Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Juni 2022: Urteil gegen Ex-SS-Wach­mann erwartet / § 219a StGB ges­tri­chen / US-Recht auf Abt­rei­bung gekippt

27.06.2022

Das Landgericht Neuruppin könnte am Dienstag das Urteil gegen einen 101-jährigen Ex-SS-Wachmann aus dem KZ Sachsenhausen verkünden. Der Bundestag strich das Werbeverbot für Abtreibungen und der US-Supreme Court kippte Roe vs. Wade.

Thema des Tages

LG Neuruppin - KZ-Wachmann Sachsenhausen: Am Dienstag soll das Urteil im Prozess gegen den 101-jährigen früheren SS-Wachmann Josef S. verkündet werden. S. soll im Konzentrationslager Sachsenhausen Beihilfe zum Mord an mindestens 3.518 Menschen geleistet haben. Die Mo-taz (Klaus Hillenbrand) beschreibt den bisherigen Prozessverlauf, den persönlichen Hintergrund des Angeklagten und erläutert, warum Verfahren wie diese erst jetzt geführt werden. Außerdem wird über den ebenfalls 101-jährigen Zeugen Leon Schwarzbaum berichtet, der kurz vor seiner vorgesehenen Aussage verstorben ist und dessen Erklärung dann posthum durch seinen Rechtsanwalt verlesen wurde.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag die Streichung des § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, beschlossen. Union und AfD stimmten dagegen. Sa-FAZ (Heike Schmoll), Sa-SZ, Sa-taz (Dinah Riese), spiegel.de und LTO berichten über die Abstimmung.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) befürchtet, dass die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen nur der Anfang sei und betont, dass es eben nicht um eine Art medizinischen Standardeingriff gehe, als den die Ampel den Schwangerschaftsabbruch im Koalitionsvertrag hinzustellen versuchte. Für Julia Bergmann (Sa-SZ) reicht dagegen die Streichung noch nicht. Sie fordert einen präzisen Überblick über die Versorgung. Die Datenlage und dann die Versorgung zu verbessern, wäre ein echter Triumph, meint sie. Anke Dürr (spiegel.de) begrüßt den Parlamentsbeschluss, meint aber auch, dass es richtig sei, die Debatte nicht für beendet zu erklären, sondern darüber zu diskutieren, ob man Frauen im 21. Jahrhundert nicht zutrauen sollte, dass sie selbstbestimmt die richtige Entscheidung treffen, wenn sie ungewollt schwanger werden.

taz.de (Christian Rath) erläutert, dass im Reformgesetz auch die bisherigen Verurteilungen gem. § 219a StGB aufgehoben wurden. Damit werden die drei beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen entsprechende Strafurteile unzulässig.

§ 218 StGB: Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger weist im Verfassungsblog darauf hin, dass der Koalitionsvertrag eine Kommission vorsieht, die die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs prüfen wird. Die Autorin erläutert das Schutzkonzept des BVerfG anhand der Begriffe "Pönalisierung", "Beratung" und "staatliche Hilfen". Als Kompensation für die Austragungspflicht schlägt sie einen Ausgleichsanspruch der Frau vor: unter der Voraussetzung einer nachgewiesenen Notlage müsse der Staat  "sämtliche finanziellen und sonstigen Belastungen ausgleichen, die der Schwangeren durch Geburt und Mutterschaft erwachsen". Außerdem müsse der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung in § 1666 BGB auf das ungeborene Kind erweitert werden. 

tagesschau.de (Kolja Schwarz/Frank Bräutigam) fasst die bisherigen BVerfG-Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch von 1975 und 1993 zusammen.

Suizidhilfe: Drei fraktionsübergreifende Anträge standen am vergangenen Freitag im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte über eine Neuregelung der Suizidhilfe. In einem Antrag ist eine grundsätzliche Strafbarkeit der Suizidbeihilfe, aber auch die Stärkung der Suizidprävention vorgesehen, ein weiterer will das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern und im dritten Gesetzentwurf geht es insbesondere um den Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln. Sa-FAZ (Heike Schmoll), Sa-SZ (Angelika Slavik), LTO und beck-aktuell (Basil Wegener) berichten über die Debatte.

Christian Geyer (Sa-FAZ) beleuchtet die Schwierigkeiten, festzustellen, wann überhaupt ein freier Wille vorliegt, der ja das Kriterium sein soll, um die Möglichkeit zum assistierten Suizid verbindlich vorzusehen.

§ 175 StGB-Entschädigung: Nachdem der Bundestag am vergangenen Freitag die Frist für entsprechende Entschädigungsanträge um fünf Jahre verlängert hat, blickt die Sa-FAZ (Kim Maurus) zurück auf die gesetzliche Aufhebung von § 175-Verurteilungen vor fünf Jahren. Seither hätten nur wenige Betroffene Entschädigungsanträge gestellt. Nach Angaben des Bundesamts für Justiz, das die Anträge auf Entschädigung bearbeitet und genehmigt, seien von den veranschlagten 30 Millionen Euro erst 884 000 Euro ausgezahlt worden.

Whistleblowing: Rechtsprofessor Andreas Nitschke postuliert nun auch auf LTO eine "Melde- bzw. Unterrichtungspflicht" von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, wenn sie extremistische Straftaten von Kolleg:innen bemerken. Das geplante Hinweisgeberschutzgesetz biete den Hinweisgeber:innen dabei einen angemessenen Schutz, der bisher nicht bestand. Der Autor will sowohl die Meldepflicht als auch den Schutz von Hinweisgeber:innen auf extremistisches Fehlverhalten in Behörden ausweiten, das noch nicht strafbar ist. 

Arbeitsbedingungen: Rechtsanwalt Thomas Köllmann erklärt im Expertenforum Arbeitsrecht, was die in der vergangenen Woche beschlossene Umsetzung der EU-Nachweisrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet. Danach wird der Umfang der schriftlich niederzulegenden Vertragsbedingungen erweitert. Verstöße gegen das NachwG stellten in Zukunft Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden können.

Kartellrecht: Die aktuelle Diskussion um eine Reform des Kartellrechts kommentiert im Verfassungsblog Rechtsprofessor Jürgen Kühling aus einer öffentlich-rechtlichen Perspektive. Er hat keine durchgreifenden Bedenken gegen eine missbrauchsunabhängige Entflechtung marktbeherrschender Unternehmen. Englische Beispiele zeigten, dass so der Wettbewerb zugunsten der Verbraucher:innen gestärkt werden könne.

Sanktionsverstöße: Rechtsprofessor Frank Meyer analysiert im Verfassungsblog den Vorschlag der EU-Kommission, EU-weit Strafen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen vorzuschreiben und so eine Rechtsgrundlage für die Einziehung involvierter Vermögenswerte zu schaffen, um diese der Ukraine für den Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen. Der Autor warnt jedoch vor "übereilten Schritten" der EU. Er kritisiert u.a. dass hier Maßnahmen zur Friedenserzwingung mit Reparationen nach dem Friedensschluss vermischt werden. Die EU schaffe sich hier eine Kompetenz zur Gesetzgebung im Bereich der Außenpolitik, die sie eigentlich nicht haben sollte. 

EU-Datenstrategie: Rechtsprofessor Rolf Schwartmann erläutert in der Mo-FAZ die teilweise bereits verabschiedeten, teilweise noch zu beratenden Rechtsakte, mit der die EU ihre auf Datenteilung und umfassende Datennutzung gerichtete Datenstrategie umsetzen will. Die Schlüsselrolle der DSGVO bleibe dabei erhalten, so Schwartmann, notwendig sei allerdings, dass sich das Verständnis der DSGVO zukunftsgerichtet an diesen Regulierungszielen und Regulierungsinhalten orientiere. Schwartmann appelliert in diesem Sinn auch an die europäischen Datenschutzbehörden, die bisher uneinheitlich handelten und zu einer zu strengen Auslegung der DSGVO neigten.

Gesetzgebung: Gesetze werden zunehmend weniger verständlich, stellt die WamS (Ricarda Breyton) fest. Schuld sei eine Mischung aus äußeren Umständen – die Welt sei in den letzten Jahrzehnten komplexer geworden – und deutschen Besonderheiten. So seien die gesetzlichen Regeln in Deutschland ungeheuer verdichtet worden. Um jedem Einzelfall gerecht zu werden, komme es zu immer kleinteiligeren und komplizierteren Regelungen. Abhilfe schaffen soll unter anderem der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Benjamin Strasser (FDP), der seit Kurzem „Koordinator für bessere Rechtsetzung“ ist.

Justiz

BVerfG zu Klimaschutz: Das Bundesverfassungsgericht hat eine erneute Klima-Verfassungsbeschwerde, die von der Deutschen Umwelthilfe koordiniert worden war, nicht zur Entscheidung angenommen. Die neun Beschwerdeführer:innen waren schon an der Verfassungsbeschwerde beteiligt, die im Frühjahr 2021 zu einem überraschenden Erfolg führte. Sie meinten nun, dass auch die neue Fassung des Klimaschutzgesetzes keinen angemessenen Beitrag Deutschlands zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und zur Verhinderung künftiger Freiheitsbegrenzungen gewährleiste. Der jetzige Nichtannahmebeschluss wurde nicht begründet. Rechtsanwalt Remo Klinger und die DUH kündigten an, die Kläger:innen wollten nun vor den EGMR ziehen. Mo-FAZ (Katja Gelinsky), Mo-taz (Christian Rath) und LTO (Annelie Kaufmann/Franziska Krings) berichten.

BVerfG – Nachtragshaushalt und Schuldenbremse: Die Bundesregierung hat auf die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingereichte Verfassungsklage gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2021 geantwortet. Im Nachtragshaushalt wurden Kreditermächtigungen von 60 Mrd. Euro, die für die Bekämpfung der Auswirkungen der Coronapandemie gedacht waren, in den Energie- und Klimafonds verschoben. Die Bundesregierung verfüge bei ihrem Bemühen, die Wirtschaft während der Pandemie zu stützen, über erheblichen Spielraum und habe das Recht, "anlässlich der Krisenbekämpfung begleitend auch allgemeine transformatorische Ziele zu verfolgen", etwa den Umbau der Wirtschaft zur Klimaneutralität, heißt es in der von den Prozessbevollmächtigten Alexander Thiele und Joachim Wieland erarbeiteten Stellungnahme. Auch die Bekämpfung der Inflation dürfe dabei eine Rolle spielen. Sa-FAZ (Manfred Schäfer) und der Spiegel fassen das Papier zusammen.

BVerwG zur Informationsfreiheit/Bundessicherheitsrat: Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass einer Journalistin der begehrte Zugang zu Dokumenten des Bundessicherheitsrates, die vor allem militärische Informationen enthalten, zu Recht verwehrt wurde. Die Dokumente enthielten u.a. Ausführungen über die Strategie der USA bezüglich ihrer im Bundesgebiet stationierten Truppen, technische Details der Mittelstreckenwaffensysteme sowie militärtaktische Erwägungen. LTO berichtet.

OLG Hamm zur Behinderung von Rettungskräften: Auch wer nur kurz die Rettungskräfte behindert, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen. Das Oberlandesgericht Hamm hat, wie spiegel.de schreibt, einen Autofahrer, der die Zufahrt zu einer Unfallstelle für mindestens eine Minute versperrt hatte, zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à je 65 Euro verurteilt und ihm ein Fahrverbot von vier Monaten auferlegt.

VGH BaWü zu Privatschule ohne Religionsunterricht: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat festgestellt, dass einer privaten Ersatzschule nicht die Anerkennung verwehrt werden darf, weil das Fach Religion nicht als ordentliches Lehrfach angeboten wird. Es bräuchte eine Regelung durch ein Parlamentsgesetz, um die Spannungslage der grundrechtlichen Positionen von Schülern, Eltern, Lehrern und Religionsgemeinschaften zur staatlichen Schulaufsicht aufzulösen. Ein solches Gesetz liege hier aber nicht vor, das Land Baden-Württemberg hatte sich lediglich auf die geltende Verordnungslage berufen. LTO berichtet.

LG Wuppertal – Säureangriff auf Manager: Vor dem Landgericht Wuppertal hat am Freitag die Verhandlung gegen einen Mann begonnen, der 2018 den damaligen Finanzvorstand eines Energieunternehmens Bernhard Günther überfallen und mit Säure übergossen haben soll. Günther erhofft sich vom Prozess Aufklärung über etwaige Hintermänner des Anschlags, die er in seinem beruflichen Umfeld vermutet. Das wäre ein ungeheuerlicher, in der jüngeren deutschen Wirtschaftsgeschichte einmaliger Fall, schreibt die Sa-FAZ (Reiner Burger). Auch die Sa-SZ (Sabine Maguire) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.

LG Bochum zum Betrug mit Corona-Tests: Das Landgericht Bochum hat in der vergangenen Woche einen Mann wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er soll fast eine Million Bürgertests abgerechnet haben, die nie durchgeführt worden waren. Dem Bund soll so ein Schaden in Höhe von mindestens 24,5 Millionen Euro entstanden sein. Die Sa-SZ (Jana Stegemann) berichtet über das Verfahren.

