Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Juli 2020: Rich­ter­wechsel beim BVerfG / Dis­kus­sion um Lie­fer­ket­ten­ge­setz / Urteile zu G20-Aus­sch­rei­tungen

13.07.2020

Der Richterwechsel am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist vollzogen. Die Wirtschaft kritisiert das geplante Lieferkettengesetz und in Hamburg wurden mehrere Urteile zu den G20-Ausschreitungen gesprochen.

Thema des Tages

Richterwechsel beim BVerfG: Vom Richterwechsel beim Bundesverfassungsgericht berichtet lto.de. Am Freitag hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier der ostdeutschen Rechtsprofessorin Ines Härtel die Ernennungsurkunde und Johannes Masing die Entlassungsurkunde überreicht. Masing wurde dabei gleichzeitig mit dem Bundesverdienstkreuz in seiner höchsten Stufe ausgezeichnet.

Masing im Interview: Die Mo-taz (Christian Rath) sprach mit dem scheidenden Verfassungsrichter Johannes Masing ganzseitig über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur inneren Sicherheit und zur Meinungsfreiheit, rechte Tendenzen in der Polizei, die rechtsstaatliche Entwicklung weltweit, die Haltung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung sowie den Nutzen der Digitalisierung für die Sicherheitsbehörden.

Rechtspolitik

Lieferketten und Menschenrechte: Gegen das geplante Lieferkettengesetz kommt Kritik aus der Wirtschaft, wie die Mo-FAZ (Manfred Schäfer, Heike Göbel) und das Hbl (Moritz Koch, Frank Specht u.a.) berichten. BDA, BDI, DIHK und ZDH warnen in einem Brief an CDU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus, dass hiesige Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt würden. In einem weiteren ausführlichen Beitrag fasst das Hbl (Frank Specht, Klaus Stratmann u.a.) die Hintergründe zu dem geplanten Gesetz und die derzeitige Diskussion zusammen.

Donata Riedel (Hbl) meint, dass die Bundesregierung noch einmal neu starten sollte. Gerade für komplizierte Lieferketten brauche es klare Mindeststandards. Wenn sie in einem klugen Gesetz stünden, würden sie die weißen Schafe unter den Firmen vor den schwarzen, die mit miesen Arbeitsbedingungen nach dem Tönnies-Prinzip die Preise verderben, schützen.

StVO – Fahrverbote: In der vergangenen Woche haben sich die Länderverkehrsminister laut Sa-FAZ (Kerstin Schwenn) darauf geeinigt, Fahrverbote nach dem neuen Bußgeldkatalog, der mit einem Formfehler behaftet ist, vorerst nicht mehr zu verhängen. In den meisten Ländern werde der alte Bußgeldkatalog wieder angewandt. 

Im Spiegel (Dietmar Hipp) erläutert der Professor für Straßenverkehrsrecht Dieter Müller im Gespräch, welche Folgen der Formfehler jetzt theoretisch hat. Er meint, dass nur die Neuerungen im Bußgeldkatalog und bei Fahrverboten nichtig seien, nicht jedoch die gesamte Verordnung. Im Interview mit der Mo-BadZ (Christian Rath) erläutert Christoph Erdmenger vom Stuttgarter Landesverkehrsministerium, warum die Fahrverbotsregelung des neuen Bußgeldkatalogs nicht unverhältnismäßig ist. 

Kerstin Schwenn (Sa-FAZ) meint in einem gesonderten Kommentar, dass das Gesetz viele richtige neue Sanktionen gegen Autofahrer zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Rettungskräften enthalte. Die generelle "Führerscheinfalle" für Tempo-30-Sünder gehöre nicht dazu, höhere Bußgelder wirkten im Normalfall disziplinierend genug.

Mietrecht: Der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten fordert in einem Interview mit dem Tsp (Heike Jahberg) einen bundesweiten Mietenstopp. Man brauche eine Regelung, nach der die Mieten in den nächsten fünf bis sechs Jahren nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden dürften, sagt Siebenkotten.

Insolvenzrecht: Der CDU-nahe Wirtschaftsrat fordert in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine schnelle Reform des Insolvenzrechts, schreibt die Mo-FAZ (Julia Löhr). Die zeitliche Reduzierung des Entschuldungsverfahrens für natürliche Personen auf drei Jahre und die schnellstmögliche Einführung eines vorinsolvenzrechtlichen Restrukturierungsverfahrens im Bereich der Unternehmensinsolvenzen wären ein erstes wichtiges Signal an die betroffenen Unternehmer und Unternehmen, heißt es in dem Schreiben.

Corona – Insolvenzrecht: Heike Göbel (Mo-FAZ) befürchtet, dass die Bundesregierung der Versuchung erliegen könnte, die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den September hinaus zu verlängern, und meint, dass dies eine gefährliche Idee sei, weil damit Misstrauen in die Solvenz von Geschäftspartnern gesät werden würde.

Kindesmissbrauch: Im Interview mit der FAS (Daniel Deckers) spricht sich der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg Fegert für den Vorschlag der Bundesjustizministerin aus, Qualifikationen für Familien- und Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte und Verfahrensbeistände gesetzlich festzuschreiben. Es sei eine Illusion zu glauben, wenn der Gesetzgeber seine Stellschrauben anziehe, werde alles automatisch besser. Man brauche eine bessere Praxis durch bessere Qualifikation. Fegert findet aber auch die vorgeschlagenen Strafverschärfungen richtig, weil das Unrecht dieser Taten deutlicher als bisher zum Ausdruck komme.

Whistleblower-Richtlinie: Welche Aspekte bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie beachtet werden sollten, fassen Forschungsassistent Robert Brockhaus und Forschungsdoktorand Dimitrios Kafteranis auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) zusammen. Die Richtlinie ist Ende 2019 in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.

Babypause für Vorstände: Die FAS (Maja Brankovic) berichtet über die Initiative "Stayonboard", die sich dafür einsetzt, Vorstandsmitgliedern gesetzlich eine maximal sechsmonatige Auszeit von ihrem Mandat und den damit verbundenen Rechten und Pflichten zu gewähren. Man halte die Vorschläge von "Stayonboard" für einen "interessanten gesellschaftspolitischen Denkanstoß", heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Ein abschließendes Urteil, ob im aktuellen Fall gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, sei allerdings noch nicht gefällt.

Justiz

BVerfG zu Volksverhetzung: Die Verurteilung des Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte" Sascha Krolzig wegen Volksverhetzung begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Krolzig hatte auf der von ihm zu verantwortenden Internetseite der Partei einen Artikel veröffentlicht, in dem er den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford/Detmold, Matitjahu Kellig, unter anderem als "frechen Juden-Funktionär" bezeichnete, wie es auf lto.de heißt.

BVerfG zur Verpixelung von Pressefotos: Einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Verpixelungspflicht von Fotojournalisten erläutert Felix W. Zimmermann auf lto.de. Freie Journalisten seien auch nach der Entscheidung erst auf der sicheren Seite, wenn sie Personenfotos verpixelt weitergäben. Im Beschluss liege daher keine Stärkung der Pressefreiheit, sondern eine Erschwerung des freien Informationsaustausches von Journalisten, so der Autor.

BGH zu Schönheitsreparaturen: Wolfgang Janisch (Sa-SZ) bespricht das Urteil des Bundesgerichtshofes zur hälftigen Kostentragungspflicht für die Renovierung einer bei Mietbeginn unrenovierten Wohnung und ordnet sie in die bisherige Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen ein. Keine gute Entscheidung für Mieter meint er und plädiert dafür, dass sich Gerichte wieder auf die ursprünglichen Vorstellungen des Gesetzgebers besinnen: Der Mieter zahlt Miete, der Vermieter sorgt für Renovierung.

