Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. September 2022: Tank­s­tel­len­pro­zess vor Abschluss / Det­molder Kli­maklage geht 2023 wei­ter / K. Harris kri­ti­siert Sup­reme Court

12.09.2022

Das Urteil zur Tötung eines Tankwartes nach einem Maskenstreit wird am Dienstag verkündet. Die Klimaklage eines Bauern gegen VW wird erst 2023 verhandelt. US-Vizepräsidentin Kamala Harris zweifelt an der Integrität des US-Supreme Courts.

Thema des Tages

LG Bad Kreuznach – Tötung wegen Maskenpflicht: Im Prozess um die Tötung eines Tankwartes nach einer Auseinandersetzung über die Maskenpflicht soll am Dienstag das Urteil verkündet werden. Die Mo-SZ (Annette Ramelsberger/Benedikt Warmbrunn) schildert das bisherige Verfahren ausführlich und betont dabei die Perspektive der Mutter des Opfers. Sie habe auch kurz vor dem Urteil noch nicht verstanden, warum ihr Sohn sterben musste, heißt es im Text. Die Verteidigung hat laut Sa-FAZ (Kim Maurus) darauf plädiert, den Angeklagten nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes zur Verantwortung zu ziehen. Was er getan habe, sei weder auf Heimtücke noch auf niedrige Beweggründe zurückzuführen, auch sei keine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Es gebe begründete Zweifel daran, dass der Täter im vollen Begriff seiner geistigen Fähigkeiten gehandelt habe, weil er unter Alkoholeinfluss und in einer psychischen Krise gehandelt habe, machte Verteidiger Alexander Klein geltend.

Rechtspolitik

Produkte aus Zwangsarbeit: Wie die Mo-FAZ (Hendrik Kafsack) erfahren hat, will die Europäische Kommission am morgigen Dienstag ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit vorschlagen. Nationale Behörden sollen danach die Kontrolle übernehmen. Werde ein Verstoß festgestellt, sollen die verantwortlichen Unternehmen verpflichtet werden, das Produkt vom europäischen Binnenmarkt zu nehmen, sowie die Einfuhr und Ausfuhr verboten werden. Ein Rückruf von bereits verkaufen Produkten st nicht vorgesehen, auch keine Ausnahmen für kleine Unternehmen.

Hendrik Kafsack (Mo-FAZ) begrüßt das Vorhaben in einem separaten Kommentar, denn noch immer landeten Produkte, die Zwangsarbeiter:innen gefertigt haben, in den Regalen europäischer Kaufhäuser. Er warnt allerdings davor, entsprechend den Vorstellungen des EU-Parlamentes, den Unternehmen die Beweislast aufzubürden, dass sie keine Zwangsarbeit nutzen. Es könne nicht zuvörderst Aufgabe der Unternehmen sein zu reparieren, was die Politik auf anderem Weg nicht durchsetzen könne.

Cookies: Rechtsprofessor Rolf Schwartmann stellt in der Mo-FAZ den ersten Entwurf für eine "Einwilligungsverwaltungs-Verordnung" (EinwVO) vor, die die Verwaltung von Cookies regeln soll. Danach sollen die Nutzer über einen entsprechenden Dienst steuern, was mit ihren Daten geschehen soll und diese Enstellungen sollen dann für alle Unternehmen der Ad-Tech-Branche gelten. So sollen Cookie-Banner entbehrlich werden, der Datenschutz gestärkt und die Transparenz erhöht werden.

Vorratsdatenspeicherung: Über die Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition zu einer etwaigen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, berichtet jetzt auch der Spiegel (Gerald Traufetter/Wolf Wiedmann-Schmidt). Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich dafür ausgesprochen, zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch die IP-Adressen zu speichern, um so Onlinenutzer identifizieren zu können. FDP und Grüne hatten sich umgehend erneut gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Es zeichne sich ab, so der Spiegel, dass der EuGH am 20. September das ausgesetzte deutsche Gesetz in weiten Teilen beanstanden werde.

Über- und Zufallsgewinne: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tristan Lemke prüft im Verfassungsblog die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der derzeit diskutierten Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf dem Strommarkt. Er sieht das Problem, dass hier wirtschaftlich gleich leistungsfähige Steuerpflichtige unterschiedlich belastet werden und dass dies eigentlich nur zulässig sei, wenn damit außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke aus Gründen des Gemeinwohls verfolgt würden. Lemke schaut sich die Lösungsansätze an, meint aber, dass die grund- und unionsrechtlichen Fragestellungen erst beantwortet werden können, wenn die nähere Ausgestaltung feststeht.

Insolvenzrecht: Wie spiegel.de berichtet, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorübergehend das Insolvenzrecht ändern. Der Prognosezeitraum bei der sogenannten Überschuldungsprüfung soll dabei von zwölf auf vier Monate verkürzt werden. Unternehmen würden dadurch Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anzupassen.

Justiz

LG Detmold/LG Stuttgart – Klimaschutz: Über die von Greenpeace unterstützte Klimaklage eines Bauern gegen VW wird das Landgericht Detmold erst im Februar nächsten Jahres weiterverhandeln, während im Verfahren vor dem LG Stuttgart gegen Mercedes-Benz eine Entscheidung bereits am kommenden Dienstag fallen soll, informieren Sa-FAZ (Katja Gelinsky) und LTO (Franziska Kring). Die Richter in Detmold bezweifelten nach wie vor, ob VW die von dem Biobauern geltend gemachten Schäden anzulasten seien und ob der Konzern gegen geltendes Recht verstoßen habe, so die FAZ. LTO zitiert dagegen die sich optimistisch zeigende Anwältin Roda Verheyen, die den Kläger in Detmold vertritt. "Die Richter haben keine Zweifel daran geäußert, dass VW mit seinem klimaschädlichen Geschäftsgebaren für den verheerenden Zustand der Wälder und Böden des Klägers mitverantwortlich sein kann. Das ist ein erster Erfolg", so die Anwältin.

BVerfG – Nachtragshaushalt und Schuldenbremse: Die Mo-FAZ (Manfred Schäfers) berichtet über den Schriftwechsel zwischen Bundesregierung und der klagenden CDU/CSU-Fraktion in der Auseinandersetzung um den von den Koalitionsfraktionen verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt 2021. Mit der Klage im April hatte die Unions-Fraktion eine einstweilige Anordnung beantragt, dass die Mittel aus dem erhöhten Klimafonds vorläufig nur in Anspruch genommen werden dürfen, "wenn und soweit der Deutsche Bundestag entsprechende Ausgaben zur Finanzierung einer Zuführung zum Sondervermögen im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2022 beschließt". Die Bundesregierung hat dagegen eingewendet, der Unionsantrag laufe darauf hinaus, dass das Haushaltsgesetz außer Vollzug gesetzt wäre.

Man solle sich von dem juristischen Klein-Klein nicht täuschen lassen, mahnt Manfred Schäfers (Mo-FAZ), im Kern gehe es um Großes: die Schuldenbremse, die richtige politische Zuordnung von Krediten und das Budgetrecht künftiger Abgeordneter.

VGH Bayern zu Kreuzen in Behörden: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) findet die Begründung der Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Kreuzerlass "bemerkenswert". Sie stellten die Dreistigkeit bloß, mit der sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Rechtfertigung für seinen Kreuz-Erlass zusammengedichtet habe. Selbstverständlich sei das Kreuz kein Ausdruck landestypischer Prägungen, wie Söder behauptet – sonst hätte man auch Brezenreliefs oder Lederhosen aufhängen können –, sondern Ausdruck einer Glaubensüberzeugung. Allerdings sei die Einwirkung des Kreuzes im Eingangsbereich von Behörden nicht nur "flüchtig", wie der VGH urteilte, vielmehr werde hier das Klima geschaffen, das die Besucher:innen durch die Flure der Behörde geleite.

LG Leipzig – MDR/Udo Foht: Im Prozess gegen den früheren Unterhaltungschef des MDR, Udo Foht, hat sein Verteidiger am Freitag ein Geständnis verlesen. Darin gibt Foht zu, dass er sich in mehreren Fällen bis zu fünfstellige Darlehenssummen – teilweise auch von Privatpersonen – geliehen hat, um damit Sendungen vorzufinanzieren. Er habe so seine Kompetenzen überschritten. Er habe auch gewusst, dass er das Geld nicht werde zurückzahlen können. Sa-SZ (Anna Ernst) berichtet.

