Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. März 2020: Eini­gung bei Unter­neh­mens­sank­tio­nen­recht / Dis­kus­sion um Sui­zid­hilfe / Ste­phan Har­b­arth im Inter­view

09.03.2020

Laut Handelsblatt haben sich Union und SPD auf Regelungen für ein Unternehmenssanktionenrecht geeinigt. Über das Suizidhilfeurteil des BVerfG wird weiter diskutiert und der künftige BVerfG-Präsident Stephan Harbarth spricht im Interview.

Thema des Tages

Unternehmenssanktionenrecht: Vertreter von Union und SPD haben sich, wie das Hbl (Heike Anger) berichtet, über ein künftiges Unternehmenssanktionenrecht geeinigt. Das Bundesjustizministerium hatte bereits im vergangenen Sommer einen ersten Entwurf vorgestellt, nach Meinung des Koalitionspartners fiel dieser jedoch zu forsch aus. Seitdem hing das Gesetz in der Ressortabstimmung. Gegenüber der ursprünglichen Fassung soll jetzt die Möglichkeit einer Betriebsauflösung als Ultima ratio gestrichen werden und außerdem soll klargestellt werden, dass bei der Bemessung der Sanktionen künftig die Kooperation von Unternehmen mit den Strafverfolgungsbehörden strafmildernd berücksichtigt werden "soll". lto.de (Annelie Kaufmann und Markus Sehl) hatte den aktuellen Stand beim Entwurf für ein Unternehmensstrafrecht bereits am Freitag zusammengefasst.

Rechtspolitik

Kindesmissbrauch: Als Konsequenz aus dem Stauffener Missbrauchsfall hat das Land Baden-Württemberg mehrere Initiativen im Bundesrat eingebracht, die die Mo-SZ (Claudia Henzler) zusammengestellt hat. So hat die Länderkammer Mitte Februar beschlossen, beim Bundestag einen Gesetzentwurf einzubringen, der vorsieht, dass Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs nicht mehr aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden. Außerdem will das Land darauf hinwirken, das Familiengerichtsverfahren zu ändern und Kindern ein eigenes Anhörungsrecht in Verfahren um eine Kindeswohlgefährdung einzuräumen.

Kinderrechte ins Grundgesetz: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) drängt die Union dazu, der von ihr vorgeschlagenen Formulierung für eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung zuzustimmen und will notfalls andere Projekte blockieren, meldet der Spiegel (Lydia Rosenfelder). Aus der CDU/CSU heißt es dagegen, der Gesetzestext räume dem Staat zu viel Einfluss ein, das gehe zulasten der Eltern. Auch das UN-Kinderhilfswerk appelliert laut Mo-SZ an die Große Koalition, bei der geplanten Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz das Kindeswohl bei entsprechenden staatlichen Entscheidungen stärker zu berücksichtigen.

Roland Preuss (Mo-SZ) befürchtet, dass der Entwurf von Lambrecht eigentlich nur die bisherigen Karlsruher Urteile widerspiegele und nicht wirklich etwas ändere. Symbolpolitik könne aber Erwartungen wecken, die später enttäuscht würden.

Justiz

Stephan Harbarth im Interview: Im Interview mit der Mo-SZ (Wolfgang Janisch) spricht der voraussichtlich nächste Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth über seine rechtspolitische Expertise, die er nun als Verfassungsrichter einbringt, und über die Herausforderungen für das Gericht in den nächsten Jahren, den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, der sich starken Anfeindungen ausgesetzt sieht, zu verteidigen. Der Rechtsstaat sei kein Selbstzweck, keine Idee zur Erbauung von Richtern, er habe eine dienende Funktion, sagt Harbarth. Ohne Rechtsstaat gebe es keine Freiheit und keine Demokratie.

BVerfG zur Suizidhilfe: Die Diskussion um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur geschäftsmäßigen Suizidhilfe hält weiter an. Beispielsweise haben sich Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche abermals kritisch geäußert, so die Mo-FAZ (Marlene Grunert). Mit der Entscheidung aus Karlsruhe werde der Gesetzgeber zwar nicht verpflichtet, eine Neuregelung zu schaffen. Es werde ihm aber nahegelegt, heißt es in einem weiteren Artikel der Mo-FAZ (Marlene Grunert) und laut Sa-SZ hält Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) es für möglich, dass dies noch vor der nächsten Bundestagswahl geschieht. Unterdessen weigert sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weiterhin, schwerkranken Patienten den Erwerb tödlicher Medikamente zu gestatten, wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) meldet.

Marlene Grunert (Mo-FAZ) findet die Argumentation des Gesundheitsministers, der auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten wollte, "wenig plausibel". Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auch das Karlsruher Urteil dem Minister nicht gelegen kam. Der Doktorand Marco Schendel meint auf verfassungsblog.de zum Richterspruch selbst, dass die Richterinnen und Richter den Schlüsselbegriff der Autonomie substanziell verengt hätten. Ein allgemeines Recht auf Selbsttötung inklusive der Freiheit zur Assistenz lasse sich nicht als Ausdruck einer anspruchsvoll gedachten Autonomie interpretieren. Karlsruhe scheitere mit seinem Verständnis an dem Prinzip, das es zur Geltung zu bringen vorgibt. Bei einer möglichen Neuregelung steht für Jost Müller-Neuhof (Tsp) jetzt nicht das ethische Für und Wider im Vordergrund, sondern ganz konkret, wie ein System, das Zugang zu humanen Suizidmethoden eröffnet, aussehen könnte und aussehen sollte.

