Die juristische Presseschau vom 1. April 2021: Klage gegen Polen / von Schi­rach für neue EU-Grund­rechte / Ent­wurf für Betriebs­rä­t­e­ge­setz

01.04.2021

Die EU-Kommission verklagt Polen wegen eines neuen Justizgesetzes. Autor Ferdinand von Schirach fordert EU-Umwelt- und Digitalisierungsgrundrechte. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf für ein Betriebsrätestärkungsgesetz.

Thema des Tages

Polen – Justizreform: Die Europäische Kommission verklagt Polen erneut wegen der polnischen Justizreform vor dem Europäischen Gerichtshof. Gegenstand ist diesmal ein im Februar 2020 in Kraft getretenes Justizgesetz. Das Gesetz verbietet es polnischen Gerichten, im Rahmen der bei ihnen anhängigen Rechtssachen die Anforderungen an die richterliche Unabhängigkeit anderer polnischer Gerichte zu prüfen und eine Vorabentscheidung des EuGH zu beantragen. Stattdessen ist die neue Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten am Obersten Gericht nun allein zuständig für die Entscheidung über Fragen der richterlichen Unabhängigkeit. Wenn andere polnische Richter Fragen der Unabhängigkeit polnischer Gerichte prüfen, stellt dies nun ein Disziplinarvergehen dar. Die Disziplinarkammer beim Obersten Gericht, deren zweifelhafte Unabhängigkeit bereits der EuGH festgestellt hatte, darf weiter arbeiten. Richter müssen Informationen über außerberufliche Aktivitäten angeben, damit diese veröffentlicht werden können. All diese Regelungen gefährden nach Ansicht der EU-Kommission die Unabhängigkeit der polnischen Justiz und den Vorrang des EU-Rechts. Die EU-Kommission hat auch eine einstweilige Anordnung des EuGH beantragt. Es berichten SZ (Florian Hassel/Matthias Kolb) und spiegel.de (Markus Becker).

Als deutliches Zeichen bezeichnet die Vizepräsidentin des EU-Parlamentes Katharina Barley in einem Interview mit zeit.de (Johanna Roth) den Schritt der Kommission: Es zeige, dass die Kommission nicht mehr bereit sei, dem Treiben der polnischen Regierung untätig zuzusehen. Den Rechtsstaatsmechanismus hält sie dennoch nicht für überflüssig, denn während eine EuGH-Entscheidung unmittelbar Druck in Einzelfällen ausübt, erhoffe sich das Parlament vom Rechtsstaatsmechanismus eine grundsätzliche Wirkung.

Rechtspolitik

EU-Grundrechte: Im Interview mit der Zeit (Heinrich Wefing) spricht der Schriftsteller und Jurist Ferdinand von Schirach über sein neues Buch, in dem er neue Grundrechte für EU-Bürger fordert. In "Jeder Mensch" geht es unter anderem um Umweltschutz, digitale Selbstbestimmung und den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Hier seien neue Grundrechte notwendig, sagt von Schirach, denn die Verfassungen, die vor langer Zeit geschrieben wurden, hätten diese Probleme noch nicht gekannt. In einem Konvent, der vom Europäischen Rat einberufen werden müsste, würden die neuen Grundrechte diskutiert, noch andere Ideen könnten dazukommen, und am Ende würden sie beschlossen, hofft Schierach.

Betriebsräte: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Gründung von Betriebsräten erleichtern soll. Vorgesehen sind unter anderem ein besserer Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die sich für eine Betriebsratsgründung einsetzen, und einfachere Regeln für die Wahlen. spiegel.de stellt das geplante Betriebsrätestärkungsgesetz vor.

Kindschaftsrecht: In einem offenen Brief fordern laut bild.de die beiden FDP-Bundestagsabgeordneten Jens Brandenburg und Katrin Helling-Plahr die Einführung einer Mit-Mutterschaft. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) solle eine Reform des Abstammungsrechtes noch in dieser Wahlperiode auf den Weg bringen, um die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren endlich zu beenden und gleichzeitig sicherzustellen, dass kein Elternteil auf dem Rücken der Kinder ausgebootet werde.

Urheberrecht: In einem Gastbeitrag für die SZ kritisiert der Sänger Peter Maffay den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Der deutsche Gesetzgeber gehe im Alleingang zu Lasten der Rechteinhaber weit über die europäischen Vorgaben hinaus, was erhebliche Wettbewerbsnachteile für hiesige Künstler mit sich bringe, beklagt der Musiker. Nachdem die Künstler schon zu den großen Verlierern in der Pandemie gehörten und dem Kultursterben weitgehend tatenlos zugeschaut werde, gehe der Gesetzgeber nun sogar noch weiter und taste die Substanz der Künstler an, das Recht am eigenen Werk.

Demokratieförderungsgesetz: Über das geplante "Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie", mit dem Demokratieprojekte langfristig abgesichert werden sollen, gibt es Streit in der Koalition. Die Unionsfraktion will den Gesetzentwurf von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) nicht mittragen, unter anderem weil eine Extremismusklausel fehle, die von geförderten Projekten ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangen würde. Die taz (Konrad Litschko) berichtet.

Presse-Informationsrechte: Jost Müller-Neuhof (Tsp) beklagt angesichts mehrerer erfolgloser Anfragen im Zusammenhang mit den Maskendeals mangelnde Informationsrechte der Presse gegenüber dem Bundestag. Die SPD hatte vor einiger Zeit versucht, in einem neuen Pressegesetz auch das Parlament einzubeziehen, sei jedoch am Widerstand der Union gescheitert.

Justiz

BVerfG zur Vorlagepflicht an den EuGH: Weil es zu einer entscheidungserheblichen Frage, mit der sich der Bundesfinanzhof zu befassen hatte, noch keine einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gibt, hätte das Münchener Gericht die Frage den Luxemburger Richtern vorlegen müssen. Das hat nun, wie LTO meldet, das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der BFH habe, indem er die Vorlage unterließ, Art. 101 GG – das Recht auf den gesetzlichen Richter – verletzt. Sei die Rechtsprechung zu einer Frage unvollständig und nehme das Fachgericht dennoch ohne einleuchtende Begründung eine eindeutige oder eine zweifelsfreie Rechtslage an, sei von einem Verstoß auszugehen, so das BVerfG.

BGH zu befangenem Richter in VW-Verfahren: Ein Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofes ist in einem Verfahren, in dem es um eine Schadensersatzklage wegen der Dieselmanipulationen gegen die Volkswagen AG geht, für befangen erklärt worden. Der Richter hatte angezeigt, dass er selbst einen VW mit einer verbotenen Abschalteinrichtung erworben und ebenfalls Schadensersatzklage erhoben habe. Es bestehe deshalb die Möglichkeit, dass er über einen ähnlichen Sachverhalt mit ähnlichen oder gar gleichen Rechtsfragen wie in seinem privat geführten Verfahren zu entscheiden habe und damit unparteilich und unvoreingenommen handeln könnte, heißt es laut LTO in einem jetzt veröffentlichten Beschluss des BGH von Ende Februar.

BGH zur Ausländersicherheit nach § 110 ZPO: Rechtsanwalt Peter Bert erläutert auf zpoblog.de eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes von Anfang März zur Pflicht von klagenden Nicht-EU- bzw. Nicht EWR-Ausländern auf Verlangen des Beklagten Prozesssicherheit zu leisten. Danach hat die Frage, wie weit ein Verfahren fortgeschritten ist, keinen Einfluss darauf, ob eine Sicherheit zu stellen ist. Dem bisherigen Verfahrensverlauf könne das Gericht bei der Bemessung der Höhe der Ausländersicherheit Rechnung tragen. Im Verfahren ging es um eine britische Klägerin, die vor dem Brexit Klage erhoben und nach dem Brexit Berufung eingelegt hatte.

BAG zu Umziehzeit: Wachpolizisten im öffentlichen Dienst haben laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, über das LTO berichtet, in der Regel keinen Anspruch auf Vergütung von Umkleidezeiten. Nutzen die Arbeitnehmer die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleidemöglichkeiten nicht, sondern ziehen sich zu Hause um, gelte das nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit, so das Gericht.

OLG Frankfurt/M. zur Verdachtskündigung eines Mieters: Laut LTO und spiegel.de hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschieden, dass einem gewerblichen Mieter fristlos gekündigt werden darf, wenn gegen ihn der Verdacht besteht, er habe seinen Vermieter getötet. Die Grundsätze der Verdachtskündigung aus dem Arbeitsrecht seien insoweit auf das gewerbliche Mietrecht übertragbar.

OLG Dresden zu Prämiensparverträgen: Die Verbraucherzentrale hat zwei Musterfeststellungsverfahren, in denen es um unwirksame Zinsanpassungen ging, gegen die Sparkassen in Meißen und im Vogtland gewonnen. Von dem Urteil profitieren laut FAZ (Marcus Jung) 1100 Sparende aus dem Vogtland und 600 Kunden aus dem Raum Meißen.

GenStA Celle – KZ-Wachmann: Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat, wie spiegel.de meldet, die Ermittlungen gegen den ehemaligen KZ-Wächter Friedrich Karl Berger wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord erneut eingestellt. Das Ermittlungsverfahren ist bereits Ende November 2020 eingestellt worden, weil ein hinreichender Tatverdacht nicht zu begründen war, wurde aber wieder aufgenommen, nachdem der Beschuldigte am 20. Februar aus den USA nach Deutschland abgeschoben worden war und seine grundsätzliche Aussagebereitschaft signalisiert hatte. Weil der 95-jährige nach Angaben seines Anwaltes nicht für eine verantwortliche Vernehmung zur Verfügung steht, wurde jetzt das Verfahren erneut eingestellt.

VG Berlin zum Mietendeckel: Das Verwaltungsgericht Berlin hält den so genannten Mietendeckel nicht für offenkundig verfassungswidrig. Es hat in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Berliner Bezirksämter auf dessen Grundlage Vermietern die Erhöhung der Miete untersagen dürfen, auch wenn diese erst nach einem eventuellen Außerkrafttreten des Mietendeckels wirksam werden sollen. taz (Erik Peter) und spiegel.de fassen die Entscheidung zu diesen so genannten "Schatten-Mieterhöhungen" zusammen.

AG Bernau – Vergewaltigung: Der Bernauer Amtsrichter Thomas Melzer berichtet in der Zeit aus seiner eigenen Praxis von einem Vergewaltigungsprozess. Es geht um Demütigungen und die Unfähigkeit, mit dem Gefühl der Demütigung umzugehen.

Recht in der Welt

Belgien – Urteil zu Coronamaßnahmen: Ein Brüsseler Gericht hat die in Belgien geltenden Coronaschutzmaßnahmen für unrechtmäßig erklärt. Die bisherige Rechtsgrundlage – ein Gesetz für Evakuierungen in Katastrophenfällen – decke die aktuelle Situation nicht ab, so das Gericht. Der belgische Staat hat nun 30 Tage Zeit, um ein passendes Gesetz zu schaffen oder die Maßnahmen zurückzunehmen, berichtet spiegel.de.

USA – Canabis: Der Bundesstaat New York hat den Weg für eine Canabis-Legalisierung freigemacht. Als Hauptgrund für die Gesetzesänderung gilt der Kampf gegen den strukturellen Rassismus, weil die gegenwärtige Cannabis-Gesetzgebung in New York Nicht-Weiße diskriminiert hatte, schreibt LTO. Obwohl der Konsum etwa gleichmäßig verteilt ist, würden Schwarze um ein Vielfaches häufiger für Marihuana-Delikte verhaftet.

USA – Klage gegen Trump: Wie die FAZ meldet, haben wegen der Unruhen am und im Kapitol Anfang Januar zwei amerikanische Polizisten den früheren US-Präsidenten Donald Trump verklagt. Sie machen Trump für die Ereignisse, bei denen sie beide verletzt wurden, verantwortlich und fordern Schadensersatz und Entschädigung. Die Angreifer seien vom abgewählten Präsidenten mit der falschen Behauptung "angestachelt" worden, seine Wahlniederlage gegen Joe Biden sei durch massiven Wahlbetrug zustande gekommen.

Türkei – Verbotsverfahren HDP: Laut SZ hat das türkische Verfassungsgericht die Verbotsklage gegen die prokurdische Oppositionspartei HDP wegen formaler Mängel an den Obersten Gerichtshof zurückverwiesen. Die Staatsanwaltschaft müsse die Anklage nun überarbeiten und erneut einreichen.

IStGH/Elfenbeinküste – Laurent Gbagbo: Die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag hat, wie die FAZ (Claudia Bröll) berichtet, den Freispruch des früheren Präsidenten der Elfenbeinküste bestätigt. Gbagbo war vorgeworfen worden, für Mord, Vergewaltigung, Misshandlung und Verfolgung von Hunderten politischen Gegnern nach den Präsidentschaftswahlen 2010 verantwortlich gewesen zu sein, 2011 wurde er festgenommen und vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht. Das Gericht hatte später befunden, dass die vorgelegten Beweise nicht für eine Verurteilung ausreichten.

Sonstiges

Homeoffice und mobiles Arbeiten: Auf LTO-Karriere vergleicht Rechtsanwalt Stefan Lochner Homeoffice und mobiles Arbeiten aus arbeitsrechtlicher Sicht miteinander. Das Gesetz kenne weder den einen noch den anderen Begriff, schreibt Lochner. In weiten Teil seien zwar dieselben rechtlichen Vorgaben zu beachten, es gebe jedoch auch bedeutende Unterschiede.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Am Dienstag nach Ostern erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. April 2021: Klage gegen Polen / von Schirach für neue EU-Grundrechte / Entwurf für Betriebsrätegesetz . In: Legal Tribune Online, 01.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44636/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen