Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. März 2020: Anklage gegen Atten­täter von Halle / Corona und Recht inter­na­tional / Prä­si­den­ten­wahl in Polen

30.03.2020

Die Bundesanwaltschaft hat angekündigt, demnächst wegen des Attentats in Halle Anklage zu erheben. Der Verfassungsblog schildert die Corona-Rechtslage in vielen Staaten und in Polen soll trotz Corona im Mai gewählt werden.

Thema des Tages

Anklage gegen Attentäter von Halle: Die Bundesanwaltschaft will in den nächsten Tagen Anklage gegen den Attentäter von Halle erheben. Stephan B. hatte im Herbst vergangenen Jahres versucht, in eine Synagoge einzudringen und die dort befindlichen Menschen zu erschießen. Als ihm das nicht gelang, tötete er Passanten. Wie die Mo-SZ (Jens-Christian Rabe) meldet, sollen Stephan B. nun zwei Morde und neun Mordversuche vorgeworfen werden. Die Mo-SZ (Annette Ramelsberger) fasst die bisherigen Erkenntnisse zum Täter und seinem Geständnis der Tat zusammen.

Corona und Recht

Corona – Mietrecht: Die Mo-Welt (Michael Fabricius) beschreibt ausführlich die mietrechtlichen Regelungen des Krisengesetzpaketes, das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Möglichkeiten des Vermieters, aufgrund ausbleibender Miete zu kündigen, werden damit eingeschränkt. Der Bielefelder Juraprofessor Markus Arzt weist im Interview mit spiegel.de (Anne Seith) auf eine aus seiner Sicht verheerende Formulierung hin. Die Neuregelung könne so verstanden werden, dass das einmal entstandene Kündigungsrecht nach der aktuellen Fassung des neuen Gesetzes sogar bestehen bleibe, obwohl der Mieter bis 2022 die Schulden zurückzahle.

Corona – Insolvenzrecht: Im Interview mit der Sa-FAZ (Georg Giersberg) setzt sich Insolvenzverwalter Lucas Flöther kritisch mit den Neuregelungen zum Insolvenzrecht auseinander, die der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet hat, um die Folgen der Corona-Krise zu mildern. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen jetzt nicht mehr sofort einen Insolvenzantrag stellen, sondern haben dazu bis Ende September Zeit.

Corona – Gesetzgebung: Matthias Friehe und Sophie Schönberger warnen auf verfassungsblog.de jeweils davor, allzu schnell einen gedanklichen gesetzgeberischen Ausnahmezustand auszurufen. Rechtsanwalt Michael Meyer-Resende warnt, ebenfalls auf verfassungsblog.de, die Politik davor, eine der möglichen Handlungsoptionen von vorneherein als "alternativlos" zu akzeptieren.

Corona – Legal Tech: Vertreter der Legal Tech Szene haben sich, wie lto.de meldet, mit einem offenen Brief an Politik und Justiz gewandt und fordern konkrete Maßnahmen, um eine geordnete und funktionierende Rechtspflege in den kommenden Monaten aufrecht zu erhalten. Zum einen sollten ab sofort mündliche Verhandlungen nur noch im Notfall angeordnet werden und dafür großzügig auf § 495a der Zivilprozessordnung zurückgegriffen werden. Zum anderen sollten Richter dazu "ermuntert" werden, Möglichkeiten der Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung zu nutzen.

Corona – Fluggastrechte: Im Interview mit dem FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) beschreibt Philipp Kadelbach, der Gründer des Fluggastrechteportals Flightright, die Schwierigkeiten der Rechtsdurchsetzung bei aufgrund der Corona-Krise abgesagten Flügen. Auch wenn es eigentlich einen Anspruch auf Erstattung gebe, würden viele Fluggesellschaften ihre Kunden auf Umbuchungen oder Gutscheine verweisen und sie damit quasi als Bank nutzen.

Corona – Wettbewerbs- und Kartellrecht: Auf Hbl-Rechtsboard erläutern die Rechtsanwälte Christian Ritz und Martin Sura die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Das Kartellrecht gelte grundsätzlich weiter, allerdings hätten die nationalen und europäischen Kartellbehörden bereits eine gewisse Flexibilität signalisiert und angekündigt, nicht aktiv gegen notwendige und zeitlich beschränkte Kooperationen zur Sicherstellung der Versorgung vorzugehen.

Corona – europäisches Finanzsystem: Juniorprofessor Matthias Goldmann erläutert auf verfassungsblog.de die geldpolitischen Maßnahmen, die die EZB zur Stabilisierung des europäischen Finanzmarktes ergreifen will und deren rechtlichen Rahmen.

Corona – Triage: Rechtsprofessor Eric Hilgendorf plädiert auf lto.de dafür, Ärzte bei der ohnehin schwierigen Priorisierung der Behandlungen bei unzureichenden medizinischen Ressourcen nicht mit juristischen Streitfragen zusätzlich zu belasten. Eine pragmatische Lösung sei es, zunächst einmal jede als noch vertretbar erscheinende medizinische Entscheidung zu akzeptieren, und nur offenkundig nicht mehr vertretbare Entscheidungen als rechtswidrig einzustufen. Ebenfalls auf lto.de befasst sich auch Rechtsanwalt Philip von der Meden mit der so genannten Triage und den Leitlinien, die von verschiedenen Fachverbänden veröffentlicht wurden. Er hält sie allerdings für unzureichend, denn sie erlaubten sogar den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen eines Patienten, der intensivmedizinisch betreut wird, wenn sich herausstelle, dass ein anderer Patient bessere Überlebenschancen habe. Rechtsprofessor Matthias Hong erklärt auf verfassungsblog.de warum eine staatliche Anordnung, bei einer Priorisierung die Lebensjahre zu berücksichtigen, die staatliche Schutzpflicht für die Menschenwürde verletzen würde.

OVG Berlin-Brandenburg – Zugang zum Recht: Wie lto.de (Pia Lorenz) meldet, hat ein Berliner Rechtsanwalt gegen die in Berlin geltenden Ausgangsbeschränkungen geklagt, weil damit verhindert werde, dass Mandanten ihn aufsuchen können. Er werde durch die Berliner Bestimmung an der Wahrnehmung seiner Funktion als Organ der Rechtspflege gehindert, heißt es in dem Antrag.

BayVerfGH zu Ausgangsbeschränkungen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug der bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie aufgrund einer Folgenabwägung abgewiesen. Das meldet lto.de. Die Regelungen in Bayern in der Coronakrise sind im bundesweiten Vergleich besonders streng.

VG Bremen zu Sonderpostenmärkten: Auch für Sonderpostenmärkte, die unter anderem Lebensmittel anbieten, gilt das bremische Verbot der Ladenöffnung. Das hat laut lto.de das Verwaltungsgericht Bremen entschieden. In den entsprechenden Läden, in denen lediglich 25 Prozent des Sortiments auf Lebensmittel und Getränke entfielen, gehe es typischerweise nicht in erster Linie darum, Waren des täglichen Bedarfs zu kaufen, so das Gericht.

Corona – Grundrechte: Den jeweiligen verfassungsrechtlichen Maßstab, an dem die Zulässigkeit der staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus gemessen werden muss, fasst die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) zusammen. Im Gespräch mit der Mo-Welt (Thorsten Jungholt) mahnt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ulrich Wessels die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an und erinnert daran, dass alle Maßnahmen befristet sein müssen. Außerdem beschreibt er die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz und die Anwaltschaft. Die Mo-Welt (Susanne Gaschke) hat sich mit mehreren Verfassungsrechtlern, u.a. Christoph Möllers, Andrea Edenharter, und Hans-Jürgen Papier, über die verfassungsrechtlichen Grenzen möglicher staatlicher Maßnahmen unterhalten.

Auch der Ludwigsburger Rechtsprofessor Arnd Diringer warnt in seiner Gast-Kolumne in der WamS vor einer Grenzüberschreitung. Es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, dass die Grundrechte Gefahr liefen, dann relativiert zu werden, wenn sie sich gerade bewähren müssten. Und es sollte auch bedacht werden, dass das, was jetzt an Grundrechtsbeschränkungen geboten erscheine, schnell zur Blaupause für die Durchsetzung politischer Ziele nach der Krise werden können.

Corona – Datenschutz: Die rechtlichen Möglichkeiten, Standortdaten von Mobiltelefonen zur Eindämmung des Coronavirus zu nutzen untersucht der Forschungsassistent Sebastian Bretthauer auf verfassungsblog.de. Grundsätzlich sei das möglich, meint der Autor, gleichwohl müssten daneben angemessene und spezifische Maßnahmen getroffen werden, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren.

Corona und Profifußball: Einen Ausflug in das Vereinsrecht unternimmt Rechtsprofessor Philipp S. Fischinger auf lto.de und befasst sich dabei insbesondere mit der Laufzeit der Spielerverträge für Profifußballer.

Corona – international: Forschungsassistent Max Strobl erklärt auf verfassungsblog.de den US-amerikanischen Stafford Act, das zentrale Gesetz des US-amerikanischen (Bundes-)Katastrophenschutzrechts, das die Möglichkeiten der Bundesregierung regelt, gegenüber den Bundesstaaten und Individuen im Katastrophenfall Hilfe zu leisten. Wie sich Frankreich rechtlich aufstellt, beschreiben die französische Rechtsprofessorin Aurore Gaillet und der Doktorand Maximilian Gerhold ebenfalls auf verfassungsblog.de

Weitere Darstellungen von verfassungsblog.de gelten (jeweils in englischer Sprache) für Belgien (Toon Moonen/Jonas Riemslagh), Italien (Diletta Tega, Michele Massa), Schweiz (Felix Uhlmann), Großbritannien (Paul F. Scott), Deutschland (Anika Klafki/Andrea Kießling), USA (Leila Barraza/Sarah A. Wetter), China (Yuxue Fang), Taiwan (Wen-Chen Chang), Südkorea (Seokmin Lee)

Rechtspolitik

Urheberrecht: Telemedicus.de (Fabian Rack/Hans-Christian Gräfe) stellt den Vorschlag zur Umsetzung von Art. 17 der Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht (TH Köln) vor. Danach sollen die Upload-Dienste künftig für die Uploads ihrer Nutzer haften, gleichzeitig soll die Lizenzierung von Inhalten erleichtert werden.

Justiz

KG Berlin zu Künast-Beschimpfungen: Das Berliner Kammergericht hat jetzt eine Entscheidung der Vorinstanz korrigiert, in der der Antrag gegen eine Social-Media-Plattform auf Gestattung der Herausgabe von Nutzerdaten teilweise abgelehnt wurde. Im September noch hatte das Landgericht geurteilt, dass Kommentare wie "Schlampe" oder "Drecks Schwein" auf Facebook reine Meinungsäußerungen seien, und deshalb die Klage der Grünenpolitikerin Renate Künast auf Herausgabe der entsprechenden Nutzerdaten teilweise abgewiesen. netzpolitik.org (Chris Köver) hat sich von der Geschäftsführerin der gemeinnützigen Organisation HateAid Anna-Lena von Hodenberg erläutern lassen, welche juristische Bedeutung die aktuelle Entscheidung des KG für die Rechtsprechung und die gesellschaftliche Debatte um das Thema Hatespeech hat.

OLG Köln zum Zusammenstoß zweier Drachenflieger: Laut einer Meldung von lto.de hat das Oberlandesgericht Köln die Berufung eines Drachenfliegers, der im Italienurlaub mit einem anderen Drachenflieger zusammengestoßen war und erfolglos auf Schadensersatz geklagt hatte, zurückgewiesen.

OVG Nordrhein-Westfalen zur Abschiebung in Malariagebiet: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat laut lto.de entschieden, dass ein in Europa geborenes Kleinkind keinen Abschiebungsschutz beanspruchen kann, auch wenn es sich im Zielstaat mit Malaria infizieren könnte. Nigeria stelle zwar ganzjährig und flächendeckend ein Hochrisikogebiet für Malaria dar, Kleinkinder seien besonders gefährdet und es fehle hier eine gewisse Teilimmunität, die ansonsten in der Kindheit im Heimatland erworben werde, allerdings lasse die Sterblichkeitsrate, die im Alter des Kindes extrem zurückgehe, nicht auf eine extreme Gefahrenlage hindeuten. Es sei der Mutter auch zuzumuten, noch in Deutschland Impfungen vornehmen zu lassen, imprägnierte Moskitonetze zu verwenden und sich in einem der urbanen Zentren im Süden von Nigeria niederzulassen.

LG München – LKW-Kartell: Financialright hat, wie die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet, die vor dem Landgericht München anhängige Klage gegen das so genannte Lastwagen-Kartell ausgeweitet. Die Summe für die Haftungsansprüche nach den illegalen Preisabsprachen soll sich auf mehr als 270 Millionen Euro samt Zinsen belaufen. Beklagte sind die Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco, DAF und Scania. Das LG München hatte im Februar eine erste Schadensersatzklage von Financialright abgewiesen.

LG Berlin zum Schmuggel im Jugendvollzug: Das Landgericht Berlin hat in der vergangenen Woche einen früheren Beamten des Jugendstrafvollzugs, der Handys in die Anstalt geschmuggelt, Nazi-Tattoos getragen und illegale Waffen besessen hat, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über die Entscheidung.

Cum-Ex: Der Spiegel (Tim Bartz, Martin Hesse u.a.) berichtet, dass nach den Steueranwälten von Freshfields nun auch die Kanzlei Clifford Chance in den Strudel der Ermittlungen um den Cum-Ex-Skandal geraten ist. Klar sei damit, heißt es im Artikel, dass die Ermittler Kanzleien als Teil des Betrugssystems sehen.

Recht in der Welt

Ungarn – Rechtstaat und Corona: Wie die Sa-FAZ (Stephan Löwenstein) meldet, hat die ungarische Regierung Kritik an einem geplanten Gesetzesvorhaben, das Ministerpräsident Victor Orban weitreichende Befugnisse in der Corona-Krise verleiht, zurückgewiesen. Justizministerin Judit Varga versicherte in einem Gespräch mit internationalen Medien, dass das Gesetz nicht die Befugnisse des Parlaments schmälere, da es die Ermächtigung jederzeit widerrufen könne.

Stephan Löwenstein (FAS) meint, dass das Regieren per Dekret Orbáns Macht nicht substantiell verändern werde, denn er könne ohnehin mit der parlamentarischen Zweidrittelmehrheit seiner Fidesz-Partei jedes Gesetz beschließen lassen, das ihm gefalle. Der Autor weist aber auch auf eine enthaltene Strafrechtsverschärfung hin, wonach demjenigen, der "falsche oder verdrehte Tatsachen" verbreitet, die der Regierung bei der Bekämpfung der Krise hinderlich sind, eine Gefängnisstrafe von einem bis fünf Jahren droht.

Polen – Wahlgesetz: Das polnische Parlament hat, so die Mo-SZ (Florian Hassel), wegen der Corona-Krise ein Krisengesetz verabschiedet, in dem nach entsprechenden Änderungsanträgen auch Neuregelungen für das Wahlgesetz, wonach bei der für Mai anstehenden Präsidentschaftswahl alle Polen in Corona-Quarantäne und alle Polen über 60 Jahre per Briefwahl abstimmen dürfen, enthalten sind. Staatsrechtler, ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident und der langjährige Chef der polnischen Wahlkommission halten dagegen die Durchführung der Wahl im faktischen Ausnahmezustand schon wegen des Ausfalls des Wahlkampfes und der Bevorzugung Dudas für verfassungswidrig. Die Doktorandin Katarzyna Nowicka beschreibt auf verfassungsblog.de die Neuregelung und die Diskussion darum.

Florian Hassel (Mo-SZ) meint zwar, dass es übertrieben sei, Polen auf dem Weg in eine Diktatur zu sehen, doch zeige das Land Merkmale eines autoritären Regimes. Besonders bitter sei, dass der Demokratieverbund EU ebenso wie zuvor bei Ungarn zu spät oder gar nicht reagiere – und nun in Zeiten von Corona tatenlos danebenstehe.

Sonstiges

DAV: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) weist auf den bevorstehenden Wechsel in der Hauptgeschäftsführung des Deutschen Anwaltverein hin. Zum 1. April  2020 übernimmt Silvia Ruge, die bisher die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft geleitet hat, diese Position.

Zeitumstellung: Martin Rath hat sich auf lto.de noch einmal die Geschichte der Zeitumstellung angesehen, die nach bisherigen Planungen im nächsten Jahr endgültig beendet werden soll.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. März 2020: Anklage gegen Attentäter von Halle / Corona und Recht international / Präsidentenwahl in Polen . In: Legal Tribune Online, 30.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41143/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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