Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. April 2022: Pro­zess­be­ginn gegen Hanno Berger / Müt­ter­feind­liche Fami­li­enge­richte? / Ver­fas­sungs­klage zu Encro­chat

04.04.2022

An diesem Montag beginnt die Verhandlung gegen Cum-Ex-Konstrukteur Hanno Berger. Eine Studie kritisiert angebliche Ideologie in gerichtlichen Sorgerechtsentscheidungen. Es gibt eine erste Verfassungsbeschwerde zu Encrochat-Daten.

Thema des Tages

LG Bonn - Cum Ex/Hanno Berger: Am heutigen Montag beginnt vor dem Landgericht Bonn der Prozess gegen den Anwalt Hanno Berger, eine der maßgeblichen Figuren im Cum-Ex-Skandal. Nur wenige Tage später muss Berger sich in einem Parallelverfahren auch vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten. Die Mo-FAZ (Marcus Jung) erläutert noch einmal das System Cum-Ex, das vom FG Köln einmal als "kriminelles Glanzstück“ bezeichnet wurde. Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier u.a.) porträtiert den Angeklagten Hanno Berger, der die Ermittlungen gegen sich einen "politischen Vernichtungsfeldzug" nannte.

Die FAS (Corinna Budras/Sarah Huemer) geht der Frage nach, inwieweit sich der Staat die erschwindelten Milliarden zurückholt. Das bisherige Resümee sei eher ernüchternd: Schon allein die Frage, wie groß denn der Schaden für den Fiskus tatsächlich ist, lasse sich noch immer nicht beantworten, weil es nur vage Schätzungen gebe. Alle Hoffnung lägen nun auf den beginnenden Strafverfahren gegen Berger.

Ukraine-Krieg und Recht

Status der Ukraine: Im Interview mit LTO (Franziska Kring) erläutert Rechtsprofessor Stefan Oeter unterschiedliche Wege zu der von russischer Seite geforderten künftigen Neutralität der Ukraine. Kern einer Neutralität wäre die Blockfreiheit der Ukraine. Oeter erwartet, dass bei einem Friedensvertrag die Rolle der Krim und der Volksrepubliken Donezk und Luhansk zunächst ausgeklammert werden. 

Sanktionen gegen Russland: Die Rechtsprofessoren Mohamad El-Ghazi, Kilian Wegner und Till Zimmermann beschreiben auf LTO die Schwierigkeiten beim Einfrieren russischer Vermögenswerte. Weil es die Personen nach Kräften vermeiden, Immobilien und andere Werte offen im eigenen Namen zu erwerben, lasse sich für die Behörden vor Ort oftmals nicht oder nur mit großem Aufwand ermitteln, welche Gegenstände dem Sanktionsregime unterfallen. Die Autoren schlagen zur Lösung ein staatliches Auskunfts- und Einziehungsrecht vor: Dem Staat soll die Befugnis gegeben werden, bei Vermögenswerten, die bestimmte Risikomerkmale aufweisen, Auskunft zu verlangen, aus welcher Quelle das Vermögen stammt und wer darüber die faktische Kontrolle ausübe. Werde diese Auskunft nicht erteilt oder lasse sich nicht die Überzeugung gewinnen, dass die erteilten Auskünfte zutreffen, soll der Vermögensgegenstand eingezogen und damit in das Eigentum des Staates überführt werden. 

Russischer Gas-Lieferstopp: spiegel.de (Clara Heße/Helge Hoffmeister) hat mit Rechtsprofessor Robert Freitag über die rechtlichen Konsequenzen gesprochen, die drohen, wenn Russland die Gaslieferungen in die EU stoppt. Schadensersatzforderungen wären theoretisch denkbar, aber mangels Gerichtsbarkeit über hoheitliches Handeln des russischen Staats könnten sie innerhalb der EU nicht geltend gemacht werden.

Russ:innen mit EU-Pässen: Mit der Frage, wie die EU künftig mit von Russen oder Belarussen gekauften europäischen Staatsbürgerschaften umgehen wird, befasst sich Assistenzprofessor Lorin Wagner im Verfassungsblog (in englischer Sprache).

Billigung des russischen Angriffskriegs: Heribert Prantl (Sa-SZ) warnt davor, das Präsentieren des von Russland verwendeten "Z"-Symbols zu bestrafen. Es gehe hier nicht um Verunglimpfung oder Beleidigung, nicht um Verhetzung, nicht um Gewaltdarstellung – das Äußerungsunrecht solle hier auf die bloße Identifikation mit einer Straftat heruntergesetzt werden. Es handele sich um die weiteste Vorverlagerung von Verbrechensbekämpfung, die denkbar sei, so Prantl. Das sei Gesinnungsstrafrecht.

Rechtspolitik

Verantwortungsgemeinschaft: Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geplante Verantwortungsgemeinschaft soll nicht im Grundgesetz verankert werden, meldet die Sa-FAZ (Stefan Klenner/Reinhard Müller). Buschmann glaube, man würde damit "einen großen gesellschaftlichen Konflikt provozieren, ohne Not".

Corona - Maßnahmen/Hotspots: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) untersucht, ob die neue Hotspotregelung des Infektionsschutzgesetzes wirklich "unklar" sei, wie eine häufige Kritik lautet. Für die Beurteilung der Frage, ob danach "eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht", dürfe nicht mehr nur der Inzidenzwert herangezogen werden, vielmehr müsse auch die aktuelle Hospitalisierungsquote berücksichtigt werden. Letztlich werde das Gesamtbild ausschlaggebend sein, wozu auch die Frage gehöre, wie viel Personal gerade in Quarantäne sei.

Verkündung von Gesetzen: Gesetze sollen künftig digital verkündet werden. Wie RND (Markus Decker) schreibt, soll damit die bisher für ein Inkrafttreten notwendige gedruckte Veröffentlichung überflüssig werden. Ein entsprechendes neues Gesetz, dessen Entwurf bereits vorliegt, soll ab 2023 gelten.

Justiz

Familiengerichte und Kindeswohl: Eine neue Studie des Soziologen Wolfgang Hammer, die von der Sa-SZ (Barbara Vorsamer) und der Mo-taz (Kaija Kutter) vorgestellt wird, kritisiert die Praxis der Familiengerichte und Jugendämter als oftmals "kinderfeindlich". Ideologische Vorstellungen unter Richtern, Anwälten und Jugendämtern würden dazu führen, dass man Kinder zu Unrecht von ihren Müttern trenne. Das Umfeld der Familiengerichte sei durch "Lobbyorganisationen" beeinflusst, deren Narrative sich, obwohl wissenschaftlich nicht haltbar, zu einer "Doktrin" in Aus- und Fortbildung entwickelt hätten. Zudem werde verbreitet, einzig eine "50:50-Aufteilung" der Betreuungszeit lasse Kinder gesund aufwachsen.

Barbara Vorsamer (Mo-SZ) plädiert dafür, getrennt lebende Eltern nicht zu einem Wechselmodell mit einer 50:50-Betreuung des Kindes zu zwingen. Gerichte sollten für klare Verhältnisse sorgen und dabei das manchmal in Vergessenheit geratene Kontinuitätsprinzip beachten, das besagt, dass sich durch eine Trennung für die Kinder möglichst wenig ändern sollte.

BVerfG – Encrochat-Daten: Nach dem Bundesgerichtshof muss sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Verwertbarkeit von Encrochat-Daten in Strafverfahren befassen. Laut LTO (Markus Sehl/Sarah Leclercq) ist beim BVerfG eine erste Verfassungsbeschwerde eingegangen. Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate, der den Beschwerdeführer vertritt, gab zur Begründung an, dass der BGH als letztinstanzlich zuständiges Gericht die EU-Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung als unmittelbar anwendbares Unionsrecht hätte auslegen müssen, die Richtlinie aber keine Ermächtigungsgrundlage für die in Frankreich vorgenommenen Ermittlungsmaßnahmen enthalte.

VerfGH RhPf zu Corona-Sondervermögen: Teile des rheinland-pfälzischen Corona-Sondervermögens seien verfassungswidrig, weil sie keinen Zusammenhang mit der Pandemie hätten, hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz auf eine Klage der AfD-Landtags-Fraktion hin festgestellt. Eine derartige Kreditaufnahme sei danach nur erlaubt, wenn zwischen der Notsituation und der Kreditaufnahme ein Veranlassungs-Zusammenhang bestehe. An dieser Voraussetzung fehle es bei den vorgesehenen Ausgaben für die Unternehmensförderung im Umweltbereich und beim Ausbau der digitalen Infrastruktur. LTO berichtet.

OLG Düsseldorf – russischer Spion: Die Bundesanwaltschaft hat laut Sa-SZ, spiegel.de und LTO beim Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage gegen einen Reserveoffizier der Bundeswehr erhoben, der über etliche Jahre einen russischen Geheimdienst mit Informationen versorgt haben soll. Er soll zwischen 2014 und 2020 Dokumente und Informationen weitergeleitet haben – etwa zur geplanten Gaspipeline Nord Stream 2.

LG Frankfurt/M. – Kinderporno-Plattform "BoysTown": Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einer weltweiten Kinderpornografie-Plattform vier Männer angeklagt. Zwei der Angeklagten sollen die Plattform 2019 aufgebaut haben, ein weiterer administrativ und moderierend tätig gewesen sein. Angeklagt wurde außerdem ein 65-Jähriger aus Hamburg als einer der aktivsten Nutzer der Plattform. spiegel.de und LTO berichten,

LG Leipzig – Gil Ofarim: Das Landgericht Leipzig wird in einigen Wochen entscheiden, ob die Anklage gegen den Musiker Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung zugelassen wird, schreibt spiegel.de

Sandra Kegel (Sa-FAZ) und Jan Feddersen (Mo-taz) fühlen sich an den Fall Gina-Lisa Lohfink erinnert. Sie sei so wenig Opfer sexualisierter Gewalt gewesen wie jetzt Gil Ofarim ein Opfer von Antisemitismus ist, schreibt Feddersen und Kegel meint, dass Gil Ofarim allen wirklichen Antisemitismusopfern einen Bärendienst erwiesen habe.

LG Berlin zu Holocaustleugnerin Haverbeck: Das Landgericht Berlin hat die Berufung von Ursula Haverbeck gegen zwei Verurteilungen verworfen. Die 93-Jährige hatte 2016 in einem öffentlichen Vortrag und 2018 in einem Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe und sich damit der Volksverhetzung schuldig gemacht, stellt die Kammer fest. Haverbeck muss nun für ein Jahr ins Gefängnis. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

LG Hamburg zu Carolin Emcke gegen die FAZ: Nun berichtet vertiefend auch LTO (Felix W. Zimmermann) über die Verfügung des Landgerichts Hamburg, die die Publizistin Caroline Emcke dort vorige Woche erreicht hat. Die FAZ muss die Aussage unterlassen, wonach die Autorin Klimaschützer als "neue Juden" bezeichnet habe. Da Emcke die ihr unterstellte Äußerung nicht getätigt habe, verletzte diese Zuschreibung ihr Recht am eigenen Wort als Bestandteil ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts, so das Gericht.

LG Oldenburg zu EWE-Spendenaffäre: Das Landgericht Oldenburg hat den früheren Vorstandsvorsitzenden des Energieunternehmens EWE Matthias Brückmann wegen Untreue sowie besonders schwerer Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Brückmann hat nach Auffassung des Gerichtes 2016 mit einer Spende von 253.000 Euro an eine soziale Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko gegen interne Spendenregeln des EWE-Konzerns verstoßen, schreibt LTO. Außerdem hatte er Gäste auf Kosten des Konzerns eingeladen.

Für die Mo-taz (Felix Zimmermann) könnte es auch einen alternativen Hergang als den jetzt vom Gericht festgestellten gegeben haben. So sei Brückmann durch seine Bemühungen die überbordenden und undurchsichtigen Spenden- und Sponsoringaktivitäten zu reduzieren "vielen auf die Füße getreten", wie sein Verteidiger ausführte. Die Klitschko-Spende sei gerade recht gekommen, um Brückmann loszuwerden.

LG Nürnberg-Fürth zum Drachenlord: Lena Leffer vom EDV-Gerichtstag und Rechtsanwalt Stefan Hessel widmen sich auf LTO noch einmal den gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um den sich selbst "Drachenlord" nennenden Youtuber Rainer Winkler. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte vor einigen Tagen die erstintanzliche Verurteilung unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung abgemildert, die Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Die Autoren beschreiben die Hintergründe des Falles und überlegen, wie dem Phänomen des Cybermobbings begegnet werden kann. Sie plädieren für ein frühzeitiges Eingreifen zur Gefahrenabwehr. Im Fall Winkler hätte durch präventive polizeiliche Maßnahmen im digitalen Raum beispielsweise verhindert werden können, dass der Drachenlord erst in den sozialen Netzwerken und dann offline zur Zielscheibe wurde.

LSG Nds-Bremen zu Flamenco-Unterricht: Weil der Flamenco-Unterricht keine künstlerische Tätigkeit sei, habe eine selbstständige Tanzdozentin keinen Anspruch darauf, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Ihr Unterrichtsangebot sei mit sonstigem Freizeitsport vergleichbar, soweit bei einigen Kursen das sportliche Fitnesstraining im Vordergrund stehe und die schulischen Arbeitsgemeinschaften eine pädagogisch-didaktische Ausrichtung hätten, heißt es bei LTO zur Begründung der Entscheidung.

LSG NRW zum Zelt als Unterkunft: Dass auch ein Zelt auf einem Campingplatz als Unterkunft i.S.d. Sozialhilferechts gilt und die Kosten dafür vom Jobcenter übernommen werden müssen, hat das Landessozialgericht NRW im Februar entschieden. Entscheidend sei zwar laut Gesetz, so heißt es bei LTO, dass eine bauliche Anlage die beiden Grundvoraussetzungen "Witterungsschutz" und Sicherung einer "gewissen Privatsphäre" erfülle. Diese Voraussetzungen dürften allerdings vor dem Hintergrund des Grundrechts auf eine menschenwürdige Existenz nicht überspannt und zu eng ausgelegt werden. Andernfalls würden genau die Menschen benachteiligt, die aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen kein qualitativ besseres Obdach erlangen können.

VG Karlsruhe zu Seitenstreifen-Journalismus: Auch ein Journalist bekommt keine Ausnahmegenehmigung, um für seine Fahrt zu einem Unfallort, über den er berichten will, den Seitenstreifen zu nutzen. Das hat laut LTO das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Das Anliegen des Klägers unterfalle im Kern nicht der Presse- oder Rundfunkfreiheit, da er sich nicht gegen eine speziell gegen die Presse gerichtete staatliche Beschränkung wehre. Nach Ansicht des Gerichts gehe es nur um einen besseren Zugang zu einer Informationsquelle. Speziell bei Staus sei diese jedoch nicht allgemein zugänglich, so dass der Kläger nicht in der Informationsfreiheit betroffen sei.

VG Köln zu Warnung vor Kaspersky: Die Firma Kaspersky hat sich erfolglos gegen eine Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der von dem russischen Unternehmen angebotenen Virensoftware gewehrt. Begründet wurde die Warnung mit einer möglichen geringeren Zuverlässigkeit aufgrund der kriegerischen Aktivitäten Russlands. Das VG gab dem Amt recht: Der Begriff der Sicherheitslücke, die das BSI zur Warnung berechtige, sei weit zu verstehen und Virenschutzsoftware erfülle grundsätzlich alle Voraussetzungen dafür. LTO berichtet über die Eilentscheidung.

AG München zu anwaltlicher Untreue: Das Amtsgericht München hat laut LTO einen Rechtsanwalt wegen Untreue zu Lasten einer dementen Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. Der Mann hatte zwei Immobilien zu einem deutlich unter ihrem Wert liegenden Preis an seine Kinder und deren Ehepartner verkauft. Zu seinen Lasten hatte das Gericht gewertet, dass die Geschädigte zum Tatzeitpunkt bereits vollständig dement gewesen war und er damit eine Tat gegen eine Person verübt habe, die nicht in der Lage war, sich zu wehren.

Recht in der Welt

USA – Breyer-Nachfolge: Auch die Mo-SZ (Hubert Wetzel) stellt jetzt die von Präsident Joe Biden nominierte Kandidatin für den Supreme Court, Ketanji Brown Jackson, vor und berichtet dabei auch über deren Anhörung im Justizausschuss des Senats. Diese habe wieder einmal gezeigt, wie politisiert der Supreme Court inzwischen sei, und wie sehr der Kulturkrieg im Land auch diese Institution vergifte, die zumindest halbwegs neutral über dem Parteiengezänk stehen sollte. Jackson könnte in den kommenden Tagen zunächst vom Justizausschuss und dann vom vollen Senat gebilligt werden.

USA – Warhol-Siebdruck: Der Streit um die Siebdruckserie "Prince" des Künstlers Andy Warhol ist vor dem US-Supreme Court gelandet. Die Richter müssen darüber entscheiden, ob Warhol 1984 gegen das Urheberrecht verstoßen hat, als er ein 1981 von Lynn Goldsmith aufgenommenes Schwarz-Weiß-Foto des Popsängers Prince als Grundlage für eine Serie von Siebdrucken verwendete, schreibt die Mo-FAZ (Ursula Scheer).

Türkei/Saudi-Arabien – Mord an Jamal Khashoggi: Die Türkei will das Straferfahren um den Mord an dem saudischen Journalisten Jamal Khashoggi an Saudi-Arabien abgeben, berichtet die Sa-SZ (Dunja Ramadan). Die offizielle Begründung der Istanbuler Staatsanwaltschaft lautet, dass alle 26 Angeklagten saudische Staatsbürger und abwesend seien und das türkische Gesetz eine Verurteilung in Abwesenheit nicht erlaube. Möglicherweise könne aber auch eine Annäherung zwischen den beiden Ländern Grund für die Kehrtwende sein.

Großbritannien – Boris Becker: Der Spiegel (Marc Hujer/Thilo Neumann) berichtet ausführlich über den Strafprozess gegen den in London lebenden deutschen Tennis-Star Boris Becker. Vor dem Southwark Crown Court ist Becker angeklagt, weil er in dem seit fünf Jahren gegen ihn laufenden Insolvenzverfahren nicht ausreichend mit dem Insolvenzverwalter kooperiert haben soll. Becker verteidigt sich vor allem damit, dass er seit seinem Wimbledon-Gewinn als 17-Jähriger stets auf sein Umfeld und seine Anwälte vertraut habe.

Sonstiges

Wirtschaftsanwälte: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet über die Gründung des Bundesverbandes der Wirtschaftskanzleien. Die 31 Gründungskanzleien, darunter die vier personalstärksten in Deutschland, stellen zusammen 17 000 Mitarbeiter, darunter fast 4900 Anwälte, die Umsätze von mehr als 2,1 Milliarden Euro im Jahr erwirtschaften. 

Hans Dieter Beck: Zu seinem 90. Geburtstag würdigt die FAS (Corinna Budras) ausführlich die "Verlegerlegende" Hans Dieter Beck, der seit über 50 Jahren das juristische Programm des Verlages C.H. Beck verantwortet. Das Unternehmen habe das deutsche Rechtssystem geprägt wie kein zweites mit zahllosen Gesetzeskommentaren und Fachzeitschriften. Die Nachfolge sei noch ungeklärt.

Home-Office: Die nach dem Auslaufen der Home-Office-Pflicht am 19. März nun geltenden Regeln für Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für die Arbeit in Betrieben erläutern die Rechtsanwälte Lars Mohnke und Paul Single im Handelsblatt-Rechtsboard. So bleibe es dabei, dass die Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und auf dieser Basis für ihre Betriebe passende Hygienekonzepte aufstellen müssen. Dagegen bestehe keine Pflicht mehr, Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zwei Tests pro Woche anzubieten.

Bundesliga-Wechselfehler: focus.de schildert die Rechtsfragen, die der DFB klären müsste, wenn der SC-Freiburg Einspruch gegen einen Wechselfehler des FC Bayern München beim Bundesliga-Spiel am Samstag erheben würde. Für rund 20 Sekunden standen die Münchener mit 12 Spielern auf dem Platz.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

 

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. April 2022: Prozessbeginn gegen Hanno Berger / Mütterfeindliche Familiengerichte? / Verfassungsklage zu Encrochat . In: Legal Tribune Online, 04.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48028/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen