Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Juni 2021: BVerfG-Vor­lage wegen Akti­en­ver­lusten / Rechts­staats­me­cha­nismus ange­mahnt / BKartA prüft Google News Show­case

07.06.2021

Das BVerfG muss sich mit einer Vorlage des BFH zur steuerlichen Anrechnung von Aktienverlusten befassen. Das EP fordert die Kommission zur Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus auf. Das BKartA prüft ein weiteres Google-Angebot.

Tagesthema

BFH – Aktienverluste: Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht eine Frage zur Besteuerung von Aktienverlusten vorgelegt. Es geht dabei um die Vorschrift, nach der Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus anderen Aktienkäufen, nicht aber mit sonstigen Kapitaleinkünften verrechnet werden können. Nach Auffassung des BFH liegt hier eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Es gebe keinen Grund, Steuerzahler bei der Verrechnung von Verlusten aus Geldgeschäften unterschiedlich zu behandeln – je nachdem, ob die Verluste bei Aktiengeschäften oder anderen Kapitalanlagen anfallen, so das Gericht. Das Hbl (Frank Matthias Drost) und LTO berichten über die Vorlage.

Einen großen Etappensieg auf dem Weg zu einer längst überfälligen Reform, nennt Nils Wischmeyer (Mo-SZ) die Entscheidung des BFH. Wenn diese Ungerechtigkeit bald ein Ende finde, würde das mehreren Millionen Deutschen zugute kommen, die ihr Geld mittlerweile an der Börse parken.

Rechtspolitik

Wiederaufnahme: In der kommenden Woche wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung in den Bundestag einbringen, der die Möglichkeiten eines Wiederaufnahmeverfahrens zu Lasten eines Freigesprochenen erweitert. Aus diesem Anlass fasst die Sa-SZ (Verena Mayer) die bisherige Diskussion zusammen. Anlass der geplanten Gesetzesänderung ist der Fall Möhlmann, der ebenfalls ausführlich dargestellt wird. Die 17-jährige Frederike Möhlmann wurde 1981 ermordet, ein Verdächtiger wurde später aus Mangel an Beweisen freigesprochen, später tauchten aber neue Beweise gegen ihn auf.

Corona – Infektionsschutzgesetz: Andreas Rosenfelder (Sa-Welt) fordert die Aufhebung der "epidemischen Lage nationaler Tragweite". Von einer gravierenden Ausnahmesituation könne angesichts der sinkenden Infektionszahlen nicht mehr die Rede sein. Wenn man die "epidemische Lage" aber jetzt nicht aufhebe, dann könne man sie auch in Zukunft beliebig verlängern – im Zweifel auch in der nächsten Influenza-Saison. Es dürfe keine Einschränkung der Grundrechte "auf Vorrat" geben. Der fortwährende Ausnahmezustand, vor dem nicht nur "Querdenker" und Verschwörungstheoretiker, sondern auch Verfassungsrechtler seit Beginn der Pandemie warnen, werde in Deutschland allmählich Realität.

Corona – Patentrecht: Die EU-Kommission hat sich gegen die Aussetzung von Patenten für Impfstoffe, aber für Zwangslizenzen ausgesprochen. Das meldet LTO. Durch eine Zwangslizenz könnten Regierungen die Inhaber von Patenten zwingen, andere Unternehmen ihr geschütztes Produkt herstellen zu lassen. Anders als bei der Aussetzung von Patenten bekäme der Inhaber ein Entgelt von den neuen Herstellern gezahlt.

Brandenburg – Antisemitismus in Landesverfassung: Wie die Sa-SZ und spiegel.de melden, hat sich der Brandenburger Landtag dafür ausgesprochen, den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in der Brandenburger Landesverfassung zu verankern. Für eine entsprechende Änderung sprachen sich alle Fraktionen im Landtag aus – mit Ausnahme der AfD.

Kirchenstrafrecht: Die Sa-FAZ (Thomas Jansen) erläutert die Verschärfungen im katholischen Kirchenstrafrecht, die in der vergangenen Woche vorgestellt wurden. Eine der bemerkenswertesten Neuerungen in dieser Hinsicht betreffe den sexuellen Missbrauch, der bisher unter "Straftaten gegen besondere Verpflichtungen" fiel. Durch die neue Einordnung unter "Straftaten gegen Freiheit, Würde und Leben des Menschen" komme jetzt die Perspektive der Opfer deutlicher zur Geltung, wird Markus Graulich, Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, zitiert. Für den emeritierten Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke bleibt die Reform hinter den Erwartungen zurück. Auch das neue Strafrecht bleibe letztlich in der vagen Begriffswelt, "die es nicht überzeugend macht".

Justiz

EuGH zu Sozialversicherungspflicht von Leiharbeitnehmern: Die Rechtsanwälte Daniel Happ und Dr. Paul Alexander Tophof erläutern auf LTO eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, mit der der bisherigen Praxis von Unternehmen ein Riegel vorgeschoben wurde, sich bei grenzüberschreitender Leiharbeit innerhalb der Europäischen Union Wettbewerbsvorteile durch Wahl eines "preisgünstigen" Sozialversicherungsrechtes zu verschaffen. Es ging im Fall um ein bulgarisches Arbeitsvermittlungsunternehmen, das seine Arbeitnehmer auch für Tätigkeiten in Deutschland nach bulgarischem Recht sozialversichern wollte, was aber von den bulgarischen Behörden abgelehnt wurde. In seiner Entscheidung unterstrich der EuGH den Grundsatz, dass eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats tatsächlich abhängig beschäftigt ist, den Rechtsvorschriften eben jenes Staates unterliege.

EuGH zu Entgeltgleichheit: Dass sich Arbeitnehmer in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei "gleicher" als auch bei "gleichwertiger Arbeit" unmittelbar auf den unionsrechtlich verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen berufen können, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt. Die unmittelbare Wirkung von Art. 157 AEUV sei nicht auf Fälle beschränkt, in denen die miteinander verglichenen Arbeitnehmer unterschiedlichen Geschlechts die "gleiche Arbeit" verrichteten, sondern erstrecke sich auch auf die Fälle, in denen diese eine "gleichwertige Arbeit" ausführten, so laut beck-aktuell der EuGH.

EU-Staatsanwaltschaft: Die Sa-FAZ (Reinhard Veser) stellt nun ebenfalls die rumänische EU-Generalstaatsanwältin Laura Codruta Kövesi vor. Die Europäische Staatsanwaltschaft, die Kövesi leitet, hat in der vergangenen Woche ihre Arbeit offiziell aufgenommen. Kövesis Arbeit beginne mit einem Konflikt mit der slowenischen Regierung, die bisher keine Staatsanwälte für die neue Behörde delegiert hat, heißt es im Text. Außerdem könnte die EU-Staatsanwaltschaft bald in die Lage kommen, gegen einen amtierenden Regierungschef zu ermitteln – den tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babiš.

BVerfG zu deutscher Europapolitik: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) erläutert Rechtsprofessor Andreas von Arnauld ausführlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Informationsrechten des Bundestages in EU-Angelegenheiten. Der Jurist war Prozessvertreter für die Grünen in dem Verfahren, in dem die Karlsruher Richter festgestellt hatten, dass die Bundesregierung ihre Pflichten gegenüber dem Bundestag verletzt hat, als sie die Abgeordneten nicht über ihre Verhandlungsposition bei den Beratungen zur Griechenlandrettung 2015 unterrichtete. Damit künftige BVerfG-Entscheidungen nicht ebenfalls Jahre zu spät kommen, regt von Arnauld an, dass solche Verfahren nach Klärung der Grundsatzfragen von einer Dreier-Kammer entschieden werden können. 

VGH BaWü – coronabedingtes Spielhallenverbot: Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat den Eilanträgen mehrerer Spielhallenbetreiber gegen coronabedingte Betriebsuntersagung stattgegeben. Die Richter halten ein Totalverbot für unverhältnismäßig, denn es sei nicht erkennbar, dass von Spielhallen eine größere Infektionsgefahr ausgehe als von anderen Betrieben, die stufenweise öffnen dürfen. LTO schreibt über die Entscheidung.

LG Aachen – ehemaliger Fussballprofi Deniz Naki: Sa-FAZ (Reiner Burger) und der Spiegel (Roman Lehberger) berichten vom Prozessauftakt gegen den früheren Bundesligaprofi Deniz Naki, dem unter anderem Drogenhandel, Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Der 31-Jährige sei einer der Rädelsführer einer Ortsgruppe der kriminellen Vereinigung Bahoz gewesen, wird die zuständige Oberstaatsanwältin Jutta Breuer zitiert.

LG Stuttgart – Revolutionäre Aktionszellen: Im Prozess um linksradikale Drohbriefe und Brandanschläge sind, wie der Spiegel (Maik Baumgärtner/Anton Maegerle u.a.) berichtet, neue Details zum Angeklagten Martin E. bekannt geworden. Demnach war der mutmaßliche Linksextremist früher unter anderem Namen in der Neonaziszene aktiv.

StA Köln – Cum-Ex/Warburg-Bank: Wie spiegel.de (Ansgar Siemens) erfahren hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln im Cum-Ex-Skandal um die Bank MM Warburg nun auch gegen die frühere Leiterin des Hamburger Finanzamts für Großunternehmen. Die Frau, die seit Kurzem in Pension ist, soll bei ihrer Vernehmung im Dezember vor dem Landgericht Bonn mit Absicht nicht die Wahrheit gesagt haben.

StA Köln – Cum-Ex/Hanno Berger/RA Gauweiler: Ausführlich widmet sich die Mo-SZ (Klaus Ott/Nils Wischmeyer u.a) den Parteiverratsvorwürfen der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Rechtsanwalt Peter Gauweiler. Er hatte einst den Cum-Ex-Anwalt Hanno Berger beraten und verteidigt jetzt einen Bankier der Warburg Bank, die Berger verklagt. Ausführlich werden die Treffen und Vereinbarungen Gauweilers mit Berger aufgelistet.

Klagen gegen Negativzinsen: Mehrere Verbraucherzentralen haben Klagen gegen die Negativzinsregeln verschiedener Banken eingereicht. Gegen welche Banken genau sich die Klagen richten, wollte der Verbraucherzentrale Bundesverband angesichts des frühen Stadiums der Verfahren noch nicht verraten. Bei den Klagen gehe es um eine grundsätzliche Klärung, ob die Einführung von Verwahrentgelten zulässig sei oder eben nicht, heißt es laut einem Bericht der Sa-FAZ (Christian Siedenbiedel) von den Verbraucherschützern.

Klimaklagen: Nach Informationen der WamS (Daniel Wetzel) planen Klimaschutz-NGO's auch mit strategischen Klagen gegen Klimasünder vorzugehen und würden damit Unternehmen beunruhigen. Das Schicksal, Adressat einer Klima-Klage zu werden, drohe nach den Urteilen von Karlsruhe und Den Haag nun praktisch jedem deutschen Industrieunternehmen, schreibt der Autor. Selbst Vorzeigebetriebe mit einer ausgefeilten Öko-Strategie wie etwa VW könnten sich nicht mehr sicher wähnen.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass die Verrechtlichung der Klimapolitik mit den beiden Entscheidungen keinen Höhepunkt erreicht habe, sondern wohl erst in ihren Anfängen stecke. Sie gebe Impulse für Reformen, die unabweisbar sind. Was hier früher einmal Freiheit hieß und als solche umfassend geschützt wurde, könnte Rücksichtslosigkeit gewesen sein, so Müller-Neuhof.

Recht in der Welt

EU-Rechtsstaatlichkeit und Finanzen: Das Europäische Parlament kritisiert, dass die Kommission nicht gegen Länder mit Rechtsstaatsproblemen wie Ungarn, Polen oder Bulgarien einschreitet und wie vereinbart EU-Mittel kürzt. Die Abgeordneten hatten ein Ultimatum bis zum 1. Juni gesetzt, bis dahin sollte die Kommission gegen jene Länder vorgehen, und dabei die neue Rechtsstaatsklausel benutzen, etwa durch den Entzug von Fördergeldern. Laut dem Entwurf einer entsprechenden Resolution, die am Mittwoch verabschiedet werden soll, wird Parlamentspräsident David Sassoli beauftragt, die Kommission binnen zwei Wochen offiziell aufzufordern, unverzüglich Rechtsstaatsverfahren in den "offensichtlichsten Fällen" einzuleiten. Die Kommission hätte dann zwei Monate Zeit, zu handeln, lässt sie auch diese Frist verstreichen, kann das Parlament binnen zwei weiteren Monaten eine Untätigkeitsklage beim EuGH einreichen. Die Sa-SZ (Matthias Kolb)Sa-FAZ (Thomas Gutschker), Sa-taz (Eric Bonse), und spiegel.de (Markus Becker) berichten.

EuGH/Ungarn – Rechtsstaatlichkeits-Verfahren: Ungarn ist mit einer Klage gegen das laufende EU-Verfahren zu Vorwürfen um schwerwiegende Grundwerteverstöße gescheitert. Die Regierung in Budapest hatte die Rechtmäßigkeit des Abstimmungsergebnisses im Europäischen Parlament zur Einleitung des Verfahrens angezweifelt und die Nichtigerklärung der Entschließung angestrebt. Der EuGH hat das jetzt zurückgewiesen, berichtet nun auch LTO.

IRMCT – Mladic/Brammertz: An diesem Dienstag wird der "Residualmechanismus für die Internationalen ad hoc-Strafgerichtshöfe" sein Berufungsurteil im Fall des serbisch-bosnischen Ex-Generals Ratko Mladic verkünden. Aus diesem Anlass sprach die Mo-Sz (Ronen Steinke) mit dem IRMCT-Chefankläger Serge Brammertz über Mladic und die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien. Brammertz fordert eine Reaktion der EU, wenn heute in EU-Beitrittskandidaten von verantwortlichen Politikern Völkermordtaten geleugnet werden.

Dänemark – Kneipenverbot für Gewalttäter: Das dänische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das es erlaubt, Personen, die im Nachtleben eine Gewaltstraftat begangen haben, den Zugang zu Restaurants- und Kneipen mit Alkoholausschank zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens zu untersagen. Außerdem kann die Polizei zusätzlich bestimmte Straßenzüge als Ausgehzone definieren, in die Verurteilte nicht kommen dürfen. Bei Verstößen gegen das Verbot droht eine Geldstrafe von 10.000 dänische Kronen (ca. 1350 Euro), schreibt spiegel.de.

Spanien – Coronabeschränkungen auf Mallorca: Der Oberste Gerichtshof von Spanien hat für Mallorca geltende Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie aufgehoben. Betroffen davon sind die nächtliche Ausgangssperre und Beschränkungen für private Versammlungen. Die Regionalregierung der Balearen hatte nach dem Ende des landesweiten sechsmonatigen Corona-Notstandes am 09. Mai 2021 eigenständig unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre und Beschränkungen bei Zusammenkünften angeordnet, die jetzt gekippt worden sind, wie LTO berichtet.

USA – Hackerparagraf: spiegel.de (Torten Kleinz) schreibt über eine Entscheidung des US-Supreme Court zur Anwendung eines so genannten Hackerparagrafen. Nach der Entscheidung des Gerichts reicht es nicht aus, wenn ein Nutzer gegen allgemein gehaltene Nutzungsbestimmungen eines Internet-Dienstes verstößt, um als krimineller Hacker verurteilt zu werden. Stattdessen muss ein Beschuldigter tatsächlich auf Informationen zugreifen, zu denen er keinen Zugang hatte, damit das Gesetz angewendet werden darf, heißt es im Text. Nach Ansicht von Kritikern hatten Staatsanwälte den entsprechenden Paragrafen aus dem Jahr 1986 geradezu exzessiv eingesetzt, wann immer ein Beschuldigter einen Computer unzulässig eingesetzt hatte. In dem verhandelten Fall ging es um einen Polizisten, der gegen Bezahlung ein Autokennzeichen abgefragt und die Informationen weitergegeben hatte und deshalb entlassen und zu einer Gefängnisstrafe von anderthalb Jahren verurteilt wurde.

Österreich – Rücktritt eines Verfassungsrichters: Nachdem peinliche Chats des früheren Justizministers und jetzigen Verfassungsrichters Wolfgang Brandstetter veröffentlicht wurden, ist dieser jetzt zurückgetreten. In den Mitteilungen zwischen ihm und einem hohen Justizbeamten, der derzeit suspendiert ist, werden unter anderem Urteile des Verfassungsgerichtshofs kritisiert, abschätzige Bemerkungen über einzelne Richter ausgetauscht und sich negativ zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geäußert, berichtet die Sa-FAZ (Stephan Löwenstein). Brandstetter bekleidete von 2013 bis 2017 das Amt des Justizministers und war 2018 von der damaligen ÖVP/FPÖ-Regierung als Verfassungsrichter vorgeschlagen worden.

Irland – Bloody Sunday 1972: Auf LTO befasst sich Staatsanwalt Eike Fesefeldt mit der juristischen Aufarbeitung des irischen Blutsonntags 1972. Am 30. Januar erschossen bei einer Demonstration in der nordirischen Stadt Derry britische Soldaten insgesamt 13 unbewaffnete Iren. Der Fall sei ein Beispiel dafür, dass sich die Länge von Ermittlungen nicht an der Dauer der kriminellen Handlung messe – hier dauerten die Taten insgesamt nur zehn Minuten, die Aufarbeitung dagegen mehrere Jahrzehnte.

Sonstiges

BKartA – Google Showcase: Das Bundeskartellamt prüft ein weiteres Angebot von Google. Mit dem News Showcase, der im vergangenen Herbst in Deutschland startete, soll Verlagen ermöglicht werden, ihre Inhalte prominent zu platzieren. Aufgrund einer Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media untersucht das Bundeskartellamt nun, ob die Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen. LTO berichtet über das Verfahren.

BKartA – 50+1-Regel: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) erläutert der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, warum die so genannte 50+1-Regel kartellrechtlich unbedenklich ist. Die Regel soll verhindern, dass Kapitalanleger die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften übernehmen können, in die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgegliedert haben. Die Behörde hatte nach dreijähriger Prüfung dem entsprechenden Passus in den Satzungen des Deutschen Fussballbundes und der Deutschen Fußballiga grundsätzlich "grünes Licht" gegeben.

EU-Kartellbehörde – Facebook: Die EU-Kartellbehörde hat, wie die Sa-FAZ (Werner Mussler) berichtet, ein Kartellverfahren gegen Facebook eröffnet. Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde habe den Verdacht, dass Facebook seine Marktmacht missbraucht, um sich auf dem Markt für Online-Kleinanzeigendienste wettbewerbswidrig Vorteile zu verschaffen. Es sei möglich, dass Facebook über die Einbettung des eigenen Kleinanzeigendienstes "Facebook Marketplace" in sein soziales Netzwerk gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoße.

Das Verfahren könnte das letzte seiner Art werden, schreibt Werner Mussler (Sa-FAZ) in einem separaten Kommentar. Denn mit dem Digital Services Act, den die Kommission auf den Weg gebracht hat, wäre Facebooks Geschäftsmodell, wie es jetzt im Einzelfall geprüft wird, wohl nicht mehr möglich.

Sport in Kanzleien: LTO-Karriere (Eva Hanken) hat sich in einigen Kanzleien umgehört, welche Angebote sie ihren Mitarbeitern zur körperlichen Ertüchtigung machen. Viele Kanzleien hätten erkannt, dass die sportliche Förderung von Mitarbeitern einer der Schlüssel, nicht nur für ein besseres Betriebsklima, sondern auch für bessere Leistungen sei.

E.T und Recht: Martin Rath beleuchtet auf LTO die Frage, wie das Recht mit den (bisher noch theoretischen) Überlegungen zum Umgang mit Ufos und außerirdischem Leben umgeht. Er erinnert dabei auch an den Sirius-Fall des BGH: Ein Mann hatte eine junge Frau mit der Behauptung in seinen Bann geschlagen, er sei "ein Bewohner des Sterns Sirius" und könne dafür sorgen, dass ihre Seele in einen neuen Körper wandere.

 

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lto/pf

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Juni 2021: BVerfG-Vorlage wegen Aktienverlusten / Rechtsstaatsmechanismus angemahnt / BKartA prüft Google News Showcase . In: Legal Tribune Online, 07.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45130/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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