Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Dezember 2021: Noch mehr Impfpf­licht? / 2G++ beim BVerfG / Lon­doner High Court urteilt gegen Julian Ass­ange

13.12.2021

Kommt nach der einrichtungsbezogenen die allgemeine Impfpflicht? BVerfG-Verhandlung am Dienstag trotz 2G nur mit PCR-Test. Julian Assange droht nach einem Londoner Gerichtsurteil die Auslieferung an die USA.

Thema des Tages

Corona – IfSG/Impfpflicht: Bis zum 15. März 2022 müssen die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein. Der Bundestag hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, der Bundesrat stimmte anschließend zu. Sa-FAZ (Helene Bubrowski/ Reinhard Bingener), Sa-SZ, Sa-taz (Christian Rath) und LTO berichten. Außerdem wurde beschlossen, die Befugnisse der Länder zur Bekämpfung der Pandemie wieder etwas zu erweitern, sie sollen u.a. wieder die Schließung aller gastronomischen Einrichtungen anordnen dürfen. Über eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung will der Bundestag erst im Januar debattieren.

Die beiden Rechtsprofessoren Stephan Rixen und Adam Sagan analysieren im Verfassungsblog die neue einrichtungsbezogene Impfpflicht und beleuchten insbesondere die arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Sie kritisieren, dass der Gesetzgeber nicht eine Lösung im öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrecht gewählt habe. Das wäre der systematisch stimmige Ort, wenn sich der Gesetzgeber für eine echte, durchsetzbare Impfpflicht von Beschäftigten entscheiden sollte.

Eine Impfpflicht für das Pflegepersonal löse kein einziges Problem, meinen der Medizinethiker Norbert W. Paul und der Mediziner Norbert Pfeiffer in einem Gastbeitrag auf spiegel.de. Nur eine allgemeine Impfpflicht schütze Patienten und Personal von Einrichtungen gleichermaßen und beuge einer Abwanderung von Personal vor. Wolfgang Janisch (Mo-SZ) fragt im Zusammenhang mit der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht, ob der Staat tatsächlich schon alle milderen Mittel ausgeschöpft habe, rechnet aber nicht damit, dass das BVerfG aus diesem Grunde eine Impfpflicht stoppen würde. Der in London lehrende Rechtsprofessor Kai Möller sieht in einem Gastbeitrag in der Mo-Welt eine Impfpflicht skeptisch und die Grenze zur Menschrechtsverletzung sehr nahe. Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass eine "Gewissensentscheidung", wie sie für die Abstimmung über eine allgemeine Impfpflicht angekündigt wurde, hier nicht angemessen sei. Die Impfpflicht sei gewiss eine ethische und juristische, vor allem aber eine eminent politische Frage. Wenn sich eine Mehrheit dafür entscheide, sollte sie zusammenstehen, erziele man intern darüber keine Einigkeit, lasse man es wohl besser ganz. Und auch eine europaweite Impfpflicht, wie sie von Kommissionspräsidentin von der Leyen angedacht wurde, sei derzeit weder rechtlich (so die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lisa-Marie Lührs im juwissblog) noch politisch (so der wissenschaftliche Mitarbeiter Tim Niklas Dapprich im juwissblog) durchsetzbar.

Rechtspolitik

2G-Kontrollen: Der Jurist und Kriminologe Jan Fährmann widmet sich im Verfassungsblog dem Problem, wie eigentlich die Einhaltung von 2G-Regeln durch Polizei und Ordnungsamt kontrolliert werden kann, wenn die Beamten bzw. Mitarbeiter selbst ungeimpft bleiben können. Die Rechtslage sei hier jedenfalls alles andere als eindeutig und müsse vom Gesetzgeber dringend geklärt werden.

Kartellrecht: Welche Akzente ausweislich des neuen Koalitionsvertrages die neue Regierung im Kartellrecht setzen will, fassen die beiden Rechtsanwälte Florian C. Haus und Fabian Schmidt auf LTO zusammen. So wollen sich die Koalitionspartner für die Unterbindung sogenannter "Killer Acquisitions" im Rahmen der EU-Fusionskontrolle einsetzen. Außerdem soll die seit Jahren kritisierte "Ministererlaubnis" reformiert werden und die Ampelkoalition hat sich vorgenommen zu prüfen, "wie das Bundeskartellamt gestärkt werden kann".

Berlin – neue Justizsenatorin: Wie die Sa-FAZ meldet, soll die Berliner Hochschulprofessorin Lena Kreck Justizsenatorin im neuen rot-grün-roten Senat der Hauptstadt werden. Die 40-jährige Juristin lehrt derzeit an der Evangelischen Hochschule Berlin "Recht und Gesellschaft". Kreck wird eine der drei von der Linkspartei zu benennenden Senatorenposten besetzen.

MV – neue Justizministerin: Die neue Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommern Jacqueline Bernhardt (Linke) will, so heißt es bei LTO, an der stark kritisierten Gerichtsreform von 2013 festhalten, obwohl sie selbst als Oppositionspolitikerin noch vor zwei Jahren eine Revision gefordert hatte. Bei der Reform war die Zahl der Amtsgerichte erheblich reduziert worden. Bernhardt will ihr Augenmerk jetzt auf Personalsicherung und Nachwuchsgewinnung setzen.

Zustellung: zpoblog.de erläutert die ab 1.1.2022 geltenden Neuregelungen im Zustellungsrecht des ERV-Ausbaugesetzes. Mit ihnen werden die Vorschriften über die Amts- und Parteizustellung an den elektronischen Rechtsverkehr angepasst und auch inhaltlich teilweise erheblich geändert.

Justiz

BVerfG – 2G++: Für die am Dienstag anstehende mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Gericht eine 2G++-Regelung angeordnet. Das heißt: Neben dem Nachweis "geimpft" oder "genesen" muss auch ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorgewiesen werden. Darüber hinaus haben "alle gerichtsfremden Personen" in den Fluren und im Sitzungssaal Maske zu tragen. Warum das Verfassungsgericht diese strengen Vorgaben macht und welche rechtlichen Risiken damit verbunden sind, erläutert spiegel.de (Dietmar Hipp). Auch wenn es sich nur um eine Entscheidung in eigener Sache handele, gingen davon doch – faktisch – zwei bedeutsame Signale aus, heißt es im Text: Zum einen dürften auch andere Gerichte so weit gehen – für das Verfassungsgericht könne insoweit eigentlich nichts anderes gelten als für jedes andere deutsche Gericht. Zum anderen dürfte das Verfassungsgericht kaum zimperlicher sein, wenn Behörden, Organisationen oder Unternehmen solche strengen Nachweise verlangten – oder der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben machen sollte.

BVerwG zu BaföG für Rentner: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Förderung eines Studiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auch beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg nur besteht, wenn die Ausbildung planmäßig vor Erreichen des regulären Rentenalters abgeschlossen wird. Wenn nach einer Ausbildung aus Altersgründen typischerweise keine entsprechende Erwerbstätigkeit folge, sei keine Förderung mehr zu gewähren, so die Leipziger Richter laut spiegel.de und LTO.

OLG München – Wirecard-Anleger: Im Schadensersatz-Verfahren von Wirecard-Anlegern gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hat das Oberlandesgericht München in einem Hinweis seine Skepsis gegenüber der erstinstanzlichen Ablehnung von Ansprüchen zum Ausdruck gebracht. Das Landgericht München hätte sehr viel genauer prüfen müssen, ob EY vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hatte, statt Klagen gegen EY ohne weitere Beweisaufnahme abzuweisen. Es berichteten die Sa-FAZ und LTO.

Der Hinweis sei der sprichwörtliche Wink mit dem Zaunpfahl an die Wirecard-Aktionäre, sich nicht vorschnell in ihre Niederlage zu fügen, meint Marcus Jung (Sa-FAZ). Sollte sich die Münchner Justiz dazu durchringen, wie vom OLG vorgeschlagen, ein Musterverfahren zu eröffnen, müsse EY mit mehr Gegenwind und neuen Forderungen von bisher unentschlossenen Klägern rechnen.

OVG Lüneburg zu 2G: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die niedersächsische 2G-Regelung für körpernahe Dienstleistungen gekippt, so die Sa-FAZ (Corinna Budras). Der Zugang zu Angeboten, die "körperpflegerische Grundbedarfe befriedigen", dürften Ungeimpften nicht vollständig verschlossen bleiben, da das Infektionsrisiko dort regelmäßig auf nur wenige gleichzeitig anwesende Personen beschränkt sei und durch "Basisschutzmaßnahmen" wie FFP2-Maske, Testnachweis und die Erfassung der Kontaktdaten deutlich reduziert werden könne.

LG Trier – Cyberbunker: Am heutigen Montag will das Landgericht Trier das Urteil im Cyberbunkerprozess verkünden. Acht Angeklagte müssen sich in dem Mammutverfahren verantworten, schreibt spiegel.de. Ihnen wird vorgeworfen, als kriminelle Vereinigung über Jahre hinweg in einem ehemaligen Bundeswehrbunker an der Mosel ein Rechenzentrum für illegale Webseiten betrieben zu haben.

LG Hamburg zu Bericht über Luke Mockridge: Das Landgericht Hamburg hat zentrale Teile eines großen Spiegel-Berichts über die Vorwürfe gegen den Comedian Luke Mockridge untersagt. Die Sa-SZ (Laura Hertreiter) und spiegel.de berichten über den Sachverhalt hinter dem Prozess und stellen dar, warum es sich laut LG um einen unzulässigen Fall der Verdachtsberichterstattung gehandelt habe. Der Spiegel hat angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

LG Hamburg zu Berliner U-Bahn-Design: Wie spiegel.de berichtet, hat das Landgericht Hamburg festgestellt, dass das Merchandising der Berliner Verkehrsbetriebe die Urheberrechte des Designers des "Würmchen"-Designs verletzt. Der Grafiker Herbert Lindinger hatte die Bezüge in den Achtzigerjahren entworfen, mit dem Ziel, Schmierereien und Graffiti in dem verworrenen Muster verschwinden zu lassen. Das Design sei jedoch nur für die Züge der S-Bahn vorgesehen gewesen, die damals in West-Berlin von der BVG betrieben wurden. Lindinger klagte, weil es die BVG seitdem für viele andere Dinge genutzt habe, ohne sich eine Genehmigung einzuholen.

LG Berlin zu ARD-Wahlberichterstattung: Bild-TV durfte am Abend der Bundestagswahl die Prognosen und Hochrechnungen der ARD nicht parallel im eigenen Programm austrahlen. Das entschied das Landgericht Berlin auf Antrag der ARD, schreiben die Sa-SZ und die Mo-taz (Peter Weissenburger). Dagegen habe die Übernahme eines ARD-Interviews mit dem CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak durch Bild-TV nicht die Rechte der ARD verletzt.

LG Frankfurt/M. zu ungelöschten Tweets: Das Landgericht Frankfurt/M. hat einer Twitternutzerin eine Entschädigung von 6000 Euro zugesprochen, weil der Kurznachrichtendienst mehrere beleidigende Tweets auch nach Kenntnis der Rechtswidrigkeit nicht unverzüglich gelöscht hatte, die Sa-FAZ (Julia Anton) berichtet.

LG Heidelberg zu Mord durch Teenager: Die Jugendkammer des Landgerichtes Heidelberg hat einen 14jährigen Jugendlichen zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt, weil er einen 13 Jahre alten Jungen wohl aus Eifersucht erstochen hat. Die Sa-FAZ berichtet über den Fall.

VG Berlin zum Reisepass eines Cum-Ex-Angeklagten: Die Einziehung des Reisepasses eines Cum-Ex Angeklagten durch eine deutsche Botschaft war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin laut LTO entschieden. Gegen den Betroffenen soll es mehrere Haftbefehle geben. Weil er seinen Wohnort ins Ausland verlegt und durch seinen Hausmeister per Pkw einen großen Bestand an Goldbarren ins Ausland schaffen ließ, hatte die Botschaft seinen Reisepass eingezogen, um damit seine Rückkehr nach Deutschland zu veranlassen.

OStA Anne Brorhilker: Die Sa-FAZ (Marcus Jung/Matthias Wyssuwa) porträtiert die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die maßgeblich zur Aufklärung des Cum-Ex-Skandals beigetragen hat und jetzt im Hamburger Untersuchungsausschuss zur Warburg-Steueraffäre befragt wurde.

Recht in der Welt

Großbritannien – Julian Assange: Julian Assange kann wohl doch in die USA ausgeliefert werden. Der Londoner High Court hat am Freitag das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, die den US-amerikanischen Auslieferungsantrag (wegen Suizidgefahr von Assange) abgelehnt hatte. Der High Court argumentierte dagegen mit inzwischen gemachten Zusicherungen der USA, wonach Assange u.a. nicht in Einzelhaft komme und eine Strafe ggf. in seinem Heimatland Australien absitzen könne. Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Sa-SZ (Michael Neudecker), Sa-taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski), LTO und spiegel.de (Michael Sontheimer) berichten.

Wenn es den USA gelinge, Assange in die Vereinigten Staaten ausliefern zu lassen, würde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, meint Frederik Obermaier (Mo-SZ), der weltweit die Strafverfolgung von Journalisten und Journalistinnen legitimiere. 

Ungarn – Vorrang von EU-Recht: Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán ist vor dem Verfassungsgericht seines Landes mit einer Klage gegen den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht gescheitert, berichten die Sa-FAZ und spiegel.de. Die ungarischen Verfassungsrichter erklärten sich am Freitag nicht dafür zuständig, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Ungarns umstrittene Asylpolitik "in Frage zu stellen oder den Vorrang von EU-Recht zu prüfen".

USA – Bayer/Glyphosat: Der Chemiekonzern Bayer hat einen zweiten Prozess um die angeblich krebserregende Wirkung des Herbizids Glyphosat gewonnen, schreiben die Sa-FAZ (Jonas Jansen) und LTO. Die Jury eines Gerichts im kalifornischen San Bernardino habe im Fall Stephens zugunsten von Bayer entschieden. Deutlich wichtiger für die Beilegung des seit Jahren andauernden Gerichtsstreits um Glyphosat werde jedoch eine anstehende Entscheidung des Supreme Courts werden. Bayer hatte hier beantragt, dass die Entscheidung eines Berufungsgerichts überprüft werden soll, in der Bayer verloren hatte.

Kanada – Daimler-Diesel-Vergleich: In Kanada hat sich der Daimler-Konzern in einem Vergleich verpflichtet, rund 175 Millionen Euro zu zahlen, um so langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Sammelklage zum Dieselskandal zu vermeiden. Die Sa-FAZ berichtet über die Einigung.

USA – Jussie Smollett: Der schwarze und homosexuelle Schauspieler Jussie Smollett habe einen rassistischen Angriff auf sich selbst inszeniert. Das stellte laut spiegel.de und Sa-SZ (Jürgen Schmieder) jetzt ein Gericht in Chicago fest. Das Strafmaß werde zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Ecuador – Rechte der Natur: Der Postdoktorand Gustavo Prieto stellt im Verfassungsblog (in englischer Sprache) eine aktuelle Entscheidung des ecuadorianischen Verfassungsgerichtes vor, mit der Bergbaukonzessionen zurückgezogen wurden, weil sie nicht nur gegen mehrere verfassungsmäßige Rechte der Gemeinden im betroffenen Naturschutzgebiet Bosque Protector Los Cedros verstoßen haben, sondern auch gegen die Rechte von Mutter Natur (Pacha Mama).

Sonstiges

Corona-Leugner: Mehr Konsequenz als bisher fordert Ronen Steinke (Sa-SZ) vom Staat im Umgang mit den Gegnern der Corona-Politik. Die Radikalisierung der Szene der Corona-Leugner habe seit einigen Wochen noch mal einen Sprung gemacht. In dieser prekären Lage brauche man einen Staat, der stark bleibe und eine Polizei, die sich im richtigen Moment ihrer Stärke nicht schäme. Die vornehmste Aufgabe eines Rechtsstaats sei es, sich vor die Schwachen zu stellen. 

Tierzuchtrecht: Mit Fragen zum Zuchtbullenbesamungsrechts befasst sich Martin Rath auf LTO.

Geschenkideen: Auch in diesem Jahr hat LTO wieder einige Tipps, was man Juristinnen und Juristen unter den Weihnachtsbaum legen kann.

 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Dezember 2021: Noch mehr Impfpflicht? / 2G++ beim BVerfG / Londoner High Court urteilt gegen Julian Assange . In: Legal Tribune Online, 13.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46906/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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