Die juristische Presseschau vom 15. bis 19. April 2022: Län­gere Frist für § 175-StGB-Anträge? / Lübcke-Revi­si­ons­ver­fahren Ende Juli / Frei­set­zung Unge­impfter gebil­ligt

19.04.2022

Die Frist für Entschädigungsanträge von Homosexuellen könnte verlängert werden. Der BGH verhandelt am 28. Juli über die Revisionen zum Mord an Walter Lübcke. Das ArbG Gießen akzeptiert Maßnahmen gegen ungeimpfte Pflege-Mitarbeiter:innen.

Thema des Tages

§ 175 StGB-Entschädigung: Politiker der Ampelkoalition und der Linksfraktion im Bundestag haben sich laut einem Bericht in der Di-Welt (Frederik Schindler) für eine Verlängerung der am 22. Juli diesen Jahres auslaufenden Frist ausgesprochen, binnen der eine Entschädigung wegen einer früheren Verurteilung nach § 175 StGB beantragt werden kann. Das Bundesjustizministerium schätze die Zahl der noch lebenden Opfer auf rund 5000, bisher seien allerdings nur 146 Anträge wegen einer Verurteilung bewilligt worden und weitere 106 Anträge wegen einer durch Ermittlungsverfahren verursachten Untersuchungshaft oder beruflicher Nachteile. Im Bundesjustizministerium werde das Thema derzeit geprüft.

Ukraine-Krieg und Recht

IStGH – Ukraine: Es wäre falsch, angesichts des Ukraine-Krieges das Ende der internationalen Rechtsordnung auszurufen, meint Marlene Grunert (FAS). Auch noch so massive Verstöße änderten nichts an der Geltung des Rechts, sie seien dadurch überhaupt erst feststellbar, so die Autorin. Ihre Hoffnung setzt sie in die Durchsetzung des Völkerstrafrechts durch den IStGH. Sollte der Gerichtshof Haftbefehle erlassen, würde Russlands Isolation noch einmal erheblich zunehmen. Die Bedeutung dieser Schritte dürfe nicht unterschätzt werden, so ernüchternd der lange und mühsame Weg auch wirke.

Auch Benjamin Ferencz, der frühere Chefankläger bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, fordert im Interview mit der Di-taz (Rob Savelsberg), dass der Ukraine-Krieg vor dem Internationalen Strafgerichtshof aufgearbeitet wird. Die wichtigsten Länder, der UN-Sicherheitsrat, aber auch der Papst und alle Meinungsführer müssten einen sofortigen Waffenstillstand zwischen Russland und der Ukraine verlangen. Die Waffen sollten niedergelegt werden, bis dieser Fall vor Gericht gebracht wird.

Gasversorgung: Rechtliche Fragen, die sich ergeben könnten, wenn es tatsächlich auf Grund des Ukraine-Krieges zu Engpässen bei der Gasversorgung kommen sollte, beleuchten Sa-FAZ (Katja Gelinsky) sowie die Rechtsanwälte Stefan Altenschmidt und Gernot-Rüdiger Engel auf LTO. Unter anderem werden die Befugnisse erläutert, die die Bundesnetzagentur dann erhalten könnte, um Industrieunternehmen das Gas abzustellen, Gaskraftwerke stillzulegen und Lieferverträge per Verwaltungsakt zu ändern. Die FAZ widmet sich vor allem den Haftungsregeln, die dann greifen würden.

Billigung des russischen Angriffskriegs: Laut rnd (Felix Huesmann) haben Polizei und Staatsanwaltschaften in mehreren Bundesländern bereits mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs eingeleitet. In der Mehrheit der Fälle gehe es um die Verwendung des Z-Symbols, mit dem die russische Armee in der Ukraine ihre Panzer und Fahrzeuge kennzeichnet.

Rechtspolitik

Justizminister Buschmann im Interview: Im Gespräch mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster u.a.) spricht Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über den Beitrag, den Deutschland bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen in der Ukraine leisten kann, den Umgang mit ukrainischen und russischen Flüchtlingen, die Bestrafung der Billigung des russischen Angriffskriegs, die dominant wirkende Rolle der FDP innerhalb der Ampelkoalition und die parlamentarische Entscheidung über die Impfpflicht.

Justizminister Buschmann bei "Krömer": Über den TV-Auftritt von Bundesjustizminister Marco Buschmann in der rbb-Sendung "Chez Krömer" des Berliner Komikers Kurt Krömer berichtet LTO (Markus Sehl). "Nerdig, aber nicht unsympathisch", befand der Autor. Zwischendurch habe es Buschmann sogar geschafft, das rechtspolitische Konzept der Verantwortungsgemeinschaft auszubreiten und konnte erklären, wie man das Grundgesetz ändert.