BGH zu Erwachsenenhotel: Es ist keine verbotene Diskriminierung auf Grund des Alters, wenn ein Wellness- und Tagungshotel sich als Erwachsenenhotel ausrichtet und Kinder und Jugendliche generell als Gäste ablehnt. Über diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs berichtet nun auch lto.de

BGH zum Urheberrecht als "Zensurmittel": Dass das Urheberrecht von privaten aber auch von öffentlichen Stellen oft zur Unterdrückung von Presseberichterstattung missbraucht wird, kritisiert die Rechtsanwältin und Journalistin Victoria Kraetzig auf verfassungsblog.de und bezieht sich dabei auf die beiden aktuellen BGH-Entscheidungen "Reformistischer Aufbruch II" und "Afghanistan Papiere II". Zwar habe hier der BGH im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Interessenabwägung zwischen Kommunikationsgrundrechten und der durch das Urheberrecht repräsentierten Eigentumsfreiheit vorgenommen. Die vom Gerichtshof präsentierte Lösung werde einem missbräuchlichen Einsatz des Urheberrechts jedoch nicht hinreichend Einhalt gebieten können, so die Autorin.

BVerwG zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente: lto.de berichtet über eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, mit der die Preisbindung für inländische Apotheken bestätigt wird. Das Gericht hatte am Donnerstag die Revision einer Apotheke, die mit Gutscheinen warb, die bei der Abgabe eines Rezepts gegen eine Rolle Geschenkpapier oder Kuschelsocken eingelöst werden konnten, abgewiesen.

OLG Frankfurt/M. zu Ebay-Versehen: Es sei offensichtlich, dass es sich bei einem Angebot von einem Euro für einen Gebrauchtwagen auf der Auktionsplattform Ebay um ein Startangebot und nicht um einen Sofortkauf-Preis handelt. Über die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt/M. berichtet nun auch lto.de.

OLG Köln zu Volksverhetzung und Frauen: Martin Rath widmet sich in seiner Kolumne auf lto.de einer neueren Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, das im Juni festgestellt hatte, dass ehrverletzende Äußerungen zu Frauen eine Volksverhetzung darstellen können. Rath nimmt die Entscheidung zum Anlass und schaut zurück auf weitere Gerichtsprozesse, in denen es grundsätzlich um geschlechtsbezogene Äußerungsdelikte geht und fragt abschließend, ob hier nicht einmal der Gesetzgeber klarstellend tätig werden sollte.

LG Hamburg zu G20-Ausschreitungen: Das Landgericht Hamburg hat mehrere Angeklagte im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am Rande der G20-Demonstrationen zu Bewährungs- beziehungsweise Haftstrafen verurteilt, wie der Spiegel (Peter Maxwill) meldet. Laut Sa-FAZ war das Gericht nach dem eineinhalb Jahre dauernden Verfahren überzeugt, dass sich die Beschuldigten an einem gewalttätigen Aufmarsch der linksextremen Szene in der Elbchaussee beteiligt hatten. Dabei waren zahlreiche Autos angezündet und Gebäude beschädigt worden. Auch die Sa-FAZ (Denis Fengler) berichtet über die Urteile.

Die Strafen seien gemäßigt ausgefallen, meint Jost Müller-Neuhof (Tsp). Der Aufmarsch sei zumindest in Teilen politischer Protest gewesen und kein ganzheitlicher Bruch des Landfriedens. Es wäre im Sinne der Demonstrationsfreiheit viel verlangt, wenn Teilnehmer sich bei Ausschreitungen aus der Menge sofort zurückziehen müssten, um einer Strafe sicher zu entgehen.

LG Ellwangen zu Sechsfach-Mord in Rot am See: Das Landgericht Ellwangen hat einen 27jährigen Mann wegen des Mordes an sechs Familienangehörigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und den Maßregelvollzug in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der geständige Angeklagte hatte bei einem Familientreffen seine Mutter, seinen Vater, einen Halbbruder, eine Halbschwester sowie eine Tante und einen Onkel mit gezielten Kopfschüssen getötet, heißt es in der Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) und der Sa-SZ. Im Prozess hatte der psychiatrische Gutachter bei dem hochintelligenten Täter eine schwere schizoide Persönlichkeitsstörung festgestellt.

LG Berlin zu Mord an Fritz von Weizsäcker: In der vergangenen Woche hat das Berliner Landgericht einen 57jährigen Mann zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe wegen des Mordes am Chefarzt der Berliner Schlossklinik Fritz von Weizsäcker verurteilt. Der Spiegel (Beate Lakotta) berichtet ausführlich und schildert dabei vor allem das Leben und die Gedankenwelt des Täters.

