Am Freitag ist der Verlags-Chef von C.H.Beck verstorben. Nach den fünf Toten der Silvesternacht wird über ein Böllerverbot debattiert. Das BVerfG beanstandete eine Regelung im Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen.
Thema des Tages
Verleger Hans Dieter Beck: Im Alter von 92 Jahren ist am 3. Januar der Münchener Verleger Hans Dieter Beck gestorben. Er verantwortete im Verlag C.H.Beck den Bereich Recht, Steuern und Wirtschaft (RSW). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, dem Ablegen beider juristischer Staatsexamina und einer Promotion trat Hans Dieter Beck 1961 erstmals in den väterlichen Verlag ein. Von 1967 bis 1970 arbeitete er als Richter und Staatsanwalt in München. Dann kehrte er in den Verlag zurück und übernahm als Verleger das RSW-Programm, dessen Marktführerschaft er ausbaute. Als wegweisend gilt die Einrichtung der Datenbank beck-online, die 2001 startete. Der NS-Vergangenheit des Verlags stellte sich Beck erst sehr spät. Bis zuletzt arbeitete der Verleger vollzeit. Der Verlag teilte mit, dass C.H.Beck ein Familienunternehmen bleibe, künftig in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Es berichten Mo-FAZ (Corinna Budras), LTO und beck-aktuell.
Rechtspolitik
Feuerwerk/Angriffe auf Polizist:innen: Die Gewerkschaft der Polizei hat eine Petition für ein bundesweites Böllerverbot gestartet, die bereits 1,3 Millionen Menschen unterzeichnet haben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich gegen ein Böllerverbot ausgesprochen. Sie verwies darauf, dass die Bundesregierung bereits im Dezember einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sprengstoffrechts beschlossen hat, mit dem das Vorgehen gegen den unerlaubten Umgang mit gefährlicher Pyrotechnik verschärft werden soll. Faeser, Bundesjustizminister Volker Wissing (Ex-FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) fordern darüber hinaus, dass der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu höheren Strafen bei Angriffen auf Polizei und Rettungskräfte beschließt. Es berichten LTO, spiegel.de und bild.de (Felix Rupprecht).
tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Alena Lagmöller) untersucht, ob und wie ein Böllerverbot rechtlich durchsetzbar wäre. Es wäre dabei wohl nicht zwingend notwendig, auf gesetzlicher Ebene anzusetzen; das Bundesinnenministerium könnte direkt die entsprechende Verordnung ändern. Nur vereinzelt werde die Ansicht vertreten, ein allgemeines Böllerverbot sei so einschneidend, dass es nur der parlamentarische Gesetzgeber, sprich der Bundestag, beschließen könne. Sollte ein Verbot tatsächlich kommen, könnten Bürger:innen dagegen vor den Verwaltungsgerichten klagen, bei einem Gesetz nur vor dem Bundesverfassungsgericht.
Für ein Verbot plädiert Jost Maurin (Sa-taz), der meint, dass auch Deutschland den privaten Kauf und Gebrauch von Pyrotechnik zur nächsten Jahreswende entweder ganz verbieten oder viel stärker beschränken sollte. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre es, so der Autor, privates Böllern nur noch in bestimmten Gebieten zu erlauben, wie es jetzt die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) vorgeschlagen habe.
Ausbürgerung: In einem Interview forderte CDU-Chef Friedrich Merz, dass bei doppelter Staatsbürgerschaft "eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft" möglich sein müsste, "wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben." spiegel.de berichtet.
Wahleinmischung: Für Ronen Steinke (Sa-SZ) sind die Äußerungen von Elon Musk und J.D. Vance kein Problem für die Demokratie. Solche Wahlbeeinflussungen und Politikerbeschimpfungen müsse "man wohl ebenso erdulden, wie wenn sich umgekehrt deutsche Politiker über die amerikanische Politik äußern". "Das wirkliche, ernste Problem beginnt erst dort, wo ein Tech-Milliardär deutschen Politikern nicht bloß die Meinung sagen, sondern ihnen im Diskurs effektiv auch den Saft abdrehen kann", wie es Musk über sein soziales Medium X möglich sei, schreibt Steinke. Und genauso müsse man es als Einmischung werten, "wenn die chinesisch kontrollierte Videoplattform Tiktok im Europa-Wahlkampf den AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah "zurückstuft". Dieses Problem müsse auch mithilfe neuer Gesetze geregelt werden.
Digitalisierung als Staatsziel: Der deutsche Start-up-Verband fordert, Digitalisierung als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Mo-FAZ (Maximilian Sachse) stellt das entsprechende Papier des Rechtsprofessors Martin Will und des Legal-Tech-Unternehmers Benedikt Quarch vor. Danach soll sich der Staat in einem neuen Artikel 20b verpflichten: "nachhaltig die Entwicklung und den Ausbau digitaler Infrastruktur sowie den Zugang aller Menschen zu digitalen Technologien und Diensten" zu fördern und "die verantwortungsvolle Teilhabe an der Digitalisierung und den Schutz der digitalen Dimension der Grundrechte" zu gewährleisten. Bund, Länder und Kommunen würden so verpflichtet, den Stand der Digitalisierung in Deutschland "fortlaufend zu überprüfen, Defizite zu identifizieren und zeitnah zu schließen".
Frauenquote in Unternehmen: beck-aktuell informiert über das Ende der Umsetzungsfrist einer EU-Richtlinie über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen am 28. Dezember. Die Richtlinie legt für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Ziel von 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern und von 33 Prozent unter allen Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern fest. Im November hat die Bundesregierung die verbindlichen Vorgaben für Unternehmen zunächst ausgesetzt. Laut Richtlinie sei das möglich, wenn ein Mitgliedstaat die Ziele bereits erfüllt oder zumindest per Gesetz vorgibt, dass sie zu erfüllen sind.
Justiz
BVerfG zu längerfristigen Observationen: Das Bundesverfassungsgericht hat auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts Vorschriften des Polizeigesetzes NRW für verfassungswidrig erklärt, die es erlauben, eine Person über einen längeren Zeitraum heimlich zu observieren und zugleich Fotos von ihr anzufertigen. Beides gemeinsam stelle einen schweren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, es müsse daher eine "konkrete oder wenigstens eine konkretisierte Gefahr" vorliegen. Das Fehlen dieser Eingriffsschwelle mache § 16a PolG NRW unverhältnismäßig. Die bisherige Voraussetzung, dass jemand irgendwann in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wolle, werde auch dem Bestimmtheitsgebot nicht gerecht. Bis Ende des Jahres muss das Land nun nachbessern, bis dahin kann die bisherige Praxis weitergeführt werden. Auch die Polizeigesetze anderer Länder, etwa in Sachsen, dürften betroffen sein. Es berichten Sa-SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath), tageschau.de (Alena Lagmöller), spiegel.de, beck-aktuell und LTO.
BVerfG 2024: LTO (Max Kolter) stellt wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vor. So ging es im vergangenen Jahr um das neue Wahlrecht, die Parteienfinanzierung, die Rechte leiblicher Väter und um eine Entscheidung, mit der sich das Gericht "zur dritten Instanz" im presse- und äußerungsrechtlichen Eilverfahren gemacht habe. Kurz vor dem Ende der verkürzten Legislaturperiode fand sich in Bundestag und Bundesrat auch die notwendige Mehrheit, um die Resilienz des Gerichts bei steigenden Wahlergebnissen für Verfassungsfeinde zu stärken.
BAG zu Gleichstellungsbeauftragte: Das Bundesarbeitsgericht hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil aus dem Oktober entschieden, dass eine Ausschreibung für den Posten einer Gleichstellungsbeauftragten in einem schleswig-holsteinischen Landkreis zulässigerweise auf Frauen beschränkt werden kann. Geklagt hatte eine intergeschlechtliche Person, die die ausgeschriebene Stelle nicht erhalten hatte und daraufhin von der Behörde wegen der diskriminierenden Ausschreibung 7.000 Euro Entschädigung verlangte. Das BAG stellte darauf ab, dass der schleswig-holsteinische Gesetzgeber ausdrücklich nur Frauen mit den Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten betrauen wollte und diese Beschränkung nicht nur gegenüber Männern, sondern auch gegenüber zweigeschlechtlichen Bewerbern gerechtfertigt sei. beck-aktuell berichtet.
OLG Jena – "Knockout 51": Das Oberlandesgericht Jena hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen zwei weitere Mitglieder und einen Unterstützer der Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" zur Hauptverhandlung zugelassen, wie LTO berichtet. Das OLG hat die Anklage allerdings beim Landgericht Gera zugelassen, nicht beim OLG, weil es "Knockout 51" als kriminelle, nicht aber als terroristische Vereinigung einstuft. Der GBA hat dagegen beim BGH sofortige Beschwerde eingelegt. Im Juli 2024 hatte das OLG Jena bereits vier Mitglieder von Knockout 51 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
LG Hamburg – Remigrations-Treffen: Gegen das Recherchemedium Correctiv haben jetzt – ein Jahr nach Erscheinen der entsprechenden Publikation – der Initiator des sogenannten Potsdamer Treffens Gernot Mörig und der Teilnehmer und Staatsrechtler Ulrich Vosgerau Klage beim Landgericht Hamburg erhoben. Sie greifen insbesondere die Aussage im Fazit des Correctiv-Artikels an, wonach das Treffen einen "'Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" zum Gegenstand gehabt habe. Anders als bisher stufen die Kläger die beanstandeten Correctiv-Äußerungen nun als "unwahre Tatsachenbehauptungen" ein und nicht mehr als Meinungsäußerung. Die Kläger berufen sich auf die vielen Medienberichte, die Aussagen im Fazit des Correktiv-Artikels für Tatsachenaussagen gehalten hatten und deshalb gerichtlich verurteilt wurden. LTO (Felix W. Zimmermann) erläutert das Verfahren.
AG Hannover zu Politikerbeleidigungen: Das Amtsgericht Hannover hat, wie bild.de (Mirko Voltmer) schreibt, einen Rentner zu 1650 Euro Geldstrafe (55 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt, weil er Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Internet als "korrupten Drecksack" beleidigt hatte, dem man "solange aufs Maul schlagen müsse, bis die Erinnerung einsetzt". In einem anderen Verfahren wurde eine junge Frau zu 40 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, die Außenministerin Annalena Baerbock u.a. als "Terroristin" bezeichnet hatte. Wie bild.de erfahren hat, ist die Zahl der Strafanzeigen nach Paragraf 188 StGB ("Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung") in Niedersachsen angestiegen. Im vergangenen Jahr hatten Staatsanwälte 55 entsprechende Strafbefehlsanträge gestellt, 2022 waren es noch 27.
VG Köln – Schönbohm vs. Faeser: Für den 23. Januar ist die Verhandlung zwischen dem früheren Präsidenten des BSI Arne Schönbohm und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) terminiert, wie bild.de (Nikolaus Harbusch) erfahren hat. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Abberufung Schönbohms von seinem Amt nach einer Sendung des Entertainers Jan Böhmermann. Der hatte dem damaligen BSI-Präsidenten Kontakte nach Russland vorgeworfen. Die nachfolgendenden Reaktionen seiner Dienstherrin sieht Schönbohm als Mobbing und fordert deshalb Schadensersatz von der Bundesrepublik
VG Regensburg zu Einbürgerung/Existenzrecht Israels: Im Feuilleton setzt sich nun auch Jürgen Kaube (Sa-FAZ) mit der Entscheidung des VG Regensburg zur Berücksichtigung des Existenzrechts Israels bei der Einbürgerung auseinander. So sei schon die Anhörung durch die Einbürgerungsbehörde, deren Protokoll vorliegt, "eine Mischung aus nachvollziehbaren und völlig unsinnigen Fragen". Das Protokoll zeige zudem und vor allem die Überforderung des staatenlosen Palästinensers.
Richterin Martina Flade: Die sächsische Jugendrichterin Martina Flade will den Justizdienst verlassen und sich künftig als Rechtsanwältin niederlassen, hat bild.de (Bernd Schilz) erfahren. Die Juristin ist über Instagram, TikTok, YouTube und einen eigenen Podcast bekannt geworden, wo sie über ihre beruflichen Erfahrungen informiert.
Recht in der Welt
USA – Trump/Stormy Daniels: Im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump soll am 10. Januar das Strafmaß verkündet werden, nachdem der designierte Präsident bereits im Mai 2024 von einer Jury schuldig gesprochen wurde, Geschäftsunterlagen gefälscht zu haben, um eine Zahlung von 130.000 Dollar an die ehemalige Pornodarstellerin Stormy Daniels zu verschleiern. Die Verkündung war von Richter Juan Merchan ursprünglich auf den 11. Juli angesetzt worden. Auf Antrag von Trumps Anwälten war das Verfahren jedoch zweimal verschoben worden, auch um Vorwürfen der versuchten Beeinflussung der US-Wahl zu begegnen. Nach Trumps Wahlsieg verschob der Richter den Termin erneut, um sich über das weitere Vorgehen klarzuwerden. Der Richter habe jetzt angedeutet, dass das Verfahren ohne Haftstrafe, Geldstrafe oder Bewährung abgeschlossen werden könnte (so genannte "bedingungslose Entlassung"). Trump würde dennoch das Präsidentenamt als vorbestraft antreten. Trump hat bereits angekündigt, ggf. dagegen vorgehen zu wollen. spiegel.de berichtet.
