Ampel-Koalition will Flüchtlingen mit Aufnahmezusage des zuständigen EU-Staats die Leistungen streichen. Morgen beginnt der Strafprozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn. Welche Macht hat die AfD mit Sperrminoritäten in Thüringen und Sachsen?
Thema des Tages
Sicherheitspaket: Der Spiegel (Rasmus Buchsteiner/Katrin Elger u.a.) schildert in einer Reportage, wie sich die Ampelfraktionen nach dem islamistischen Anschlag in Solingen auf das Paket von Maßnahmen im Migrations- und im Waffenrecht geeinigt hat. "Plötzlich werden Dinge diskutiert, die noch bis vor Kurzem als ultrarechte Fantasien galten. Was auffällt: Nicht die Extremisten von der AfD oder Sahra Wagenknecht setzen in den Tagen vor den wichtigen Wahlen in Thüringen und Sachsen den Ton. Friedrich Merz tut es."
Asyl/Leistungen für Dublin-Flüchtlinge: Auf beck-aktuell (Maximilian Amos) kommt der Migrationsrechtler Constantin Hruschka zu Wort, der in den Vorschlägen die "nächste Verschärfungsrunde" sieht. Eine Streichung von Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge, die in die zuständigen EU-Staaten überstellt werden könnten, hält er für "klar europarechtswidrig", denn "nach der Rechtsprechung des EuGH bleibt Deutschland zuständig für eine geflüchtete Person, bis sie in einen anderen Staat überstellt wurde. Bis dahin stehen ihr hier in Deutschland aufgrund der Aufnahme-Richtlinie Sozialleistungen zu." Für LTO (Christian Rath) ist es "keineswegs sicher, dass das BVerfG eine Streichung der Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge beanstanden würde", denn immerhin habe das Gericht 2022 erklärt, dass der Gesetzgeber von Asylsuchenden durchaus verlangen könne, "an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken oder die Bedürftigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen".
Viele der aktuellen Vorschläge seien sinnvoll, aber einige griffen auch weit in die Rechte von Geflüchteten ein, kommentiert Max Bauer (tagesschau.de). So könnte das Bundesverfassungsgericht "sehr genau und kritisch bei der geplanten Streichung von Sozialleistungen hinschauen", denn Leistungen, die das Existenzminimum sicherten, sollen eigentlich "kein politisches Druckmittel" sein. Roland Preuß (Sa-SZ) meint, dass die Koalition hier schon am Rande dessen operiere, was das Bundesverfassungsgericht, europäisches Recht und internationale Konventionen zuließen. Die Pläne seien aber zumindest seriös, weil sie das rechtlich Mögliche versuchten. Bei der Union dürfe man dies bezweifeln, so Preuß. Für Daniel Deckers (Sa-FAZ) gehen die Vorschläge am Problem vorbei. An der strukturellen Dysfunktionalität des Migrationsregimes der EU ändere die Verringerung der Leistungen für eine bestimmte Gruppe nichts. Solange aber die im europäischen Vergleich völlig überdehnten Prüfpflichten und Rechtsweggarantien bestehen blieben, so lange werde die Migrationsdynamik nicht abebben, meint Deckers.
Asyl/Individualrecht: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung nicht weit genug, wie er im Interview mit der WamS (Nikolaus Doll) erläutert. Der CSU-Chef verlangt grundsätzliche Änderungen in der Migrationspolitik. Das individuelle subjektive Recht auf Asyl müsse umgewandelt werden, sagte er und verweist auf Kontingentlösungen. Aus den Reihen der Grünen kam am Sonntag dazu eine klare Absage, berichtet die Mo-SZ (Michael Bauchmüller). "Seine Vorschläge sind geschichtsvergessen, verfassungs- und europarechtswidrig. Er weiß das", wird der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz zitiert.
Söders Forderung widerspreche nicht nur dem europäischen Recht und würde jede gemeinsame europäische Regelung zum Scheitern verurteilen, kommentiert Michael Bauchmüller (Mo-SZ). Die Forderung liege auch, wie manch andere dieser Tage, weit jenseits jener Wertvorstellungen, die mal zu einem Recht auf Asyl geführt haben: dass nämlich insbesondere sichere, wohlhabende Staaten eine Verantwortung tragen für jene, die Schutz suchen.
