Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. März 2020: Coro­na­virus und Recht / BVerfG stoppt Ein­heit­li­ches Pat­ent­ge­richt / Inter­view mit Hanno Berger

23.03.2020

Das Coronavirus bestimmt weitgehend die Rechtsberichterstattung der vergangenen Tage – unter anderem auch deshalb, weil sich Bund und Länder auf neue Leitlinien geeinigt haben. Das BVerfG stoppt das geplante Einheitliche Patentgericht.

Thema des Tages - Corona und Recht

Ausgangsregelungen/Kontaktsperre: Nachdem Bayern bereits Regelungen zur Beschränkung des Aufenthalts in der Öffentlichkeit veröffentlicht hat, haben sich am Sonntagabend Bund und Länder auf Leitlinien für entsprechende Regelungen in allen Bundesländern geeinigt. Die Mo-taz (Christian Rath u.a.) stellt die Einigung und die Unterschiede zur bayerischen Regelung dar. Danach soll u.a der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet sein, wobei Ausnahmen für Arbeitswege, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten vorgesehen sein sollen. faz.net dokumentiert den Wortlaut der Einigung. In zahlreichen Beiträgen wird die Frage untersucht, in welchem Umfang Ausgangsbeschränkungen und gegebenenfalls weiterführende Maßnahmen rechtlich zulässig sind und an welchem Maßstab das zu messen ist. Unter anderem Privatdozent Alexander Thiele auf lto.de, die Sa-SZ (Wolfgang Janisch, Oliver de Gupta), die Sa-taz (Christian Rath) und Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer (community.beck.de) beleuchten die Frage.

Christian Rath (taz.de) erklärt, warum es aus seiner Sicht auch nicht schlimm wäre, wenn nicht alle Bundesländer entsprechende Regelungen zeit- und inhaltsgleich beschließen würden. Er meint, dass ein gestaffeltes Vorgehen mentale Vorteile bringe. Die beiden Rechtswissenschaftler Hannah Ruschemeier und Sascha David Peters haben auf verfassungsblog.de die bayerische Regelung, der sich Sachsen wohl anschließen will, und die Vereinbarung von Bund und Ländern verglichen und meinen, dass das in letzterer enthaltene "Kontaktverbot" jedenfalls für den Moment das präzisere und zugleich grundrechtsschonendere Mittel sei, social distancing im öffentlichen Raum durchzusetzen. Für Kurt Kister (Sa-SZ) ist eine Einschränkung der Freiheit nicht nur legitim, sondern geboten, wenn viele Einzelne ihre Freiheitsrechte so interpretieren, dass sie das Recht auf Leben vieler anderer durch ihr Verhalten gefährden. Auf der anderen Seite müsse aber bei allen freiheitseinschränkenden Maßnahmen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet werden, sagen beispielsweise Heribert Prantl (Sa-SZ) und Rechtsprofessor Thorsten Kingreen auf verfassungsblog.de.

Infektionsschutzgesetz: Gesundheitsminister Jens Spahn will das Infektionsschutzgesetz verschärfen, so dass u.a. Behörden künftig Ärzte zwangsverpflichten können. Der Bund soll den Ländern künftig Einzelweisungen geben können. Das berichtet lto.de (Christian Rath). Ursprünglich war auch vorgesehen, dass in den Neuregelungen auch die Befugnis enthalten sein sollte, auf Mobilfunkdaten zur Ortung von Handys zuzugreifen. Nach massiver Kritik von Datenschützern und Politikern des Koalitionspartners SPD wurde diese Idee aber laut Hbl (Dietmar Neuerer, Gregor Waschinski) wieder fallengelassen. 

Corona und ZPO: In vielen Gerichten werden derzeit Termine aufgehoben oder verlegt. Welche Konsequenzen das auf laufende Fristen hat, beschreibt zpoblog.de und auf community.beck.blog fasst der Richter am Kammergericht Oliver Elzer zusammen, wie Richter in dieser Ausnahmesituation agieren sollten.

Corona und Staatsrecht: Wie der Bundestag in den kommenden Wochen und Monaten funktionieren könnte, beschreibt Rechtsprofessor Christoph Möllers auf verfassungsblog.de. Er schlägt vor, dass die anderen Fraktionen den zeitweisen Ausfall von Abgeordneten kompensieren sollten, so dass die Mehrheitsverhältnisse erhalten bleiben (sog. pairing-Verfahren). Plenarbeschlüsse könnten, wenn die Beschlussfähigkeit nicht gerügt werde, auch in kleiner Besetzung gefasst werden.

Corona und Strafrecht: Welche Rolle das Strafrecht bei der Corona-Pandemie spielen kann, erklären die beiden Rechtswissenschaftler Henning Lorenz und Engin Turhan auf FAZ-Einspruch und der wissenschaftliche Mitarbeiter Fynn Wenglarczyk auf lto.de

Corona und Mietrecht: Auf lto.de erläutern die beiden Rechtsanwälte Marc Häger und Marvin Rochner, welche rechtlichen Möglichkeiten gewerbliche Mieter denen aufgrund der Coronakrise die Einnahmen wegbrechen, gegenüber ihren Vermietern haben. Mit derselben Fragestellung befasst sich auch der Richter am Kammergericht Oliver Elzer auf community.beck.de.

Corona und Arbeitsrecht: spiegel.de (Dietmar Hipp, Florian Gontek) beantwortet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Coronakrise stellen.

Corona und Wahlrecht: Nach den Kommunalwahlen will die bayerische Regierung nun für die Stichwahl eine Briefwahl anordnen. Dafür fehlt allerdings die Rechtsgrundlage, meinen Privatdozent Andreas Gietl und der Akademische Rat Fabian Michl auf lto.de.

Corona und Medienrecht: Mit der medienrechtlichen Zulässigkeit von Livestreams von Konzerten oder Lesungen, die derzeit von zahlreichen Künstlern anstelle von Liveveranstaltungen angeboten werden, befasst sich die Sa-SZ (Benedikt Frank) im Medienteil.

Rechtspolitik

Mietrecht: Die Bundesregierung will, wie die Mo-FAZ (Julia Löhr) berichtet, das Mietrecht ändern, um Mieter vor den indirekten Folgen der Coronakrise zu schützen. Privaten und gewerblichen Mietern soll erlaubt werden, in den kommenden drei Monaten ihre Zahlungen zu reduzieren oder einzustellen, ohne dass der Vermieter ihnen deshalb kündigen kann. Es ist vorgesehen, dass die entsprechende Regelung am Montag vom Bundeskabinett und am Mittwoch vom Bundestag verabschiedet wird.

Julia Löhr (Mo-FAZ) sieht die Pläne skeptisch. Es wäre besser, so meint sie, die Bundesregierung würde auch für diesen Bereich einen Hilfsfonds schaffen, der Mietern in Geldnöten zeitlich befristet hilft.

Justiz

BVerfG zum Einheitlichen Patentgericht: Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche das Gesetz, mit dem Deutschland eigene Hoheitsrechte an das geplante Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court – UPC) übertragen und damit die Basis für das Streitsystem bilden sollte, für nichtig erklärt. Nach Auffassung des Zweiten Senats habe es sich um eine materielle Verfassungsänderung gehandelt, für die die zwingend erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht vorgelegen habe. lto.de (Christian Rath) und Sa-FAZ, sowohl im Politikteil (Marlene Grunert/Reinhard Müller) als auch im Wirtschaftsteil (Marcus Jung) erläutern die Entscheidung.

In seiner patentrechtlichen Analyse der Entscheidung auf FAZ-Einspruch meint Rechtsanwalt Thomas Hirse, dass es nun zu erwarten ist, dass die Schaffung eines europäischen Einheitspatentsystems abermals erheblich verzögert werde beziehungsweise die Entscheidung des BVerfG sogar das vollständige Aus bedeuten könnte.

VerfGH Rheinland-Pfalz zum Wohnortwechsel eines Abgeordneten: Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hatte über das politische Schicksal eines Abgeordneten zu entscheiden, der als "Nachrücker" in den Landtag einziehen sollte, vorher allerdings in ein anderes Bundesland umgezogen ist. Er hatte, so heißt es bei lto.de, die Berufung eines anderen Kandidaten durch den Landeswahlleiter beanstandet, blieb damit aber erfolglos. Durch die Aufgabe seiner Hauptwohnung in Rheinland-Pfalz habe er das aktive und passive Wahlrecht zum Landtag verloren, so das Gericht. Genau wie bei Abgeordneten müsse die Sesshaftigkeit als Wählbarkeitsvoraussetzung auch bei noch nicht berufenen (Listen-)Bewerbern nicht nur am Wahltag selbst, sondern auch noch danach und ununterbrochen vorliegen.

OLG Braunschweig – MFK gegen VW: Wie lto.de meldet, hat VW in der vergangenen Woche seine Internetseite veröffentlicht, über die die Kläger der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Autohersteller den zwischen den beiden Parteien ausgehandelten Vergleich annehmen können. Die Verbraucher können bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie die individuellen Angebote annehmen wollen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten. Erste Entschädigungen sollen dann ab dem 5. Mai 2020 ausgezahlt werden.

Recht in der Welt

Indien – Hinrichtungen nach Vergewaltigungen: In der vergangenen Woche wurden in Indien vier junge Männer hingerichtet, die 2012 eine Studentin nachts in einen Bus gelockt und stundenlang vergewaltigt und gefoltert hatten, woraufhin sie zwei Wochen später ihren schweren Verletzungen erlag. Arne Perras (Sa-SZ) meint allerdings, dass die Vollstreckung der Urteile nur kurzzeitig die Sehnsucht vieler Inder nach einem starken Staat erfüllen werde. Im Kampf gegen sexuelle Gewalt zeige sich noch immer, wie schwer sich das südasiatische Land tue, seine Gesetze zum Schutz von Frauen durchzusetzen und der häufigen Straflosigkeit bei derartigen Verbrechen beizukommen.

Sonstiges

Cum-Ex-Skandal – Interview Hanno Berger: Die FAS (Corinna Budras, Marcus Jung) hat den Steueranwalt Hanno Berger, der im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften besonders ins Visier der Strafverfolger geraten ist, in seinem Schweizer Exil besucht und mit ihm u.a. über sein Gefühl, zu Unrecht verfolgt zu werden, und über seine Rolle bei den Cum-Ex-Geschäften gesprochen.

Legal Tech: Die Mo-FAZ (Marcus Jung) beschreibt den Siegeszug der Legal Tech – sowohl in Kanzleien als auch im Verbraucherrecht, wo sich hunderttausende Verbraucher vom klassischen Anwalt abwenden und Rechtsdienstleister, die häufig eine Inkassolizenz haben, mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen.

Neue Dissertationen: Auf lto.de liefert Martin Rath einen Überblick über neuere rechtwissenschaftliche Dissertationen: So hat sich beispielsweise Theresa Regina Disselkamp den Richtervorbehalt bei der Blutprobenentnahme angeschaut, Anne Noltin die seit 2015 gesetzlich vorgeschriebenen Frauen- oder Geschlechterquoten für den Vorstand von Aktiengesellschaften untersucht und Nora Zeineddine erläutert die Methodik der islamischen Jurisprudenz.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. März 2020: Coronavirus und Recht / BVerfG stoppt Einheitliches Patentgericht / Interview mit Hanno Berger . In: Legal Tribune Online, 23.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41005/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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