Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. September 2022: Busch­mann plant Abhil­fe­klagen / Ergeb­nisse des Juris­ten­tages / Kon­se­qu­enzen aus VDS-Urteil

26.09.2022

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für die Umsetzung der EU-Verbandsklagen-Richtlinie vorgelegt. Der Juristentag befasste sich u.a. mit der Besetzung von Richterposten. Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung geht weiter.

Thema des Tages

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Das Hbl (Heike Anger) stellt den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in die Ressortabstimmung gegebenen Referentenentwurf für ein Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) vor. Danach sollen anerkannte Verbände aus dem Verbraucher-, Umwelt-, Daten- oder Gesundheitsschutz sogenannte Abhilfeklagen gegen Unternehmen erheben können, wenn mindestens 50 Verbraucher:innen betroffen sind und gleichartige Ansprüche haben, über die schablonenhaft entschieden werden kann. Als Abhilfe kann nicht nur auf Schadensersatz geklagt werden, sondern zum Beispiel auch auf eine Reparatur, Preisminderung oder Vertragsauflösung. Einzelpersonen sollen nicht klagebefugt sein. Wenn sie von der Verbandsklage profitieren wollen, müssen sie sich wie bei der Musterfeststellungsklage in ein Register beim Bundesamt für Justiz eintragen. Mit der Einführung dieser Abhilfeklage soll die EU-Verbandsklagenrichtlinie umgesetzt werden soll. Die Umsetzungsfirst endet am 25. Dezember.

Rechtspolitik

DJT 2022: LTO (Hasso Suliak) fasst die Beschlüsse des 73. Juristentages, der am vergangenen Freitag endete, zusammen. So werden u.a. schärfere gesetzliche Rahmenbedingungen für Plattformbestreiber wie Twitter, Facebook etc. und auch für Hersteller digitaler autonomer Systeme (wie autonomer Fahrzeuge) gefordert. Bei Letzteren erwarte man vom Gesetzgeber schärfere Haftungsregeln z.B. im Bereich der deliktischen Produkthaftung. Bei der Diskussion über mögliche Neuregelungen zur Richterwahl sei "die erhoffte Revolution" ausgeblieben, heißt es im Text. So sei etwa der Vorschlag, auf Landes- und Bundesebene unabhängige Kommissionen für die Besetzung von Richterpositionen vorzusehen, genauso gescheitert wie die Anregung, im Rahmen von Beförderungsverfahren "zur Verbesserung der Objektivität von Beurteilungen spezielle Beurteilungsgremien einzurichten". Auch der Antrag den Bundes-Richterwahlausschuss künftig für Vertreter:innen der Anwaltschaft, Richterschaft und Rechtswissenschaft zu öffnen, fand keine Mehrheit. Im Bereich des Öffentlichen Rechts befasste sich der DJT mit der "nachhaltigen Stadt der Zukunft" und Neuregelungen zu Verkehr, Umweltschutz und Wohnen. Vorgeschlagen wurden diverse Änderungen im BauGB, um ökonomische, soziale und ökologische Planungen besser voranzutreiben.

DJT – Besetzung von Richterposten: Die Diskussion über das Verfahren bei der Besetzung von Richterpositionen fassen auch die Sa-FAZ (Stephan Klenner) und die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) zusammen. Im Kern ging es um die Verhinderung möglicher politischer Einflussnahmen auf die Auswahlentscheidungen. Die Bielefelder Professorin Anne Sander schlug die Einrichtung einer unabhängigen Kommission vor, die dann über die Besetzung von (Spitzen-)Positionen in der Justiz entscheiden soll – in einem solchen Gremium sollten auch Nichtjuristen vertreten sein, damit auch die Zivilgesellschaft beteiligt würde. Ulf Domgörgen, bis vor Kurzem Richter am Bundesverwaltungsgericht argumentierte dagegen: "Ich möchte wirklich nicht, dass Lieschen Müller über die Eignung von Bundesrichtern entscheidet. Das kann Lieschen Müller nicht." Entsprechende Anträge wurden abgelehnt.

Justizminister Buschmann im Interview: Im Gespräch mit tagesschau.de (Constantin Schreiber) erläutert Bundesjustizminister Marco Buschmann seine Vorstellungen eines Quick-Freeze-Verfahrens und warum es nach der Entscheidung des EuGH ein Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung sein kann. Außerdem erklärt er, weshalb er die Einführung einer rechtlichen Verantwortungsgemeinschaft für sinnvoll hält. Die Gasumlage sei rechtlich möglich.

Vorratsdatenspeicherung: Die Sa-taz (Christian Rath) fasst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung und die derzeit distkutieren Umsetzungsmöglichkeiten (Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen, Quick-Freeze-Verfahren) zusammen. 

Für Heribert Prantl (sueddeutsche.de) überschreitet die Vorratsdatenspeicherung die Grenze zur Totalität. Helene Bubrowski (FAS) dagegen plädiert für die vom EuGH ausdrücklich zugelassene Speicherung von IP-Adressen: Es sei etwa so, als ob in der analogen Welt die Polizei fragen würde, wer in der Wohnung wohnt, aus der gerade ein Blumentopf auf die Straße geflogen ist, mehr sei es nicht, auch wenn jetzt viele vor Massenüberwachung warnten. Svenja Bergt (Sa-taz) kritisiert, dass nach der Entscheidung sofort wieder die Diskussion über das Datensammeln losging. Dabei sei Überwachung einfach nur die Methode des geringsten Aufwandes: die Methode derjenigen, die sich nicht die Mühe machen wollten, darüber nachzudenken, was gegen ein konkretes Problem – Diebstähle, Terrorismus, sexualisierte Gewalt an Kindern – helfen könnte.

Pakt für den Rechtsstaat: Auch seitens der Justiz regt sich Kritik an den Plänen des Justizministers beim Rechtsstaats- und Digitalpakt. Laut LTO (Hasso Suliak) haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder und des Bundesverwaltungsgerichts auf ihrer 61. Jahrestagung in Bremen mehrheitlich festgestellt, dass das Angebot, den Ländern über mehrere Jahre verteilt insgesamt bis zu 200 Millionen Euro für einzelne Digitalisierungsprojekte zur Verfügung zu stellen, nicht ausreichend sei, "um die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Justiz zu sichern". Zudem bleibe es "weit hinter der Ankündigung im Koalitionsvertrag zurück".

Triage: Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen zur Triage unterlaufen die klinischen Erfolgsaussichten als zentrales Kriterium der ärztlichen Entscheidung, befürchtet die Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund Susanne Johna im FAZ-Einspruch. Insbesondere wendet sie sich gegen den vorgesehenen kategorischen Ausschluss der Ex-Post-Triage. Sie befürchtet, dass dadurch deutlich mehr Menschen versterben, da Patienten mit guten Überlebenschancen, die nur kurzfristig ein Beatmungsgerät brauchen, dies dann oft nicht bekommen würden. Auch bei den von manchen Verbänden vorgeschlagenen Losentscheidungen würden unnötig Menschen sterben.

Fluggastdaten: Wie netzpolitik.org (Matthias Monroy) berichtet, schlägt Tschechien, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat, in einem "Diskussionspapier" vor, weiterhin auch die Fluggastdaten für innereuropäische Flüge zu speichern. Zwar hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Verarbeitung der Daten bei Flügen innerhalb der EU gegen EU-Recht verstoße, sofern keine Terrorgefahr bestehe, die tschechische Ratspräsidentschaft schlägt nun aber unter anderem vor, dass "alle oder die meisten Mitgliedstaaten" gleichlautend eine "reale und gegenwärtige" terroristische Bedrohungslage erklären könnten.

Strafprozess: Gegen "Sammelsuriums"-Gesetzentwürfe zum Strafprozessrecht spricht sich Rechtsprofessor Matthias Jahn auf LTO aus. Im Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, das Strafverfahren "schneller, moderner und praxistauglicher" machen zu wollen, dazu sei eine Gesamtreform mit Augenmaß, die konsequent die Beschuldigtenrechte berücksichtigt, erforderlich, meint Jahn. Der Gesetzgeber müsse sich dabei auch von seinem "Pizza-mit-allem-Prinzip" – ein wenig Beschuldigtenrechte für die Anwaltsverbände hier, ein gleich großer Anteil "Opferschutz" für Pressure Groups und fraternisierende Medien da, etwas Justizentlastung für Tatrichter und Landesfinanzminister dort – verabschieden.

Gesetzgebung: Als "zu hastig und deshalb zu fehlerhaft" hat der Vorsitzende des für die Gesetzesprüfung zuständigen Normenkontrollrates Lutz Goebel die Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik kritisiert, berichtet RND (Eva Quadbeck). "Wenn es mehr Zeit für die Gesetzgebungsverfahren gäbe und mehr Experten gehört würden – vor allem jene, die in den Kommunen die Gesetze umsetzen müssen –, dann könnte man viele Korrekturen im Nachhinein vermeiden", so Göbel. Die zusätzliche Zeit, die die Verabschiedung der Regelwerke vorab bräuchte, würde man so später einsparen.

Justiz

EGMR – Klimaklagen: Die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) beschreibt die Hürden für Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. So könnte die bereits anhängige Beschwerde portugiesischer Kinder und Jugendlicher daran scheitern, dass nicht in allen beklagten 33 Staaten der nationale Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Außerdem müssten die Kläger den Gerichtshof davon überzeugen, "selbst, unmittelbar und gegenwärtig" durch unzureichende staatliche Maßnahmen zum Klimaschutz in ihren Menschenrechten verletzt zu sein.

BVerfG – Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Grenzwerte: Über eine Klage von sieben Bürgern, die in der Nähe der am stärksten mit gesundheitsschädlichem Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO₂) belasteten Messstationen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München leben und die vor dem Bundesverfassungsgericht strengere Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub durchsetzen wollen, berichtet die Mo-SZ (Markus Balser). Unterstützt werden die Kläger von der DUH und der Umweltorganisation Client Earth. Argumentiert wird mit verschärften WHO-Grenzwerten, die aber nur Empfehlungs-Charakter haben.

BGH zu gutgläubigem Kfz-Erwerb: Der Bundesgerichtshof hat den gutgläubigen Erwerb eines Kraftfahrzeugs bestätigt, weil die bisherige Eigentümerin nicht nachweisen konnte, dass die Erwerberin (hier ein italienisches Unternehmen), die den Wagen durch ein – dazu nicht berechtigtes – Autohaus erworben hatte, nicht gutgläubig gewesen sei. An dieser Beweislastverteilung ändere sich auch nichts, so der BGH laut LTO, wenn der Anknüpfungspunkt für fehlende Gutgläubigkeit ein (ggf. gefälschter) Fahrzeugbrief ist. Auch die Sa-FAZ schreibt über die Entscheidung.

VerfGH Berlin – Wahlen in Berlin: Am Mittwoch will der Berliner Verfassungsgerichtshof über eine mögliche Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlung* vom 26. September 2021 verhandeln. Die Mo-taz (Stefan Alberti) fasst in ihrem Berlin-Teil zusammen, worum es im Verfahren geht. Verhandelt werden zunächst vier der insgesamt 35 Einsprüche, nämlich die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung des Senats sowie die Einsprüche von zwei politischen Parteien (AfD und Die Partei). Diese seien geeignet, "alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken", heißt es seitens des Gerichtshofs. Für Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl ist die Wahlprüfung durch Bundestag und Bundesverfassungsgericht zuständig.

LG München I – Dammbruch in Brasilien: Heribert Prantl (Sa-SZ) widmet sich in seiner Kolumne dem Verfahren vor dem Landgericht München I, in dem Überlebende und Hinterbliebene eines Staudammbruchs in Brasilien Schadensersatz vom TÜV Süd fordern. Prantl beklagt die bisherige unbefriedigende Bilanz der juristischen Aufarbeitung von Großkatastrophen. Die Schuldigen täten, durchaus erfolgreich, so, als sei die hohe Zahl von Opfern ein Indikator für höhere Gewalt. Es wäre ziemlich bitter, wenn dazu jetzt noch eine weitere Erkenntnis käme - nämlich die: Je internationaler der Fall, umso hilfloser die nationale Justiz. Dass bereits der Bergbaukonzern Vale in Brasilien zu Ersatzleistungen herangezogen wurde, solle den TÜV Süd nicht freistellen.

LG Leipzig – Gil Ofarim: LTO berichtet über die Kritik der Verteidigung des Musikers Gil Ofarim, nachdem das Landgericht Leipzig die Anklage zugelassen und die Hauptverhandlung eröffnet hatte. Der Sänger hatte dem Mitarbeiter eines Leipziger Hotels Antisemitismus vorgeworfen und muss sich nun wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten. Es solle "ein öffentlichkeitswirksamer Schauprozess" durchgeführt werden, so der Vorwurf, das zeige nicht zuletzt auch die Besetzung der Strafkammer mit so vielen Richtern, wie sie sonst nur bei außergewöhnlich schweren Straftaten wie Mord und Totschlag vorgesehen sei.

