Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Juni 2020: Lübcke-Mord vor Gericht / "Rasse" und Grund­ge­setz / Straf­rahmen für Kin­des­miss­brauch

15.06.2020

Am Dienstag beginnt vor dem OLG Frankfurt a.M. die Verhandlung gegen den mutmaßlichen Lübcke-Mörder. Es wird weiter über "Rasse" im Grundgesetz und über den Strafrahmen bei Kindesmissbrauch und -pornographie debattiert.

Thema des Tages

OLG Frankfurt a.M. – Lübcke-Mord: Am Dienstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. der Prozess gegen Stephan E., dem mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Die Mo-taz (Konrad Litschko) und Mo-SZ (Annette Ramelsberger) schreiben ausführlich, wie es nach den bisherigen Erkenntnissen zu dem Mord kam, und über die Familie des Getöteten. Wie es im Spiegel (Ansgar Siemens) heißt, will Stephan E. in der Verhandlung zunächst schweigen.

Die Mo-FAZ (Helmut Schwan) stellt den Vorsitzenden Richter im Verfahren, Thomas Sagebiel, vor. Angesichts seiner Erfahrung könne man darauf vertrauen, dass Sagebiel die über Deutschland hinaus beachtete Hauptverhandlung in einem Stil führen werde, der auf das fokussiert bleibt, um was es gehe: um das Verbrechen an einem Politiker, der sich für die Integration von Flüchtlingen einsetzte, so die FAZ.

Die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) beklagt, dass die Verhandlung in einem zu kleinen Saal stattfindet, in dem wegen der Corona-Beschränkungen noch weniger Plätze zur Verfügung stehen. Zudem habe der Senat Auflagen für die Presse verfügt, die ihr die Arbeit fast unmöglich mache. So werde die Pressefreiheit gefährdet und dem Verfahren womöglich auch die Wirkung genommen, die es verdiene.

Corona und Recht

Corona – virtuelle Hauptversammlungen: Rechtsanwalt Axel Hoppe erläutert auf lto.de die Gesetzesänderung, die während der Corona-Krise Aktiengesellschaften die Möglichkeit einräumt, statt der bisher üblichen Präsenzhauptversammlung virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen. Er kritisiert, dass dabei Aktionärsrechte teilweise eingeschränkt werden und appelliert an den Gesetzgeber, bei einer Verlängerung der Regelungen hier nachzubessern. Auch Janne Werning vom Fondhouse Union Invest beklagt im Interview mit dem HBl (Peter Köhler/Robert Landgraf) die Beschneidung der Rechte der Aktionäre und glaubt, dass virtuelle Hauptversammlungen keine große Zukunft haben.

Corona – Büroarbeitsplätze: Was Arbeitgeber zu beachten haben, deren Arbeitnehmer nach der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen nun wieder an ihren Büroarbeitsplatz zurückkehren, erklärt Rechtsanwalt Martin Lützeler auf lto.de. Er widmet sich dabei insbesondere den flexiblen Bürokonzepten wie Shared Space und Open Office. Arbeitgeber und Anbieter solcher Modelle müssten sich Gedanken machen, wie sie Infektions- und Arbeitsschutz umsetzen.

BVerfG zu Corona-Demo: Das Bundesverfassungsgericht hat laut lto.de entschieden, dass auch bei mehrmaliger Versagung einer Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Versammlung mit 10.000 Teilnehmern die Antragsteller dagegen vor den Fachgerichten vorgehen müssen und sich nicht direkt an das Karlsruher Gericht wenden können. Antragsteller genügten den aus dem Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes folgenden Anforderungen regelmäßig nicht schon durch einen Verweis auf vergleichbare erfolglose Verfahren, so das Gericht.

Rechtspolitik

"Rasse" und Grundgesetz: Die Diskussion darüber, ob der Begriff der "Rasse" aus dem Grundgesetz gestrichen werden sollte, läuft weiter. Eine solche Streichung sei "eher Symbolpolitik und bringt uns in der Sache keinen Schritt weiter", wird beispielsweise der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) in der FAS (Konrad Schuller, Justus Bender) und der Mo-FAZ zitiert. Auch andere CDU-Politiker haben sich danach gegen die Streichung ausgesprochen. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), plädiert dagegen für eine neue Formulierung. Laut lto.de ist Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) offen für eine Debatte über die Streichung des Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetz (GG).