Rechtsprofessor Daniel Thym fordert in einem ganzseitigen Text in der Mo-FAZ den Flüchtlingsschutz auf seine Ursprünge (das Refoulement-Verbot) zurückzustutzen. Dies erfordere jedoch eine Neuausrichtung sowohl der europäischen und nationalen Gesetzgebung als auch der europäischen und nationalen Rechtsprechung. Die Einzelfallprüfung soll zwar erhalten bleiben. Zurückweisungen an der Grenze ohne Verfahren sollen aber möglich werden, wenn es zugleich legale Einreisewege gibt.
Asyl/Einreiseverbot: Als unverantwortlich weist Rechtsanwältin Stefanie Schork in der FAS das von Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) ins Gespräch gebrachte generelle Einreiseverbot für Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan zurück. Nicht nur werde damit zum offenen Verfassungsbruch aufgerufen, die darin enthaltene Unterstellung, von Menschen aus Afghanistan und Syrien gehe eine erhöhte Gefahr aus, Tötungsdelikte zu begehen, sei rassistisch und gefährde massiv die Integration der ankommenden Flüchtlinge, schreibt Schork.
Gesichtserkennung: Die Mo-taz (Christian Rath) schildert, wie laut Sicherheitspaket biometrische Gesichtserkennung zur Bekämpfung des Islamismus und bei der Entscheidung von Asylanträgen eingesetzt werden soll. Die Bundesregierung wisse aber wohl noch nicht, wie das technisch umgesetzt werden könne: mit Crawlern, mit einer Vorratsdatenspeicherung von Biometrie-Templates oder durch Zusammenarbeit mit kommerziellen Firmen.
Abschiebungen nach Afghanistan: Nach mehrmonatigen Vorbereitungen wurden am Freitag 28 afghanische Straftäter aus verschiedenen Bundesländern nach Kabul abgeschoben. Die Bundesregierung betonte, sie habe dabei nicht mit den Taliban verhandelt, Katar habe die Aktion vermittelt. Um das Existenzminimum der Männer in Afghanistan zunächst zu sichern, bekamen alle Abgeschobenen ein Handgeld von 1.000 Euro mit auf den Weg. LTO und beck-aktuell berichten,
Rechtspolitik
DJT – Zugriff auf Smartphones: Beim diesjährigen Deutschen Juristentag befasst sich die strafrechtliche Abteilung mit der Frage, ob die Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Beschlagnahme und Auswertung von Handys, Laptops & Co. ausreichend geschützt sind. Rechtsanwalt Mayeul Hiéramente sieht auf LTO hier Lücken und fordert ein Tätigwerden des Gesetzgebers. Die §§ 98 ff., 102 ff. StPO seien reformbedürftig, es müsse sichergestellt werden, dass der Zugriff auf derartige Endgeräte nur dann erfolge, wenn Tatsachen die Annahme begründeten, dass der Zugriff verfahrensrelevante Erkenntnisse erbringen werde.
Chatkontrolle: Zwar sei die so genannte Chatkontrolle vorerst gescheitert, allerdings sei sie damit nur aufgeschoben, nicht aufgehoben, schreiben die Netzaktivisten Jürgen Behring und Svea Windwehr im Verfassungsblog. Das Ziel der geplanten entsprechenden EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sei zwar sehr wichtig und berechtigt, allerdings werde nach überwiegender Auffassung davon ausgegangen, dass es sich bei der geplanten Pflicht für Diensteanbieter, Inhalte nach Missbrauchsdarstellungen zu durchsuchen, um einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte handelt.
Automatisierte Datenanalyse: Die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine Einführung von automatisierten Datenanalysen bei BKA, Bundespolizei und Staatsanwaltschaften analysiert der Doktorand André Bartsch im Verfassungsblog. Für "noch unausgegoren" hält der Autor den Gesetzentwurf und hofft, dass im weiteren Verfahren noch nachgebessert wird.
Antidiskriminierung: Die Leiterin der Ombudsstelle für das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz Doris Liebscher fordert im Verfassungsblog eine bessere Verteidigung des Antidiskriminierungsrechtes – nicht nur gegen die AfD. Es klafften erhebliche Lücken im Diskriminierungsrechtsschutz in Deutschland, stellt sie fest. Die AfD wolle dagegen antidiskriminierungspolitische Errungenschaften lieber heute als morgen abschaffen, treibe allerdings "mit ihrer Hetze gegen Antidiskriminierungsrecht, das die Partei gern als ‘Rassismus gegen Weiße’ und als ‘Genderideologie’ diffamiert, letztlich nur auf die Spitze, was konservativer Mainstream auch in anderen Parteien ist".
Gerichtsverfassung: Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf für Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgelegt. Danach soll es künftig möglich sein, eine Person vom Schöffenamt auszuschließen, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Bisher galt hier eine Schwelle von sechsmonatiger Freiheitsstrafe. Außerdem sollen Gerichte künftig Geschäftsverteilungspläne öffentlich machen. beck-aktuell berichtet.
Resilienz der Demokratie: In einer Chronik zeichnet spiegel.de (Deike Diening) die Entwicklung des Thüringen-Projektes des Verfassungsblog-Gründers Maximilian Steinbeis nach. Er und sein Team haben Ideen entwickelt, wie sich der Rechtsstaat gegen antidemokratische Mehrheiten wappnen kann und konkret Institutionen des Bundeslandes Thüringen resilienter werden können. Von den Empfehlungen, sei bislang aber keine einzige umgesetzt worden, "weil auf die Schnelle für Gesetzesänderungen keine Mehrheiten mehr zustande kamen", heißt es am Ende des Textes etwas resignativ.
Justiz
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Ab dem morgigen Dienstag beginnt vor dem Landgericht Braunschweig der Strafprozess gegen Martin Winterkorn wegen bandenmäßigen Betrugs und Marktmanipulation im Dieselskandal. Mo-FAZ (Marcus Jung/Christian Müßgens), Mo-SZ (Thomas Fromm/Klaus Ott) geben einen Ausblick auf das Verfahren. Der Spiegel (Simon Hage/Alexander Kühn) porträtiert aus diesem Anlass den Ex-VW-Chef, bei dem heute, anders als früher, "vorwiegend Physiotherapie und Arztbesuche im Kalender" stünden, und fasst ausführlich Winterkorns Werdegang und die Vorwürfe gegen ihn, zusammen.
Die Justiz müsse jetzt Erwartungsmanagement gegenüber der Öffentlichkeit betreiben, die eine klare Aufarbeitung im Fall einer vermeintlichen Schlüsselfigur im Dieselskandal erwarte, kommentiert Marcus Jung (Mo-FAZ). Die Strafkammer müsse aber auch Winterkorns angeschlagene Gesundheit im Auge behalten und man frage sich, warum solche Verfahren nicht längst per Videoschaltung zügig verhandelt werden könnten.
OLG Frankfurt/M. – Umsturzpläne/Kaiserreichsgruppe: Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat am vergangenen Freitag ein zweiter Prozess um einen geplanten Umsturz und eine geplante Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begonnen. Der Angeklagte hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Am Freitag versuchte er zu erklären, wie er in Telegram-Kanälen an die sogenannte "Kaiserreichsgruppe" geriet und sich ihr anschloss. Sa-SZ und zeit.de berichten.
VGH Hessen zu griechischen Asylverfahren: Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden, dass junge männliche Geflüchtete, deren Schutzstatus bereits in Griechenland anerkannt wurde, in der Regel keinen Anspruch auf ein weiteres Asylverfahren in Deutschland haben. Ihnen drohe in Griechenland "keine menschenrechtswidrige Behandlung durch systemische Schwachstellen" im dortigen Aufnahmesystem, wenn sie alleine zurückkehrten, teilte das Gericht laut beck-aktuell zur Begründung mit. Zwar gebe es erhebliche Defizite in Griechenland, diese könnten junge Männer aber über Eigeninitiative bei der Suche nach einer Unterkunft und einer Arbeit überwinden. Wenn allerdings Menschen im Rentenalter ohne Hilfe von Angehörigen auskommen müssten und krank seien, bestünden in Griechenland in den ersten sechs Monaten nach der Rückkehr so große Mängel, dass dort die Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung drohe, wurde in einem weiteren Verfahren entschieden.
LSG Nds-Bremen zu Zweifel an Unterschrift: Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut beck-aktuell in einem bereits im Februar entschiedenen Fall festgestellt, dass bei Zweifeln an der Authentizität einer Vollmachtsunterschrift das Sozialgericht nicht anhand der Aktenlage entscheiden dürfe. Weder Gerichte noch Behördenvertreter verfügten "über die notwendige Fachkompetenz, um anhand eines Unterschriftenvergleichs die Urheberschaft einer Unterschrift durch eine bestimmte Person abschließend festzustellen oder auszuschließen". Dies gelte erst recht, "wenn es sich bei der betreffenden Person, die die Unterschrift geleistet haben soll, um eine Person handelt aus einer Personengruppe, in der erfahrungsgemäß überproportional viele Personen einen niedrigen Schulbildungsgrad besitzen bzw. kaum oder gar nicht des Lesens und Schreibens mächtig sind".
OLG Frankfurt/M zu Lindemann vs. SZ*: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. verhandelte am Donnerstag in zweiter Instanz über einen Unterlassungsantrag von Rammstein-Sänger Till Lindemann gegen die Süddeutsche Zeitung. Es ging um den Vorwurf, die SZ habe Till Lindemann im Artikel "Am Ende der Show" im Juni 2023 rechtswidrig sexueller Übergriffe verdächtigt. Während Lindemann vor dem Landgericht noch unterlegen war, gab das OLG zu erkennen, dem Rammstein-Sänger in dem zentralen Punkt Recht zu geben. Wegen eines Verlegungsantrags seines Rechtsanwalts Simon Bergmann droht Lindemann im Eilverfahren allerdings doch eine Niederlage, schreibt LTO (Felix W. Zimmermann). Das Gericht kündigte seine Entscheidung für den 11. September an.
LG Köln zu Tierhalterhaftung: Weil die Entscheidung möglicherweise eine Rolle in künftigen Examen spielen könnte, stellt LTO-Karriere (Xenia Piperidou) ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Juni 2024 vor, in dem es um einen "Zusammenstoß" zweier Hunde ging, bei dem eine der beiden Halterinnen verletzt wurde.
LG Frankenthal zu Testament einer dementen Person: Das Landgericht Frankenthal hat, wie LTO berichtet, entschieden, dass auch eine an Demenz erkrankte Person ein Testament wirksam errichten kann. Eine Demenzerkrankung könne zwar zu einer Testierunfähigkeit im Sinne des § 2229 Abs. 4 BGB führen, es komme im Einzelfall aber darauf an, ob sich die betreffende Person trotz ihrer Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite ihrer Anordnungen bilden und frei von Einflüssen Dritter entscheiden könne. Befinde sich die Erkrankung noch in einem leichtgradigen Stadium, sei regelmäßig noch nicht von einer Testierunfähigkeit auszugehen.
VG Berlin zu Bafög-Höhe: Im FAZ-Einspruch widmet sich Rechtsreferendar Jan Stumper einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin aus dem Juni zur Höhe der Bafög-Sätze. Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt prüfen, ob die Leistungen, wie das VG meint, zu niedrig und mit dem Teilhaberecht der Studenten auf gleichberechtigten Anspruch zu staatlichen Leistungen nicht vereinbar sind. Gegen die Vorlage-Entscheidung wendet der Autor ein, dass Bafög und Bürgergeld nicht vergleichbar seien, weil niemand gezwungen werde, zu studieren oder eine Ausbildung in finanzieller Not zu beschreiten. Vielmehr handele es sich um freiwillige Ansinnen, die zwar aus gesellschaftlicher Sicht förderungswürdig seien, dies rechtfertige aber keine Unterstützung um jeden Preis.
AG Berlin-Tiergarten zu Klimaprotest: Johanna Pfund (Sa-SZ) kommentiert ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aus der vergangenen Woche, das einen 65-jährigen Klimakleber, der 40 Mal an Blockaden teilgenommen hatte, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilte. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, werde es eine "neue Marke der Härte" setzen. Die Autorin zieht einen Vergleich zum am Dienstag beginnenden Prozess gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn, dem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen wird, weil bei elf Millionen Fahrzeugen die Abgaseinrichtung manipuliert wurde, und fragt sich, "ob das auch ein Jahr und zehn Monate Haft wert ist?"
Cum-Ex: Sönke Iwersen (Hbl) macht seinem Ärger über den Umgang von Verantwortlichen mit den Cum-Ex-Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe Luft. Er erinnert sich dabei u.a. an 2015/2016: In der Silvesternacht 2015/16 griffen am Hauptbahnhof Köln fremdländische Männer zahlreiche Frauen an. Binnen Wochen ermittelte die "Soko Neujahr" – mit 150 Beamten. Zum Milliardenverbrechen Cum-Ex ermittelte die Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker seit drei Jahren mit drei bis vier Kollegen. Für deren Karriereende als Staatsanwältin sei später ein Grüner verantwortlich gewesen: NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Anne Brorhilker sei nicht an ihrer Aufgabe gescheitert, sondern an ihrem Vorgesetzten, schreibt Iwersen.