AG München zu Kosten eines Schlüsseldienstes: Das Amtsgericht München hat laut lto.de entschieden, dass keine Zwangslage und damit kein Wucher vorliegt, wenn ein Schlüsseldienst tätig wird, weil sich eine Person selbst in der eigenen Wohnung eingeschlossen hat. Ein Münchener Schlüsseldienst hatte für die Öffnung eine Summe von über 800 Euro verlangt, die der Kläger teilweise zurückverlangte. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Mann das Angebot schlicht ablehnen können, es sei zumutbar gewesen, einen anderen Schlüsseldienst zu beauftragen.

Recht in der Welt

Frankreich – EGMR zu Asylpolitik: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in der vorvergangenen Woche Frankreich wegen "unmenschlicher und entwürdigender Lebensbedingungen" für Asylsuchende verurteilt. Die Rechtsprofessorin Marie-Laure Basilien-Gainche analysiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Entscheidung.

Türkei – Alternative Anwaltskammern: Das türkische Parlament hat eine umstrittene Gesetzesänderung zur Neuorganisation von Anwaltskammern verabschiedet. Wie zeit.de und Sa-FAZ (Rainer Herrmann) berichten, sollen in Provinzen mit mehr als 5000 Rechtsanwälten alternative Anwaltskammern gegründet werden können und sich die Zusammensetzung der Delegierten zu den jährlichen Anwaltskongressen ändern. Kritiker werfen der regierenden AKP vor, mit dem neuen Gesetz wolle sie Anwaltsorganisationen schwächen, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren und sich als Erdoğan-Kritiker profiliert haben.

Russland – Klage wegen MH17: Wie die Sa-SZ meldet, wollen die Niederlande Russland vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen seiner Rolle beim Abschuss des Passagierfluges MH17 verklagen.

USA – Trumps Finanzen: In der vergangenen Woche hatte der US-Supreme Court in zwei Verfahren zu entscheiden, inwieweit der Präsident verpflichtet ist, Auskunft über seine Finanzverhältnisse zu geben. Es gehe dabei um grundlegende Fragen zur Stellung des Präsidenten und die Gewaltenteilung in der US-Verfassung, schreibt der Doktorand Ole Schley auf lto.de.

Sonstiges

Rechtsstaatlichkeit in Europa – EU-Justizbarometer: In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission das EU-Justizbarometer veröffentlicht – eine vergleichende Untersuchung der Rechtssysteme in allen Mitgliedstaaten, die die Grundlage eines für den Herbst angekündigten ausführlichen Rechtsstaatsberichtes sein soll. Erfasst werden dabei unter anderem die Verfahrensdauer von Prozessen und die Unabhängigkeit der Gerichte. Die Sa-FAZ (Thomas Gutschker) fasst die Ergebnisse zusammen und erläutert, warum Deutschland in einigen Punkten nicht gut dasteht.

In einem separaten Kommentar kritisiert Thomas Gutschker (Mo-FAZ) den Vorschlag von Charles Michel, den Rechtsstaatsbericht als Grundlage für Sanktionen zu nehmen, über die dann die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit entscheiden sollen. Umgekehrt wäre es besser, so Gutschker: Wer Sanktionen verhindern wolle, solle eine qualifizierte Mehrheit aufbieten müssen.

Virtuelle Hauptversammlungen: Rechtsprofessor Ulrich Noack beschreibt auf Handelsblatt-Rechtsblog die bisherigen Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen. Börsennotierte Gesellschaften hätten von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit regen Gebrauch gemacht, die HV ohne physisch präsente Aktionäre abzuhalten.

Werder-Bremen-Justitiar im Interview: lto.de (Hasso Suliak) hat sich mit dem Justitiar von Werder Bremen über die veränderten rechtlichen und auch finanziellen Bedingungen für den Fussballclub und den zeitweise drohenden Abstieg unterhalten.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Juli 2020: Richterwechsel beim BVerfG / Diskussion um Lieferkettengesetz / Urteile zu G20-Ausschreitungen . In: Legal Tribune Online, 13.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42176/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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