Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2020: Ver­fas­sungs­mä­ß­iges Kopf­tuch­verbot / sau­berer Luft­rein­hal­te­plan / recht­liche Aspekte des Coro­na­virus

28.02.2020

Richterinnen, Staatsanwältinnen und Referendarinnen darf laut BVerfG das Kopftuchtragen verboten werden. BVerwG kippt Dieselfahrverbote wenn die Luft von selber sauber wird und die rechtlichen Aspekte zur Ausbreitung des Coronavirus.

 

Thema des Tages

BVerfG zu Kopftuchverbot: Der Gesetzgeber darf verbieten, dass muslimische Frauen bei ihrer Arbeit und Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und wies damit die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsreferendarin aus Hessen ab. Diese hatte gegen ein hessisches Gesetz geklagt, das es Frauen verbietet, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes ein Kopftuch zu tragen. Das Verbot schränke zwar die Religionsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein, angesichts der weltanschaulich-religiösen Neutralitätspflicht des Staates und der Funktionsfähigkeit der Justiz sei dies jedoch gerechtfertigt. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Reinhard Müller), die taz (Christian Rath), swr.de (Gigi Deppe), lto.de und deutschlandfunk.de.

Wolfgang Janisch (SZ) hält es für schwer nachvollziehbar, worin der Unterschied zu dem 2015 für verfassungswidrig erklärten Kopftuchverbot für Lehreinnen und dem Kopftuchverbot im vorliegenden Fall bestünde. Christian Rath (taz) meint, das BVerfG gebe mit dieser Entscheidung seine Rolle als Schützer von Minderheiten gegen die diskriminierende Mehrheit auf. Gigi Deppe (swr.de) schließt sich dem Minderheitsvotum von Richter Ulrich Maidowski an und hätte eine Differenzierung zwischen Referendarinnen und Richterinnen befürwortet. Reinhard Müller (FAZ) begrüßt das Urteil und sieht in dem Kopftuchverbot keine Diskriminierung.

Sowohl Anna Katharina Mangold (verfassungsblog.de) als auch Professor Klaus F. Gärditz (Gastbeitrag auf lto.de) stellen die Argumentation des Gerichts ausführlich dar und beleuchten diese kritisch. Beide hinterfragen unter anderem den Rückgriff des BVerfG auf das Argument eines "objektiven Dritten". Gärditz kommentiert, dass dieser angeführte "objektive Dritte" wohl letztlich nur "Chiffre für Ressentiments und unhinterfragte Normalitätsvorstellungen" sei. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des Dienstverhältnisses von Referendaren immerhin Ländersache sei.
 
FAZ Einspruch (Constantin van Lijnden) vergleicht das Urteil mit den bisher ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen zum Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Ämtern. Dazu merkt er an, dass das Urteil für Bundesländer, in denen vergleichbare Gesetze gelten (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen) oder gerade eingeführt werden (Niedersachsen), bedeutsam sein dürfte. Wie SZ.de berichtet, haben sich bereits Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und der Baden-Württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) positiv zu dem Urteil geäußert.

Rechtspolitik

Strafanzeige gegen Bundesregierung: Wie zeit.de und deutschlandfunk.de berichten, haben acht Abgeordnete der Linken Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), drei Minister, sowie weitere Angehörige der Bundesregierung gestellt. Sie werfen diesen Beihilfe zum Mord durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Tötung des iranischen Generals Kassem Soleimani vor. Die Steuerbefehle für den Drohnenangriff auf Soleimani sollen über den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein weitergeleitet worden sein. Die Bundesregierung sei völkerrechtlich verpflichtet sicherzustellen, dass keine Völkerrechtsverletzungen von deutschem Staatsgebiet ausgehen.

