Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Mai 2020: Reak­tionen zum EZB-Urteil des BVerfG / BGH zum Chemnitzer Mes­ser­an­grei­fer / SPD sucht BVerfG-Rich­ter­kan­didat

11.05.2020

Zahlreiche Medien befassen sich weiter mit der EZB-Entscheidung des BVerfG und den Reaktionen darauf. Der BGH hat die Chemnitzer Verurteilung von Alaa S. bestätigt und bei der BVerfG-Richterwahl droht Brandenburg mit einer Kampfabstimmung.

Thema des Tages

BVerfG zum EZB-Anleihekaufprogramm: Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank aus der vergangenen Woche gab es weiter viele Reaktionen. Aus Brüssel kam Kritik, laut FAS (Thomas Gutschker, Gerhard Gnauck u.a.) beispielsweise von EU-Kommissions-Vizepräsidentin Vera Jourova. Laut zeit.de hat Kommissionspräsidentin von der Leyen sogar angekündigt, die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren zu prüfen. Sie erhält, wie die Mo-FAZ (Thomas Gutschker, Markus Wehner) berichtet, dabei Rückenstärkung von Europapolitikern der großen Koalition in Berlin. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat, so heißt es in einem Bericht der Sa-FAZ (Reinhard Müller) die Entscheidung als "unausweichlich, aber auch gefährlich" bezeichnet. Die Gefahr bestehe darin, so Schäuble, dass auch die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht folgen könnten. Auch der EuGH selbst hat in einer Pressemitteilung auf den Karlsruher Richterspruch reagiert, wie die Sa-FAZ (Reinhard Müller) im selben Artikel, Sa-SZ (Cerstin Gammelin, Wolfgang Janisch) und lto.de melden. "Nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH sei befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt", stellte das Luxemburger Gericht darin klar. Zustimmung erhält Karlsruhe dagegen von der polnischen Regierung. Nun sei zum ersten Mal in aller Klarheit gesagt worden, dass die Verträge von den Mitgliedstaaten geschaffen und sie bestimmen würden, wo für die Organe der EU die Kompetenzgrenzen lägen, wird der polnische Regierungschef Morawiecki in der FAS (Thomas Gutschker, Gerhard Gnauck u.a.) zitiert.

Der Spiegel (Tim Bartz, Martin Hesse u.a.) fasst noch einmal detailliert zusammen, um was es bei dem Verfahren ging und die Mo-FAZ (Gerald Braunberger) stellt die Vorschläge der Frankfurter Wissenschaftler Volker Wieland und Hartmut Siekmann für ein künftiges Vorgehen der EZB vor.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, dass das BVerfG sich als nationales Gericht zwar nicht anmaßen könne, den europäischen Institutionen den Stecker zu ziehen, aber es müsse auch darauf achten, dass sie nicht aus dem Ruder liefen. Rechtsprofessor Frank Schorkopf führt im FAZ-Einspruch aus, dass für ihn die Karlsruher Entscheidung nur die konsequente Fortführung der Karlsruher Rechtsprechung ist – und ein Zeichen nationaler Selbstbehauptung. Christian Reiermann (Spiegel) bezeichnet die BVerfG-Entscheidung in seinem Leitartikel dagegen als "weltfremd und anmaßend, ja geradezu lächerlich und gefährlich". Die Karlsruher Richter hätten sich auf ein Terrain vorgewagt, von dem sie offensichtlich wenig verstünden. Und auch Heribert Prantl (Sa-SZ) sieht deutlich die Gefahren des Urteils. Karlsruhe rüttele an den Grundpfeilern der EU-Rechtsordnung und setze sich überheblich über den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts, das vom EU-Gerichtshof verbindlich ausgelegt werde, hinweg. Auf verfassungblog.de fragt Rechtsdozent Toni Marzal ob der Karlsruher Vorwurf an das Luxemburger Gericht, dass nämlich deren Entscheidung "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar" sei, nicht vielmehr für das eigene Urteil gelte. Konrad Schuller (FAS) und Thomas Gutschker (Mo-FAZ) sorgen sich vor allem um das Signal, dass mit der Entscheidung in Richtung Polen und Ungarn gesendet wird. Die Luxemburger Richter hätten von ihren Karlsruher Kollegen einen Schlag in die Kniekehlen erhalten. Die "illiberalen Demokraten" der europäischen Rechten seien außer sich vor Entzücken.

Corona und Recht

Corona – Immunitätspass: Zwar wurde die Einführung eines Immunitätsdokumentes vorläufig von der politischen Agenda gestrichen, über eine europäische Regelung könnte sie aber dennoch kommen, wie die Mo-SZ (Kristiana Ludwig) berichtet. Medienberichten zufolge sei ein solches Dokument in einer Runde der EU-Tourismusminister zur Sprache gekommen.

Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) stellt fest, dass ein "Immunitätspass", der dem Inhaber mögliche Befreiungen von coronabedingten Auflagen gewährt, rechtlich möglich wäre. Sinnvoll wäre am ehesten eine schlanke Lösung – ein Immunitätsausweis, der nur für bestimmte "systemrelevante" Berufe ausgestellt würde.

Corona – Tracing-App: Warum es seiner Ansicht nach eines Gesetzes für die Einführung einer Tracing-App zur Nachverfolgung von Kontakten nach Corona-Infektionen bedarf und wie eine solche gesetzliche Regelung aussehen könnte, beschreibt der schleswig-holsteinische Richter Malte Engler auf netzpolitik.org. Ein entsprechender Entwurf existiert bereits, der Autor war an dessen Erarbeitung beteiligt. Vorgesehen sind darin unter anderem Vorgaben für eine bedingungslose Freiwilligkeit der App, die jede auch nur mittelbare Einflussnahme auf die Nutzenden der App rigoros ausschließen.

Corona ­– Klagen gegen Einschränkungen: Gegen die Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus seien bisher rund 1000 Eilanträge bei den Gerichten eingegangen, meldet die Sa-SZ. In den meisten Fällen seien die Auflagen allerdings für rechtmäßig erklärt worden.

Corona – Zivilprozess: Benedikt Windau gibt auf zpoblog.de Tipps zu der von Gerichten eingesetzten Technik beziehungsweise Software für Verhandlungen, die im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a Zivilprozessordnung geführt werden, und wie sich Rechtsanwälte darauf vorbereiten können.

LSG Bayern zu Hartz-IV-Anspruch während Corona-Krise: Richter Martin Kellner erläutert auf lto.de eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Bayern zur Berücksichtigung von Vermögen bei der Hartz-IV-Berechnung während der Corona-Krise. Der Bundesgesetzgeber hatte hier vor einigen Wochen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für den Zeitraum von März bis Juni 2020 eingeführt. Das LSG hat jetzt festgestellt, dass allerdings "erhebliches" Vermögen Berücksichtigung findet und den Antragsteller auch eine entsprechende Mitwirkungspflicht trifft.

LSG Hessen zum Mehrbedarf wegen Coronakrise: Dass Sozialhilfeempfänger in der Coronakrise keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Bevorratung von Lebensmitteln haben, hat das Hessische Landessozialgericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt. Ein akuter Mehrbedarf liege nicht vor, so das Gericht. Das Bundesamt rate ausdrücklich von einer Bevorratung größerer Mengen ab und zudem sei eine Gefährdung der Lebensmittelversorgung nicht zu erwarten. lto.de berichtet über die Entscheidung.

VG Köln zur Corona-Soforthilfe: Das Verwaltungsgericht Köln hat, wie lto.de meldet, in einer Eilentscheidung festgestellt, dass kein Anspruch auf die sogenannte Corona-Soforthilfe besteht, wenn damit die persönliche Existenz gesichert werden soll. Im Hinblick auf den Sinn und Zweck der "Soforthilfen NRW 2020" sei es erforderlich, dass der Betroffene die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens darlege.

VG Köln zu Namensliste bei Demonstration: Wer an einer Versammlung teilnehmen will, darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht dazu gezwungen werden, sich namentlich in eine Liste einzutragen. Eine Namensabgabe als zwingende Voraussetzung einer Demonstration ist nach Ansicht des Gerichtes unverhältnismäßig, da sie das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf anonyme Teilnahme an einer Versammlung verletze, berichtet nun auch lto.de.

Corona – Vermögensabgabe: Rechtsprofessor Arnd Diringer befasst sich in einem Gastbeitrag für die WamS mit der Frage der Finanzierung der durch die Corona-Krise verursachten Kosten und den rechtlichen Möglichkeiten einer Vermögensabgabe.

Corona – Insolvenzen: Insolvenzverwalter erwarten auf Grund der Coronakrise im Herbst eine deutliche Zunahme an Insolvenzen. lto.de berichtet über eine entsprechende Umfrage einer auf Restrukturierung und Insolvenz spezialisierten Beratungsgesellschaft. Danach ist ein Drittel der Befragten der Ansicht, dass die Zahl der Insolvenzanmeldungen um über 20 Prozent steigen wird, 41 Prozent der Umfrageteilnehmer halten eine Steigerung der Anmeldungen zwischen zehn und 20 Prozent für wahrscheinlicher.

Corona – international: Auf verfassungsblog.de beleuchten verschiedene (englischsprachige) Beiträge die verfassungsrechtlichen und -politischen Seiten der Coronakrise in den Niederlanden (Antoine Buyse, Roel de Lange), Thailand (Khemthong Tonsakulrungruang), Equador (Andrés Cervantes) und Kroatien (Nika Bačić Selanec).

Rechtspolitik

Konversionstherapien: lto.de stellt das neue Gesetz für ein Verbot sogenannter Konversionstherapien vor, das der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet hat. Bis zum Alter von 18 Jahren sind danach Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten. Darüber hinaus drohen auch Strafen, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen "Umpolungs"-Maßnahme bewegt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungsvorhaben: Die beiden Rechtsanwälte Maximilian Dombert und Jan Thiele plädieren auf lto.de dafür, die jetzt vorgesehene gesetzliche Regelung für eine befristete Möglichkeit, die Öffentlichkeitsbeteiligung ins Internet zu verlagern, auch für "normale" Zeiten vorzusehen. Die aktuelle Krise biete durchaus die Chance, bestimmte Regelungen für die dauerhafte Anwendung zu erproben.

Verfassungsrichterwahl: Wie der Tsp (Stephan-Andreas Casdorff) berichtet, ging am Sonntag der SPD-interne Findungsprozess für einen Nachfolger von Verfassungsrichter Masing in die entscheidende Phase. Die drei Bewerber Martin Eifert, Jes Möller und Lars Brocker sollten sich in einer Videokonferenz vorstellen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) drohte eine Kampfabstimmung für seinen Kandidaten Möller an, der auch von Sachsen und Ex-Kanzler Gerhard Schröder unterstützt werde. Möller wäre der erste Richter beim Bundesverfassungsgericht mit reiner Ostbiografie.

Justiz

BVerfG – BND-Befugnisse: Die Sa-Welt (Dirk Banse, Michael Behrendt) schaut voraus auf die Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Befugnissen des Bundesnachrichtendienstes, die für den 19. Mai angekündigt ist. Mehrere Journalisten, unter anderem aus Aserbaidschan, Mexiko und Großbritannien, haben mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und mehrerer Medienorganisationen wie "Reporter ohne Grenzen" gegen das BND-Gesetz geklagt, das das Überwachen von Ausländern im Ausland regelt.

BGH – richterliches Arbeitspensum: FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) hat ein Interview mit dem Präsidenten des OLG Frankfurt Roman Poseck und dem Richter Thomas Schulte-Kellinghaus, über dessen Klage der Bundesgerichtshof am 12. Mai erneut entscheiden wird, geführt. Es geht in dem Verfahren um eine Ermahnung gegen Schulte-Kellinghaus wegen unzureichender Erledigungszahlen.

BGH zu Chemnitzer Messerattacke: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Syrers Alaa S. wegen eines tödlichen Messerangriffes in Chemnitz bestätigt. Er soll vor zwei Jahren mit einem Mittäter den Tischler Daniel H. erstochen haben, die Tat hatte in Chemnitz für tagelange Krawalle gesorgt. Das Landgericht Chemnitz hatte den 25-jährigen Syrers Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Der BGH entschied nun am Freitag, dass die Überprüfung des Urteils "keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben" habe. U.a. die Sa-FAZ (Marlene Grunert) und die Sa-taz (Christian Rath) berichten über die jetzt ergangene Karlsruher Entscheidung.

Geschäftsbericht von EuGH und EuG: lto.de hat den Geschäftsbericht des Gerichtshofes und des Gerichtes der Europäischen Union (EuGH) zusammengefasst. Danach erreichte die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen einen neuen Rekordwert. Dass sich der EuGH mit einer steigenden Zahl von Vorlagen nationaler Gerichte zu befassen hat, meldet die Sa-FAZ (Marcus Jung). Wie es in dem Beitrag heißt, lag aus deutscher Sicht ein Schwerpunkt im zurückliegenden Jahr auf dem Arbeitsrecht. Mit Spannung erwartet werde auch die Entscheidung zum Diesel-Verfahren. Vor kurzem hat die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen bejaht, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren grundsätzlich unzulässig ist.

Videotechnik im Strafprozess: community.beck.de (Markus Meissner) greift noch einmal die seit Jahren anhaltende und vor allem von Strafverteidigern forcierte Diskussion um einen Einsatz von Videotechnik zur Aufzeichnung der strafrechtlichen Hauptverhandlung auf. Anlass ist ein aktueller Vorstoß des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich, der dabei vor allem die Einvernahme von Zeugen in der jetzigen Corona-Krise im Blick hatte.

Fischer zu NSU- und Loveparadeverfahren: Über die Grenzen des Strafprozesses bei der gesellschaftlichen "Aufarbeitung", schreibt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Spiegel-Kolumne anlässlich der Einstellung des Loveparadeverfahrens und der Absetzung der umfangreichen Urteilsbegründung des NSU-Verfahrens.

BeStra-Berichte: Die Montags-FAZ (Marlene Grunert/Matthias Wyssuwa) zeigt anlässliche des Rücktritts des Kieler Innenministers Hans-Joachim Grote (CDU), welche Sprengkraft Berichte in Strafsachen (BeStra-Berichte) von Staatsanwaltschaften an Generalstaatsanwaltschaften und das Justizministerium entfalten können. Als weitere Beispiele werden die netzpolitik-Affäre und der Fall Edathy genannt. *

Recht in der Welt

Vera Jourova im Interview: Im Gespräch mit der FAS (Thomas Gutschker) spricht die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova über die ausgefallene Präsidentenwahl in Polen, über den polnischen Umgang mit Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und über mögliche Maßnahmen der Kommission, um die Rechtsstaatlichkeit – nicht nur in Polen, sondern beispielweise auch in Ungarn – durchzusetzen.

Polen - Oberstes Gericht: Die Samstags-SZ (Florian Hassel) berichtet über das Wahlverfahren für den neuen Präsidenten des Obersten Gerichts. Die bisherige Präsidentin Gersdorf hat das Pensionsalter erreicht.

Ungarn - Notstandsgesetze: Der frühere ungarische Verfassungsrichter Imre Vörös befasst sich auf verfassungsblog.de mit dem ungarischen Notstandsgesetz, mit dem dem Präsidenten umfangreiche Befugnisse auf unbestimmte Zeit eingeräumt werden. Der Autor befürchtet, nach der Ankündigung der Justizministerin Judit Varga, dass manche der jetzt erlassenen Notstandsverordnungen mit demselben Inhalt vom Parlament als "reguläre" Gesetze kodifizieren werden würden, dass Ungarns Rechtsordnung in einen dauerhaften Notstand versetzt werden könnte.

Sonstiges

Rechtsgeschichte – Heimstättenrecht: Martin Rath erinnert auf lto.de an das Rechtsinstitut der Heimstätten. Mit dem 1920 verabschiedeten Reichsheimstättengesetz wurden das Reich, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Grundstücke, die über einen großen Nutzgarten oder eine kleine landwirtschaftliche bzw. Gartenfläche verfügen – sogenannte Wohn- oder Wirtschaftsheimstätten – vor allem an kinderreiche Familien "auszugeben".

Kulturgutschutz bei Katastrophen: Im sogenannten Barbarastollen in der Nähe von Freiburg sind neben unzähligen Gerichts- und Verwaltungsakten auch der Vertragstext des Westfälischen Friedens und nicht zuletzt das Grundgesetz und der vollständige Satz der dazugehörigen Akten zum Schutz bei einer möglichen Katastrophe in Kopie eingelagert. Der Barbarastollen sei somit auch eine Art Endlager für deutsche Rechtsgeschichte, erklärt Rechtsanwalt Nico Kuhlmann auf lto.de.

 

* (nachgetragen am Erscheinungstag um 11.20 h)

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Mai 2020: Reaktionen zum EZB-Urteil des BVerfG / BGH zum Chemnitzer Messerangreifer / SPD sucht BVerfG-Richterkandidat . In: Legal Tribune Online, 11.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41573/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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