Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Februar 2024: Brand­brief gegen das Canna­bis­ge­setz / V-Leute in der AfD? / Schi­rach-Film "Sie sagt. Er sagt."

19.02.2024

Die Landesinnenminister:innen fordern kurz vor der BT-Abstimmung einen Stopp des Cannabisgesetzes. Das OVG NRW muss im AfD-Verfahren auch V-Leute in der AfD mitbedenken. Neuer Schirach-Film stellt einen Vergewaltigungsprozess dar.

Thema des Tages

Cannabis: Wenige Tage vor der geplanten Bundestags-Abstimmung zum Cannabisgesetz formulieren die Innenminister:innen der Länder mit einem Brandbrief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) deutliche Kritik an der geplanten Entkriminalisierung. Sie warnen vor "gravierenden negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz", berichtet die Mo-FAZ (Reiner Burger/Daniel Deckers). Die Innenministerkonferenz der Länder warnt zudem vor erheblichen Gefahren für die Verkehrssicherheit. „Unser Ziel ist die ‚Vision Zero‘ – keine getöteten und schwer verletzten Menschen im Straßenverkehr“, heißt es in dem Brandbrief. Eigentlich soll die Neuregelung in dieser Sitzungswoche verabschiedet werden und zum 1. April in Kraft treten, auf der Tagesordnung des Plenums steht der Gesetzentwurf allerdings bislang nicht.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet mit Verfassungsklagen gegen die geplante Legalisierung des Cannabis-Konsums, meint aber laut RND, dass das Gesetz "gerichtsfest" sein werde.

Cannabis und Straßenverkehr: Eine Regelung zu THC-Grenzwerten im Straßenverkehr wird es im Cannabisgesetz nicht geben, sondern erst in einer noch zu schaffenden Norm des Konsumcannabisgesetzes*. Ob der aktuelle THC-Grenzwert angehoben werden soll, um nur Verkehrsgefährdungen zu erfassen, wird eine von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) eingegesetzte Arbeitsgruppe bis 31. März vorschlagen. Der ADAC hat nun angeregt, dass der THC-Grenzwert für Fahranfänger:innen unverändert bleiben soll, ansonsten aber angehoben werden könnte. Dabei sei ein Wert zu definieren, "bei dem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit tatsächlich zu erwarten und nicht nur theoretisch möglich ist". LTO (Hasso Suliak) berichtet. 

Rechtspolitik

Resiliente Parlamente: Wie Politiker:innen mit "raffinierten Kniffen" verhindern wollen, dass "die AfD sensible Gremien und Schlüsselpositionen besetzt", wird im Spiegel (Matthias Bartsch/Dietmar Hipp u.a.) erläutert. In Hessen beispielsweise vereinbarten die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP mehrere Gesetzes- und Geschäftsordnungsänderungen, trafen vertrauliche Absprachen und planten gemeinsame Kandidatenlisten für die Wahlen von Parlamentsgremien. Es geht u.a. darum, der AfD den Zugang zu Gremien der Geheimdienstkontrolle zu verwehren. Auch in anderen Landesparlamenten gebe es solche Anti-AfD-Bündnisse. Die Strategie berge allerdings auch Risiken, u.a. weil Einschnitten in Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Opposition dazu führen, dass auch andere Oppositionsfraktionen auf das Wohlwollen der Mehrheit angewiesen sind.

Waffen: Erneut gibt es in der Ampelkoalition unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit einer Verschärfung des Waffenrechts. Während die Grünen sich für eine Verschärfung aussprechen und SPD-Innenministerin Nancy Faeser bereits vor einem Jahr einen Gesetzentwurf und im Herbst einen Evaluationsbericht vorgelegt hatte, sieht die FDP keine Notwendigkeit für Änderungen. Um potentielle Gefährder:innen, Extremist:innen und weitere gefährliche Personen zu entwaffnen, müsse das geltende Recht strenger angewendet werden, so FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle laut der Sa-SZ (Markus Balser).

