Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Mai 2021: BVerfG-Klima­be­schluss mit Folgen? / Bald Locker­ungen für Geimpfte? / Anwaltstag bleibt vir­tuell

03.05.2021

Die Bundesregierung will die Vorgaben des BVerfG zum Klimaschutzgesetz schnell umsetzen. Justizministerin Lambrecht will die Corona-Einschränkungen für Geimpfte schnell lockern. Der Anwaltstag wird nicht zur Normalität zurückkehren.

Thema des Tages

Klimaschutz: Der vorige Woche veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz soll schnell politische Folgen haben. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Vizekanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier haben eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes noch für diese Legislaturperiode angekündigt, wie beck-aktuell und zeit.de schreiben. Im Interview mit spiegel.de (Martin Knobbe/Gerald Traufetter) kündigt Bundesumweltministerin Svenja Schulze einen Gesetzentwurf bereits für diese Woche an. Die SZ (Michael Bauchmüller) weist darauf hin, dass die Zeit für eine Gesetzesänderung eng werde, denn formal stünden die Parlamentsferien schon vor der Tür. Am 25. Juni trete der Bundestag, jedenfalls nach derzeitigem Plan, zum letzten Mal zusammen.

Im Interview mit der taz (Christian Rath) erklärt Rechtsanwalt Remo Klinger, einer der Beschwerdevertreter, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Er mache Klimaschutz justiziabel, sei also nicht nur symbolisch. Der Karlsruher Beschluss sei weitgehender als das niederländische Urgenda-Urteil. Aus einer "Gesamtschau" des Beschlusses ergebe sich, dass auch die CO2-Emissionen vor 2030 weiter als geplant abgesenkt werden müssen. LTO (Franziska Kring) stellt einige Verfahrensbeteiligte anhand von Zitaten der letzten Tage vor.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes stärke letztendlich den Klimaschutz und nehme den Gesetzgeber dafür in die Pflicht, ohne die Verantwortungslasten zu stark auf die rechtsprechende Gewalt zu verlagern, schreibt der wissenschaftliche Mitarbeiter Nikolas Eisentraut auf JuWiss. Im FAZ-Einspruch analysiert Rechtsprofessor Karl-Heinz Ladeur die Entscheidung kritisch und bezeichnet dabei die rechtliche Konstruktion einer "eingriffsähnlichen Vorwirkung" als "gewagt". Dass ein Grundrecht auf eine gänzlich unspezifisch bleibende "intertemporale Freiheitssicherung" einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wird, müsse bezweifelt werden, meint Ladeur. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Andreas Buser findet es im Verfassungsblog besonders bemerkenswert, dass das Bundesverfassungsgericht "ohne großes Federlesen die Beschwerdebefugnis aller beteiligten natürlichen Personen" bejaht und eine über die "bloße eigene Betroffenheit hinausgehende besondere Betroffenheit, die die Beschwerdeführenden von der Allgemeinheit abheben würde" explizit nicht verlangt habe. Juniorprofessor Matthias Goldmann betont ebenfalls im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den völkerrechtlichen Aspekt der Entscheidung. Corinna Budras (FAS) hält es für eine "Sensation", dass der Umweltschutz von nun an "justiziabel" ist, also vor Gericht einklagbar. Bisher hätten Klimaklagen als "Verschwendung gerichtlicher Ressourcen" gegolten. Für Bernd Ulrich (zeit.de) ist die Neudefinition der Freiheit, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen habe, eine "Revolution". Freiheit sei nun nicht mehr nur etwas, das man lebt und gegen den Staat geltend machen könne, Freiheit sei nun auch etwas, das man materiell und physisch verbrauchen könne – und nicht dürfe.

Rechtspolitik

Corona – Rechte von Geimpften: Ein Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) für eine Ausnahme-Verordnung sieht Erleichterungen der Coronabeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene vor. Insbesondere von Obergrenzen für private Treffen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollen diese Gruppen ausgenommen werden. Laut taz (Christian Rath) könnte eine entsprechende Verordnung schon bald in Kraft treten – am kommenden Mittwoch könnte die Bundesregierung die Verordnung beschließen, am Donnerstag könnte der Bundestag zustimmen und am Freitag der Bundesrat. Auch LTO fasst die geplanten Regelungen zusammen.

Constantin van Lijnden (FAS) kritisiert, dass der Gesetzgeber trotz der einhelligen Meinung von Verfassungsrechtlern bisher noch nichts getan habe, um Geimpften tatsächlich "ihre Rechte zurückzugeben". Die Motive dieser Politik seien rätselhaft, denn niemand könne ernsthaft behaupten, es sei ein Gebot der Solidarität, auch Geimpfte weiterhin den für sie sinnlos gewordenen Vorgaben zu unterwerfen, zumal ihrem Freiheitsverlust kein Freiheitsgewinn der Noch-nicht-Geimpften gegenüberstehe. Im Gegenteil wäre es solidarisch, sich über die zurückerlangten Freiheiten der anderen zu freuen oder sie jedenfalls zu akzeptieren, auch wenn man selbst noch etwas länger warten müsse. Zur allgemeinen Handlungsfreiheit gehöre auch das "Recht auf Party". 

Insolvenzantragspflicht: In der Koalition besteht Uneinigkeit über eine mögliche Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die coronabedingt in Schieflage geraten sind. Die Regelung ist Ende April ausgelaufen, das Thema soll aber am Montag noch einmal zwischen den Fraktionen und dem federführenden Bundesjustizministerium besprochen werden. Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Verlängerung aus, allerdings habe das Bundesjustizministerium Bedenken, heißt es in der FAZ (Julia Löhr/Corinna Budras).

Betriebsräte: Die taz (Alina Leimbach) schreibt über den Stand der Beratungen zum Entwurf für ein Betriebsratsmodernisierungsgesetz, der in dieser Woche von der Bundesregirung beim Bundestag eingebracht werden soll. Die Neuregelung soll die Gründung und Wahl von Betriebsräten fördern und die Fälle der Behinderungen von Betriebsratswahlen reduzieren. Kritikern zufolge können diese Ziele mit den vorgesehenen Gesetzesänderungen jedoch nicht erreicht werden, weil das gezielte Verhindern von Gewerkschaftsgründungen strafrechtlich nicht ausreichend sanktioniert werde. Nötig sei auch, dass Betriebsräte zur Not über das Arbeitsgericht direkt eingesetzt werden können, fordere die Linke.

AGG: Eine Initiative, über die LTO (Tanja Podolski) informiert, möchte, dass nach dem AGG künftig auch Diskriminierungen auf Grund der Sorge für Kinder oder Angehörige untersagt wird. Eine Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht hat die Initiative "Proparents" mitgegründet und im März eine Onlinepetition gestartet, die zu mehr Schutz von Müttern und Vätern vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufruft. Mehr als 24.000 Menschen haben bisher unterschrieben.

Influencerwerbung: Auf LTO erläutert Rechtsanwalt Christian Ritter von Strobl-Albeg die von der Bundesregierung geplanten Änderungen für die Influencerwerbung in sozialen Medien. In einem Entwurf zur Änderung des Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sei vorgesehen, dass nur noch Postings, die gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung erfolgen, als "Werbung" oder "Anzeige" gekennzeichnet werden müssen. Vermieden werden soll damit die überobligationsmäßige Kennzeichnung, mit der Folge, dass die Verbraucher die bezweckte Warnung vor werblichen Inhalten nicht mehr ernst nehmen. Allerdings könnte die Rechtsprechung dem Gesetzgeber zeitlich zuvorkommen, sagte der Autor, denn der Bundesgerichtshof habe für den Juli einen Verhandlungstermin für mehrere dort anhängige Verfahren anberaumt.

Justiz

BGH zur Veröffentlichung von Plagiatsvorwürfen: Eine Juristin, die verhindern wollte, dass Plagiatsvorwürfe zu ihrer Promotions- und auch zu ihrer Habilitationsschrift von einem Journalisten veröffentlicht werden, ist vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH konnte nicht feststellen, dass die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten auf der einen und der Meinungs- und Pressefreiheit auf der anderen Seite in jedem Falle zugunsten der Juristin ausfalle. Über die Art und Weise einer zukünftigen Berichterstattung lasse sich nur spekulieren, was der Senat für die Annahme eines vorbeugenden Unterlassungsanspruch aber nicht ausreichen ließ. LTO (Manuel Göken) berichtet über die Entscheidung.

BAG zu Compliance-Kosten: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber die Kosten für die Verfolgung von Compliance-Verstößen nur dann vom Arbeitnehmer ersetzt verlangen kann, wenn ein konkreter Verdacht auf eine erhebliche Verfehlung bestehe. Im zu entscheidenden Verfahren ging es um eine Führungskraft in einem Unternehmen, die ohne dienstliche Veranlassung, aber auf Kosten des Arbeitgebers Personen zum Essen eingeladen und mehrere Champions-League-Spiele des FC Bayern München besucht hatte. Da aber der Arbeitgeber nicht substantiiert dargelegt habe, welche konkreten Tätigkeiten bzw. Ermittlungen wann und in welchem zeitlichen Umfang wegen welchen konkreten Verdachts unternommen worden waren, wiesen die Erfurter Richter eine entsprechende Ersatzforderung ab, wie LTO berichtet.

BAG zu schwerbehinderten Stellenbewerbern: Die von einem öffentlichen Arbeitgeber geforderte Mindestnote müssen auch behinderte Bewerber erfüllen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte ein schwerbehinderter Mann, der sich auf eine Stelle beim Bundesamt für Verfassungsschutz beworben hatte, jedoch nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, weil er nicht geforderte Hochschulnote "Gut" vorweisen konnte. Damit erfülle er die formalen Kriterien der Stellenausschreibung nicht und habe deshalb nach § 165 Satz 4 Sozialgesetzbuch IX nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen, argumentierte das Bundesamt, dem das BAG darin folgte. Da allerdings das LAG nicht geprüft hatte, ob auch niemand anderer, der das geforderte Hochschulstudium nicht mit der Mindestnote "gut" abgeschlossen hatte, zum Vorstellungsgespräch eingeladen bzw. eingestellt wurde, muss die Sache hier noch einmal verhandelt und entschieden werden, berichtet LTO.

OLG Karlsruhe – Verhütungspille: Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt am 4. Mai die Berufung einer jungen Frau, die den Arzneimittelkonzern Bayer wegen Nebenwirkungen einer Verhütungspille verklagt. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte einen Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch in erser Instanz abgelehnt, weil die gesundheitlichen Probleme der Klägerin nicht zweifelsfrei auf die Einnahme der Pille zurückzuführen seien, schildert die taz (Patricia Hecht) in einem Vorbericht.

StAen München II/Erfurt – Maskenpflicht in der Schule: Die beiden Entscheidungen von Familienrichter:innen des Amtsgerichts Weilheim bzw. des Amtsgerichtes Weimar zur Befreiung von Schüler:innen von der Maskenpflicht beschäftigen jetzt auch die zuständigen Staatsanwaltschaften München II und Erfurt, schreibt spiegel.de. Die Staatsanwaltschaft München II habe Vorermittlungen auf Grund mehrerer Anzeigen eingeleitet, in Erfurt laufe bereits ein Ermittlungsverfahren. Die taz (Christian Rath) berichtet zudem über die Unterstützung, die die Richter aus den Reihen der sogenannten Querdenker bekommen, so hatten am Samstag rund tausend Menschen vor dem Amtsgericht Weimar gegen das Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung gegen den dortigen Familienrichter protestiert.

LG Köln zum Aufwendungsersatz für abgesagte Veranstaltung: Wer in der Anfangszeit der Covid-19-Pandemie eine Großveranstaltung absagt hatte, obwohl keine behördliche Anordnung dazu bestand, hat nicht pflichtwidrig gehandelt. Das hat das LG Köln jetzt laut LTO entschieden. Im Fall ging es um die Internationale Eisenwarenmesse, die Ende Februar 2020 abgesagt wurde. Eine Werkzeugherstellerin, die an der Messe teilnehmen wollte, hatte daraufhin auf Ersatz ihrer getätigten Aufwendungen in Höhe von knapp über 200.000 Euro für Messestände, Hostessen und Reservierungen in Hotels und Gaststätten geklagt. Da aber die Infektionslage zum Zeitpunkt der Absage bereits überaus kritisch gewesen sei und auch andernorts Messen abgesagt worden seien, habe die beklagte Messeausrichterin nach Auffassung des Kölner Gerichts das Risiko zutreffend eingeschätzt und mit der Absage zurecht den höherrangigen Interessen aller Messeteilnehmer:innen gegenüber den rein wirtschaftlichen Interessen teilnahmebereiter Aussteller:innen Rechnung getragen.

LG Kassel – Strafvereitelung: An diesem Montag verhandelt das Landgericht Kassel gegen zwei linke Senioren wegen versuchter Strafvereitelung. Sie hatten Ladendetektive angegriffen, die einen "arabisch aussehenden" Ladendieb auf der Straße am Boden fixierten, weil sie Sorgen um die Gesundheit des Fixierten hatten. Das Amtsgericht hatte die beiden Rentner voriges Jahr zu Geldstrafen verurteilt. Die Männer fordern einen Freispruch, weil sie nur Zivilcourage geleistet hätten, wie spiegel.de (Peter Maxwill) berichtet.

VG Berlin zur Testangebotspflicht für Unternehmen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Unternehmens gegen die Pflicht, Mitarbeitern wöchentlich zweimal einen Corona-Test anzubieten, abgelehnt. Die in der 2. Corona-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin geregelte Pflicht sei verfassungsgemäß, so das Gericht. Die angegriffene Verpflichtung stelle eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus dar, hieß es laut beck-aktuell in der Begründung.

AG Düsseldorf zu Christoph Metzelder: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf im Verfahren gegen den Fußballprofi Christoph Metzelder Rechtsmittel eingelegt, meldet spiegel.de. Metzelder war am Donnerstag wegen des Besitzes und der Weiterleitung kinder- und jugendpornografischer Bilder zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons mit den inkriminierten Dateien nicht entschieden worden sei, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Die taz (Nina Apin) weist in diesem Zusammenhang auf die Gesetzesänderung hin, mit der der Strafrahmen bei Missbrauch und Kinderpornografie deutlich verschärft wurde und die der Bundestag im März verabschiedet hat. Metzelder habe insoweit hinsichtlich des Strafmaßes noch Glück gehabt, weil die neue Rechtslage für die ihm vorgeworfenen Taten noch nicht galt.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass Abscheu und höhere Strafen hier nichts nutzen würden, weil es, auch wenn es weniger Missbrauch gäbe, immer mehr derartiger Bilder geben werde. Wohl kaum eine andere Straftat sei angesichts des leicht zugänglichen Angebotes derart leicht zu begehen.

Recht in der Welt

Mexiko – Strafbarkeit von Rachepornos: Mexiko hat die Weitergabe von Bildern sexuellen Inhalts in Digitalmedien ohne die Zustimmung der dargestellten Personen landesweit unter Strafe gestellt. Das meldet spiegel.de. Geahndet werden kann dies mit drei bis sechs Jahren Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von 89.600 Peso (rund 3700 Euro). Als strafverschärfend gilt es, wenn ein Täter eine Liebesbeziehung zum Opfer hat oder hatte.

IStGH/Chile – Anzeige gegen chilenischen Staatspräsidenten: Wegen des brutalen Vorgehens der Polizei gegen die Teilnehmer einer Demonstration Ende 2019 ist der chilenische Präsident Sebastián Piñera von Menschenrechtler:innen beim Internationalen Strafgerichtshof angezeigt worden. Nach Einschätzung der Antragsteller wurden diese Vergehen von der nationalen Justiz in Chile nicht angemessen verfolgt. Ob es in Den Haag tatsächlich zu Ermittlungen gegen Piñera kommt, sei allerdings fraglich, heißt es im entsprechenden Bericht auf spiegel.de.

Niederlande – Shell und Klima: Die FAS (Marcus Theurer) berichtet über das Verfahren mehrerer NGOs vor dem niederländischen Bezirksgericht in Den Haag gegen den internationalen Großkonzern Shell. Das Unternehmen soll auf diesem Weg dazu gezwungen werden, seinen Treibhausgas-Ausstoß bis zum Ende des Jahrzehnts annähernd zu halbieren. Die Klage könnte zum Präzedenzfall auch für andere Großunternehmen werden.

GB – Transsexualität: spiegel.de (Alexander Rojkov) portraitiert die Britin Keira Bell, die als Mädchen geboren wurde, als Jugendliche dann versuchte, mit Hormonen und Operationen das Geschlecht zu wechseln, was sie einige Jahre später aber wieder rückgängig zu machen versucht. Als wohl erstes ehemaliges Transkind hatte sie Klage gegen die Klinik eingereicht, die sie behandelt hatte, als sie noch minderjährig war. Der Londoner High Court entschied im Dezember 2020, dass Pubertätsblocker nun nicht mehr ohne Weiteres für unter 16-Jährige verschrieben werden dürfen. Die Klinik hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Sonstiges

Anwaltstag 2021: LTO (Hasso Suliak) gibt einen Ausblick auf den Anwaltstag im Juni, der auch in diesem Jahr wieder rein virtuell stattfinden wird. Zum 150-jährigen Jubiläum des Deutschen Anwaltsvereins will sich der Verband auch seiner Rolle im Nationalsozialismus widmen.

Evangelische Kirche und NS-Regime: Über die Nachkriegsdebatte zur organisatorischen Nähe der evangelischen Kirche zum NS-Regime schreibt Martin Rath in LTO.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Mai 2021: BVerfG-Klimabeschluss mit Folgen? / Bald Lockerungen für Geimpfte? / Anwaltstag bleibt virtuell . In: Legal Tribune Online, 03.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44865/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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