Reinhard Müller (Sa-FAZ) ist nicht überzeugt, dass die Entfernung des Begriffs der "Rasse" aus dem Grundgesetz sinnvoll wäre. Die Bekämpfung des Alltagsrassismus, an dem sich dadurch nichts ändern würde, werde umso schwieriger. Für Heribert Prantl (Sa-SZ) ist dagegen "Rasse" ein "zeitgebundenes, böses Wort"; dessen "Echo bis in unsere Zeit tönt". Es müsse aus dem Grundgesetz gestrichen werden, sagt Prantl und schlägt als Formulierung vor: "Niemand darf aus rassistischen Beweggründen benachteiligt werden". Weiter geht Carolina Schwarz (Sa-taz): Der Begriff solle sofort gestrichen und ersetzt werden. Und zwar nicht nur im Grundgesetz, sondern auch im Antidiskriminierungsgesetz, im Strafgesetzbuch und im allgemeinen Sprachgebrauch.

Strafbarkeit von Feindeslisten: Über einen Streit zwischen CDU und SPD über eine mögliche künftige Strafbarkeit von Feindeslisten berichtet die Mo-SZ (Georg Mascolo, Ronen Steinke). Vor allem Rechtsextremisten stellen solche Listen auf, inzwischen kursieren sie immer öfter im Internet. Allerdings würden das auch viele andere, auch gewaltfreie, politische Gruppen tun, weswegen das Unterfangen juristisch heikel sei.

Hasskriminalität: Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden, berichtet spiegel.de (Frank Patalong) und fasst die wichtigsten Änderungen zusammen. So wird eine Anzeigepflicht der sozialen Netzwerke für Hasskriminalität eingeführt. Außerdem ist u.a. vorgesehen, im Strafgesetzbuch die Tatbestände der "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten", der "Belohnung und Billigung von Straftaten" und der "Bedrohung" zu erweitern. Öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften getätigte Beleidigungen unterliegen künftig einer höheren Strafandrohung und es wird klargestellt, dass der besondere Schutz von im politischen Leben stehenden Personen vor übler Nachrede und Verleumdung bis hin zur kommunalen Ebene reicht.

Kindesmissbrauch – Strafrahmen: Laut BamS (Angelika Hellmann) will die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (SPD) Kindesmissbrauch und Kinderpornografie stärker als bisher bestrafen. Sie hat eine entsprechende Bundesratsinitiative ihres Landes angekündigt, nach der jeder Missbrauch grundsätzlich als Verbrechen eingestuft würde. Künftig müsse es außerdem weniger Bewährungsstrafen und mehr Sicherheit vor Wiederholungstätern geben, sagt die Ministerpräsidentin in einem Gespräch mit der Zeitung.

Im Gespräch mit spiegel.de (Beate Lakotta) kritisiert der Familienrechtler Ludwig Salgo die derzeitige Diskussion um höhere Strafen für Sexualdelikte an Kindern. Bereits jetzt gäbe es so viele eingestellte Verfahren im Bereich des Sexualstrafrechts, dass man sich eingestehen müsse, dass man beim Kinderschutz nicht unbedingt auf das Strafrecht setzen könne. Man brauche mehr Sensibilität und Aufmerksamkeit, in den Schulen, in den Kitas und bei den Kinderärzten.

In seiner Kolumne auf spiegel.de zeigt sich Ex-BGH-Richter Thomas Fischer irritiert über die emotionale Superlative in der polizeilichen und medialen Berichterstattung über den vor einigen Tagen aufgedeckten Missbrauchsfall von Münster. Die Rede sei von "emotional nicht zu bewältigender Belastung" für die Beamten, die das Beweismaterial zu sichten hatten oder "von den Grenzen des menschlich Erträglichen", an die sie gestoßen seien. Das sei man im Zusammenhang mit anderen Straftaten nicht in diesem Maß gewohnt, so Fischer.

Suizidhilfe: Nach Angaben des Spiegel (Cornelia Schmergal) haben im Bundesgesundheitsministerium die Arbeiten an einer Neuregelung des Rechts der Suizidassistenz begonnen, nachdem das Bundesverfassungsgericht das geltende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt hatte. In einem Mitte April versandten Schreiben wurden Ärztevertreter, Verbände und Kirchen gebeten, dem Ministerium Vorschläge zu Eckpunkten für eine Neuregelung zu schicken. Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach meint dagegen, dass eine Neuregelung nicht von der Exekutive, sondern aus der Mitte des Parlamentes kommen sollte, heißt es im Text.