VG Stuttgart – Ministerium gegen Präsidialrat: Das Landesjustizministerium von Baden-Württemberg hat beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen Beschluss des Präsidialrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes eingereicht. Der Präsidialrat hatte sich für Andreas Singer als nächsten Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart ausgesprochen, während Justizministerin Marion Gentges (CDU) Beate Linkenheil für den vakanten Leitungsposten favorisiert. Das Justizministerium geht davon aus, dass der Präsidialrat seine Kompetenzen überschritten hat, indem er sich nicht auf eine Fehlerkontrolle beschränkte, sondern eine eigene Ermessensausübung traf. Es berichtet zeit.de

AG Tiergarten – "Sturm" auf Reichstag: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über den Prozess gegen einen der Demonstranten, die im vergangenen August versucht haben sollen, den Reichstag zu stürmen. Ihm wird Beleidigung, versuchte Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Der nun Angeklagte hatte gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Er sei zwar an jenem Tag sehr aufgebracht gewesen, sagte der 49-jährige Handwerker, doch er will keinen Polizisten persönlich beleidigt haben; auch den Vorwurf körperlicher Angriffe wies er zurück.

AG München – Rechtsbeugung: Ein möglicher Fall von Rechtsbeugung wird in der WamS (Per Hinrichs) beschrieben. Es geht um ein Verfahren gegen einen "für sein vulkanöses Temperament" gerichtsbekannten Rechtsanwalt, der sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten musste. Weil die Richterin Verhandungstermine so ansetzte, dass einmal eine Lücke von 22 Tagen und damit einen Tag länger als zulässig bestand, hätte das Verfahren eigentlich ausgesetzt werden müssen, entsprechende Anträge habe sie jedoch abgewiesen. Der Bundesgerichtshof habe die Tatbestandsvoraussetzungen für Rechtsbeugung sehr hoch angesetzt, deshalb passiere in solchen Fällen in der Regel nichts.

Sozialbetrug vor Gericht: In seiner Kolumne "Vor Gericht" schreibt Ronen Steinke (Sa-SZ) über Julian C., der sich "vor Post fürchtet" und deshalb Briefe nicht öffnet. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Sozialbetruges angeklagt, weil der Mann, der wegen psychischer Probleme vor ein paar Jahren in die Arbeitslosigkeit abgerutscht sei, rechtswidrig 22.577,60 Euro erlangt habe. Die Richterin hat ihn letztendlich freigesprochen.

Digitalisierung der Justiz: LTO (Hasso Suliak) berichtet vom Deutschen Anwaltstag in Hamburg, der sich u.a. ausführlich mit der Justizdigitalisierung befasste. Die Justiz sei "die Druckstrasse der Nation", hieß es beispielsweise von der Präsidentin der Landgerichts Wiesbaden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte vor einem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, doch von konkreten Lösungen sei wenig zu hören gewesen, heißt es im Text.

KI in der Justiz: Im Interview mit der Sa-SZ (Ronen Steinke) erläutert Rechtsprofessor Tobias Singelnstein, welche Auswirkungen es auf Richter:innen hätte, wenn bei der Bewertung von Straftaten künftig künstliche Intelligenz zum Einsatz käme. Er rechnet damit, dass Algorithmen bald stärker als bisher bei Vorentscheidungen eingesetzt werden. Prozessbeteiligte müssten dann aber einsehen können, was im Innern einer KI geschehe. "Algorithmen dürfen keine Blackbox sein, wo wir am Ende einfach ein Ergebnis entgegennehmen, und das war's dann", meint Singelnstein.

Recht in der Welt

USA – Abtreibungsrecht: Der US Supreme Court hat, wie bereits nach der inoffiziellen Veröffentlichung eines Urteilsentwurfes erwartet worden war, das Recht auf Abtreibung gekippt. Damit hat der nun mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gerichtshofes die Entscheidung Roe vs. Wade von 1973, die Schwangerschaftsabbrüche bis etwa zur 24. Woche ermöglicht hatte, verworfen. "Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung", heißt es in der Urteilsbegründung. Über das Urteil berichten u.a. Sa-FAZ (Sofia Dreisbach), Sa-SZ (Fabian Fellmann), Sa-taz (Eva Oer/Dinah Riese), Mo-taz (Eva Oer)WamS (Stefan Beutelsbacher), spiegel.de und LTO.

Was das Urteil bedeutet, erläutern Mo-SZ (Fabian Fellmann) und zeit.de (Johanna Roth). Unter anderem wird klargestellt, dass damit Schwangerschaftsabbrüche nicht automatisch landesweit verboten sind, in rund der Hälfte der Bundesstaaten aber bald ein verschärftes Abtreibungsrecht gelten dürfte, weil entsprechende Gesetz bereits vorbereitet oder in Planung sind. Wie Unternehmen reagieren, erläutert die Mo-FAZ. Da Amerikaner oft über ihre Arbeitgeber krankenversichert seien stelle das Urteil Unternehmen vor die Frage, ob sie es als zusätzliche Leistungen anbieten, etwaige Kosten zu erstatten, falls Frauen aus ihrer Belegschaft für Schwangerschaftsabbrüche in andere Bundesstaaten reisen.

Das Urteil sei in gesellschaftlicher Hinsicht ein gewaltiger Rückschritt, kommentiert Hubert Wetzel (Sa-SZ). Man könne Abtreibungen aus allerlei Gründen befürworten oder ablehnen, aber ein Verbot verhindere ja nicht alle Abbrüche, es mache sie zunächst einmal nur strafbar und gefährlicher. In einem weiteren Kommentar in der Mo-SZ weist er darauf hin, dass es jetzt auf die Bevölkerung ankomme. Amerika habe vorige Woche einen großen Schritt zurück in eine repressive Vergangenheit gemacht, aber das Land werde in dieser Vergangenheit nur bleiben, wenn die Bürger es zuließen.

Juristische Ausbildung

Bachelor-Abschluss: Die schwarz-grünen Koalitionen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben Aussagen zu einem möglichen integrierten Bachelor für das Jurastudium in ihre Koalitionsverträge aufgenommen. Genauere Details finden sich allerdings noch nicht, schreibt LTO-Karriere. Befürworter:innen erhoffen sich eine Flexibilisierung des Jurastudiums und weniger Druck im Ersten Staatsexamen.

Sonstiges

Hilfe für Ukraine: LTO (Tanja Podolski) stellt die Netzwerk-NGO "#Unitedforukraine" vor, über die ukrainische Flüchtlinge Hilfsangebote finden, unter anderem auch rechtliche Unterstützung. Mittlerweile wird das Projekt und die dazugehörige Internetplattform von zahlreichen Rechtsanwält:innen und juristischen Law Clinics unterstützt.

E.T.A. Hoffmann: Das Feuilleton der Sa-FAZ (Jürgen Kaube) stellt den E.T.A. Hoffmann als Juristen vor und beschreibt, wie sich seine Tätigkeit als Kammergerichtsrat in Berlin auf seine Nachtarbeit als Schriftsteller auswirkte. In "Meister Floh" wird beispielsweise der damalige Polizeidirektor von Kamptz karikiert, gegen den ein Verfahren wegen beleidigender Vorverurteilung lief, das Hoffman später allerdings auf Befehl des Königs einstellen musste.

Hans Litten: Eine neue Biografie über den Rechtsanwalt Hans Litten, "der Hitler in den Zeugenstand zwang", stellt die Sa-taz (Klaus Hillenbrand) vor. Der detaillierten Recherche von Stefanie Schüler-Springorum, Sabine Fröhlich und Knut Bergbauer sei es zu verdanken, dass nun endlich der ganze Mensch Hans Litten, soweit das mit Archivstudien überhaupt möglich ist, hinter dem Vorhang hervortrete.

Sylter "Chaostage": Die Doktorandin Katharina Reisch zieht auf LTO angesichts der in den sozialen Medien geäußerten "Drohung", mit dem 9-Euro-Ticket Sylt zu "entern", Parallelen zu den "Chaostagen", also den seit Anfang der 1980er Jahre stattfindenden, mit heftigen Auseinandersetzungen verbundenen Punker-Zusammenkünften in diversen deutschen Städten und schaut sich die rechtliche Bewertung an. So könnte man einen schweren Landfriedensbruch annehmen, wenn offiziell zu Chaostagen im Stil der 90er Jahre aufgerufen werden würde. Und auch wenn nur der Eindruck einer ernsthaften Vorbereitung und damit eine authentische Drohkulisse entstünde, käme eine Strafbarkeit wegen Vortäuschens einer bevorstehenden Straftat nach § 126 Abs. 2 StGB in Betracht

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Juni 2022: Urteil gegen Ex-SS-Wachmann erwartet / § 219a StGB gestrichen / US-Recht auf Abtreibung gekippt . In: Legal Tribune Online, 27.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48852/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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