VG Stuttgart zu Äußerungen eines Antisemitismusbeauftragten: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine einstweilige Anordnung wegen Äußerungen des baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume zum politischen Autorenblog "Achse des Guten" erlassen, wie welt.de (Constantin van Lijnden) mitteilt. Blume hatte im Juni öffentlich eine Entscheidung von Audi begrüßt, keine Anzeigen mehr auf dem Blog zu schalten, und dabei unter anderem Autoren "rassistische & demokratiefeindliche Positionen" vorgeworfen. Das Gericht sah in den Äußerungen eine "unmittelbare Einmischung in das von der Berufs- und Pressefreiheit sowie dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht geschützte Werbegeschäft eines Mediums", die "vom Auftrag und den Befugnissen des Antisemitismusbeauftragten nicht gedeckt" sei.

GBA – IS-Terror: Die Sa-FAZ (Reiner Burger) berichtet über die Festnahme eines 16-jährigen Jugendlichen, der im Namen der Terrororganisation IS eine "schwere staatsgefährdende Straftat" geplant haben soll, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Er soll sich innerhalb weniger Monate stark radikalisiert und mit einem IS-Mann in Kontakt gestanden haben. Außerdem habe er sich bereits erklären lassen, wie man einen Sprengsatz baut.

StA Kiel – Corona-Todesfälle und Schutzmasken: Wie der Spiegel berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Kiel die Ermittlungen, die nach einem Coronaausbruch im Januar 2021 mit fünf Toten in einem Pflegeheim im schleswig-holsteinischen Boostedt eingeleitet wurden, jetzt wieder eingestellt. Weil bei den verwendeten möglicherweise mangelhaften Masken nach Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium die Prüfkriterien eingehalten worden seien, könne den "Verantwortlichen des Importeurs kein vorwerfbares Ver­halten nachgewiesen werden", hieß es zur Begründung.

StA Bielefeld – Behinderteneinrichtung: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat, wie die Sa-FAZ (Reiner Burger) berichtet, Anklage gegen vier leitende Mitarbeiter der diakonischen Behinderteneinrichtung Wittekindshof in Bad Oeynhausen erhoben. Zwei Männer und zwei Frauen sollen im Umgang mit 18 geistig Behinderten teils schwere Straftaten wie Freiheitsentzug und Körperverletzung begangen haben.

Bedrohung einer Vollzugshelferin: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" schreibt Verena Mayer (Sa-SZ) über den Prozess um ein Verhältnis zwischen einer ehrenamtlichen Justizvollzugshelferin und einem wegen Raubes Inhaftierten. Nachdem die Beziehung beendet war, bedrohte der Mann die Frau: Er würde einen Kumpel vorbeischicken, um sie umzubringen. Das Verfahren endete mit einem Freispruch, weil es nicht eindeutig bewiesen werden konnte, dass der angeklagte Gefangene die Frau bedroht hatte.

Schutz für Staatsanwalt: Die Justiz in Nordrhein-Westfalen schützt laut LTO, das Wohnhaus eines gefährdeten Staatsanwaltes mit Sicherungsmaßnahmen, die insgesamt 860.000 Euro kosten. Über die Art der Gefährdung oder die konkrete Aufgabe des Staatsanwalts habe das Ministerium keine Angaben gemacht, es handele sich aber um einen Einzelfall.

Grenzkontrollen: Im Interview mit dem Spiegel (Jan Friedmann) spricht der Münchner Staatsanwalt Reinhard Röttle über die Grenzkontrollen anlässlich des G7-Gipfels in Bayern und die damit verbundenen, auch unerwarteten, Erfolge. Die Kontrollen der Polizei hätten zu hundertfachem Beifang und in der Folge zu vielen Ermittlungsverfahren geführt: allein in Passau mehr als 450, über 650 bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. Auch hätten durch Aufgriffe an den Grenzen viele ausstehende Haftbefehle vollzogen werden können.

Reputation des BVerfG: Arnd Diringer macht sich in seiner Kolumne in der WamS Sorgen um einen möglichen Verlust des hohen Vertrauens, das das Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte hinweg zu Recht erworben habe, das aber durch jüngere Ereignisse gefährdet werde. Er nennt als Beispiele, die hohe Summe, die das Gericht zur Abwehr eines bloßen Presseauskunftsanspruches aufgewendet hatte und die erfolgreiche Klage eines Rechtsanwaltes gegen die Coronaregeln des Gerichtes.

Recht in der Welt

Ungarn – Rechtsstaat und EU-Gelder: Ungarn hat laut spiegel.de ein zweites Gesetzespaket vorgelegt, mit dem der Missbrauch von EU-Geldern verhindert und so die Forderung der EU nach rechtsstaatlichen Strukturen erfüllt werden soll. Im Kern ist der Aufbau einer Integritätsbehörde vorgesehen: Diese soll die Vorbeugung, Ermittlung und Korrektur von möglichem Betrug, Interessenskonflikten, Korruption und anderen Regelwidrigkeiten bei der Verwendung von EU-Geldern erleichtern.

USA – Unternehmensstrafrecht: Die Rechtsanwälte Eike Bicker und Moritz Stilz erläutern auf LTO die Pläne des US-Justizministeriums für eine Reform des Unternehmensstrafrechtes. Es handele sich um eine der umfangreichsten Überarbeitungen der Strafverfolgungsrichtlinien in den letzten Jahren. Die Anforderungen an Kooperation, Übergabe von Dokumenten und Compliance-Maßnahmen sollen signifikant verschärft werden. Die Auswirkungen auf Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen zu den USA unterhalten, können erheblich sein, warnen die Autoren.

USA – Zivilklage gegen Trump-Familie: Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James hat eine Zivilklage gegen Mitglieder der Familie des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump erhoben. Der Ex-Präsident, seine Kinder und seine Unternehmen sollen über mehr als zehn Jahre im großen Maße Trumps tatsächliche Vermögenswerte falsch angegeben haben, um so niedrigere Steuern bezahlen zu müssen und gleichzeitig von günstigeren Konditionen für Kredite und Versicherungsleistungen zu profitieren. Jurastudent Benedikt Gremminger erläutert auf LTO, was es mit der Klage auf sich hat und was das Verfahren für die Trumps bedeuten könnte.

Die Mo-SZ (Peter Burghardt) porträtiert die Generalstaatsanwältin Letitia James, die "derzeit unangenehmste Gegnerin" von Donald Trump. Sie ist ihm spätestens auf der Spur, seit ein früherer Vertrauter vor dem Kongress dessen mutmaßliche Betrügereien benannt hatte, heißt es im Text. Trump unterstellt ihr politische Motive, verklagte sie Ende 2021 seinerseits, verlor aber damals.

Belgien – Entführungspläne gegen Justizminister: Offenbar gab es Pläne, den belgischen Justizminister Vincent Van Quickenborne zu entführen. Wie die Mo-SZ (Josef Kelnberger) berichtet, vermuten die belgischen Ermittlungsbehörden einen Zusammenhang mit der Drogenmafia. Justizminister Quickenborne hat den Kampf gegen die kriminellen Banden zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht.

Spanien – Richterbenennungen: In Spanien können seit vier Jahren zwei Verfassungsrichterposten und mehr als ein Dutzend Posten am Obersten Gerichtshof nicht besetzt werden, weil das Mandat des "Generalrats der rechtsprechenden Gewalt" abgelaufen ist und aufgrund politischer Blockade nicht erneuert wird. Die spanische Justiz befinde sich in einer "katastrophalen Lage", schrieb laut Mo-FAZ (Hans-Christian Rößler) die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Věra Jourová im September in einem Brandbrief nach Madrid. Am Donnerstag will EU-Justizkommissar Didier Reynders nach Madrid reisen, um zu vermitteln.

Sonstiges

DJT – Henning Radtke: Der Richter am Bundesverfassungsgericht Henning Radtke ist laut LTO neuer Präsident der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages e.V. Er folgt damit auf Rechtsprofessor Mathias Habersack.

RA Fuellmich und die Corona-Sammelklage: Die Pläne des Rechtsanwaltes Rainer Fuellmich, der eine "Billionen"-Sammelklage in den USA gegen die Coronamaßnahmen angekündigt und dafür erhebliche Spendengelder eingesammelt hatte, scheinen sich nach Recherchen von t-online.de (Lars Wienand) als Schwindel herauszustellen. Verklagt werden sollten der Virologe Christian Drosten und RKI-Chef Lothar Wieler, weil sie angeblich zusammen mit der WHO die treibenden Kräfte hinter den Corona-Maßnahmen – und daher persönlich für den Schaden verantwortlich gewesen seien. Jetzt fühlten sich Mandanten betrogen und Fuellmichs frühere Partner bezichtigten ihn der Lüge, heißt es im Artikel.
 

* Angaben wurden um 8.25 h am Erscheinungstag korrigiert. Es geht in diesem Verfahren nicht um die Bundestagswahl.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. September 2022: Buschmann plant Abhilfeklagen / Ergebnisse des Juristentages / Konsequenzen aus VDS-Urteil . In: Legal Tribune Online, 26.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49730/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen