Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Juli 2020: StVO-Novelle mit Form­fehler / neue BVerfG-Rich­terin gewählt / Frei­spruch für Peter Steudtner

06.07.2020

Verkehrsminister Scheuer will einen Formfehler in der StVO-Novelle nutzen und Fahrverbote für Raser entschärfen. Ines Härtel wurde zur Verfassungsrichterin gewählt. In der Türkei wurde der Menschenrechtler Peter Steudtner freigesprochen.

Thema des Tages

StVO-Novelle und Fahrverbote: Die Ende April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung ist wohl formal fehlerhaft. Weil das Zitiergebot aus dem Grundgesetz teilweise verletzt wurde, sei es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten, die gesamte Änderungs-Verordnung als nichtig anzusehen, sagte Rechtsanwältin Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins zu lto.de. Nach Rechtsauffassung des ADAC führt das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote, die bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21km/h (innerorts) gelten sollen, nicht wirksam sind. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte bereits im Mai Zweifel an der Verhältnismäßigkeit dieser Fahrverbote geäußert, heißt es u.a. in der Mo-taz (Christian Rath) und der Sa-Welt (Ulrich Exner) und er wolle daher nicht nur den fehlenden Gesetzesbezug in der Verordnung ergänzen, sondern gleichzeitig die Sanktionen bei den Geschwindigkeitsdelikten wieder abmildern.

Das Gezeter um Fahrverbote von ADAC und Co. bezeichnet Peter Fahrenholz (Mo-SZ) als unverantwortlich. Wer notorisch zu schnell fahre, begehe damit kein Kavaliersdelikt, sondern gefährde vorsätzlich andere Menschen.

Rechtspolitik

BVerfG-Richterin Härtel: Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig auf Vorschlag der SPD die Rechtsprofessorin Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina zur neuen Bundesverfassungsrichterin gewählt, wie u.a. lto.de meldet. Härtel folgt Johannes Masing nach, dessen Amtszeit bereits im April endete. Die Sa-FAZ (Constantin von Lijnden) porträtiert die neue Verfassungsrichterin und legt dabei einen Schwerpunkt auf ihre digital- und datenschutzrechtliche Expertise. Sie habe zwar nicht denselben Expertenstatus wie der nicht gewählte Kandidat Martin Eifert, doch ihre Aufsätze offenbarten einen ausgewogenen Blick auf die Materie, was durchaus Anlass zu Erleichterung biete angesichts der Rigorosität, mit der einige Juristen versuchten, den Datenschutz zum allein maßgeblichen Supergrundrecht zu küren.

Parität: In seiner Kolumne beleuchtet Heribert Prantl (Sa-SZ) anlässlich der jetzt bestehenden zahlenmäßigen Mehrheit von Frauen beim BVerfG den bisher noch nicht erreichten Stand der Parität in den Landesparlamenten und den verfassungsrechtlichen Streit um die bisher dazu erlassenden Gesetze. So wird beispielsweise das Landesverfassungsgericht in Thüringen am 15. Juli verhandeln und vermutlich wird die dortige Auseinandersetzung auch nach Karlsruhe getragen werden.

Kindesmissbrauch: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat angekündigt, die Mindeststrafen für sexuellen Kindesmissbrauch und Besitz von Kinderpornographie erhöhen zu wollen. Im Gespräch mit der FAS (Karin Truscheit) berichtet Julia Bussweiler von der Zentralstelle für Internetkriminalität in Frankfurt über ihre Arbeit. Sie spricht sich dabei einerseits für eine Vorratsdatenspeicherung und eine bessere technische und personelle Ausstattung der Behörden aus, betont aber andererseits auch die Wichtigkeit von Hilfsprogrammen für pädophile Menschen.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass der Plan der Bundesjustizministerin, den Lambrecht selbst vor ein paar Wochen noch mit guten Gründen abgelehnt hatte, nicht helfe, sondern vielmehr ein Placebo und vielleicht sogar Gift sei. Durch den mit der Einstufung verbundenen Wegfall der Möglichkeit von Einstellungen würden weit mehr Fälle als bisher wahrnehmbar werden, was wiederum dazu führen würde, dass die Gesellschaft subjektiv eine weitere Zunahme solcher Delikte erleben werde. Morton Friedel (FAS) findet es verwunderlich, dass Netzaktivisten noch immer eine Vorratsdatenspeicherung sowie eine Klarnamenpflicht ablehnen. Die Aktivisten seien blind für das, was aus dem Internet geworden sei, so Friedel – ein Ort der Gesetzlosigkeit, des Hasses und der Gewalt, in dem viel zu viele ungeschoren davonkämen.

Tierhaltung und Tierschutz: Der Bundesrat hat am Freitag der von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unter dem Vorbehalt von zahlreichen Änderungen zugestimmt. Spätestens nach einer Übergangsfrist von 8 Jahren dürfen danach Sauen im Deckzentrum nicht mehr im so genannten Kastenstand gehalten werden, berichten u.a. die Sa-FAZ (Julia Löhr) und die Sa-taz (Jost Maurin). Das Land Berlin will laut lto.de trotz Bundesratsbeschlusses an seiner Normenkontrollklage gegen die Tierschutz-Nutzungshaltungsverordnung festhalten. Der Kompromiss des Bundesrates gehe zwar in die richtige Richtung, die Übergangsfristen seien aber zu lang, heißt es zur Begründung. Insbesondere gehe es den Berlinern dabei um den ausreichenden Platz zum artgemäßen Ruhen der Schweine und die Beschaffenheit solcher Liegebereiche.

Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) kritisiert der Gießener Staatsrechtler Steffen Augsberg das deutsche Tierschutzrecht als "heuchlerisch". Das Tierschutzgesetz verspreche eine Menge und sei voller schöner Formulierungen, die Wirklichkeit sehe ganz anders aus: Dem exzessiven Bedürfnis der Menschen nach billigem Fleisch habe sich das Tier letztlich unterzuordnen.

Hasskriminalität im Internet: lto.de berichtet über das neue Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet, das am Freitag vom Bundesrat gebilligt wurde. Danach sollen Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden. Dabei müssen auch die IP-Adressen und bei bestimmten Delikten und nach einem entsprechenden Richterbeschluss die Passwörter weitergegeben werden. Das Bundesjustizministerium rechnet mit 150.000 Fällen pro Jahr.

Upskirting: Der Bundestag hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag beschlossen, dass Bildaufnahmen des Intimbereichs (sog. Upskirting) unter der Kleidung künftig strafbar sind. Mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren wird damit das Unter-den-Rock- oder In-den-Ausschnitt-Fotografieren bedroht. lto.de fasst die Inhalte des neuen Gesetzes zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen, das auch das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern verbietet, zusammen. Die Sa-taz (Christian Rath) stellt die Neuregelungen ausführlicher vor und weist unter anderem darauf hin, dass die systematische Einordnung des Upskirtings als Sexualstraftat es Opfern ermöglicht, im Prozess als Nebenkläger aufzutreten.

Justiz

BVerfG-Richter Masing: tagesschau.de (Frank Bräutigam) schaut noch einmal zurück auf die Amtszeit von Johannes Masing, dessen "Baustellen" im Ersten Senat vor allem beim Datenschutz, beim Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit und beim Thema Meinungsfreiheit lagen.

BVerfG zu EZB-Anleiheankauf: Wie die Mo-FAZ meldet, betrachtet die Präsidentin der EZB, Christine Lagarde, den Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht über die Anleiheprogramme als beigelegt. Die Karlsruher Richter hatten im Mai das Anleihekaufprogramm der EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft und gefordert, dass die Währungshüter innerhalb von drei Monaten die Verhältnismäßigkeit der Käufe nachweisen müssen. Der EZB-Rat hat inzwischen Dokumente für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben, die die Verhältnismäßigkeit der Käufe belegen sollen.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Die Sa-FAZ (Marlene Grunert) und die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) berichten vom fünften Verhandlungstag im Verfahren wegen des Mordes an Walter Lübcke. Es ging vor allem um die Rolle des wegen Beihilfe zum Mord angeklagten Markus H. Der Hauptangeklagte Stephan E. hatte zunächst zwar die Tat gestanden, später aber dieses Geständnis widerrufen und Markus H. belastet. Der Spiegel (Julia Jüttner) widmet sich mehreren Verfahren, in denen sich Autoren von Internethasspostings vor Gericht verantworten müssen.

Ex-Bundesrichter Thomas Fischer (spiegel.de) erläutert in seiner Kolumne noch einmal die Grundlagen der Beweiswürdigung bei einem Geständnis.

FG Baden-Württemberg zum "Goldfinger"-Modell: Das Finanzgericht Baden Württemberg hat laut einem Bericht der Sa-FAZ (Mark Fehr) in einem Verfahren zum so genannten Goldfinger-Modell dem Steuerpflichtigen Recht gegeben. Es ging dabei um ein Steuergestaltungsmodell für vermögende Anleger, die über den Handel mit Gold im Ausland ihre Steuerlast reduzierten. Strittig sei dabei wohl weniger das Modell an sich, sondern in erster Linie die Frage, ob die Betriebsstätten im Ausland im konkreten Fall wirklich existierten und ob die Einnahmen und Ausgaben als gewerblich oder privat einzustufen waren. Das Finanzamt hatte das Gestaltungsmodell nicht anerkannt.

LG Frankfurt/M. – Alexander Falk: Am kommenden Donnerstag will das Landgericht Frankfurt/M. sein Urteil im Prozess gegen den Faltplan-Erben Alexander Falk sprechen, der einen Anschlag auf einen Anwalt in Auftrag gegeben haben soll. Der Spiegel (Julia Jüttner) und die FAS (Corinna Budras) fassen den Prozessverlauf zusammen. Sie rechnen mit einer Verurteilung Falks. 

LG Regensburg – Mord an Marie Baumer: In Regensburg hat die Verhandlung um den gewaltsamen Tod der 26-jährigen Marie Baumer begonnen. Angeklagt ist der Verlobte der jungen Frau, er soll sie vor acht Jahren mit Medikamenten getötet, in einem Wald vergraben und mit Chemikalien bestreut haben, um die Klärung der Todesursache zu verhindern. Die Sa-SZ (Johann Osel) berichtet über den Prozessauftakt.

LG Berlin – Mord an Fritz von Weizsäcker: Die Sa-SZ (Verena Mayer) berichtet über das Verfahren gegen Gregor S., der im vergangenen Jahr den Chefarzt der Berliner Schlosspark Klinik Fritz von Weizsäcker während eines Vortrags tödlich verletzt hatte. Unter anderem muss das Gericht klären, ob Gregor S. wusste, was er tat. Die Staatsanwältin glaube, dass S. unter Einfluss einer psychischen Erkrankung handelte.

KG Berlin – Mord an Georgier im Tiergarten: Der Generalbundesanwalt hat in der vergangenen Woche Anklage gegen den russischen Staatsangehörigen Vadim Krasikov wegen Ermordung des Exiltschetschenen Zelimkhan Khangoshvili erhoben. Außerdem suchten die Fahnder nach einem weiteren möglichen Beteiligten, heißt es in einem ausführlichen Bericht des Spiegel (Christo Grozev/Roman Lehberger u.a.).

AG Berlin-Tiergarten – Betrug bei Corona-Hilfe: Die FAS (Julia Schaaf) berichtet über den Prozessauftakt beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten in einem der ersten Verfahren um einen möglichen Betrug im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen. Der Angeklagte soll für teilweise nicht existente Firmen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 82 510 Euro beantragt haben, insgesamt 35 010 Euro seien überwiesen worden.

Angedrohte Anzeige gegen taz: In seiner Kolumne in der WamS erläutert Rechtsprofessor Arnd Diringer, warum die Androhung einer Strafanzeige gegen die Tageszeitung taz durch Bundesminister Horst Seehofer juristisch gesehen lediglich eine "Show" gewesen sei, die sich ein Verfassungsminister "eher verkneifen" sollte. Es dürfe nie der Eindruck entstehen, dass er das Strafrecht als Mittel der politischen Auseinandersetzung ansehe.

Recht in der Welt

Türkei – Peter Steudtner: Der deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner ist in der Türkei von Terrorvorwürfen freigesprochen worden. Das melden Sa-FAZ (Rainer Herrmann) und Sa-taz (Jürgen Gottschlich), lto.de und Sa-Welt. Steudtner sowie ein schwedischer und acht türkische Menschenrechtler waren Anfang Juli 2017 bei einem Workshop unter Terrorverdacht festgenommen worden.

Türkei – Khashoggi-Verfahren: In Istanbul hat am Freitag der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Journalisten Jamal Khashoggi begonnen. Khashoggi war 2018 im Saudischen Generalkonsulat getötet worden. Angeklagt sind 20 saudische Staatsbürger, unter ihnen zwei enge Berater des saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman, wie die Sa-SZ (Tomas Avenarius) berichtet.

USA – Welfenschatz: Wie die Sa-SZ meldet, beschäftigt der jahrelange Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den "Welfenschatz" nun auch den US-Supreme Court. Dort soll geklärt werden, ob der District Court in Washington, vor dem die Erben gegen die Stiftung klagen, überhaupt zuständig sein kann.

USA – Rassismus im Justizsystem: Wie sehr das amerikanische Justizsystem Afroamerikaner diskriminiert, beschreibt die Mo-FAZ (Andreas Ross) in einem ganzseitigen Beitrag. Solange Bußgelder und Gerichtsgebühren eingetrieben werden müssen, damit eine Staatsanwaltschaft ihre Stromrechnung bezahlen kann und die Rente der Richter sicher ist, so lange werde der Reformdruck auch von innen überschaubar bleiben.

Russland – Verfassungsreform: Anlässlich der kürzlich durchgeführten Abstimmung über eine neue Verfassung schreibt im FAZ-Einspruch der Slawist Ulrich Schmidt über die Bedeutung der Verfassung für die russische Gesellschaft. Eine Verfassung war in Russland immer mehr als eine Verfassung, so der Autor. Es ging nicht einfach um die Regelung der Kompetenzen der staatlichen Gewalten, sondern um ein Narrativ, das den Staat definiert und zusammenhält.

Sonstiges

Podcast-Kritik: lto.de (Pia Lorenz) hat sich den True-crime-Podcast von SWR2 angehört, in dem der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer den beiden Moderatoren die (juristische) Welt anhand eines jeweils echten Kriminalfalles erklärt. Die Bühne, die ihm geboten werde, nutze der wortgewaltige Ex-Richter auch für freundliche Herablassung und nur selten liebevolle Ironie, stellt Lorenz fest und fasst zusammen, dass der Podcast trotz oder gerade wegen seines eher ungewöhnlichen Formats ein echtes Hörvergnügen für alle, die True Crime und Strafrecht liebten, sei.

Rechtsgeschichte – H. A. Zachariae. Martin Rath stellt auf lto.de den Göttinger Gelehrten Heinrich Albert Zachariae vor, der sich schon im Jahr 1840 mit der politischen Ökonomie des gerade erst entstehenden Kreditwesens befasst hatte.

 

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Juli 2020: StVO-Novelle mit Formfehler / neue BVerfG-Richterin gewählt / Freispruch für Peter Steudtner . In: Legal Tribune Online, 06.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42103/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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