Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Januar 2020: Polen weiter auf Abwegen / Gesicht­s­er­ken­nung kommt vor­erst nicht / BGH: kein gewohn­heits­mä­ß­iges Wege­recht

27.01.2020

Die Auseinandersetzungen zwischen Brüssel und Warschau wegen der Justizreformen spitzen sich weiter zu. Seehofer will vorerst doch keine Gesichtserkennungssoftware und der BGH verneint die gewohnheitsrechtliche Entstehung eines Wegerechtes.

 

Thema des Tages

Polen – Justizreform: Die Europäische Kommission hat beim EuGH ihre Ankündigung wahr gemacht und im Zusammenhang mit den Justizreformen in Polen eine einstweilige Anordnung beantragt. Die beantragten einstweiligen Maßnahmen hängen mit dem Vertragsverletzungsverfahren zusammen, das die Kommission wegen des bereits geltenden Disziplinierungsgesetzes für polnische Richter in Gang gesetzt hat. Verschärft wurde die Situation jetzt, weil kürzlich ein weiterer Gesetzentwurf zur Disziplinierung beschlossen wurde. Auch innerstaatlich spitzen sich die Auseinandersetzungen zu: In der vergangenen Woche hatte Polens Oberstes Gericht einen Beschluss gefasst, wonach etwa 500 Richter, die im Zuge der jüngsten Veränderungen in der Justiz ernannt wurden, nicht befugt seien, Recht zu sprechen. Über die neuen Entwicklungen in Brüssel und Warschau berichtet die Sa-FAZ (Gerhard Gnauck) und lto.de.

Europarechtsprofessor Franz Mayer erläutert im Interview mit verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) was die Europäische Kommission nun tun kann und zeichnet Szenarien der weiteren Entwicklung auf. Er bezeichnet den jetzigen Zustand der EU als "Zwischenland", bei dem man nicht wisse, wohin die Reise gehe.

Reinhard Veser (Sa-FAZ) sieht den Rechtsstaat in Polen ernsthaft in Gefahr. Es sei folgerichtig, dass die EU nun verschärft gegen die polnische Justizreform vorgehe. Für Jan Puhl (Spiegel) verletze die polnische PiS in doppelter Hinsicht europäische Grundwerte: zum einen, weil sie gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße, zum anderen weil sie eindeutige Urteile des Europäischen Gerichtshofs ignoriere. Die Nationalkonservativen hätten das Land faktisch aus der EU-Rechtsordnung katapultiert. Stefan Ulrich (Sa-SZ) meint, dass der Rechtsverfall in Polen im globalen Trend liege. An vielen Orten seien nicht nur Freiheit und Demokratie unter Druck, sondern auch das Recht. Das gelte für Völkerrecht, Europarecht und nationales Recht.

Rechtspolitik

Leistungschutzrecht: Im Medienteil widmet sich Michael Hanfeld (Sa-FAZ) den Vorschlägen des Bundesjustizministeriums für ein Leistungschutzrecht für Verleger und die Verteilung der Einnahmen aus Vergütungsansprüchen. Der Vorschlag, mit dem ein Teil der europäischen Urheberrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll, wirke moderat, berge jedoch Sprengstoff – auch für die Bundesregierung, sagt Hanfeld. So würden Gegner der Urheberrechtsrichtlinie die bisher vorgesehene Grenze für ein Leistungschutzrecht als zu niedrig einschätzen. Google und andere könnten nach dem Vorschlag des Ministeriums jedoch wohl weitermachen wie bisher.

Verbraucherverträge/GWB-Digitalisierung: Die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) stellt aktuelle Gesetzentwürfe zu Verbraucherverträgen und für strengere Regelungen für die großen Digitalkonzerne vor. So will Justizministerin Lambrecht die Laufzeit von Verträgen über Fitnessklubmitgliedschaften oder Handyverträgen begrenzen. Außerdem soll das Bundeskartellamt effektivere Werkzeuge bekommen, um die Marktmacht der Digitalkonzerne zu begrenzen. Das Kartellamt soll Unternehmen mit mehr als 250 Millionen Euro Umsatz auffordern können, jede Fusion (auch mit einem noch so kleinen Start-up) anzumelden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Wettbewerb dadurch eingeschränkt werden kann.

Patrick Bernau (FAS) kritisiert den Verbraucherverträge-Gesetzentwurf. Der Gesetzgeber schade Verbrauchern, wenn er sich zu sehr einmische. Dann könnten informierte Kunden z.B. nicht mehr von ignoranten Kunden profitieren.

Online-Glückspiel: Auf spiegel.de (Michael Fröhlingsdorf) geht es um die Einigung der Bundesländer zum Online-Glückspiel. Nach dem Entwurf eines entsprechenden Staatsvertrages soll das Online-Glückspiel ab Mitte 2021 in der gesamten Bundesrepublik legalisiert, dafür aber ein bestimmter Rahmen vorgegeben werden. So sollen Spieler beispielsweise maximal 1000 Euro im Monat einsetzen dürfen und das mit einer "Limitdatei" überwacht werden.

Anti-Mobbing-Gesetz: Laut Mo-SZ (Clara Lipkowski) findet am heutigen Montag eine Expertenanhörung zur Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz statt. Von den Fraktionen der Linken und der Grünen liegen dazu zwei Gesetzentwürfe vor. Es geht um eine Erleichterung der Beweislast für die Betroffenen und die Höhe von Geldentschädigungen.

Hasskriminalität: Das Hbl (Dietmar Neuerer) stellt jetzt auch die Pläne des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vor, nach dem soziale Netzwerke bestimmte rechtswidrige Posts künftig sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen.

Im Interview mit dem Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer) verteidigt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Gesetzentwurf. Sie könne die Aufregung nicht nachvollziehen und finde ihren Vorschlag ausgewogen, so die Ministerin. Wem der Kampf gegen Hass und Hetze im Internet ernst sei, werde hier mitgehen.

Kinderrechte ins Grundgesetz: Im Interview mit der Mo-taz (Christian Rath) erläutert Rechtsprofessorin Friederike Wappler, warum sie eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz für keine gute Idee und die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgeschlagene Formulierung dazu für "Verfassungslyrik hält, die nichts verändere.

Gesichtserkennung: Bundesinnenminister Seehofer will nun doch auf die Möglichkeit des Einsatzes von Gesichtserkennungsoftware im neuen Bundespolizeigesetz verzichten, melden u.a. die Sa-SZ (Karoline Meta Beisel), die Sa-FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) und lto.de. Der Minister begründete die vorläufige Streichung der entsprechenden Passage aus dem Gesetzentwurf mit noch bestehenden Unklarheiten.

Heribert Prantl (Sa-SZ) meint, dass eine flächendeckende Gesichtskontrolle nicht nur in Diktaturen, sondern auch in Demokratien gefährlich und rechtsstaatlich nicht domestizierbar sei. Biometrische Gesichtserkennung schlage nicht einfach nur ein neues Kapitel der Überwachung auf, sie markiere ein neues Zeitalter: Sie sei eine leibliche Kontrolle mit digitalen Mitteln; sie entanonymisiere die Welt. Reinhard Müller (Sa-FAZ) weist darauf hin, dass eine grenzenlose Überwachung nie zur Debatte gestanden hab, wohl aber die Möglichkeit der Bundespolizei, Daten aus Kameras automatisch mit biometrischen Daten von Personen abzugleichen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind. Eine intelligente Überwachung ist für Müller nicht ausgeschlossen, eine Art Beweislastumkehr dürfe es aber nicht geben – weil hierin ein Einfallstor liege, das nur behutsam geöffnet werden darf.

Studienplatzvergabe: Rechtsanwalt Arne-Patrik Heinze kritisiert auf lto.de, dass es bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Numerus clausus für die Humanmedizin bisher nur zu einem Minimalkonsens zwischen den Bundesländern gekommen ist und selbst diese Änderungen verfassungsrechtlich kritisch zu betrachten seien.

Justiz

BGH zu Wegerecht: Dass auch eine langjährige Gewohnheit kein Wegerecht begründet, hat der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche entschieden. Es ging um die Klage von drei Eigentümern nebeneinanderliegender Grundstücke, deren Weg zu den dazugehörigen Garagen über das Grundstück eines weiteren Nachbarn führt, der die Nutzung nunmehr verweigert. Gewohnheitsrecht könne als Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn, sagte der BGH. Als Rechtsquellen für ein Wegerecht kämen daher nur das Grundbuch, eine schuldrechtliche Vereinbarung oder das Gesetz in Betracht. Sa-SZ (Wolfgang Janisch), swr.de (Bernd Wolf), Sa-StZ (Christian Rath) und lto.de berichten über die Entscheidung.

BVerwG zu Zulagen für Personalratsmitglieder: Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass freigestellte Personalratsmitglieder regelmäßig keinen Anspruch auf Berücksichtigung bei der sog. Leistungsbesoldung haben. Die Entscheidung stellen Rechtsanwalt Jochen Keilich und Wiss. Mitarb. Martin Brune auf lto.de vor. Eine Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente setze voraus, dass der betroffene Beamte – wäre er nicht freigestellt – eine "herausragende besondere Leistung" erbracht hätte. Für diese Annahme bedürfe es einer belastbaren Tatsachengrundlage, die aber bei ganz vom Dienst freigestellten Personalratsmitgliedern nahezu ausgeschlossen sei. Das BVerwG weicht damit von der Rechtsprechung des BAG zu Betriebsratsmitgliedern ab.

BAG zum AGG bei behindertem Stellenbewerber: Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass das Oberlandesgericht Köln einen schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch hätte einladen müssen. Die vom OLG vorgebrachte Entschuldigung, dass die Bewerbungsmail übersehen wurde, ließen die Erfurter Richter nicht gelten und sprachen dem Bewerber eine Entschädigung von eineinhalb Gehältern nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu. Rechtsanwalt Michael Fuhlrott stellt die Entscheidung auf lto.de vor.

VerfGH Rheinland-Pfalz zur Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen: Die Verfassungsbeschwerde eines geblitzten Autofahrers vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte laut lto.de teilweise Erfolg. Er hatte die Herausgabe der Gebrauchsanleitung des entsprechenden Messgerätes und der erhobenen Daten begehrt und dabei auf die Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte verwiesen. Die Verfassungsrichter meinten nun, dass die Zurückweisung der auf dieses Begehren gestützten Zulassungsbeschwerde den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt habe und verwiesen die Sache zurück an das OLG Koblenz.

Der VerfGH habe mit dieser Entscheidung nicht mehr gemacht, als er musste, stellt RiAG Carsten Kumm auf community.beck.de mit Bedauern fest. Was das straßenverkehrsrechtliche OWi-Kernproblem der Messdaten anging, habe der VerfGH nicht wirklich entschieden. 

KG zum Datenschutzverstoß durch Facebook: Wie die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet, hat das Kammergericht Berlin in einem jetzt bekanntgegebenen Beschluss festgestellt, dass Facebook durch Voreinstellungen und Kleingedrucktes gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen hat. Es ging in der Auseinandersetzung zwischen dem sozialen Netzwerk und dem Verbraucherzentrale Bundesverband unter anderem um Ortungsdienste, durch welche Chatpartner den Aufenthaltsort erfahren konnten.

OLG Frankfurt/M. zu Strafzetteln: Die FAS (Corinna Budras) widmet sich ausführlich der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt/M., das festgestellt hatte, dass privaten Leiharbeitskräften ohne entsprechende Rechtsgrundlage nicht die Befugnis zur Überwachung des ruhenden oder fließenden Verkehrs übertragen werden kann. Die Stadt Frankfurt hatte genau das getan und dabei den Zeitarbeitenden erhebliche Befugnisse eingeräumt, die allerdings durch Einzelverträge wieder entzogen wurden. Damit habe die Kommune "eine leere Hülle in Uniform" geschaffen, die nach außen den täuschenden Schein der Rechtstaatlichkeit aufgebaut habe, kritisierten die Richter.

VG Stuttgart zu Zwangsgeld: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 21. Januar 2020 entschieden, dass ein gegen staatliche Behörden festgesetztes Zwangsgeld nicht unbedingt dem Staatshaushalt zu Gute kommen muss. Die Stuttgarter Richter hätten damit nicht nur mit der Praxis, die das Zwangsgeld letztlich in der öffentlichen Hand belässt, gebrochen, sondern auch eine Zwangshaft gegen Amtsträger als ultima ratio nicht ausgeschlossen, schreibt der frühere Bundesverwaltungsrichter Jörg Berkemann auf verfassungsblog.de.

Recht in der Welt

Türkei/Iran – Gefahr für Rechtsanwälte: lto.de (Markus Sehl) berichtet von einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins und Amnesty International anlässlich des Tages des bedrohten Anwalts. Menschrechtsanwälte und Rechtsanwälte aus der Türkei und dem Iran berichteten über die alltäglichen Bedrohungen, denen die Kollegen ausgesetzt seien.

Ungarn – Juristen als neues Feindbild: spiegel.de (Keno Verseck) berichtet, dass der ungarische Premierminister Orban offenbar ein neues Feindbild habe. Jetzt gehe es gegen Juristen, Anwälte und Richter, "die Staat und Bürgern das Geld aus den Taschen zögen", daneben um Straftäter, die angeblich zu viele Rechte besitzen würden, sowie um "arbeitsscheue" Roma, heißt es bei spiegel.de.

Russland – Verfassungsänderung: Die russische Duma hat die von Präsident Putin angekündigte Verfassungsänderung bereits nach acht Tagen beschlossen, wie die FAS (Reinhard Veser) berichtet. Die Änderungen zielten im Wesentlichen darauf ab, Putins Macht über das Ende seiner Amtszeit im Jahr 2024 hinaus zu verlängern.

Frankreich – Rentenreform: Im Rahmen der Proteste gegen die geplante Rentenreform sind nun auch die Rechtsanwälte auf die Straße gegangen, berichtet die Sa-SZ (Nadia Pantel). So legten die Mitglieder der Anwaltskammer von Brive ihre Roben vor das Gericht, um dagegen zu protestieren, dass die Sonderkasse der Anwälte in einer Universalrente aufgeht.

Deutschland/Brasilien – Klagen wegen Dammbruch: Der Spiegel (Hubert Gude u.a.) berichtet über weitere Zivilklagen, die gegen den TÜV Süd wegen des Dammbruchs im brasilianischen Brumadinho erhoben wurden. Zwei Rechtsanwaltskanzleien vertreten etwa 1000 Mandanten und mehrere Gemeinden gegen den TÜV Süd, dessen brasilianische Tochter den Damm als sicher eingestuft hatte.

Sonstiges

Interview Rupert Scholz: Im Interview mit der Mo-Welt (Thomas Vitzthum/Jana Werner) spricht der Verfassungsrechtler und Bundesminister a.D. u.a. über die aus seiner Sicht nicht bestehenden Erfolgsaussichten der kürzlich beim Bundesverfassungsgericht eingelegten Klimaklage, über den verfassungsrechtlichen Rang des Klimaschutzes insgesamt und darüber, dass er die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung im Jahr 2015 für verfassungswidrig hält.

Auschwitz vor Gericht: Die Mo-FAZ (Reinhard Müller) erinnert an die schwierige juristische Aufarbeitung der Verbrechen, die in Auschwitz begangen wurden, und an die rechtlichen Lehren, die nach Auschwitz folgten, zum Beispiel die Strafbarkeit der Holocaustleugnung.

Neuer Chef von Baker McKenzie: Auch die Mo-FAZ (Marcus Jung) hat jetzt ein Interview mit Milton W.M. Cheng, dem neuen Global Chair der Kanzlei Baker McKenzie geführt. Er ist der erste Asiate an der Spitze der Kanzlei.

Rechtsgeschichte – englisches Sozialrecht: Die Entwicklung des Armenrechts in Großbritannien ab dem 16. Jahrhundert zeichnet Martin Rath auf lto.de nach.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Januar 2020: Polen weiter auf Abwegen / Gesichtserkennung kommt vorerst nicht / BGH: kein gewohnheitsmäßiges Wegerecht . In: Legal Tribune Online, 27.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39895/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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