Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Dezember: Tele­kom­daten werden lange gespei­chert / Kin­derpornos für die Polizei / Ermitt­lungen wegen Ibiza-Video ein­ge­s­tellt

09.12.2019

Telekommunikationsdaten werden länger gespeichert als bisher bekannt. Außerdem in der Presseschau: Ermittler sollen Fake-Kinderpornobilder nutzen dürfen und StA München I stellt Ermittlungen wegen der Veröffentlichung des Ibiza-Videos ein.

Thema des Tages

Speicherung von Telekommunikationsdaten: In Deutschland werden offenbar Telekommunikationsdaten in großem Umfang länger gespeichert als bisher bekannt gewesen ist. Das hat eine Recherche des Spiegel (Dietmar Hipp) ergeben. Zwar sind mehrere Anläufe des Gesetzgebers zur Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung gescheitert, dennoch könnten Ermittler auf diese Daten zugreifen. So speichere etwa Telefónica Rufnummern mit Datum und Dauer sowie Kartenkennungen je nach "Abrechnungsrelevanz" in der Regel mindestens drei, maximal sechs Monate lang. Die Deutsche Telekom sichere Daten, die für die Rechnung wichtig seien, für mindestens 82 Tage – dazu gehörten auch Nummerns für SMS, Multimedia und ähnliche Nachrichten. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von 2015 hätte dagegen nur eine Speicherung von zehn Wochen vorgesehen.

Rechtspolitik

Innenministerkonferenz: lto.de (Hasso Suliak) fasst die wichtigsten Ergebnisse der Herbstinnenministerkonferenz zusammen. Beraten wurde insbesondere über Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus, ein schärferes Vorgehen gegen Pyrotechnik bei Fußballspielen und über die weitere Verlängerung eines Abschiebestopps nach Syrien. Außerdem fordern die Innenminister eine Erhöhung des Strafrahmens beim Missbrauch von Kindern und haben sich, wie die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) berichtet, auch darauf geeinigt, die Bundesregierung um eine Prüfung zu bitten, inwiefern syrische Asylbewerber, die vorübergehend in ihr Heimatland zurückkehren, abgeschoben werden können.

Kinderrechte im Grundgesetz: Die Rechtsphilosophie-Professorin Friederike Wapler befasst sich auf verfassungsblog.de mit dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Für die Autorin besteht das Problem vor allem darin, dass das Grundgesetz im Text geändert werden soll, ohne dass es in der Sache modifiziert wird. Das sei eine Herausforderung, die fast nur scheitern könne.

Wiederaufnahmeverfahren: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) widmet sich den Plänen des Justizministeriums, ein Wiederaufnahmeverfahren zulasten eines freigesprochenen Angeklagten bei späteren neuen Beweisen zu ermöglichen. Janisch betont die Bedeutung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes und geht davon aus, dass eine Aufweichung sich alsbald nicht mehr nur auf Mord und Völkermord beschränken würde.

Kinderpornografie als Eintrittskarte: Nach Darstellung der Mo-taz (Christian Rath) will die Koalition noch im Dezember der Polizei eine Ausnahmeerlaubnis für die Nutzung von computergenerierter Kinderpornographie geben. So soll sich die Polizei Zugang zu abgeschotteten Missbrauchszirkeln verschaffen können. Es sei allerdings zweifelhaft, ob die Polizei echt wirkende Bilder und Videos erzeugen könne, ohne dabei echte Missbrauchsdarstellungen zu verwenden.

Illegale Wiedereinreise: Abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland verlassen mussten, dann aber doch wieder einreisen, sollen nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Abschiebehaft kommen. Ein Verstoß gegen die Wiedereinreisesperre soll künftig als eigenständiger Haftgrund gelten, heißt es in der Sa-SZ (Constanze von Bullion). Hintergrund ist der Fall Miri. Das Oberhaupt eines kriminellen Clans war in Deutschland 19 Mal verurteilt worden, etwa wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei und bandenmäßigen Drogenhandels. Trotz Abschiebung in den Libanon kehrte er nach Bremen zurück und wurde erneut ausgewiesen.

Hasspostings im Netz: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) haben sich laut einer Meldung im Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmidt) darauf geeinigt, in das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Meldepflicht von Hakenkreuz-Postings, Morddrohungen, volksverhetzenden Inhalten etc. für Plattformbetreiber einzufügen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Bloße Beleidigungen sollen allerdings nach wie vor nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt werden.

Justiz

StA München I – "Ibiza-Video": Die Staatsanwaltschaft München I hat die Ermittlungen gegen Journalisten der Süddeutschen Zeitung wegen der Veröffentlichung des heimlich gefilmten so genannten "Ibiza-Videos" eingestellt, auf dem zu sehen ist, wie der frühere FPÖ-Vorsitzende Heinz-Christian Strache mit einer vermeintlich russischen Investorin über Möglichkeiten politischer Einflussnahme spricht. Das melden Sa-FAZ (Michael Haneke) und lto.de. Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, dass "das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände von erheblichem Gewicht" sei und dieses Interesse die Nachteile für Strache überwiege. taz.de (Christian Rath) erläutert, welche Delikte die Staatsanwaltschaft mit welcher Begründung verneint hat.

StA Köln – Weihbischof: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen den Aachener Weihbischof Johannes Bündgens wegen des Verdachts der Untreue. Der Spiegel (Hubert Gude) berichtet über die Vorwürfe. Der Geistliche soll sich auf Grund einer Vollmacht über 100.000 Euro von einer betagten dementen Dame überweisen haben lassen, die er allerdings zwischenzeitlich zurückerstattet hat.

LG München I zu Jameda-Plattform: Wie lto.de meldet, hat jetzt auch das Landgericht München I festgestellt, dass die Online-Ärztebewertungsplattform Jameda die Rolle eines neutralen Informationsvermittlers verlässt, weil sie zahlenden Ärzten verdeckte Vorteile gewährt. Es geht darum, dass Jameda auf den Profilen der Basiskunden sogenannte "Expertenratgeber-Artikel" zahlender Konkurrenten unter Verlinkung des jeweiligen Profils veröffentlicht. Diese Fachartikel seien inhaltlich geeignet, das Interesse eines potenziellen Patienten von den Basiskunden weg hin zu den Verfassern der Fachartikel, die zahlenden Kunden von Jameda sind, zu lenken, kritisierte das Landgericht München und gab drei Ärzten recht, die auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils auf der Plattform geklagt hatten.

LG München I zu Blackberry vs. Facebook: Das Landgericht München I hat festgestellt, dass einige Funktionen von Facebook-Apps Patente von Blackberry verletzen. Wie die Mo-FAZ und das Hbl melden, könnte Facebook durch die Entscheidung gezwungen sein, mehrere Apps, darunter die Facebook-, die Whatsapp- und die Instagram-App zu verändern, damit sie in Deutschland weiterbenutzt werden können.

LG Köln zum Bonusversprechen eines Stromanbieters: lawblog.de berichtet über eine Entscheidung des Landgerichts Köln zu einem Bonusversprechen des Stromanbieters Immergrün-Energie. Die Firma hatte sich auf den Standpunkt gestellt, ein Kunde müsse die Auszahlung des versprochenen Sofortbonus von 180 Euro aktiv verlangen. Das ließ das LG Köln allerdings nicht gelten und gab der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg recht.

LG Frankfurt/M. zu Falschinformationen im Internet: Die Grünenpolitikern Renate Künast hat vor dem Landgericht Frankfurt einen Erfolg gegen einen Blogger errungen, der sie mit einer Aussage zitierte, die sie nie getätigt hatte. Nachdem der Post des Bloggers auf Facebook veröffentlicht wurde, kommentierten andere Nutzer diesen mit drastischen Beschimpfungen gegen die Politikerin. Das Landgericht Berlin hatte diese Äußerungen in einer Entscheidung im September als "gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt" bewertet. Über die Frankfurter Entscheidung berichtet nun auch die Sa-SZ (Max Hoppenstedt).

VG Trier zur Schafscherpflicht: Das Verwaltungsgericht Trier hat die Anordnung des zuständigen Veterinäramtes gegenüber einem Schäfer, seine Schafe mindesten einmal jährlich zu scheren, bestätigt. Die nicht erfolgte Schur stelle einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, wonach Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu pflegen seien, so das Gericht laut lto.de in seiner Begründung.

EuGH zur Vollstreckung von Verkehrsbußgeldern im EU-Ausland: Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass eine national nicht vorgesehene Halterhaftung nicht vor der Verhängung eines Bußgeldes schützt. Im zu entscheidenden Fall ging es um einen polnischen Halter, mit dessen Fahrzeug in den Niederlanden ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Die fehlende Halterhaftung in Polen führe laut EuGH allerdings nicht dazu, dass die polnischen Behörden die Vollstreckung der niederländischen Geldbuße verweigern dürfen, berichtet nun auch lawblog.de.

VG Gießen zu "Migration tötet": Nun kommentiert auch Jost Müller-Neuhof (Tsp) die Entscheidung eines Gießener Verwaltungsrichters zur Zulässigkeit eines NPD-Wahlwerbeplakates mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt". Der Richter hatte ausführlich begründet, warum die Aufschrift nicht volksverhetzend, sondern seiner Auffassung nach teilweise der Realität entspreche. Das Urteil sei kein Recht, sagt Müller-Neuhof, es sei Recht pervers. Es bestätige und unterfüttere alle Klischees, mit denen der aktuelle Rechtsprimitivismus auf Wählerfang gehe: Umvolkung, Volkstod, Kulturmord, Eindringen, Überflutung, Unterwerfung und so weiter.

BAG – Jahresrückschau: lto.de (Tanja Podolski) fasst neun wichtige Entscheidungen aus den bisherigen Monaten des Jahres 2019 zusammen. Mehrfach ging es um Urlaub beziehungsweise die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, aber auch um die Reichweite der Mitwirkungsrechte des Betriebsrates und die Wirksamkeit der Kündigung eines Chefarztes in einer kirchlichen Einrichtung.

Recht in der Welt

Indien – Lynchjustiz: In der vergangenen Woche hat die indische Polizei unter nebulösen Umständen vier mutmaßliche Vergewaltiger erschossen. Arne Perras (Sa-SZ) hat zwar Verständnis für die wachsende Wut über die Gewalt gegen Frauen, warnt aber davor Lynchjustiz als geeignete Antwort auf solche Verbrechen zu feiern.

USA – Todesstrafe: Der US-Supreme Court hat den Stopp mehrerer geplanter Hinrichtungen bestätigt, meldet spiegel.de. Strittig sind nicht die Hinrichtungen an sich, sondern die Exekutionsmethode. Die Regierung will die Verbrecher per Giftspritze mit einem einzigen Wirkstoff hinrichten lassen. Dagegen klagten vier verurteilte Mörder und bekamen von den Instanzgerichten recht. Mit ihrem dagegen gerichteten Eilantrag scheiterte die Regierung jetzt vor dem Supreme Court.

Indonesien – Kampf gegen Fakenews: Der DAAD-Dozent Lasse Schuldt berichtet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) wie Indonesien gegen falsche Informationen im Internet vorgeht.

Sonstiges

Cum-Ex und die Anwälte: Im FAZ-Einspruch kommentiert der Hamburger Strafverteidiger Frédéric Schneider die Beteiligung von Rechtsanwälten am Cum-Ex-Skandal. Er meint, das Bild, das in der Öffentlichkeit gezeichnet werde, sei nicht unbedingt richtig, insbesondere weil noch gar nicht ausgemacht wäre, dass die Geschäfte tatsächlich strafbar seien. Denn neben einer internen Öffentlichkeit bei den beteiligten und regelmäßig geprüften Banken wurden die Strukturen und geplanten Transaktionen stets bei der BaFin angezeigt. Auch dem Gesetzgeber und dem Bundesfinanzministerium seien Cum-Ex-Geschäfte bereits seit Anfang des Jahrhunderts bekannt. Natürlich müssten die Ermittlungsbehörden einem Verdacht nachgehen, problematisch werde es allerdings, wenn medialer Druck, Vorverurteilungen und Empörung dazu führen würden, dass andere Grundprinzipien des Strafrechts hinten überfielen, so Schneider.

Auch die FAS (Corinna Budras/Marcus Jung) widmet sich dem Thema und beschreibt ausführlich die Wirkungen, die die Ermittlungen auf den früheren Freshfields-Partner Johannemann, die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer selbst und die Branche insgesamt haben.

Koalitionsbruch und Verfassungsrecht: Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers erläutert im Interview mit dem Spiegel (Melanie Amann/Jonas Schaible), welche Möglichkeiten Union und SPD haben, wenn letztere ihre Mitarbeit in der Koalition aufkündigen würde. Eine Minderheitsregierung, die zwar verfassungsrechtlich vorgesehen ist, bezeichnet Möller als "Krisenzustand", denn sie hätte große Probleme, Gesetze durchzubekommen. Das ginge zwar mit wechselnden Mehrheiten, aber diese zu beschaffen, sei eine politische Kunst, die hierzulande niemand beherrsche und die fast unmöglich werde, wenn mehrere Parteien nicht regieren wollten.

Papiers Warnung: Nun bespricht auch die SZ (Rolf Lamprecht) das Buch "Die Warnung" von Ex-BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier. Dieser präzisiere darin seine Ansichten "als Demokrat und als Verfassungspatriot, der die Freiheitsrechte energischer vertritt als mancher Linke". Für Papier hätten die Freiheitsrechte der Bürger absoluten Vorrang. Je weniger staatliche Eingriffe, desto besser.

Juristische Literatur: Martin Rath gibt auf lto.de Juristen mit überschüssiger Zeit oder Kreativität die Anregung, diese sinnvoll in juristische Literatur umzusetzen und gibt gleich auch mehrere Beispiele aus verschiedenen Genres, vom populärwissenschaftlichen Werk bis hin zum fantastischen Romanen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Dezember: Telekomdaten werden lange gespeichert / Kinderpornos für die Polizei / Ermittlungen wegen Ibiza-Video eingestellt . In: Legal Tribune Online, 09.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39127/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen