Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. März 2021: AfD vor­erst kein Ver­dachts­fall / Schweiz stimmt für Bur­ka­verbot / Pro­zess wegen George Floyd beginnt

08.03.2021

Die AfD darf vorerst nicht als Verdachtsfall behandelt werden, hat das VG Köln entschieden. In der Schweiz war eine Volksinitiative über ein Verhüllungsverbot erfolgreich und in den USA beginnt der Prozess wegen des Todes von George Floyd.

Thema des Tages

VG Köln zu AfD als Verdachtsfall: Nachdem das Verwaltungsgericht Köln am vergangenen Freitag in enem Hängebeschluss entschieden hatte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen und sie auch nicht so behandeln darf, zeigte sich der AfD-Co-Bundessprecher Jörg Meuthen auf deutschlandfunk.de (Volker Finthammer) siegessicher, dass die Partei auch im Hauptsacheverfahren Recht bekommen werde. Die Mo-FAZ (Helene Bubrowski) fasst die Abläufe seit vergangenem Mittwoch zusammen, als die Entscheidung des BfV bekanntgeworden war. Über den Beschluss des VG Köln selbst berichten Sa-FAZ (Marlene Grunert), Sa-SZ (Markus Balser/Jens Schneider), Sa-taz (Sabine am Orde), spiegel.de (Sebastian Fischer/Martin Knobbe), tagesschau.de (Christoph Kehlbach) und LTO.

Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers hält es laut deutschlandfunk.de für einen Fehler des Bundesamts für Verfassungsschutz, dass die Hochstufung der AfD an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Auch Felix Zimmermann (zdf.de) hält das Ganze für eine Blamage für den Verfassungsschutz, denn dass die Info der Einstufung an Medien durchsickern würde, sei absehbar gewesen. Jasper von Altenbockum (Sa-FAZ) meint, dass die AfD nun leichtes Spiel habe, die Entscheidung des BfV, die Partei zu beobachten, als unzulässige Benachteiligung erscheinen zu lassen. Wolfgang Janisch (Sa-SZ) sieht zwar keinen Sieg für die AfD im Streit um die Einstufung der Partei, sie könne aber nun politisch damit hausieren gehen, das Bundesamt habe den Verdachtsfall an die Medien "durchgestochen". Christian Rath (taz.de) findet es nicht überzeugend, dass vom Gericht alleine das BfV verantwortlich gemacht wurde, obwohl es doch viele Mitwisser gegeben hab, etwa die Landesämter für Verfassungsschutz und die Geheimdienskontrolleure des Bundestages. Gudula Geuther (Deutschlandfunk) kritisiert die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die Einstufung gerade jetzt vorzunehmen – die Terminwahl mache das Tor sperrangelweit auf für den Vorwurf politischer Instrumentalisierung; so leicht hätte man es der AfD nicht machen müssen. Justus Bender (FAS) erinnert daran, dass sich der Zeitpunkt nicht zuletzt auch aus der Klage der AfD selbst ergeben habe und dass grundsätzlich der Verfassungsschutz die Wähler warnen dürfe, wenn es Anhaltspunkte für Extremismus gebe. Für Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) sollte der Richterbeschluss Anlass geben, grundsätzlich die Praxis deutscher Behörden, die ein "Durchstechen" von Informationen zum "Arsenal ihrer Öffentlichkeitsarbeit" zählen, in Frage zu stellen.

Rechtspolitik

TKG: Wie die Sa-SZ (Max Muth) meldet, will das Bundesinnenministerium in die geplante Reform des Telekommunikationsgesetzes kurzfristig noch eine Identifizierungspflicht der Nutzer von E-Mail-Anbietern einfügen. Das Ministerium habe eine entsprechende "Formulierungshilfe" vorgelegt.

Der Vorschlag sorge für einen "Ist-das-eigentlich-schon-der-1.-April-Moment", schreibt Svenja Bergt (Sa-taz). Große Plattformen wie Google, Apple und Facebook (samt Whatsapp), aber auch mittelgroße Anbieter wie GMX oder die Telekom bekämen künftig Ausweisdaten gratis und frei Haus geliefert - und damit die Möglichkeit, noch umfassendere und vor allem verifizierte Profile zu bilden.

"Rasse" im Grundgesetz: Wie Spiegel (Ralf Neukirch/ Christian Teevs), LTO, Sa-FAZ (Marlene Grunert) und Sa-SZ melden, haben sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf eine Formulierung geeinigt, um künftig den Begriff der "Rasse" aus dem Grundgesetz zu tilgen. Art. 3 GG soll danach künftig ein Verbot der Diskriminierung aus "rassistischen Gründen“ enthalten. Für eine Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig, erforderlich sind daher in jedem Fall auch Stimmen der Opposition.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) kritisiert den Vorstoß, weil dahinter der Geist einer "Identitätspolitik" stecke, die immer auf der richtigen Seite stehe und Rassismus- und andere Vorwürfe gar nicht mehr belegen, sondern nur noch behaupten müsse.

Lieferketten und Menschenrechte: Die Rechtsanwälte Marc Ruttloff und Eric Wagner stellen im HBl-Rechtsboard den Entwurf für ein Lieferkettengesetz vor, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat. Die Autoren kritisieren, dass der Gesetzentwurf statt konkreter Handlungspflichten eher vage Organisations- und Veröffentlichungspflichten normiere und sich für Unternehmen daher die Frage stelle, was zukünftig im Compliance-Bereich mit Blick auf Lieferketten zu beachten ist.

Vorratsdatenspeicherung: Wie netzpolitik.org (Alexander Fanta) erfahren hat, wollen mehrere EU-Mitgliedstaaten einen neuen Vorstoß für eine anlasslose Speicherpflicht für Kommunikationsdaten machen. Bei einer Videokonferenz der Innenministerien am 8. Februar sollen sich die Niederlande, Frankreich, Spanien und weitere Staaten für neue gesetzliche Schritte ausgesprochen haben. Der EuGH hatte wiederholt geurteilt, dass die pauschale anlasslose Massenspeicherung von personenbezogenen Daten rechtswidrig ist und beschränkte auch den Behördenzugriff auf Vorratsdaten.

Strafprozessordnung: Im kurzfristig geänderten Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung findet sich eine Regelung, die den heimlichen Zugriff auf E-Mails und Cloud-Inhalte durch die Strafverfolgungsbehörden deutlich erleichtern soll, ohne dass die Betroffenen das erfahren, so Rechtsanwalt Mayeul Hiéramente auf netzpolitik.org. Es bahne sich mit diesem Vorschlag ein Paradigmenwechsel in der Strafprozessordnung an, der rechtspolitisch und verfassungsrechtlich bedenklich sei, warnt der Autor.

Kinderpornografie: Die Mo-FAZ (Karin Truscheit) berichtet über so genannte Keuschheitsproben, die Ermittler seit einem Jahr mit künstlich hergestelltem Bildmaterial nutzen können, um so bei Kinderpornografie zu ermitteln. Strafverfolger fordern nun, dass sie solche Bilder auch bei einer direkten Kommunikation mit einem Chatpartner nutzen dürfen. Manche Staatsanwälte sehen allerdings in dem Gesetz schon jetzt genügend "Auslegungsspielraum“. Wenn laut Gesetzgeber schon die weitaus schwerwiegendere Handlung der "Verbreitung" von künstlichen Missbrauchsabbildungen an Tausende Nutzer für Ermittler straffrei sei, müsse dies erst recht ("a maiore ad minus") für die Zusendung an nur eine Person gelten, schreibt laut FAZ der bayerische Staatsanwalt Thomas Goger gemeinsam mit dem Erlanger Rechtswissenschaftler Christian Rückert in einem Aufsatz.

Unternehmenssanktionen/Whistleblower: Anlässlich der Maskenprovisionsaffäre erinnert Christian Rath (taz.de) an aktuelle Gesetzgebungsvorhaben, bei denen sich die CDU/CSU-Fraktion als "Schutzmacht zwielichtiger Wirtschaft" verstehe. So werde das Projekt eines neuen Unternehmenssanktionenrecht blockiert. Außerdem solle der von der EU geforderte Schutz von Whistleblowern nicht für die Aufdeckung von Verstößen gegen deutsches Strafrecht gelten. Man habe den Eindruck, dass die CDU/CSU die deutsche Wirtschaft immer vom rechtswidrigen oder zumindest anrüchigen Verhalten her denke.

Helmpflicht für Radfahrer: Im Spiegel-Interview (Guido Kleinhubbert) spricht sich der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, der Bielefelder Rechtsprofessor Ansgar Staudinger, gegen eine Helmpflicht für Radfahrer aus. Diese wäre wohl ein nicht verhältnismäßiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit. Im Gegensatz zur Gurtpflicht bei Autofahrern fehle es an aussagekräftigen Studien zur tatsächlichen Schutzwirkung, so Staudinger.

Rechtspolitische Gesetzgebung: Die Oppositionsfraktionen im Bundestag beklagen eine schleppende Terminierung von Expertenanhörungen im Bundestags-Rechtsausschuss, wenn es um Vorschläge gehe, die nicht aus der Koalition kommen. "Die Koalition torpediert das Minderheitenrecht auf öffentliche Anhörung", wird die rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Katja Keul, bei LTO (Hasso Suliak) zitiert. SPD und Union verweisen auf die Geschäftsordnung des Parlaments, wonach die Terminierungen von der Mehrheit der Ausschussmitglieder vorgenommen werde.

NRW – Richterliche Beurteilungen: In Nordrhein-Westfalen ist anlässlich einer geplanten Neuregelung der Beamten- und Disziplinarzuständigkeits-Verordnung Streit über die Beurteilungspraxis für gehobene Justizposten entbrannt. Bisher sind die Präsidenten der Obergerichte für die so genannten Überbeurteilungen zuständig, jetzt will das Landesjustizministerium diese an sich ziehen. Die Landesregierung begründet laut Sa-FAZ (Reiner Burger) den Vorstoß damit, dass sich die dezentrale Beurteilungspraxis zum Teil uneinheitlich entwickelt habe, was von vielen Richtern als ungerecht empfunden werde. Der Entwurf des Ministeriums gehe zu weit, heißt es dagegen aus Richterkreisen.

Personenkennziffer: Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Registermodernisierungsgesetz und damit der Übernahme der Steuer-ID als allgemeine behördliche Personenkennziffer zugestimmt. netzpolitik.org (Markus Reuter) warnt davor, dass damit eine Profilbildung möglich sei. Wer die Daten aus 50 Registern und Datenbanken zusammenführe, erhalte ein sehr genaues Bild über die Lebensumstände eines Menschen.

Betreuung: Die am vergangenen Freitag vom Bundestag verabschiedete Reform des Betreuungsrechtes stellt die Sa-SZ (Edeltraud Rattenhuber) vor. Das neue Gesetz soll die Selbstbestimmung der 1,3 Millionen unter rechtlicher Betreuung stehenden Menschen stärken.

Jugendschutz: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche eine Reform des Jugendschutzgesetzes beschlossen, über die Sa-FAZ und Sa-SZ berichten. Anbieter im Internet werden darin zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Mobbing, sexualisierter Ansprache, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen sollen.

Corona - Beschränkungen: Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz hat für LTO das neue Buch von Heribert Prantl rezensiert. In "Not und Gebot" kritisiert der Journalist die Corona-Maßnahmen. Gärditz meint, dass dem Buch etwas mehr Nachdenklichkeit und weniger aufgeregte Skandalisierung gutgetan hätten.

Justiz

BVerfG zur Vermögensabschöpfung: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Vermögensabschöpfung auch möglich ist, wenn die jeweils zugrundeliegende Straftat bereits vor der entsprechenden Gesetzesänderung 2017 verjährt war. Normalerweise dürfen Strafgesetze zwar nicht rückwirkend gelten, aber in diesem Fall sei dies "wegen überragender Belange des Gemeinwohls" ausnahmsweise zulässig, hieß es laut Sa-FAZ (Corinna Budras) und spiegel.de aus Karlsruhe.

BVerfG zu Corona-Entschädigungen: Der Hotelverband Deutschland ist laut Spiegel (Dietmar Hipp/Simon Book) mit einer Klage gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vom November gescheitert. Der Verband hatte sich dagegen gewandt, dass in der Novelle keine Entschädigungen für Shutdown-Maßnahmen vorgesehen war.

BGH – Befangenheit eines Diesel-Richters: Im Prozess um einen Diesel-Pkw hat der Bundesgerichtshof einen eigenen Richter als befangen abgelehnt. Wie beck-aktuell (Joachim Jahn) schreibt, lag allerdings die Klage zu dem Zeitpunkt selbst noch gar nicht in Karlsruhe, es ging zunächst vielmehr um einen abgelehnten Befangenheitsantrag gegen eine Richterin des OLG. Diese hatte angezeigt, dass sie sich einer Musterfeststellungklage gegen einen Fahrzeughersteller angeschlossen hatte. Allerdings hatte auch der Vorsitzenden des III. BGH-Zivilsenats, der über den ursprünglichen Befangenheitsantrag zu entscheiden hatte, gegen VW geklagt und wurde aus diesem Grund nun von der Mitwirkung an dem Verfahren ausgeschlossen.

OVG NRW/OVG SH zu Prüfungsüberwachung: Auch LTO-Karriere (Pauline Dietrich) schreibt jetzt über die beiden Oberverwaltungsgerichtsentscheidungen, mit denen die Videoüberwachung bzw. Aufzeichnung von Online-Prüfungen für zulässig erklärt wurden. Prüflinge der Fernuniversität Hagen und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hatten sich dagegen gewandt, während häuslicher Klausuren gefilmt zu werden.

LG Leipzig – privates Munitionsdepot: Vor dem Landgericht Leipzig muss sich ein KSK-Soldat dafür verantworten, Munition und Waffen in seinem Garten versteckt zu haben. Es ging um eine Kalaschnikow, rund 6000 Schuss Munition und zwei Kilogramm Sprengstoff. spiegel.de (Wiebke Ramm) und Sa-SZ (Joachim Käppner) berichten von den Zeugenvernehmungen im Prozess, wo unter anderem auch der frühere Vorgesetzte des Angeklagten zu Verantwortlichkeiten innerhalb der Kompanie befragt wurde.

LG Mönchengladbach zu Kitamord: Das Landgericht Mönchengladbach hat laut Sa-FAZ, Sa-SZ und spiegel.de (Julia Jüttner) eine 25 Jahre alte Erzieherin wegen des Mordes an einem Kita-Kind in Viersen zu lebenslanger Haft verurteilt und außerdem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Es war ein Indizienprozess, in dem die Frage nach dem Motiv der Tat allerdings nicht beantwortet werden konnte, heißt es auf spiegel.de.

LG München I – Regisseur Dieter Wedel: Laut Sa-SZ (Annette Ramelsberger) und LTO hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel erhoben. Nach Überzeugung der Behörde hat Wedel vor fast 25 Jahren eine Schauspielerin vergewaltigt, als diese wegen einer Rolle bei ihm vorsprach. Die Wochenzeitung Die Zeit hatte vor drei Jahren ausführlich über die Vorwürfe geschrieben.

Corona-Beschränkungen vor Gericht: Im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Deutschen Richterbundes bei den Gerichten mehr als 10.000 Eilverfahren und Klagen gegen Corona-Auflagen eingegangen, so deutschlandfunk.de. Zum größten Teil hätten die Gerichte die Corona-Beschränkungen bestätigt. Ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen zeichne sich auch in diesem Jahr bislang nicht ab.

Recht in der Welt

Schweiz – Burkaverbot: In der Schweiz war am Sonntag eine Volksinitiative erfolgreich, die ein Verbot von Verhüllungen, insbesondere durch Burka und Niqab, in der Öffentlichkeit zum Ziel hatte. Wie die Mo-FAZ (Johannes Ritter) und Mo-SZ (Isabell Pfaff) berichten, stimmten gut 51 Prozent der Berechtigten dafür. Künftig dürfen Musliminnen auf Schweizer Straßen keinen Niqab und keine Burka mehr tragen, aber auch Vermummungen bei Demonstrationen oder Sportveranstaltungen fallen unter das Verbot. Erlaubt bleiben dagegen Fasnachtsverkleidungen und medizinisch notwendige Verhüllungen wie Corona-Gesichtsmasken.

Das Ja sei nicht nur ein Sieg der ausländerfeindlichen Kräfte im Land, die in der Vollverschleierung ein politisches Statement sehen wollen und dafür eine Einschränkung der Religionsfreiheit in Kauf nehmen, sagt Johannes Ritter (Mo-FAZ). Sie würden sich mit etlichen Liberalen und Linken verbünden, die in der Verschleierung ein Zeichen der Unterdrückung von Frauen wahrnehmen.

USA – Floyd-Prozess: In den USA beginnt der Prozess gegen den Polizisten Derek Chauvin, der den Afroamerikaner George Floyd getötet hat. Die Mo-SZ (Alan Cassidy) berichtet über den Auftakt des Prozesses, von dem sich viele Amerikaner erhoffen, dass die bisherige Straflosigkeit von Polizisten durchbrochen wird.

Türkei – Auszeichnung für Rechtsanwältin: Die türkische Rechtsanwältin Cânân Arın hat den Frauenpreis der Heinrich-Böll-Stiftung verliehen bekommen. LTO (Marion Sendker) würdigt die Juristin, die ihr Leben dem Widerstand gegen die Unterdrückung von Frauen verschrieben habe.

Sonstiges

Corona - Selbsttests: Wie die ab jetzt erhältlichen Corona-Selbsttests in die Lockerungsstrategie eingebunden sind und wie mit positiven Testergebnissen umzugehen ist, beschreibt taz.de (Christian Rath).

Gerechtigkeit und andere Gedanken: Obwohl die Gerechtigkeit, wie er selbst sagt, kein Thema für eine Kolumne sei, widmet sich Ex-Bundesrichter Thomas Fischer ihr auf spiegel.de und beleuchtet unter diesem Aspekt die aktuellen Diskussionen um Corona-bedingtes Leiden, Femizide, einen neuen Hilferuf aus der Justiz (diesmal aus der Staatsanwaltschaft) und um ein angebliches Zitat des AfD-Co-Bundessprechers Jörg Meuthen.

Genfer Flüchtlingskonvention: Wie sich die Politik vom Ziel des Flüchtlingsschutzes verabschiedet und sich hin zu einer Flüchtlingsabwehr entwickelt hat, beschreibt Heribert Prantl (Sa-SZ) in seiner Kolumne anlässlich des 70. Jahrestages der Genfer Fllüchtlingskonvention. Heute würden Flüchtlinge einfach und brutal an der Flüchtlingskonvention vorbeigeschoben, schreibt Prantl.

Rechtsanwalt für Sportrecht u.a.: Im Interview mit LTO-Karriere (Annelie Kaufmann) berichtet Niklas Haberkamm, Rechtsanwalt für Medienrecht, Markenrecht und Sport, über seinen Arbeitsalltag.

Rechtsgeschichte – Verbot der FDJ: Wie es zum Verbot der Freien Deutschen Jugend 1954 in den Westländern kam, erläutert Martin Rath auf LTO.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. März 2021: AfD vorerst kein Verdachtsfall / Schweiz stimmt für Burkaverbot / Prozess wegen George Floyd beginnt . In: Legal Tribune Online, 08.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44442/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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