Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Januar 2020: Neue Rege­lungen gegen Kin­derpor­no­grafie / RefE zum NetzDG / Anklage gegen Win­ter­korn wackelt

20.01.2020

Der Bundestag hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Cybergrooming und Kinderpornografie beschlossen. Der RefE zur Änderung des NetzDG stößt auf Kritik und das LG Braunschweig fordert Nachermittlungen zur Anklage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn.

Thema des Tages

Cybergrooming und Kinderpornografie: Der Bundestag hat am Freitag neue Regelungen zur Bekämpfung von Cybergrooming und Kinderpornografie verabschiedet. Danach ist künftig bereits der Versuch, mit Minderjährigen über das Internet zum Zweck eines späteren Missbrauchs in Kontakt zu treten, strafbar. Zudem erhalten Ermittler die Erlaubnis, computergeneriertes kinderpornografisches Material zu posten, um so Zutritt zu den einschlägigen Netzwerken zu erhalten. Sa-SZ (Clara Lipkowski), Sa-FAZ (Helene Bubrowski/Reiner Burger), tagesschau.de (Michael Stempfle), lto.de, und zeit.de stellen die Neuregelungen vor. Die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) weist auf die sonst unübliche Einigkeit hin, mit der die Erweiterung der Ermittlerbefugnisse verabschiedet worden war. Die Regelungen zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming wurden dagegen von den Fraktionen der Grünen, der FDP und der Linken abgelehnt.

Meredith Haaf (Sa-SZ) begrüßt das neue Gesetz zwar, meint aber, dass sich die Praktikabilität erst zeigen wird. Und die Verantwortung jener, die für das Kind Sorge zu tragen haben, bleibe wichtig. Der Schutz vor Übergriffen – egal ob aus dem Internet oder aus dem Bekanntenkreis – fange immer in der Familie an. Reinhard Müller (Sa-FAZ) sieht die Vorverlegung der Strafbarkeit des Cybergroomings ambivalent: Mancher aufsehenerregende Kindesmissbrauch blieb nicht wegen Gesetzeslücken zunächst ungesühnt – sondern weil sich niemand fand, geltendes Recht anzuwenden.

Rechtspolitik

NetzDG: Die Sa-FAZ (Michael Hanfeld) befasst sich im Medienteil mit der geplanten Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die unter anderem vorsieht, dass Netzwerkbetreiber rechtswidrige Inhalte künftig an das Bundeskriminalamt melden und ihre Beschwerdewege transparent gestalten müssen. Außerdem sollen Löschentscheidungen begründet werden. Im Interview mit tagesschau.de (Sandra Stalinski) bewertet der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Ulf Buermeyer die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Änderung des NetzDG grundsätzlich positiv, kritisiert aber auch, dass der Schwerpunkt nach wie vor auf dem Löschen von Inhalten liege und damit Menschen, die systematisch im Internet rechtswidrige Inhalte posten, die Möglichkeit hätten, Inhalte immer wieder neu einzustellen. Außerdem hätte er sich gewünscht, dass der Gesetzgeber den Vorschlag aufgenommen hätte, gerichtliche Sperrungen von Accounts einzuführen – zeitweilig oder auch dauerhaft. In der Mo-taz (Daniel Kretschmar) werden kritische Stellungnahmen verschiedener Verbände zum Gesetzentwurf zusammengefasst.

Organspende: In der vergangenen Woche hat der Bundestag über neue Regelungen zur Organspende abgestimmt. Die Abgeordneten haben sich dabei mehrheitlich gegen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene so genannte doppelte Widerspruchslösung entschieden. Die Sa-taz (Simone Schmollack) beschreibt die Reaktion von Angela Ipach, die seit Jahren mit der Initiative "Junge Helden" für mehr Organspenden kämpft und nun schwer enttäuscht ist.

Florentine Fritzen (FAS) dagegen findet die Entscheidung des Bundestages richtig: Sie verhindere eine verfassungsrechtlich fragwürdige Abkehr von dem, was in der Bundesrepublik das Bild des Menschen präge. Der Staat könne nicht Nächstenliebe verordnen, indem er sagt: Die Organe von Hirntoten gehören allen, nicht mehr dem Sterbenden. Dann wäre eine Spende keine Spende mehr.

Urheberrecht: Die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet über die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht und insbesondere über die dabei vorgesehenen Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Unternehmen wie Google sollen danach künftig nur noch Links setzen, Überschriften zitieren und Bilder im Format von 128 mal 128 Pixeln abbilden dürfen.

Strafmündigkeit: Der emeritierte Kriminologieprofessor Arthur Kreuzer erläutert im FAZ-Einspruch, warum aus seiner Sicht mehr Argumente gegen als für eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze auf unter 14 Jahre sprechen. Er schaut sich dabei die historische Entwicklung, aber auch die Rechtslage in anderen europäischen Ländern an und gibt einen Überblick über den kriminal- und sozialwissenschaftlichen Forschungsstand.

Geldwäsche: Die Sa-FAZ (Manfred Schäfers) berichtet über Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung auf dem Immobiliensektor. Künftig sollen danach Notare öfter melden, wenn sie den Verdacht hegen, dass mit dem Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Geld aus kriminellen Taten gewaschen werden soll. Eine entsprechende Rechtsverordnung ist noch für die erste Jahreshälfte vorgesehen.

Verunglimpfung von Flaggen: Mit großer Skepsis betrachtet der amerikanische Rechtsprofessor Justin Collins auf verfassungsblog.de die Pläne der großen Koalition, auch das Verbrennen von ausländischen Staatsflaggen unter Strafe zu stellen. In den USA hatte der Supreme Court vor dreißig Jahren festgestellt, dass der Gesetzgeber das Verbrennen der Flagge nicht verbieten darf. Würde der deutsche Gesetzentwurf jetzt verabschiedet werden, hieße das, die amerikanische Flagge sei in Deutschland stärker geschützt als in den USA.

Datenschutz: Der Medienrechtsprofessor Tobias Gostomzyk plädiert in einem Gastbeitrag für die Sa-SZ dafür, die Regelungen zur datenschutzrechtlichen Einwilligung, die bisher auf der Vorstellung eines souveränen Datenbürgers beruhe, nachzujustieren. Wenn Nutzer von bestimmten Internetdiensten abhängig seien, könne von Freiwilligkeit keine Rede sein. Es müsse für die Menschen einfacher werden, zu wissen, was sie tun beim Erteilen einer datenschutzrechtlichen Einwilligung – und schwieriger, aus purem Fatalismus in riskanter Sorglosigkeit zu verharren, so Gostomzyk.

Minderheitsregierung Thüringen: Rechtsprofessor Joachim Wieland erklärt im Interview mit spiegel.de (Timo Lehmann) wie eine Minderheitsregierung in Thüringen funktionieren würde: Die Regierung müsste sich bei Haushalt und Gesetzgebung helfen lassen, könnte aber bei Verordnungsgebung und im Bundesrat selbstständig agieren. 

Justiz

OLG Naumburg - "Judensau"-Relief: Das Oberlandesgericht Naumburg verhandelt am Dienstag als Berufungsinstanz über die geforderte Beseitigung des "Judensau"-Reliefs an der Stadtkirche Wittenberg. spiegel.de (Peter Maxwill) und die taz (Klaus Hillenbrandt/Dominik Baur) portraitieren den Kläger. Die taz (Christian Rath) erläutert, warum die Vorinstanz, das Landgericht Dessau-Roßlau, keine Beleidigung durch die evangelische Kirchengemeinde angenommen hat. 

BVerfG – BND-Überwachungsbefugnisse: Der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer beschreibt im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) seinen Eindruck von der Verhandlung zur Auslandsaufklärung des BND, die die GFF angestoßen hat. Er hofft u.a., dass die angegriffenen Vorschriften allein schon aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt werden, weil es der Gesetzgeber versäumt habe, ausdrücklich in das BND-Gesetz zu schreiben, dass es in Grundrechte eingreift.

BVerfG – Recht auf Vergessenwerden I und II: Auf verfassungsblog.de widmet sich Rechtsprofessor Klaus Gräditz noch einmal den beiden Karlsruher Entscheidungen zum Recht auf Vergessenwerden und deren Bedeutung für das Verhältnis von nationalem und europäischem Prüfmaßstab für die Grundrechte. Als "Befreiungsschlag zur institutionellen Selbstbehauptung, mit dem das BVerfG im Grundrechtsbereich gegen einen drohenden stillen Bedeutungsverlust ankämpft " bezeichnet der Autor dabei die Entscheidungen. Es sei aber auch der Versuch, bei der Formierung der gemeineuropäischen Grundrechtsarchitektur eine aktivere Rolle zu spielen.

VG Düsseldorf – Waffenschein für Politiker: Sa- FAZ (Reiner Burger), Sa-Welt (Kristian Frigelj) und lto.de melden, dass der Bürgermeister von Kamp-Lintfort seine Klage auf Erteilung eines Waffenscheins zurückgezogen habe. Der Bürgermeister hatte moniert, dass er seit dem Europa-Wahlkampf aus der rechten Szene bedroht werde. Damals hatte er Plakate der rechtsextremen Partei "Die Rechte" abhängen lassen, weil er sie als volksverhetzend einstufte.

Für Reiner Burger (FAS) war die Klage des Lokalpolitikers von Anfang an abwegig, weil die Bewaffnung von Politikern ein Irrweg wäre. Wer gefährdet ist, müsse Personenschutz bekommen – so wie es hier auch mittlerweile der Fall sei.

VG Gelsenkirchen zur Auskunftssperre im Melderegister: Dass ein Vorstand des AfD-Landesverbandes NRW keinen Anspruch auf eine Auskunftssperre im Melderegister seines Wohnortes hat, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen laut einer lto.de-Meldung in der vergangenen Woche entschieden. Weder vom Kläger vorgelegte noch die durch das Gericht eingeholten Zahlen würden belegen, dass in NRW jeder politische Funktionsträger egal welcher Parteizugehörigkeit mit Übergriffen aus dem gegnerischen politischen Lager rechnen müsse, so das Gericht.

LG Braunschweig – Winterkorn: Wie Sa-FAZ (Marcus Jung/Carsten Germis) und lto.de melden, ist es fraglich, ob die gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn erhobene Anklage zugelassen wird. Schon im September hatte die zuständige Kammer einige Punkte als nicht "ausermittelt" gesehen. In der Anklage der Staatsanwaltschaft vom vergangenen April geht es um den Vorwurf des schweren Betrugs und des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Emissionswerten.

LG Kleve – Fernseh-Huhn: Die Halterin des Fernsehhuhns "Sieglinde" hat vom Landgericht Kleve Schadensersatz in Höhe von 615 Euro zugesprochen bekommen. "Sieglinde" wurde 2017 vom Hund der Nachbarn getötet, seitdem wird über den Schadensersatz gestritten. Die Besitzerin von Sieglinde hatte ursprünglich 4000 Euro gefordert, weil das Huhn ein "Star" gewesen sei und zum Beispiel erfolgreich für die ARD vor der Kamera gestanden habe. Sa-FAZ (Reiner Burger), Sa-SZ (Oliver Klasen) und lto.de berichten über die Entscheidung.

Dieselkäufer-Vergleiche: spiegel.de (Michael Kröger) erläutert, wie VW versucht, Vergleiche mit klagenden Dieselkäufern zu schließen und worauf die Käufer achten müssen, damit sie nicht übervorteilt werden. 

Recht in der Welt

USA/Iran – Tötung von Soleimani: Auf verfassungsblog.de erläutern die Doktorandinnen Tabasom Djourabi-Asadabadi und Mehrnusch Anssari und der Forschungsassistent Jamal El-Zein, warum die gezielte Tötung des iranisches Generals Soleimani durch die USA ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot war und warum es wichtig ist, diesen Verstoß auch zu verurteilen. In einer dezentralen Rechtsordnung, in der die Staaten durch ihr Verhalten Recht mitformen, sei es besonders wichtig, dass diese ihre rechtliche Position auch artikulieren. Andernfalls drohe eine Erosion des zentralen Gewaltverbots.

Auch Reinhard Müller (Mo-FAZ) bewertet die Tötung Soleimanis als "völkerrechtlich zweifelhaft" und fordert, dass sich die Bundesregierung positioniere. Denn für die Weiterentwicklung des Völkerrechts seien Haltung und Praxis der Staaten wichtig. Jeder sollte Flagge zeigen, der meint, hier laufe etwas in die falsche Richtung, sonst könne durch Gewohnheit neues Recht entstehen.

Großbritannien – Julian Assange: Heribert Prantl (Sa-SZ) plädiert für eine Haftentlassung von Julian Assange. Er sei ein Pionier gewesen, ein "genialer Whistleblower". Wer ihn verteidige, verteidige auch die Pressefreiheit. Weil die Pressefreiheit sterbe, wenn man die Informanten der Presse vernichte.

Polen – Justizreformen: Die Sa-SZ (Florian Hassel) beschreibt die Renitenz Polens bei der Anwendung von Europarecht. Der EuGH-Entscheidung zur rückwirkenden Herabsetzung des Rentenalters für Richter habe sich Warschau zwar noch widerwillig gefügt, das geplante Disziplinierungsrecht widerspreche aber offen einem EuGH-Urteil vom 19. November 2019 und auch einem Urteil des Obersten Gerichts Polens vom 5. Dezember 2019. Die Mo-FAZ (Gerhard Gnauck) meldet dann, dass die Opposition mit ihrer knappen Mehrheit im Senat den Gesetzentwurf verworfen haben. Wenn jetzt der Sejm den Entwurf noch einmal bestätigt, hätte Staatspräsident Andrzej Duda das letzte Wort: Er kann Gesetzentwürfe unterschreiben, sie durch sein Veto zu Fall bringen oder zur Prüfung an das Verfassungsgericht überweisen.

Italien – Carola Rackete: Das Oberste Gericht in Italien hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung der deutschen Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete abgewiesen, wie lto.de und Sa-FAZ (Matthias Rüb) melden. Die Entscheidung kann nun Folgen für die laufenden Ermittlungen gegen Rackete unter anderem wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur illegalen Einwanderung haben.

Sonstiges

Cum-Ex-Skandal: Rechtsprofessor Volker Römermann erläutert auf lto.de, was Rechtsanwälten strafrechtlich, berufsrechtlich und haftungsrechtlich drohen kann, wenn sie als Berater an den sogenannten Cum-Ex-Deals beteiligt waren. Die ersten, die hier einschlägige Erfahrungen sammeln, sind Rechtsanwälte der Großkanzlei Freshfields. Der Spiegel (Tim Bartz/Simon Hage u.a.) beschreibt die Rolle, die die Kanzlei im Rahmen des mutmaßlichen Steuerbetrugs gespielt hat. Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet, dass, nachdem Freshfields-Partner Ulf Johannemann kurz vor Weihnachten von der Frankfurter Staatsanwaltschaft angeklagt wurde, im Falle einer Verurteilung gegebenenfalls Gewinne in Millionenhöhe auch von der Kanzlei selbst abgeschöpft werden könnten. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft habe bestätigt, dass man das Hinzuziehen von Freshfields als Nebenbeteiligte beantragt habe.

Podcast mit Andreas May: Im LTO-Podcast (Peggy Fiebig) erzählt der Leiter der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, Andreas May, aus seinem Arbeitsalltag, der Zusammenarbeit mit ausländischen Ermittlern und wie seine Behörde die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Verfolgung von Hatespeech im Netz bewältigen will.

BVerfG zum NPD-Verbot: Heribert Prantl (sz.de) meint in seiner politischen Wochenschau, dass die Ablehnung eines NPD-Verbotes vor drei Jahren ein schwerer Fehler des Bundesverfassungsgerichtes gewesen sei und zum heutigen Auftrumpfen von völkischem Ungeist und Rassismus beigetragen habe. Die Rechtsextremisten hätten aus dem Urteil nämlich die Lehre gezogen, dass man folgenlos verfassungsfeindlich sein und agieren dürfe. Eine Demokratie, die sich aber erst wehre, wenn es hochgefährlich wird, sei keine wehrhafte, sondern eine naive Demokratie.

Kanzleichef von Baker McKenzie: lto.de (Anja Hall) hat den neuen Global Chair der internationalen Großkanzlei Baker McKenzie, Milton W. M. Cheng, interviewt und ihn dabei nach dem Auswahlprozess für seine neue Position und seinem Arbeitsalltag befragt. Cheng ist der erste Asiate überhaupt, der an der Spitze einer internationalen Kanzlei steht.

Ausstiegsklauseln im Profifußball: Rechtsanwalt Stefan Schreiber erläutert auf lto.de, wie sogenannte Ausstiegsklauseln für Profifußballer funktionieren.

Rechtsgeschichte – schulfreier Samstag: Über die rechtlichen Auseinandersetzungen über den Samstagsunterricht in den siebziger Jahren schreibt Martin Rath auf lto.de.

 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Januar 2020: Neue Regelungen gegen Kinderpornografie / RefE zum NetzDG / Anklage gegen Winterkorn wackelt . In: Legal Tribune Online, 20.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39761/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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