Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Januar 2020: CSU für Straf­mün­dig­keit von Kin­dern / Pro­zess­be­ginn im Wein­stein-Ver­fahren / Mel­ling­hoff im Inter­view

06.01.2020

Die CSU will die Strafmündigkeit bei schweren Gewaltverbrechen auf unter 14 Jahre senken, in New York beginnt der Prozess gegen Harvey Weinstein und BFH-Präsident verteidigt BFH-Urteile zur Gemeinnützigkeit.

Thema des Tages

CSU – Strafmündigkeit auch unter 14 Jahren u.a.: Die WamS (Thomas Vitzthum) berichtet über ein Maßnahmenpapier der CSU, das zahlreiche Strafschärfungen und Meldepflichten vorschlägt. Ein Punkt, der auch von bild.de und spiegel.de aufgegriffen wurde, ist dabei die Herabsenkung der Strafmündigkeit auf unter 14 Jahren bei bestimmten schweren Straftaten. "Wir müssen auch Täter unter 14 Jahren einzelfallgerecht sanktionieren können. Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein – nicht eine starre Altersgrenze.", zitiert die WamS. Außerdem sollen kriminelle Aktivitäten im Darknet stärker als bisher ins Visier genommen werden und die Beleidigungsdelikte "grundlegend umgestaltet und besonders strafwürdige Begehungsweisen deutlich härter bestraft werden". Das Papier soll bei der Winterklausur der CSU-Landesgruppe im Kloster Seeon beschlossen werden.

Rechtspolitik

Bundespolizei: Aus dem Bundesinnenministerium kommt ein Gesetzentwurf, der der Bundespolizei mehr Befugnisse geben will. Unter anderem ist der verstärkte Einsatz von Gesichtserkennungssoftware an Bahnhöfen vorgesehen und die Bundespolizei soll Aufgaben der Landespolizeien bei der Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Schleuserkriminalität übernehmen. Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp/Martin Knobbe u.a.), der über den Gesetzentwurf berichtet, prophezeit Auseinandersetzungen nicht nur mit der Opposition, sondern vor allem auch mit den Bundesländern. Aus der SPD kommt bereits Kritik an den Plänen – netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) zitiert einen Tweet der SPD-Co-Vorsitzenden Saskia Esken: "Videoüberwachung mit Gesichtserkennung ist mE ein zu hoher Eingriff in die Freiheitsrechte. Die falsch positiven Fehlalarme schaden der Sicherheit mehr als die Überwachung ihr nutzt. Unschuldige Menschen geraten ins Visier."

Asylrecht: Die Sa-FAZ (Timo Frasch) berichtet über ein Papier, das die CSU-Landesgruppe am Montag beschließen will. So soll über den Bundesrat eine Initiative zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten angestoßen werden. Außerdem will die CSU bei Verstößen gegen das Einreiseverbot eine "umgehende" Inhaftierung ermöglichen, auch während der Dauer eines etwaigen Asylverfahrens.

Unternehmensrecht: Rechtsprofessor Ulrich Noack zieht im Handelsblatt-Rechtsblog eine Halbzeitbilanz der unternehmensrechtlichen Vorhaben der GroKo. Positiv ist sein Resümee nicht: der Entwurf zum Verbandssanktionenrecht wurde zurückgezogen, ob noch etwas im aktienrechtlichen Beschlussverfahren (hier sollten Brüche und Wertungswidersprüche beseitigt werden) zu erwarten ist, sei fraglich und in weiteren Bereichen sei man über Expertenkommissionen und allenfalls Referentenentwürfe noch nicht hinausgekommen.

e-Evidence-Verordnung: In Brüssel wird derzeit die sogenannte e-Evidence-Verordnung beraten, die Internetdienstleister zur Kooperation mit Ermittlungsbehörden anderer Mitgliedstaaten verpflichten soll. Eine Untersuchung der europäischen Polizeiagentur Europol, die netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) vorstellt, kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Herausgabe elektronischer Beweismittel auch jetzt schon gut funktioniert. Die Umfrage hat auch ergeben, dass aus Deutschland die meisten Anfragen an ausländische Provider stammen - 38 % aller Ersuchen (67.991) kommen von deutschen Behörden.

Kinderrechte ins Grundgesetz: Heribert Prantl (Sa-SZ) erklärt, warum er meint, dass Kinderrechte in das Grundgesetz gehören. Ein Grundrecht sei zwar noch kein Schutzschild für ein Kind, das missbraucht werde. Aber es sei ein Fundament, auf dem gute Kinderpolitik gedeihen könne und eine Aufforderung mit Verfassungsgewicht, die Rechte der Kinder zu gewährleisten.

Sachverständige im Zivilprozess: zpo-blog.de (Benedikt Windau) weist auf eine zum 1.1.2020 in Kraft getretene Gesetzesänderung der ZPO hin. § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO bestimmt seitdem, dass das Gericht von Amts wegen die "Hinzuziehung eines Sachverständigen" (statt wie bisher die "Begutachtung durch Sachverständige") anordnen kann. Damit soll keine inhaltliche Änderung verbunden sein, sondern lediglich die bisherige "Zurückhaltung" überwunden werden, einen Sachverständigen "als fachlichen Berater heranzuziehen, um sich auf diesem Wege die erforderliche Sachkunde zum richtigen Verständnis des Parteivorbringens und zur Erfassung des Sachverhalts zu verschaffen", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Justiz

BGH zu künstlicher Befruchtung bei später Mutterschaft: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine private Krankenversicherung auch dann verpflichtet sein kann, die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu übernehmen, wenn die Frau bereits 44 Jahre alt ist. Ein statistisch gesehen höheres Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden, ist demnach allein noch kein Grund, die Übernahme der Kosten abzulehnen, das meldet nun auch lto.de.

AG Nürnberg zu Papierfliegern auf BAMF-Gelände: Das Amtsgericht Nürnberg hat die Versammlungsleiterin einer Demonstration geflüchteter Frauen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwarnt. Sie hatte zugelassen, dass die Demonstrierenden Papierflieger mit Nachrichten wie "Bleiberecht überall" über den Zaun des BAMF geworfen hatten. Eine Einstellung gegen Geldzahlung sowie einen Strafbefehl akzeptierte die Frau nicht. Das Gericht erteilte der Frau jetzt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB, verbunden mit der Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen. lto.de und taz.de (Christian Jacob) berichten.

AG München zur Zugverspätung bei "Rail and Fly": Das Amtsgericht München hat laut lto.de den Schadensersatzanspruch eines Vaters und seines Sohnes abgelehnt, die über ein Reisebüro eine Reise inklusive "Rail and Fly" (Zug zum Flug) gebucht, ihren Flug aber aufgrund einer erheblichen Zugverspätung verpasst hatten. Sie hatten dann über ihr Reisebüro einen neuen Flug gebucht, hätten aber, so das Gericht, zunächst ihren Reiseveranstalter informieren und ihm eine Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Der Reiseveranstalter hätte dann möglicherweise einen Ersatzflug stellen können.

VG Berlin – AfD-Spende: zeit.de weist auf die für Donnerstag angekündigte Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin hin, in der die Klage der AfD gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung wegen einer mutmaßlich illegalen Parteispende behandelt wird. Es geht um Werbung im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016, für den der Parteivorsitzende Jörg Meuthen von einer Schweizer Firma Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen im Wert von 89.800 Euro erhalten hatte. Die Bundestagsverwaltung wertet dies als unzulässige Parteispende.

Recht in der Welt

USA – Harvey Weinstein: Wie lto.de und spiegel.de (Marc Pitzke) melden, soll am heutigen Montag in New York der Prozess gegen den früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein beginnen. Ihm werden zahlreiche sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewaltigungen vorgeworfen. Die Mo-taz (Carolina Schwarz) erläutert die Vorgeschichte des Verfahrens, die Mo-FAZ (Christiane Heil) gibt einen Ausblick auf den Prozess. Harvey Weinstein sei längst mehr als ein Angeklagter, heißt es in der Sa-SZ (Johanna Bruckner), er sei Sinnbild für ein System, das von Frauen sexuelle Gefälligkeiten für eine berufliche Zukunft verlangt.

USA – Tötung von Qassem Soleimani: Der Debatte um eine rechtliche Bewertung der Tötung des Generals der Iranischen Revolutionsgarde Qassem Soleimani durch die USA widmet sich die FAZ (Marlene Grunert). Dabei geht es vor allem um die Rolle des Kongresses, den Präsident Trump bei seiner Entscheidung nicht konsultiert hatte, dem bei Fragen über Krieg und Frieden laut amerikanischer Verfassung aber eine entscheidende Rolle zukommt und um die Frage, ob der Angriff gegen Völkerrecht verstoßen hat.

Der Berliner Rechtsprofessor Helmut Philipp Aust meint auf verfassungsblog.de, dass die völkerrechtliche Rechtslage zwar nicht sonderlich komplex sei, der Fall aber dazu angetan wäre, Zweifel ob der Leistungsfähigkeit der völkerrechtlichen Regeln weiter zu befeuern und sich Sorgen über die Entwicklung des Völkerrechts zu machen.

Großbritannien – "Ethischer Veganismus" als Kündigungsschutz: In Großbritannien hat laut WamS (Lennart Pfahler) ein Arbeitsgericht einem sich vegan ernährenden Arbeitnehmer recht gegeben, der sich gegen seine Kündigung gewandt hatte. Er hatte sich kritisch zur Anlagestrategie seines Arbeitgebers, einer Tierschutzorganisation, die sich finanziell an Unternehmen, die auch Tierversuche vornehmen, geäußert. Das Gericht sagte nun, der Kläger sei durch das Diskriminierungsverbot des britischen Gleichstellungsgesetzes geschützt. "Ethischer Veganismus" sei nicht bloß eine Meinung, sondern ein "philosophischer oder religiöser Glaube" und damit "wichtig" und des Respekts einer demokratischen Gesellschaft würdig.

Juristische Ausbildung

Geschlechterstereotype in Juraklausuren: Rechtsanwältin Elisa Hoven plädiert im FAZ-Einspruch für eine realitätsnähere Geschlechterverteilung der handelnden Personen in juristischen Klausuren. Einer Hamburger Studie zufolge seien Frauen als Fallpersonen unterrepräsentiert, würden häufig durch ihr Verhältnis zu einem Mann definiert und seien seltener berufstätig als Männer beziehungsweise es würden stereotype Berufsbilder reproduziert. Die Autorin warnt aber auch vor Übertreibungen: Werde die Welt nur noch durch die Brille der Gendergerechtigkeit betrachtet, verenge sich der Blick und es bestehe die Gefahr, andere Belange und Interessen auszublenden.

Sonstiges

Mellinghoff im Interview: Rudolf Mellinghoff, der Präsident des Bundesfinanzhofs, verteidigt im Interview mit der FAS (Corinna Budras) die BFH-Urteile zur zweifelhaften Gemeinnützigkeit von attac, das keine politische Bildung betreibe und zur fehlenden Gemeinnützigkeit von Freimaurern, die keine Frauen aufnehmen. Außerdem warnt Mellinghoff, dass die im Klimapaket geplante Mobilitätspauschale die Finanzämter überfordern könnte, weil hier Menschen bedacht werden, die sonst keine Steuererklärung abgeben müssen. 

Parteispendenaffäre der AfD: Nun berichtet auch die Sa-FAZ (Markus Wehner) über den Versuch der AfD, eine wohl illegale Auslandsspende an den AfD-Kreisverband Bodensee in eine legale Spende an die Kandidatin Alice Weidel persönlich umzudeuten. Die AfD beruft sich bei ihrer laut FAZ "gewagten" Argumentation auf eine Stellungnahme des Anwalts und Rechtsprofessors Frank Saliger. taz.de (Christian Rath) zeigt, dass für Kandidatenspenden zwar tatsächlich andere Regeln gelten. Allerdings habe Alice Weidel 2018 selbst gesagt, dass es sich um keine persönliche Spende gehandelt habe. 

Datenschutzrecht: Hendrik Wieduwilt (Mo-FAZ) wirft im Wirtschafts-Leitartikel einen skeptischen Blick auf die bisherigen Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Schutz vor unbefugtem Zugriff biete die DSGVO nur bedingt, das Datenauskunftsrecht lasse sich sogar missbrauchen, um die Daten eines anderen abzufragen und die volkswirtschaftlichen Kosten der vielen Formalien, Schulungen und rechtlichen Vorabprüfungen ließen sich kaum schätzen.

Twitter und Datenschutz: Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hat den Rückzug seiner Behörde vom Kurznachrichtendienst Twitter angekündigt. Er zieht damit die Konsequenzen aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach bei Datenschutzverstößen nicht nur die Plattform, sondern auch deren Nutzer haftbar gemacht werden können. Wenn aber Brink nach höchstgerichtlicher Auffassung berechtigt und qua Amt verpflichtet wäre, baden-württembergische Behörden und Unternehmen zur Aufgabe ihrer Social-Media-Accounts zu zwingen, dann liege es auf der Hand, dass er selbst keinen betreiben dürfe, erklärt die Sa-FAZ (Constantin van Lijnden).

Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer: Das Hbl (Volker Votsmeier/René Bender u.a.) porträtiert die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, deren früherer Steuerrechtspartner Ulf Johannemann mutmaßlich in den Cum-Ex-Skandal verwickelt ist.

Legal tech: Die Sa-FAZ (Deike Uhtenwoldt) beleuchtet die Zukunft der Rechtsbranche und die Herausforderungen, die sich aus der fortschreitenden Digitalisierung für Richter und Rechtsanwälte ergeben. Auch junge Leute seien darauf keinesfalls per se vorbereitet, sagt beispielsweise Daniela Domokos, die kürzlich ihr erstes Staatsexamen abgelegt hat, im Beitrag. "Die Transferleistung, das Smartphone nicht nur für die Freizeit, sondern auch für den Beruf zu nutzen, ist nicht ausgeprägt."

Transsexuelle und Personenstandsrecht: Der Spiegel (Laura Backes/Anna Clauss) berichtet über Schwierigkeiten mit dem neuen Personenstandsrecht. Der Gesetzgeber hatte Ende 2018 intersexuellen Menschen, die biologisch weder als Mann noch als Frau einzustufen sind, die Möglichkeit gegeben, das Geschlecht "divers" im Personenstandsrecht anzugeben und ihren Vornamen zu ändern. Im Spiegel heißt es nun, dass sich auf diese Regelung auch transidente und transsexuelle Personen berufen, die aber nach Ansicht des Bundesinnenministeriums nicht vom Anwendungsbereich umfasst seien.

Rechtsextremismus bei bayerischer Polizei: Die Sa-SZ (Lisa Schnell) hat rechtsextremistische Vorfälle bei der bayerischen Polizei untersucht. Sie stützt sich dabei auf eine Antwort des dortigen Innenministeriums an die SPD-Landtagsfraktion, die seit 2016 insgesamt zehn derartige Fälle auflistet.

Erbrecht: Im Interview mit der Sa-SZ (Jenny Buchholz/Hendrik Munsberg) erläutert Rechtsanwältin Ulrike Czubayko, wie man Fallen bei der Testamentserstellung umgehen kann.

Bürgschaftsrecht: Martin Rath erinnert auf lto.de an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des BGH aus den neunziger Jahren, mit denen auch bei Bürgschaftsverträgen eine Inhaltskontrolle eingeführt wurde. Es ging damals vor allem um Fälle, in denen vormalige Ehefrauen für hohe Verbindlichkeiten ihrer ehemaligen Ehemänner weit über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinaus von Banken in Anspruch genommen werden sollten.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Januar 2020: CSU für Strafmündigkeit von Kindern / Prozessbeginn im Weinstein-Verfahren / Mellinghoff im Interview . In: Legal Tribune Online, 06.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39505/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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