Justizminister Buschmann will die Familienrechtsreform bis Mitte der Wahlperiode abschließen. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz ist gegen die Streichung von § 219a StGB. Am Donnerstag wird das Urteil über Folter in Syrien verkündet.
Thema des Tages
Familienrecht: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, dass die von der Ampelkoalition angestrebte Familienrechtsreform zur Mitte der Wahlperiode beschlossen werden soll. Kern der Pläne ist die Einführung einer "Verantwortungsgemeinschaft". Man wolle "ein mehrstufiges Modell anbieten, das zu den verschiedenen Lebenssituationen passt und eine unterschiedliche Intensität der Verantwortungsübernahme füreinander ermöglicht", so der Minister. Außerdem ist vorgesehen, zwei miteinander verheiratete Frauen rechtlich so zu stellen, dass das von einer der beiden Frauen geborene Kind von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben soll. Es berichtet die Mo-FAZ (Heike Schmoll).
Ambitioniert sei der Zeitplan, meint Daniel Deckers (Mo-FAZ). Buschmann wisse aber, dass neue Lösungen auch neue Probleme nach sich ziehen werden. Diese nicht kleinzureden, sondern gerade im Blick auf das Kindeswohl so gründlich wie möglich zu bedenken, könnte den Zeitplan durcheinanderbringen.
Rechtspolitik
§ 219a StGB: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing wendet sich in einem Gastbeitrag für die Sa-SZ gegen die Pläne der Ampelkoalition, § 219a StGB abzuschaffen, der die Werbung für Abtreibung unter Strafe stellt. In der Gesamtkonzeption des Abtreibungsrechts trage das Werbeverbot zu einer objektiven und seriösen Beratung und Information der Frau in einer Konfliktsituation bei, meint Bätzing. Es sei damit Bestandteil des verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Schutzkonzepts für das ungeborene Leben. Damit wäre es nicht vereinbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch in jeder Form angeboten und beworben werden dürfe.
Impfpflicht: Im Interview mit der BamS (Roman Eichinger/Burkhard Uhlenbroich) spricht sich Bundesjustizminister Marco Buschmann dafür aus, dass der Bundestag schnell entscheiden solle, ob eine Impfpflicht eingeführt wird und wenn ja, für wen. Außerdem erläutert er, warum aus seiner Sicht eine Impfpflicht auch ohne Impfregister möglich ist.
Heribert Prantl (Sa-SZ) plädiert für eine gesetzliche Impfpflicht. Die einst gelobte Freiwilligkeit sei ohnehin längst ausgehöhlt: Wer sich nicht impfen lasse, der werde zwar nicht festgehalten und zwangsgespritzt, er werde aber gedrängt, "gezwiebelt" und von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Prantl meint, er halte es daher für ehrlicher, aus der faktischen auch eine rechtliche Impfpflicht zu machen.
Schwarzfahren: Die bisherige Diskussion um eine Abschaffung des Schwarzfahrens als Straftatbestand beschreibt LTO (Felix W. Zimmermann). So hatten Berlin und Thüringen bereits 2019 eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. Nun will das Bundesjustizministerium die Strafbarkeit prüfen.
Strafrecht/Strafjustiz: Der Spiegel (Sophie Madeleine Garbe) schreibt kurz über das generelle Vorhaben der Ampelkoalition, das Strafrecht zu überprüfen und dabei auch untersuchen zu lassen, ob Tatbestände wie das Schwarzfahren oder der Besitz von Cannabis aus dem Strafgesetz gestrichen werden sollten. Gerade das Strafrecht sei keine Allzweckwaffe, sondern als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur letztes Mittel, wird Bundesjustizminister Marco Buschmann zitiert. Der Minister hat sich außerdem eine bessere Ausstattung der Justiz vorgenommen.
Eine Änderung der rechtspolitischen Schwerpunktsetzung fordert auch der Deutsche Richterbund, um die nach wie vor bestehende große Belastung der Justiz, insbesondere der Strafjustiz, zu reduzieren. "Die neue Bundesregierung sollte ihre Priorität in den nächsten vier Jahren grundsätzlich sehr viel stärker auf die wirksame Durchsetzung des Rechts und nicht zuerst auf die Produktion immer neuer Gesetze legen", so Geschäftsführer Sven Rebehn. spiegel.de (Sophie Garbe/Katharina Horban) berichtet.
Antiziganismus: Für eine Aufnahme des Kampfes gegen Antiziganismus in die Landesverfassungen spricht sich der frühere Leiter des Frankfurter Fritz-Bauer-Institutes in einem Interview mit der Mo-taz (Ruth Lang Fuentes) aus. Konkret geht es aktuell um die Verfassung des Landes Brandenburg: Der Brandenburger Landtag will noch im Januar über einen Gesetzentwurf entscheiden, der vorsieht, den bestehenden Artikel 7a um ein Staatsziel zur Bekämpfung des Antisemitismus zu ergänzen. Eine Reihe von jüdischen Intellektuellen, Wissenschaftlern sowie der Vizepräsident des Internationalen Komitees Buchenwald-Dora und der Landesverband deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg fordern nun eine weitere Ergänzung bezüglich der Bekämpfung von Antiziganismus.
Taxonomie und Atomkraft: Die Auseinandersetzung um die geplante Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission beleuchtet die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) aus juristischer Perspektive. Es spreche viel dafür, dass der Streit am Ende vor dem Europäischen Gericht landen werde. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob Atomkraft einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leiste und ob sichergestellt sei, dass der Umwelt kein erheblicher Schaden zugefügt werde. Damit befasst sich auch ein Gutachten der deutschen Kanzlei Redeker Sellner Dahs, das Österreich in Auftrag gegeben hatte und das im Beitrag vorgestellt wird. Österreich hatte bereits angekündigt, gegebenenfalls Klage erheben zu wollen.
Versammlungsrecht NRW: LTO stellt das neue nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz vor, das nun in Kraft getreten ist. Die Landesregierung hofft, mit der Neuregelung rechtsextremistische Propaganda und Aufmärsche von Neonazis an symbolträchtigen Orten und Gedenktagen künftig effektiver unterbinden zu können. In den vergangenen Monaten hatten mehrfach tausende Menschen aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Gruppierungen gegen das geplante Gesetz protestiert, weil sie zu weitgehende Einschränkungen des Demonstrationsrechts sahen.
Versammlungsrecht Sachsen: Das strenge Corona-Versammlungsgesetz in Sachsen wird wieder gelockert, berichten die Mo-SZ (Antonia Rietschel) und die Mo-taz (Rieke Wiemann). An ortsfesten Versammlungen können dann 200 Menschen (statt bisher 10) teilnehmen. Aufgrund hoher Inzidenzen und einer drohenden Überlastung in den Krankenhäusern hatte Sachsen Ende November das Versammlungsrecht erheblich eingeschränkt.
Steuerrecht 2022: Rechtsanwalt Maximilian Krämer und Legal Counsel Jonas Emmerich fassen auf LTO wichtige Änderungen im Steuerrecht zusammen, die in diesem Jahr in Kraft treten. So gelten unter anderem neue Grundfreibeträge und Freigrenzen für Arbeitnehmer, die Homeoffice-Pauschale entfällt und Grundstückswerte werden ab dem 1. Juli 2022 in der Folge einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung neu festgesetzt.
Justiz
OLG Koblenz – Folter in Syrien: Am Donnerstag geht am Oberlandesgericht Koblenz das nach Angaben der Bundesanwaltschaft "weltweit erste Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu Ende. Nach mehr als 100 Verhandlungstagen wird ein Urteil im Prozess gegen Anwar Raslan verkündet, den früheren Chef der Ermittlungsabteilung im Foltergefängis al Khatib, das der syrischen Staatssicherheit untersteht. Beobachter rechnen mit einer hohen Freiheitsstrafe, weil Raslan aufgrund seiner Stellung innerhalb der Hierarchie verantwortlich für Foltermaßnahmen gewesen sei. Der Spiegel (Christoph Reuter/Hannah El-Hitami) berichtet ausführlich über das Verfahren.
BVerfG zu Corona-Notbremse: Kritisch äußert sich Rechtsprofessor Kai Möller in der Mo-Welt zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Coronamaßnahmen, wie sie das Bundesverfassungsgericht beispielsweise in seinen Entscheidungen zur Bundesnotbremse vollzogen hat. Es könne keine Lösung sein, die Abwägung einfach dem Gesetzgeber zu überlassen, meint Möller. Damit werde das Gericht seiner Rolle als Hüter der Verfassung nicht gerecht, zumal es hier um extreme Maßnahmen wie Ausgangsverbote und Schulschließungen ging. Außerdem meint der Rechtsprofessor, es sei an der Zeit, die Ereignisse, die politischen Entscheidungen und den öffentlichen und medialen Diskurs der vergangenen zwei Jahre aufzuarbeiten, dies könnte auch dazu beitragen, mit dem Rest dieser Pandemie angemessen umzugehen und Lehren aus ihr zu ziehen, die in der nächsten Krise wichtig werden könnten.
OVG Nds zu 2G/Montgomery: Richterschelte, auch unsachliche, erfülle im Rechtsstaat eine wichtige Funktion, schreibt Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz in einem Beitrag in der Sa-FAZ und bezieht sich dabei auf die Kritik des Ärztefunktionärs Frank Ulrich Montgomery an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur 2G-Regelung. Kritik an der öffentlichen Gewalt, Rechtsprechung eingeschlossen, sei Lebenselixier einer freiheitlichen Gesellschaft, deren Schutz das Recht und seine Institutionen dienten. Die Meinungsfreiheit setze nur ein wertendes Meinen oder Dafürhalten voraus, hänge aber nicht davon ab, ob sich eine Meinung durch Gründe rechtfertigen lasse. Allerdings sollten gerade diejenigen, die durch öffentliche Funktionen sichtbar seien, Verantwortungsbewusstsein zeigen.
LG Berlin zu Kannibalismus: Ein 42-jähriger Lehrer hatte im September 2020 einen 43 Jahre alten Monteur getötet, "um seine Kannibalismus-Fantasien auszuleben" und wurde dafür jetzt vom Landgericht Berlin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt, berichten Sa-SZ und spiegel.de (Wiebke Ramm). Der jetzt Verurteilte hatte sich mit einem anderen Mann über ein Dating-Portal zum Sex in der Wohnung des Lehrers in Berlin-Pankow verabredet. Nach der Tötung des Mannes habe der 42-Jährige die Leiche zerteilt und die Teile an verschiedenen Orten in Berlin abgelegt. Dass er Teile der Leiche tatsächlich gegessen hat, habe sich zwar nicht sicher feststellen lassen, "die Kammer geht aber davon aus".
LG Düsseldorf – IS-Unterstützer: Zu vier Jahren und neun Monaten Haft hat das Landgericht Düsseldorf laut spiegel.de einen 27-jährigen Islamisten verurteilt. Der Mann hatte gestanden, im Mai 2021 den Treueeid auf die Terrorgruppe "Islamischer Staat" geleistet und diese mit 250 Euro finanziell unterstützt zu haben. Außerdem hat er zugegeben, über den Telegram-Messengerdienst einem vermeintlichen Kontaktmann des IS zahlreiche Ideen für Terroranschläge an belebten Plätzen in Israel präsentiert zu haben.
LG Duisburg – Mafia/schlafender Schöffe: Im Mafiaprozess vor dem Landgericht Duisburg wurde ein Schöffe von der Mitwirkung am Verfahren entbunden, weil er mehrfach eingeschlafen war. Die Verteidiger der Angeklagten hatten einen Befangenheitsantrag gegen den Laienrichter gestellt, nachdem er während einer Zeugenvernehmung so tief geschlafen hatte, dass er geweckt werden musste, schreiben die Sa-FAZ (David Klaubert) und spiegel.de. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dem Befangenheitsantrag angeschlossen.
StA Frankfurt/M. – bestechlicher Staatsanwalt: Die Sa-FAZ (Julian Staib) zeichnet nach, mit welch ausgeklügeltem System der Frankfurter Staatsanwalt Alexander B. mehrere hunderttausend Euro für die Vergabe von Gutachten kassiert haben soll. Die Praxis war 2020 entdeckt worden. Alexander B. wurde im Juli 2020 festgenommen, allerdings zwei Monate später bereits wieder aus der Haft entlassen – eine Anklage wurde bis heute nicht erhoben. Mittlerweile sei auch die Suspendierung eines weiteren Staatsanwalts bekannt geworden.
StA Mainz – Luca-App: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat unberechtigt auf Daten aus der Luca-App zugegriffen, berichten die Mo-FAZ (Marlene Grunert) und netzpolitik.org (Markus Reuter). Es ging um Ermittlungen zu einem Todesfall; die Ermittler nutzten die Daten, um Zeugen ausfindig zu machen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz regelt allerdings ausdrücklich, dass derartige Daten ausschließlich zur Kontaktnachverfolgung verwendet werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft Mainz habe zwischenzeitlich zugegeben, rechtswidrig gehandelt zu haben.
Encrochat-Verfahren: Im Gespräch mit der Mo-Faz (David Klaubert) erzählt Staatsanwalt Florian Gensheimer über Ermittlungen im Zusammenhang mit erlangten Encrochat-Daten. Französische Ermittler hatten von April bis Juni 2020 einen Server des Kryptodiensts EncroChat infiltriert, der überwiegend von Kriminellen genutzt wurde. Weltweit konnten so rund 1,5 Millionen Nachrichten pro Tag mitgelesen werden, davon eine sechsstellige Zahl an Nachrichten aus Deutschland. Inzwischen haben 14 deutsche Oberlandesgerichte die Gerichtsverwertbarkeit der Daten bejaht.
Klimaklagen: Den Einfluss, den Gerichte auf die Klimapolitik nehmen können, beleuchtet die Sa-FAZ (Timo Steppat) und beschreibt auch das Zustandekommen einiger der aktuellen Klimaklagen. Je mehr Klagen es gebe, desto mehr setze sich eine rechtliche Verpflichtung durch, für die Folgen des Klimawandels zu haften, wird die Rechtsanwältin Roda Verheyen zitiert. Um unzählige Klagen zu vermeiden, sei es im Interesse der Staaten, eine diplomatische Lösung zu finden, glaubt der Geschäftsführer von Germanwatch Christoph Bals.
FC Bayern München vor Gericht: Mehrere aktuelle und ehemalige Jugendtrainer des FC Bayern München streiten sich mit dem Verein vor dem Arbeitsgericht. Zudem gibt es strafrechtliche Ermittlungen gegen den Verein. Rechtsanwalt Andreas Schmidt genannt Waldschmidt, der einen der Betroffenen vertritt, beleuchtet die Vorgänge im Interview mit LTO (Felix W. Zimmermann). Es geht darum, ob es Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und damit zusammenhängenden Sozialversicherungsbetrug sowie unrechtmäßige Kündigungen gab.
Rechtsextremer Richter Jens Maier: Jetzt berichtet auch die Sa-FAZ (Stefan Locke) über die Rückkehr des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in den sächsischen Justizdienst. Dem Landesjustizministerium zufolge habe Maier einen Rückkehranspruch auf eine Stelle in der gleichen Laufbahn und Besoldungsgruppe, die er vor seinem Ausscheiden innehatte.
Recht in der Welt
Italien – 'Ndrangheta vor Gericht: Der Spiegel (Frank Hornig) stellt in einer großen Reportage den Kampf der italienischen Strafverfolgungsbehörden und auch der Zivilgesellschaft gegen die Mafiaorganisation 'Ndrangheta vor. Mit dabei ist Italiens berühmtester Staatsanwalt Nicola Gratteri. Er ist Ankläger in dem seit zwölf Monaten laufenden größten Mafiaprozess Italiens seit langem, bei dem 355 Angeklagte vor Gericht stehen. Bürgermeister, Abgeordnete, Unternehmer, Anwälte und Justizangestellte sollen die Interessen der 'Ndrangheta gefördert und beschützt haben.
USA – Impfpflicht: Der US-Supreme Court wird demnächst entscheiden, ob die von der Biden-Regierung initiierte Impfpflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten rechtmäßig ist, schreibt die Sa-SZ (Christian Zaschke). Am Freitag fand dazu eine Anhörung statt.
USA – Abtreibungen: Die FAS (Frauke Steffens) fasst zusammen, um was es bei den am US-Supreme Court anhängigen Verfahren zum Abtreibungsrecht geht. Bürgerrechtler befürchten, dass durch die Richterernennungen von Donald Trump der Gerichtshof so konservativ wurde, dass die bisherige liberale Rechtsprechung ("Roe vs. Wade" von 1973) gekippt werden könnte und in mehreren Bundesstaaten die entsprechenden Gesetze dann zeitnah verschärft werden. Problematisch für andere Lebensbereiche könnte außerdem werden, dass das Recht auf Privatsphäre oder Selbstbestimmung keineswegs wörtlich in der Verfassung steht, sondern erst durch die Rechtsprechung in Verfahren wie "Roe vs. Wade" etabliert worden sei.
USA – Guantanamo: Seit mittlerweile 20 Jahren existiert das US-amerikanische Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba. Am 11. Januar 2002 wurden die ersten Gefangenen nach Guantanamo geflogen. Eine Schande für den Rechtsstaat sei Guantanamo, meint der Genfer Rechtsanwalt Josef Alkatout im FAZ-Einspruch. Dass die älteste und mächtigste dauerhafte Demokratie der Welt ein Gefangenenlager unterhalte, das das Recht auf einen fairen richterlichen Prozess vor einer Inhaftierung seit zwei Jahrzehnten missachte, komme einer Zäsur gleich.
Pakistan – Oberstes Gericht: Im Obersten Gericht Pakistans sitzt jetzt auch eine Richterin, so die Mo-taz (Natalie Mayroth). Damit sei nun immerhin einer der sechzehn einflussreichen Richterposten weiblich besetzt. Leicht sei der Weg für Ayesha A. Malik bis hierhin nicht gewesen: Sie stieß zunächst auf Widerstand eines großen Teils der Anwaltschaft und einige Kollegen drohten sogar mit Streiks, sollte sie in den Obersten Gerichtshof einziehen.
Sonstiges
Telegram: Weil der Messengerdienst Telegram noch keinen Ansprechpartner in Deutschland benannt und keinen leicht auffindbaren Meldeweg für strafbare Inhalte installiert hat, laufen in Deutschland mehrere Bußgeldverfahren gegen den Dienst. Darauf wies laut SZ Justizminister Marco Buschmann hin.
Corona – Tests: Rechtsreferendar Niklas Wolf untersucht im JuWiss-Blog, ob die mittlerweile wieder kostenlosen Corona-Bürgertests, die in der Praxis zumeist nur EU-Bürgern mit Wohnsitz in Deutschland offenstehen, europarechtskonform sind. Aus dem Gesetz ergebe sich eine Diskriminierung nicht, stellt Wolf fest, denn es ermögliche allen eine kostenlose Testung. Dramatisch sei allerdings, dass diese Information vielen Teststationen fehle.
Rechtsgeschichte – Eichmann-Prozess: Die Mo-SZ (Robert Probst) rezensiert ein neues Buch über die Kontroverse, zu der 1963 Hannah Arendts Bericht über den Jerusalemer Eichmann-Prozess geführt hat. Der Autor des Werkes, ein ehemaliger Mitarbeiter des Frankfurter Fritz-Bauer-Institutes, erkläre ausführlich, was Arendt genau unter der "Banalität des Bösen" verstanden habe, wie sie ihr bisheriges Bild vom Bösen revidierte und wo sie allerdings auch Eichmanns Selbstdarstellung "auf den Leim" ging.
Rechtsgeschichte – Hinrichtung des "Gretchens": Im Feuilleton der Sa-FAZ (Uwe Wittstock) wird an die Hinrichtung der Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt erinnert. Sie war das Vorbild für das Gretchen in Goethes Faust.
Rechtsgeschichte – Grenzen der Züchtigkeit: Martin Rath befasst sich auf LTO mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1962, in der es um die Grenzen von Werbung für mutmaßlich "unzüchtige" Produkte, seien es Bücher, seien es Haarwuchsmittel, geht.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Januar 2022: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47152 (abgerufen am: 06.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag