Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. April 2020: Recht auf Got­tes­di­enst in Corona-Zeiten / Bun­destag in Corona-Zeiten / V-Mann-Gesetz

06.04.2020

In Berlin klagt eine Gemeinde darauf, ihre Gottesdienste durchführen zu können. Der Bundestagspräsident will virtuelle Sitzungen und Notparlament während der Corona-Krise und die Bundesregierung prüft, wie ein V-Mann-Gesetz aussehen könnte.

Thema des Tages

VG Berlin – Recht auf Gottesdienst? Gegen das Berliner Verbot, Gottesdienste durchzuführen, regt sich Widerstand. Wie die Mo-SZ (Markus Grill/Georg Mascolo u.a.) meldet, hat der katholische "Freundeskreis St. Philipp Neri" beim Verwaltungsgericht einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Das Gericht soll feststellen, dass die Gemeinde öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern abhalten darf. Die Gemeinde würde sich im Gegenzug dazu verpflichten, dass die Besucher einen Mindestabstand von 1,5 Metern untereinander einhalten. Außerdem verspricht sie, Namen, Adressen und Telefonnummern aller Besucher zu sammeln und aufzuheben. Die Gemeinde St. Philipp Neri steht außerhalb der Strukturen der Katholischen Kirche in Deutschland. Diese bezeichnete das Vorgehen als "Alleingang".

Corona und Recht

Corona – Gesetzgebung: In der Sa-SZ (Georg Mascolo/Robert Roßmann) werden die Überlegungen, wie in Corona-Zeiten die parlamentarische Demokratie handlungsfähig gehalten wird, zusammengefasst. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble plädiert beispielsweise für virtuelle Bundestagssitzungen oder auch die Einrichtung eines kleinen Notparlaments ähnlich dem, was das Grundgesetz für den Fall eines Krieges vorsieht. In diesem Fall erlaube die Verfassung die Bildung eines "Gemeinsamen Ausschusses" mit 48 Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat. Wie es in der Mo-SZ (Robert Rossmann) heißt, lehnen die Fraktionen die Ideen des Bundestagspräsidenten ab.

Daniel Deckers (Mo-FAZ) mahnt, dass bei allem Streit in der Sache nicht übersehen werden sollte, dass Schäubles halblaute Gedankenspiele in Zeiten stattfinden, in denen die Exekutive so dominant ist wie zuletzt in der Finanzkrise des Jahres 2008. Die Volksvertretung an ihre Rechte und Pflichten zu gemahnen sei daher aller Ehren wert – zumal in einem Europa, in dem sich viele Parlamente den Regierungen ausgeliefert, wenn nicht gar selbst abgeschafft hätten.

Gero von Randow (zeit.de) sieht die Möglichkeit von virtuellen Sitzungen skeptisch. Das wäre nicht dasselbe, sagt er. Keine Kommunikation sei so reichhaltig wie die zwischen einander physisch begegnenden Menschen, weshalb das Reichstagsgebäude ja auch rappelvoll sei, wenn Wesentliches diskutiert werde.

Corona – Notstandsgesetze: Die FAS (Frank Pergande) hat sich mit der Entstehungsgeschichte der bundesrepublikanischen Notstandsgesetze und der Frage, ob sie möglicherweise in der jetzigen Corona-Krise erstmals Anwendung finden könnten, befasst. Zitiert wird Professor Markus Thiel, der insofern Entwarnung gibt: Derzeit sei man weit davon entfernt und hätte genügend Möglichkeiten der Krisenbewältigung.

Corona – Verfassungsmäßigkeit: Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio befasst sich in der Mo-FAZ jetzt auch mit der Frage der Verhältnismäßigkeit der derzeitigen Grundrechtseingriffe. Er warnt davor, die Krise "als Chance" zu nutzen, um ein System auf den Kopf zu stellen, denn das könne andere fatale Krisen hervorrufen. Auch bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gelte es, einen kühlen Kopf zu behalten und nicht hektisch aus allen Rohren zugleich schießen zu wollen.

Der Rechtsprofessor Holger Spamann fordert in seinem Beitrag auf verfassungsblog.de, dass bei so tiefgreifenden Grundrechtseingriffen politisches Handeln mit der größtmöglichen Transparenz erläutert wird.

Corona – Infektionsschutzgesetz: Laut Sa-FAZ (Helene Bubrowski) hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes enthaltene Ermächtigung des Bundesgesundheitsministeriums, ohne Zustimmung des Bundesrats zahlreiche Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Schutzausrüstung sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen. Verfassungsrechtlich sei die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, wenn die Länder für die Ausführung eines Bundesgesetzes zuständig sind – was beim Infektionsschutzgesetz der Fall sei, so die Bedenken des wissenschaftlichen Dienstes.

Corona – Zweitwohnungsnutzung: Mehrere Landkreise und Bundesländer gehen wegen der Corona-Krise gegen die Nutzung der in ihrem Gebiet befindlichen Ferienhäuser vor. Die FAS (Corinna Budras/Georg Meck u.a.) berichtet von mehreren über die Republik verteilten Fällen. So hat der Landrat des brandenburgischen Landkreises Ostprignitz-Ruppin per Allgemeinverfügung die touristische Einreise in das Gebiet untersagt. Das VG Potsdam hat allerdings in einem Eilverfahren diese Allgemeinverfügung vorerst gekippt.

Corona und Triage: Reinhard Merkel, Strafrechtler und Mitglied im Deutschen Ethikrat, setzt sich in der Sa-FAZ kritisch mit einem vor einigen Tagen ebenfalls in dieser Zeitung erschienenen Text zur ethischen Bewertung so genannter Triage-Entscheidungen, also der Priorisierung von Patienten bei mangelnden Ressourcen, auseinander. Es geht dabei um die Frage, ob die Lebenserwartungen nach erfolgreicher Behandlung bei der Entscheidung eine Rolle spielen sollte oder nicht. Auf verfassungsblog.de befasst sich Rechtsprofessorin Tanja Hörnle mit den zulässigen Kriterien, die bei der Triage eine Rolle spielen dürfen.

Corona-Staatshilfen: Die Rechtsanwälte Richard Mitterhuber und Thomas Mühl befassen sich auf lto.de mit den rechtlichen Regelungen des milliardenschweren Stabilisierungsfonds, den der Bund zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft aufgelegt hat. Dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) stehen zwei Maßnahmen zur Verfügung: Es können befristet auf 60 Monate Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro für Verbindlichkeiten von Unternehmen übernommen werden oder der WSF kann sich, z.B. durch nachrangige Schuldtitel, Hybridanleihen, Genussrechte, stille Beteiligungen, Wandelanleihen und Unternehmensanteile an der Rekapitalisierung von Unternehmen beteiligen.

Corona – Justiz: Der Spiegel (Dietmar Hipp/Julia Jüttner) beschreibt in einem ausführlichen Beitrag, wie die Justiz mit den Herausforderungen der Corona-Krise umgeht: Von der Androhung sitzungspolizeilicher Maßnahmen, wenn kein Mundschutz getragen wird bis hin zu Unsicherheiten im Umgang mit den jeweiligen regionalen Schutzvorschriften und den Schwierigkeiten bei der Gewährleistung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Die Fragen werden in einigen Monaten sicher auch vor dem BGH landen, prophezeien die Autoren.

Corona – Rechtsanwälte: Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ulrich Wessels plädiert laut einem Beitrag der Mo-FAZ (Marcus Jung) dafür, dass in der derzeitigen Situation auch Rechtsanwälte als systemrelevant eingestuft werden. Ohne die Anwaltschaft funktioniere die Justiz nicht, wird der Rechtsanwalt zitiert, Anwälte seien die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und verschafften ihnen durch ihre Beratung Zugang zum Recht.

VG Neustadt a.d.W. zur Zwei-Personen-Demo: Dass in Corona-Zeiten auch eine Zwei-Personen-Demonstration untersagt werden kann, hat laut lto.de das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden. Der Antragsteller könne weder sicherstellen noch verhindern, dass sich weitere Personen spontan der Zwei-Personen-Versammlung anschließen würden. Zudem sei ein spontaner Gegenprotest zu erwarten, wodurch es zu Menschenansammlungen kommen könnte, so die Begründung des Landkreises, die das Gericht bestätigte.

OVG Berlin/VG Berlin zu Ausgangsbeschränkung und Anwaltsgang: Ein Berliner Rechtsanwalt ist, wie lto.de (Pia Lorenz) meldet, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin mit seinem Normenkontrollantrag gegen die Regelung, wonach Berliner einen Anwalt nur dann aufsuchen dürfen, wenn sie einen dringend erforderlichen Termin nachweisen, gescheitert. Das Gericht könne die Rechtsvorschrift nicht überprüfen, weil der Berliner Verordnungsgeber eine solche Überprüfung nicht vorgesehen habe, so die Begründung der Entscheidung.

Auch vor dem Berliner Verwaltungsgericht hatte der Anwalt keinen Erfolg. Es lehnte seinen Eilantrag mit der Begründung ab, ihm würden ohne die beantragte gerichtliche Feststellung keine schweren und unzumutbaren Nachteile drohen, so lto.de.

Corona – Abmahnungen: Im FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) wird mit dem Gerücht aufgeräumt, Rechtsanwälte würden zahlreich die Hersteller von nichtmedizinischen Schutzmasken abmahnen. Es gebe vereinzelte Abmahnungen gegen Verkäufer von Atemschutzmasken – bislang aber nicht gegen Näherinnen oder Textilunternehmen, hat die Recherche des Autors ergeben. Das könne sich in der Zukunft zwar noch ändern, es lasse sich allerdings auch leicht vermeiden.

Corona – Europakrisen: Im verfassungsblog-Podcast (Maximilian Steinbeis) spricht die Europarechtlerin Katharina Mangold über die Katalysationswirkung der Corona-Krise auf die ohnehin vorhandenen europäischen Herausforderungen in Sachen Finanzkrise, Flüchtlingsschutz und Rechtsstaatlichkeit. In einem gesonderten Beitrag auf verfassungsblog.de attestiert Katharina Mangold der EU ein fast völliges Fehlen einer gemeineuropäischen und vor allem solidarischen Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen durch Corona und die anderen fundamentalen Krisen. Die EU als föderale Gemeinschaft offenbare derzeit im Wesentlichen ihre Unfähigkeit, die Mitgliedstaaten an einen Tisch zu bringen und gemeinsame Lösungen für die gemeinsamen Probleme zu finden.

Corona – Europäisches Finanzsystem: Mit der Frage, mit welchen finanzpolitischen Instrumenten die EU auf die Corona-Krise und deren finanziellen Auswirkungen reagieren sollte, befassen sich der italienische Rechtsprofessor Marco Dani gemeinsam mit dem spanischen Rechtsdozenten Agustín José Menendez auf verfassungsblog.de und in einem weiteren Beitrag der Berliner Rechtsprofessor Matthias Ruffert ebenfalls auf verfassungsblog.de. Für die so genannten Eurobonds sprechen sich mehrere Europarechtler in einem Papier, das Juniorprofessor Matthias Goldmann auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) vorstellt, aus.

Corona – USA: Der amerikanische Rechtsanwalt Nick Oberheiden analysiert im FAZ-Einspruch die Kompetenzen des amerikanischen Präsidenten in der jetzigen Corona-Krise. Seit der Verkündung des nationalen Notstands habe Trump zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine sehr weitreichende und mit kaum einem anderen Oberhaupt westlicher Staaten vergleichbare Machtfülle inne, wird in dem Beitrag erläutert. So könne er Notstandsverordnungen ohne Beteiligung oder Zustimmung des Kongresses erlassen. Nun würden die Gouverneure verschiedener Bundesstaaten den Druck auf Trump erhöhen, von seinen umfangreichen Notstandsbefugnissen auch Gebrauch zu machen.

Corona und Fußball: Arbeits- und Sportrechtsprofessor Phillip S. Fischinger erläutert im Sportteil der Sa-FAZ, warum nicht nur Spieler und Vereine ein Interesse an einer etwaigen Verlängerung der Arbeitsverträge auch über den 30. Juni hinaus bis zum Ende der Saison haben dürften, sondern auch der Fußballsport insgesamt. Andernfalls könnte nämlich der Wettbewerb verzerrt werden, indem sich ein Verein vor den letzten Spieltagen noch schnell mit renommierten Spielern verstärkt und dadurch zum Beispiel den Abstieg verhindert.

Rechtspolitik

V-Mann-Gesetz: Wie der Spiegel (Roman Lehberger/Jörg Diehl u.a.) meldet, prüft die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zum Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Polizei. Das gehe aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium Christian Lange (SPD) auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Canan Bayram (Grüne) hervor.

Medienrecht: Chefredakteur Helmut Hartung (Sa-FAZ) widmet sich im Medienteil dem neuen Medienstaatsvertrag und dem geänderten Aufgabenspektrum der Landesmedienanstalten. Fraglich sei, ob die bisherige Struktur, die auf die vierzehn Landesmedienanstalten fixiert ist, die besten Voraussetzungen für die jetzt vorgesehenen neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Plattformen, Medienintermediäre und Video-Sharing-Dienste biete.

Justiz

EuGH – Klageort für österreichische VW-Klagen: Nach Ansicht des EuGH-Generalanwaltes können Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen den Hersteller vor den Gerichten desjenigen Staates verklagen, in dem sie die Fahrzeuge gekauft haben – oder auch dort, wo sich der Schaden realisiert hat. lto.de berichtet über die entsprechenden Schlussanträge.

BGH zur werkvertraglichen Entschädigung: Die beiden Rechtsanwälte Sebastian Eufinger und Maximilian R. Jahn stellen auf lto.de eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus der Baubranche vor, die die Berechnung des Entschädigungsanspruches nach § 642 BGB betrifft. Danach steht dem Unternehmer eine verschuldensunabhängige Entschädigung für die von ihm während des Annahmeverzugs unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel einschließlich Wagnis, Gewinn und allgemeine Geschäftskosten zu. Davon soll dann dasjenige abzuziehen sein, was er infolge des Annahmeverzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.

OLG Frankfurt a.M. zur Erstattung anwaltlicher Reisekosten: Die Reisekosten eines Hamburger Anwalts für einen Gerichtstermin in Frankfurt für einen in Berlin ansäßigen Mandanten sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt Mitglied einer Sozietät ist, die auch in Frankfurt eine Niederlassung hat. Das hat laut lto.de das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Neben einer räumlichen Nähe könne "auch und gerade das besondere Vertrauensverhältnis" ein wesentlicher Grund für die Beauftragung eines Anwalts sein. In den Grenzen der notwendigen (fiktiven) Reisekosten des Prozessbevollmächtigten am Sitz der Partei blieben die Reise(mehr)kosten erstattungsfähig auch wenn sich der Sitz des Prozessbevollmächtigten am dritten Ort befindet, führt das OLG aus.

OLG Braunschweig – vzbv-Musterklage gegen VW: Wie die Mo-SZ meldet, haben sich bereits 231.000 der etwa 262.000 Teilnehmer der Musterklage für den zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Autohersteller VW abgeschlossenen Vergleich registrieren lassen. Die Prüfung der einzelnen Fälle soll bis zum 20. April abgeschlossen sein und die ersten Gelder ab Anfang Mai fließen.

Verfahren zu Panama-Papers: Rund 2000 Ermittlungsverfahren sind in Deutschland seit Veröffentlichung der so genannten Panama-Papers eröffnet worden. Das berichtet die Sa-SZ. Die Panama-Papers-Recherchen wurden im April 2016 weltweit veröffentlicht – sie basieren auf vertraulichen Unterlagen der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca und zeigten, wie die Kanzlei jahrzehntelang Kriminellen, Sportlern, Politikern und Prominenten geholfen hatte, ihr Geld in Steueroasen zu verstecken.

Jahresbericht BFH: lto.de stellt den Jahresbericht des Bundesfinanzhofes 2019 vor. Danach waren vor Deutschlands höchstem Finanzgericht 2019 vierzig Prozent der Revisionen erfolgreich. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden seien die Steuerpflichtigen in 17 Prozent der Fälle erfolgreich gewesen. Auf Grund der Beschränkungen wegen der Corona-Epidemie ist die diesjährige Pressekonferenz des Gerichtshofes, auf der sonst üblicherweise die Bilanz des vergangenen Jahres präsentiert wird, ausgefallen.

OLG Koblenz – Hohenzollern vs. St. Goar: Wie lto.de meldet, wurde der Rechtsstreit zwischen den Hohenzollern und der Gemeinde St. Goar um die Burg Rheinfels durch einen Vergleich zwischen den Parteien beigelegt. In dem Text heißt es, dass sich das Land mit allen Forderungen habe durchsetzen können. Dem Haus Hohenzollern stehen demnach keine Ansprüche an der Burgruine, dem Schlosshotel und den umliegenden Grundstücken zu.

Bettina Limperg: Die Sa-FAZ (Reinhard Müller) würdigt die Präsidentin des Bundesgerichtshofes Bettina Limperg anlässlich ihres 60. Geburtstages. Mit ansteckender Offenheit, aber auch mit Durchsetzungsvermögen habe sie es geschafft, in internen Konflikten erfolgreich zu vermitteln wie auch nach außen zu überzeugen, so der Autor.

Sonstiges

Rechtsgeschichte – Beamtenpension für SS-Angehörige: Martin Rath erinnert auf lto.de an den Umgang mit den Pensionsansprüchen ehemaliger SS-Angehöriger in der frühen Bundesrepublik.

RTL2 – neue Jura-Show: Rechtsdozent Lorenz Leitmeier hat sich für lto.de auf RTL2 die neue Show "Im Namen des Volkes – So urteilt Deutschland" angeschaut, in der  sieben "Laienrichter" einen echten Fall diskutieren und beurteilen sollen. In Folge 1 ging es dabei um die Tötung eines Rentners durch die Haushaltshilfe, die dann noch zwanzig Jahre die Rente des Getöteten kassiert hat. "Methodisch wie ein Rentner-Bingo" bewertet der Autor die Sendung und denkt wehmütig an frühere Zeiten zurück – "so schlecht war das Testbild damals gar nicht".

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. April 2020: Recht auf Gottesdienst in Corona-Zeiten / Bundestag in Corona-Zeiten / V-Mann-Gesetz . In: Legal Tribune Online, 06.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41222/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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