Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. November 2020: Befris­tung für Corona-Ver­ord­nungen? / Lam­b­recht ver­lässt den Bun­destag / Neuer IGH-Richter

16.11.2020

Der Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz wird nachgebessert. Die Bundesjustizministerin will ihr Amt 2021 aufgeben. Georg Nolte ist neuer deutscher Richter am Internationalen Gerichtshof.

Thema des Tages

Corona – Infektionsschutzgesetz: Die Koalition hat sich auf weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz geeinigt, die bereits am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden sollen. So soll unter anderem festgeschrieben werden, dass Entscheidungen über Maßnahmen zur Corona-Eindämmung "insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten" sind. Außerdem sollen Rechtsverordnungen, die Beschränkungen vorsehen, künftig begründet und befristet werden. Die "epidemische Lage nationaler Tragweite" wird im Gesetz weiter konkretisiert. Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz werden als Drittes Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Der FDP-Politiker Marco Buschmann meint, dass der überarbeitete Entwurf zwar einige Verbesserungen beinhalte, aber dennoch hinter den Forderungen seiner Partei zurück bleibe. Die Linksfraktion im Bundestag forderte, dass jeder Grundrechtseingriff durch den Bundestag gehen solle. Es berichten die Mo-Welt und spiegel.de (Lydia Rosenfelder)

In einer Kolumne beklagt Heribert Prantl (Sa-SZ), dass der Bundestag sich seit dem Frühjahr faktisch selbst entmachtet und es zugelassen hat, "dass parlamentarische Beratungen und Abstimmungen ersetzt wurden durch Merkel-Söder-Laschet-Prozeduren". Und die "coronale Verzwergung des Parlaments" werde auch nicht durch das geplante Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beendet, dieses Gesetz leiste nicht, was es leisten müsste.

Corona-Verordnungen: Die Mo-SZ (Anika Blatz) schildert ausführlich, wie die Verhältnismäßigkeit der aktuellen Shutdown-Regelungen der Landesverordnungen geprüft wird und warum diese derzeit nicht als unverhältnismäßig gelten.

Rechtspolitik

Christine Lambrecht im Interview: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will den Bundestag nach Ende der Legislaturperiode aus persönlichen Gründen nach 22 Jahren verlassen. Sie könne sich vorstellen, künftig wieder als Rechtsanwältin zu arbeiten, sagte sie im Interview mit dem Spiegel (Lydia Rosenfelder/Susanne Beyer). Außerdem geht es in dem Gespräch um Frauenförderung, Parität im Wahlrecht, Quoten in Dax-Vorständen, das generische Femininum im Insolvenzrecht, Corona und Grundrechte.

Erfolgshonorare für Anwälte: Nun stellt auch Rechtsprofessor Volker Römermann auf LTO den vom Bundesjustizministerium vorgelegten "Entwurf für ein Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt" vor. Als "überfällig und zugleich revolutionär" bezeichnet der Autor die darin enthaltene Erweiterung des Erfolgshonorars. Ganz freigegeben soll es aber nicht werden, nur da, wo Inkassounternehmen das dürfen, soll es künftig auch den Anwälten erlaubt werden.

Homeoffice: In einem Interview mit RND (Tobias Peter/Andreas Niesmann) kündigt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, seine Pläne zur Einführung eines rechtlichen Anspruchs auf Homeoffice zunächst für ein Jahr zurückzustellen. Stattdessen sollen Beschäftigte das Recht haben, mit ihrem Arbeitgeber über ihren Homeoffice-Wunsch zu verhandeln. Der Arbeitgeber dürfe den Wunsch dann nicht einfach so vom Tisch wischen, sondern müsse eine Absage gut begründen. Auch die Mo-FAZ (Corinna Budras/Johannes Pennekamp) berichtet über den Rückzug des Ministers.

Britta Beeger (Mo-FAZ) begrüßt, dass vom ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers nicht viel übrig bleibt. Unternehmen sollten gerade in einer solch tiefen Wirtschaftskrise nicht durch weitere Regulierungen belastet werden. Stattdessen sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf der Grundlage der bisher während der Pandemie gemachten Erfahrungen selbst entscheiden können, wie sie künftig mit dem Thema umgehen. Auch Philipp Vetter (WamS) meint, dass in der heutigen Arbeitswelt niemand per Gesetz eine fixe Zahl von Homeoffice-Tagen vorschreiben sollte.

Hasskriminalität im Internet: Noch ist das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aber bei den Staatsanwaltschaften macht man sich bereits Gedanken, wie mit der Vielzahl der zu erwartenden Hinweise auf rechtswidrige Postings in sozialen Netzwerken von den jeweiligen Plattformen umgegangen werden kann. Die Sa-SZ (Jannis Brühl/Ronen Steinke) beschreibt, wie möglicherweise Algorithmen eingesetzt werden können, um solche Inhalte automatisch zu erkennen.

Gewalt gegen Frauen: Wie die Mo-SZ (Robert Roßmann) berichtet, haben die Justizminister von Berlin, Hamburg, Sachsen und Thüringen einen Vorstoß gestartet, damit Gewaltstraftaten gegen Frauen künftig besser statistisch erfasst werden. Um "ein einheitliches Lagebild" über derartige Straftaten zu bekommen, fordern die Minister dazu neue Regeln. Bislang würden Straftaten, die auf Grund der Zugehörigkeit des Opfers zu einem bestimmten Geschlecht begangen werden, nicht explizit als "Hasskriminalität" kategorisiert, obwohl auch diesen Taten eine menschenfeindliche Weltanschauung zu Grunde liegt, heißt es in dem Beschluss der Grünen-Politiker.

Umsetzung EU-Urheberrechtsreform: Die Sa-FAZ (Corinna Budras) fasst ausführlich die geplanten Regelungen zur Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie zusammen. Kritik gibt es insbesondere an der vorgesehenen Bagatellgrenze, die Film- und Textschnipsel vom Schutz des Urheberrechts ausnimmt. Verlage sehen darüber hinaus eine Bedrohung in der vorgesehenen Erlaubnis für eine großflächige kommerzielle Nutzung des Text- und Data-Mining.

WEG: Die Änderungen, die das neue Gesetz zur Wohnungseigentumsmodernisierung, das zum 1. Dezember in Kraft tritt, bringen wird, erläutert die Sa-FAZ (Birgit Ochs). Das neue Gesetz führe zu einem grundsätzlichen Systemwechsel. Angelehnt an das Gesellschaftsrecht, werde die Eigentümergemeinschaft künftig zum Verband, der die Verantwortung für das Gesamteigentum wie auch für die Verwaltung trage und auch hafte.

Inzestverbot: Mit der Forderung der Jungen Liberalen nach einer Abschaffung des Inzestverbotes in § 173 StGB befasst sich die WamS in einem Pro (Carl Cevin-Key Coste) & Contra (Ricarda Breyton). Der Arbeitskreisleiter Innen und Recht der Jungen Liberalen Carl Cevin-Key Coste argumentiert, dass Straftatbestände wie § 173 keine Rechtsgüter schützten, sondern nur dem Erhalt einer Moralvorstellung dienten und deshalb keine Existenzberechtigung hätten. Für die Welt-Journalistin Ricarda Breyton dagegen ist das realitätsfremd. Denn wer das Strafrecht von aller Moral befreien wolle, lasse nicht mehr viel von ihm übrig.

Justiz

BVerfG-Präsident Harbarth im Interview: Die Sa-FAZ (Reinhard Müller) hat den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth u.a. zur verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen den Grundrechten und den freiheitseinschränkenden Corona-Schutzmaßnahmen, zum Verhältnis des Karlsruher Gerichtes zum EuGH nach der EZB-Entscheidung und zu möglichen Erfahrungen aus der nun zu Ende gehenden Trump-Ära auch für einen deutschen Verfassungsgerichtspräsidenten befragt.

BGH – Wirecard-Untersuchungsausschuss: Der Rechtsanwalt von Markus Braun, des früheren Vorstandschefs der Wirecard AG, hat angekündigt, gegen eine "zwangsweise Vorführung" seines Mandanten zur Anhörung im Bundestags-Untersuchungsausschuss Einspruch beim Bundesgerichtshof einzulegen. Der Anwalt hält es in Zeiten der Corona-Pandemie für "unverantwortlich", dass der Bundestag auf Brauns Erscheinen in Berlin beharrt, statt seinen Mandanten per Video zu befragen, schreibt die Mo-SZ (Klaus Ott/Sebastian Pittelkow u.a.). FDP, Linke und Grüne bestehen jedoch auf einem persönlichen Erscheinen des wegen Betrugsverdachts inhaftierten Managers am Donnerstag in Berlin.

Cerstin Gammelin (Mo-SZ) meint, dass die Abgeordneten daran unter allen Umständen festhalten sollten. Eine Videokommunikation ersetze nicht eine Vernehmung von Angesicht zu Angesicht und Markus Braun sei ja nicht irgendein Zeuge, sondern einer der wichtigsten Zeugen.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Am kommenden Donnerstag soll der Psychiater Norbert Leygraf im Lübcke-Prozess sein Gutachten über den Hauptangeklagten Stephan E. vorstellen. Nach Ansicht des Gutachters gebe es keinen grundlegenden Wandel in den Einstellungen von E. Der Spiegel (Julia Jüttner) schildert ausführlich den bisherigen Werdegang E.s und erwägt, ob sich der Angeklagte tatsächlich, wie behauptet, von der rechtsextremen Szene abgewandt hat.