Plattformarbeit: Die geplante EU-Verordnung zur Plattformarbeit dürfte endgültig gescheitert sein, schreibt die Sa-FAZ (Hendrik Kafsack). Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen habe ein von Unterhändler:innen des EU-Parlaments und des Ministerrats erzielter Kompromiss im Rat die benötigte qualifizierte Mehrheit für dieses Vorhaben verfehlt. Deutschland hatte sich dabei der Stimme enthalten. Die FDP hatte sich von Anfang an gegen den Vorschlag gestellt, der Lieferant:innen und Fahrer:innen von Plattformen wie Uber, Bolt oder Deliveroo weitgehend mit anderen Arbeitnehmer:innen gleichstellen sollte.

Lieferketten und Menschenrechte: Die EU-Lieferketten-Richtlinie steht nun wohl kurz vor dem endgültigen Aus, hat die Sa-FAZ (Katja Gelinsky/Hendrik Kafsack) erfahren. Zwar habe die EU-Kommission ungewöhnlich weitgehende Zugeständnisse angeregt, die FDP bleibe aber bei ihrer Ablehnung. "Der beste Weg, um diese Vorschläge zu diskutieren, ist nach hiesiger Einschätzung ein Neustart der Verhandlungen nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni mit einer neuen Kommission", so das Bundesjustizministerium.

Europäisches Parlament: Über die bisher ungelöste Frage der Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament auf die EU-Staaten schreibt der britische Politiker und frühere Europa-Parlamentarier Andrew Duff im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Das anhaltende Versäumnis des Europäischen Parlaments, gem. Art 14 Abs. 2 EU-Vertrag eine dauerhafte Regelung vorzuschlagen, werde immer schwerwiegender. Bereits mehr als einmal habe der Europäische Rat das Parlament ermahnt, “eine objektive, faire, dauerhafte und transparente Sitzverteilungsmethode” vorzulegen.

Justiz

OVG NRW – Verdachtsfall AfD: Am 12./13. März will das Oberverwaltungsgericht NRW die Berufungsklagen der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz verhandeln. Dabei wird es, so hat die Mo-SZ (Ronen Steinke) erfahren, auch um die Frage gehen, wie viele V-Leute bei der Partei eingesetzt sind und ob die Verfassungsschutz-Behörden ausschließen können, dass diese steuernd in die Partei eingreifen. Außerdem könnte es ein Problem sein, dass Mitarbeiter:innen des Verfassungsschutzes sich incognito an rechtsextremistischen Diskursen in sozialen Medien beteiligen und dort zur Tarnung möglicherweise volksverhetzende Zitate selbst produzieren, die vom Verfassungsschutz dann als Beleg für die extremistische Ausrichtung der AfD angeführt werden.

BGH zu veruntreuender Unterschlagung: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist für die Erfüllung des Tatbestandes einer veruntreuenden Unterschlagung auch ein "Zueignungserfolg" notwendig. Bisher hatte der BGH eine "Manifestation nach Außen" genügen lassen. Damit würden aber auch Sachlagen umfasst, bei denen die Position des Eigentümers nicht beeinträchtigt werde, so der BGH jetzt. beck-aktuell fasst die Entscheidung zusammen.

OLG Braunschweig – KapMuG-Verfahren VW: Über die Fortsetzung der Zeugenbefragung des früheren VW-Chefs Martin Winterkorn im KapMuG-Verfahren zum Dieselskandal berichtet beck-aktuell. Dabei bekräftigte Winterkorn inhaltlich seine Aussage vom ersten Tag der Vernehmung, von der Abschalteinrichtung nichts gewusst zu haben.

OLG Jena zu Pflichten spezialisierter Rechtsanwält:innen: Spezialisierte Rechtsanwält:innen müssen sich zeitnah über die Rechtsprechung in ihrem Rechtsgebiet informieren und dabei u.a. regelmäßig die Online-Datenbank des BGH konsultieren. Das stellte jetzt das Oberlandesgericht Jena fest, wie beck-aktuell (Michael Dollmann) schreibt. Im konkreten Fall hatten zwei Fachanwälte ihrer Mandantschaft nicht empfohlen, eine nach einem BGH-Urteil aussichtslos gewordene Klage zurückzunehmen. Das OLG Jena gab daher nun der Regressklage einer Rechtsschutzversicherung wegen unnötiger Prozesskosten gegen die früheren Prozessbevollmächtigten statt.