Justiz

EuGH zu "Fack ju Goethe": Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschied, werde der Titel der Filmkomödie "Fack ju Goethe" von der deutschsprachigen Öffentlichkeit mehrheitlich nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen. Wie die FAZ, swr.de und lto.de berichten, hatte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung des Titels als Marke zuvor abgelehnt, da der Titel in Anlehnung an das englische fuck you verunglimpfend und vulgär sei. Nun muss das EUIPO neu über die Markenanmeldung entscheiden.

EuGH – Gefährder: Laut den am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen des Generalanwalts Priit Pikamäe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen in Deutschland sogenannte Gefährder, anders als gewöhnliche Abschiebehäftlinge, in normalen Haftanstalten untergebracht werden. Ein Tunesier, der als Gefährder eingestuft und dessen Abschiebung beschlossen worden war, war in Hessen in einer normalen Justizvollzugsanstalt (JVA) untergebracht. Der mit dem Fall befasste Bundesgerichtshof wollte vom EuGH wissen, ob dieses nach deutschem Recht zulässige Vorgehen mit der europäischen Rückführungsrichtlinie vereinbar ist. Danach ist nur eine Unterbringung in speziellen Abschiebungshaftanstalten vorgesehen. Es berichten SZ.de und lto.de und weisen ferner darauf hin, dass die Schlussanträge des Generalanwalts zwar für die Richter des EuGH nicht verbindlich sind, diese sich jedoch häufig nach der Empfehlung richten. Ein Urteil sei in einigen Monaten zu erwarten.

BVerwG zu Luftreinhalteplan: Ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge kann unverhältnismäßig sein, wenn absehbar ist, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Kürze eingehalten werden. Dies entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben, wonach das Land dazu verpflichtet wurde, Fahrverbote in den Reutlinger Luftreinhalteplan mit aufzunehmen. Zwar gab das BVerwG nun der Revision des Landes Baden-Württemberg statt, dennoch mahnte es die Überarbeitung des Luftreinhalteplans an, da dieser auf Prognosefehlern basiere. Es berichten die FAZ, SZ.de und lto.de.

OVG Schleswig-Holstein zu Windenergie-Moratorium: Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied am Mittwoch, dass das Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes verfassungsrechtlichen Vorgaben entspreche und damit weiterhin Bestand habe. Gegen das Moratorium hatte eine private Betreiberin von Windkraftanlagen geklagt, welcher aufgrund des Moratoriums der begehrte immissionsschutzrechtliche Vorbescheid zur Aufstellung von Windkraftanlagen nicht ausgestellt werden kann. Wie SZ.de ferner erörtert, herrscht das Moratorium in Schleswig-Holstein seit einem Urteil des OVG im Jahr 2015.

AG Potsdam zu Chemnitz-Attacke: Ein inzwischen suspendierter Justizbeamter ist wegen der Veröffentlichung eines amtlichen Dokuments aus einem Strafverfahren vom Amtsgericht Potsdam zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte den Text und Fotos eines Haftbefehls des AG Chemnitz im Zusammenhang mit der tödlichen Messerattacke von Chemnitz 2018 bei Facebook gepostet. Eine solche Veröffentlichung ist gemäß § 353d Strafgesetzbuch strafbar. Wie lto.de weiter berichtet, war der Post des inzwischen suspendierten Justizbeamten auch von Pegida-Chef Lutz Bachmann geteilt worden, der dafür ebenfalls einen Strafbefehl erhielt.

AG Tiergarten zu "Quotenmigrantin": Äußerungen in einem YouTube-Video gegenüber der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) wie "islamische Sprechpuppe" oder "Quotenmigrantin" seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und von der Betroffenen hinzunehmen. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten und sprach den 46-Jährigen Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung frei. Die Staatsanwaltschaft hatte die Äußerungen als massiv abwertend und rassistisch bezeichnet und nun Rechtsmittel angekündigt. Es berichten die SZ, zeit.de und lto.de. Im Tsp (Katja Füchsel/Sebastian Leber) wird der Fall ausführlich erörtert, vor allem auch mit Blick auf die derzeitige Debatte über Hass im Internet.

Recht in der Welt

USA – New York Times verklagt: Das Wahlkampfteam von US-Präsident Donald Trump verklagt die New York Times. Weil in einem im März 2019 veröffentlichten Meinungsbeitrag wider besseren Wissens verleumderische Aussagen getätigt worden seien, verlangt das Wahlkampfteam nun Schadensersatz von der New York Times. Wie die SZ (Jürgen Schmieder), die taz (Bernd Pickert), zeit.de und lto.de berichten, befasst sich der angegriffene Artikel mit den Abmachungen zwischen dem Wahlkampfteam und Russland im Wahlkampf 2016.

Großbritannien – Ausbaustopp in Heathrow: Der Ausbau des Londoner Flughafens Heathrow, wie er derzeit geplant ist, verstößt gegen Großbritanniens Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens. Dies entschieden die Richter am britischen Berufungsgericht Court of Appeal, wie die SZ (Alexander Mühlauer), focus.de und FAZ.de (Philip Plickert) berichten. Der Ausbau könne zwar dennoch umgesetzt werden, aber eben nur in Einklang mit dem Klimaabkommen. Der Umbau würde das Flugaufkommen um 60 Prozent steigern, weshalb Anwohner und Umweltschützer enorme negative Auswirkungen für Mensch und Natur befürchten. Der Betreiber des Flughafens kündigte an, beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen das Urteil einzulegen.  

Griechenland – Zwangsgeld wegen Gewässerverunreinigung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Griechenland wegen zu hoher Nitrat-Belastung mehrerer Gewässer zur Zahlung eins Zwangsgeldes in Höhe von 3,5 Millionen Euro verurteilt. Wie zeit.de berichtet, war Griechenland bereits 2015 vom EuGH aufgefordert worden, sich um die Reinhaltung seiner Gewässer zu kümmern und sich an die entsprechende EU-Richtlinie zu halten, dem jedoch nicht fristgerecht nachgekommen.

Sonstiges

Coronavirus: In einem Interview auf lto.de (Hasso Suliak) erörtert der Gesundheitsrechtler Ulrich M. Gassner, welche Maßnahmen der Staat in einer Situation von sich ausbreitenden Krankheiten wie dem Coronavirus ergreifen darf. Dabei geht es vor allem um die weitreichenden Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), wobei auch dessen Verhältnis zum Grundgesetz zur Sprache kommt. Ferner erläutert der Arbeitsrechtler Boris Dzida in einem Interview mit FAZ Einspruch (Inga Janovic), welche Auskunftspflichten im Arbeitsverhältnis gelten, in welchen Fällen Homeoffice zulässig wäre oder ob Arbeitnehmer bei Krankheitsverdacht freigestellt werden können.

Cum-Ex: Bei der deutschen Niederlassung der niederländischen Großbank ABN Amro in Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit dem Steuerskandal um Cum-Ex-Geschäfte eine weitere Razzia durchgeführt. Wie die SZ (Jan Willmroth) und lto.de berichten, werden dabei auch Fälle aus den Jahren nach 2011 untersucht, nachdem durch eine Gesetzesänderung die Cum-Ex-Aktiengeschäfte unterbunden worden waren.

Da zudem das Urteil im ersten Cum-Ex-Strafprozess vor dem Landgericht Bonn voraussichtlich in den nächsten Wochen fallen wird, nimmt die SZ (Nils Wischmeyer) dies zum Anlass den bisherigen Prozesshergang, dessen potenziellen Ausgang und die Beteiligten zu skizzieren. Banken und Privatleute haben sich im Rahmen von sogenannten Cum-Ex-Geschäften eine nur einmal gezahlte Steuer auf eine Dividende zwei- oder mehrfach rückerstatten lassen.

 

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lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2020: Verfassungsmäßiges Kopftuchverbot / sauberer Luftreinhalteplan / rechtliche Aspekte des Coronavirus . In: Legal Tribune Online, 28.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40531/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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