VerfG Brandenburg zu Aktueller Stunde im Landtag: Die beiden Forschungsassistenten Michael Maier und Robert Wille analysieren auf verfassungsblog.de die Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichtes zur Durchführung einer Aktuellen Stunde im Landtag zum Thema "Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht". Der AfD-Vize-Landtagspräsident hatte versucht, die Debatte durch sein Veto zu verhindern, das Verfassungsgericht Brandenburg hatte jedoch im Wege einer einstweiligen Anordnung die Durchführung erzwungen.

BFH zu Kindergeldprozess: Dass ein volljähriges Kind im Kindergeldprozess kein Aussageverweigerungsrecht hat, hat der Bundesfinanzhof festgestellt, wie lto.de schreibt. Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder gemäß § 68 Einkommensteuergesetz erstrecke sich in Kindergeldsachen auch auf das finanzgerichtliche Verfahren, so der BFH.

OLG Karlsruhe zu Ermittlungen bei Volksverhetzung: Wenn für die Staatsanwaltschaft nicht klar ist, ob eine Aussage strafrechtlich relevant ist oder ob sie noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, muss sie im Zweifel zumindest Ermittlungen einleiten. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun in einem Fall aus Pforzheim ("Israel ist unser Unglück") entschieden, über den lto.de (Markus Sehl) berichtet. Ausnahmsweise dürfe das Gericht die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen verpflichten, wenn diese aus Rechtsgründen einen Anfangsverdacht verneint und deshalb jede tatsächliche Aufklärung des Tatverdachts unterlassen hat, führen die Richter aus.

OLG Düsseldorf zur Anwendbarkeit deutschen bzw. ausländischen Rechts: Auf zpoblog.de (Peter Bert) wird eine Entscheidung des OLG Düsseldorf besprochen, nach der Gerichte im einstweiligen Rechtsschutz notfalls deutsches Recht anwenden müssen, wenn sich ausländisches Recht nicht schnell genug ermitteln lässt.

OVG NRW zum Wohnbedarf einer Familie: Dass 30 Quadratmeter für eine fünfköpfige Familie zu wenig sind, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und die Stadt Köln verpflichtet, der Familie eine größere Unterkunft zur Verfügung zu stellen. lto.de berichtet.

VG Gelsenkirchen zu Lenin-Denkmal: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot der Errichtung eines Lenin-Denkmals vor der Parteizentrale der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) aufgehoben. Beim Denkmalschutz, auf den sich die Stadt bei ihrer Verfügung gestützt hatte, komme es nur auf die optische Wirkung an, nicht auf mögliche unerfreuliche Assoziationen, meinte das Gericht laut einer Meldung der Sa-FAZ (Patrick Bahners).

VG Koblenz zur tschechischen Fahrerlaubnis: Eine durch einen Scheinwohnsitz erlangte tschechische EU-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden und den Eilantrag eines Mannes aus dem Westerwaldkreis abgewiesen, wie lto.de meldet.

VG Berlin zur Veröffentlichung des Giffey-Urteils: Das Verwaltungsgericht Berlin hatte darüber zu befinden, ob das Urteil, mit dem dem Ehemann von Bundesministerin Franziska Giffey (SPD) der Beamtenstatus entzogen wurde, veröffentlicht werden durfte. lto.de (Martin Huff und Pia Lorenz) hat sich beide Entscheidungen angeschaut. Eine Veröffentlichung hat das Gericht mit der Begründung erlaubt, der mögliche Eingriff in das allgemeines Persönlichkeitsrecht sei durch die verfassungsrechtliche Verpflichtung, das Urteil zu veröffentlichen, gerechtfertigt.

OLG München – NSU: Die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) weist auf die am 22. April ablaufende Frist für die Absetzung des schriftlichen Urteils im NSU-Verfahren hin und beschreibt die logistischen Herausforderungen, die sich allein schon aus dem möglichen zu erwartenden Umfang von mehreren tausend Seiten ergeben könnten.

StA Berlin – Mord an Fritz von Weizsäcker: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat laut Sa-FAZ (Markus Wehner) und Sa-SZ Anklage wegen des Mordes an dem Berliner Arzt und Sohn des früheren Bundespräsidenten Fritz von Weizsäcker erhoben. Der Beschuldigte soll Weizsäcker im vergangenen Jahr nach einem Vortrag angegriffen und mit einem Klappmesser getötet haben. Einem zu Hilfe eilenden Polizisten soll er mehrere Stiche in Hals und Oberkörper zugefügt haben.

LG Mainz – VW vs. Land Rheinland-Pfalz: Das Land Rheinland-Pfalz will von VW Schadensersatz wegen Abgasmanipulationen an vom Land georderten Dieselfahrzeugen haben. lto.de beschreibt die juristische Auseinandersetzung und fasst dabei auch den aktuellen Sachstand in anderen, ähnlichen Verfahren und des Musterklageverfahrens des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zusammen.

Recht in der Welt

Spanien – "Nur Ja heißt ja": In Spanien wird derzeit ein Gesetzentwurf diskutiert, der den Grundsatz "Nur ja heißt ja" im Sexualstrafrecht festschreiben soll. Das Gesetz sei die Folge einer erbitterten gesellschaftlichen Debatte, heißt es in einem Text der Sa-taz (Rainer Wandler). Seit Jahren komme es im spanischen Nachtleben immer wieder zu Massenvergewaltigungen und in nicht wenigen Fällen würden die Täter dann lediglich wegen Missbrauchs, nicht wegen Vergewaltigung verurteilt.

Asylrecht in Griechenland: Die FAS (Helene Bubrowski) prüft, ob die aktuelle Pushback-Politik der griechischen Regierung an der Grenze zur Türkei mit dem Melilla-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vereinbar ist. Zitiert wird Rechtsprofessor Daniel Thym: "Pushbacks sind erlaubt, auch wenn die legalen Zugangswege nur auf dem Papier bestehen."

Sonstiges

Deutsche Beteiligung am Frontex-Einsatz: Die Mo-taz (Christian Rath) untersucht die Frage, inwieweit sich deutsche Beamte, die am Frontex-Einsatz beteiligt sind, möglicherweise strafbar machen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass für deutsche Frontex-Polizisten, die im Auftrag Griechenlands EU-Recht missachten, griechisches Recht gelte. In Griechenland hätten sie Immunität, doch in Deutschland müssten sie eventuell mit Strafverfolgung rechnen.

Fußball und Fanregeln: Der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln Jan F. Orth erläutert im FAZ-Einspruch den "Drei-Stufen-Plan" (Durchsage, Spielunterbrechung, Abbruch), der vom Schiedsrichter beim Spiel TSG Hoffenheim gegen Bayern München angewandt wurde. Orth warnt davor, auch überspitze Unmutsäußerungen zu sanktionieren und plädiert hier für Gelassenheit. Die Sa-taz (Christian Rath) hat mit der Fan-Anwältin Angela Furmiak über die rechtliche Einordnung von Schmähungen gesprochen, die sie für sozialadäquate "Fussballfolklore" hält.

Berichterstattung über Täter: Die Sa-SZ (Georg Mascolo) stellt die aktuelle Diskussion beim Presserat zu der Frage, in welcher Intensität eine Berichterstattung über brutale Morde und Amokläufe angemessen ist, dar. Die Presse befinde sich hier in einem Spannungsfeld – einerseits die Öffentlichkeit zu informieren, andererseits den Tätern keine Plattform und Nachahmern keinen Anreiz zu bieten.

Frauen in Großkanzleien: Anja Hall (lto.de) hat sich für eine Kolumne die Beteiligung von Frauen an Großkanzleien angeschaut. Das Fazit: Bei den Partnerernennungen stagniert der Frauenenteil seit Jahren.

Häusliche Gewalt: Nun hat auch der Spiegel ein Interview mit der Berliner Rechtsanwältin Christina Clemm geführt, die Frauen, die Opfer von Gewalt oder Sexualverbrechen wurden, unterstützt und kürzlich ein Buch über ihre anwaltlichen Erfahrungen veröffentlicht hat. Sie beklagt, dass die Verfahren zu lange dauerten, weil die Justiz überlastet sei und dass muslimische Frauen auch in Gerichtssälen häufig Vorurteilen ausgesetzt seien.

Hans-Jürgen Papier im Interview: Die Sa-Welt (Thorsten Jungholt) hat sich mit dem früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier unterhalten, der in seinem neuen Buch vor einer Aushöhlung des Rechtsstaats warnt. Wenn geltendes Recht nicht mehr für jeden gelte und durchgesetzt werde, wenn gefällte Urteile nicht vollzogen würden, wenn zwar der Sozialstaat weiter ausgebaut werde, die Kernaufgaben des Rechtsstaates aber vernachlässigt werden – dann nütze auch die beste Verfassung nichts, dann sei sie irgendwann nur noch Verfassungsprosa, so Papier.

Coronavirus: Welche juristischen Veranstaltungen auf Grund des Coronavirus bereits abgesagt oder verschoben wurden oder Gefahr laufen abgesagt zu werden, hat lto.de (Hasso Suliak) zusammengestellt.

Frauentag: Martin Rath beleuchtet auf lto.de die historische Herkunft des Frauentages und die jüngste Berliner Debatte zur Einführung des Frauentages als gesetzlicher Feiertag.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. März 2020: Einigung bei Unternehmenssanktionenrecht / Diskussion um Suizidhilfe / Stephan Harbarth im Interview . In: Legal Tribune Online, 09.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40705/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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