Recht in der Welt
USA – Klagen gegen Buchverbote für Schulbibliotheken: In Florida gehen Eltern, Autoren und Verlage jetzt gegen eine gesetzliche Regelung vor, die es jedem Einwohner ermöglicht, mit einer einfachen Beschwerde dafür zu sorgen, dass Bücher aus einer Schulbibliothek verbannt werden, die sexuelle Inhalte aufweisen. In der Klage, über die beck-aktuell berichtet, heißt es, dass auch viele "zeitlose Klassiker" und Bestseller aus den Regalen der Schulbibliotheken verbannt würden. Viele Schulbibliothekare und Lehrkräfte hätten bereits alle Bücher aus ihren Klassenräumen entfernt, um Kontroversen oder Strafen, einschließlich dem möglichen Verlust ihrer Lehrlizenzen, zu vermeiden.
Sonstiges
Sperrminorität: Welche politischen Möglichkeiten die AfD in jenen Bundesländern hat, in denen sie bei den aktuellen Landtagswahlen eine Sperrminorität erreicht, erläutern die beiden Mitarbeiterinnen des Thüringen-Projektes Anna-Mira Brandau und Juliana Talg im Verfassungsblog. In allen drei Bundesländern ist eine Zweidrittelmehrheit u.a. für Verfassungsänderungen, die Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern und für die Auflösung des Landtags während einer laufenden Wahlperiode vorgesehen, so dass hier entsprechende Entscheidungen blockiert werden könnten. In Sachsen darf die Geschäftsordnung des Landtags nur von zwei Dritteln der jeweils anwesenden Abgeordneten geändert werden, in Brandenburg können die Mitglieder des Landtagspräsidiums nur von zwei Dritteln der Abgeordneten abgewählt werden und in Thüringen ist das Mehrheitserfordernis beispielsweise für die Wahl der Mitglieder der Richter- und Staatsanwaltswahlausschüsse vorgesehen.
Rechtsgeschichte - RAF-Prozesse: Ronen Steinke (Sa-SZ) erinnert in seiner Kolumne "Vor Gericht" an die Terroristenprozesse gegen Mitglieder der RAF vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in den 1970er-Jahren und zeigt, dass das Gericht auch mit ganz profanen Problemen, wie einer nicht immer funktionierenden Tonbandanlage zu kämpfen hatte.
Femizid: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) setzt sich kritisch mit dem Begriff "Femizid", also der Tötung einer Frau allein wegen ihres Geschlechts, auseinander. Der "Femizid" als Begriff habe in Politik und Medien rasant Karriere gemacht, so Müller-Neuhof. Der Begriff entlasse Täter aus ihrer individuellen Schuld - Schuld habe ja das Patriarchat.
RAin Cruciano: LTO (Stefan Schmidbauer) setzt seine Interviewreihe "Most wanted" mit Rechtsanwältin Incoronata Cruciano fort, die auf 15 Fragen zu Leben und Beruf antwortet.
Mord an Frederike von Möhlmann: Über den, in der ARD-Mediathek abrufbaren Dreiteiler über den Fall Frederike Möhlmann und die Debatte zum Wiederaufnahmerecht schreibt die FAS (Julia Encke). Hilka Sinning, die Regisseurin, komme dabei "ohne Tatort-Ästhetik oder reißerische True-Crime-Stimmung" aus, schreibt Encke.
IG Metall: Martin Rath erinnert auf LTO an die (Wieder-)Gründung der IG Metall nach dem Krieg und an deren wichtigsten Arbeitskampf 1956/56, als anfangs 20.000, dann 34.000 Arbeiter in zunächst 15, später 38 Betrieben der metallverarbeitenden Industrie – namentlich Werften – in Schleswig-Holstein die Arbeit niederlegten, um ihre Forderung nach Lohnausgleich bei Krankheit, also Aufstockung des Krankengeldes, Ausweitung des Urlaubsanspruchs und Urlaubsgelds durchzusetzen.
*An dieser Stelle stand zunächst die Zusammenfassung eines Artikels über die Entscheidung der Vorinstanz (LG Frankfurt/M.). Die Korrektur erfolgte am Erscheinungstag um 12.30 Uhr.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 31. August bis 2. September 2024: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55312 (abgerufen am: 28.04.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag