Die juristische Presseschau vom 19. - 21. Oktober 2019: Ber­liner Mie­ten­de­ckel kommt / Ver­län­ge­rung der Regel­stu­di­en­zeit / BVerfG zum Recht auf Haft­lo­cke­rungen

21.10.2019

In Berlin hat sich Rot-Rot-Grün nach längerem Streit auf einen Mietendeckel geeinigt. Außerdem in der Presseschau: Bafög-Empfänger können künftig länger Jura studieren und das BVerfG erinnert an den Resozialisierungsgedanken im Strafvollzug.

Thema des Tages

Mietendeckel: Die Berliner rot-rot-grüne Koalition hat sich am Freitag auf den umstrittenen "Mietendeckel" geeinigt. Danach sollen im Grundsatz die Mieten für fünf Jahre eingefroren werden. Am Dienstag soll der konkrete Gesetzentwurf, den die zuständige Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Montag vorlegen will, im Senat beschlossen werden. Über die vorgesehenen Regelungen im Einzelnen und die bisherigen Reaktionen darauf berichten die Mo-taz (Barbara Dribbusch), die Mo-SZ (Jan Heidtmann), die Mo-FAZ (Julia Löhr) und das Hbl (Silke Kersting). Die Berliner Opposition hat bereits angekündigt, gegen das künftige Gesetz vor das Verfassungsgericht ziehen zu wollen.

Für Silke Kersting (Hbl) ist der Mietendeckel "nicht nur ein populistischer Eingriff, sondern der Einstieg in eine sozialistische Wohnungspolitik, in der in die Eigentumsrechte von Vermietern eingegriffen wird". Ähnlich sieht es Heike Göbel (Mo-FAZ): Was der rot-rot-grüne Senat da am Freitagabend ausgeheckt habe, sei der seit Jahrzehnten wohl drastischste Eingriff in die deutsche Eigentumsordnung und zugleich eine scharfe Attacke auf die Vertragsfreiheit. Deutlich positiver bewertet Jan Heidtmann (Mo-SZ) das Vorhaben. Sollte es juristisch Bestand haben, könne das "ein Signal für ganz Deutschland sein: Die Politik kann doch etwas gegen obszöne Gewinne mancher Wohnungskonzerne tun".

Rechtspolitik

Wettbewerbsrecht: Für FAZ-Einspruch haben die Rechtsanwälte Florian Huerkamp und Marcel Nuys den Entwurf für die 10. GWB-Novelle zusammengefasst. Das Bundeswirtschaftsministerium will mit den vorgesehenen Neuregelungen einen "digitalen Ordnungsrahmen" schaffen. Außerdem sieht der Entwurf Änderungen im Verfahrensrecht und der Fusionskontrolle vor, heißt es im Artikel.

Grundsteuer: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag die Neuregelung der Grundsteuer verabschiedet. Die Änderungen waren erforderlich geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig bewertet und eine Neufassung gefordert hatte. Auf lto.de erläutert der Steuerberater und Rechtsanwalt Dennis Klein das jetzt verabschiedete Modell.

Grundrente: Rechtsprofessor Thorsten Kingreen untersucht auf verfassungsblog.de den neuen Gesetzentwurf für die Grundrente auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Er meint, dass das Vorhaben aus verfassungsrechtlichen Gründen wohl nicht scheitern würde, aber rechtspolitisch durchaus noch einmal überdacht werden sollte.

Geschäftsordnung des Bundestages: Im Bundestag mehren sich, so heißt es in der Mo-SZ, die Stimmen, die eine Abwahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses Stephan Brandner (AfD) nach dessen Twitteräußerungen im Zusammenhang mit dem Anschlag in Halle fordern. Der stellvertretende Bundestagspräsident Thomas Oppermann (SPD) will, dass dafür die Geschäftsordnung des Parlaments geändert wird.

Justiz

BVerfG zu Haftlockerungen: Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden von langjährig inhaftierten Strafgefangenen stattgegeben, mit denen diese sich gegen die Versagung von Ausführungen gewandt hatten. Das Grundrecht Gefangener auf Resozialisierung gebiete auch die Erhaltung der Tüchtigkeit für ein Leben in Freiheit, so das Gericht zur Begründung. Gefangene sollen so lebenstüchtig bleiben, dass sie sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfinden. Über die Entscheidung berichten die Sa-SZ (Wolfgang Janisch), Sa-taz (Christian Rath), tagesschau.de (Gigi Deppe) und lto.de.

LG Frankfurt/M. zu erschwindeltem Luxusurlaub: Ein Luxusurlaub, den sich eine Hartz-IV-Empfängerin geleistet hat, obwohl sie finanziell dazu nicht in der Lage war, hat ihr eine 16-monatige Haftstrafe wegen Betruges eingebracht. lto.de berichtet über die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M.

VG Karlsruhe zur Vergütung bei Klassenfahrtteilnahme: Eine verbeamtete Teilzeitlehrerin hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Zusatzvergütung, wenn sie an einer einwöchigen Klassenfahrt teilnimmt. Das hat laut lto.de das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Das Besoldungsrecht sehe für eine Klassenfahrt keine Mehrarbeitsvergütung vor, anders als für zusätzliche Unterrichtsstunden, so das Gericht.

StA Köln – Filesharing: lto.de meldet, dass die Online-Plattform "Share-Online.biz" von der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW vom Netz genommen wurde. Über die Seite sollen Raubkopien von Filmen und anderen Inhalten verteilt worden sein.

Trojaner am Kammergericht: In der Mo-FAZ (Bastian Benrath) wird noch einmal die mutmaßliche Herkunft des Trojaners Emotet nachgezeichnet, der mittlerweile seit drei Wochen die IT des obersten Berliner Gerichtes lahmlegt.

Gutachten in Familienverfahren: Am Beispiel der Gutachterin Anja Kannegießer beschreibt die Sa-SZ (Ann-Kathrin Eckardt) die Tätigkeit familiengerichtlicher Gutachter und auch die Mängel, dieviele der Gutachten aufweisen. Vor allem fehlende Qualifikationen macht Kannegießer dafür verantwortlich.

Justizkritik: focus.de (Göran Schattauer) stellt das Buch des Dinslakener Richters Thorsten Schleif mit dem Titel "Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt" vor. Schleif kritisiert darin seine Kollegen hart. An manchen Stellen spreche er in nachgerade beleidigendem, verachtendem Ton, heißt es im Artikel, der auch die wichtigsten Aussagen des Buches zusammenfasst.

Recht in der Welt

Spanien – katalanische Unabhängigkeitserklärung 2017: Der Rechtsphilosoph José Luis Martí kritisiert auf vefassungsblog.de (in englischer Sprache) die Verurteilung von neun früheren Anführern der katalanischen Separatistenbewegung zu langen Haftstrafen. Der Tatbestand des "Aufruhrs" sei zum einen gesetzlich viel zu unkonkret gefasst und verstoße zum anderen in der extensiven Auslegung, die die Richter hier vorgenommen haben, gegen demokratische Rechte, wie das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit. Es sei offensichtlich, dass mit dem Urteil der Konflikt nicht beendet wurde, sondern sich sogar weiter von einer Lösung entfernt habe.

Polen – PiS-Politik: Der Dozent und Anwalt Marcin Matczak gibt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) einen Ausblick auf die kommenden vier Jahre, in denen die bei der Parlamentswahl siegreiche PiS in Polen weiterregieren wird. In seinem verfassungsblog.de-Editorial erinnert Maximilian Steinbeis (in englischer Sprache) daran, welchen Weg die PiS bisher zur Aufweichung demokratischer Strukturen bereits gegangen ist und was hier noch zu erwarten ist. So habe laut der OSZE die Umwandlung des staatlichen Fernsehens in ein Instrument der Regierungspropaganda tatsächlich schon die Fähigkeit der Wähler, eine fundierte Wahl zu treffen, beeinträchtigt und wenn die PiS ihre Pläne zur "Repolonisierung" ausländischer privater Medien wahr mache, könne sich die Situation sehr schnell verschlechtern.

Türkei – Militäroffensive gegen Syrien: Wie die Mo-taz (Konrad Litschko/Christian Werthschulte) berichtet, erklärt jetzt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass die türkische Militäroffensive ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta ist. Eine Bedrohungslage, welche die Invasion als Selbstverteidigung rechtfertigen würde, sei "nicht hinreichend" belegt, heißt es in dem Gutachten, aus dem die taz zitiert.

Juristische Ausbildung

Verbesserungsversuch: Dass ein zweiter Examensanlauf zur Notenverbesserung kein Nachteil bei der Bewerbung ist, hat Sabine Olschner für lto.de von mehreren Kanzleien erfahren.

Regelstudienzeit: Der Bundestag hat eine Verlängerung der Jura-Regelstudienzeit von viereinhalb auf fünf Jahre beschlossen. Damit erhalten BAföG-Empfänger ein halbes Jahr länger Unterstützung, meldet lto.de.

Sonstiges

"Nein heißt Nein": Der Tsp (Jost Müller-Neuhoff/Katja Füchsel) meldet, dass die Zahl der Ermittlungen zu Sexualstraftaten seit der Reform des Sexualstrafrechtes gestiegen ist. Allerdings werde ein etwa gleichbleibend großer Teil der Verfahren mangels Tatverdacht wieder eingestellt. In der Praxis habe sich auch gezeigt, dass die Reform nicht in allen Punkten hinreichend durchdacht war, wird der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebhehn im Artikel zitiert.

Fußball und Meinungsfreiheit: Wie weit im Profifußball die Meinungsfreiheit geht und wo sie endet, erläutert Rechtsanwalt Benjamin Keck auf lto.de. Anlass ist die Freistellung eines Spielers des FC-St Pauli, der beim Torjubel seine Solidarität mit dem türkischen Militär in Syrien bekundet haben soll.

Uni und Meinungsfreiheit: Ob der Hamburger AStA seine gesetzliche Aufgabenzuweisung dadurch überschritten hat, dass er unter dem Motto "Lucke lahm legen" eine Kundgebung gegen die Wiederaufnahme der Lehrtätigkeit des AfD-Mitbegründers und ehemaligen Parteivorsitzenden Bernd Lucke initiiert hat, untersucht der wissenschaftliche Mitarbeiter und Habilitand Frederik Ferreau auf juwiss.de. Er bejaht dies im Ergebnis. Stattdessen hätte der AStA von vornherein auf eine diskursive Auseinandersetzung in der Uni-Öffentlichkeit setzen sollen, möglicherweise wäre es dann auch nicht oder nicht in diesem Ausmaß zu den äußerst unschönen Szenen im Nachgang zur Kundgebung gekommen, so der Autor.

Rechtsgeschichte – Hexenverfolgung: Martin Rath stellt auf lto.de die Dissertation von Christopher Lattmann vor, die sich wiederum mit dem Werk des französischen Rechtsgelehrten Jean Bodin (ca. 1530–1596) zur Hexenverfolgung befasst.

 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. - 21. Oktober 2019: Berliner Mietendeckel kommt / Verlängerung der Regelstudienzeit / BVerfG zum Recht auf Haftlockerungen . In: Legal Tribune Online, 21.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38277/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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