Die juristische Presseschau vom 30. Januar bis 1. Februar 2021: Zugang zu Log­files von MdB Scheuer / Gesetz­ent­würfe zur Sui­zid­hilfe / Scha­dens­er­satz für nige­ria­ni­sche Bauern

01.02.2021

Der Maut-Untersuchungsausschuss muss die Logfiles der Abgeordneten-Mail-Konten von Minister Scheuer erhalten. Aus dem Bundestag kommen zwei Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe und Shell muss Schadensersatz an nigerianische Bauern zahlen.

Thema des Tages

BGH zu Maut-Untersuchungsausschuss: Verkehrsminister Andreas Scheuer muss dem Maut-Untersuchungsausschuss offenlegen, ob und wie oft er von seinem Abgeordneten-Emailkonto mit seinem Ministerium kommuniziert hat. Das hat am Freitag der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes entschieden und damit den Minister verpflichtet, Protokolldaten (Logfiles) von seinen Abgeordneten-Mailkonten herauszugeben. Geklagt hatten drei Oppositionsabgeordnete von FDP, Linke und Grünen. Die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD hatte dies unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis abgelehnt. Laut BGH liege aber nicht per se ein Grundrechtseingriff vor, wenn ein Minister im Untersuchungsausschuss "Amtshandlungen" offenbaren muss. Die Grundrechte schützten nur privates "Bürgerverhalten". Amtsträger seien jedoch verpflichtet, Privates und Dienstliches zu trennen. Wer nicht sauber trenne, so der BGH, müsse damit rechnen, dass seine Kommunikation kontrolliert wird. Mo-SZ (Markus Balser) und Mo-taz (Christian Rath) berichten. 

Die Entscheidung werde über die Maut hinaus helfen, meint Markus Balser (Mo-SZ) in einem separaten Kommentar. Sie mache es Regierungsmitgliedern schwerer, die Kontrolle durch das Parlament auszuhebeln.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe (§ 217 Strafgesetzbuch) für verfassungswidrig erklärt hatte, legten jetzt Abgeordnete des Bundestages zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Voraussetzungen der Suizidhilfe vor. Den Vorschlag einer interfratkonellen Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) stellt die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) ausführlich vor. Eine zentrale Rolle spielen darin Beratungsstellen, die die Sterbewilligen unterstützen sollen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Wie die Sa-taz (Barbara Dribbusch) betont, sieht der Gesetzentwurf auch vor, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern, so dass die Verschreibung von Natrium-Pentobarbital, dessen Abgabe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Anweisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bisher blockiert, möglich wäre. Daneben liegt ein weiterer Vorschlag der Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul vor, über den auch LTO (Pia Lorenz) und die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) ausführlich schreiben. Ein Problem liege hier allerdings darin, dass am Ende allein Ärzte entscheiden sollen, obwohl das Bundesverfassungsgericht auch Gesunden ein Recht auf assistierte Selbsttötung zugesteht.

Corona – Impf-Priorisierung: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) fordert Rechtsprofessor Thorsten Kingreen, dass Härtefälle stärker als bisher bei der Impf-Reihenfolge berücksichtigt werden. Es müsste in der Verordnung oder noch besser durch ein Bundesgesetz ausdrücklich geregelt werden, wie bei Härtefällen zu verfahren ist, die in einer tieferen oder gar keiner Priorisierungsgruppe gelistet sind. Wie die Mo-taz (Manuela Heim) berichtet, hat die Ständige Impfkommission ihre Empfehlung bereits angepasst: Auch Menschen mit einem deutlich erhöhten Risiko, die bisher nicht explizit in der Impfverordnung genannt sind, sollten demnach von den "für die Impfung Verantwortlichen" in die entsprechenden Priorisierungsgruppen eingeordnet werden können. Zur Frage, ob auch die Impfverordnung geändert wird, gab es aus dem Bundesgesundheitsministerium noch keine Antwort. Thomas Mertens, der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, spricht mit der Mo-FAZ (Sandra Kegel) darüber, ob und warum auch schwerstkranke Palliativpatienten geimpft werden sollten.

Corona – Impfpflicht: Mit den rechtlichen Möglichkeiten, eine Impfpflicht einzuführen, befasst sich Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner Kolumne in der WamS. Es sei verfrüht, schon jetzt eine gesetzliche Impfpflicht kategorisch abzulehnen, wie dies die Bundesjustizministerin getan habe, meint Diringer.

Wiederaufnahme: Spiegel (Lydia Rosenfelder) und LTO (Hasso Suliak) berichten über eine Initiative der Koalitionsfraktionen zur Erweiterung von Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten von Verurteilten bei nicht verjährbaren Straftaten. Danach soll ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen werden können, wenn es um Mord oder Völkermord geht. Eine solche Änderung von § 362 Strafprozessordnung (StPO) ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, das Bundesjustizministerium sollte deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten, lehnte das bisher jedoch nach Angaben des rechtspolitischen Sprechers der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, ab.

Kinderrechte ins Grundgesetz: Der Spiegel (Christoph Schult) meldet, dass die FDP ihre Zustimmung zu einer ausdrücklichen Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz von Bedingungen abhängig machen will. Eine entsprechende Regelung müsse u.a. das "Recht des Kindes auf Entwicklung als eigenständige Persönlichkeit" betonen, fordern die Liberalen und lehnen einen "Schutzauftrag des Staates" ab.

"Rasse" und Grundgesetz: LTO (Martin Rath) kritisiert die bisherige Debatte zur Streichung des Begriffes "Rasse" aus Art. 3 Grundgesetz. Die Kontroverse zur Grundgesetzänderung bleibe hier eigenartig eindimensional auf der Sprachebene. So komme kaum zur Sprache, dass Art. 3 nicht nur die Benachteiligung, sondern auch die Bevorzugung wegen einer vermeintlichen Rasse verbiete.

Personenkennziffer: Der Bundestag hat am Freitag das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Die Sa-FAZ (Dietrich Creutzburg) erläutert die Neuregelung, mit der die bisherige Steueridentifikationsnummer künftig zur behördeneinheitlichen Identifikationsnummer werden und in digitalen Verfahren eine verwechslungsfreie Zuordnung der im Einzelfall benötigten Daten ermöglichen soll. Grüne und FDP haben das Gesetz wegen Datenschutzbedenken abgelehnt, deshalb sei unklar, ob der Bundesrat zustimmen werde.

Influence: Die von der Bundesregierung geplante Regelung für den Umgang mit Werbung auf Plattformen wie Instagram stellt netzpolitik.org (Fabian Schmidt) vor. Influencer und Influencerinnen sollen danach nur Beiträge als Anzeige kennzeichnen müssen, für die sie auch eine Gegenleistung erhalten. Die Beweislast dafür, dass keine Gegenleistung erbracht wurde, soll bei den Influencerinnen und Influencern liegen. Die Praktikabilität dieses Ansatzes sei noch umstritten.

Stiftungen: Die geplante Reform des Stiftungsrechtes sei ein "Etikettenschwindel", sagt Heribert Prantl (Sa-SZ). Sie versuche nicht einmal das schier undurchdringliche Stiftungsdickicht zu lichten, ihr wesentlicher Inhalt seien ein paar bürokratische Erleichterungen und die Einführung eines Stiftungsregisters.

Asyl: Vorschläge, wie Europa künftig auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention seine Asylpolitik gestalten sollte, macht der Spiegel (Maximilian Popp). Zum Beispiel sollten Europa und Nordamerika weitere Industriestaaten für den Flüchtlingsschutz gewinnen, außerdem sollten sichere legale Fluchtwege geschaffen werden.

Justiz

BVerfG – Mietendeckel Berlin: Worum es bei den Klagen gegen den Berliner Mietendeckel geht, erläutert die Sa-taz (Timm Kühn). Bundestagsabgeordnete der CDU und FDP haben eine Normenkontrollklage erhoben, in der infrage gestellt wird, ob Berlin als Bundesland überhaupt die für einen Mietendeckel nötige Gesetzgebungskompetenz besitzt, außerdem klagen Unternehmen der Immobilienwirtschaft, die einen zu tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte befürchten. Vorgestellt wird vor allem die Sichtweise von Rechtsprofessor Florian Rödl, der das Land Berlin vertritt.

BGH zu Immunität bei Kriegsverbrechen: Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag letzter Woche festgestellt, dass Angehörige ausländischer Streitkräfte in Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch keine Immunität genießen. Rechtsprofessor Christoph Safferling erläutert auf LTO, warum die Entscheidung weitreichende Bedeutung hat, zum Beispiel auch für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz gegen Angehörige des syrischen Geheimdienstes. Hätte der BGH funktionelle Immunität für den Angeklagten angenommen, hätte nicht nur die Bundesanwaltschaft ihre Verfolgungsbemühungen stark reduzieren können; auch Gerichte in anderen Staaten hätten sich mit der Immunitätsfrage auseinandersetzen müssen. Der Verfolgung internationaler Verbrechen wäre der Boden weggebrochen.

OLG Frankfurt/M. zum Mord an Walter Lübcke: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet über die Reaktionen der Familie Lübcke auf das Verfahren und die Urteile im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten. Für die Familie sei der Mord an ihrem Ehemann und Vater damit nicht aufgeklärt, zu viele Fragen seien unbeantwortet geblieben, vor allem der Freispruch des Mitangeklagten Markus H. habe die Familie getroffen.

Auch Marlene Grunert (FAS) schaut im Leitartikel noch einmal auf den Prozess zurück und stellt fest, dass das Urteil, das der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Donnerstag gesprochen hat, bitter für die Familie Lübcke und für den Iraker Ahmed I. ist. Zwar zeige sich in der Verurteilung des Rechtsextremisten Stephan Ernst der "wehrhafte Staat", doch die Rolle von Markus H. bleibe ungeklärt und der versuchte Mord an Ahmed I. ungesühnt.

Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erklärt in seiner spiegel.de-Kolumne am Beispiel der Entscheidung, warum Richter oftmals zu einer anderen rechtlichen Einschätzung eines Falles kommen, als die mehrheitlich nicht bei der mündlichen Verhandlung anwesende Allgemeinheit.

OLG München – Wirecard: Das Oberlandesgericht München wird "voraussichtlich in acht Tagen" über die weitere Inhaftierung des früheren Wirecard-Managers Markus Braun entscheiden, heißt es in der Mo-FAZ (Henning Peitsmeier/Marcus Jung). Angesichts der Komplexität der Ermittlungen würde es nicht überraschen, wenn Braun noch weitere Monate in der JVA Gablingen verbringen müsste.

OLG Hamm zur rechtlichen Vaterschaft: Das OLG Hamm hat laut LTO entschieden, dass ein biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft des Ehemannes nicht beseitigen kann, wenn seine Tochter mit ihrer Mutter und deren Ehemann seit der Geburt zusammenlebt. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Amtsgerichtes, dass die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Ehemann der Mutter des Kindes und dem Mädchen dem Antragsbegehren entgegenstehe.

VGH Bayern zu Schulöffnungen: Die Richter des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben laut LTO den Antrag einer Familie auf Öffnung der Schulen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt. Die Annahme des Freistaates, dass Schulen nicht unerheblich zum Infektionsgeschehen beitrügen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Wegen der Befristung der Schließungen und der Abmilderung der Belastung durch Homeschooling und Notbetreuung, seien die Maßnahmen auch nicht unverhältnismäßig.

LG Köln zu weggeworfenen Richter-Skizzen: Das Landgericht Köln hat, wie LTO meldet, die Strafhöhe eines Mannes bestätigt, der weggeworfene Skizzen des Künstlers Gerhard Richter aus dem Müll genommen hatte. Das Oberlandesgericht Köln hatte in einer Revisionsverhandlung im April 2020 bereits den Schuldspruch wegen Diebstahls bestätigt, zugleich aber das Verfahren zur Neuverhandlung der Höhe der Geldstrafe an das Landgericht zurückverwiesen. Das Landgericht sah nun wegen "Uneinsichtigkeit" des Angeklagten keinen Raum für eine Minderung der Geldstrafe. So weigerte er sich nach wie vor, zwei der Richter-Skizzen, die sich noch in seinem Besitz befinden, herauszugeben.

VG Köln – AfD als Verdachtsfall: Möglicherweise wird das Verwaltungsgericht Köln seine Entscheidung zur vorsorglichen Eilklage der AfD gegen eine Einstufung als "Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erst kurz vor der Bundestagswahl im Herbst treffen, prognostiziert die Mo-taz (Christian Rath) bei der Darstellung mehrerer Szenarien. Denkbar sei auch, dass sich die summarische Prüfung bis in den Oktober oder das nächste Jahr hinein ziehe.

AG Weimar zu Corona-Beschränkungen: Das Urteil des Amtsgerichtes Weimar, das der Exekutive bei der Festlegung der Corona-Maßnahmen eine "katastrophale Fehleinschätzung" bescheinigte, wird kritisch von Oliver Pieper im JuWissBlog.de analysiert. Die Kammer spreche im Ergebnis zwar tatsächlich bestehende Problempunkte der gegenwärtigen Corona-Maßnahmen an, wie die Beachtung der Wesentlichkeitstheorie oder die Verhältnismäßigkeit, gelange dabei jedoch zu schwerlich vertretbaren Ergebnissen: Weder die Einstufung der Lage im Frühjahr als nicht gefährlich noch die Annahme einer Verletzung der Menschenwürde sei überzeugend, so das Fazit.

Friseursalons klagen gegen Corona-Schließung: In mehreren Städten klagen Friseur-Unternehmen gegen die Corona-bedingte Schließung ihrer Geschäfte, es sei das erste Mal, dass Friseure gerichtlich gegen die entsprechenden Anordnungen vorgehen, schreibt die Mo-FAZ (Stefanie Diemand)

Recht in der Welt

Niederlande/Nigeria – Umweltverschmutzung/Shell: Die Ölfirma Shell Nigeria muss, wie ein niederländisches Berufungsgericht bestätigt hat, nigerianischen Bauern Schadensersatz für Umweltverschmutzung durch austretendes Öl zahlen. Das Verfahren war das erste in den Niederlanden, in dem Klage gegen ein Unternehmen und sein Tochterunternehmen für Verstöße in einem Drittland erhoben wurde. Die Sa-FAZ (Hendrik Kafsack) und die Sa-taz (Michael Radunski) berichten über den Fall.

USA – Trump/Plattformsperre: Facebook hat angekündigt, dass es mit der Frage einer Plattformsperre des früheren US-Präsidenten Trump sein eigenes Oversight board befassen will. Im Verfassungsblog stellen die Rechtswissenschaftler Dipayan Ghosh und Justin Hendrix (in englischer Sprache) das Verfahren und mögliche Resultate der Prüfung vor. Aleksandra Kuczerawy untersucht im Verfassungsblog (in englischer Sprache), wie die Sperrung des amerikanischen Präsidenten durch die Plattform Twitter aus einer europäischen Perspektive, speziell am Maßstab der durch Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisteten Meinungsäußerungsfreiheit, zu beurteilen ist.

Sonstiges

Corona – Impfstofflieferung: Der Handelsrechtsprofessor Horst Eidenmüller schlägt im FAZ-Einspruch vor, dass die derzeitigen und mögliche künftige Auseinandersetzungen um Impfstofflieferungen mit Hilfe der Mediation beigelegt werden sollten. Wie bei anderen bedeutenden Lieferverträgen, könnte ein "dispute review board“ errichtet werden, also ein Panel von neutralen Vermittlern, welche die Vertragsabwicklung begleiten und helfen, aufkommende Konflikte schnell zu lösen. Der vorhandene Impfstoff müsse jetzt rasch verteilt werden – gemäß einem Plan, dem alle Beteiligten zustimmen können, weil er von ihnen als fair empfunden werde.

Gamestop und Reddit: Die konzertierte Aktion von privaten Kleinanlegern, durch Käufe die Aktie der amerikanischen Einzelhandelskette für Computerspiele und Unterhaltungssoftware Gamestop zu stützen und damit dem Hedgefonds Melvin Capital zu schaden, beleuchtet Rechtsanwalt Lars Röh im FAZ-Einspruch aus kapitalmarktrechtlicher Sicht. Es stehe der Verdacht der Marktmanipulation im Raum, allerdings seien typische Marktmanipulationstechniken von der Verbreitung irreführender Informationen und Signale geprägt und diese suche man hier vergeblich.

Lego und Markenrecht: Über die markenrechtliche Auseinandersetzung zwischen einem Youtuber und der Firma Lego um die Verwendung des Markennamens auch für andere Produkte berichtet Rechtsanwalt David Ziegelmayer auf LTO. Er erläutert, warum die Firma Lego bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung unterliegen könnte: Auch wenn "Lego" kein sogenannter Gattungsbegriff ist, wie zumindest der Konzern meint, scheiden Ansprüche des Markeninhabers nach § 14 Markengesetz dann aus, wenn die Benutzung zu rein beschreibenden Zwecken erfolgt und das könne hier der Fall sein.

Juristenkarrieren: Auf LTO Karriere (Annelie Kaufmann) erzählt die Berliner Rechtsanwältin Roya Sangi von ihrem Arbeitsalltag. Sie ist vor allem im Verfassungs- und Europarecht tätig und vertritt u.a. die Bundesregierung, Unternehmen, Wohlfahrtsverbände, Landtage, Fraktionen und NGOs.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Januar bis 1. Februar 2021: Zugang zu Logfiles von MdB Scheuer / Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe / Schadensersatz für nigerianische Bauern . In: Legal Tribune Online, 01.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44142/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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