Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Juni 2020: Prä­si­den­ten­wechsel beim BVerfG / IMK zum Sexual­straf­recht / BVerfG zur Mei­nungs­frei­heit

22.06.2020

Beim Bundesverfassungsgericht steht der Präsidentenwechsel an. Die Innenminister beraten zum Sexualstrafrecht und wollen die Vorratsdatenspeicherung und das Bundesverfassungsgericht erklärt noch einmal, wie weit die Meinungsfreiheit reicht.

Thema des Tages

Präsidentenwechsel beim BVerfG: Am heutigen Montag endet die Amtszeit von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Stephan Harbarth tritt die Nachfolge an. Christian Rath (Mo-taz) porträtiert den neuen Präsidenten, der als Spitzenjurist gelte, dem als früherer Wirtschaftsanwalt und früherer Politiker aber auch Misstrauen entgegenschlage. Auf lto.de beschreibt Christian Rath einen Anlass für die anhaltende Kritik. Der Anwalt Claus G. Schmitz vermutet, dass Harbarths Ernennung zum Honorarprofessor durch die Uni Heidelberg im März 2018 nicht sauber verlaufen ist. Er hat deshalb die Uni auf Herausgabe der Namen der externen Gutachter in diesem Verfahren verklagt. Die Uni erklärt, dass sie nicht zur Auskunft verpflichtet sei und dass die Namen externer Gutachter in allen Berufungsverfahren vertraulich seien.

Für den LTO-Podcast hat sich Michael Reissenberger mit dem Hochschullehrer Oliver Lembcke über die zu Ende gehende Amtszeit von BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle unterhalten. Voßkuhle gehe jetzt aus dem Gericht als jemand, der vor allem als Krisenmanager in Erinnerung bleibe, sagt Lembcke. Laut FAS (Konrad Schuler) könnte die "europaskeptische" Linie des Bundesverfassungsgerichtes, die zuletzt in der Entscheidung zu den EZB-Anleihen gipfelte, mit dem Abschied von Voßkuhle ebenfalls beendet sein. Als Vorsitzende des Zweiten Senats rücke Doris König auf – eine Richterin, die im Patentgerichts-Beschluss zu den drei europafreundlichen "Dissidenten" zählte und die frei gewordene Stelle falle an die Frankfurter Professorin Astrid Wallrabenstein, eine Frau, die ihre Sympathie für die weitere Integration Europas offen zeige. So meinte sie gegenüber der FAS, dass es denkbar sei, dass das Verfassungsgericht auf seine kaum erfüllbare Forderung aus der EZB-Entscheidung nicht wörtlich beharren werde.

Die frühere Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff vergleicht in einem ausführlichen Beitrag in der Sa-FAZ die Stellung der Verfassungsgerichtspräsidenten in anderen Ländern mit jener in Deutschland. So entscheide in common-law-geprägten Ländern der Chief Justice beispielsweise darüber, wie groß die Richterbank in den einzelnen Verfahren ist. Einer solchen Praxis stünde in Deutschland schon die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters entgegen, sagt Lübbe-Wolf.

Rechtspolitik

IMK – Sexualstrafrecht: Die Innenminister der Länder haben auf ihrer Konferenz in der vergangenen Woche unter anderem über das Sexualstrafrecht und die Möglichkeiten der Strafverfolgung in diesem Bereich beraten. Laut Sa-Welt (Ricarda Breyton) und spiegel.de (Jörg Diehl/Lukas Eberle) haben die Minister ihre Forderung nach einer Strafverschärfung bekräftigt, so dass bereits der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie immer als Verbrechen eingestuft werden würde und nicht mehr nur als Vergehen. Außerdem fordern sie eine Verpflichtung für Telekommunikationsunternehmen, Verbindungsdaten zu speichern, meldet die Sa-FAZ (Helene Bubrowski). Aus der SPD gibt es allerdings EU-rechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

Daniel Deckers (Sa-FAZ) meint, die von so genannten Netzaktivisten vorgebrachte Behauptung, durch anlasslose "Vollüberwachung" werde die gesamte Bevölkerung zum Objekt missbrauchsanfälliger Überwachung, ohne dass sich für Strafverfolgungsbehörden ein Mehrwert ergebe, sei nicht nur evident falsch, sondern im Kern menschenverachtender "Popanz".

IMK – Berliner LADG: Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz war Diskussionsgegenstand auf der Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche. Vor allem innerhalb der Polizei wird befürchtet, dass die kürzlich verabschiedete Neuregelung die Dienstausübung erschwere. Einige Bundesländer hatten deshalb angekündigt, keine Polizeibeamte mehr zu Einsätzen in die Bundeshauptstadt zu senden. Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) machte, wie es bei lto.de heißt, den Unions-Innenministern nun Zusicherungen, in denen klargestellt wird, dass das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz nicht für auswärtige Kräfte gelten soll. Die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) beschreibt ausführlich die Diskussion um das Gesetz.

Berliner Mietendeckel: Patrick Bernau (FAS) meint, dass der Ende Februar in Kraft getretene Berliner Mietendeckel genau die negativen Folgen zeige, die Kritiker bereits vorab prophezeit hatten. Das Angebot an Mietwohnungen sinke und die Zahl der zu verkaufenden Eigentumswohnungen steige.

Justiz

BVerfG zu Meinungsfreiheit und Schmähkritik: Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag Beschlüsse zu vier Verfassungsbeschwerden veröffentlicht, in denen die Karlsruher Richter noch einmal grundsätzlich das Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Perspönlichkeitsschutz erläutern. Die Sa-FAZ (Marlene Grunert) und lto.de berichten über die Entscheidungen. Wie die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) betont, hat das Gericht erneut hervorgehoben, dass es auf den Kontext, den inhaltlichen Kern und die Emotionen in der Hitze des Gefechtes ankommen. Außerdem müsse die "spezifische Verbreitungswirkung durch das Internet" berücksichtigt werden. Das Internet könne ein "die ehrbeeinträchtigende Wirkung einer Äußerung verstärkendes Medium sein". Auch taz.de (Christian Rath) und Rechtsprofessor Mathias Hong im verfassungsblog.de fassen die Ausführungen des Gerichtes zusammen.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, dass die in der vergangenen Woche verabschiedete Reform zur wirksameren Bekämpfung von Hass im Internet ein wichtiges Zeichen sei, es aber eine Herausforderung für die Rechtsprechung bleibe, dass bei allen Verschärfungen des Strafrechts die Meinungsfreiheit nicht hinten herunterfalle. Es sei gut, dass das Bundesverfassungsgericht just zu dieser Zeit für Klarheit sorge.

GBA – Anzeige gegen syrische Kriegsverbrecher: Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional und Human Rights (ECCHR) hat erneut Anzeige gegen den syrischen mutmaßlichen Kriegsverbrecher Jamil Hassan gestellt. Gegen Hassan wurde bereits ein Haftbefehl erwirkt, ihm wird die Mitverantwortung für die Folter und unmenschliche Behandlung von mehreren tausend Gefangenen in den Haftanstalten des Geheimdienstes vorgeworfen. Das ECCHR will jetzt erreichen, dass Hassan auch wegen sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt verfolgt wird. Die Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin Susann Aboueldahab erläutert auf lto.de das Ansinnen des ECCHR.

BGH zu Berliner Rasern: Der Akademische Rat Matthias Wachter widmet sich auf lto.de jetzt auch der BGH-Entscheidung zum Berliner Raser-Fall. Diesmal haben die Karlsruher Richter – zumindest bei einem der beiden Angeklagten – die Verurteilung wegen Mordes bestätigt. Einen Schritt in die richtige Richtung nennt der Autor das Urteil, denn gerade diejenigen, die aus Rücksichtslosigkeit Gefahren für Dritte verdrängten, hätten am wenigsten eine nachsichtige Behandlung durch das Recht verdient.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält den Richterspruch dagegen für ungerecht, ihn stört die unterschiedliche Behandlung der beiden Fahrer. Es zeige sich, dass es der Zufall sei, der Einen zum Mörder mache: Wäre das spätere Opfer eine Spur zügiger auf die Kreuzung gefahren, hätte der andere den Wagen vor den Kühler bekommen und ginge jetzt lebenslang ins Gefängnis.

OVG Berlin-Brandenburg zur AfD im Verfassungsschutzbericht: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass die Aufnahme der "Jungen Alternative für Deutschland" und des so genannten Flügels in den Verfassungsschutzbericht des Bundes von 2019 nicht zu beanstanden war. Das OVG sah "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen", heißt es in einer entsprechenden Meldung bei lto.de.

OLG Frankfurt a.M. – Mord an Walter Lübcke: Die FAS (Marlene Grunert/Timo Steppat) stellt die Verteidiger im Verfahren um den Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor. Das Gericht habe allerdings den Angeklagten geraten, nicht auf sie zu hören, heißt es im Text.