OLG Koblenz – Folter in Syrien: Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist das bekannteste Verfahren in Deutschland, in dem es um Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht in Syrien oder dem Irak geht. LTO (Annelie Kaufmann) und Sa-taz (Sabine am Orde) berichten über eine Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung und des European Center for Constitutional and Human Rights, in der über die Möglichkeiten, solche Straftaten zu verfolgen, diskutiert wurde. Unter anderem wurde dabei auch über eine noch bestehende Lücke im Völkerstrafgesetzbuch gesprochen, das bisher sexualisierte Gewalt aber auch Sklaverei und erzwungene Schwangerschaften noch nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennt.

OLG Frankfurt/M. zu missbräuchlicher Abmahnung: Weil sie 240 Abmahnungen in einem Jahr an ein Reisebüro geschickt haben, dessen Webseite keinen klickbaren Link zur europäischen Streitschlichtungsplattform enthielt, bleibt eine GmbH nun auf ihren Kosten sitzen. Laut einer Meldung von LTO hatte das Oberlandesgericht Frankfurt/M. das Vorgehen als Zeichen für Rechtsmissbrauch gewertet. Zu berücksichtigen sei auch, so das Gericht, "dass die Klägerin – wenn überhaupt – nur vorübergehend und in sehr speziellen Segmenten des Reisevermittlermarktes tätig ist".

OVG Bautzen zu Corona-Demonstration: Die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Andreas Gutmann und Tore Vetter befassen sich im Verfassungsblog mit der Kritik am Sächsischen Oberverwaltungsgericht, das am 7. November 2020 die von der Stadt angeordneten und vom Verwaltungsgericht bestätigten Auflagen für eine angemeldete Demonstration der "Querdenker" abgeändert hatte. Zwar müsse sich das OVG vorwerfen lassen, von falschen Grundvoraussetzungen ausgegangen zu sein, der Beschluss sei jedoch kein Justiz-Bankrott gewesen, so die Autoren. Die Folge der Ereignisse in Leipzig sei jedoch nicht die nötige Diskussion um mangelhafte Fehlerkultur in Polizeibehörden, sondern durch die Änderung des sächsischen Versammlungsrechtes ein pauschaler Angriff auf die Versammlungsfreiheit.

Im Interview mit der Sa-Welt (Ricarda Breyton) erläutert der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, welche Anforderungen an ein Demonstrationsverbot zu stellen sind.

LG Bonn – "Cum Ex": Die Sa-SZ (Klaus Ott/Jan Willmroth) gibt einen Ausblick auf die am Dienstag beginnende mündliche Verhandlung im nächsten Prozess in Sachen Cum Ex. Vor Gericht steht ein früherer Manager der Privatbank M.M. Warburg, ihm droht eine lange Gefängnisstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung. Es geht um 325 Millionen Euro, die unter Beteiligung des 77-Jährigen aus der Staatskasse erschwindelt worden sein sollen.

LG Hamburg – vierfacher Mordversuch: Laut spiegel.de muss sich ein 50-Jähriger seit Freitag vor dem Hamburger Landgericht verantworten, weil er versucht haben soll, seine Ex-Frau sowie seine beiden Kinder zu verbrennen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vierfachen Mordversuch vor. Sie geht davon aus, dass der 50-Jährige seine Familie und sich selbst im Rahmen eines sogenannten erweiterten Suizids töten wollte.

LG München I – Vergewaltigung/Musik-Professor: Am Landgericht München I hat am Freitag der Prozess gegen den Komponisten und ehemaligen Professor der Münchner Musikhochschule Hans-Jürgen von Bose begonnen. Dem 66 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, die Schwester eines seiner Studenten, mit der er eine Beziehung führte, in drei Fällen vergewaltigt zu haben; auch Drogenbesitz wird ihm zur Last gelegt, wie die Sa-FAZ (Timo Frasch) berichtet. Der Angeklagte bestreitet die Taten.

LG Augsburg – Myright/VW-Diesel: Der Rechtsdienstleister Myright ist erneut mit einem Versuch gescheitert, Schadensersatz für manipulierte Diesel-Fahrzeuge von Volkswagen zu erstreiten. Das Unternehmen habe außerhalb seiner Befugnisse als Inkassodienstleister agiert, befand das Landgericht Augsburg. Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet über die Entscheidung.

VG Berlin zu Corona-Kontaktbeschränkungen: Wie das Verwaltungsgericht Berlin laut LTO in einer Eilentscheidung feststellte, gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auch für Kindergeburtstage und Laternenumzüge. Das Interesse des betroffenen Vaters, "ein Stück Normalität" zu erlangen und soziale Kontakte zu pflegen, müsse vorläufig hinter dem Ziel des Schutzes des Lebens und der Gesundheit zurücktreten, so das Gericht.

AG Stuttgart zur "Krawallnacht": Ex-Bundesrichter Thomas Fischer vergleicht in seiner Kolumne auf spiegel.de die Vorkommnisse der Stuttgarter Krawallnacht, für die in der letzten Woche zwei Angeklagte vom Amtsgericht Stuttgart verurteilt wurden, mit früheren Ausschreitungen Jugendlicher, zum Beispiel der "Schwabinger Krawalle" von 1962.

Staatsanwältin auf Querdenker-Demo: Der spiegel.de (Alexander Preker) berichtet über eine Berliner Staatsanwältin, die an der Querdenker-Demo am 29. August teilgenommen hatte und im Internet Verschwörungstheorien verbreitet haben soll. Es "werden derzeit umfassend dienstrechtliche Konsequenzen und das Vorliegen von Rechtsverstößen geprüft", heißt es dazu aus der Berliner Generalstaatsanwaltschaft.

Digitalisierung der Justiz: Die Justiz macht von den digitalen Möglichkeiten, auf Videokonferenzen und Onlineverhandlungen auszuweichen, eher zögerlich Gebrauch. Das liege auch daran, dass Geräte und Netzkapazitäten fehlten, beklagt der Deutsche Richterbund. Nach Umfragen der Organisation verfügen längst nicht alle Richter und Staatsanwälte über Laptops und direkten Zugriff auf die Gerichtsnetzwerke, die sie für die Arbeit im Homeoffice brauchten, schreibt der Spiegel (Lydia Rosenfelder).

Recht in der Welt

IGH – neuer Richter: Die Sa-FAZ (Reinhard Müller) porträtiert den neuen deutschen Richter am Internationalen Strafgerichtshof Georg Nolte. Er ist seit 13 Jahren Mitglied der UN-Völkerrechtskommission und Mitherausgeber des maßgeblichen von Bruno Simma (ebenfalls einst Richter am Internationalen Gerichtshof) begründeten Kommentars zur UN-Charta.

USA – Klagen wegen "Wahlbetrug": Die Kanzlei Jones Day berät die amerikanischen Republikaner in einem Rechtsstreit, in dem es um die Frist für den Eingang von Briefwahlzetteln in Pennsylvania geht, und hat damit Kritik auf sich gezogen. Jurastudenten drohten, die Sozietät zu boykottieren, und die Anti-Trump-Gruppe "Lincoln Project" geht online gegen sie vor, schreibt LTO (Anja Hall). Die Kanzlei Snell & Wilmer hat sich dagegen, wie es in der Sa-FAZ (Marcus Jung) heißt, aus der Klage wegen des behaupteten Wahlbetrugs in Arizona zurückgezogen.

Sonstiges

Wahlrecht: Man solle nicht allzu überheblich auf das amerikanische Wahlrecht schauen, meint Reinhard Müller (Sa-FAZ) und erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht auch den deutschen Regelungen Mängel bescheinigt hatte. Das perfekte Wahlrecht könne es schon deshalb nicht geben, so Müller, weil es immer das Ergebnis eines Kuhhandels der Betroffenen ist, welche die Arithmetik der Macht zu ihren Gunsten beeinflussen wollen. Der Autor betont, dass eine Briefwahl immer nur Ausnahme bleiben sollte, das Leitbild müsse die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal bleiben.

beA: Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA wurde von knapp einem Viertel der Rechtsanwälte noch nicht in Betrieb genommen, hat LTO (Pia Lorenz) erfahren. Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer sind bisher bundesweit nur 77 Prozent aller beA-Postfächer erstregistriert. Vor allem bei den Unternehmensjuristen ist die Zahl der bisher noch ungenutzten Postfächer mit 54 Prozent hoch, während sie bei niedergelassenen Rechtsanwälten bei 81 Prozent liegt.

Rechtsgeschichte – "Unternehmergrundrecht": Woher der Gedanke des "Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" historisch kommt, erläutert Martin Rath auf LTO. Als Beispiel beleuchtet er dabei das Bestattergewerbe.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. November 2020: Befristung für Corona-Verordnungen? / Lambrecht verlässt den Bundestag / Neuer IGH-Richter . In: Legal Tribune Online, 16.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43431/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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