USA – Apple/Siri-Gesprächsaufnahmen: Das Unternehmen Apple hat sich in einem Vergleich im Rahmen einer Sammelklage zur Zahlung von 95 Millionen Dollar verpflichtet. Es geht um teils sehr persönliche Gespräche von Nutzer:innen, die von Apples Sprachassistenten Siri aufgezeichnet und möglicherweise von menschlichen Mitarbeiter:innen mitgehört wurden. Betroffene, die in den USA leben, können mit einer Entschädigung von bis zu 20 Dollar je Gerät für bis zu fünf Siri-fähige Geräte rechnen, wenn sie unter Eid schwören, dass sie Siri versehentlich während eines Gesprächs aktiviert haben, das vertraulich oder privat sein sollte. Der Vergleichsvorschlag muss noch von einem Richter genehmigt werden. Die Sa-FAZ und beck-aktuell berichten.
Südkorea – Kriegsrecht: In Südkorea haben das Militär und der präsidiale Sicherheitsdienst eine Festnahme des suspendierten Präsidenten Yoon Suk Yeol verhindert. Gegen den Staatschef laufen Ermittlungen, weil er ohne ausreichenden Grund das Kriegsrecht verhängt habe. Die Strafverfolgungsbehörden hatten einen Antrag auf Festnahme des Präsidenten gestellt, weil dieser drei Vorladungen ignoriert hatte. Das Verfassungsgericht Südkoreas prüft derzeit, ob Yoon endgültig seines Amtes enthoben wird. Dabei spielt wohl eine Rolle, ob das Veto des Parlaments gegen die Verhängung des Kriegsrechts verfassungskonform war. LTO berichtet.
Sonstiges
Resozialisierung: Der Spiegel (Christian Buß) stellt die neue ARD-Serie "A Better Place" vor, die von einem fiktiven großangelegten Resozialisierungsprojekt erzählt, bei dem Justizvollzugsanstalten geöffnet und Straftäter – Vergewaltiger, Totschläger und Raubmörder – in die Freiheit entlassen werden – ob diese das wollen oder nicht. "Bald mischen sich die Delinquenten, 300 an der Zahl, unter die Menschen vor Ort. Paranoia macht sich breit, Opfer-Vereine begehren auf." Es sei eine Serie aus dem "Near-Future-Genre", in dem es darum gehe, Entwicklungen der Gegenwart dramatisch oder gar dystopisch auf die Spitze zu treiben, heißt es im Text. Zwar handele es sich um eine zuweilen recht schablonenhafte Produktion, die dann aber doch eine fordernde Ambivalenz entwickele: "Freiheit ist nicht nur Verheißung, Freiheit kann auch Fluch sein", so das Resümee.
Rechtsgeschichte – Jurafakultäten im Nationalsozialismus: Für beck-aktuell hat Sebastian Felz vom "Forum Justizgeschichte" Michael Grüttners Buch "Talar und Hakenkreuz. Die Universitäten im Dritten Reich" gelesen. Grüttner zeige "in vielen Facetten, faktenreich und quellengesättigt, wie der selbst gestellte Anspruch der Universitäten, 'Hüterinnen von Wahrheit und Gerechtigkeit' zu sein, auch und gerade in den juristischen Fakultäten durch das Ideal einer 'kämpferischen Wissenschaft' ersetzt wurde, die im Namen von Ideologie und Macht forschte und lehrte".
Rechtsgeschichte – IGH-Richter Walther Schücking: Der Historiker Ulf Morgenstern erinnert im FAZ-Einspruch an den Juristen Walther Schücking, der am heutigen Montag vor 150 Jahren geboren wurde. Er war der erste und einzige deutsche Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag, an den er 1930 durch die Völkerbund-Versammlung gewählt wurde.
Rechtsgeschichte – Kolonialrecht: Martin Rath erinnert auf LTO an die Kolonialgeschichte Deutschlands, insbesondere ab 1900 in Kamerun, und erläutert das damals dort geltende Kolonialrecht, mit Fokus auf das Recht der Landnahme durch Kolonialgesellschaften und die Strafrechte gegenüber "Eingeborenen".
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56259 (abgerufen am: 16.01.2025 )
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