Die juristische Presseschau vom 1. September 2022: Seeg­müller zu Corona-Maß­nahmen / Keine Home­of­fice-Anbie­tungspf­licht / BGH zu "Notar und Mediator"

01.09.2022

Der Vorsitzende des Verwaltungsrichterbundes Robert Seegmüller kritisiert die geplanten IfSG-Änderungen. Die angekündigte Pflicht, Arbeitnehmer:innen Homeoffice anzubieten, kommt nun doch nicht. Die Bezeichnung "Notar und Mediator" ist berufsrechtswidrige Werbung.

Thema des Tages

Corona - Schutzmaßnahmen Herbst/Winter: Im Interview mit der Welt (Kaja Klapsa) kritisiert Robert Seegmüller, Vorsitzender des BDVR (Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen), die geplanten Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz. Es bleibe beispielsweise unklar, ob der Gesetzgeber mit der bundesweiten FFP2-Maskenpflicht im Luftverkehr und im Schienenfernverkehr nur eine Belastung oder eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern wolle. Wenn nur eine erhöhte Belastung verhindert werden soll, wäre eine Maskenpflicht verfassungsrechtlich zweifelhaft. Weil Gerichtsentscheidungen zu Corona-Verordnungen der Länder häufig nur in einem vorläufigen Verfahren ergangenen seien und deshalb die inhaltliche Prüfung der Corona-Maßnahmen am Maßstab des Infektionsschutzgesetzes und der Verfassung vielfach zu kurz gekommen sei, fordert Seegmüller eine stärkere Annäherung der Prüfung im Eilverfahren an das Hauptsacheverfahren. Grundsätzlich sei aber zu diskutieren, inwieweit Corona-Maßnahmen überhaupt noch erforderlich seien. Denkbar wäre auch, so Seegmüller, im IfSG alle Ermächtigungen zu Corona-Maßnahmen Ende September auslaufen zu lassen.

Rechtspolitik

Corona - Arbeitsschutz/Homeoffice: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgestellt, die vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten soll. Danach sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, auf der Grundlage einer so sogenannten Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen. Anders als ursprünglich vorgesehen, ist die Pflicht, Arbeitnehmern die Möglichkeit des Homeoffice anzubieten, nicht mehr enthalten. Ein entsprechendes Angebot muss lediglich "geprüft" werden. SZ (Christina Kunkel) und taz (Barbara Dribbusch) berichten.

Social Media: Rechtsanwalt Christoph Wagner befasst sich auf LTO mit der Frage, wie eine "positive soziale Medienordnung" aussehen müsste, damit eine "demokratische Meinungsbildung und Debattenkultur" gewährleistet wird. Die Vorgabe, dass die algorithmischen Prozesse diskriminierungsfrei "inhaltsneutral", das heißt ausgewogener und weniger polarisierungsfördernd (also z.B. "klickneutraler") gestaltet werden müssen, sei angesichts der sich ständig ändernden Prozesse "leichter gesagt als getan". Wagner schlägt vor, dass es eine verpflichtende Darstellung von "Public Value-Inhalten" geben sollte: "Wenn neben dem individualisierten persönlichen Newsfeed in gleicher Größe und Prominenz ein Newsfeed mit Public Value-Inhalten angeboten würde, gäbe es eine Art "duales System" wie im Rundfunk.

Justiz

BGH zur Bezeichnung "Notar und Mediator": Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass ein Notar, wenn er als Berufsbezeichnung neben seiner Amtsbezeichnung gleichwertig den Begriff "Mediator" verwendet, gegen das Verbot berufsrechtswidriger Werbung verstößt. Beim rechtssuchenden Publikum werde der unzutreffende Eindruck erweckt, der Notar übe neben seinem Amt einen weiteren Beruf aus. Mediation sei dagegen Teil der notariellen Amtstätigkeit, die von jedem Notar durchgeführt werden könne. LTO berichtet.

