Wie das BVerfG resilient gemacht werden kann, wird weiter diskutiert. Trotz Einigung gibt es in der Ampel noch Stimmen gegen das Cannabisgesetz. Der IGH erklärt sich zuständig für eine der ukrainischen Klagen gegen Russland.
Thema des Tages
Resilienz des BVerfG: Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) fordert gegenüber der Mo-FAZ (Reiner Burger/Reinhard Müller) einen wirksamen Schutz des Bundesverfassungsgerichtes vor dem Einfluss demokratiefeindlicher Kräfte. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich laut zeit.de in einem Presseinterview für eine parteiübergreifende Initiative ausgesprochen. Für den CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling ist, so sagte er zeit.de (Heinrich Wefing), Dreh- und Angelpunkt die Frage, welche Regeln ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten, um die Struktur des Verfassungsgerichts einer Änderung mit einfacher Mehrheit im Parlament zu entziehen und damit einen besseren Schutz zu garantieren. Heveling will danach beispielsweise die Aufteilung des Verfassungsgerichts in zwei Senate sowie die Beschränkung der Amtszeit der Richterinnen und Richter auf zwölf Jahre und den Ausschluss der Wiederwahl im Grundgesetz festschreiben. Über den von einer AG der Jumiko vorgelegten Entwurf für eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichtes berichtet jetzt auch die Sa-FAZ (Marlene Grunert). Im Blick hat die im vergangenen Jahr eingesetzten Arbeitsgruppe danach insbesondere vier Dinge, die künftig im Grundgesetz stehen sollen: das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit für die Wahl der Verfassungsrichter, die Dauer und Begrenzung von deren Amtszeit und das Verbot der Wiederwahl. Auch die Bindung der anderen Verfassungsorgane sowie der Behörden und Gerichte an die Karlsruher Entscheidungen soll in die Verfassung geschrieben werden.
Um zu verhindern, dass ein Extremist Verfassungsrichter werde, sei es das falsche Mittel, aus Angst vor einem bestimmten Wahlergebnis den Schutz Karlsruhes nur halbherzig in der Verfassung zu verankern, meint Stephan Klenner (FAS). Das richtige Mittel sei dagegen eine Politik, die Extremisten gar nicht erst in Parlamente bringe.
Rechtspolitik
Cannabis: Nun berichten auch Sa-SZ (Angeika Slavik) und LTO (Hasso Suliak), dass das Gesetz zur teilweisen Freigabe von Cannabis zum 1. April in Kraft treten soll; die abschließende Beratung im Bundestag soll Ende Februar erfolgen. Allerdings sei der Streit noch nicht völlig beigelegt, heißt es auf zeit.de und spiegel.de, einige SPD-Abgeordnete wie der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler hatten angekündigt, der Reform nicht zuzustimmen.
Die Hoffnung sei gering, dass es den wenigen dissidenten SPD-Innenpolitikern noch gelingen könnte, das Projekt zu Fall zu bringen, bedauert Daniel Deckers (Mo-FAZ) und gibt der Opposition den Rat, bereits jetzt zu überlegen, wie eine bessere Regelung aussehen könnte.
Weil es für Menschen, "die rund um die Uhr im Niedriglohnbereich arbeiten, komplizierte Leben oder gesundheitliche Einschränkungen haben" deutlich schwieriger sein werde, die Anforderungen der geplanten Regelung zu erfüllen, werde für sie der illegale Markt der einzige oder leichter erreichbare Zugang bleiben, meint die Juristin und Aktivistin Mitali Nagrecha im Interview mit der Sa-taz (Manuela Heim), und befürchtet deshalb eine "Zweiklassenjustiz".
Verantwortungsgemeinschaft: Erneut hat sich Bundesjustizminister Marco Buschmann zu der von ihm geplanten Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft geäußert. Wie zeit.de und spiegel.de berichten, will Buschmann mit dem neuen familienrechtlichen Instrument Lebensbeziehungen zwischen zwei oder mehr Personen, die gegenseitig füreinander einstehen wollen, rechtlich absichern. Die Verantwortungsgemeinschaft soll keine "Ehe light" werden, betont der Minister, sie werde etwa keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben, es werde keine Steuererleichterungen geben und auch keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten. Die Eckpunkte für die Reform seien bereits fertig, im nächsten Jahr könne das Gesetz in Kraft treten.
Die CDU hält die geplante Neuregelung für überflüssig und warnt vor der Anerkennung von Vielehen. Niemand werde kontrollieren können, welcher Art die Verbindung zwischen den Menschen in einer solchen Verantwortungsgemeinschaft sei, sagte der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) laut zeit.de.
Streik: Ein Streikgesetz fordert Alexander Preker (Spiegel) im Leitartikel. Ein Gesetz wäre rechtsstaatlicher als das bisherige Richterrecht. Zumindest in der kritischen Infrastruktur sollte eine gesetzliche Pflicht eingeführt werden, den Streik rechtzeitig anzukündigen, vor einem Streik zu verhandeln – auch mit Schlichter – und ggf. Notdienste bereitzustellen. Damit wären die Ausstände zwar nicht vom Tisch – wie das Beispiel Italien zeigt – aber man könnte besser planen.
Recht auf Reparatur: EU-Ministerrat und EU-Parlament haben sich auf einen Rechtsanspruch auf Reparatur geeinigt, berichten Sa-FAZ (Hendrik Kafsack), Sa-SZ und spiegel.de. Hersteller von z.B. Haushaltsgeräten und Smartphones sollen diese künftig auf Wunsch reparieren müssen. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. Der konkrete Rechtstext liegt noch nicht vor.
Einbürgerung / Abschiebung: Der Bundesrat hat am Freitag unter anderem die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und das Rückführungsverbesserungsgesetz gebilligt. Durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sind Einbürgerungen künftig nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich, bei "besonderen Integrationsleistungen" sogar nach drei Jahren. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen danach keine aufschiebende Wirkung mehr haben und Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollzogen werden können. zeit.de berichtet.
Schiedsverfahren: Das Bundesjustizministerium will das Schiedsverfahrensrecht modernisieren und hat dazu jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt, berichtet vertieft jetzt auch der ZPO-Blog (Peter Bert). Mit der geplanten Neuregelung soll das 10. Buch der ZPO an die voranschreitende Digitalisierung des Verfahrensrechts und die Entwicklung der Handelsschiedsgerichtsbarkeit angepasst werden.
Sozialstaat: In der SPD werden Forderungen laut, den Sozialstaat zu reformieren, um "die Effizienz im System zu steigern, Bürokratie abzubauen und Kosten zu sparen", berichtet der Spiegel (Christian Teevs). Ziel müsse sein, so Mehmet Ali, SPD-Abgeordneter und Autor eines entsprechenden Strategiepapiers, dass in nur einem Sozialgesetzbuch stehe, auf welche Leistungen es einen Anspruch gebe und nicht wie derzeit in zig unterschiedlichen Gesetzen.
Vergewaltigung: Kritik übt die Schriftstellerin Jagoda Marinić in ihrer Kolumne in der Sa-SZ an der deutschen Blockade der geplanten EU-Richtlinie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslichen Übergriffen. Sie wirft der Bundesregierung ein mangelndes Interesse an Fraueninteressen vor. In der Richtlinie ist vorgesehen, das Prinzip "Ja heißt Ja" EU-weit vorzugeben. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist der Auffassung, dass der EU hier die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Bundesrichterwahl: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erläutert auf LTO das Verfahren der Bundesrichterwahl, insbesondere die Wahl der BGH-Strafrichter. Die Auswahl der Kandidat:innen sei überaus justizlastig, obgleich dies formell nicht begründet und in der Sache nicht geboten ist, so Fischer kritisch. Es ließen sich aber auch allerlei Stärken des Systems feststellen: Sie lägen insbesondere in der weitgehenden Abkopplung des revisionsgerichtlichen Personals von populistischen Stimmungen.
Generalbundesanwalt: Der Bundesrat hat, so die Sa-SZ, dem Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann für den Posten des Generalbundesanwalts zugestimmt. Jens Rommel wird danach die Nachfolge von Peter Frank antreten, der an das Bundesverfassungsgericht gewählt wurde.
Justiz
BVerfG zu Videoverhandlung: Wenn in einer Videoverhandlung Richter:innen nicht in Nahaufnahme erkennbar sind, stellt das keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter dar, hat laut Sa-FAZ (Katja Gelinsky) und LTO das Bundesverfassungsgericht entschieden. Allerdings, so das BVerfG, könne die fehlende Möglichkeit zur Überprüfung der Unvoreingenommenheit das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Die Beschwerdeführer hatten dies allerdings im konkreten Fall nicht gerügt.
BVerfG zu NPD-Finanzierung: Rechtsanwältin Malaika Jores analysiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Sie begrüßt das Urteil, betont aber auch, dass für einen Finanzierungsausschluss die gleichen Hürden gelten (mit Ausnahme der Potenzialität) wie für ein Parteiverbot.
LVerfG SH zu Bürgerentscheiden: Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat eine Klage der Landtagsfraktionen von FDP und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) als teils unzulässig, teils unbegründet zurückgewiesen. Damit sei der Versuch gescheitert, auf verfassungsgerichtlichem Weg einige Punkte zu streichen, die Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene erschwerten, schreibt die Mo-taz (Esther Geisslinger).
BGH – KZ-Sekretärin Stutthof: Im Fall der vor einem Jahr vom Landgericht Itzehoe verurteilten früheren Sekretärin des KZ Stutthof will der Bundesgerichtshof über die Revision der Angeklagten verhandeln, berichtet jetzt auch die Sa-SZ. In der Revisionsverhandlung soll es vor allem um die Frage gehen, ob der Dienst als Sekretärin in einem KZ, das nicht zugleich ein reines Vernichtungslager war, als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann.
KG Berlin zu nackten Brüsten im Schwimmbad: Im Streit über eine Entschädigungsforderung wegen des Verbots, sich als Frau "oben ohne" in einem Schwimmbad aufzuhalten, hat das Kammergericht die vom Land Berlin zu zahlende Entschädigungssumme auf 750 Euro festgelegt, teilt spiegel.de mit. Der Klägerin Gabrielle Lebreton sei damit deutlich weniger Geld zugesprochen worden als die 10.000 Euro, die sie unter Berufung auf das Landesantidiskriminierungsgesetz gefordert hatte. Zudem muss sie die gesamten Prozesskosten zahlen.
OLG Frankfurt/M. – Bahncard-Abo: Die Verbraucherzentrale Thüringen hat, wie die Mo-FAZ und die Mo-Welt berichten, die Deutsche Bahn vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. verklagt. Aus Sicht der Verbraucherschützer:innen ist es rechtswidrig, dass eine Probe-Bahncard automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergeht. Außerdem müsse diese dann binnen vier Wochen kündbar sein und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit. Die Verbraucherzentrale beruft sich auf ein Gesetz für faire Verbraucherverträge, das 2022 in Kraft trat. Die Bahn hält das Gesetz nicht für anwendbar,
OVG Nds zu Bordellverbot: Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Braunschweiger Sperrbezirksverordnung gekippt. Die Verordnung enthielt ein grundsätzliches Bordellverbot im gesamten Stadtgebiet, erlaubt blieben nur Betriebe, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbots im August 2022 bereits legal waren, sowie neue Bordelle im historischen Rotlichtviertel der Stadt, berichtet LTO. Der Schutz vor Prostitution sei jedoch nicht im ganzen Stadtgebiet Braunschweigs notwendig, so das Gericht, ein Verbot sei nur in besonders sensiblen Gebieten zulässig.
LG Essen zu Suizidhilfe für psychisch Kranken: Das Landgericht Essen hat einen Arzt, der einen psychisch Kranken beim Suizid unterstützte, wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft in einem minderschweren Fall zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Die psychische Erkrankung des Suizidenten habe dessen "freie Willensbildung aufgehoben", so das Gericht laut Sa-taz (Barbara Dribbusch). Auf einen minderschweren Fall erkannte das Gericht, weil der Psychiater "aus Mitleid" gehandelt habe und nicht vorbestraft sei.
LG Lübeck – Missbrauch beim Schlafwandeln: Vor dem Landgericht Lübeck muss sich ein früherer Staatsanwalt verantworten, weil er eines Nachts seinen eigenen Sohn missbraucht haben soll. Über den Prozess berichten nun auch die Sa-Welt (Per Hinrichs) und Mo-taz (Friederike Grabitz). Der Angeklagte beruft sich darauf, dass er sich an die Tat nicht erinnern könne, weil er sie wohl im Schlafwandel begangen habe. Das Urteil soll am 14. Februar verkündet werden.
LG Tübingen – verschwundene Munition: Vor dem Landgericht in Tübingen hat jetzt der Prozess gegen einen Brigadegeneral des Kommando Spezialkräfte (KSK) begonnen. Ihm wird vorgeworfen, bei der Aufklärung einer Munitionsaffäre gegen das Wehrstrafgesetz verstoßen zu haben, weil er erhebliche Munitionsfehlbestände nicht zur Anzeige brachte. Es berichtet die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt).
LG Mönchengladbach – Diabetes-Tod auf Studienfahrt: Über den Prozess gegen zwei Lehrerinnen, in deren Obhut auf einer Studienfahrt ein 13-jähriges Mädchen mit Diabetes gestorben war, berichtet der Spiegel (Julia Jüttner). In der vergangenen Woche sagten die Schulleiterin, eine Kinderdiabetologin und Mitschüler aus. Die beiden wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Lehrerinnen hätten sich dagegen schwergetan, in eigene Worte zu fassen, was auf der Studienfahrt schief lief.
LG Berlin I – Abou Chaker/Bushido: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" blickt Verena Mayer (Sa-SZ) auf den Prozess gegen Arafat Abou Chaker zurück, der seinen früheren Geschäftspartner, den Musiker Bushido, bedroht und körperlich attackiert haben soll. Nach 113 Verhandlungstagen soll demnächst ein Urteil gefällt werden. Der Richter, der sich auch die 2008 erschienene Biografie von Bushido angeschaut hat, wird dann auch entscheiden müssen, "ob man einen Künstler von seinem Werk trennen kann und wenn ja, wo diese Trennlinie verläuft".
AGH Berlin zu beA-Posteingang einer zweiten Kanzlei: Rechtsanwalt Martin W. Huff erläutert auf beck-aktuell eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes Berlin zum beA-Posteingang bei einer neu eingerichteten zweiten Kanzlei. Hier können Nachrichten eingehen, bevor der Anwalt den entsprechenden Zugang erhalten hat, erklärt Huff. Diese Nachrichten müsse der Anwalt gegen sich gelten lassen, die BRAK als Betreiber des beA sei nicht verpflichtet, ihm Informationen über in dieser Zeit eventuell eingehende Nachrichten zu geben, so das Gericht. Es blieben aber erhebliche Zweifel, ob hier nicht ein Fehler im System vorliege, über dessen Beseitigung der Gesetzgeber nachdenken sollte, auch wenn dies technisch möglicherweise nicht einfach sei, meint Huff. Ein Postfach sollte erst dann für Dritte adressierbar sein, wenn auch die Anwältin oder der Anwalt die Möglichkeit habe, auf dieses Postfach zuzugreifen.
AG Frankfurt/M zu doppeltem Verkehrsverstoß: Wer zweimal hintereinander zu dicht auffährt, müsse mit zwei Fahrverboten rechnen, wenn die Vergehen getrennt verhandelt werden, hat das Amtsgericht Frankfurt/M. entschieden. "Das Fahrverbot soll hinsichtlich der zu beurteilenden Verkehrsverstöße seiner Funktion nach als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme individuell spezialpräventiv wirken", begründete das Gericht laut LTO sein Absehen von der Anwendung einer Härtefallregelung.
VG Schleswig zu Schulpflicht: Weil sie ihre 12 und 15 Jahre alten Söhne nicht zur Schule schickten, drohen laut spiegel.de zwei Müttern in Schleswig-Holstein drei Tage Haft. Das Verwaltungsgericht Schleswig habe für die Mütter der beiden Jungen Ersatzzwangshaft angeordnet, auch weil bereits verhängte Zwangsgelder in Höhe von jeweils 800 Euro nicht bezahlt worden seien.
StA Frankfurt/M. – NSU 2.0-Drohschreiben: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat die Ermittlungen gegen den Frankfurter Polizisten Johannes S., gegen den der Verdacht bestand, an der "NSU 2.0"-Drohserie beteiligt gewesen zu sein, eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte. Auf dem Polizeirevier von Johannes S. waren ohne dienstlichen Grund die Daten der Opferanwältin Seda Başay-Yıldız abgerufen worden, die Drohbriefe erhalten hatte, die mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren. Die Mo-taz (Konrad Litschko) berichtet.
BSG-Präsident Schlegel im Interview: Im Gespräch mit LTO (Tanja Podolski) bedauert Rainer Schlegel, der demnächst die Leitung des Bundessozialgerichts abgeben und in den Ruhestand treten wird, dass das Sozialrecht weder an den Universitäten noch in den Kanzleien noch in der Rechtspolitik besonders beliebt sei. Um das Sozialrecht reiße sich niemand, so Schlegel.
Recht in der Welt
IGH – Ukraine vs. Russland: Der Internationale Gerichtshof hat die russischen Einwände gegen die Zulässigkeit einer Klage der Ukraine vom Februar 2022 nur teilweise zurückgewiesen. Der IGH erklärte sich zuständig für die Klärung der Frage, ob der russische Vorwurf, dass die Ukraine in den separatistischen Volksrepubliken Donezk und Luhansk einen Völkermord begangen hat, eine Grundlage hat oder nicht. Der IGH erklärte sich jedoch für unzuständig zu klären, ob der u.a. auf diesen Vorwurf gestützte Angriff auf die Ukraine gegen Völkerrecht verstößt. Dies sei keine Frage, die sich auf die Völkermord-Konvention beziehe. Es berichten Sa-SZ, Mo-taz (Christian Rath), LTO (Franziska Kring), und spiegel.de.
Den russischen Eroberungskrieg gegen die Ukraine werde der Internationale Gerichtshof zwar nicht stoppen, schreibt Reinhard Müller (Sa-FAZ). Aber unbeachtlich sei es nicht, was in den Haag entschieden wird, denn es sei verbindlich.
USA – Trump vor Gericht: Das Bundesgericht in Washington, das ab 4. März die Verschwörung gegen die letzten US-Präsidentschaftswahlen prüfen wollte, hat den Prozessbeginn auf unbestimmte Zeit verschoben, weil die Berufungsinstanz noch nicht über Trumps Immunität entschieden hat. Am kommenden Donnerstag wird der Supreme Court entscheiden, ob Ex-US-Präsident Donald Trump von den republikanischen Vorwahlen in Colorado ausgeschlossen werden durfte. Die Mo-SZ (Fabian Fellmann) berichtet und gibt auch einen Überblick über den Stand der anderen Strafprozesse gegen Trump, der zu verhindern versuche, dass in den Prozessen vor der Wahl signifikante Erkenntnisse zur Sprache kommen.
Großbritannien – Mord an Transmädchen: Wegen des Mordes an einem 16-jährigen Transmädchen sind zwei Jugendliche im Nordwesten Englands zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft waren die beiden Angeklagten davon besessen gewesen, jemanden zu töten. spiegel.de berichtet.
Sonstiges
AfD-Verbot: Zwei Beiträge befassen sich mit dem vor einigen Tagen in der FAZ erschienen Beitrag von Friedhelm Hufen, in dem dieser keine Notwendigkeit für ein Verbot der AfD sieht. Friedhelm Hufen identifiziere "keine wirkliche Gefahr für die Verfassung”, weil er in seinen "Szenarien" übersehe, dass autoritär-populistische Parteien bewusst und proaktiv mit den demokratischen Konventionen brächen, auf denen unser Rechtsstaat fuße, argumentieren die wissenschaftlichen Mitabeiterinnen des Thüringen-Projekts Hannah Katinka Beck und Marie Müller-Elmau im Verfassungsblog. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Isa Bilgen weist im Editorial des Verfassungsblogs darauf hin, dass sich die wehrhafte Demokratie gerade auf ein Szenario beziehe, in dem sich eine Partei über die demokratischen Grundregeln, die Hufen für ausreichend sicher hält, hinwegsetze. Um von vornherein zu verhindern, dass so eine Kraft an die Macht gelange, seien das Verbot einer verfassungsfeindlichen Partei oder die Grundrechtsverwirkung ihrer Akteure vorgesehen.
Kanzlei für Frauen und LGBTQIA*: LTO (Franziska Kring) stellt im Interview die Berliner Kanzlei von Katja Dunkel und Rebecca Richter vor, die speziell Frauen und LGBTQIA*-Menschen berät. Die Kanzlei sei auf das Medienrecht spezialisiert und deshalb spiele sich vieles im Presse- und Äußerungsrecht ab, unter anderem gehe es um "MeToo"-Fälle im Äußerungsrecht oder Hasskriminalität im Netz.
Rechtsgeschichte – Geheimbündelei: Daran, dass es bis 1968 noch den Tatbestand der "Geheimbündelei" im Strafgesetzbuch gab und dieser mit Gefängnisstrafe bedroht war, erinnert Martin Rath auf LTO.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Februar 2024: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53796 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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