Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Oktober 2019: Debatte um welt­weite Löschpf­lichten / Daten­ei­gentum / Ver­mum­mungs­verbot in Hong­kong

07.10.2019

Um die EuGH-Entscheidung zu Löschpflichten von Facebook und Co. gibt es Diskussionen. Außerdem in der Presseschau: Wie sinnvoll ist ein Dateneigentum? Und in Hongkong wurde ein Vermummungsverbot nach altem britischem Notstandsrecht angeordnet.

Thema des Tages

EuGH zu Löschpflichten bei rechtswidrigen Postings: lto.de berichtet jetzt auch über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach Gerichte einen Hosting-Anbieter wie Facebook verpflichten können, nicht nur einen konkreten rechtswidrigen Kommentar, sondern proaktiv auch wort- und sinngleiche Kommentare weltweit zu löschen. Allerdings müsse der Anbieter keine eigene rechtliche Beurteilung des Inhalts vornehmen. Facebook und Co. könne aufgegeben werden, Äußerungen zu suchen und zu sperren, sofern deren Aussage im Vergleich zum Inhalt der Ursprungsäußerung im Wesentlichen unverändert geblieben ist und die Einzelheiten umfasst, die in der gerichtlichen Verfügung genau bezeichnet sind. Das Hbl (Hans-Peter Siebenhaar) fasst die Hintergründe des Verfahrens kurz zusammen.

Larissa Holzki (Hbl) meint einerseits, dass das Urteil wegen seiner Wirkung über nationale Grenzen hinweg eine Chance auf echte Meinungsfreiheit sein könnte, andererseits aber auch heikel sei, weil Beleidigungen und Verunglimpfungen überall anders definiert werden würden und Richter in verschiedenen Ländern daher unterschiedlich beurteilen würden, was gesagt werden dürfe und was nicht. Jost Müller-Neuhof (Tsp) sieht das Urteil nicht als Meilenstein und beschreibt zur Begründung die Schwierigkeiten einer Definition allein schon der "wortgleichen Äußerungen". Für eine rechtliche Würdigung seien Umfeld und Bezugnahme einer Äußerung entscheidend, nicht das Wort an sich. Was wortgleich sei, müsste damit auch sinn- und kontextgleich sein, um verboten werden zu können. Auch für Alexander Fanta (netzpolitik.org) wirft die Entscheidung des EuGH einige schwierige Fragen auf. So verweise das Gericht darauf, dass der Betreiber eines Dienstes zum Entfernen solcher Inhalte auf "automatisierte Techniken und Mittel zur Nachforschung", also etwa Content-Filter zurückgreifen könnte. Alle, die schon mal mit Sprachassistenten, Uploadfiltern oder mit anderen durch maschinelles Lernen geschulten Systemen zu tun hatten, wüssten aber, dass solche Technologien keinesfalls in der Lage seien, zuverlässig "sinngleiche" Inhalte zu erkennen.

Rechtspolitik

Kampf gegen Hass im Netz – NetzDG: Nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin zu Beleidigungen gegen die Politikerin Renate Künast ist die Debatte, wie Hasspostings im Netz wirksam bekämpft werden können, erneut entbrannt. Tanja Tricarico (Mo-taz) plädiert dafür, zuständige Stellen auch in den Bundesländern einzurichten, an die sich Betroffene mit Beschwerden wenden können. Außerdem sollte es empfindliche Strafen geben, wenn Bearbeitungszeiten nicht eingehalten werden, Sicherheitseinstellungen nicht nutzerfreundlich sind und auch keine Kampagnen gefahren werden, um auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Netz aufmerksam zu machen. Kritisch beleuchtet Johannes Boie (WamS) die Pläne der Bundesjustizministerin zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Christine Lambrecht will die Plattformen verpflichten, rechtswidrige Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch an die Ermittlungsbehörden zu melden. Viel besser wäre, so Boie, "eine Behörde aus Richtern, deren Entscheidungen nicht nur Ermittlungsbeamte folgen müssten, sondern auch Facebook".

Musterfeststellungsklage/Sammelklage: Das Hbl (Katharina Kort) beschreibt die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen in den USA. Dort hätten Megaklagen auf Schadensersatz gegen Unternehmen derzeit Hochkonjunktur.

Gudula Geuther (deutschlandradio.de) erläutert, warum hierzulande die Massenklage gegen VW zwar große Hoffnungen bei Verbrauchern weckt, aber kein geeigneter Anwendungsfall für die neu eingeführte Musterfeststellungsklage sei. Der Sachverhalt sei zu komplex, die Voraussetzungen bei den einzelnen Klägern zu unterschiedlich und die damit verbundene Zeitverzögerung gehe zu Lasten der Kläger. Die Sammelklage, die derzeit in Brüssel erarbeitet wird, wäre auch für Deutschland ein Gewinn, allerdings wäre auch dafür der Fall VW nicht der richtige, sagt die Autorin.

Dateneigentum: Hendrik Wieduwilt (Sa-FAZ) befasst sich mit der Frage, inwieweit Daten für Dritte verfügbar beziehungsweise zugänglich gemacht werden sollten. Von der Regelung dieser Fragen hänge es ab, wie gut eine Volkswirtschaft für die digitale Transformation gerüstet sei. Daten erlaubten nicht nur unmittelbare Vorhersagen, sondern seien sozusagen ein Trainingsparcour fürs Maschinenlernen. Wieduwilt spricht sich gegen ein "echtes Dateneigentum" aus, er hält eine Datenteilungspflicht von Maschinendaten am vernünftigsten. Und es sollte Wettbewerbsrecht - nicht Datenschutzrecht - Anwendung finden, um die "Digitalgiganten zu bändigen".

Justiz

EGMR zu Holocaustleugnung: Wie lto.de jetzt auch vermeldet, ist der frühere NPD-Landtagsabgeordnete Udo Pastörs mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verleumdung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Der ehemalige Abgeordnete hatte 2010 im Schweriner Landtag den Holocaust geleugnet. Das sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, befand jetzt auch das Straßburger Gericht.

LG Bonn – Cum Ex: Die Mo-FAZ (Marcus Jung) fasst noch einmal zusammen, um was es im Cum-Ex-Verfahren vor dem Landgericht Bonn geht.

Recht in der Welt

US-Rechtssystem: Über den Vertrauensverlust des amerikanischen Justizsystems schreibt Rechtsprofessor Russel Miller im FAZ-Einspruch (in englischer Sprache). Grund sei nicht zuletzt die Politisierung der Gerichte durch die Praxis der Benennung der Richter nach Parteiinteressen. So habe Präsident Trump bisher schon drei Viertel der Richter der federal circuit courts und ein Siebtel der Richter an district courts ernannt. Außerdem, so Miller, sei die Integrität des amerikanischen Rechtssystems nicht nur von innen, sondern auch von außen bedroht. So habe eine kürzlich veröffentlichte Studie eine umfassende Kampagne Russlands zur Diskreditierung westlicher Justizsysteme dokumentiert.

Hongkong – Vermummungsverbot: Die Hongkonger Regierungschefin hat wegen der anhaltenden Demonstrationen ein Vermummungsverbot verhängt. Das Vorgehen ist umstritten, berichten Sa-SZ (Lea Deubner) und lto.de, weil erstmals seit einem halben Jahrhundert ein Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit angewandt wird, das der Regierungschefin mehr Vollmachten einräumt.

Markus Reuter (netzpolitik.org) nimmt das Hongkonger Verbot zum Anlass, insgesamt den Sinn von Vermummungsverboten in Frage zu stellen. In Zeiten von leicht verfügbarer, kostengünstiger Gesichtserkennung müssen die Vorteile eines Vermummungsverbotes zur Strafverfolgung neu abgewogen werden gegen die massiven Nachteile, die dieses Verbot gegenüber dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit sich bringt, meint Reuter.

Juristenausbildung

Juristenmangel in Mecklenburg-Vorpommern: Angesichts der anstehenden Pensionierungswelle in der Justiz und der dem gegenüberstehenden geringen Zahl an Prädikatsabsolventen hat die Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein Personalkonzept entwickelt, über das lto.de (Marcel Schneider) berichtet. Darin wird auch detailliert untersucht, an welchen Stationen es vom Studium bis beispielsweise zur Ernennung als Richter für angehende Juristen speziell in Mecklenburg-Vorpommern hapert. Der "Flaschenhals" sei das Studium, so das Ergebnis. Seit an der Rostocker Jurafakultät eine klassische Juristenausbildung nicht mehr angeboten wird, gibt es lediglich in Greifswald entsprechende Studienmöglichkeiten.

Sonstiges

Kritik am hessischen Informationsfreiheitsgesetz: Das hessische Informationsfreiheitsgesetz, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, weise erhebliche Lücken auf und werde äußerst restriktiv angewandt, kritisiert die Initiative "Frag den Staat". Es sei das schlechteste Gesetz seiner Art in Deutschland, wird der Sprecher Arne Semsrott in einem entsprechenden Artikel auf lto.de zitiert. Von den im vergangenen Jahr 247 beschiedenen Anträgen seien 95 abgelehnt worden, bei mehr als einem Drittel davon wurde als Grund ein "unverhältnismäßiger Aufwand" angegeben.

Fluggastrechte: Die Sa-SZ (Ronja Tillmann) erläutert, welche Rechte Fluggäste bei Verspätungen, Flugausfällen oder Streik haben und wie sie diese durchsetzen können.

Forensische Gutachten: Am Beispiel eines konkreten Falles erläutert der Spiegel (Julia Jüttner) die praktischen Schwierigkeiten bei der Beurteilung forensischer medizinischer Gutachten. Ein verurteilter Sexualstraftäter wurde auf Grund eines Gutachtens in die Psychiatrie eingewiesen, wurde später aber nach einem widersprechenden Gutachten in den Vollzug verlegt. Jetzt verklagt er den ersten Gutachter auf Schmerzensgeld.

Ziviler Ungehorsam – Extinction Rebellion: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann stellt auf lto.de die Bewegung Extinction Rebellion vor, die für den heutigen Montag als Akt des zivilen Ungehorsams angekündigt hat, den Verkehr in mehreren europäischen Städten, darunter auch Berlin, zu blockieren. Ziel ist es, gewaltfrei Verhaftungen zu provozieren.

Rechtsgeschichte – Prozess um angeblichen "Ritualmord": Martin Rath erinnert auf lto.de an einen Prozess im Jahre 1892 gegen einen Kaufmann aus Xanten, dem der "Ritualmord" an einem fünfjährigen Jungen vorgeworfen wurde. Für Rath ein Beleg des damals schon antisemitischen Wahnsinns.

 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Oktober 2019: Debatte um weltweite Löschpflichten / Dateneigentum / Vermummungsverbot in Hongkong . In: Legal Tribune Online, 07.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38009/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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