Konrad Litschko (Sa-taz) kritisiert jetzt auch den beschränkten Pressezugang zur Verhandlung. Von den 200 akkreditierten Journalisten seien wegen Corona nur 19 Journalisten in den Gerichtssaal gelassen worden. Es sei die Karikatur des Öffentlichkeitsgrundsatzes.

OLG Köln zu Vertragsgenerator: Das Oberlandesgericht Köln sieht laut lto.de (Hasso Suliak) beim Vertragsgenerator "smartlaw" keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Rechtsanwaltskammer Hamburg hatte wegen der Vertragssoftware ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen den Anbieter Wolters Kluwer eingeleitet. Zur Begründung seiner Entscheidung führte das OLG jetzt aus, dass sich weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte von § 2 Abs. 1 RDG ein Verbot ableiten lasse.

LG Berlin zur AfD-Mitgliedschaft von Kalbitz: Andreas Kalbitz darf nach einem Richterspruch des Landgerichtes Berlin zunächst weiter Mitglied der AfD bleiben. Das melden die Sa-FAZ (Mona Jaeger), die Sa-SZ (Jens Schneider) und lto.de. Das Gericht hat die Annullierung von Kalbitz' Mitgliedschaft am Freitag in einem Eilverfahren für unzulässig erklärt. Über den Verlust der Mitgliedschaft müsse ein Schiedsgericht der Partei entscheiden, nicht der AfD-Bundesvorstand.

LG Hamburg – KZ-Wachmann: Die Sa-FAZ (Matthias Wyssuwa) berichtet über die Aussage des Sachverständigen für Jugendpsychiatrie Stefanos Hotamanidis, der im Prozess gegen den 93-jährigen Bruno D., der im KZ Stutthof an über 5000 Morden mitgewirkt haben soll, den Angeklagten begutachtet hat. Bruno D. bestreitet seine Schuld, er habe nie geschossen und ansonsten nur Befehle ausgeführt.

BVerfG-Richter Ferdinand Kirchhof: Anlässlich seines 70. Geburtstages würdigt die Sa-FAZ den früheren Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof gleich doppelt. Im Politikteil (Reinhard Müller) wird seine Biografie und sein Wirken zusammengefasst, im Wirtschaftsteil (Marcus Jung) wird die familiäre Tradition betont und beispielhaft auf einzelne Verfahren, an denen Kirchhof mitgewirkt hat, hingewiesen. In der Funktion des Berichterstatters trug Kirchhof 2010 beispielsweise entscheidend dazu bei, dass die seinerzeit geltenden Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt wurden.

Recht in der Welt

Frankreich – Gesetz gegen Hass im Internet: Forschungsassistentin Nora Wienfort stellt auf verfassungsblog.de das französische Gesetz gegen Hass im Internet vor, das der Conseil Constitutionnel in der vergangenen Woche für teilweise verfassungswidrig erklärt hat.

DR Kongo – Korruptionsurteil gegen Kabinettsdirektor: Die Mo-taz (Dominic Johnson) berichtet über die Verurteilung des Kabinettschefs des kongolesischen Präsidenten Vital Kamerhe zu 20 Jahren Zwangsarbeit und 150 Millionen US-Dollar Geldstrafe. Er soll gemeinsam mit einem libanesischen Geschäftsmann, der ebenfalls verurteilt wurde, Geld unterschlagen haben. In Kamerhes Heimatprovinz Süd-Kivu brachen nach dem Urteil Unruhen aus.

USA – Trump vs. Supreme Court: Nach zwei Entscheidungen des Supreme Court in der vergangenen Woche zur Gleichstellung von Homo-, Bi- und Transsexuellen sowie zum Schutz von Kindern illegaler Einwanderer hat der amerikanische Präsident den Gerichtshof über Twitter scharf attackiert, meldet die Sa-FAZ (Majid Sattar) und fasst die beiden Urteile zusammen. Die Sa-SZ (Alan Cassidy) konzentriert sich auf die Entscheidung zum Einwanderungsrecht. Der Supreme Court hatte hier festgestellt, dass die von der Regierung vorgesehene Aufhebung des so genannten Dreamer-Programmes rechtswidrig ist. Max Steinbeis (verfassungsblog.de) fasst dieses Urteil ebenfalls zusammen.

Chief Justice John Roberts bewies, indem er sich auf die Seite der vier liberalen Mitglieder des Gerichts schlug, dass die Richter nicht einfach Befehlsempfänger seien, so wie sich das Trump vorstelle, schreibt Alan Cassidy (Sa-SZ). Sie seien auch kein verlängerter Arm der Republikanischen Partei, wie sich das jene Kreise wünschen, die darauf hinarbeiten, dass an den Gerichten nur noch konservative Zeloten sitzen.

USA – Trump entlässt Staatsanwalt: Laut Mo-FAZ (Majid Sattar) hat US-Präsident Trump den Bezirksstaatsanwalt für den südlichen District in New York Geoffrey Berman entlassen. Der sechzig Jahre alte Jurist, ein Republikaner, dessen Berufung auf den Posten in New York 2018 von Trump befördert wurde, hatte sich in den vergangenen Monaten unter anderem mit den Vorermittlungen gegen Trumps persönlichen Anwalt und Berater Rudy Giuliani befasst, über deren Ausgang noch nicht entschieden wurde, heißt es in der FAZ.

Sonstiges

Fischer-Kolumne: Ex-BGH-Richter Thomas Fischer befasst sich in seiner Kolumne auf spiegel.de u.a. mit der Ankündigung von Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) die zwar den sexuellen Missbrach von Kindern generell zum Verbrechen machen will, aber den "minder schweren Fall eines schweren Kindesmissbrauchs" nicht wieder einführen will. Fischer erläutert die Systematik der Konstruktion des "minder schweren Falles" und kritisiert die geplante Gesetzesänderung: Für die schweren Fälle, die Gegenstand der aktuellen Berichterstattung seien, spiele das nicht die geringste Rolle, aber am unteren Ende würden bei Bagatelltaten alle Möglichkeiten eines vergleichsweise milden Strafrechtseinsatzes abgeschnitten. Ebenso für verfehlt hält Fischer die Idee den Besitz kinderpornografischer Schriften und Daten zum "Verbrechen" mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu machen. Außerdem widmet sich Fischer der BGH-Entscheidung zum Berliner Raser-Fall. Hier begrüßt er, dass sich der BGH den Tendenzen einer extremen Aufweichung des Vorsatzbegriffs in Richtung auf eine grobe Fahrlässigkeit widersetzt habe.

Corona-App: Die Sa-FAZ (Benjamin Fischer) erläutert den rechtlichen Rahmen der seit vergangener Woche verfügbaren Corona-Warn-App. Besonders konzentriert sich der Autor auf die Frage der Freiwilligkeit und die Diskussion darüber, ob es zur Sicherung dieser Freiwilligkeit einer weiteren gesetzlichen Regelung bedürfe.

Werkverträge: Warum Werkverträge so attraktiv nicht nur in der Fleischwirtschaft, sondern beispielsweise auch in Autofabriken, Krankenhäusern und bei Paketdiensten sind, erklärt die Sa-SZ (Elisabeth Dostert).

Anwaltstag: rsw.beck.de (Joachim Jahn/Tobias Freudenberg) berichtet vom ersten virtuellen Anwaltstag. Der Deutsche Anwaltverein zeigte sich am Ende des Branchentreffens sehr zufrieden. Man habe mit dem virtuellen Format auch viele Kolleginnen und Kollegen erreicht, für die es selbst ohne Pandemie schwierig gewesen wäre, zum Anwaltstag zu kommen, so das Resumee des DAV. Der Anwaltstag werde im kommenden Jahr aber trotz der positiven Erfahrungen wieder als Präsenzveranstaltung in Berlin stattfinden.

*Die Sa-FAZ (Marcus Jung) porträtiert die Präsidentin des DAV Edith Kindermann, die seit einem Jahr den Verband leitet. Als "unprätentiös und bodenständig" wird die erste Frau an der Spitze der Anwaltsorganisation, die sich vor allem auch der ausreichenden Rechtsberatung in der Fläche verschrieben hat und dafür wirbt, dass sich mehr junge Anwältinnen und Anwälte auch abseits der Ballungszentren niederlassen, im Text charakterisiert.

Walter Sigle: Der Herausgeber des HBl Dieter von Holtzbrinck würdigt den Mitbegründer der deutschen Großkanzlei CMS Walter Sigle anlässlich seines 90 Geburtstages.

Verschlafen im Spiegel der Rechtsprechung: Martin Rath hat für lto.de mehrere Entscheidungen zusammengetragen, in denen es um die (nicht nur) dienstrechtlichen Folgen des Verschlafens geht.

 

*ergänzt am Erscheinungstag um 11.00 Uhr.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Juni 2020: Präsidentenwechsel beim BVerfG / IMK zum Sexualstrafrecht / BVerfG zur Meinungsfreiheit . In: Legal Tribune Online, 22.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41959/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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