Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Februar 2021: Kein Anspruch auf Sui­zid­me­di­ka­ment / Ver­fas­sungsdis­kus­sion und Corona-Beschrän­kungen / IStGH in Paläs­tina zuständig

08.02.2021

Klagen auf Zugang zu einem Suizidmedikament sind derzeit unzulässig, erklärte das BVerfG. Der verfassungsrechtliche Diskurs zu Corona kommt nicht in der Politik an. Der IStGH sieht Zuständigkeit für Kriegsverbrechen in Palästina.

Thema des Tages

BVerfG zu Suizid-Medikament: Am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht eine weitere Entscheidung zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben veröffentlicht. Die Karlsruher Richter haben die Verfassungsbeschwerde eines lebensmüden Ehepaares als unzulässig zurückgewiesen, das vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolglos eine Erlaubnis zum Erwerb des Suizidmedikaments Natriumpentobarbital begehrte. Das Bundesverfassungsgericht bezog sich in seiner Ablehnung auf sein Urteil aus dem Februar 2020. Die Möglichkeit der Beschwerdeführer, ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende zu verwirklichen, sei nach der Nichtigerklärung des § 217 StGB (Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung") wesentlich verbessert, so das Gericht. Das Ehepaar sei nach dem Grundsatz der Subsidiarität zunächst gehalten, durch aktive Suche nach suizidhilfebereiten Personen im Inland, durch Bemühungen um eine ärztliche Verschreibung des gewünschten Wirkstoffs oder auf anderem geeignetem Weg ihr anerkanntes Recht konkret zu verfolgen. Die Richter wollten zudem Rücksicht auf den Gesetzgeber und seinen "anerkannten politischen Gestaltungsspielraum bei der Erarbeitung eines übergreifenden legislativen Schutzkonzepts" nehmen. Sa-SZ (Wolfgang Janisch), Sa-FAZ (Helene Bubrowski/Marlene Grunert), Sa-taz (Christian Rath) und tagesschau.de (Bernd Wolf) und LTO schreiben über den Beschluss aus Karlsruhe und auch über den derzeitigen Diskussionsstand um eine Neuregelung der Suizidhilfe. 

Reinhard Müller (Sa-FAZ) mahnte, dass der Staat nun ein Schutzkonzept ausarbeiten müsse. Auch ein der Freiheit verpflichteter Staat solle dabei die Hemmschwelle, sich selbst zu töten, nicht senken.

Rechtspolitik

Corona-Beschränkungen: Auf LTO beklagt Rechtsprofessor Oliver Lepsius eine Verkürzung des Diskurses um die verfassungsrechtliche Bewertung der Coronamaßnahmen. Er beschreibt diese Entwicklung am Beispiel einer Äußerung des Rechtspolitikers Heribert Hirte, die so verstanden werden konnte, dass Kritiker der Corona-Politik in die Nähe zu Corona-Leugnern und Verschwörungstheoretikern gerückt werden sollten. Damit aber werde der Corona-Diskurs in ein Fahrwasser gelenkt, in dem es nur noch Vernünftige oder Leugner zu geben scheine.

Auch für Rechtsprofessor Steffen Augsberg fehlt es, so sagt er im Interview mit der Sa-Welt (Luisa Hofmeier), der rechtlichen Debatte um die Coronamaßnahmen an Substanz. Politiker könnten sich hinter dieser "Nicht-Debatte" verstecken. Er fordert eine bessere Fehlerkultur, wenn Fehler nicht aufgearbeitet werden, würden sie wieder gemacht werden.

Für Rechtsprofessor Hinnerk Wißmann befindet sich die Staatsrechtslehre laut seines Beitrages auf dem Verfassungsblog in der Krise. Er spricht sogar von der "Aufkündigung der Moderne durch die Pandemiepolitik 2.0". Das jetzt durch die Ministerpräsidentenkonferenz eingeführte Argument der "Vorsorge", bezogen auf die britische Variante des Virus, habe zwar eine rationale, leicht zu erfassende Logik, die hier auf besonders infektiöse Mutation reagiere. Wenn aber der Eindruck entstehe, dass "Vorsorge" als eine Art verfassungsrechtliche Breitband-Begründung funktioniere, verlasse das die Basis rationaler Politik in einem ganz fundamentalen Sinn.

Corona – Impfprivilegien: Im Interview mit deutschlandfunk.de (Jörg Münchenberg) äußert sich der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers kritisch zu dem vom Deutschen Ethikrat kürzlich vorgestellten Papier zur möglichen Aufhebung von Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte. Die Tatsache, dass erst einmal die Freiheit die normale Regel, die Einschränkungen hingegen die Ausnahme seien, komme in der ganzen Rahmung etwas kurz in dem Paper, meint der Rechtsprofessor.

Bettina Gaus (Sa-taz) kritisiert die Stellungnahme des Ethikrates als "Unfug". Müssen Geimpfte, die aus dem Ausland zurückkehren, dennoch in Quarantäne, fragt Gaus, "einfach aus Gründen der Gerechtigkeit? Was für eine alberne Vorstellung." Außerdem geht sie von einem Glaubwürdigkeitsverlust der EU in Afrika aus, weil die EU-Staaten Gemeinsinn predigen, bei der Verteilung von Impfstoff aber die Prämisse "Mein Volk zuerst" verfolgen.

Gesetzentwürfe: spiegel.de (Luise Glum) berichtet über den Vorschlag der Linksfraktion, die Geschäftsordnung des Bundestages so zu ändern, dass künftig jedem Gesetzentwurf eine Gegenüberstellung von bestehendem und geplantem neuem Recht beigefügt werden muss. Gesetzentwürfe, so das Ziel, sollen lesbarer und nachvollziehbarer werden. FDP-Rechtsexperte Jürgen Martens und die Grünenpolitikerin Katja Keul finden, dass freiwillige Synopsen ausreichen.

Feindeslisten: RND berichtet über die Pläne des Bundesjustizministeriums, in einem eigenen Straftatbestand die Verbreitung so genannter Feindeslisten zu verfolgen. In den vergangenen Jahren tauchten immer wieder mutmaßlich von Rechtsextremisten verfasste Listen mit persönlichen Daten wie Adressangaben, Fotos oder Informationen über persönliche Umstände vermeintlicher politischer Gegner auf. Eine solche "gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten" soll den Plänen zufolge künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bewehrt sein.

Bundespolizeigesetz: Laut RND soll der Bundestag am kommenden Freitag erstmals über den Koalitionsentwurf für ein neues Bundespolizeigesetz beraten. In der Neuregelung ist unter anderem eine Befugnis zur Quellen-TKÜ, wenn es um "lebensgefährdende Schleusungen oder Menschenhandel" geht, enthalten. Weiterhin nicht erlaubt sein werden dagegen die Online-Durchsuchung und die biometrische Gesichtserkennung, die das Bundesinnenministerium gerne im neuen Gesetz gesehen hätte.

Geschlechterparität im Wahlrecht: Dass Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen in der Regel nicht von selbst komme, sondern eines gesetzgeberischen Anstoßes bedürfe, erklärt Heribert Prantl (Sa-SZ) in seiner Kolumne. Eine per Gesetz vorgeschriebene Parität in den Parlamenten verstoße auch nicht gegen das Prinzip der repräsentativen Demokratie und sei kein Rückfall in den Ständestaat, wie Kritiker behaupten: Frauen sollen ja nicht als Gruppenvertreterinnen gewählt werden, um Fraueninteressen zu vertreten, sie sollen als Vertreterinnen des "ganzen Volkes" gewählt werden, so Prantl.

Berlin – Migrantenquote in der Verwaltung: Wie die Mo-taz meldet, wird es in Berlin jetzt doch keine zahlenmäßige Vorgabe für Migranten bei Neueinstellungen in die öffentliche Verwaltung geben. Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Die Linke) und Innensenator Andreas Geisel (SPD) haben sich darauf geeinigt, dass statt einer festen Quote im neuen Partizipations- und Migrationsgesetz nun "auf der Grundlage von Datenerhebungen auf freiwilliger Grundlage Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin" eingeführt werden sollen.

Zivilprozess: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Julian Albrecht fasst auf dem zpoblog nun auch die Ergebnisse und Vorschläge des Zivilrichtertages zusammen, der in der vergangenen Woche stattgefunden hatte. Es ging dabei vor allem darum, das Potential digitaler Möglichkeiten besser zu nutzen. Dazu wurde ein Diskussionspapier entworfen, das jetzt breiter diskutiert werden soll. Dabei sollten, so der Vorschlag des Autors, die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden und auch Referendarinnen und Referendare sowie Studierende können als künftige Richterinnen und Richter bzw. Anwältinnen und Anwälte und Digital Natives etwas beitragen.

Justiz

BVerfG zu V-Mann-Führer: Der Akademische Rat Benjamin Rusteberg analysiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur verweigerten Befragung eines V-Mann-Führers im Amri-Untersuchungsausschuss und hält die aufgestellten Maßstäbe sowie ihre Herleitung für nicht überzeugend. Durch eine einseitige Sachverhaltsermittlung und eine fehlerhafte Anwendung der eigenen Maßstäbe würden im Ergebnis die Rechte des unmittelbar demokratisch legitimierten Bundestags zur Disposition nachgeordneter Exekutivbehörden gestellt.

BGH zu Hypo Real Estate: Der Bundesgerichtshof hat das KapMUG-Verfahren gegen die Hypo Real Estate Bank (HRE) an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Das meldet LTO. Nach Auffassung des BGH sind den Münchner Richtern in ihrem Urteil von 2014 Fehler unterlaufen. beck-aktuell (Joachim Jahn) erläutert ausführlich, um was es in dem Verfahren geht. Strittig ist vor allem, ob HRE im Jahre 2007 verpflichtet war, mit einer Ad-hoc-Meldung über die sich abzeichnenden Verluste mit US-Wertpapieren zu informieren.

OLG Dresden zu Gruppe Freital: Das Oberlandesgericht Dresden hat in der vergangenen Woche weitere Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen "Gruppe Freital" wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden. LTO fasst die Entscheidungen und die zugrundeliegenden Sachverhalte zusammen.

OVG NRW zu Metzelder-Pressemitteilung: Das AG Düsseldorf hatte mehr über die Anklage gegen den Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder veröffentlicht, als es durfte, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen festgestellt. Rechtsanwalt Martin W. Huff analysiert die Entscheidung auf LTO und erläutert, warum diese aus seiner Sicht eine sinnvolle Medienarbeit der Justiz künftig erschwert.

LG München I – Nachvergütungsansprüche einer Schauspielerin: Die FAS (Julia Encke) berichtet jetzt auch über das Verfahren der Schauspielerin Nina Vorbrodt, in dem diese den Fernsehsender Sat 1 zur Nachzahlung von Vergütungsansprüchen verpflichten will. Einen Etappensieg hat die Künstlerin dabei bereits errungen: Nach einem erstem Urteil zu der von Vorbrodt erhobenen Stufenklage muss Sat 1 Auskunft über die Einnahmen im Zusammenhang mit der Ausstrahlung einer Sendung, bei der die Klägerin mitgewirkt hatte, erteilen. Im nächsten Verfahrensschritt wird nun geklärt, wie sich ihr Vergütungsanspruch bemisst.

LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat gegen eine frühere Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof Anklage erhoben und wirft der heute 95jährigen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen vor. Sie soll als Stenotypistin und Sekretärin des Lagerkommandanten zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von jüdischen Gefangenen, polnischen Partisanen und sowjetrussischen Kriegsgefangenen Hilfe geleistet zu haben. Über die Anklage berichtet die Mo-taz (Klaus Hillenbrand).

AG München zur Haftung für Sportunfall: Das Amtsgericht München hat einem jugendlichen Basketballer Schmerzensgeld und Schadensersatz für eine Sportverletzung versagt, die durch seinen Trainer verursacht wurde. Dass es zu einer derartigen Verletzung gekommen ist, sei zwar unglücklich, jedoch nicht dem Trainer anzulasten, der auch keine übertriebene Härte im Umgang mit Minderjährigen an den Tag gelegt habe, begründete das Gericht laut LTO seine Entscheidung.

Rechtsextremistische Gewalt: tagesschau.de (Claudia Kornmeier/Frank Bräutigam) fasst ein Interview mit Generalbundesanwalt Peter Frank zusammen, in dem dieser über verschiedene Strafverfahren gegen rechtsextremistische Gewalt berichtet. 

Recht in der Welt

IStGH – Palästina: Laut Mo-SZMo-FAZ (Jochen Stahnke)Mo-taz (Andreas Zumach) und spiegel.de hat der Internationale Strafgerichtshof seine Zuständigkeit auch für die seit 1967 von Israel besetzten Gebiete wie das Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem und den Gazastreifen festgestellt, dass Palästina 2015 dem römischen Statut des IStGH beigetreten ist. Damit sei der Weg frei für Ermittlungsverfahren, die sich sowohl gegen israelische Soldaten als auch gegen die Hamas und bewaffnete palästinensische Gruppen richten könnten. Deutschland hatte in seiner Stellungnahme zum Verfahren erklärt, dass Palästina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat sei und es daher an der Grundlage für eine Zuständigkeit des Gerichtes fehle. Israel ist nicht Mitglied des IStGH.

Alexandra Föderl-Schmidt (Mo-SZ) sieht die Entscheidung positiv: Wenn sich der Internationale Strafgerichtshof einschalte, erhöhe dies die Chance, die Gewaltspirale in der Region zu stoppen. Wichtig sei das damit verbundene Signal, dass es im Nahostkonflikt keine Straflosigkeit mehr gibt. Auch Andreas Zumach (Mo-taz) begrüßt den Beschluss. "Wer die Entscheidung des IStGH als einseitig gegen Israel gerichtet kritisiert, hat sie entweder nicht gelesen oder verbreitet bewusst die Unwahrheit."

Sonstiges

Rechtsanwalt Schertz: Die ARD dreht gerade die Serie "Legal Affairs", in der die Schauspielerin Lavinia Wilson eine Anwältin spielt, die dem Anwalt Christian Schertz nachempfunden ist. Die Sa-SZ (Laura Hertreiter) interviewte Schertz, der auch als Berater an der Konzeption der Serie mitwirkt, und spricht mit ihm über die Serie, den Schutz der Persönlichkeitsrechte, seinen Berufsalltag und über seine Familie.

Datenschutz und Brexit: Die rechtlichen Auswirkungen des Brexit auf den Datenverkehr zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich untersucht Rechtsanwalt Tobias Neufeld auf LTO. Daten, die nach dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich gesammelt wurden, müssen sich jetzt nach den Vorgaben des Data Protection Act 2018 und einer neuen, angepassten DSGVO, der UK GDPR, richten.

Migrationsabwehr: Rechtsanwalt Christoph Tometten beklagt im Verfassungsblog die Missachtung gerichtlicher Entscheidungen an den europäischen Außengrenzen: Im Mittelmeer würden Menschen sterben, weil die Seenotrettung versagt oder weil sie vom Grenzschutz zurückgedrängt werden, in Bosnien und Herzegowina hausten Schutzsuchende im Schnee, weil Kroatien ihnen den Weg in die EU versperrt und Ungarn interniere Flüchtlinge oder schiebe sie nach Serbien ab, ohne ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Für Schutzsuchende sei die EU-Außengrenze zum Raum der systematischen Menschenrechtsverletzungen verkommen.

Missbrauch in der katholischen Kirche: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer betrachtet auf spiegel.de die Auseinandersetzung zwischen einer Münchener Anwaltskanzlei und dem Kölner Erzbistum um die Veröffentlichung der Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche. Inzwischen gibt es ein weiteres Gutachten, das die Methodik des ursprünglichen Gutachtens bewerten sollte und das zu dem Ergebnis gekommen ist, es seien erhebliche methodische Fehler gemacht worden.

Jobeinstieg: Wie es gelingen kann, den Stress, der bei Berufsanfängern mit dem Einstieg in den ersten Job verbunden ist, zu überwinden, erklärt in einem Gastbeitrag Ute Freundl auf LTO-Karriere. Struktur, kollegiale Unterstützung und das Wissen, dass man mit der Zeit effizienter werde – all dies brauche es, um die eigene Resilienz zu stärken und um gut im Job zurechtzukommen, so ihr Rat.

Technik zum Verlieben: Anlässlich des Liebe-Deinen-Roboter-Tages am 7. Februar schaut sich Martin Rath (LTO) an, welche Rolle Roboter im Recht gespielt haben, spielen und möglicherweise in naher und ferner Zukunft spielen werden.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Februar 2021: Kein Anspruch auf Suizidmedikament / Verfassungsdiskussion und Corona-Beschränkungen / IStGH in Palästina zuständig . In: Legal Tribune Online, 08.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44208/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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