Unternehmenssanktionen: Wie lto.de berichtet, gibt es an dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" heftige Kritik. In einem Schreiben lehnen mehrere Wirtschaftsverbände den Entwurf ab. Der Entwurf halte nicht, was sein Titel vorgebe und dürfe in der vorliegenden Form nicht weiterverfolgt werden, heißt es in dem Brief.

Kultur ins Grundgesetz: Die Linke im Bundestag hat angeregt, Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Das berichtet die Sa-SZ. Außerdem soll nach dem Willen der Fraktion das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich Kultur zugunsten eines Kooperationsgebotes aufgehoben werden.

Justizministerin Christine Lambrecht: Die Sa-FAZ (Constantin van Lijnden) porträtiert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die seit einem Jahr als Nachfolgerin von Katarina Barley in ihrem Amt ist. Bislang habe sie sich "als pragmatische und rechtspolitisch kompetente Ministerin" hervorgetan, so die Einschätzung der FAZ, und habe sich erfolgreich "dem in ihrem Amt zuletzt verbreiteten Impuls, Handlungsfähigkeit zu signalisieren, indem Straftatbestände verschärft oder neu geschaffen werden, obwohl es eigentlich an Ermittlungspersonal fehlt, erfolgreich widersetzt".

Ex-DRB-Vorsitzender Jens Gnisa: Die Mo-SZ (Boris Herrmann) hat den früheren Vorsitzenden des deutschen Richterbundes Jens Gnisa porträtiert, der, nachdem er im vergangenen Jahr den Vorsitz im DRB niedergelegt hatte, jetzt auch seinen Job als Direktor des Amtsgerichts Bielefeld aufgeben will, wenn er als Landrat im Kreis Lippe gewählt wird. Er habe Jahrzehnte lang für den Rechtsstaat gekämpft, sagt Gnisa, jetzt sehe er die Demokratie bedroht, sie lasse sich nur von der Basis her erneuern. Da wolle er mit gutem Beispiel vorangehen.

Mecklenburg-Vorpommern – Verfassungsrichterwahl: Der gegen die umstrittene neue Richterin am Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Barbara Borchardt gestellte Abberufungsantrag der AfD-Fraktion wurde in der vergangenen Woche mit den Stimmen der anderen Landtagsfraktionen abgelehnt. Das meldet die Sa-SZ.

Justiz

EuGH – Entsenderichtlinie: Anlässlich der von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vorgelegten Schlussanträge im Verfahren um die Nichtigkeitserklärung der Reform der Entsenderichtlinie untersucht auf verfassungsblog.de Martin Höpner vom Max-Planck-Institut, welche Kompetenzen der EU-Gesetzgeber in Bezug auf Beschränkungen der Grundfreiheiten hat. Bis heute sei weder dem Primärrecht noch der Rechtsprechung des EuGH eine eindeutige Antwort zu entnehmen, und die Einschätzungen in der Fachliteratur hätten eine große Spannweite.

BVerfG zu Versorgungsausgleich: Rechtsanwältin Lucy Chebout fasst auf verfassungsblog.de noch einmal die Ergebnisse der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsausgleich und deren praktische Konsequenzen für die Familiengerichte zusammen. Das Urteil sei eine wichtige Erinnerung, dass Familiengerichte aller Instanzen immer auch die Grundrechte der Beteiligten in ihre Urteilsfindung einbeziehen müssten, meint Chebout, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei nicht in allen Fällen als Richtschnur für eine verfassungskonforme Gesetzesanwendung geeignet.

BVerfG zur Neutralitätspflicht von Seehofer: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Nicolas Harding analysiert auf juwiss.de jetzt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung einer AfD-kritischen Äußerung des Innenministers auf der Ministeriumsseite. Es sei nicht zu unterschätzen, was dem Gericht in der "Causa Seehofer" gelungen sei: In einem Verfahren zwei Sieger zu präsentieren und alle Beteiligten mit diesem Ergebnis glücklich zu wissen. Während sich die AfD nämlich mit dem Erfolg auf dem Papier rühmen wird, sei die wahre Siegerin dieses Verfahrens – gleichzeitig Erzfeindin des ersteren – nur zwischen den Zeilen zu finden, wenngleich sie in jeder Silbe des Urteils mitklinge: die Demokratie.

BFH zur Entfernungspauschale: Dass Arbeitnehmer, wenn sie Hin- und Rückweg zur Arbeit an verschiedenen Tagen zurücklegen, auch jeweils nur die halbe Entfernungspauschale geltend machen können, hat der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung festgestellt, über die lto.de berichtet.

GBA – Strafanzeige gegen iranischen Richter: Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" hat, wie die Mo-Welt (Frederik Schindler) berichtet, Strafanzeige gegen den ehemals hochrangigen iranischen Richter Gholamreza Mansouri gestellt. Er soll den Vorwürfen zufolge persönlich für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und für die willkürliche Inhaftierung und Folter von mindestens 20 Journalisten im Iran verantwortlich sein. Mansouri sei bereits im Iran wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt. Nach Informationen von Reporter ohne Grenzen halte er sich momentan in Deutschland auf.

OLG Düsseldorf zu "Cyber-Dschihadist": Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat laut Sa-FAZ (Reiner Burger) in der vergangenen Woche den Deutschtunesier Sabri B. zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er soll die islamistische Terrorgruppe Ahrar al-Scham in Syrien unterstützt haben. Vor seiner Festnahme im vergangenen Jahr war B. von Deutschland aus auf diversen von ihm betriebenen Social-Media-Plattformen aktiv, wo er sich selbst als "Cyber-Dschihadist" bezeichnete.

VG Dresden zur Regenbogenflagge vor Ministerium: Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag eines Bürgers abgelehnt, der sich gegen die in der vergangenen Woche vor dem sächsischen Justizministerium gehisste Regenbogenfahne gewandt hatte. Wie lto.de meldet, hatte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) die Flagge am Donnerstag gehisst und damit ein Zeichen für nicht-heterosexuelle Menschen setzen wollen. Der Antragsteller sah sich dadurch in seinen Rechten verletzt.

Recht in der Welt

USA – Sanktionen gegen IStGH-Bedienstete: Wie die Sa-FAZ (Constantin van Lijnden/Jochen Stahnke) berichtet, hat der amerikanische Präsident Donald Trump weitere Sanktionen gegen Bedienstete des Internationalen Strafgerichtshof genehmigt. Mitarbeitern des Gerichts, die an den Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan beteiligt sind, soll künftig die Einreise verweigert und ihr Vermögen in den Vereinigten Staaten soll eingefroren werden können, außerdem kündigte die amerikanische Regierung an, sie wolle ihrerseits eine Untersuchung wegen angeblicher Korruption beim Strafgerichtshof durchführen. Der Konflikt zwischen den USA und dem IStGH eskalierte 2017, als die Chefanklägerin des IStGH Fatou Bensouda ihre Absicht erklärte, wegen möglicher Kriegsverbrechen auf afghanischem Staatsgebiet beziehungsweise der Verschleppung und Folter afghanischer Staatsangehöriger zu ermitteln. Der IStGH hat Drohungen der USA als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz scharf verurteilt, berichtete die Sa-SZ.

Israel – Siedlungspolitik: Die Dozentin Tamar Hostovsky Brandes analysiert auf verfassungsblog.de eine Entscheidung des israelischen Obersten Gerichtshofes, mit der das Siedlungsgesetz von 2017 als nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt wurde.

Sonstiges

Vermögensabschöpfung: Politik und Strafverfolger ziehen eine positive Bilanz der vor drei Jahren in Kraft getretenen Änderungen im Recht der Vermögensabschöpfung, heißt es bei lto.de. Es gelinge der Justiz zunehmend, Straftätern die finanziellen Vorteile ihrer Taten zu entziehen, wird der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn zitiert.

Rechtsgeschichte – Todesstrafe in England: Wie England nach eineinhalb Jahrhunderte langer Diskussion endlich zur Abschaffung der Todesstrafe fand, erläutert Martin Rath auf lto.de.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Juni 2020: Lübcke-Mord vor Gericht / "Rasse" und Grundgesetz / Strafrahmen für Kindesmissbrauch . In: Legal Tribune Online, 15.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41891/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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