OLG Hamburg zu Online-Bewertungen: Nun berichtet auch die Sa-FAZ (Susanne Preuss) über das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zu Arbeitgeberbewertungsportalen. Auch für diese gelten die vom BGH entwickelten Grundsätze, wonach die beurteilende Person sich entweder klar identifizierbar machen muss oder ihre Bewertung auf Verlangen zu löschen ist.

OVG Berlin zu Baumschutz: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat, wie schon die Vorinstanz, festgestellt, dass das Bezirksamt Pankow zu Unrecht das Fällen von Bäumen auf einem eigentlich für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft geplanten Gelände untersagt hat. Gegen den Bau gibt es Widerstand von Anwohner:innen, bisher sind aber alle Versuche, die Flüchtlingsunterkunft mit rechtlichen Mitteln zu verhindern, gescheitert, so LTO.

VG Berlin zu Auskunftsanspruch/Cum-Ex-U-Ausschuss Bundestag: Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf einen Eileintrag des Tagesspiegel hin entschieden, dass Inhalte eines Gutachtens zu einem möglichen Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Hamburger Warburg-Affäre von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) herauszugeben sind. Die Unionsfraktion hatte im vergangenen Jahr einen entsprechenden Ausschuss beantragt, ist aber am Widerspruch der Ampelkoalition gescheitet. Nach Recherchen des Tagesspiegels hatte sich herausgestellt, dass im Bundeskanzleramt frühzeitig ein Gutachten zum Vorstoß der Unionsfraktion erstellt wurde, dessen Herausgabe die Zeitung verlangte. Anders als die Regierung war aber das Verwaltungsgericht nun der Auffassung, dass hier nicht der geschützte Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen sei. tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) berichtet in eigener Sache.

LG Hamburg – Holocaustleugnerin Haverbeck: Erneut befasst sich die Hamburger Justiz mit der mittlerweile 95-jährigen Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. Sie war 2015 wegen Volksverhetzung zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt, über die nun im Juni verhandelt werden soll. Die Verhandlung musste wegen Krankheiten Haverbecks und wegen Corona mehrfach verschoben werden. LTO berichtet.

LG Braunschweig – Christian B./Schöffin: Im Prozess gegen Christian B., der verdächtigt wird, 2007 in Portugal die drei Jahre alte Madeleine McCann, genannt "Maddie", getötet zu haben, sich jetzt aber vor dem Landgericht Braunschweig wegen mehrerer anderer Straftaten, darunter drei Vergewaltigungen, rechtfertigen muss, hat am Freitag die mündliche Verhandlung begonnen. Sie musste jedoch bereits nach eineinhalb Stunden vertagt werden. Grund sind Äußerungen einer beteiligten Schöffin, die im Internet zum Mord am früheren Präsidenten von Brasilien, Jair Bolsonaro, aufgerufen hatte. "Die Äußerungen stehen außerhalb unserer Rechtsordnung", sagte Oberstaatsanwältin Ute Lindemann. Sa-FAZ (Reinhard Bingener) und Sa-SZ (Annette Ramelsberger) berichten.

LG Lübeck zu Missbrauch beim Schlafwandeln:  Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) widmet sich der Sexsomnia-Entscheidung des Landgerichts Lübeck von voriger Woche. Dass der Prozess erst nach einem Klageerzwingungsverfahren startete, müsse zwar nicht, könnte aber mit dem Beruf des nun Verurteilten – einem ehemaligen Staatsanwalt – zusammenhängen. Der Autor fragt sich, wie man mit den Vorwürfen umgegangen wäre, wenn der Täter Busfahrer oder Zahnarzt gewesen wäre.

LG Berlin zu Kudamm-Rasern: Am Beispiel des Kudamm-Raser-Verfahrens vor dem Landgericht Berlin, das später beim Bundesgerichtshof landete und dann noch einmal vor dem Landgericht verhandelt wurde, erläutert Verena Mayer (Sa-SZ) in ihrer Kolumne, "wie lange und präzise die Justiz arbeiten muss, um aus einer naheliegenden Frage (Sind Raser Mörder?) einen Präzedenzfall zu machen".

AG Mühlhausen zu tödlichem Verkehrsunfall: Ein 35-jähriger Autofahrer, der einen Verkehrsunfall verursacht hatte, bei dem sieben Menschen ums Leben kamen, wurde vom Amtsgericht Mühlhausen jetzt zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er habe sich der fahrlässigen Tötung in sieben Fällen und der Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gemacht, zudem sei er ohne Führerschein gefahren und habe den Straßenverkehr gefährdet. Sa-FAZ (Stefan Locke) und spiegel.de berichten.

Russische Kriegsverbrechen in der Ukraine: Ende dieser Woche findet im Bundesjustizministerium eine internationale Konferenz zum Völkerstrafrecht statt, bei der es insbesondere um die Zusammenarbeit mit der Ukraine, Polen und den USA geht. Gemeinsam mit dem ukrainischen Generalstaatsanwalt will Bundesjustizminister Marco Buschmann dabei ein Video aufzeichnen, das sich direkt an Ukrainer wendet, die nach Deutschland geflohen sind. „Wir wollen mehr Opfer oder Zeugen von traumatisierenden Erlebnissen davon überzeugen, ihre Erfahrungen mit der Polizei zu teilen“, so Buschmann gegenüber bild.de (Burkhard Uhlenbroich). Der Minister bekräftigt darüber hinaus erneut seine Hoffnung, dass sich der russische Präsident Wladimir Putin eines Tages vor Gericht verantworten werden müsse.

Recht in der Welt

IGH/Israel – Krieg in Gaza: Der Internationale Gerichtshof hat den südafrikanischen Eilantrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer von Israel in der Stadt Rafah im südlichen Gazastreifen geplanten Militäroffensive abgelehnt. Die gefährliche Situation in dem Ort voller Flüchtlinge verlange "die unverzügliche und wirksame Umsetzung der Aufforderungen des Gerichts", die Ende Januar erlassen wurde, teilte der Gerichtshof laut spiegel.de und LTO am Freitag mit. Diese Aufforderungen hätten Geltung für den gesamten Gazastreifen, einschließlich Rafah, ein Erlass zusätzlicher Maßnahmen sei nicht erforderlich.

Im Zusammenhang mit der Klage Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof befasst sich die Mo-FAZ (Thomas Jansen/Marlene Grunert) mit dem Begriff des Völkermordes nach der Völkermord-Konvention von 1948. Danach sei Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes ein "genozidales Motiv“: Die Handlungen müssten in der "Absicht" begangen werden, "die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". Bereits Jean-Paul Sartre habe diese Definition 1966 kritisiert, so die Autoren, und bis heute diskutierten Historiker:innen, Politolog:innen und Anthropolog:innen darüber, wie sinnvoll es sei, den Tatbestand des Völkermordes derart stark von einem Motiv abhängig zu machen. Auch Martin Klingst (zeit.de) verweist in seinem Essay auf die Schwierigkeiten, Aggressoren eine Völkermordabsicht nachzuweisen. Er fragt, warum immer sofort von einem Völkermord gesprochen werde und nicht erst einmal von einem möglichen Kriegsverbrechen oder einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Zwei Straftaten, die leichter zu beweisen seien, aber ähnlich schwer wiegen.

IGH/Israel - Besatzung palästinensischer Gebiete: Nun berichtet auch LTO (Franziska Kring) über die Verhandlung, die an diesem Montag vor dem Internationalen Gerichtshof zur Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzung palästinensischer Gebiete beginnt. Die UN-Generalversammlung hatte im Dezember 2022 den Auftrag für ein Gutachten erteilt. Dabei wird es um Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes, um Israels Status als Besatzungsmacht, aber auch um die Auswirkungen der israelischen Siedlungspolitik im Westjordanland gehen. 

USA - Trump/Immobiliengesellschaften: Ein Gericht in New York hat Ex-US-Präsident Donald Trump zivilrechtlich wegen Betrugs verurteilt, weil er den Wert seiner Immobilien systematisch überhöht dargestellt hat, um sich günstigere Kredite zu sichern. Den Gewinn in Höhe von 355 Mio. Dollar (plus über 100 Mio. Dollar Zinsen) muss Trump nun an den Staat New York abführen. Er und zwei seiner Söhne dürfen drei Jahre lang in New York keine Gesellschaften führen. Für die bestehenden Gesellschaften wurde eine pensionierte Richterin als Aufseherin eingesetzt. Das New Yorker Gesetz ermöglich eine Verurteilung wegen Betrugs auch dann, wenn kein Schaden bei anderen verursacht wurde. Es berichten Mo-SZ (Fabian Fellmann), Mo-FAZ (Roland Lindner) und spiegel.de (Marc Pitzke). 

Christian Zaschke (Mo-SZ) kritisiert das Urteil als unverhältnismäßig und politisch motiviert. Trump könne die Entscheidung nutzen, um auch die Strafverfahren wegen Wahlmanipulation in Zweifel zu ziehen.

USA – Supreme Court: Die Sa-SZ (Reymer Klüver) erinnert an die Entscheidung "Bush v. Gore" aus dem Jahre 2000, mit der "eine der größten Krisen für das Vertrauen in den Supreme Court" ausgelöst worden sei, eine "Krise, von der sich das Gericht bis heute nicht erholt" habe.

Großbritannien – Julian Assange: Nun berichtet auch die Sa-taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski) über die in der kommenden Woche vor einem Londoner Gericht geplante Verhandlung, ob Julian Assange gegen seine Auslieferung an die USA noch einmal Rechtsmittel einlegen darf.

Georg Mascolo (Sa-SZ) meint im Medienteil, dass es nicht nur um das Leben eines Mannes, sondern um ein Prinzip gehe. Ein Schuldspruch in den USA wäre ein gefährliches Präjudiz für den gesamten journalistischen Berufsstand.

Polen – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Rechtsprofessor John Morijn erläutert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Schwierigkeiten, vor denen Polen bei der Re-Demokratisierung seiner Institutionen steht.

Sonstiges

Von Schirach: "Sie sagt. Er sagt.": Laura Hertreiter (Sa-SZ) hatte die Gelegenheit, sich den neuen Fernsehfilm des Autors und früheren Strafverteidigers Ferdinand von Schirach anzusehen, in dem es um einen Vergewaltigungsvorwurf geht und der fast ausschließlich in einem Gerichtssaal spielt. "Sie sagt. Er sagt." sei "klug, elegant, hinreißend genau, ein Film der Zwischentöne und Schauspielkunst – in vielerlei Hinsicht eine Sensation, im Schirach-Kosmos, im ZDF und im deutschen Fernsehen".

Auch Andreas Platthaus (Sa-FAZ) ist sehr angetan vom Film, den man seiner Meinung nach sehen "muss". Auch wer kein juristisches Fachinteresse oder Prozesserfahrung hat, werde gefesselt sein. Und wer es doch habe, werde Geschick und Sachkenntnis, mit denen Schirach seine Akteure charakterisiert hat, nur bewundern können, weil dies die Problematik so faszinierend komplex mache.

Gangsterserie "Testo": Der Politikwissenschaftler Anis Ben-Rhouma hat sich für LTO die Gangsterserie "Testo" angeschaut. Trotz zahlreicher Stereotype sei die Serie "wirklich ein Rausch, eine Wucht und das Schauspieler-Ensemble eine echte Naturgewalt". Der Autor erwähnt auch die realen Konflikte, die der Hauptdarsteller Kida Khodr Ramadan mit der Justiz hat.

Micky Maus und das Urheberrecht: Die Micky Maus aus dem Film "Steamboat Willie" von 1928 ist seit diesem Jahr in den USA gemeinfrei. Was genau das heißt und wie die für Deutschland geltende Rechtslage ist, erläutert die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sarah Baumann auf LTO.

Freud und Justitia: Martin Rath gibt auf LTO Beispiele, bei denen das Unterbewusstsein vor Gericht eine Rolle spielte.
 

* Hier wurde klargestellt, dass das Konsumcannabisgesetz kein weiteres Gesetz ist. Es ist vielmehr ein Teil des Cannabisgesetzes, das als Artikelgesetz mehrere Einzelgesetze enthält bzw. ändert.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Februar 2024: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53900 (abgerufen am: 08.12.2024 )

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