Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Oktober 2019: For­de­rungen nach Halle-Attentat / Vor­schlag zu BGH-Befug­nissen / Daimler-Abschalt­ein­rich­tung sit­ten­kon­form

14.10.2019

Nach dem Halle-Attentat bekräftigt die Justizministerin Forderungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus im Netz. Außerdem in der Presseschau: Grüne wollen BGH-Befugnisse erweitern und OLG Schleswig sieht keinen Sittenverstoß bei Daimler.

Thema des Tages

Nach Anschlag in Halle – Kampf gegen Rechtsextremismus: Im Interview mit der WamS (Marcus Heithecker/Jacques Schuster) spricht sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nach dem Anschlag in Halle für eine konsequente Anwendung des Strafrechts bei antisemitischen Straftaten aus. Als Beispiel nennt sie Bayern, wo sich die Staatsanwaltschaft auf die Fahne geschrieben habe, dass es bei antisemitischen Straftaten grundsätzlich keine Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld geben solle. Außerdem erneuert sie ihre Forderung, dass Provider verpflichtet werden sollten, hetzerische Posts auf ihren Plattformen nicht nur zu löschen, sondern auch den Behörden anzuzeigen. Weiterhin will Lambrecht schwere Beleidigungen als Offizialdelikt künftig einfacher verfolgbar machen. Auch die Mo-FAZ (Heike Schmoll/Bastian Benrath) berichten über die Forderungen der Ministerin.

Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) befürchtet, dass durch die geplante Anzeigepflicht für die Provider die Staatsanwaltschaften überfordert werden könnten. Unterstützung für den Vorschlag kommt nach Angaben der FAS (Justus Bender/Frank Pergande) jetzt von anderen Koalitionspolitikern, beispielsweise vom SPD-Innenpolitiker Uli Grötsch und dem CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak. Oppositionspolitiker äußerten sich dagegen kritisch. Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle wolle es dabei belassen, dass erst nach einer Anzeige ermittelt wird. Er spreche sich aber für einen klareren Auskunftsanspruch aus, etwa das Recht der Geschädigten auf die Herausgabe der IP-Adresse.

Die Mo-taz (Christian Rath) beantwortet die Frage, warum gegen den Attentäter von Halle nicht wegen "Terrorismus" ermittelt wird. Zum einen existiere ein solches Delikt im deutschen Strafrecht nicht, zum anderen werde die terroristische Gesinnung eines Täters im Rahmen der Mordmerkmale berücksichtigt. Im Übrigen drohe ihm mit dem Mordvorwurf bereits die härteste Strafe, die das deutsche Strafrecht kennt, es bestehe hier also ganz sicher keine Strafbarkeitslücke.

Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich auf spiegel.de ausführlich der straf- und medienrechtlichen, aber auch moralischen Beurteilung einer Presseveröffentlichung der von Attentätern selbst erstellten Videos ihrer Taten.

Rechtspolitik

BGH-Befugnisse: In der Grünen-Bundestagsfraktion gibt es Überlegungen, dem Bundesgerichtshof die Möglichkeit zu geben, auch dann über die entsprechenden Rechtsfragen zu entscheiden, wenn ein Verfahren durch eine Einigung der Parteien beendet wurde. Das berichtet die Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt). Anlass sind die zahlreichen Vergleiche, die der VW-Konzern mit mutmaßlichen Geschädigten geschlossen hat, um eine Grundsatzentscheidung in der "Abgas"-Affäre zu vermeiden.

Organspenderecht: In einem ganzseitigen Gastbeitrag für die Mo-FAZ analysieren der Rechtsprofessor Steffen Augsberg und der Theologieprofessor Peter Dabrock den Gesetzentwurf zur "doppelten Widerspruchslösung" im Organspenderecht, über den der Bundestag noch im Herbst entscheiden soll. Bei genauer Betrachtung entpuppe sich der Vorschlag als eindimensionales Wunschdenken, er würde das Problem der Organknappheit nicht lösen und begegne erheblichen ethischen und verfassungsrechtlichen Bedenken.

NetzDG: Nach einer Analyse der Berliner Stiftung Neue Verantwortung ist weder das seit 2018 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch der von der EU-Kommission angestoßene freiwillige Verhaltenskodex für Unternehmen geeignet, Desinformationen im Internet einzudämmen. Das meldet der Spiegel (Marcel Rosenbach). Das staatliche Vorgehen sei bisher unkoordiniert und bruchstückhaft, wird der zuständige Projektleiter bei der Stiftung, Julian Jaursch, zitiert.

Mietenbegrenzung: Rechtsanwalt Michael Selk vergleicht auf lto.de den Berliner Vorschlag für einen "Mietendeckel" mit einer kürzlich in Bayern gestarteten Initiative für einen "Mietenstopp". Während er dem Berliner Entwurf engegenhält, nicht einmal den Mindestvoraussetzungen an ein wirksames Gesetz zu genügen und handwerklich schlichtweg missraten zu sein, sieht er den bayerischen Gesetzentwurf deutlich positiver. Kürzer und einfacher und an vielen Stellen deutlich übersichtlicher und sinnvoller sei dieser, so Selk. Das Problem einer grundsätzlichen Kompetenz zum Erlass solcher Regelungen besteht seiner Auffassung nach allerdings in beiden Fällen.

Verkleinerung des Bundestages: FDP, Grüne und Linke haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Verkleinerung des Bundestages vorgelegt. Danach soll die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 verringert werden und zudem eine Sollgröße von 630 Abgeordneten festgelegt werden. Über den neuen Entwurf berichten die Sa-SZ (Daniel Brössler) und Sa-FAZ (Eckart Lohse).

Daniel Deckers (Sa-FAZ) hält den Gesetzentwurf für wichtig und richtig, weil er das Zeug habe, das Gewirr aus personalisiertem Verhältniswahlrecht, Ausgleichs- und Überhangmandaten sowie Sitzkontingentverfahren zu entflechten, das die Größe des Bundestags einfach unberechenbar gemacht habe. Der Ball liege jetzt wieder im Feld der Unionsfraktion.

Rauchverbot in Autos: Nach einer Meldung der Sa-SZ hat der Bundesrat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen beschlossen, einen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, der das Rauchen in Autos verbieten soll, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Ein Zuwiderhandeln soll mit Bußgeldern von 500 bis 3.000 Euro geahndet werden.

Betreuungsrecht: Rechtsprofessor Winfried Kluth plädiert auf FAZ-Einspruch für eine Reform des Betreuungsrechts, insbesondere der Vorgaben für die notwendige Qualifizierung von Betreuern. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen basierten auf dem Leitbild, das der Bundesgesetzgeber seiner grundlegenden Reform des Betreuungsrechts im Jahr 1992 zugrunde gelegt habe. Damals sei man davon ausgegangen, dass Betreuungen ganz überwiegend innerhalb der Familie übernommen oder ehrenamtlich durchgeführt würden. Diese Lageeinschätzung sei lange durch die Realität überholt worden.

V-Leute-Einsatz: Warum der Einsatz von V-Leuten derzeit verfassungswidrig sein könnte, erläutert der Spiegel (Jörg Diehl/Ansgar Siemens). Dass der Einsatz der geheimen Helfer problematisch ist, wüssten Bund und Länder schon seit Jahren. Eine Expertenkommission des Justizministeriums sei bereits 2015 zu dem Ergebnis gekommen, dass es überfällig sei, eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz von V-Personen zu schaffen.

Justiz

BVerfG zu Hotelverbot für NPD-Politiker: Forschungsassistent Fabian Michl vergleicht auf verfassungsblog.de den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren eines NPD-Politikers gegen das gegen ihn von einem Hotelbesitzer verhängte Hausverbot mit dem Stadionverbotsbeschluss desselben Gerichtes vom Frühjahr letzten Jahres. In beiden Entscheidungen stelle sich die Frage, inwieweit Private durch das grundrechtliche Diskriminierungsverbot verpflichtet werden.

BVerfG zu Jugendgefährdung durch NPD-Facebookseite: Die Berliner NPD ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein gegen sie verhängtes Bußgeld der Landesmedienanstalt und die entsprechenden bestätigenden Gerichtsentscheidungen erfolgreich gewesen. Die Landesmedienanstalt hatte der Partei vorgeworfen, auf ihrer Facebook-Seite jugendgefährdende Inhalte zu veröffentlichen und die deshalb erforderliche Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten unterlassen zu haben. Die Karlsruher Richter sahen die Meinungsfreiheit der NPD verletzt, weil die entsprechenden Äußerungen nur pauschal als jugendgefährdend eingestuft wurden und sich nicht mit dem Gewicht eines solchen Eingriffs in die Meinungsfreiheit auseinandergesetzt wurde. lto.de stellt die Entscheidung vor.

Die Entscheidung reiht sich in eine Reihe von Verfahren von AfD- beziehungsweise NPD-Mitgliedern, die Jost Müller-Neuhof (Tsp) betrachtet. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gelte den Rechten als Wunderwaffe im politischen Wettkampf, so sein Resümmee. Obwohl auch mit Stattgabe der Beschwerden selten viel zu holen sei, gehe es ihnen hier "um eine Art Endsieg", so Müller-Neuhof.

OLG Schleswig zu Daimler-Abschaltvorrichtung: Das Oberlandesgericht Schleswig hat festgestellt, dass der Mercedes-Mutterkonzern Daimler seine Diesel-Kunden nicht durch den Einbau einer Abschaltvorrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. lto.de (Maximilian Amos) erläutert den Unterschied zu den VW-Fällen, in denen mehrere Gerichte eine solche vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gesehen hatten.

LG Frankfurt/M. – Alexander Falk: Worum es in dem Strafverfahren gegen den einstigen Unternehmer Alexander Falk geht, erklärt die FAS (Corinna Budras). Falk soll versucht haben, einen Frankfurter Rechtsanwalt töten zu lassen.

VG Trier zu bissigem kleinen Hund: Dass auch kleine Hunde gefährlich sein können, musste sich eine Hundehalterin von ihrer zuständigen Gemeinde sagen lassen. Deshalb hat sie ihrem Maltesermischling nicht nur Leine und Maulkorb an-, sondern auch eine Sachkundeprüfung abzulegen, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen und den Hund mittels eines Chips kennzeichnen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Trier hat das jetzt laut einer Meldung von lto.de bestätigt. Ein Hund, so das Gericht, der sich ohne Provokation als bissig erweise, gelte grundsätzlich als gefährlich. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass er klein sei.

Recht in der Welt

EGMR zu Entschädigung für österreichischen Holocaustüberlebenden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Holocaustüberlebenden, der sich durch einen Artikel in einer rechtsgerichteten Zeitung beleidigt und diffamiert sah, eine Entschädigung zugesprochen. Wie lto.de (Markus Sehl) und noch einmal die Sa-SZ (Peter Münch) berichten, bezog sich die Klage, die zuvor durch die österreichischen Gerichte abgelehnt wurde, auf einen Beitrag, in dem aus dem Konzentrationslager Mauthausen Befreite als "Massenmörder", "Kriminelle" und "Landplage" bezeichnet worden waren. Anders als die österreichischen Gerichte sahen die Straßburger Richter die Zulässigkeit der Klage als gegeben an, auch wenn der Kläger namentlich nicht genannt wurde. Er und die anderen ehemaligen Insassen des Konzentrationslagers Mauthausen bildeten als Überlebende des Holocaust eine soziale Gruppe, deren Recht auf Privatleben jedes einzelnen Mitgliedes durch negative Stereotypisierung oder Diffamierung beeinträchtigt sein könne.

Polen – Justizreform: Der polnische Rechtswissenschaftler Paweł Marcisz widmet sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Evgeni Tanchev in zwei Verfahren, in denen es um die Justizreform, konkret um das neue Disziplinarrecht der Republik Polen geht. Marcisz erläutert, warum der Generalanwalt die Vorlagen für unzulässig hält.

Polen – Rechtsstaatsdiskussion: Rechtsprofessor Tomasz Tadeusz Koncewicz hat auf verfassungsblog.de kurz vor den Parlamentswahlen am gestrigen Sonntag noch einmal auf die Entwicklung seit 2015 zurückgeschaut. Er meint, dass das Beispiel Polens zeige, dass die verfassungsrechtlichen Sicherungsmechanismen nicht mehr ausreichten und Demokratien vielmehr von der Stärke ihrer zivilgesellschaftlichen Kräfte abhingen.

Großbritannien – Parlamentspause: Der Doktorand Gaurav Mukherjee beschreibt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Konsequenzen aus der Entscheidung des britischen Supreme Courts, mit der die "Zwangsbeurlaubung" des Parlamentes durch Premierminister Boris Johnson für rechtswidrig erklärt wurde. Bis nach Kashmir reichten die Folgen.

Bulgarien – Geheimarrest: Wie Bulgarien die Umsetzung der Richtlinie zum Zugang zu einem Rechtsbeistand von 2013 genutzt hat, um Strafverfolgungsbehörden die Befugnis zu geben, Erwachsene bis zu 48 Stunden und Kinder bis zu 24 Stunden in geheimen Arrest festzuhalten, erläutert die Dozentin Radosveta Vassileva auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache).

Türkei/Syrien – türkische Offensive: Warum die Invasion der türkischen Armee in Syrien ein Verstoß gegen das Völkerrecht ist, erläutern zeit.de (Felix Rupprecht) und Forschungsassistent Alexander Schwarz auf verfassungsblog.de.

Sonstiges

Ibiza-Video: Im Interview mit dem Feuilleton der Sa-FAZ (Julia Encke) erläutert Rechtsanwältin Stefanie Schork, deren Kanzlei den Hersteller des sogenannten Ibiza-Videos vertritt, mit welcher Begründung die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihren Mandanten eingestellt hat. Nach Auffassung der Ermittler war die Weitergabe an den "Spiegel"“ und die Verbreitung des Videos durch "Spiegel online" rechtens. Der FPÖ-Politiker Christian Strache, um den es im Wesentlichen in dem Video geht, hatte Ende April Strafanzeige gegen alle Mitwirkenden und Verantwortlichen der Herstellung und Verbreitung des Videos erstattet.

Entschädigung wegen Restitution von "arisiertem" Eigentum: Im Rechtsgeschichtsbeitrag von Martin Rath auf lto.de geht es um zwei BGH-Entscheidungen vom 13. Oktober 1969 zum Reparationsschädengesetz, das nicht nur die Entschädigung in Fällen von alliierten Demontage-Anordnungen regelte, sondern bedingt auch von Erwerbern "arisierten" Eigentums, die dieses hatten herausgeben müssen.

Das Letzte zum Schluss

Justizielle Poesie: Dass manch einen Richter während einer Urteilsabfassung die Muse küsst und er oder sie seine rechtliche Beurteilung beispielsweise in Reimform fasst, hat lto.de von Rechtsprofessor Till Zimmermann erfahren, der über 100 skurrile Urteile gesammelt hat und als Buch herausgeben will.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Oktober 2019: Forderungen nach Halle-Attentat / Vorschlag zu BGH-Befugnissen / Daimler-Abschalteinrichtung sittenkonform . In: Legal Tribune Online, 14.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38143/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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