versuch, die ganze Welterklärung einschließlich Schuldzuweisung und Ursachenforschung in einzelne, höchstaufgeladene Begriffe zu kleiden und deren Verwendung als Voraussetzung zur Beteiligung an der "richtigen" Kommunikation zu machen, sei einerseits "typisch pubertär" andererseits "typisch ideologisch und sektiererisch", schreibt Fischer. Wenn Begriffe jede Kontur aufgäben und nurmehr als Kennzeichen einer angeblich "richtigen" Gesinnung verwendet würden, verlören sie Kraft und Sinn.
Oktoberfest und Kartellrecht: Die Beschränkung des Bierausschanks beim Münchener Oktoberfest auf sechs Münchener “Traditionsbrauereien” verstoße gegen das Kartellrecht. Zu diesem Schluss kommen auf LTO Marcus Thallinger und Fabian Vetter, wissenschaftliche Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die Stadt München könne die Beschränkung jedenfalls nicht durch privatrechtliche Verträge mit Festzeltbetreibern vorgeben. Denkbar wäre stattdessen eine öffentlich-rechtliche Benutzungssatzung.
Fernsehshow "Hab ich Recht?": Ex-Bundesrichter Thomas Fischer hat sich für LTO die neue ZDF-Fernsehshow "Hab ich Recht? – Drei Richter für alle Fälle", in der drei "echte" Richter sich "echten" Problemen widmen, angeschaut und ist nicht überzeugt. Die auf Unterhaltung abzielende Vermischung von Realität ("echte Fälle"), geskripteter Fiktion ("Beratung") und staatlicher Autorität ("Richter") hält der Rezensent für problematisch und nicht "substanziell dienstlich für die Rechtskultur in Deutschland".
ZDF-Journalist Claus Kleber: In der Reihe von Interviews mit Juristen, die jenseits klassischer Berufe Karriere gemacht haben, hat sich FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert) mit dem ehemaligen "Gesicht des heute-journals im ZDF", dem Journalisten Claus Kleber, über seinen Werdegang, persönliche Versuchungen – und Tipps für angehende Journalisten unterhalten. Schon als Schüler sei sein Berufsziel gewesen, einmal ein "weltberühmter Korrespondent" zu werden, erzählt Kleber, der auch meint, dass ein Jurastudium hilfreich für die journalistische Arbeit sei, weil man lerne, das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden.
RA Marc Roberts: Die Reihe "Most wanted" setzt LTO (Stefan Schmidbauer) mit 15 Fragen an Marc Robert, den General Counsel von Raisin, einem der größten deutschen FinTechs, fort.
Rechtsgeschichte – Privater Bus-Fernverkehr: Martin Rath blickt auf LTO zurück auf die Vor-Liberalisierungszeit im Personenfernverkehr. 1954 entschied das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Deutschen Bundesbahn und lehnte einen Buspendelverkehr zwischen Frankfurt/M. und Wiesbaden ab. Erst 2013 konnte sich der Gesetzgeber dazu durchringen, den Linienverkehr mit Fernbussen als Konkurrenz zur Bahn zuzulassen.
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LTO/pf/chr
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