BVerfG - "Judensau"-Relief: Die evangelische Kirchengemeinde Wittenberg hat entschieden, dass das antisemitische "Judensau"-Relief an der Wittenberger Stadtkirche bleiben soll. Zugleich soll aber der Text der Erklärtafel verändert werden und eine deutlichere Positionierung gegen Antisemitismus enthalten. Die Kirchengemeinde lehnte damit den Vorschlag einer Expertenkomission ab, die ein Abnehmen der Plastik empfahl. Der BGH hatte im Juni entschieden, dass die Plastik hängen bleiben kann, weil sie inzwischen ein Mahnmal sei. Dagegen hat der Kläger Michael Düllmann inzwischen das Bundesverfassungsgericht angerufen. LTO berichtet. 

BGH zu Schiffsfonds: Über einen bereits im Juni vom Bundesgerichtshof beendeten Rechtsstreit berichtet die FAZ (Marcus Jung). Es ging um einen geschlossenen Schiffsfonds, der ab 2008 von der Deutschen Bank vertrieben wurde. Wegen angeblicher Prospektfehler sowie wegen unterbliebener Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen der Weltfinanzkrise hatten mehrere Anleger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. geklagt, ein entsprechendes Musterverfahren endete jedoch 2019 mit einer Niederlage der Anleger. Der BGH bestätigte diese Entscheidung.

BVerwG zu Neonazi-Gruppe "Nordadler": Ein Mann, der vehement bestreitet, selbst Mitglied zu sein, könne nicht gegen ein Vereinsverbot vorgehen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine entsprechende Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen die Neonazi-Gruppe "Nordadler" abgewiesen. LTO berichtet.

VGH BaWü zu Anti-Abtreibungs-Mahnwache: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Initiatoren einer 2019 geplanten 40-tägigen Mahnwache gegenüber einer Pro-Familia-Geschäftsstelle recht gegeben. Die Stadt Pforzheim hatte die Auflage erlassen, dass die Versammlung von "40 Days for Life" während der Öffnungszeiten nur außerhalb der "direkten Sichtbeziehung" zum Gebäudeeingang der Beratungstelle stattfinden dürfe, um eine Stigmatisierung und Einschüchterung der Frauen zu verhindern. Diese Auflage sei rechtswidrig gewesen, so jetzt der VGH. Den beratungssuchenden Frauen wäre nicht die eigene Meinung der Demonstranten aufgedrängt worden und der geplante Protest hätte auch nicht zu einem physischen oder psychischen Spießrutenlauf für sie geführt. Das wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die Versammlung so nah am Eingang der Beratungsstelle stattgefunden hätte, dass die Versammlungsteilnehmenden den Frauen direkt ins Gesicht hätten sehen können und die Frauen den Plakaten, Parolen und Gebeten aus nächster Nähe ausgesetzt gewesen wären. taz (Christian Rath) und LTO berichten.

LG Köln zu Dooring-Unfall: Ein Radfahrer ist nicht verpflichtet, zu parkenden Autos einen so großen Abstand zu halten, dass die Kfz-Türen problemlos geöffnet werden können. Das hat laut LTO das Landgericht Köln entschieden und einem Rennradfahrer nach Kollision mit einer Autotür den vollen Schadensersatz zugesprochen. Beim Öffnen der Fahrertür hätte sich der beklagte Autofahrer so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

LG Detmold - Klimaschutz/VW: Die Zeit (Claas Tatje) befasst sich mit der beim Landgericht Detmold anhängigen Klimaklage eines Landwirts gegen den Autobauer VW. Ulf Allhoff-Cramer fordert – unterstützt von Greenpeace –, dass Volkswagen schon ab 2030 keine Verbrenner-Kfz mehr bauen darf. VW hat auf die Klage erwidert und dabei versucht, die Klagegründe schon im Kern zu entkräften. So sei "eine verlässliche Zuordnung konkreter lokaler Wetterphänome zum Klimawandel" nicht möglich, es bleibe völlig offen, wann dem Kläger wodurch und wie eine konkrete Beeinträchtigung droht, zitiert die Zeit. Außerdem rechne VW seine eigene Verantwortung klein: Die Produktion der Autos des gesamten Konzernes verursache nur rund ein Prozent der Gesamtemissionen der Fahrzeuge über die gesamte Lebensdauer. 98 Prozent der Emissionen der Fahrzeuge aber stammten von Lieferanten und den Autofahrern und lägen damit außerhalb der Kontrolle des Konzerns.

LG München I – "Spezi": Die Entscheidung im Rechtsstreit zweier Getränkehersteller um die Verwendung der Bezeichnung "Spezi" ist vom Landgericht München I verschoben worden, informiert LTO (Stefan Schmidbauer). Ursprünglich war eine Urteilsverkündung für den 30. August vorgesehen, der Termin wurde jetzt laut Gericht aus "dienstlichen Gründen" auf den 11. Oktober verlegt.

AG Berlin-Tiergarten zu Nötigung durch Klimaaktivist: Auch LTO berichtet jetzt über die erste Verurteilung eines Klimaaktivisten, der sich als Protest an der Fahrbahn der Berliner Stadtautobahn festgeklebt hatte. Der Richter habe in der Urteilsbegründung zwar Verständnis für das Anliegen des Angeklagten gezeigt, aber deutlich gemacht, dass nicht gegen Gesetze verstoßen werden dürfe. Es müsse andere Wege geben als ein Blockieren.

Recht in der Welt

USA – Donald Trump/Dokumente: Das amerikanische Justizministerium hat in einer Stellungnahme dargelegt, dass Grund für die Durchsuchung eines Anwesens des früheren US-Präsidenten Donald Trump auch Hinweise auf eine mögliche Justizbehinderung gewesen seien. Trumps Anwälte hätten fälschlicherweise behauptet, alle Verschlusssachen seien zurückgegeben worden. In dem Schreiben, das am Dienstagabend veröffentlicht wurde, heißt es, man habe "Hinweise dafür gefunden, dass Regierungsunterlagen wahrscheinlich versteckt und (aus dem Lagerraum) entfernt wurden", schreibt die FAZ (Majid Sattar).

Juristische Ausbildung

ZPO im Examen: Warum bei der Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen im Zivilprozessrecht nicht "auf Lücke" gelernt werden sollte, erläutert Rechtsanwalt Bernd Piper auf LTO-Karriere. Rechtswissenschaft höre nicht mit der Erkenntnis auf, dass jemandem materiell-rechtlich ein bestimmter Anspruch zustehe, untrennbar damit verbunden sei auch dessen Durchsetzung, wenn der Schuldner sich weigere, diesen zu erfüllen. Zwar seien zivilprozessuale Klausuren in jüngerer Zeit weniger geworden, ausgestorben seien solche Konstellationen je nach Bundesland aber nicht. Jedenfalls mit einer zivilprozessualen Zusatzfrage müsse jede Examenskandidat:in regelmäßig rechnen.

Teilzeitreferendariat: Auch Hamburg will künftig ermöglichen, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren. Der Senat der Hansestadt hat dazu, wie es auf beck-aktuell heißt, einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Anlass der geplanten Neuregelung ist eine ab 2023 geltende Änderung des Deutsche Richtergesetz, die bundesweit umgesetzt werden müsse. Danach könne das Referendariat auf bis zu zweieinhalb Jahre gestreckt werden, wenn Kinder oder Angehörige betreut werden.

Sonstiges

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: tagesschau.de (Kolja Schwartz) erläutert die rechtlichen Grundlagen für die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und beschreibt das System der entsprechenden Gremien. Anlass ist die Debatte um die ehemalige Intendantin des rbb, Patricia Schlesinger.
 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. September 2022: Seegmüller zu Corona-Maßnahmen / Keine Homeoffice-Anbietungspflicht / BGH zu "Notar und Mediator" . In: Legal Tribune Online, 01.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49493/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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