Verfassungsrichterwahl: Bis Ende 2025 endet am Bundesverfassungsgericht die Amtszeit von 9 der 16 Richter:innen. Die Amtszeit von Richter Andreas Paulus ist bereits Mitte März abgelaufen. Angesichts des "massiven personellen Umbruchs am BVerfG" erläutert LTO (Christian Rath) die "3 - 3 - 1 - 1"-Proporzformel, auf die sich Union, SPD, Grüne und FDP 2018 für die Vorschlagsrechte geeinigt hatten. Außerdem werden die Fragen erörtert, die sich bei der anstehenden Überprüfung der Proporzformel stellen dürften. Für die Nachfolge Paulus hat die FDP das Vorschlagsrecht und werde die vorgeschlagene Person nach Ostern den Rechtspolitiker:innen der CDU/CSU vorstellen. 

Asylprozess: Der Deutsche Anwaltverein hat, wie LTO (Hasso Suliak) berichtet, in einer "Initiativstellungnahme" Vorschläge zur Reform und Beschleunigung des Asylprozesses veröffentlicht. So sollen die Rechtsmittel im Asylprozess an das allgemeine Verwaltungsprozessrecht angeglichen und so der Rechtsschutz vereinheitlicht und effektiviert werden. Überlegungen, dem BVerwG eine neue Kompetenz zur Tatsachenprüfung zuzuweisen, sieht der DAV mit Hinweis auf die oftmals schwankende Sicherheitslage in den Herkunftsländern dagegen kritisch.

Namensrecht: zeit.de (Susanne Grautmann) erklärt die praktische Bedeutung der von der Regierungskoalition angekündigten Änderung im Namensrecht. Den Plänen zufolge sollen künftig beide Ehepartner und auch Kinder die Möglichkeit erhalten, "echte Doppelnamen" zu führen. Der zu erwartende Gesetzentwurf werde sich an einem Eckpunktepapier orientieren, das im Juni 2020 von Innen- und Justizministerium veröffentlicht wurde.

Justiz

BGH – Lübcke-Mord: Der Bundesgerichtshof hat, wie der Spiegel (Ansgar Siemens) schreibt, für den 28. Juli eine Hauptverhandlung über sämtliche Revisionen gegen das Urteil des OLG Frankfurt/M. im Mordfall Lübcke anberaumt. Seinerzeit wurde der Neonazi Stephan Ernst zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, der zweite Angeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Gegen das Urteil hatten alle Prozessbeteiligten Revision eingelegt – auch die Familie des getöteten CDU-Politikers, der im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses ermordet worden war.

ArbG Gießen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Rechtsprofessor Michael Fuhlrott stellt auf LTO die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen vor, mit der die Klagen zweier ungeimpfter Mitarbeiter:innen eines Seniorenheimes gegen ihre Freistellung abgelehnt wurden. Obwohl noch kein behördliches Beschäftigungsverbot vorlag, gab das Gericht dem Arbeitgeber Recht. Es sei ihm unbenommen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertungen des § 20a IfSG und unter Anwendung billigen Ermessens das besondere Schutzbedürfnis der Heimbewohner:innen höher als das Beschäftigungsinteresse ungeimpfter bzw. nicht-genesener Mitarbeiter:innen zu gewichten.

BVerfG – BT-Informationsrecht/Sofia: Für den 14. Juni hat das Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung über die Organklagen von Grünen- und Linksfraktion im Bundestag zum parlamentarischen Informationsrecht angesetzt. Konkret geht es um die Frage, ob und wann die Bundesregierung das Parlament über das Konzept für die zwischenzeitlich ausgelaufene EU-Operation "Sofia" zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser- und Menschenhändlernetze im Mittelmeer hätte unterrichten müssen. Klären müssen die Verfassungsrichter:innen, inwieweit Art. 23 GG, der die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten regelt, auch bei Fragen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Anwendung findet. LTO berichtet über das Verfahren.

BVerfG zu NPD-Wahlausschluss: Die Berliner Landesliste der NPD wurde zu Unrecht von der Bundestagswahl 2017 ausgeschlossen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht jetzt laut LTO festgestellt. Der Landeswahlausschuss hatte seinerzeit moniert, dass ein NPD-Kreisverband seine Vertreter für die Aufstellung der Landesliste zu früh gewählt habe. Da diese Delegierten aber gar nicht an der Aufstellung der NPD-Landesliste teilnahmen, sei die Zurückweisung der Landesliste ein Wahlfehler gewesen, so das BVerfG. Weil dieser Fehler jedoch keinen Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag hatte, wurde die Wahlprüfungsbeschwerde, soweit sie sich gegen die Gültigkeit der Wahl richtete, nun als unzulässig verworfen.

KG Berlin – Kriegsverbrechen in Syrien: Wegen eines mutmaßlichen Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch hat der Generalbundesanwalt vor dem Kammergericht Berlin Anklage gegen eine staatenlose Person erhoben. Der Mann soll am 23. März 2014 in Damaskus mit einer Panzerabwehrwaffe eine Granate in eine Menschenmenge gefeuert haben, wobei mindestens sieben Personen getötet wurden. Der Mann soll Mitglied einer palästinensischen Miliz gewesen sein, die im Auftrag des Assad-Regimes agierte. LTO berichtet.

OVG Köln – NetzDG: Wie LTO meldet, hat Google seine Beschwerde gegen die Eil-Entscheidung des VG Köln zur Novelle des NetzDG zurückgezogen. Das VG Köln hatte Anfang März Google und Meta weitgehend Recht gegeben und die neue Pflicht, bestimmte Hassdelikte an das BKA zu melden, gekippt. Die Bundesregierung hatte gegen die Eil-Entscheidung kein Rechtsmittel eingelegt. Meta war dagegen bei der Frage unterlegen, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer:innen ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Meta will sein Rechtsmittel hiergegen weiterverfolgen.

LG Braunschweig – Dieselskandal/VW-Führungskräfte: Nach einer erneuten Zwangspause soll der Diesel-Strafprozess gegen vier frühere Führungskräfte von Volkswagen jetzt fortgesetzt werden, schreibt die Sa-SZ. Den Angeklagten werde unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit Täuschungsprogrammen in der Abgassteuerung von Millionen Dieselautos vorgeworfen. Für Dienstag seien Zeugenvernehmungen geplant.

LG Bonn/LG Wiesbaden – Cum-Ex/Hanno Berger: Das Hbl widmet den beiden Cum-Ex-Verfahren gegen Steueranwalt Hanno Berger seine Recht-und-Steuern-Seite: Christian Pelke fasst zusammen, was Berger konkret vorgeworfen wird. Michael Stahlschmidt weist darauf hin, dass die Schweiz Berger nur wegen des Vorwurfs des Betruges ausgeliefert hat und bloße Fiskaldelikte in der Schweiz nicht auslieferungsfähig seien. In einem separaten Text erläutert Michael Stahlschmidt das Modell "Cum-Ex" anhand der entsprechenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes.

LG Erfurt – Rückzahlung von AfD-Spende: Die BamS (Burkhard Uhlenbroich) berichtet über die beim Landgericht Erfurt eingereichte Klage eines Berliner Unternehmers, der seine an die AfD Thüringen gezahlte Parteispende in Höhe von 100.000 zurückfordert. Nachdem sich die AfD "zunehmend undemokratisch und verfassungsfeindlich" zeige, habe sie seine Spende nicht verdient, wird der Kläger zitiert. Die AfD wolle sich gegen die Klage verteidigen.

Justizkritik: Die BamS (Hartmut Wagner) stellt das neue justizkritische Buch des Dinslakener Richters Thorsten Schleif vor. Insbesondere werde darin beklagt, dass viele Urteile gegen Kinderschänder und Messerstecher in Deutschland zu milde seien. Die Gesetze seien scharf genug, würden aber von Richtern "unverantwortlich lasch" angewendet. Schleif schlage vor, dass angehende Richter künftig einen "psychologischen Eignungstest" absolvieren sollten.

Recht in der Welt

USA – Maskenpflicht: Eine Bundesrichterin aus Florida hat die von der nationalen Gesundheitsbehörde verhängte Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln für unwirksam erklärt. Die Behörde habe ihre Kompetenzen überschritten und die Maßnahme nicht ausreichend begründet. spiegel.de berichtet. 

USA – Abtreibungsgesetz Florida: Nach mehreren anderen US-Bundesstaaten hat auch Florida sein Abtreibungsrecht verschärft. spiegel.de berichtet über das neue Gesetz, das der republikanische Gouverneur Ron DeSantis, jetzt unterzeichnet hat und das zum 1. Juli in Kraft treten soll. Abtreibungen werden dann nach der 15. Schwangerschaftswoche nur noch als Ausnahme möglich sein, etwa wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder der Fötus eine tödliche Anomalie aufweist, nicht aber zum Beispiel im Fall einer Vergewaltigung.

Frankreich – Bataclan-Prozess: Wie Sa-FAZ und spiegel.de berichten, hat sich der Hauptangeklagte im Prozess um die Anschläge vom November 2015 in Paris erneut geäußert. Salah Abdeslam ist der einzige Überlebende des Terrorkommandos. Nach seiner Darstellung habe er sich "aus Menschlichkeit" vor der geplanten Tat seines Sprengstoffgürtels entledigt und sei geflüchtet. Seinen Komplizen hatte er damals gesagt, der Sprengstoffgürtel sei defekt gewesen, doch dabei habe er gelogen.

Frankreich – Präsidialsystem: In wenigen Tagen findet in Frankreich die zweite Runde der Präsidentschaftswahl statt. Die Professor:innen Aurore Gaillet und Claus Dieter Classen widmen sich im Verfassungsblog dem französischen Verfassungssystem und dem dabei bestehenden Reformbedarf. Angesichts der schwindenden Bedeutung der etablierten Parteien, werde es für den Wahlgewinner der Präsidentschaftswahl schwierig, auch bei der Parlamentswahl eine entsprechende Mehrheit zu erringen.

Juristische Ausbildung

Stationszeugnisse: Rechtsanwalt Jan-Philipp Redder gibt auf LTO-Karriere Tipps, wie man effektiv gegen ein Zeugnis aus einer Referendarsstation, das als zu schlecht empfunden wird, vorgehen kann. Zunächst solle man eine sachliche E-Mail an den oder die Ausbildenden schreiben und erläutern, weshalb die Bewertung nicht gerechtfertigt sei. Als nächste "Instanz" gebe es den Personalrat für Referendar:innen und letztlich die Inanspruchnahme gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes. Der Autor weist aber darauf hin, dass Ausbildende bei ihren Bewertungen einen weiten Formulierungs- und Bewertungsspielraum haben, daher wäre es wünschenswert, wenn der jeweilige Normgeber detailliertere Regelungen für die Erstellung von Stationszeugnissen sowie ihre Berücksichtigung im Zweiten Staatsexamen aufstellt.

Sonstiges

Wirtschaftsanwälte: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt den vor wenigen Tagen gegründeten Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) und das beim Deutschen Anwaltverein eingerichtete "Forum für Wirtschaftskanzleien" vor. Man wolle miteinander statt gegeneinander arbeiten und Möglichkeiten zur Kooperation ausloten, heißt es vom BWD.

Rechtsgeschichte – Wiltraut Rupp-von Brünneck: Auch die Di-SZ (Wolfgang Janisch) stellt jetzt die von Fabian Michl verfasste Biografie der Verfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck vor, die deren Wandlung von der NS-Juristin zur überzeugten Nachkriegsdemokratin beschreibt. Fabian Michl sei ein detailverliebter Biograf, der auf die Aussagekraft der gründlich recherchierten Fakten vertraue und auf die Pose moralischer Überlegenheit verzichte, was eine große Stärke des Buches sei, so die Rezension.

Rechtsgeschichte – Atomkriegsdebatte: Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte erinnert auf LTO an die früheren juristischen, philosophischen, theologischen und ethischen Debatten um die Rechtfertigung eines Atomwaffeneinsatzes, an der sich auch der Jurist Wolfgang Böckenförde und der Philosoph Robert Spaemann beteiligt hatten.

Rechtsgeschichte – Kindstötung: Der Doktorand Colin Frank untersucht im FAZ-Einspruch eine Regelung aus dem altfriesischen "Lex Frisionum", nach der die Tötung eines "aus dem Mutterleib gehobenen" Babys durch die Mutter "bußlos" blieb. Frank versucht, die aus dem 8. Jahrhundert stammenden Normen zu interpretieren, stößt jedoch dabei an Grenzen. Es spreche wenig dafür, dass dieses Ergebnis für den modernen Betrachter wirklich nachvollziehbar, ja nachfühlbar wäre, so der Autor. Zu fremd scheinen die Grundlagen des heidnisch-friesischen Denkens über den Menschen und das Leben. Was den damaligen Friesen selbstverständlich gewesen sein dürfte, sei für uns schlichtweg rätselhaft.

FDP-Parteiausschlussverfahren: Im Landesverband Hamburg der Liberalen laufen derzeit mehrere Parteiausschlussverfahren, wie LTO (Hasso Suliak) berichtet. Die vier betroffenen Jungliberalen werden dabei von der FDP-Bürgerrechts-Ikone Gerhart Baum unterstützt. Den Julis werde offenbar vorgeworfen, im Rahmen ihrer öffentlichen geübten Kritik am Kurs der Landespartei bei den Themen Energie-Embargo gegen Russland und Hamburger Corona-Hotspotregel über das Ziel hinausgeschossen zu sein.

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 19. April 2022: Längere Frist für § 175-StGB-Anträge? / Lübcke-Revisionsverfahren Ende Juli / Freisetzung Ungeimpfter gebilligt . In: Legal Tribune Online, 19.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48175/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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