Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Dezember 2019: BMJV will Zugriff auf Pass­wörter erlauben/ BGH zu Kin­der­lärm / Bank­ma­nager wegen Cum-Ex ver­haftet

16.12.2019

BMJV will Meldepflichten für Facebook und Co. sowie Zugriff auf Passwörter für Behörden. Außerdem in der Presseschau: Laut BGH müssen Wohnungseigentümer Kinderlärm hinnehmen und Ex-Maple Bank-Chef wurde wegen Cum-Ex verhaftet.

Thema des Tages

Hasskriminalität: Das Bundesjustizministerium hat am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität vorgestellt. Kernstück ist die neue Meldepflicht für soziale Netzwerke, nach der Facebook, Twitter und Co. das Bundeskriminalamt über Inhalte benachrichtigen müssen, die auf Beschwerde von Nutzern gelöscht wurden, wie die Mo-taz (Christian Rath) und die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) erläutern. Außerdem ist vorgesehen einschlägige Strafnormen, zum Beispiel zur Beleidigung, zur Bedrohung und zur Billigung von Straftaten zu verschärfen. Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und Mo-SZ (Ronen Steinke/Max Hoppenstedt) weisen zudem darauf hin, dass der Gesetzentwurf ebenfalls einen Anspruch der Sicherheitsbehörden gegenüber Onlinedienstanbietern auf Herausgabe von Passwörtern enthalten soll. Hintergrund sei, dass der Staat derzeit zwar Telefone überwachen darf, nicht aber etwa die Kommunikation über Internetdienste wie Whatsapp. Es erscheine denkbar, dass durch die gesetzliche Regelung Unternehmen gezwungen würden, Voraussetzungen dafür zu schaffen, Passwörter auch unverschlüsselt herauszugeben, was ein klarer Verstoß gegen IT-Sicherheitsstandards wäre, heißt es in der FAZ.

Als "Generalschlüssel zum digitalen Innenleben der Bürger" bezeichnet Hendrik Wieduwilt (faz.net) die geplante Regelung in seinem Kommentar und bescheinigt dem Bundesjustizministerium "digitale Inkompetenz". Dass man dort allen Ernstes glaube, der schon heute zu Recht mögliche Zugriff auf ein Telefon zur Überwachung in einem Strafverfahren sei irgendwie vergleichbar mit der Aushändigung eines Passwortes zu Internetkonten, mache sprachlos.

Rechtspolitik

Kinderpornografie und Kindesmissbrauch: Um künftig besser gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch vorgehen zu können, soll es Ermittlern erlaubt werden, computergeneriertes kinderpornografisches Bildmaterial zu verwenden. Das sieht eine Ergänzung zum Gesetzentwurf zur Versuchsstrafbarkeit des sogenannten Cybergrooming vor, die das Bundesjustizministerium laut Spiegel (Ralf Neukirch) an die Fraktionen im Bundestag verschickt hat. Voraussetzung ist die Zustimmung eines Richters oder in Eilfällen der Staatsanwaltschaft. Das Gesetz soll in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden.

Der CDU-Bundesfachausschuss Innere Sicherheit will darüber hinaus die Nichtanzeige eines geplanten sexuellen Missbrauchs unter Strafe stellen. Das ist eine der Forderungen, die in einem Beschluss des Ausschusses enthalten sind, über den die Sa-SZ (Robert Roßmann) berichtet. Außerdem sollten deutsche Internet Service Provider gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Kinder- und Jugendpornographie an eine zentrale Stelle, zum Beispiel beim Bundeskriminalamt zu melden, wird aus dem Papier zitiert.

Wahlrecht: Im Interview mit deutschlandfunk.de (Stephan Detjen) appellierte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble erneut an die Parteien, sich auf ein Wahlrecht zu einigen, mit dem die Größe des Bundestages vorhersehbar begrenzt werden könne. Es habe überhaupt keinen Sinn, dass jeder seine Position vertritt, es müsse sich vielmehr eine relativ breite Mehrheit im Bundestag auf irgendeine, vielleicht auch nicht die ideale Lösung verständigen, sagte Schäuble.

Waffenrecht: Die Sa-SZ und die Sa-taz (Jonas Julino) melden, dass der Bundestag in der vergangenen Woche das Waffenrecht geändert hat. Es wird danach künftig das nationale Waffenregister ausgebaut, um die Rückverfolgung sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern. Außerdem werden neue Meldepflichten eingeführt. Mit dem Gesetz werden die Bundesländer auch ermächtigt, an belebten öffentlichen Orten sowie in Bildungseinrichtungen Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten.

Dokumentation der Hauptverhandlung: Der Spiegel (Ralf Neukirch) befasst sich ausführlich mit der Diskussion um eine Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Bisher beruht ein Strafurteil auf den Erinnerungen beziehungsweise Aufzeichnungen des Richters. Rechtsanwälte dagegen fordern seit langem eine technische Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Im Rahmen des jüngst abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens um eine Effektivierung des Strafverfahrens wurde diese Frage ausgespart, das Bundesjustizministerium hat aber angekündigt, Anfang des kommenden Jahres eine Arbeitsgruppe dazu einzusetzen.

Kopftuch für Mädchen: Der Verfassungsrechtler Wolfgang Hecker kommentiert in der Mo-SZ die gescheiterten Vorstöße, Schülerinnen das Tragen eines Kopftuches zu verbieten. Es wäre verfassungsrechtlich unzulässig, in diskriminierender Weise gegenüber Schülerinnen und Eltern einseitig und pauschal die Unerwünschtheit des Kopftuchs in der Schule zu propagieren, sagt Hecker. Nicht vom Kopftuch an sich gehe eine Gefahr der Diskriminierung für Schülerinnen aus, die Gefahr einer Diskriminierung trete vielmehr dann auf, wenn Politik und Schulen eine bestimmte Lebenskultur wie das Tragen eines Kopftuchs pauschal als Gefahr identifizierten.

Justiz

BGH zu Eltern-Kind-Zentrum in Wohnanalage: Der Bundesgerichtshof hat den Streit um ein Münchener Eltern-Kind-Zentrum entschieden. Eigentümer einer Wohnung, die direkt über dem Zentrum liegt, fühlten sich von dem Zentrum mit "Mini-Kindergarten", Sprach- und Musikkursen gestört, zumal die Teilungserklärung aus dem Jahr 1987 festgelegt, dass die Räumlichkeiten lediglich als "Laden mit Lager" genutzt werden dürfen. Die Karlsruher Richter haben jetzt die Nutzung erlaubt. Nach dem Bundesimmissionschutzgesetz sei Lärm von Kitas, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtung im Regelfall "keine schädliche Umwelteinwirkung" und dies sei auch bei der Prüfung zu beachten, ob eine nach der Teilungserklärung ausgeschlossene Nutzung dennoch zulässig ist, so der BGH. Über die Entscheidung berichten Sa-SZ (Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Gigi Deppe), lto.de und zeit.de.

Wolfgang Janisch (Sa-SZ) begrüßt die Entscheidung.  Der Streit zeige beispielhaft, wie mühevoll der Versuch sein könne, hehre Ziele wie ein soziales Miteinander und eine kindgerechte Gesellschaft in der Enge der Großstadt umzusetzen. Dafür habe der BGH den Weg geebnet.

BSG zur Finanzierung von Wohneigentum: Der Sozialrichter Martin Kellner erläutert auf lto.de eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichtes, in der es um die Kostenübernahme für selbstgenutztes Wohneigentum durch das Jobcenter ging. In dem Verfahren klagte eine Frau gegenüber dem Jobcenter Leistungen ein, mit denen sie Zahlungen auf Zinsforderungen ihrer Bank bestreiten wollte. Die Kasseler Richter haben jetzt erneut festgestellt, dass bei Darlehen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zwar die laufend fällig werdenden Zinsen, grundsätzlich aber nicht die Tilgungsraten als Aufwendungen für die Unterkunft anzuerkennen seien.

BAG zur Entgeltfortzahlung: Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass ein Arbeitnehmer, der sich direkt nach dem Ende einer Krankschreibung wegen einer weiteren Krankheit erneut arbeitsunfähig schreiben lasst, nachweisen muss, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung geendet hatte. lto.de berichtet.

VG Berlin zur Kirchensteuer: Das Verwaltungsgericht Berlin hat, wie lto.de berichtet, entschieden, dass die Pflicht Kirchensteuer zu bezahlen auch besteht, wenn der/die Betroffene davon ausgegangen ist, bereits vor Jahrzehnten gemeinsam mit seinen/ihren Eltern aus der Kirche ausgetreten zu sein.

EuGH – Die wichtigsten Entscheidungen: lto.de (Annelie Kaufmann) stellt 11 Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus diesem Jahr vor, die man kennen sollte, darunter jene zum Ceta-Abkommen, zur Dokumentation tatsächlich geleisteter Arbeitnehmerleistungen und zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft.

StA Frankfurt – Bankmanager wegen Cum-Ex verhaftet: Der frühere Chef der inzwischen Insolventen Maple Bank Wolfgang Schuck sowie ein weiterer Ex-Geschäftsführer der Bank wurden jetzt im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal festgenommen. Das berichten die Sa-FAZ (Marcus Jung) und die Sa-SZ (Klaus Ott/Jan Willmroth u.a.). Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Haftbefehle wegen Fluchtgefahr erwirkt.

Klaus Ott (Sa-SZ) begrüßt, dass die Justiz hart durchgreift. Sie trage damit weit mehr zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, als dies Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestages bisher täten. Union und SPD hätten jahrelang versagt im Kampf gegen solche Deals, und sie haben dies anschließend jahrelang auch noch zu beschönigen versucht. Anders sieht das Patrick Bernau (FAS): Dass der Staat die Beteiligten nun so hart angehe, bringe billigen Beifall ein und lenke hervorragend davon ab, wie er selbst versagt habe. Das Vorgehen gefährde aber wichtige Grundsätze, die jeder Bürger vom Rechtsstaat erwarten sollte.

Entschädigungsforderungen der Hohenzollern: Im Streit zwischen den Hohenzollern und dem Land Brandenburg um Entschädigungsforderungen geht die ehemals kaiserliche Familie jetzt auch rechtlich gegen Historiker vor, die sie kritisiert haben. Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VDH) kritisierte das Vorgehen, wie der Spiegel (Klaus Wiegrefe) meldet.

Recht in der Welt

USA – Impeachement Donald Trump: Der Justizausschuss des US-Abgeordnetenhauses hat die Anklageschrift im Amtsenthebungsverfahren gegen US-Präsident Donald Trump gebilligt, wie es in der Sa-SZ (Hubert Wetzel) und der Sa-FAZ (Majid Sattar) heißt. Nun muss noch das Plenum des Repräsentantenhauses die Anklagepunkte beschließen. Dem Präsidenten wird Machtmissbrauch im Zusammenhang mit einer Militärhilfe für die Ukraine vorgeworfen.

USA – Jens Söring: Der für mehr als 30 Jahre inhaftierte Deutsche Jens Söring soll nach Angaben der Mo-FAZ (Christiane Heil) und von spiegel.de (Matthias Gebauer) in dieser Woche nach Deutschland zurückkehren. Er war 1991 zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er 1985 die Eltern seiner damaligen Freundin in Virginia ermordet haben soll. Ende November entschied ein Ausschuss für Begnadigungen überraschend, dass Söring freikommt und nach Deutschland abgeschoben wird.

Griechenland – Legal-Tech-Flüchtlingshilfe auf Lesvos: Künftig werden die Anwälte, die die Flüchtlinge auf Lesvos beraten, durch eine Software unterstützt. Das Berliner Legal-Tech-Unternehmen Bryter, hat ein System entwickelt, über das die Daten der Flüchtlinge direkt von ihnen selbst über ihre Smartphones eingegeben werden können. Damit können sie effizient an ihren Anträgen mitwirken, in dem sie selbst Fotos von Dokumenten zu ihren Fallnummern hochladen. Für die Helfer soll die Plattform die Übergabe an ihre Nachfolger und die langfristige Speicherung von Wissen erleichtern. lto.de (Tanja Podolski) stellt das Projekt vor.

Afrikanischer Gerichtshof für Menschenrechte: Die Doktorandin Romy Klimke beschreibt auf verfassungsblog.de die Akzeptanzprobleme des Afrikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Erst vor wenigen Wochen hatte der Außenminister von Tansania eine Erklärung unterzeichnet, die den Staatsangehörigen des Landes den Zugang zum Individualbeschwerdeverfahren vor dem Gerichtshof versperrt. Jetzt verbleiben nur noch acht von 55 Staaten der Afrikanischen Union, die das Individualbeschwerderecht anerkennen. Klimke meint, dass der Gerichtshof aber nur dann das Potential habe, seiner Rolle als Hüter der Menschenrechte in Afrika gerecht zu werden, wenn weitere afrikanische Staaten den Gerichtshof im Allgemeinen anerkennen und ihren Staatsangehörigen den Zugang zur Individualbeschwerde eröffnen.

Nigeria – Gefängnis gegen Fake-News: Nigeria versucht, mit zwei Gesetzesentwürfen gegen Fake News vorzugehen, meldet der Spiegel (Alexandra Rojkov). Unter anderem ist vorgesehen, dass die Polizei Menschen festnehmen kann, deren Social-Media-Postings "die nationale Sicherheit gefährden" könnten. Die Verbreitung von Fake News oder Aufrufe zum Hass sollen mit Gefängnis bestraft werden können und es sei sogar diskutiert worden, die Todesstrafe zu verhängen.

Sonstiges

Udo di Fabio im Interview: Die Mo-Welt (Andrea Seibel) hat sich mit dem früheren Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio über den Zustand der Demokratie unterhalten. Der Rechtswissenschaftler wünscht sich, so sagt er, etwas weniger Gesetzgebungsaktivismus und mehr ordnungspolitisches Denken. Wer ohne parlamentarische Debatten, ohne unabhängige Gerichte und ohne Beachtung marktwirtschaftlicher Bedingungen "durchregieren" wolle, werde die Welt gefährden und die Freiheit zerstören.

Nationalität von Tatverdächtigen: Christian Rath (Mo-taz) begründet ausführlich, warum die Herkunft von Tatverdächtigen in der Einwanderungsgesellschaft von öffentlichem Interesse sei. Wenn Medien sich diesem Interesse verweigerten, um keine Vorurteile zu schüren, sei dies "aussichtslos und selbstschädigend".

Gemeinnützigkeitsrecht: Der Kampagnenplattform Change.org droht laut Spiegel (Ann-Katrin Müller) der Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I habe in der vergangenen Woche die drohende Aberkennung mitgeteilt. Das Finanzamt argumentierte unter anderem, dass es bei den Petitionen um "überwiegend politische oder gar Einzelinteressen" gehe.

Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland: Martin Rath stellt auf lto.de die neue "Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland" des Berliner Rechtsprofessors Uwe Wesel vor. Begeistert ist Rath aber nicht, Es gebe ärgerliche Fehler und der historische Forschungsstand werde auch nicht immer getroffen. Der Verlag C.H.Beck habe ein Buch eher für Kunden gemacht, die vermutlich ein steuerabzugsfähiges Weihnachtsgeschenk unter Juristen-Kollegen suchen, als für solche, die sich von gewitzten Tönen aufstacheln lassen wollen.

 

 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Dezember 2019: BMJV will Zugriff auf Passwörter erlauben/ BGH zu Kinderlärm / Bankmanager wegen Cum-Ex verhaftet . In: Legal Tribune Online, 16.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39245/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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