LG Hamburg zu Edeka vs. Coca Cola: Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von Edeka eine einstweilige Verfügung erlassen, die Coca Cola einen Lieferstopp untersagt. Coca Cola missbrauche seine Marktmacht, wenn es mit Hilfe eines Lieferstopps unangemessene Preiserhöhungen durchzusetzen versuche. bild.de (Sebastian Geisler) berichtet. 

Gerichtszeichnerin: In der Kolumne "Vor Gericht" schreibt Verena Mayer (Sa-SZ) über die Künstlerin Felicitas Loroch, die u.a. bei Verhandlungen vor dem Landgericht Berlin als Gerichtszeichnerin "mit schnellen Bewegungen Gesichter, Gesten, Roben" skizziert. Gerichtszeichnungen, die auf den ersten Blick wie aus der Zeit gefallen wirkten, gebe es nur, weil in Prozessen eine Art Bilderverbot herrsche, wie sonst vielleicht bei religiösen Zeremonien, so Mayer. Und doch hätten sie in einer Zeit, in der ständig gefilmt und gestreamt wird, fast schon etwas Avantgardistisches.

Ex-BSG-Präsident Reiter gestorben: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) würdigt den Ende August verstorbenen früheren Präsidenten des Bundessozialgerichtes Heinrich Reiter. Nach seiner Ernennung 1984 habe das BSG den Ruf erlangt, das Bundesgericht mit den kürzesten Bearbeitungszeiten zu sein. Als er 1995 verabschiedet wurde, habe er angemahnt, dass Sozialrichter nicht im „Wolkenkuckucksheim juristischer Interpretationsmöglichkeiten“ leben dürften, sondern erkennen müssten, dass sie in einer konkreten Situation der Gesellschaft Urteile sprächen.

Recht in der Welt

USA – Supreme Court: US-Vizepräsidentin Kamala Harris hat den Obersten Gerichtshof der USA scharf kritisiert, berichtet zeit.de. Mit seiner Entscheidung zum Abtreibungsrecht habe der Supreme Court das Recht der Frauen, über ihren eigenen Körper zu entscheiden, weggenommen und die Nation leide darunter, so Harris. Sie sagte auch, dass sie sich "große Sorgen um die Integrität des Gerichts insgesamt" mache. Der Vorsitzende Richter des Supreme Courts John Roberts reagierte bei einer Veranstaltung in Colorado auf die Kritik: "Nur weil Menschen mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, ist das kein Grund, die Legitimität des Gerichts infrage zu stellen", sagte er.

USA – Abtreibungsrecht: Die Wählerinnen und Wähler in Michigan werden parallel zur Kongresswahl im November in einem Referendum auch über einen Verfassungszusatz zum Schutz des Rechts auf Abtreibung abstimmen. Abtreibungs-Befürworter:innen hatten mehr als 700.000 Unterschriften hierfür gesammelt. Ein Parlamentsausschuss ließ den Antrag wegen typographischer Mängel aber nicht zu. Dies hat der Oberste Gerichtshof von Michigan nun jedoch korrigiert. LTO berichtet. 

IGH – Ukraine vs. Russland: Die deutsche Regierung hat im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof zwischen der Ukraine und Russland eine Intervention eingereicht. Es sei das erste Mal, dass Deutschland am IGH eine entsprechende Erklärung abgegeben hat, betont Doktorand Simon Eichberger in seinem Text auf LTO. Bisher hätten neben Deutschland auch Lettland, Litauen, Neuseeland, das Vereinigte Königreich und die USA Interventionserklärungen beim Gericht eingereicht. Sollten die Interventionen zugelassen werden, wären es die ersten erfolgreichen Interventionen mehrerer Staaten in demselben Verfahren.

Belgien – Prozess zu islamistischen Anschlägen: In Belgien beginnt am heutigen Montag der Prozess um die Anschläge vom 22. März 2016 in Brüssel, bei denen seinerzeit 32 Menschen getötet und hunderte verletzt wurden. Zwei Attentäter hatten sich am Flughafen Zaventem und einer in einer U-Bahn an der Station Maelbeek, nicht weit vom Brüsseler Europaviertel, in die Luft gesprengt. Die Mo-SZ (Josef Kelnberger) gibt einen ausführlichen Ausblick auf das Verfahren. Prominentester Angeklagter ist danach Salah Abdeslam, der auch an den Anschlägen in Paris im November 2015 beteiligt war und dafür bereits in Frankreich zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Österreich – Ischgl-Prozesse: Der gerichtlichen Aufarbeitung der massenhaften Corona-Ansteckungen im österreichischen Ischgl im März 2020 widmet sich LTO. Die Schadensersatzprozesse werden nun auch gegen Vertreter der Tourismusbranche geführt – am Freitag wird im Wiener Landesgericht für Zivilrecht erstmals ein Fall verhandelt, bei dem nicht nur die Republik Österreich, sondern auch ein Hotelier aus dem Tiroler Alpenort verklagt worden ist. Außerdem wolle der Österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) für Corona-Opfer im Zusammenhang mit dem Ski-Ort Ischgl eine Sammelklage anstrengen. Der Republik Österreich werde vorgeworfen, im Umgang mit Covid-19 versagt und zur Ausbreitung in Europa beigetragen zu haben.

Frankreich - Verfassungs-Stresstest: Max Steinbeis (Verfassungsblog) fasst im Editorial eine Studie der Rechtsprofessoren Laurent Pech und Sébastien Platon über die Auswirkungen der Wahl eine:r zur Absicherung ihrer Macht entschlossenen extremistischen Präsident:in zusammen. Sie könnte sich bei der Gesetzgebung sehr weitgehend von jeder parlamentarischen oder gerichtlichen Kontrolle unabhängig machen, "nicht zuletzt durch das brandgefährliche Recht, die Verfassung direkt durch das Volk per Referendum ändern zu lassen." Die ordentliche Justiz indessen wäre vor Interventionen der Regierung ziemlich gut geschützt, anders als die Staatsanwaltschaft. Auch das höchste Verwaltungsgericht (Conseil d’Etat) wäre verwundbar. 

Sonstiges

Kanzlei Baker McKenzie: Die Mo-FAZ (Marcus Jung) stellt die Kanzlei Baker McKenzie vor, die 1962 als erste amerikanische Kanzlei in Deutschland ein Büro in Frankfurt/M. eröffnete.

Rachepornos: Die rechtliche Einordnung so genannter Rachepornos, also die Veröffentlichung von intimen Bild- oder Videodateien meist nach Beendigung der Beziehung durch einen der Ex-Partner, erläutert Rechtsanwältin Diana Grün auf LTO. Dass die Veröffentlichung von Rachepornos eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB) darstelle, werde auch nicht dadurch verändert, dass die Aufnahmen zunächst im Einverständnis der anderen Partei aufgenommen worden seien. Für die Ermittlungen sei wichtig, dass Betroffene die entsprechenden Beweise frühzeitig sicherten, sodass die Rechtsverletzung unschwer und eindeutig zu erkennen sei.

Politische Streiks: Auch wenn bereits in der öffentlichen Debatte die Befürchtung geäußert wurde, Deutschland könne angesichts der bevorstehenden wirtschaftlichen Herausforderungen ein "heißer Herbst" bevorstehen, seien Streiks zur Durchsetzung politischer Ziele nicht zu erwarten, schreibt Arnd Diringer in seiner Kolumne in der WamS. Denn Streiks seien nach der Rechtsprechung nur dann als rechtmäßig anzusehen, wenn sie durch Gewerkschaften getragen werden und auch dann nur zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele.

Rechtsgeschichte – Urteile gegen NS-Beamte: Martin Rath (LTO) erinnert am Beispiel eines Disziplinarverfahrens gegen einen früheren Gestapo-Beamten daran, wie häufig bei Prozessen in den 1950er- und 1960er-Jahren auf Richterseite noch NS-Juristen vertreten waren, so dass NS-Beamte auf der Angeklagtenseite mit Milde rechnen konnten.

 

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LTO/pf

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. September 2022: Tankstellenprozess vor Abschluss / Detmolder Klimaklage geht 2023 weiter / K. Harris kritisiert Supreme Court . In: Legal Tribune Online, 12.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49590/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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